Bundestagswahl am 24. September: Das sagen die KandidatInnen zu unseren Themen im Wahlkreis 169 (Werra-Meißner Hersfeld-Rotenburg)

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Transkript:

Bundestagswahl am 24. September: Das sagen die KandidatInnen zu unseren Themen im Wahlkreis 169 (Werra-Meißner Hersfeld-Rotenburg) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der DGB Nordhessen hat die KandidatInnen von fünf Parteien gefragt, die im September in den Bundestag gewählt werden möchten, wie Sie zu den wichtigsten politischen Anliegen des DGB stehen. Wir wollten wissen, wie sie zu unseren en stehen bei den Themen Rente, Verkehr, Wohnen, Bildung, Steuern, Mitbestimmung und Tarifbindung. Wir veröffentlichen die Antworten unverändert in dieser Übersicht. So kannst Du Dir und so können Sie sich ein Bild machen, was der DGB politisch erreichen will und welche KandidatInnen uns dabei unterstützen wollen. Wir hoffen damit die WählerInnen bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen zu können. Für alle vier Bundestagswahlkreise in Nordhessen erstellen wir jeweils eine solche Übersicht, also für: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck und Werra-Meißner Hersfeld-Rotenburg. Alle Auswertungen stehen auf unserer Website: www.nordhessen.dgb.de Ich möchte Dich und Sie bitten bei der Bundestagswahl am 24. September wählen zu gehen. Der Wahlkreis umfasst die beiden Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner. Mit kollegialen Grüßen Michael Rudolph (Geschäftsführer des DGB in Nordhessen) P.S.: Die KandidatInnen der AfD haben wir absichtlich aus der Befragung ausgeschlossen. Die führenden Köpfe der AfD sowie ihr Programm sind demokratie- und gewerkschaftsfeindlich, sie stehen für eine unsoziale und rassistische Politik. Wir rufen dazu auf, diese Partei bei der Bundestagswahl nicht zu wählen.

Rente Das heutige Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (48 Prozent) darf nicht weiter sinken (voraussichtlich im Jahr 2030: 43 Prozent). Wir brauchen ein Rentenniveau von etwa 50 Prozent. Die ArbeitgeberInnen müssen wieder den gleichen Anteil zur Altersvorsorge zahlen wie die ArbeitnehmerInnen. Aktuell zahlen Beschäftigte 4 Prozent mehr, nämlich für die Riesterrente. Das muss ein Ende haben! Das Rentenniveau soll wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Unrealistisch. Steigende Mehrkosten laut IW etwa 52 Mrd. Euro für die junge Generation, d.h. steigender Beitrag von bis zu 25 %. Keine Generationengerechtigkeit. Unverzichtbar: 3-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Arbeitgeber zahlen ihren Anteil für die gesetzliche und die betriebliche Säule. Mehr würde Arbeitsplätze gefährden. Diese von Rot/Grün in 2004 getroffene Entscheidung war notwendig. Die demografische Entwicklung macht es erforderlich, dass Renten etwas langsamer wachsen als Löhne, wenn künftige Generationen finanziell nicht überfordert werden sollen. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Die Riester-Rente ist aber eine freiwillige, private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Eine verlässliche Altersvorsorge ist nicht nur das Kernversprechen unseres Sozialstaates, sondern eine Frage der Gerechtigkeit: Wer sein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter gut leben können. Damit das Rentenniveau nicht weiter sinkt, brauchen wir eine verlässliche Haltelinie. Die gesetzliche Rente ist das Fundament unserer Alterssicherung, dabei ist eine paritätische Finanzierung eines der Grundprinzipien. Betriebliche und private Vorsorge sollte lediglich eine Ergänzung sein. Wir brauchen aber auch neue Formen der sozialen Absicherung im Alter. Damit sind ausdrücklich keine fondsgebundenen Rentenversicherungen gemeint. Wahlkreis 169 Seite 2

Rente (Fortsetzung) Leicht höhere Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in Ordnung, damit die Menschen im Alter ein besseres Leben haben und keine Angst vor Armut im Alter haben müssen. Das ist wahrscheinlich tatsächlich unvermeidbar, belastet aber die nachfolgende Generation und auch die Arbeitgeber. Höhere Beitrage machen Arbeit teurer und gefährden zahlreiche Jobs. Arbeitslosigkeit ist jedoch eine der Hauptursachen für Altersarmut. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir einen neuen Generationenvertrag ein-schließlich einer doppelten Haltelinie, die das Rentenniveau stabilisiert und zugleich den Anstieg der Beitragssätze von derzeit 18,7 auf maximal 25 Prozent bis 2045 begrenzt. fast gar nicht Der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (SVB) ist in Deutschland gemessen an den Arbeitseinkommen schon sehr hoch. Er darf nicht weiter steigen. Daher ist es unabdingbar, SVB auf alle Arten von Einkommen, auch auf Kapitaleinkommen zu erheben. Wahlkreis 169 Seite 3

Verkehr, Wohnen, Bildung, Steuern Der Staat muss mehr in Verkehrswege investieren und weiter allein verantwortlich für sie sein. Das heißt: keine Privatisierung von Straßen und Schienen! Mehr Geld für den ÖPNV! Günstige Wohnungen fehlen überall. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass in jedem Jahr mindestens 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Ja: keine Autobahn-GmbH! Und mehr für Bahn, ÖPNV, Fuß und Fahrradwege. Aber keine neuen Autobahnen und Flughafenausbau. Und: die Sozialbindung muss auf Dauer gestellt werden. Außerdem brauchen wir einen neuen gemeinnützigen Wohnungssektor und Schutz vor Immobilienspekulation. fast gar nicht Der Staat muss mehr in die Infrastruktur investieren, aber es ist sinnvoll auch privates Kapital zu nutzen. Dabei sollte der Staat allerdings die Mehrheit an der zu gründenden Gesellschaft behalten. Überregulierung muss abgebaut werden, die private Investitionen hemmt, wie Mietpreisbremse, Energieeinsparungsverordnung und Mietrechtsnovellen. Dadurch werden Neubauten und Sanierungen zu teuer. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, dass besonders in Ballungsräumen mehr Wohnraum entsteht. Hilfreich wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer und keine weitere Verschärfung energetischer Anforderungen. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft verlangt eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Gerade deshalb brauchen wir eine echte Verkehrswende, die nur gelingen kann, wenn wir den öffentlichen Nahverkehr weiter stärken. Jegliche Privatisierungsbestrebungen lehnen wir entschieden ab. Wohnen darf kein Luxus werden. Deshalb hat die SPD im vergangenen Jahr bereits durchgesetzt, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zu verdoppeln. Mindestens genauso wichtig sind eine langfristig angelegte Wohnungsbau-Offensive sowie wirksame Mietpreisbremsen. Keine Privatisierung - 100% Zustimmung! Allerdings wird eine Mobilitätswende, wie sie die Grünen wollen, nicht nur mit der Stärkung des ÖPNV gelingen. Es sind besonders im ländlichen Raum kluge Konzepte erforderlich, die die private Mobilität mit dem ÖPNV verbinden (z.b. Fahrrad und Bus). Also nicht nur Verkehrswege entwickeln, sondern vor allem Verkehrskonzepte! Der Wohnraummangel entsteht nicht nur durch fehlende Wohnungen, sondern auch durch veränderte Anforderungen an die Wohnungsgröße und -beschaffenheit. Es fehlt an bedarfsgerechten Wohnungen. Da die Bevölkerung nicht maßgeblich steigt, ist der Umbau wichtiger als der Neubau. Wahlkreis 169 Seite 4

Verkehr, Wohnen, Bildung, Steuern (Fortsetzung) Zur Finanzierung von Bildung, Mobilität, Wohnen und weiteren Aufgaben brauchen wir höhere Steuern auf: große Erbschaften, hohe Vermögen und Spitzenverdiener. Besser geringerer Steuersatz auf Erbschaften, dafür aber keine Ausnahmen für einzelne Vermögensarten. Sonst Gefährdung kleiner und mittlerer Unternehmen. Allerdings kalte Progression abschaffen. Unser Staat nimmt aktuell durch Steuern so viel Geld ein wie niemals zuvor. Höhere Steuern für Betriebe führen dazu, dass Geld für Investitionen und Lohnerhöhungen fehlt. Die SPD hat klare Vorstellungen, unser Land gerechter zu gestalten. Um notwendige Investitionen in Bildung, Pflege, Infrastruktur und sozialen Wohnungsbau zu finanzieren, werden hohe Vermögen und Spitzeneinkommen einen größeren Beitrag leisten müssen. Volle Zustimmung! Ganz klar müssen Menschen, die von unserem Wirtschaftssystem stärker profitieren, auch einen größeren Beitrag zum Erhalt unserer infrastrukturellen Grundlagen leisten. Weil sie eben nur hier, in einem Milieu der Sicherheit, mit guter Infrastruktur und einer funktionierenden Verwaltung, ihre Gewinne auch erzielen können! Und weil nur eine solidarische Gesellschaft, die allen die gleichen Chancen bietet, auf Dauer diese Sicherheit bieten kann! Wahlkreis 169 Seite 5

Mitbestimmung und Tarifbindung Um die Rechte von Arbeitnehmergruppen und letztlich einzelne Arbeitnehmer zu schützen, bedarf es eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften und Betriebsräte bei Nichtanwendung des Tarifvertrags oder Verstoß gegen Gesetze. Um Behinderungen von Betriebsräten sowie Wahlbewerbern und deren Wahlen entgegen zu treten, ist es erforderlich, die Beeinflussung von Betriebsratswahlen und von Betriebs- und Personalräten im Amt als Straftatbestand (Offizialdelikt) durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften verfolgen zu lassen. Die vorhandenen Aufsichtsund Klagemöglichkeiten sind ausreichend. Ein Verbandsklagerecht führt zu einem höheren Prozessrisiko für Unternehmen, zur Gefahr von Rufschädigung, kurz zum Standortnachteil allein schon durch die Einführung. Wahlbehinderungen sind inakzeptabel, Verfolgung als Offizialdelikt ist jedoch keine Lösung, sondern verschärft etwaige Konflikte. Starke Stellung der Betriebsräte reicht aus, um ausreichend Schutz zu gewährleisten. Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften ist nicht erforderlich, weil Arbeitnehmer und Betriebsräte eigene Klage- und Antrags-rechte haben. Verstöße gegen Mindestlohn und tarifliche Lohn- und Gehaltsbestimmungen zeigen: Damit ArbeitnehmerInnen ihren ArbeitgeberInnen auf Augenhöhe begegnen können, sind die Durchsetzung und der Ausbau bestehender Arbeitnehmer-rechte unerlässlich. Deshalb brauchen wir ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht sich strafbar. In der Praxis greift dieser Schutz jedoch nicht. Schwerpunktstaatsanwaltschaften könnten dazu beitragen, Betriebsräte und ihre Arbeit besser zu schützen. In jedem Fall muss der besondere Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl ausgebaut und das Wahlverfahren vereinfacht werden. Die Grünen fordern ein Verbandsklagerecht bei Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen (siehe Antrag im Bundestag zu Leiharbeit/ Werkverträgen im Anhang). Wir wollen Maßnahmen, mit denen die Betriebsräte besser geschützt werden und Entfristungen bei befristet Beschäftigten. Behinderungen müssen stärker geahndet werden. Zum Gedanken von Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt es innerhalb der Grünen unterschiedliche Haltungen. Wahlkreis 169 Seite 6

Oft werden Betriebsräte vor vollendete Tatsachen bei Veränderungen im Betrieb gestellt. Um die Beschäftigten besser schützen zu können, baruchen Betriebsräte die erzwingbare Mitbestimmung bei der Personalplanung und beim Outsourcing. Die Rechte von Betriebsräten sind ausreichend geregelt. Weitere Zwangsmaßnahmen schränken die unternehmerische Freiheit weiter ein und bringen letztlich Arbeitsplätze in Gefahr, deshalb kontraproduktiv. Die Planung der Personalressourcen gehört zu den ureigenen unternehmerischen Rechten und Pflichten. Da Arbeitnehmer in besonderer Weise betroffen sind, haben die Betriebsräte schon heute entsprechende Mitwirkungsrechte. Gerade angesichts der großen Bewährungsproben durch die sich stetig verändernden Arbeitsbedingungen wollen wir betriebliche Mitbestimmung verbessern: Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel zur Arbeitswelt 4.0 erfolgreich gestaltet werden. Der Grüne Antrag Leiharbeit / Werkverträge fordert ein Zustimmungsverweigerungsrecht. Dies würde einem Veto gleichkommen und die Mitbestimmung erzwingen. Wahlkreis 169 Seite 7