Antrag. Speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. probusiness. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung



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Antrag Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten probusiness

probusiness Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn... Die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung...niemand ist in der Lage, alles zu wissen. Je komplizierter ein Sachgebiet ist, umso eher wendet man sich an einen Fachberater. Aber auch dieser kann irren und muss dann für die Folgen seines Fehlers eintreten, also Schadenersatz leisten. Dabei handelt es sich i. d. R. nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden. Die Victoria-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen daher gerade Berufsgruppen, die... Auskunft erteilen oder Rat gewähren z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Verbände Vermögen Dritter verwalten z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Hausverwalter, Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften Beurkundungen durchführen z. B. Notare, Verwaltungsbeamte Verträge vermitteln z. B. Grundstücksmakler, Reisebüros, Versicherungsvermittler Gutachten erstellen z. B. Gerichts- und Schiedsgutachter Versicherungsschutz besteht z. B. für folgende Schäden... Ein Rechtsanwalt versäumt, eine Forderung rechtzeitig einzuklagen, so dass diese verjährt. Ein Steuerberater nutzt für seinen Mandanten eine gegebene Steuervergünstigung nicht aus. Ein Notar beurkundet ein unwirksames Testament. Für den Fall, dass Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen... prüfen wir gemeinsam mit Ihnen durch erfahrene Spezialjuristen die Haftungsfrage und ersetzen berechtigte Ansprüche schnell und vertraulich oder wehren unbegründete Ansprüche kostenlos ab. bietet die Victoria Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden, die während der Dauer des Versicherungsvertrages verursacht werden. Im Rahmen des Spätschadenschutzes kommt Ihnen der Versicherungsschutz u. U. auch dann zugute, wenn Sie Ihren Beruf bereits nicht mehr ausüben.

Antrag auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (HV) Bei Zutreffendes bitte ankreuzen. Vermittler-, Kunden-Leitmerkmal (Verm-Kd-LM) Titel, Vorname, ZunameFirma Straße und Haus-Nr. PLZ E-Mail, Internet Wohnort BD Agt BD 2 Agt 2 VNR A-Teilung Kunden-Nr. Neukunde Geburtsdatum Postfach-PLZ Postfach-Nr. Ortsteil Staatsangehörigkeit Telefon privat Telefon dienstlich Telefax V-Schein direkt an VN direkt an Vermittler über RDBD an Verm. Immobilienbesitz ja nein Victoria Versicherung AG Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf Pflicht zur Vollständigkeit Versicherte Tätigkeit Werden die nachfolgend gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Versicherungsschutz wird beantragt für folgende Tätigkeiten: Zuständige Kammer bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren: Zusätzlich bei Notaren in NRW zuständiges Landgericht: Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme das fache der Versicherungssumme Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky Vorstand: Christian Diedrich, Vorsitzender, Rolf Bauernfeind, Jürgen Engel, Herbert Löffler, Frank Sievers Sitz Düsseldorf Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466. USt-IdNr. DE812572415 Antragsteller (Versicherungsnehmer) Anrede Herr Frau Firma keine Anschrift wie bisher geändert weitere Anschrift Versicherungssumme Anschlussversicherung Vertragsdauer Zahlungsweise Besteht für das hier beantragte Risiko anderweitig eine Anschlussversicherung? nein ja, bei in Höhe von Beginn der Beginn der Ablauf der Vorwärtsversicherung Rückwärtsversicherung Versicherung mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr Soll die hier beantragte Versicherung als Anschlussversicherung gelten? nein ja Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ab einer Vertragsdauer von 5 Jahren wird ein Dauernachlass von 10% gewährt. Besteht für das versicherte Risiko eine Vorversicherung, so beginnt unser Versicherungsschutz bereits um 0:00 Uhr, wenn die Vorversicherung zu diesem Zeitpunkt endet. Eine beantragte Rückwärtsversicherung gilt gemäß 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur für bisher nicht bekannte Verstöße. Zahlungsweise jährlich 1 2-jährlich 3% Zuschlag 1 4-jährlich 5% Zuschlag Beitrag Beitrag lt. Tarif (Die nach dem Tarif erforderlichen Angaben sind vom Vermittler festzustellen und nachstehend einzutragen; ggf. bes. Blatt verwenden) Jahresbeitrag ZuschlagNachlass lt. Tarif für: Zwischensumme Dauernachlass % Zwischensumme Beitrag lt. Zahlungsweise HV 1 (50001281) 1.08 Versicherungsteuer (zzt. 19%) Gesamtbetrag Einmalbeitrag für Rückwärtsversicherung einschl. zzt. 19% Versicherungsteuer Gesamtbeitrag einschl. Beitrag für Rückwärtsversicherung

Antrag auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (HV) Bei Zutreffendes bitte ankreuzen. Vermittler-, Kunden-Leitmerkmal (Verm-Kd-LM) Titel, Vorname, ZunameFirma Straße und Haus-Nr. PLZ E-Mail, Internet Wohnort BD Agt BD 2 Agt 2 VNR A-Teilung Kunden-Nr. Neukunde Geburtsdatum Postfach-PLZ Postfach-Nr. Ortsteil Staatsangehörigkeit Telefon privat Telefon dienstlich Telefax V-Schein direkt an VN direkt an Vermittler über RDBD an Verm. Immobilienbesitz ja nein Victoria Versicherung AG Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf Pflicht zur Vollständigkeit Versicherte Tätigkeit Werden die nachfolgend gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Versicherungsschutz wird beantragt für folgende Tätigkeiten: Zuständige Kammer bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren: Zusätzlich bei Notaren in NRW zuständiges Landgericht: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky Vorstand: Christian Diedrich, Vorsitzender, Rolf Bauernfeind, Jürgen Engel, Herbert Löffler, Frank Sievers Sitz Düsseldorf Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466. USt-IdNr. DE812572415 Antragsteller (Versicherungsnehmer) Anrede Herr Frau Firma keine Anschrift wie bisher geändert weitere Anschrift Versicherungssumme Anschlussversicherung Vertragsdauer Zahlungsweise Besteht für das hier beantragte Risiko anderweitig eine Anschlussversicherung? nein ja, bei in Höhe von Beginn der Beginn der Ablauf der Vorwärtsversicherung Rückwärtsversicherung Versicherung mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme das fache der Versicherungssumme Soll die hier beantragte Versicherung als Anschlussversicherung gelten? nein ja Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ab einer Vertragsdauer von 5 Jahren wird ein Dauernachlass von 10% gewährt. DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER Besteht für das versicherte Risiko eine Vorversicherung, so beginnt unser Versicherungsschutz bereits um 0:00 Uhr, wenn die Vorversicherung zu diesem Zeitpunkt endet. Eine beantragte Rückwärtsversicherung gilt gemäß 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur für bisher nicht bekannte Verstöße. Zahlungsweise jährlich 1 2-jährlich 3% Zuschlag 1 4-jährlich 5% Zuschlag Beitrag Beitrag lt. Tarif (Die nach dem Tarif erforderlichen Angaben sind vom Vermittler festzustellen und nachstehend einzutragen; ggf. bes. Blatt verwenden) Jahresbeitrag ZuschlagNachlass lt. Tarif für: Zwischensumme Dauernachlass % Zwischensumme Beitrag lt. Zahlungsweise HV 1 (50001281) 1.08 Versicherungsteuer (zzt. 19%) Gesamtbetrag Einmalbeitrag für Rückwärtsversicherung einschl. zzt. 19% Versicherungsteuer Gesamtbeitrag einschl. Beitrag für Rückwärtsversicherung

Antrag auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (HV) Bei Zutreffendes bitte ankreuzen. Vermittler-, Kunden-Leitmerkmal (Verm-Kd-LM) Titel, Vorname, ZunameFirma Straße und Haus-Nr. PLZ E-Mail, Internet Wohnort BD Agt BD 2 Agt 2 VNR A-Teilung Kunden-Nr. Neukunde Geburtsdatum Postfach-PLZ Postfach-Nr. Ortsteil Staatsangehörigkeit Telefon privat Telefon dienstlich Telefax V-Schein direkt an VN direkt an Vermittler über RDBD an Verm. Immobilienbesitz ja nein Victoria Versicherung AG Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf Pflicht zur Vollständigkeit Versicherte Tätigkeit Werden die nachfolgend gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Versicherungsschutz wird beantragt für folgende Tätigkeiten: Zuständige Kammer bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren: Zusätzlich bei Notaren in NRW zuständiges Landgericht: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky Vorstand: Christian Diedrich, Vorsitzender, Rolf Bauernfeind, Jürgen Engel, Herbert Löffler, Frank Sievers Sitz Düsseldorf Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466. USt-IdNr. DE812572415 Antragsteller (Versicherungsnehmer) Anrede Herr Frau Firma keine Anschrift wie bisher geändert weitere Anschrift Versicherungssumme Anschlussversicherung Vertragsdauer Zahlungsweise Besteht für das hier beantragte Risiko anderweitig eine Anschlussversicherung? nein ja, bei in Höhe von Beginn der Beginn der Ablauf der Vorwärtsversicherung Rückwärtsversicherung Versicherung mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr mittags 12 Uhr Die Höchstleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme das fache der Versicherungssumme Soll die hier beantragte Versicherung als Anschlussversicherung gelten? nein ja Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ab einer Vertragsdauer von 5 Jahren wird ein Dauernachlass von 10% gewährt. DURCHSCHRIFT FÜR ANTRAGSTELLER Besteht für das versicherte Risiko eine Vorversicherung, so beginnt unser Versicherungsschutz bereits um 0:00 Uhr, wenn die Vorversicherung zu diesem Zeitpunkt endet. Eine beantragte Rückwärtsversicherung gilt gemäß 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur für bisher nicht bekannte Verstöße. Zahlungsweise jährlich 1 2-jährlich 3% Zuschlag 1 4-jährlich 5% Zuschlag Beitrag Beitrag lt. Tarif (Die nach dem Tarif erforderlichen Angaben sind vom Vermittler festzustellen und nachstehend einzutragen; ggf. bes. Blatt verwenden) Jahresbeitrag ZuschlagNachlass lt. Tarif für: Zwischensumme Dauernachlass % Zwischensumme Beitrag lt. Zahlungsweise HV 1 (50001281) 1.08 Versicherungsteuer (zzt. 19%) Gesamtbetrag Einmalbeitrag für Rückwärtsversicherung einschl. zzt. 19% Versicherungsteuer Gesamtbeitrag einschl. Beitrag für Rückwärtsversicherung

Vorversicherungen Bestehen oder bestanden für die zu versichernden Tätigkeiten bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? ja nein bei der Victoria VNR Die Überprüfung des Schadenverlaufs bleibt vorbehalten. bei anderen gekündigt von: Name der GesellschaftOrt VNR Sind Sie mit einer Anfrage beim Versicherern Antragsteller Vorversicherer einverstanden? Versicherer ja nein Vorschäden Vorschäden in den letzten 5 Jahren (Angaben nur, wenn keine Versicherung bei der Victoria bestand) nein (Schäden, für die noch kein Versicherungsschutz bestand, sind aber nachstehend anzugeben) ja, Anzahl und Aufwendungen angeben Erklärung zum Lastschriftverfahren Vertragsgrundlagen Datenschutz IA 2 Die Victoria ist bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Konto wie bisher Konto geändert weiteres Konto Lastschriftbeginn 1 = ab Erstbeitrag 2 = ab Folgebeitrag Girokonto Name und Ort des Geldinstitutes Bankleitzahl wenn nicht mit Antragsteller identisch: Vorname und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift: Grundlage der beantragten Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ggf. Besondere Vereinbarungen, die dem Antragsteller vor Unterzeichnung des Antrags ausgehändigt werden. In die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Versicherer willige ich nach Maßgabe umseitiger Erklärung ein. Die Durchschrift des Antrages verbleibt nach seiner Unterzeichnung beim Antragsteller. Widerrufsbelehrung Unterschriften Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Datum Antragsteller Vermittler Orga SpeziFB Empfangsbestätigung Eine Durchschrift meines Antrags sowie die Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) VH 2008 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (mit Risikobeschreibung) F 2008 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Notaren und Anwaltsnotaren für ihr Notarrisiko (mit Risikobeschreibung) NO 2008 Allgemeine Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Angehörige der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe und Besondere Bedingungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte einerseits und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer andererseits S 2008 Besonderen Vereinbarungen für das in dem Antrag bezeichnete Risiko, die Kundeninformation zur beantragten Versicherung, sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten. Datum Antragsteller

Vorversicherungen Bestehen oder bestanden für die zu versichernden Tätigkeiten bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? ja nein bei der Victoria VNR Die Überprüfung des Schadenverlaufs bleibt vorbehalten. bei anderen gekündigt von: Name der GesellschaftOrt VNR Sind Sie mit einer Anfrage beim Versicherern Antragsteller Vorversicherer einverstanden? Versicherer ja nein Vorschäden Vorschäden in den letzten 5 Jahren (Angaben nur, wenn keine Versicherung bei der Victoria bestand) nein (Schäden, für die noch kein Versicherungsschutz bestand, sind aber nachstehend anzugeben) ja, Anzahl und Aufwendungen angeben Erklärung zum Lastschriftverfahren Vertragsgrundlagen Datenschutz IA 2 Die Victoria ist bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Konto wie bisher Konto geändert weiteres Konto Lastschriftbeginn 1 = ab Erstbeitrag 2 = ab Folgebeitrag Girokonto Name und Ort des Geldinstitutes Bankleitzahl wenn nicht mit Antragsteller identisch: Vorname und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift: Grundlage der beantragten Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ggf. Besondere Vereinbarungen, die dem Antragsteller vor Unterzeichnung des Antrags ausgehändigt werden. In die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Versicherer willige ich nach Maßgabe umseitiger Erklärung ein. Die Durchschrift des Antrages verbleibt nach seiner Unterzeichnung beim Antragsteller. Unterschriften Widerrufsbelehrung Empfangsbestätigung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Datum Antragsteller Vermittler DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER Eine Durchschrift meines Antrags sowie die Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) VH 2008 Orga Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (mit Risikobeschreibung) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Notaren und Anwaltsnotaren für ihr Notarrisiko (mit Risikobeschreibung) Allgemeine Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Angehörige der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe und Besondere Bedingungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte einerseits und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer andererseits Besonderen Vereinbarungen für das in dem Antrag bezeichnete Risiko, die Kundeninformation zur beantragten Versicherung, sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten. F 2008 NO 2008 S 2008 Datum Antragsteller Orga

Vorversicherungen Bestehen oder bestanden für die zu versichernden Tätigkeiten bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? ja nein bei der Victoria VNR Die Überprüfung des Schadenverlaufs bleibt vorbehalten. bei anderen gekündigt von: Name der GesellschaftOrt VNR Sind Sie mit einer Anfrage beim Versicherern Antragsteller Vorversicherer einverstanden? Versicherer ja nein Vorschäden Vorschäden in den letzten 5 Jahren (Angaben nur, wenn keine Versicherung bei der Victoria bestand) nein (Schäden, für die noch kein Versicherungsschutz bestand, sind aber nachstehend anzugeben) ja, Anzahl und Aufwendungen angeben Erklärung zum Lastschriftverfahren Vertragsgrundlagen Datenschutz IA 2 Die Victoria ist bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Konto wie bisher Konto geändert weiteres Konto Lastschriftbeginn 1 = ab Erstbeitrag 2 = ab Folgebeitrag Girokonto Name und Ort des Geldinstitutes Bankleitzahl wenn nicht mit Antragsteller identisch: Vorname und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift: Grundlage der beantragten Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ggf. Besondere Vereinbarungen, die dem Antragsteller vor Unterzeichnung des Antrags ausgehändigt werden. In die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Versicherer willige ich nach Maßgabe umseitiger Erklärung ein. Die Durchschrift des Antrages verbleibt nach seiner Unterzeichnung beim Antragsteller. Unterschriften Widerrufsbelehrung Empfangsbestätigung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Datum Antragsteller Vermittler Orga DURCHSCHRIFT FÜR ANTRAGSTELLER Eine Durchschrift meines Antrags sowie die Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) VH 2008 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (mit Risikobeschreibung) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Notaren und Anwaltsnotaren für ihr Notarrisiko (mit Risikobeschreibung) Allgemeine Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Angehörige der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe und Besondere Bedingungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte einerseits und Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer andererseits Besonderen Vereinbarungen für das in dem Antrag bezeichnete Risiko, die Kundeninformation zur beantragten Versicherung, sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten. F 2008 NO 2008 S 2008 Datum Antragsteller Orga

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-Vertrags-Änderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer undoder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der ERGO- Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an dendie für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass derdie Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darfdürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird.

Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der aber nach Beginn der Datenverarbeitung nur im Rahmen von Treu und Glauben zulässig ist. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.u. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.b. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt, z.b. über einen Kfz-Schaden, oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.b. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der Privaten Krankenversicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs 5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z.b. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen (z.b. Kredite, Bausparen und Kapitalanlagen) werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.b. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.b. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von Datenübermittlung, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten wie z.b. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Der ERGO-Gruppe gehören zzt. folgende Unternehmen an: D.A.S. Versicherungsgesellschaften DKV Deutsche Krankenversicherung AG ERGO Pensionsfonds AG ERGO People & Pensions GmbH Hamburg-Mannheimer Versicherungsgesellschaften Hamburg-Mannheimer Rechtsschutz-Schaden-Service-GmbH KarstadtQuelle Versicherungsgesellschaften MEAG-Gesellschaften Neckermann Versicherungsgesellschaften Victoria Versicherungsgesellschaften Vorsorge Versicherungsgesellschaften Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z.b. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen und Kapitalanlagegesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: Bayerische HypoVereinsbank-Gruppe KarstadtQuelle Bank GmbH Vereinsbank Victoria Bauspar AG Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.b. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt 6. (Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mit den einzelnen zur ERGO-Gruppe gehörenden Unternehmen und Kooperationspartnern zu.) 6. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften und andere. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten, z.b. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z.b. Abschluss und Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck der Vertragsanpassung in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.b. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.b. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu. Sie werden hierüber informiert. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

Tarifblatt Antrag HV 1 : 01.01.2008 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Anwaltsnotare Versicherungssummen und Beiträge in EUR Rechtsanwalt Jahresbeiträge zu den nachstehenden Versicherungssummen bei Vereinbarung nachgenannten Selbstbehalts: A. Regelselbstbeteiligung (20% von den ersten 5.000 EUR, vom Mehrbetrag bis 20.000 EUR 10%, jedoch mindestens 50 EUR und höchstens 2.500 EUR) B. fester Selbstbehalt 1.500 EUR (ohne Gebührenselbstbehalt) Die Jahreshöchstleistung beträgt jeweils das Zweifache der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000.000 EUR. Versicherungssumme 1.000.000 500.000 250.000 Beitrag (zzgl. Vers.-Steuer) A B A B A B Rechtsanwalt 1.575,00 1.525,00 1.181,00 1.131,00 844,00 794,00 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Mitarbeiter, die nicht als Sozien i.s. von 12 AVB nach außen in Erscheinung treten, je 1.260,00 1.220,00 944,80 904,80 675,20 635,20 juristisch vorgebildete, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Mitarbeiter (Assessoren), je 787,50 762,50 590,50 565,50 422,00 397,00 Mitarbeiter für Steuer- und Buchführungssachen von Mandanten, je 157,50 152,50 118,10 113,10 84,40 79,40 Höhere Versicherungssummen: Anfrage bei der Victoria Beitrag für Versicherungsnehmer im ersten Versicherungsjahr, die nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft binnen Jahresfrist eine eigene Praxis eröffnen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen: Jahresbeiträge zu den nachstehenden Versicherungssummen bei Vereinbarung nachgenannten Selbstbehalts: A. Regelselbstbeteiligung (20% von den ersten 5.000 EUR, vom Mehrbetrag bis 20.000 EUR 10%, jedoch mindestens 50 EUR und höchstens 2.500 EUR) B. fester Selbstbehalt 1.500 EUR (ohne Gebührenselbstbehalt) Die Jahreshöchstleistung beträgt jeweils das Zweifache der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000.000 EUR. Versicherungssumme 1.000.000 500.000 250.000 Beitrag (zzgl. Vers.-Steuer) A B A B A B Rechtsanwalt 690,00 668,00 517,00 495,00 370,00 348,00 Angestellte Rechtsanwälte und Juristen mit Anwaltszulassung im Angestelltenverhältnis (Pflichtversicherung!): Vesicherungsschutz besteht nur für die nebenberuflich im eigenen Namen geringfügig ausgeübte Anwaltstätigkeit: Jahresbeiträge zu den nachstehenden Versicherungssummen bei Vereinbarung nachgenannten Selbstbehalts: A. Regelselbstbeteiligung (20% von den ersten 5.000 EUR, vom Mehrbetrag bis 20.000 EUR 10%, jedoch mindestens 50 EUR und höchstens 2.500 EUR) B. fester Selbstbehalt 1.500 EUR (ohne Gebührenselbstbehalt) Die Jahreshöchstleistung beträgt jeweils das Zweifache der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000.000 EUR. Versicherungssumme 500.000 250.000 Beitrag (zzgl. Vers.-Steuer) A B A B Rechtsanwalt 590,50 580,50 160,00 150,00 Mitversicherung der Tätigkeit als Syndikus: Anfrage bei der Victoria mit genauen Angaben über Beschäftigungsfirma und Tätigkeitsbereich. Anwaltsnotar: Rechtsanwaltsbereich (Beitrag wie Rechtsanwalt siehe oben) Notarbereich (Jahresbeiträge zu den nachstehenden Versicherungssummen bei Vereinbarung eines festen Selbstbehalts von 5.000 EUR. Die Jahreshöchstleistung beträgt jeweils das Zweifache der Versicherungssumme.) Mindestversiche- Die Mindestversicherungssumme beträgt Höherversicherungssumme rungssumme 500.000 EUR. Weitere 500.000 EUR (nach 1.000.000 EUR) deckt die Notarkammer. Darüber hinaus 500.000 ist eine Höherversicherung möglich. 500.000 250.000 2.100,00 390,00 190,00 Vertragsdauer, Dauernachlass und Nebenkosten siehe Rückseite.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater -bevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Versicherungssummen und Beiträge in EUR Jahresbeiträge zu den nachstehenden Versicherungssummen bei Vereinbarung nachgenannten Selbstbehalts: A. Regelselbstbeteiligung (10% von den ersten 5.000 EUR, vom Mehrbetrag bis 45.000 EUR 2,5%, jedoch mindestens 50 EUR und höchstens 1.500 EUR) B. fester Selbstbehalt 1.500 EUR Die Jahreshöchstleistung beträgt jeweils das Zweifache der Versicherungssumme, mindestens jedoch 1.000.000 EUR. Versicherungssumme 1.000.000 500.000 250.000 Beitrag (zzgl. Vers.-Steuer) A B A B A B EinzelpraxisSozietät Nach außen in Erscheinung tretende Steuerberater-bevollmächtigte, je 1.620,00 1.545,00 1.170,00 1.095,00 750,00 675,00 Steuerberatungsgesellschaft Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Teilhaber, Gesellschafter, soweit tätig, je 1.620,00 1.545,00 1.170,00 1.095,00 750,00 675,00 Beschäftigte angestellte Steuerberater und freie Mitarbeiter, soweit als Steuerberater zugelassen, je 405,00 386,25 292,50 273,75 187,50 168,75 sonstige Beschäftigte (nicht jedoch Auszubildende und gewerbliches Hilfspersonal) erster Beschäftigter beitragsfrei weitere Beschäftigte, je 162,00 154,50 117,00 109,50 75,00 67,50 Teilzeitbeschäftigte, je 81,00 77,25 58,50 55,05 37,50 33,75 Bei mehr als 10 Beschäftigten oder höheren Versicherungssummen: Anfrage bei der Victoria Existenzgründernachlass im ersten Versicherungsjahr für Versicherungsnehmer, die nach erstmaliger Zulassung binnen Jahresfrist eine Praxis eröffnen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen: 50 %. Nebentätigkeitsnachlass für Versicherungsnehmer, die hauptsächlich (mehr als 50 % der Arbeitszeit) als Angestellte oder Mitarbeiter einer anderen Firma steuerberatend tätig sind und nur die gelegentlich im eigenen Namen ausgeübte Steuerberatung versichern: 50% des Beitrags für nach außen in Erscheinung tretende Steuerberater-bevollmächtigte. Existenzgründer- und Nebentätigkeitsnachlass werden nicht nebeneinander gewährt. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Versicherungssummen und Beiträge in EUR Versicherungssumme 250.000 200.000 150.000 100.000 Beamte und Angestellte in leitender Funktion (Amtsleiter, Geschäftsführer von Körperschaften 140,60 121,60 102,60 76,00 öffentlichen Rechts, Landräte, Kreisdirektoren usw.) Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte 140,60 121,60 102,60 76,00 Richter 88,80 76,80 64,80 48,00 Sonstige Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (Staatsanwälte, Rechtspfleger, 70,30 60,80 51,30 38,00 Bedienstete der Krankenkasse und Kirchen usw.) VertragsdauerDauernachlass: Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ab einer Vertragsdauer von 5 Jahren wird ein Dauernachlass von 10% gewährt. Nebenkosten: a) ratenweise Beitragszahlung: halbjährlich 3%, vierteljährlich 5% Zuschlag b) Versicherungsteuer: zzt. 19%

HV 1 (50001281) 1.08