Mediationsvereinbarung



Ähnliche Dokumente
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte

Verhandlungs- und Mediationsvertrag (Medianten und Mediator) zwischen

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Mediation im Arbeitsrecht

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

CL-VEREINBARUNG. 4. Rechtsanwältin B AnwältInnen. Die Gesamtheit der vier UnterzeichnerInnen wird im Folgenden als "Beteiligte" bezeichnet.

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Mediationsvereinbarung: (Verfahrensordnung)

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

GWMK-Regeln für das Verhalten von Mediatoren. Präambel

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Mediationsvertrag. 1.1 Zwischen den Konfliktparteien besteht Uneinigkeit/Streit über

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Maklerauftrag für Vermieter

Scheidungsmediation hilft, die schmerzliche Situation von Gewinnern und Verlierern zu verhindern, die Teil aller strittigen Scheidungen ist.

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen

Mediation im Pflegebereich

Erklärung der MediatorInnen im Mediationszentrum Berlin e.v.

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Anspar-Darlehensvertrag

Nutzung dieser Internetseite

04131 / info@kanzlei-zidorn-plikat.de

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Handzettel Referat Peter Bösch

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Dienstleistungsvertrag

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

VORSCHRIFTEN ÜBER MEDIATION DURCH DAS DÄNISCHE SCHIEDSINSTITUT

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

1. Vertragsgegenstand

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

L a n d p a c h t v e r t r a g

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Freier Mitarbeiter Vertrag

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember Januar 2016 in Hamburg

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Informationen für Enteignungsbetroffene

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

(Name) (Vorname) (Name) (Vorname)

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Schlichtung/Mediation

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

wird der folgende Mediationsvertrag über die Bedingungen der Mediation geschlossen:

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Auftrag zum Fondswechsel

Vereinbarung. zwischen. - nachfolgend genannt - vertreten durch: und. - nachfolgend genannt - vertreten durch: und

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

IHK-Forum Berufsbildung

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße Pullach i. Isartal

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

126 AktG (Anträge von Aktionären)

Vertrag Individualberatung

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Name, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort

golfclub-fleesensee.de

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Transkript:

Mediationsvereinbarung zwischen - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 1. genannt - - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 2. genannt - Rechtsanwalt und Mediator Thomas Hauswaldt, Rathausstr. 13, 20095 Hamburg, - im folgenden Mediator genannt - I. Präambel Wir, die Konfliktbeteiligten zu 1. und 2., wollen gemeinsam mit dem Mediator in einer Mediation die zwischen uns aufgetretenen Probleme und Fragen klären. Die Mediation dient dazu, außergerichtlich und selbstverantwortlich Vereinbarungen zu erarbeiten. Es ist uns bewusst, dass wir uns zur Durchführung der Mediation an bestimmte Verfahrensregeln halten müssen. Bei den nachstehenden Regelungen handelt es sich sowohl um Vereinbarungen zwischen uns, den Konfliktbeteiligten, als auch um Vereinbarungen zwischen uns einerseits und dem Mediator andererseits. II. Vereinbarung zwischen den Konfliktbeteiligten 1. Wir verpflichten uns, in der Mediation alle Informationen zu den Problemen und Fragen, die für eine abschließende Regelung von Bedeutung sein können, offen zu legen und alle erforderlichen Unterlagen für die Mediationssitzungen zur Verfügung zu stellen. Wir verpflichten uns ferner, während der Dauer der Mediation keine Aktionen ohne Zustimmung des anderen Konfliktbeteiligten zu unternehmen, die

Seite 2 von 6 zu einer Veränderung der den Problemen und Fragen zugrunde liegenden Fakten führen können. 2. Wie sind übereingekommen, während der Mediation fair und gerecht miteinander zu verhandeln und die Interessen des anderen Konfliktbeteiligten zu berücksichtigen. 3. Wir verpflichten uns, sämtliche im Verlauf der Mediation gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln, sie weder einem Dritten ohne Zustimmung des anderen Konfliktbeteiligten mitzuteilen, noch sie in einem gerichtlichen Verfahren gegen den anderen Konfliktbeteiligten zu verwenden. Wir verpflichten uns ferner, die Unterlagen, die wir in die Mediation eingeführt haben, nicht als Beweismittel in einem evtl. Gerichtsverfahren zu verwenden. Wir sind uns einig, dass wir jeweils unsere Ehegatten und unsere erwachsenen Kinder über den Inhalt der Mediation informieren dürfen, soweit wir nicht gesondert auch insofern Vertraulichkeit vereinbaren Der Mediator hat uns darauf hingewiesen, dass er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht überwachen kann und dass die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch einen der Konfliktbeteiligten für den anderen Konfliktbeteiligten zu rechtlichen Nachteilen führen kann. 4. Wir sind uns darüber einig, dass wir während der Dauer des Mediationsverfahrens gerichtliche Verfahren, die die Konfliktpunkte betreffen und die Thema des Mediationsverfahrens sind, ruhen lassen oder derartige Verfahren nicht einleiten werden. 5. Sollte das Mediationsverfahren ohne eine Einigung enden, so kann jede der Konfliktparteien ein ruhendes juristisches Verfahren wieder aufnehmen oder neue Verfahren einleiten. 6. Die Verjährung der in diesem Mediationsverfahren befangenen Ansprüche wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist, mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung bis 2 Monate nach Beendigung dieses Mediationsverfahrens gehemmt. Das Mediationsverfahren ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem eine Einigung zustande kommt oder den Parteien die schriftliche Mitteilung des Mediators oder einer der Parteien über das Scheitern des Verfahrens zugeht. 7. Wir verpflichten uns, den Mediator in einem gerichtlichen Verfahren, bei dem es um Verhandlungsgegenstände des Mediationsverfahrens geht, nicht als Zeugen vor Gericht zu benennen. Wir können den Mediator nur gemeinsam von der Schweigepflicht entbinden. Sollte einer von uns die Entbindung von der Schweigepflicht

Seite 3 von 6 verweigern, so sind wir uns darin einig, dass wir in einem Gerichtsverfahren Beweisvereitelung nicht geltend machen können. III. Vereinbarung zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator 1. Der Mediator ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Er versichert, dass keine Tatsachen vorliegen, die seine Neutralität beeinträchtigen, insbesondere, dass er keine der Konfliktbeteiligten vor Beginn des Verfahrens im Zusammenhang mit dessen Streitstoff beraten oder vertreten hat oder während oder nach dem Mediationsverfahren in dieser Angelegenheit beraten oder vertreten wird. Er wird auch mit keiner der Konfliktbeteiligten während des Mediationsverfahrens in geschäftliche Verbindung treten. 2. Der Mediator wird alle Konfliktbeteiligten darin unterstützen, im Bewusstsein der für alle Konfliktbeteiligten entscheidungserheblichen Umstände eine wechselseitig interessengerechte, faire Vereinbarung zu treffen. Der Mediator wird allparteilich bleiben, jedoch auch jede n Konfliktbeteiligten - soweit nötig - unterstützen, seine persönlichen Interessen zu vertreten. 3. Die Konfliktbeteiligten sind darauf hingewiesen worden, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator nicht stattfinden kann und die Konfliktbeteiligten jederzeit einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren und sich von diesem beraten lassen können. Dieser kann an dem Verfahren teilnehmen, sofern die anderen Konfliktbeteiligten damit einverstanden sind. Die Konfliktbeteiligten verpflichten sich, vor dem endgültigen Abschluss einer Vereinbarung diese anwaltlich überprüfen und sich insofern in Bezug auf die Vorteile und evtl. Nachteile beraten zu lassen. 4. Jenseits eventueller Absagen von Sitzungsterminen findet eine Kommunikation zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator nur in den jeweiligen Mediationssitzungen statt, um zu gewährleisten, dass alle an dem Verfahren Beteiligten zu jeder Zeit über den Informationsfluss zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator informiert sind. Sollte es im einzelnen Fall wünschenswert sein, dass der Mediator mit einem der Konfliktbeteiligten allein redet, so ist dies zulässig, sofern die anderen ihr Einverständnis hierzu erteilen. 5. Der Inhalt der Mediationsgespräche ist auch für den Mediator vertraulich. Er ist verpflichtet, keine Informationen und Erkenntnisse aus dem Mediationsverfahren

Seite 4 von 6 ohne ausdrückliche Zustimmung aller Konfliktbeteiligten weiterzugeben. Diese Zustimmung wird für den Fall einer Supervision des Mediators unterstellt. Der Mediator unterliegt der Schweigepflicht und weist darauf hin, dass er in keinem anderweitigen, insbesondere gerichtlichen Verfahren über Themen, die Gegenstand der Mediation sind, sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Er gibt keine Informationen weiter. 6. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Wir sind berechtigt, das Mediationsverfahren jederzeit zu beenden und sodann gerichtliche Schritte einzuleiten oder fortzuführen. 7. Vor Beendigung der Mediation bzw. bei Abbruchsabsicht verpflichten sich die Konfliktbeteiligten wechselseitig, in einem gemeinsamen Abschlußgespräch mit dem Mediator die Gründe für die Beendigung mitzuteilen und ggf. zu beraten. 8. Der Mediator kann die Mediation nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn er den Eindruck hat, dass einer der Konfliktbeteiligten die verabredeten Regeln für die Durchführung der Mediation nicht einhält oder die Medianten mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug sind. 9. In dem Mediationsverfahren werden die Eckpunkte einer Vereinbarung erarbeitet, die alle im Zusammenhang mit den Fragen und Problemen aufgetretenen wichtigen Themen regelt. Wir gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Vereinbarung solange nicht rechtswirksam ist, bis alle Konfliktbeteiligten sie unterzeichnet haben. Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir eine derartige Unterschrift erst dann leisten werden, nachdem wir bei parteiisch beratenden Rechtsanwälten Rechtsrat eingeholt haben. Vorläufige Einigungen im Laufe des Mediationsverfahrens sind danach ihrem Wesen nach vorläufig bis zur Unterzeichnung einer Abschlußvereinbarung. Sollte auch nur für einen Punkt der Einigung Beurkundungszwang bestehen, so wird die Vereinbarung erst wirksam, wenn eine notarielle Urkunde errichtet worden ist. 10. Sollte es sich im Verlauf der Mediation als notwendig herausstellen, Gutachten Dritter einzuholen, wird über die Notwendigkeit einer solchen Begutachtung in der Mediation gesprochen. Wenn ein Auftrag an einen Gutachter vergeben werden soll, wird vorher geregelt, in welchem Verhältnis die Kosten aufzuteilen sind. 11. Es wird folgende Vergütungsvereinbarung getroffen:

Seite 5 von 6 a. Dem Mediator steht für seine Tätigkeit in den Mediationssitzungen und für Tätigkeiten außerhalb der gemeinsamen Sitzungen (z.b. Protokollerstellung, Ausarbeiten einer Vereinbarung etc.) eine Vergütung auf Stundenbasis zu, wobei pro Stunde ein Betrag in Höhe von EUR [[ ]],00 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. Angefangene Stunden sind anteilig zu vergüten. Die Vergütung ist jeweils zum Ende einer Sitzung fällig. Für das Erstgespräch wird eine zeitunabhängige Pauschale in Höhe eines Stundensatzes vereinbart (EUR [[ ]],00 zuzüglich USt.). b. Die Kosten des Mediationsverfahrens tragen die Konfliktbeteiligten jeweils zu gleichen Teilen. Im Außenverhältnis gegenüber dem Mediator schulden die Konfliktbeteiligten das Honorar als Gesamtschuldner. c. Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher bei dem Mediator abgesagt werden, wenn sie nicht wahrgenommen werden sollen, andernfalls fällt das vereinbarte Honorar für die Sitzung an. Erscheint einer der die Konfliktbeteiligten nicht oder sagt sie den Termin nicht rechtzeitig ab, schuldet sie das Sitzungshonorar alleine, sofern die (verspätete oder fehlende) Absage verschuldet wurde. 7. Die Haftung des Mediators für Berufsversehen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Rahmen des Mediationsverfahrens wird auf die Höhe der von der Berufshaftpflicht gedeckten Höchstsumme von EUR 1 Mio. (in Worten: eine Million Euro) insgesamt begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 8. Sollte einer der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. [[ Hamburg ]], den Konfliktbeteiligter zu 1.

Seite 6 von 6 Konfliktbeteiligter zu 2. Mediator