INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

Ähnliche Dokumente
RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften Ausgabe 2017

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut- Vorschriften - Ausgabe 2018

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN

INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

Modul Recycling & Entsorgung

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3

Befüllungshinweise für Gerätebatterien

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Versand von Lithium-Ionen-Batterien. für Elektro-werkzeuge und elektrische. Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften Ausgabe 2016

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Multilaterale Vereinbarungen

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017

Beauftragungsformular für Trockenbatterien

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt.

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Anforderung zur Lagerung von Lithiumbatterien und Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Multilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Ordnungsgemäßer Umgang mit Altbatterien im Rahmen ElektroG, BattG und Gefahrgutrecht. Rendsburg, , Dipl.-Ing.

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018

VORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien?

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Multilaterale Vereinbarungen

Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, ff. ADR Stand: Juni 08

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Sonderabfall-Entsorgung Forum am Stand 2017

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

Arbeitskreis Gefahrgut am

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Vorschriften ADR 2013

Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen

Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

4 Verwendung von Tanks, Umschließungen 4.1 Verpackungen einschließlich IBC, Großverpackungen

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

Gefahrguttransport. Straße und Schiene ANLEITUNG. Biologischer Stoff, Kategorie B. Klasse 6.2

1. Chemisches Produkt und Firmenidentifikation

MOON NACHTEXPRESS akzeptiert keinerlei Gefahrgut nach Irland, Großbritannien, Kroatien, Italien und Schweden.

Transport von Festool Akku-Packs

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit


Multilaterale Vereinbarungen

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Transkript:

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte mit Li-Io-Batterien sind für den Transport grundsätzlich als Gefahrgut eingestuft. Je nach Verkehrsträger variieren die einzelnen Bestimmungen. Die vorliegende Information soll einen möglichst einfachen Überblick auf die verscheidenen Vorschriften, Sondervorschriften (SV) und Verpackungsanweisungen (VA) ermöglichen. Die Vorgaben der einzelnen Regelwerke müssen von jedem gewerblichen Versand eingehalten werden. Verantwortlich dafür ist in erster Linie der jeweilige Absender: - Für Batterien mit einer Energie von bis zu 100 Wh gelten, aufgrund einer Ausnahmeregelung, vereinfachte Anforderungen - Für Batterien mit einer Energie von > 100 Wh gibt es keine Ausnahmeregelung - Für den Transport defekter Li-Io-Batterien gelten besondere Vorschriften - Die Beförderung von Li-Io-Batterien zur Entsorgung untersteht ebenfalls bestimmten Vorschriften EINSTUFUNG - UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien - UN 3480 beschädigte / defekte Lithium-Ionen-Batterien - UN 3480 Abfall Lithium-Ionen-Batterien zum Recycling (oder zur Entsorgung) - UN 3481 beschädigte / defekte Litihum-Ionen- - UN 3481 beschädigte / defekte Litihum-Ionen- RECHTSGRUNDLAGEN - Strasse (national): SDR - Strasse/Schiene: ADR/RID

EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nr. Benennung und Beschreibung Klasse SV VA UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschliesslich Lithium-Ionen- Polymer- Batterien) oder: ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING (ODER ZUR ENTSORGUNG) 9 188 230 310 348 376 377 636 P903 P908 P909 P910 LP903 LP904 UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM- IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT (einschliesslich Lithium-Ionen-Polymer- Batterien) 9 188 230 310 348 360 376 377 636 P903 P908 P909 P910 LP903 LP904 Tabelle 1 BEFÖRDERUNG Kriterien Batterie nicht UN-geprüft? Batterie defekt/beschädigt? Batterie defekt/beschädigt? (Zustand kritisch) Batterie zur Entsorgung / zum Recycling Energie 100 Wh*? Sondervorschriften (SV) + Verpackungsanweisungen (VA) Versand gemäss SV 310 + P910 Versand gemäss SV 376 + P908 Transport nur mit Genehmigung durch die zuständige Behörde Hersteller kontaktieren! Versand gemäss SV 377 + P909 Batteriesammelstelle oder Entsorger kontaktieren! Versand gemäss SV 188 (Freistellung) Energie >100 Wh*? Versand gemäss PA 903 * Berechnung Wh: Kapazität (AH) x Spannung (V) s. Typenschild

Batterieart: 100 Wh / Batterie Batterien (ohne Gerät) und Verpackungsvorschrift: ADR/RID/ADN: SV 188 max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung: 30kg (brutto) Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren Schutz gegen Kurzschluss Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. (z.b. Kiste aus Karton) (z.b. Kiste aus Karton) (z.b. Kiste aus Karton) Falltest erfüllt Falltest erfüllt Falltest erfüllt (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) (kein Verrutschen / kein Beschädigen des Inhalts) nicht anwendbar, ausser es sind mehr als 2 Batterien eingebaut oder sie Sendung setzt sich aus mehr als 2 Versandstücken zusammen Beförderungspapier:

Batterieart: > 100 Wh / Batterie Batterien (ohne Gerät) und Verpackungsvorschrift: max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung: ADR/RID/ADN: P903, LP903 ADR 1.1.3.6: Freistellung max 333kg pro Beförderungseinheit / ansonsten normaler ADR-Transport Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren Schutz gegen Kurzschluss Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern. Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) UN-geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II) Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A UN-Nummer: UN 3480 UN 3481 UN 3481 UN 3481 Beförderungspapier: JA JA JA JA

Beschädigte oder defekte Batterien Verpackungsvorschrift: Kriterien: max. Stückzahl: SV 376 / P908 nicht kritisch Voraussichtlich keine Gefahr während der Beförderung Die Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ: Batterien, welche aus Sicherheitsgründen als defekt eingestuft wurden ausgelaufene oder entgaste Batterien Batterien, welche vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden konnten Batterien, welche äusserliche, mechanische Beschädigungen aufweisen Falls keine Gefahr beim Transport ebtstehen kann (s. Krieterien), gelten die nachstehenden Transportanforderungen: kritisch Voraussichtlich gefährlich während der Beförderung Batterien, welche unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung, oder einen gefährlichen Ausstoss (ätzend, giftig oder entzündbar) neigen, dürfen nur unter den, von der zustänigen Behörde (BAV / ASTRA) festgelegten Bedingungen, befördert werden. Bei der Beurteilung ob eine Batterie als kritisch eingestuft wird muss der Batterietyp, die vorherige Verwendung und Fehlnutzung der Batterie berücksichtigt werden. Transport nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Transportanforderungen werden in der Genehmigung aufgeführt Gewichtsbegrenzung: Wenn die Nettomasse einer Batterie 30kg überschreitet, darf die Aussenverpackung nur eine Batterie enthalten Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und Schutz vor Kurzschluss) UN geprü (Verpackungsgruppe II), z.b. Kiste aus Karton, für alle Batterietypen Sichern gegen Bewegung innerhalb der Aussenverpackung durch Füllstoff luftdichte Verpackungen nur mit Entlüftungseinrichtung gefüllt mit nicht brennbarem und nichtleitfähigem Wärmedämmstoff, Baustoffklasse A1 oder A2 ( nicht brennbar, z.b. Steinwolle, Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit) genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen Gefahrzettel 9A gemäss Genehmigung gemäss Genehmigung UN-Nummer: UN 3480 / UN 3481 gemäss Genehmigung Beförderungspapier: JA

Batterien für Entsorgung + Recycling 100 Wh pro Batterie >100 Wh pro Batterie Verpackungsvorschrift: SV 377 / P909 max. Stückzahl: 30kg Bruttogewicht pro Versandstück Gewichtsbegrenzung: Wenn die Nettomasse einer Batterie 30kg überschreitet, darf die Aussenverpackung nur eine Batterie enthalten Für Batterien > 100 Wh ist eine Verpackung mit UN-Zulassungsnummer erforderlich (Verpackungsgruppe II). Für Batterien 100 Wh oder dürfen widerstandsfähige Aussenverpackungen verwendet werden, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtgten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Batterien sollten so sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird. Dies kann erreicht werden durch: Schutz der einzelnen Batteriepole Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung aufzufüllen. Batterien müssen innerhalb der Aussenverpackung gesichert werden, um übermässige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern (z. B. durch die Verwendung eines nicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks) Gefahrzettel 9A Gefahrzettel 9A UN-Nummer: UN 3480 / UN 3481 UN 3480 / UN 3481 Beförderungspapier: JA