Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf

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Transkript:

10169 - Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Monitoring-Zeitraum: Monitoring von 01.01.2018 bis 31.12.2018 Dokumentversion: 1.0 Datum: 27.03.2019 Verifizierungsstelle Inhalt EBP Schweiz AG, Zollikerstrasse 65, 8702 Zollikon 1 Angaben zur Verifizierung...4 1.1 Verifizierungsstelle...4 1.2 Verwendete Unterlagen...4 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung...4 1.4 Unabhängigkeitserklärung...5 1.5 Haftungsausschlusserklärung...5 2 Allgemeine Angaben zum Projekt...6 2.1 Projektorganisation...6 2.2 Projektinformation...6 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste)...6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts...7 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste)...7 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste)...7 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste)...7 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste)...8 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht...9 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung

Zusammenfassung Im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurden durch das Projekt Emissionsverminderungen in der Höhe von 294 tco2eq erzielt. Es handelt sich um ein SKR-Projekt, das im Jahre 2008 mit den entsprechenden SKR-Dokumenten eingereicht wurde. Im Jahre 2014 wurde das Projekt durch SGS in Bezug auf die neuen Bestimmungen für Emissionsreduktionsprojekte als selbst durchgeführtes Projekt (sdp) verifiziert. Die vorliegende Verifizierung wurde aufgrund der Erkenntnisse der letztjährigen Verifizierungen, sowie den aktualisierten Dokumenten realisiert (siehe verwendete Unterlagen). Zur Klärung von einigen Aspekten wurden insgesamt 7 CR/CAR erhoben und während der Verifizierung geklärt. Es sind keine FARs aus der letztjährigen Verifizierung oder von der Geschäftsstelle Kompensation vorhanden. Die Kommentare der Geschäftsstelle Kompensation an den Verifizierer wurden in der Erarbeitung des Verifizierungsberichtes berücksichtigt und entsprechend umgesetzt. Zusammenfassend können die folgenden Punkte bestätigt werden: Referenz Inhalt Beurteilung durch VVS Punkt Emissionsfaktoren Die Emissionsfaktoren HEL und Wirkungsgrad Infoblatt laut Vollzugsmitteilung Ölheizung wurden geprüft und entsprechen den Werten 2018 aktualisiert aus der Vollzugsmitteilung des BAFU, 4. aktualisierte Auflage, Januar 2018, bzw. dem Anhang F, Stand 1.1 Oktober 2018. Punkt Infoblatt 2018 1.4, c) Punkt Infoblatt 2018 1.4, d) Punkt Infoblatt 2018 1.4, f) Punkt Infoblatt 2018 1.4.1 Punkt Infoblatt 2018 1.5 und 1.6 Punkt Infoblatt 2018 1.7 Mathematische Rundung der Emissionsverminderungen Angeschlossene EHS/nonEHS-Unternehmen Datum, Versionsnummer Anschlussförderung Schnittstelle KVA thematisiert Alle verrechnungsrelevanten Zähler sind geeicht, oder innerhalb der Frist (dann auch plausibilisiert) Die Emissionsverminderungen wurden im Rahmen von CAR 3 gerundet. Der Projektbetreiber bestätigt im Rahmen von CR 6, dass die produzierte Wärme ausschliesslich intern für die Verarbeitung von Milch eingesetzt wird. Es besteht keine Schnittstelle zu einem EHS-Unternehmen. Der Monitoringbericht beinhaltet das Datum und eine aktualisierte Nummer der Version. Gemäss Aussage des Projekteigners ist keine Anschlusspflicht nötig. Dies ist aus Sicht des Verifizierers plausibel (siehe CR 6). Punkt für das Projekt nicht relevant, da keine Schnittstelle zu einer KVA vorhanden sind. In Mai 2014 wurde ein neuer geeichter Zähler eingebaut, dies wurde bereits in der Verifizierung des Kalenderjahres 2015 geprüft. Die Eichung ist somit im vorliegenden Kalenderjahr noch gültig. Eine neue Eichung des Zählers ist gemäss telefonischer Angabe des Projektbetreibers für den September 2019 geplant. Für die Prüfung der Eichung wurde das FAR 1 für die nächste Monitoringperiode formuliert.

Punkt Infoblatt 2018 1.8 Punkt Infoblatt 2018 1.9 und 1.9.1 Punkt Infoblatt 2018 1.10 FAR 1 (M17) Referenzentwicklung für Wärmeprojekte Überprüfung Zusätzlichkeit und wesentliche Änderungen Durchführung Monitoring Für dieses Projekt ist kein Absenkpfad anzurechnen, da es sich um einen Nahwärmeverbund handelt und damit die Begründung der Unwirtschaftlichkeit für eine fossile Referenzentwicklung ausreichend ist (siehe Kapitel 3.3). Die Wirkungsgrade der ursprünglichen Heizungen wurden aufgrund der Erklärungen aus der vorgehenden Verifizierung nicht geändert (Heizöl 85%). Diese entsprechen den Angaben aus dem Infoblatt 2018 und sind konservativ (siehe Kapitel 3.3). Die Transportemissionen für Schnitzel sind vernachlässigt. Dies ist gemäss Infoblatt 2018 zulässig und somit vom Verifizierer akzeptiert. Die Änderungen zum ursprünglichen beschriebenen Projekt, sowie gegenüber dem geschätzten Wert sind aufgelistet und begründet (siehe Kapitel 3.4, sowie CAR 2 und CR 7). Eine tabellarische Auflistung der bereits erzielten Emissionsverminderungen pro Kalenderjahr, sowie der zukünftigen Emissionsreduktionen pro Kalenderjahr und die finanziellen Ausgaben und Einnahmen sind aufgelistet. Es handelt sich um ein Projekt zur Energieerzeugung für Prozesswärme im eigenen Betrieb. Die Projektbeschreibung wurde gemäss dem letztjährigen Feedback der Geschäftsstelle an den Verifizierer im diesjährigen Verifizierungsbericht angepasst. Die Namen der Verantwortlichen für Messungen und Plausibilisierungen sind im Kapitel 3 des Monitoringberichts erwähnt. Das Datum des Umsetzungsbeginns entspricht dem Datum der Bestätigung der Stiftung Klimarappen bei der Erstverifizierung im Jahre 2014 geprüft und bestätigt. Keine FAR aus der Monitoringperiode 2017 vorhanden

1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Facheperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Denise Fussen, 044 395 11 45, denise.fussen@ebp.ch Roberto Bianchetti, 044 395 11 25, roberto.bianchetti@ebp.ch Joachim Sell, 044 395 11 58, joachim.sell@ebp.ch Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring von 01.01.2018 bis 31.12.2018 Zeritifizierungszyklus 6. Verifizierung als sdp (SKR Projekt seit 2008) Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung Amélie Ritscher (Sachbearbeitung), 044 395 12 57, amelie.ritscher@ebp.ch 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts Verfügung Eignungsentscheid: Datum Ortsbegehung: Datum 2008 (im SKR Projektbeschrieb ist kein Datum angegeben). - V2 vom 22.02.2019 - Es wurde im März 2014 eine Vor-Ort-Besichtigung durch den damaligen Verifizierer durchgeführt. Seither hat es keine relevanten Änderungen im Projekt gegeben und es wurde bei dieser Verifizierung auf eine Besichtigung verzichtet. Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Während der Verifizierung wird geprüft, ob die Angaben zum Projekt vollständig und konsistent sind, ob die Monitoringmethode und die Datenerfassung korrekt umgesetzt sind und ob die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen korrekt berechnet sind. Beschreibung der gewählten Methoden Die Prüfung wurde aufgrund der Angaben in der Vollzugsmitteilung des BAFU (2018), sowie den Informationsblättern zu den SKR-Projekten für das Monitoring 2018 umgesetzt. Alle verwendeten Unterlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte Die Verifizierung wurde in folgenden Schritten umgesetzt: 1. Prüfen der Dokumente und Berechnungen (siehe Anhang A1) 2. Ausfüllen der Checkliste Verifizierungen 3. Identifizieren von offenen Fragen und Unklarheiten (CRs / CARs) 4. Telefonische Besprechung der Fragen und Unklarheiten mit dem Gesuchsteller 5. Prüfen der angepassten Dokumente und Berechnungen 6. Erstellen des Verifizierungsberichts

Da die Anlage im März 2014 bereits besichtigt wurde und es gemäss der Aussage des Gesuchstellers seither keine Änderungen im Projekt gab, wurde bei dieser Verifizierung auf eine Besichtigung verzichtet. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die interne Qualitätssicherung wurde durch alle oben erwähnten Schritte der Verifizierung gewährleistet. Neben der Begleitung des Programmteams während der gesamten Verifizierungsphase, wurden speziell die Checkliste sowie der Verifizierungsbericht vor dem Versand an den Projekteigner geprüft. Der Qualitätsverantwortliche ist im Rahmen des Verifizierungsauftrags vom Verifizierungsteam unabhängig. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU zugelassene interne oder eterne Facheperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs-/Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen (EBP) die Verifizierung dieses Projekts/Programms (10169 - Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf). Das Unternehmen sowie der zugelassene Facheperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung 1 sie beteiligt waren. Sie bestätigen ausserdem, nicht in irgendeiner Form bereits an der Entwicklung desselben Projekts oder Programms beteiligt gewesen zu sein, an dessen Validierung oder Verifizierung sie beteiligt sind. Des Weiteren verpflichten sich das Unternehmen sowie der Facheperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle keine Validierungen und Verifizierungen für diejenigen Auftraggeber durchzuführen, für die sie an der Entwicklung von Projekten oder Programmen beteiligt waren. Sie verpflichten sich ferner, keine Projekte oder Programme für Auftraggeber zu validieren oder zu verifizieren, für die sie eine Beratung oder einen Audit bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich durchgeführt haben 2. Diese Einschränkungen gelten nur für die Projekttypen, welche von diesen Beteiligungen betroffen sind 3. Der Facheperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Validierung/Verifizierung vom Auftraggeber der Validierung/Verifizierung und seinen Beratern unabhängig sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die im Rahmen der Verifizierung verwendeten Informationen stammen vom Programmentwickler oder aus Quellen, die der Verifizierer als zuverlässig einstuft. Für die Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen kann der Verifizierer in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Verifizierer lehnt daher jegliche Haftung ab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen, den erstellten Produkten, den gezogenen Schlussfolgerungen und getätigten Empfehlungen.

2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Kontakt Werner Roth-Kägi, Käserei Neudorf AG, Luzernerstr. 13, 041 930 39 45; info@kaeserei-neudorf.ch Projektnummer / Registrierungsnummer sdp 10169 (ehemals SKR-1571) 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Heizenergieerzeugung für Prozesswärme im eigenen Betrieb mit Hackschnitzeln. Ein Ölkessel ist nur für Spitzenlast oder bei Wartungsarbeiten in Betrieb. Die Holzschnitzelheizung ersetzt eine Ölheizung aus dem Jahre 1995 (350kW) und eine aus dem Jahre 2005 (250kW). Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse mit und ohne Fernwärme Angewandte Technologie Holzschnitzelheizanlage 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind mit CAR 1 und CAR 2 vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller und der Projektbetreiber sind korrekt identifiziert.

3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die angewandte Monitoringmethode entspricht dem SKR-Projektbeschrieb und den Anpassungen der Monitoringplans aus dem Jahr 2015. Es wird die durch Hackschnitzel produzierte Wärmemenge gemessen. Die Zähler, die zur Berechnung der ausgewiesenen Emissionsreduktionen dienen, messen nur die gelieferte Wärme der Holzschnitzelheizanlage. Trotz der Ölheizung zur Deckung der Spitzenlast sind daher keine Abzüge von Projektemissionen nötig. Diese Methode entspricht den Anpassungen des Monitoringplans aus dem Jahr 2015. Sie ist korrekt und gleich wie im Vorjahr. Es gab somit keine Anpassungen der Monitoringmethode. Die Prozess- und Managementstrukturen sowie die Datenerhebung, Qualitätssicherung und Plausibilisierung sind korrekt beschrieben. Es gab keine projektbezogenen FARs. Die Punkte aus dem Infoblatt 2018 sind in der Zusammenfassung am Anfang des Berichts erläutert. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber der ersten Verifizierung als sdp im Jahre 2014 nicht geändert. Es gab diesbezüglich keine Fragen. Es werden keine Finanzhilfen in Anspruch genommen (siehe CR 6). Der Verifizierer bestätigt, den Gesuchsteller darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass absichtlich falsche Angaben über Finanzhilfen strafrechtlich verfolgt werden. Umsetzungsbeginn des Vorhabens war der 10 September 2008. Dieser wurde bei der Erstverifizierung im Jahre 2014 geprüft und bestätigt. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Die erzielten Emissionsverminderungen werden wie in der letztjährigen Monitoringperiode berechnet. Die Zähler, die zur Berechnung der ausgewiesenen Emissionsreduktionen dienen, messen nur die gelieferte Wärme der Holzschnitzelheizanlage. Daher sind daher keine Abzüge der Ölheizung nötig. In Mai 2014 wurde ein neuer geeichter Zähler eingebaut, dies wurde bereits in der Verifizierung des Kalenderjahres 2015 geprüft. Die Eichung ist somit im vorliegenden Kalenderjahr noch gültig. Eine neue Eichung des Zählers ist gemäss telefonischer Angabe des Projektbetreibers für den September 2019 geplant. Zur Überprüfung der Eichung wurde für die nächste Monitoringperiode das FAR 1 formuliert. Zudem wird der gemessene Wärmeverbrauch mittels der total verarbeiteten Milchmenge plausibilisiert. Der spezifische Wärmeverbrauch hat sich gegenüber dem letzten Jahr kaum verändert. Die erzeugte Wärmemenge pro Sm3 Holzschnitzel hat aber um 30% zugenommen. Gemäss dem Projektbetreiber wurde im vorliegenden Monitoringjahr die Steuerung der Anlage optimiert und neue Schamottsteine mit optimaler Energieausnützung eingebaut. Zudem konnten Holzschnitzel mit einer besseren Qualität eingekauft werden. Dies führte zu einer Effizienzsteigerung der Heizung (siehe CR 5). Die Vorgaben der Geschäftsstelle Kompensation bezüglich des Referenzszenarios und des Wirkungsgrades werden angewandt. Die Emissionsfaktoren HEL und Wirkungsgrad Ölheizung wurden geprüft und entsprechen den Werten aus der Vollzugsmitteilung des BAFU, 4. aktualisierte Auflage. Januar 2018, bzw. dem Anhang F, stand Januar 2018. Es wird der Wirkungsgrad einer

Ölheizung für einen kondensierenden Kessel verwendet. Dies ist plausibel für Prozessenergie für den Fall, dass keine Erdgasleitung verfügbar ist. Die erzielten Emissionsverminderungen wurden vom Projektbetreiber mit Erfüllung des CAR 4 korrigiert und sind nun korrekt berechnet. Die Emissionsverminderungen wurden im Rahmen von CAR 3 gerundet. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Die Abweichungen wurden im Rahmen von CAR 2 und CR 7 geprüft. Die Betriebskosten liegen 14% tiefer als geschätzt. Wie bereits im CAR 1 der Verifizierung der Monitoringperiode 2016 festgehalten, sind in den Betriebskosten gemäss Angaben des Projektbetreibers auch die Abschreibung der Investition enthalten. Die eigentlichen Betriebskosten der Anlage belaufen sich auf 63310 CHF. Dies liegt knapp über den im NPV Rechner (1571 NPV Rechner 070724_V2_20140505) ausgewiesenen Betriebskosten von 63000 CHF. Das Projekt ist aus der Sicht des Verifizierers entsprechend weiterhin unwirtschaftlich. Die Abweichungen bei den Emissionsverminderungen betragen 5%. Im Rahmen von CR 5 bestätigt der Projekteigner, dass es bei der Technologie keine Änderungen gegeben hat. Der Verifizierer hält fest, dass im Monitoringjahr 2018 keine wesentlichen Änderungen stattgefunden haben. Es haben sich keine wesentlichen Änderungen bei der eingesetzten Technologie ergeben (siehe auch CR 6).

4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Alle CARs und CRs wurden im Rahmen der Verifizierung zufriedenstellend beantwortet. Die nachgewiesenen Emissionsverminderungen erfüllen die Anforderungen der CO2-Verordnung. Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung ( angeben, ob zutreffend) gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf Die Evaluation des Projekts oder Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von 01.01.2018 bis 31.12.2018 Emissionsverminderung [t CO 2eq] 294 Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: keine Ort und Datum: Zollikon, 27.03.2019 Name, Funktion und Unterschriften Denise Fussen, Fachepertin Zollikon 27.03.2019 Amélie Ritscher, Sachbearbeitung Zollikon, 27.03.2019 Roberto Bianchetti, Qualitätssicherung Zollikon, 27.03.2019 Joachim Sell, Gesamtverantwortlicher

Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen Grundlagen Geschäftsstelle Kompensation - BAFU (2018). Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 4. aktualisierte Ausgabe, Januar 2018. - Geschäftsstelle Kompensation (2019). Projekte zur Emissionsverminderung im Inland Verifizierung von SKR-Projekten Monitoringperiode 2018 (Infoblatt) vom 30. Januar 2019 Grundlagen Projekt Projektbeschreibung: Änderungen Projektbeschrieb 2013.pdf Monitoringbericht v2 vom 22.02.2019: «1571 Monitoring Käserei Neudorf_2018 alles.ls» Energiebuchhaltung «Energiebuchhaltung 14.075 Klik 2011-18.ls»» Zusammenstellung Emissionsreduktionen: «Budget CO2 2016-2020 (002).ls» Kosten: «Kopie von Finanz-_und_Emissionsreduktionsübersicht.ls» & «Kopie von Kosten Holzschnitzelheizung 2016,2017,2018 (2).ls» NPV-Rechner «1571 NPV Rechner 070724_V2_20140505»

A2 Checkliste zur Verifizierung 10169 - Energie mit Hackschnitzel Käserei Neudorf Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1.0 Datum: 27.03.2019 Verifizierungsstelle EBP Schweiz AG, Zollikerstrasse 65, 8702 Zollikon

Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Bemerkung Verifizierer: Da es sich um ein SKR-Projekt handelt, wurde die damalige Vorlage für SKR-Projekte verwendet. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) CAR 1 CAR 2 CAR 3 CR 7 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Bemerkung Verifizierer: Es handelt sich um ein sdp, der Gesuchsteller ist somit die Stiftung KliK. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Trifft zu Trifft nicht zu Bemerkung Verifizierer: Die Monitoringmethode ist in Übereinstimmung dem Monitoringplan und auch mit der letztjährigen Monitoringmethode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Der Zähler, der zur Berechnung der ausgewiesenen Emissionsreduktionen dient, misst nur die gelieferte Wärme der Holzschnitzelheizanlage. Daher müssen die Projektemissionen für die Berechnung der Emissionsreduktionen nicht berücksichtigt werden. Dies entspricht dem angepassten Monitoringplan ab 2015.

2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Trifft zu CAR 4 Trifft nicht zu Bemerkung Verifizierer: Es handelt sich um ein sdp, die Prozess- und Managementstrukturen entsprechen denjenigen im Monitoringplan. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Bemerkung Verifizierer: Es handelt sich um ein sdp, die Verantwortlichkeiten werden wie im Monitoringplan festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Bemerkung Verifizierer: keine projektspezifischen FAR vorhanden. Die Punkte aus dem Infoblatt 2018 sind im Verifizierungsbericht behandelt. Trifft zu Trifft nicht zu

2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und CR 5 3.1.2 Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Trifft zu Trifft nicht zu 3.2.1 Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 4, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. CR 6 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a 3.3.1b Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) 3.4.1 Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Trifft zu Trifft nicht zu Bemerkung Verifizierer: Für SKR-Projekte fällt der Umsetzungsbeginn mit dem Wirkungsbeginn zusammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring.

3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4.3a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls 4.1.2 a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 5 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Bemerkung Verifizierer: Die Projektemissionen sind 0. Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Der Zähler, der zur Berechnung der ausgewiesenen Emissionsreduktionen dient, misst nur die gelieferte Wärme der Holzschnitzelheizanlage. Daher müssen die Projektemissionen für die Berechnung der Emissionsreduktionen nicht berücksichtigt werden. Dies entspricht dem angepassten Monitoringplan ab 2015..

4.2.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). 4.2.3 Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a 4.2.4b Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.7 Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 4.2.8 Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. 4.2.9 Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 4.2.10a 4.2.10b 4.2.11a 4.2.11b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls 4.2.10a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 4.2.11a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.2.12 Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.3.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CAR 4 4.3.2b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren)

4.3.3 Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.3.4 Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden. 4.3.6 Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Bemerkung Verifizierer: Die Emissionsfaktoren HEL und Wirkungsgrad Ölheizung wurden geprüft und entsprechen den Werten aus der Vollzugsmitteilung des BAFU, 4. aktualisierte Auflage. Januar 2018, bzw. dem Anhang F, stand Oktober 2018. CAR 4 4.3.7a 4.3.7b Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.3.8 Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 4.4.1 Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) 4.4.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) CAR 4 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c 5.1.1d Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. CAR 2 CR 7

5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a 5.2.1b 5.2.1c 5.2.1d Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2-Verordnung erfüllen.

Teil 2: Liste der Fragen CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Frage (11.03.2019) Auf dem Monitoringbericht fehlt die Versionsnummer, bitte ergänzen sie diese vor dem Berichtsdatum. Antwort Gesuchsteller (14.03.2019) Erledigt Fazit Verifizierer Die Versionsnummer wurde ergänzt, CAR 1 ist geschlossen. CAR 2 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage (11.03.2019) Bitte weisen Sie die Betriebskosten, Erlöse und allfällige Investitionskosten aus und begründen Sie Abweichungen zu der Prognose. Bitte integrieren Sie auch eine tabellarische Auflistung der bereits erzielten Emissionsreduktionen pro Kalenderjahr, sowie die zukünftig erwarteten Emissionsreduktionen in den Monitoringbericht und erläutern sie allfällige Abweichungen bei den diesjährigen Emissionsverminderungen. Dazu können sie die Ecel-Datei «Finanz- und Emissionsreduktionsübersicht.ls» aus der Monitoringperiode 2017 aktualisieren. Bitte senden sie uns auch das gesamte Ecel-File des Monitoringberichts und der Energiebuchhaltung. Antwort Gesuchsteller (14.03.2019) Siehe Blatt Finanz und Emissionsreduktionsübersicht Fazit Verifizierer (25.03.2019) Die Unterlagen wurden nachgereicht. Die Abweichungen von den geschätzten Werten der Betriebskosten betragen -14%. Auf telefonische Rückfrage begründete der Projektbetreiber diese Abweichung mit tieferen Unterhaltskosten in der vorliegenden Monitoringperiode. Die Abweichungen bei den Emissionsverminderungen betragen 5%. Das CAR 2 ist geschlossen.

CAR 3 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Frage (11.03.2019) Bitte runden sie die erzielten Emissionsverminderungen mathematisch auf ganze Zahlen. Antwort Gesuchsteller (14.03.2019) Erledigt Fazit Verifizierer (25.03.2019) Die erzielten Emisionsverminderungen wurden gerundet, das CAR ist geschlossen. CAR 4 Erledigt 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. 4.3.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. 4.3.3 Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.4.1 Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) Frage (11.03.2019) Im Monitoringbericht wird für P1 angegeben, dass insgesamt 294 kwh Wärmeenergie mit dem Hozlschnitzelheizung produziert wurde. Gemäss der Energiebuchhaltung müsste dieser Wert aber bei 944 062 kwh liegen. Vermutlich wurden im Monitoringbericht für P1 fälschlicherweise die berechneten Emissionsreduktionen eingetragen. Bitte überprüfen Sie die Berechnung und korrigieren Sie den Monitoringbericht entsprechend. Antwort Gesuchsteller Monitoringbericht ist korrigiert. Fazit Verifizierer Der Monitoringbericht wurde korrigiert, das CAR ist geschlossen. CR 5 Erledigt 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung Die Effizienz der Holzschnitzelverwertung (kwh produzierte Wärme pro Sm3 Schnitzel) ist im Vergleich zu den Vorjahren rund 30% höher. Bitte begründen Sie diese Abweichung und bestätigen Sie uns, dass es keinen technischen Änderungen an der Anlage gegeben hat und Sie die erzeugte Wärme nach wie vor ausschliesslich als Prozesswärme im eigenen Betrieb nutzen. Antwort Gesuchsteller (14.03.2019)

Steuerung optimiert, Holzschnitzeleinkauf: trockeneres Holz, Neue Schamott Steine mit optimalerer Energieausnützung. Mehr Milch verarbeitet gegenüber 2017. Fazit Verifizierer (25.03.2019) Die Begründung des Projektbetreibers ist plausibel, das CR ist geschlossen. CR 6 Erledigt 3.2.1 Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 6, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Bitte bestätigen Sie, dass Sie keine Finanzhilfen in Anspruch nehmen und dass es in Ihrer Region keine Anschlussförderung gibt und keine Anschlusspflicht an ein Wärmenetz besteht. Antwort Gesuchsteller (14.03.2019) Ich bestätige, dass keine Finanzhilfen in Anspruch genommen werden. Keine Anschlusspflicht an ein Wärmenetz. Die Energie wird ausschliesslich für die Verarbeitung von Milch zu Käse eingesetzt. Fazit Verifizierer (25.03.2019) Der Projektbetreiber bestätigt, keine Finanzhilfen in Anspruch genommen zu haben, dass keine Anschlusspflicht besteht und dass die erzeugte Energie ausschliesslich intern für die Verarbeitung von Milch verwendet wird. Das CR ist geschlossen. CR 7 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage Verifizierer (25.03.2019) Im nachgelieferten Dokument «Kopie von Finanz- und Emissionsreduktionsübersicht.ls» führen Sie Erlöse aus der Holzschnitzelheizung auf. Im CR 6 haben sie bestätigt, dass sie die erzeugte Energie ausschliesslich intern zur Verarbeitung von Milch verwenden. Bitte erläutern Sie, um was es sich bei den aufgeführten Erlösen handelt. Im selben Dokument ist ersichtlich, dass die Betriebskosten in der vorliegenden Monitoringperiode um 14% tiefer ausfielen als geschätzt. Bitte begründen sie diese Abweichung kurz. Antwort Projektbetreiber (25.03.2019, telefonisch) Der Projektbetreiber erläuterte telefonisch, dass es sich bei den Aufgeführten Erlösen um einen theoretischen Wert handelt. Dieser setzt sich zusammen aus den Kosten, die entstehen würden, wenn er die verbrauchte Energie aus der Produktion mit Holzschnitzel etern einkaufen müsste (Annahme 0.12 CHF/kWh) sowie aus den finanziellen Erlösen der Emissionsverminderungen.

Wie bereits im Verifizierungsbericht der Monitoringperiode 2016 festgehalten, sind in den Betriebskosten gemäss Angaben des Projektbetreibers auch die Abschreibung der Investition enthalten. Die eigentlichen Betriebskosten der Anlage belaufen sich auf 63310 CHF. Dies liegt knapp über den im NPV Rechner (1571 NPV Rechner 070724_V2_20140505) ausgewiesenen Betriebskosten von 63000 CHF. Das Projekt ist aus der Sicht des Verifizierers entsprechend weiterhin unwirtschaftlich. Fazit Verifizierer (25.03.2019) Aus der Sicht des Verifizierers ist die Angabe der theoretischen Erlöse für die Verifizierung nicht relevant und muss deshalb für die folgenden Monitoringjahre nicht mehr angegeben werden. Die Abweichungen in den Betriebskosten ist aus Sicht des Verifizierers plausibel. Die Abweichungen liegen unter der massgebenden Schwelle von 20%, womit keine wesentliche Änderung vorliegt. Die offenen Fragen wurden geklärt, das CR ist geschlossen. Forward Action Request (FAR) FAR 1 Erledigt Frage Die Eichung des Wärmezählers muss in der nächstjährigen Verifizierung (M19) geprüft werden. Antwort Fazit