16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Staatliche Förderung des Öko-Contractings



Ähnliche Dokumente
Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption

Energie-Contracting als Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie- und Gewerbegebieten

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

CONTRACTING - GRUNDLAGEN UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Markthemmnisse der Energiedienstleistungsbranche Contracting stärken heißt mehr Energieeffizienz

BHKW-Förderung im Land Bremen

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erzeugung, Lieferung, Speicherung und Verbrauch von Strom in Hybridnetzen

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta

Steuerliche Rahmenbedingungen

Förderung der dezentralen Energieversorgung für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung

"Aktuelle Rechtsentwicklungen zur Kraft-Wärme- Kopplung"

Vorschläge für eine Novelle des KWKG

Änderungen Strom- und Energiesteuergesetz ab

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

Urbane Energiesysteme

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Fördermittel Marktanreizprogramm der KfW und mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Solarstrom-Geschäftsmodelle für Industrie und Gewerbe im Überblick

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.

15. Berliner Energietage am Vorschläge für ein neues EEG

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

FÖRDERMÖGLICHKEITEN BEI DER ERRICHTUNG VON HOLZHACKSCHNITZELANLAGEN

Persönlich. Preiswert. Erfahren.

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG 2016

KfW-Programm Erneuerbare Energien

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER

Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Staatliche Strompreisbestandteile

Betriebswirtin des Handwerks

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Zusammensetzung des Strompreises

GEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013

Energieabgaben für energieintensive Unternehmen optimieren Belohnungen für Energieeffizienz nutzen

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März Guten Tag,

Wirtschaftlichkeit von Onshore- Windstrom

Regionale Direktvermarktung Stromverkauf an den Nachbarn

Energiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung. Eva Hauser,

Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG

NBank Engagement für Niedersachsen

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Direktvermarktung und Marktprämie

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Erneuerbare Energien KfW-Förderung zur Nutzung natürlicher Ressourcen

Merkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013

Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach

Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom

Energiemanagement und Energiemonitoring

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?

Vorstellung Jürgen B. Schmidt. J. Schmidt Unternehmerfrühstück

Förderung bisher nach Richtlinien vom

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

Aktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von

RWE ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN

ENERGIE AUS BERGHEIM FÜR BERGHEIM

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Energieeffizienz und Klimaschutz der EWR GmbH

Information zur EEG-Novelle 2014

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren

pachten selbst erzeugen sparen

ONLINE: DREI GUTE GRÜNDE STROMLIEFERANT ZU WERDEN UNABHÄNGIG, SICHER UND RENTABEL

Geplante Änderung der Voraussetzungen einer Stromsteuerbefreiung


Fotovoltaik-Förderung 2015

Praxisforum: EnergieStV / StromStV

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Unternehmerfrühstück der Gemeinde Blankenheim, 28. März 2014 Energieeffizienz lohnt sich - zinsgünstig finanzieren über Förderprogramme -

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek /

RWE Erdgas KWK-Verpachtung White Label

Änderungen bei der Windenergie

Transkript:

16. Internationale Solarkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Wietow 5. August 2013 Staatliche Förderung des Öko-Contractings Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft, Erfurt

I. Modelle des Öko-Contractings 2

I. Modelle des Öko-Contractings Energieliefer-Contracting Contractor Mögliche Dienstleistung: Finanzierung, Planung, Errichtung bzw. Übernahme der Energieerzeugungsanlage, Betriebsführung, Energieträgereinkauf, Nutzenergielieferung Contracting-Entgelt: Abrechnung der verbrauchten Nutzenergie, der Vorhaltung der Anlage und ggf. der Messung und Abrechnung Contracting-Nehmer 3

I. Modelle des Öko-Contractings Energieeinspar-Contracting Contractor Mögliche Dienstleistung: Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung von Energieeinsparmaßnahmen Contracting-Entgelt: Abrechnung reduzierter Energiemengen Contracting-Nehmer 4

I. Modelle des Öko-Contractings Finanzierungs-Contracting Contractor Mögliche Dienstleistung: Finanzierung, Planung und Errichtung von Energieanlagen Contracting-Entgelt: Abrechnung der Anlagenbereitstellung Contracting-Nehmer 5

I. Modelle des Öko-Contractings Betriebsführungs-Contracting Contractor Mögliche Dienstleistung: Betrieb und Instandhaltung von Energieanlagen Contracting-Entgelt: Betreiberpauschale Contracting-Nehmer 6

I. Modelle des Öko-Contractings Betreibergesellschaft Betreibergesellschaft (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG, Genossenschaft, Contractor Contracting- Nehmer Evtl. Weitere Gesellschafter Mögliche Dienstleistung: Planung, Finanzierung, Errichtung, Betrieb von Energieanlagen Contracting-Entgelt Contracting-Nehmer 7

II. Beispiele staatlicher Förderung des Öko-Contractings 8

II. Staatliche Förderung Eigenverbrauchsprivileg nach 37 Abs. 3 Satz 2 EEG Fördergegenstand: Eigenerzeugung und -verbrauch von EEG-Strom Förderart: Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage Voraussetzungen: Personenidentität (Erzeuger+Verbraucher) auf Seiten des Contracting-Nehmers Contractor darf nicht als Anlagenbetreiber gelten Wirtschaftliches Risiko des Anlagenbetriebs muss beim Contracting-Nehmer liegen Eigenverbrauch ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung oder Eigenverbrauch mit Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung und Verbrauch in räumlichem Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage 9

Grünstromprivileg nach 39 EEG II. Staatliche Förderung Fördergegenstand: Förderart: Voraussetzungen nach 39 Abs. 1 und 2 EEG: Voraussetzungen nach 39 Abs. 3 EEG: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Verringerung der EEG-Umlage um 2 Cent/kWh auf die gesamte Stromlieferung Mind. 50% EEG-Strom, davon mind. 20 % aus Wind oder Photovoltaik Einhaltung dieser Vorgaben im Kalenderjahr der Inanspruchnahme sowie in mindestens 8 Monaten dieses Kalenderjahres jeweils im Durchschnitt Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Direktvermarktung nach 33 b ff. EEG Ausschließlich Strom aus solarer Strahlungsenergie Verbrauch durch Letztverbraucher in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage / keine Durchleitung durch ein Netz 10

II. Staatliche Förderung Gesetzliche Vergütung des Überschussstroms nach 16, 23 ff. EEG Fördergegenstand: Einspeisung von EEG-Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung Förderart: Gesetzlich festgelegte Mindestpreise + diverse Boni über einen Zeitraum von grundsätzlich 20 Jahren Voraussetzungen: Einspeisung von ausschließlich EEG-Strom 11

II. Staatliche Förderung Gesetzliche Vergütung von KWK-Strom nach 4 Abs. 3 und 3 a, 7 KWKG Fördergegenstand: Erzeugung und Einspeisung oder Eigenverbrauch von KWK-Strom Förderart: verhandelter oder üblicher Preis des KWK-Stroms + Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte + gesetzlicher Zuschlag über einen Zeitraum von 10 Jahren oder für 30.000 Volllaststunden ab der Aufnahme des Dauerbetriebs / bei modernisierten hocheffizienten KWK- Anlagen über einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren oder für 15.000 oder 30.000 Volllaststunden Voraussetzungen: Zulassung der KWK-Anlage vom BAFA Keine Vergütung nach dem EEG 12

II. Staatliche Förderung Entlastungen nach dem StromStG und EnergieStG (1) Förderart: Fördergegenstand: Voraussetzungen: Entnahme von Strom und Verheizen von Energieerzeugnissen Befreiung von der Stromsteuer nach 9 Abs. 1 StromStG und (vollständige oder teilweise) Steuerentlastungen für Energieerzeugnisse nach 53 a, 53 b EnergieStG Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern oder Strom aus Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis 2 MW bei Eigenerzeugung und Eigenverbrauch im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage oder nur Verbrauch im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage oder Gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme in ortsfesten, (hocheffizienten) Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % 13

II. Staatliche Förderung Entlastungen nach dem StromStG und EnergieStG (2) Entnahme von Strom und Verheizen von Energieerzeugnissen durch Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken Förderart: Teilweise Steuerentlastungen nach 9 b StromStG und nach 54 EnergieStG Fördergegenstand: Voraussetzungen: Überschreitung des Sockelbetrags von 250,00 Nutzung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes 14

II. Staatliche Förderung Entlastungen nach dem StromStG und EnergieStG (3) Förderart: Fördergegenstand: Voraussetzungen: Entnahme von Strom und Verheizen von Energieerzeugnissen durch Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken Teilnahme am Spitzenausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG Überschreitung des Sockelbetrags: 1.000 Strom / 750 Energie Nutzung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes Für 2013 und 2014 Nachweis der begonnenen Einführung eines EMS nach der DIN EN ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS Ab 2015 Nachweis des Betreibens eines EMS nach der DIN EN ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS Bei kleinen und mittleren Unternehmen: auch alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz 15

II. Staatliche Förderung Umlage von Contracting-Kosten im vermieteten Wohnungsbestand ( 556c BGB und Wärmelieferverordnung) Fördergegenstand: Förderart: Wärmelieferung im Mietwohnbereich Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Umlagefähigkeit von Contracting-Kosten als Betriebskosten Voraussetzungen: Errichtung einer neuen Heizungsanlage oder Wärmelieferung aus einem Wärmenetz Übernahme der Betriebsführung einer vorhandenen Heizungsanlage mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 80 % Kostenneutralität für den Mieter Ankündigung der Umstellung gegenüber Mieter drei Monate vorher in Textform 16

II. Staatliche Förderung Marktanreizprogramm - BAFA Fördergegenstand: U. a. Errichtung und Erweiterung von solarthermischen Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen Förderart: System aus Basis- u. Bonuszuschüssen für Anlagen im Gebäudebestand Innovationszuschüsse für Solarthermie- und Biomasseanlagen im Gebäudebestand und in Neubauten Voraussetzungen: Antragsberechtigung von Contractor und Contracting- Nehmer Antragstellung des Contractors vor Vorhabenbeginn 17

II. Staatliche Förderung KfW Programm Erneuerbare Energien (Standard/Premium) Fördergegenstand: Erzeugung von Strom und aus erneuerbaren Energien (Standard) Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien (z. B. durch Biomasseanlagen, Nahwärmenetze, Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen) (Premium) Förderart: Darlehen bis max. 25. Mio. (Standard) oder 10 Mio. (Premium) pro Vorhaben Tilgungszuschüsse Voraussetzungen: Bestimmte Anlagengröße je nach Technologie Antragstellung des Contractors vor Vorhabenbeginn 18

III. Fazit 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt: Dr. Mareen Puletz WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft Juri-Gagarin-Ring 53 99084 Erfurt Tel.: +49 [0]361 56 56 2-10 Fax: +49 [0]361 56 56 2-26 E-Mail: m.puletz@weisskopf-law.com

Rechtsanwälte Justus Kehrl Dr. Dirk Kilian LL.M. Michael Künzel Dr. Gudrun Mandler Axel Metzner Dr. Wolfgang Weisskopf Michael Wemmer Elke Bechstedt Willi K. Fischer Heiko Joel Marian Lankisch Dr. Dieter Lingenberg Prof. Dr. Michael Lippert Dr. Mareen Puletz Helga Reimann