Tatbestände des StGB



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Transkript:

Recht am Berg

Tatbestände des StGB 80 StGB fahrlässige Tötung 81 StGB fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen 94 StGB Im-Stich-Lassen eines Verletzten 88 StGB fahrlässige Körperverletzung 177 StGB fahrlässige Gemeingefährdung 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit g e m e i n s a m Begriff: Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ( 6 STGB) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist und nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbestand entspricht.

Fahrlässigkeit ( 6 STGB) Objektiver Sorgfaltsverstoß... nach den Umständen verpflichtet Subjektiver Sorgfaltsverstoß... nach geistigen und köperlichen Verhältnissen befähigt Zumutbarkeit

Objektiver Sorgfaltsverstoß ergibt sich aus: Rechtsnormen Allgemein anerkannten Verhaltensregeln (Verkehrsnorm) Durchschnittlicher Sorgfalt der gedachten Maßfigur

Objektiver Sorgfaltsverstoß Rechtsnormen z. B. 8 Tiroler BergsportführerG. (LGBl. 7/1998) Körperliche Sicherheit der Gäste nicht gefährden Erste-Hilfe-Material t i l mitführen Ausrüstungskontrolle Leistungsfähigkeit g der Gäste prüfen Gruppengröße der Tour anpassen bei Gefahr Tour abbrechen Verpflichtung zur Fortbildung

Objektiver Sorgfaltsverstoß Verkehrsnormen allgemein anerkannte Verhaltensregeln und Erfahrungssätze, die sich durchgesetzt haben ( Lehrmeinung ) Durchführung in der Aus- und Weiterbildung Empfehlungen der Berufsverbände Publikationen in der Alpinliteratur ständige Verwendung in der Praxis

Verkehrsnormen Beispiel für Verkehrsnorm sind die FIS- Regeln. Die Kletterregeln des Alpenvereins haben etwas weniger normativen Charakter.

Objektiver Sorgfaltsverstoß Maßfigur Wie hätte sich in der konkreten Situation ein durchschnittlich sorgfältiger Instruktor / Bergführer / Jugendleiter verhalten?

Subjektiver Sorgfaltsverstoß Täter muss geistig und körperlich in der Lage sein, die objektiv geforderte Sorgfalt einzuhalten. aber: Einlassungsfahrlässigkeit!

Zumutbarkeit Die Einhaltung der geforderten Sorgfalt muss auch zumutbar sein berücksichtigt außergewöhnliche Situationen

Kausalität und erlaubtes Risiko Kausalität Sorgfaltsverstoß muss ursächlich für Tod oder Körperverletzung sein Erlaubtes Risiko Das zwangsläufig mit dem Bergsteigen verbundene Risiko wird toleriert - keine Rechtswidrigkeit (Restrisiko)

Haftung Strafrecht Zivilrecht Anzeige - Anklage Klage Staatsanwalt Rechtsanwalt von Amts wegen wo kein Kläger. da kein Richter StGB ABGB Geld- oder Freiheitsstrafe Schadenersatz kein Versicherungsschutz! Haftpflichtversicherung! fli i h

Beweisregeln Strafrecht STA muss beweisen in Dubio pro reo Zivilrecht Vertragsverhältnis Beweislastumkehr Freibeweisen

Unfallserhebung (objektiv!) Alpinpolizei Erhebung an der Unfallstelle (Fotos) Vernehmungen Anzeige an Staatsanwalt Sachverständiger Wird vom Staatsanwalt bestimmt (Strafrecht) Im Zivilverfahren von Richter bestimmt (Anwälte haben Einspruchsmöglichkeit)

Strafverfahren Vorfall Polizei Staatsanwalt Strafantrag Einstellung: keine Schuld, Geringfügigkeit Hauptverhandlung Schuldspruch Freispruch Berufung Berufungsurteil Evtl. Zivilverfahren

Verhalten nach einem Unfall Erste Hilfe inkl. Notruf Anrufen der OeAV-Hotline Rechtsberatung t / psychologische h Betreuung Sachverständiger / Pressesprecher Rechtzeitige Einschaltung des RA! keine förmliche Einvernahme am Unfalltag Niemand muss sich selbst belasten! w i c h t i g! bei der Wahrheit bleiben!

Informationen Volle Informationen an die Helfer (Bergrettung) Auskunft an die Alpinpolizei li i JA. Das Protokoll erst nach Beratung mit OeAV-Vertrauensanwalt Vertrauensanwalt (vor Polizeieinvernahme) aufnehmen. Informationen an die Presse (extern durch OeAV-Profis) w i c h t i g! bei der Wahrheit bleiben!

Krisen-Management

Alpenverein hotline

Haftung des Obmanns Zivilrechtlich durch Versicherung abgedeckt Strafrechtlich t c nur bei Auswahlverschulden sc u Auswahlverschulden: Wenn der Obmann für eine Veranstaltung jemanden auswählt, der dafür in keiner Weise geeignet ist

Haftung des Führers Bei Unfall - Überprüfung der Qualifikation Verstoß gegen g Gesetze Verstoß gegen Verhaltensregeln / Verkehrsnormen / Maßfigur Konsequenzen nur, wenn eine Fahrlässigkeit festgestellt wird.

Versicherung Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung atp t esc eu freie Anwaltswahl Geldstrafe wird durch Versicherung nicht abgedeckt d b hl h i h h dl Kosten werden bezahlt, auch wenn es nicht zur Verhandlung kommt.

Danke