Problemkrokodile - Krokodilprobleme M. Baur, T. Friz, D. Graef & R. W. Hoffmann Institut für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten der Tierärztlichen Fakultät der LMU München
Faszination Krokodil Fernseh- und Presseberichte Kinofilme Krokodiltourismus Adrenalinschub
Gefahr
Menschenfresser
Koexistenz Tobias Friz
Problemkrokodile www.crocodilian.com Ralf Sommerlad
Noch mehr Problemkrokodile www.crocodilian.com
Herkunft der Problemkrokodile Farming Ranching Wildfänge (z.b. aus Guayana)
Der Handel blüht
und überschwemmt Deutschland mit Nachzuchten u.a. auch großwüchsiger Arten, v.a. aber mit Caiman spp., Paleosuchus spp. zu teilweise Billigstpreisen (Naturentnahmen, gefarmte Tiere und Nachzuchten in Massen)
Alternative zum Kauf: Leasing bzw. Mieten z.b. bei www.alligatore.de
Voraussetzungen für den Kauf Platz Sicherheit Lebenserwartung Finanzen Immobilien Verantwortung Genehmigung
Voraussetzungen für die Haltung Haltungsgenehmigung? Tierschutz Artenschutz Sicherheit Zuverlässigkeit Berechtigtes Interesse Sachkundenachweis Neben den bereits genannten Anforderungen
Tierschutzgesetz 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art uns seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Mindestanforderungen Sinnig oder nicht, sie sind schlichtweg ein unumstößliches Faktum als Rechtsgrundlage. Für Gegenpositionen fehlen momentan Publikationen Arbeits-Gemeinschaft?????
Genehmigungspflicht
Haltungsrichtlinien Ländersache 8 Bundesländer haben Verordnungen über die Haltung gefährlicher Terrarientiere erlassen: Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Auch in den anderen Ländern nur eine Frage der Zeit, z. T. regional gelöst (BW)!
Rechtliche Folgen bei einem Unfall mit gefährlichen Tieren Zivilrecht: Hohe zivilrechtl. Ansprüche! Unabhängig davon, ob der Unfall schuldhaft im Sinne des Strafrechts verursacht wurde oder nicht (Gefährdungshaftung des Halters)! Nach 833 BGB haftet der Tierhalter wenn durch das Tier ein Mensch oder ein anderes Tier getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird! Tierhalterhaftpflichtversicherung! Straf- und Ordnungswidrigkeiten: Fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung bei nicht ausreichender Beaufsichtigung (StGB 222, 230)! Selbst wenn beim Ausbruch keine Schäden verursacht werden, kann der Halter gemäß 121 OWiG belangt werden! Kosten für Polizei-, Feuerwehreinsatz
Das berechtigte Interesse
Bedeutung der AG Krokodile Informationsvermittlung Öffentlichkeitsarbeit Veröffentlichungen Vorträge Meinungsäußerung Publikationen von Erfahrungen als politisches Gegengewicht, sofern ernstzunehmend Linie der AG (Sachkundige Halter) Reine Weste!
Wohin mit den Problemkrokodilen??? Euthanasie??? Tierschutzgesetz Verwertung??? Artenschutzrecht Aufnahme in bestehende Stationen von dort weiter in Privathände (geeignet? Wer nimmt Massentiere?) Zoos (kaum Chancen!) Euthanasie??? (Öffentlichkeit und Tierschützer) Halter? Wer zahlt was und warum? Staat? Stationsbetreiber?
Auffangstationen für Panzerechsen in Deutschland Krokodilstation Golzow, Brandenburg Auffangstation für Reptilien, München Hagel Hof e.v., Löningen, Niedersachsen
Unterstützungsmöglichkeiten Finanzierung Werbung?????????????????
Linie der AG DGHT???
Herzlichen Dank an Grahame Webb, Ralf Sommerlad und René Renz für die Genehmigung zur Verwendung ihres Bildmaterials!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!