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Transkript:

B O T S C H A F T ************************ des Gemeindevorstandes Haldenstein zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 27. November 2015, um 20.15 Uhr in der Turnhalle Traktanden 1. Begrüssung / Protokoll / Wahl Stimmenzähler / Genehmigung Traktanden 2. 2016 2.1 Genehmigung 2016 2.2 Festsetzung Steuerfuss 2016 3. Kredit Fussgänger-/Velobrücke Inseli 4. Kredit Sanierung Kantonsstrasse (2. Etappe) 5. Verhandlungen Zusammenarbeit Forst-/Werkdienst mit der Stadt Chur 6. Ersatzwahl Schulrat 7. Varia 8. Apéro für Neuzuzüger und Jungbürger Hinweis Vor jeder Gemeindeversammlung wird ein Stimmrechtsausweis zugestellt. Dieser ist zwingend an die Gemeindeversammlung mitzunehmen und am Eingang vorzuweisen. Das 2016 ist auf der Website www.haldenstein.ch veröffentlicht und kann während den Schalteröffnungszeiten (montags/mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr und dienstags/donnerstags von 08.00 bis 11.30 Uhr) kostenlos in gedruckter Form auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Für andere Termine bitten wir Sie, sich telefonisch unter 081 353 22 20 anzumelden.

Seite 1 TRAKTANDUM 2 2016 2.1 Genehmigung 2016 2.1.1 Laufende (alle Zahlen in TCHF) Bei der Laufenden ist ein Aufwand von TCHF 4'133 und ein Ertrag von TCHF 4'609 budgetiert, somit resultiert ein Ertragsüberschuss von TCHF 476. In der bereits berücksichtigt ist eine Steuersenkung bei den natürlichen Personen von 105 % auf 95 % der einfachen Kantonssteuer, über welche unter Punkt 2.2 separat abgestimmt wird. Die Aufwandseite der Laufenden sieht folgendermassen aus: Laufende 2016 2015 2014 2013 3 Aufwand 4'133 4'566 5'144 6'062 30 Personalaufwand 1'575 1'489 1'525 1'565 31 Sachaufwand 787 754 688 662 32 Passivzinsen 102 127 208 171 33 Abschreibungen 91 239 865 2'011 35 Entschädigungen an Gemeinwesen 442 751 700 555 36 Eigene Beiträge 717 779 750 738 38 Einlagen in Spezialfinanzierungen 21 28 19 26 39 Interne Verrechnungen 398 399 389 334 Personalaufwand (Mehraufwand zum Vorjahr: TCHF 86) Durch die Erhöhung des Arbeitspensums der Gemeindeverwaltung von 170 auf 200 Stellenprozente erhöht sich der budgetierte Lohnaufwand im Vergleich zum Vorjahr um TCHF 16. Die weiteren wesentlichen Änderungen sind ab August 2016 die Aufstockung der Kindergartenlehrpersonen (TCHF 37) sowie die Anstellung eines Schulleiters mit einem Arbeitspensum von 20 % (TCHF 13). Sachaufwand (Mehraufwand zum Vorjahr: TCHF 33) Da ab dem Schuljahr 2016/17 bis auf weiteres die Führung eines zweiten Kindergartens notwendig wird, müssen neues Mobiliar und Spielsachen von rund TCHF 24 angeschafft werden. Beim Gebäudeunterhalt fällt durch einen Mieterwechsel die Renovation der 4 1 / 2- Zimmerwohnung im Schulhaus von TCHF 24 an. Passivzinsen (Minderaufwand zum Vorjahr: TCHF 25) Ein Darlehen der GKB von TCHF 1'800 läuft Mitte 2016 aus. Der fixe Zinssatz dieses Darlehens beträgt 3.38 %. Beim aktuellen Zinsniveau können die Zinsen bei einem allfälligen Neuabschluss wesentlich gesenkt werden. Abschreibungen (Minderaufwand zum Vorjahr: TCHF 148) Durch die zusätzlichen Abschreibungen von TCHF 2'348 in den Jahren 2013 und 2014 ist der Buchwert der Sachanlagen entsprechend gesunken, weshalb auch immer weniger abgeschrieben werden kann.

Seite 2 Entschädigungen an Gemeinwesen (Minderaufwand zum Vorjahr: TCHF 309) Der wesentlichste Unterschied zum Vorjahr ist die markante Reduktion der Oberstufenschülerzahl im Schuljahr 2016/17 von 31 auf 20 Oberstufenschüler. Da der Gerichtsprozess bezüglich der Erhöhung der Schulgelder noch in Gang ist, wurde ein Betrag von CHF 17'200 pro Schüler (Stand Schuljahr 2014/15) budgetiert. Eigene Beiträge (Minderaufwand zum Vorjahr: TCHF 62) Durch den Wechsel vom Kreis Fünf Dörfer zur Region Plessur entstehen Mehrkosten von Total TCHF 39 (Berufsbeistandschaft, Betreibungs- und Zivilstandsamt, Spitalregion sowie Spitex). Auf der anderen Seite wird das durch die Reform des Finanzausgleichs (FA- Reform) entlastet. Die Zahlen hierzu sind weiter unten dargestellt. Die Ertragsseite der Laufenden sieht folgendermassen aus: Laufende 2016 2015 2014 2013 4 Ertrag 4'609 4'601 5'306 6'261 40 Steuern 2'647 2'704 3'300 2'883 41 Regalien und Konzessionen 103 75 100 92 42 Vermögenserträge 216 211 238 1'717 43 Entgelte 578 657 647 628 44 Ressourcenausgleich 178 0 0 0 45 Rückerstattung von Gemeinwesen 41 49 41 50 46 Beiträge für eigene 315 336 432 408 48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 133 170 159 149 49 Interne Verrechnungen 398 399 389 334 Steuern (Minderertrag zum Vorjahr: TCHF 57) Die kantonale Steuerverwaltung rechnet im Jahr 2016 im Vergleich zum 2015 generell mit etwas höheren Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen, weshalb die Steuersenkung um 10 % nur rund TCHF 10 ausmacht. Im Weiteren sind bei den Handänderungsund Quellensteuern tiefere Einnahmen zu erwarten. Regalien und Konzessionen (Mehrertrag zum Vorjahr: TCHF 28) Hier werden Einnahmen im Rahmen der Jahresrechnung 2014 erwartet. Vermögenserträge (Mehrertrag zum Vorjahr: TCHF 5) Die Verwaltung hat sämtliche Miet- und Baurechtsverträge überprüft und die daraus resultierenden Einnahmen budgetiert. Entgelte (Minderertrag zum Vorjahr: TCHF 79) Der wesentlichste Unterschied zum Vorjahresbudget besteht bei der Rückerstattung von Unterstützungen (TCHF 50). Diese Position ist aufgrund der starken Schwankungen sehr schwierig vorauszusagen und wird deshalb vorsichtig budgetiert. Ressourcenausgleich (Mehrertrag zum Vorjahr: TCHF 178) Aufgrund des neuen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2016 wurden die Ausgleichsbeiträge neu berechnet. Die Gemeinde Haldenstein erhält deshalb einen Ressourcenausgleich von TCHF 178. Im Jahr 2014 musste sie noch rund TCHF 42 in den Finanzausgleich einlegen.

Seite 3 Rückerstattung von Gemeinwesen (Minderertrag zum Vorjahr: TCHF 8) Die Rückerstattungen wurden gemäss Jahresrechnung 2014 budgetiert. Beiträge für eigene (Minderertrag zum Vorjahr: TCHF 21) Diesbezüglich kann auf die Auswirkungen der FA-Reform weiter unten verwiesen werden. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen (Minderertrag zum Vorjahr: TCHF 37) Der Unterhalt der Wasserversorgung reduziert sich im Jahr 2016 um TCHF 25, die Burgensanierung um TCHF 22. Auf der anderen Seite wurden bisher die Kosten für den Zivilschutz von TCHF 6 nicht budgetiert. 2.1.2 Auswirkungen der FA-Reform (alle Zahlen in TCHF) Am 1. Januar 2016 tritt der neue Finanzausgleich in Kraft. Damit wird nach beinahe sechs Jahrzehnten erstmals ein umfassender Umbau des interkommunalen Finanzausgleichs vorgenommen. Neben den beiden neuen Instrumenten des direkten Finanzausgleichs dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich wird die Finanzierung verschiedener Aufgaben neu geregelt. Die finanziellen Auswirkungen der FA-Reform auf die Gemeinde Haldenstein lassen sich wie folgt darstellen: Auswirkungen FA-Reform 2016 2015 2014 Bildung -71-100 -100 200.461 Kantonsbeitrag Kindergarten -28-46 -46 210.461 Kantonsbeitrag Primarschule -106-160 -171 211.461 Kantonsbeitrag Oberstufe 0-4 -3 216.461 Kantonsbeitrag Schulleitung -10 0 0 250.365 Gemeindebeitrag Untergymnasium 73 0 0 230.364.03 Gemeindebeitrag Berufsbildung 0 110 120 Übriges 26 259 204 440.365.01 Mütter-/Väterberatung 0 4 5 581.364 Überlebenshilfe Graubünden 0 2 2 581.366 Unterstützung/Lastenausgleich 240 282 238 581.436 Rückerstattungen -30-80 -85 581.461 Kantonsbeitrag Unterstützungen -60-20 -41 589.365.02 Sozialdienst Chur 49 0 0 650.362 Busbetrieb 5 40 39 781.362 Tierkörperbeseitigung 0 4 2 802.361 Tierseuchenbekämpfung 0 2 2 920.444 Ressourcenausgleich -178 25 42 Aufwandüberschuss -45 159 104

Seite 4 Die FA-Reform wirkt sich negativ auf den Bereich Bildung aus, da sich die Kantonsbeiträge pro Schüler wesentlich reduzieren und die Gemeinden neu selber für die Kosten der Mittelschule aufkommen müssen. Auf der anderen Seite fallen die Kosten für die Berufsbildung weg. Bei der Aufstellung sind die Schwankungen der Schülerzahlen nicht berücksichtigt. In den übrigen von der FA-Reform betroffenen Bereichen resultiert ein erfreulicheres Ergebnis, dies vor allem durch den Ressourcenausgleich von TCHF 178. Im Übrigen halten sich die Mehrausgaben und Mehreinnahmen etwa die Waage. Einerseits wird beim regionalen Sozialdienst ein Beitrag von CHF 49 pro Einwohner fällig, andererseits übernimmt der Kanton die Kosten für den Busbetrieb mit Ausnahme des Nachtbusses. Durch den neuen Finanzausgleich verbessert sich das Ergebnis gegenüber dem 2015 um TCHF 204 und gegenüber der Jahresrechnung 2014 um TCHF 149. 2.1.3 Investitionsrechnung (alle Zahlen in TCHF) Bei der Investitionsrechnung sind Ausgaben von TCHF 2'471 und Einnahmen von TCHF 573 budgetiert, somit resultiert ein Ausgabenüberschuss von TCHF 1'898. Investitionsausgaben 2016 2'471 210.500 Anschaffung Schulmobiliar 50 217.503.08 Neugestaltung Spielplatz 60 410.564 Investitionsbeiträge Chur Regio 130 610.505.01 Sanierung Kantonsstrasse * 750 620.505.05 Sanierung Gässli 105 624.501.01 Strassenbeleuchtung * 60 700.501.01 Sanierung Gässli 55 700.501.06 Sanierung Kantonsstrasse * 220 710.501.01 Sanierung Kantonsstrasse * 347 710.501.06 Sanierung Gässli 66 720.501 Molok 30 790.501.01 Revision Ortsplanung 45 790.582 Fussgänger-/Velobrücke Inseli * 283 810.505.08 Erschliessung WW Calandaweg 250 900.570 Einlage Verpflichtungskonto Kiesschöpfgebühr 20 Investitionseinnahmen 2016 573 610.661.01 Kantonsbeitrag Sanierung Kantonsstrasse * 190 620.646 Beiträge Private 30 700.610 Wasseranschlussgebühren 70 710.610.01 Kanalisationsanschlussgebühren 70 710.610.03 ARA-Anschlussgebühren 23 810.661.06 Kantonsbeitrag Erschliessung WW Calandaweg 170 900.670 Konzession Kieswerk Oldis 20

Seite 5 Über die grössten Investitionspositionen die Fussgänger- und Velobrücke sowie die Sanierung der Kantonsstrasse (Positionen mit * gekennzeichnet) wird unter den Traktanden 3 und 4 separat abgestimmt. Die Kosten für die Neugestaltung des Spielplatzes, die Sanierung Gässli sowie die Erschliessung Calandaweg wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch die Gemeindeversammlung genehmigt. 2.1.4 Cashflowentwicklung (alle Zahlen in TCHF) Cashflowentwicklung 2016 2015 2014 2013 Ergebnis Laufende 476 35 162 199 Einlagen in Spezialfinanzierungen 21 28 19 26 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen -133-170 -159-149 Ordentliche Abschreibungen 86 234 160 355 Zusätzliche Abschreibungen 0 0 700 1'647 Cashflow 450 127 882 2'078 Der budgetierte Cashflow von TCHF 450 vermag die geplanten Investitionen von netto TCHF 1'898 nicht zu decken. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von TCHF 1'448. Per Saldo 31. Oktober 2015 wies die Gemeinde Haldenstein jedoch einen Bestand an liquiden Mitteln von über TCHF 3'000 aus. Damit ist die Finanzierung sämtlicher Investitionen gewährleistet. 2.1.5 Antrag Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, das 2016 zu genehmigen. 2.2 Festsetzung Steuerfuss 2016 Bis 2001 lag der Steuerfuss bei 90 % der einfachen Kantonssteuer. Im Jahr 2002 musste er aufgrund der sich verschlechternden finanziellen Situation um 5 % erhöht werden. Weitere Erhöhungen folgten in den Jahren 2005 und 2008 ebenfalls um je 5 %. In den Jahren 2013 und 2014 konnten sehr gute Ergebnisse erzielt werden, sodass aussenordentliche Abschreibungen in der Höhe von TCHF 2'348 getätigt werden konnten. In den kommenden Jahren kann die Gemeinde auch dank den Auswirkungen der FA-Reform von stabilen finanziellen Verhältnissen ausgehen. Der Gemeindevorstand erachtet es deshalb als angemessen, den Steuerfuss um 10 % zu senken. Damit kann wieder das Niveau der umliegenden Gemeinden erreicht werden. Antrag Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss der natürlichen Personen von 105 % auf 95 % der einfachen Kantonssteuer zu senken.

Seite 6 TRAKTANDUM 3 Kredit Fussgänger-/Velobrücke Inseli 3.1 Ausgangslage Das Agglo Programm 2 ist ein Programm, welches den Gemeinden die Möglichkeit gibt, Ideen für den Langsamverkehr einzureichen. Unter anderem kam von der Gemeinde Haldenstein und der Stadt Chur die Idee mit der Rheinbrücke. Überraschend wurde dieses Projekt direkt mit Stufe 1 klassiert, was bedeutet, dass es sofort umgesetzt werden kann und der Bund 40 % der Gesamtkosten und der Kanton 48 % der Restkosten subventioniert. Diese einmalige Ausgangslage bewegte den Vorstand dazu, das Projekt in Angriff zu nehmen und weiterzuverfolgen. Im Frühling 2015 fand ein Projektwettbewerb unter vier einheimischen Ingenieurbüros statt, aus welchem das Siegerprojekt Conzett, Bronzini, Gartmann AG gekürt wurde. Das Projekt überzeugt durch eine einfache Gestaltung und Konstruktion und war ebenfalls das preisgünstigste. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist die Kreditgenehmigung durch die Gemeinde Haldenstein sowie die Stadt Chur. 3.2 Beweggründe - Sicherer Weg für Velofahrer und Fussgänger, um die Sportanlagen in Chur zu erreichen und neue Strecke für Sporttreibende (Jogger, Walker etc.) - Förderung Langsamverkehr - Erschliessung Naherholungsgebiet - Neue Stromleitung der IBC unter der Brücke, welche die Stromversorgung von Haldenstein sicherstellt (Ringleitung) - Das Projekt könnte auch wirtschaftliche Vorteile für das Dorf bringen und das Dorf mehr beleben - Einmalig hohe Finanzierung durch Agglo 2 3.3 Brückenkonzept Mit einer grossen Spannweite von 89 m wird der Rhein ohne Eingriff in den Flussraum überquert. Dazu eignet sich eine Hängebrücke. Die geologischen und topografischen Verhältnis-

Seite 7 se erlauben den Bau einer symmetrischen Hängebrücke mit zwei Pylonen, die auf beiden Flussseiten jeweils auf der Dammkrone stehen. Die bestehenden Wege werden durch den Neubau nicht beeinträchtigt, sie verlaufen entweder nahe der Pylone unter den weit höher liegenden Tragseilen (Rheinpromenade der Südseite, private Zufahrt zu den Biotopen westlich der Brücke auf der Calandaseite) oder befinden sich ausserhalb der Seilverankerungen (Reitweg der Südseite, Zugang/Zufahrt zur Brücke auf dem linken Rheinufer). Die Brückenachse verläuft in der Verlängerung der bestehenden Unterführung A13 auf der Churer Seite. Die Achse entspricht derjenigen des grosskalibrigen Wasserkanals, der unter der Brücke in den Rhein mündet. Die Fundationen und Anker sind so angeordnet, dass sie den Kanal nicht stören. Auf der Nordseite liegen die Kabelverankerungen dicht neben dem Mast Nr. 25 der Hochspannungsleitung Sils Benken, sodass hier die technischen Eingriffe in die Landschaft auf einer eng konzentrierten Fläche erfolgen. Die untersten Leiterseile der Hochspannungsleitungen beidseits des Rheins liegen derart hoch, dass das Einhalten der entsprechenden Abstandsvorschriften während des Brückenbaus praktisch keine Komplikationen schafft. 3.4 Termine Die Bauarbeiten können grob wie folgt terminiert werden: Anker, Pfähle, Fundamente und Pylone benötigen drei Monate Bauzeit. Parallel dazu erfolgt die Produktion der vorfabrizierten Betonelemente und der Stahlteile. Seilmontage, Montage Gehweg mit Brüstungen, sowie Abdichtung und Belag können in weiteren drei Monaten erfolgen. Die Brücke kann also innerhalb eines halben Jahres erstellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ankerarbeiten und der Einbau von Abdichtung und Belag an Mindesttemperaturen von ca. 5 Grad gebunden sind. 3.5 Kosten Total Kostenschätzung Brücke CHF 2'550'000 Anteil Agglo 2 (40 % von 2'550'000) CHF -1'020'000 Anteil Kanton (48 % von 1'530'000) CHF -734'400 ----------------------- Total Kostenschätzung Gemeinde/Stadt CHF 795'600 Anteil Stadt Chur (Umgebungsarbeiten) CHF -230 000 ----------------------- Total Restkosten Gemeinde/Stadt CHF 565'600 ----------------------- Anteil Gemeinde Haldenstein (50 %) CHF 282'800 ============= 3.6 Antrag Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Anteil der Gemeinde Haldenstein von CHF 282'800 für den Bau der Fussgänger-/Velobrücke zu genehmigen und damit die Kompetenz für die Freigabe der notwendigen Planungen und Bauarbeiten zu erteilen.

Seite 8 TRAKTANDUM 4 Kredit Sanierung Kantonsstrasse (2. Etappe) 4.1 Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2010 wurde für die erste Etappe der Sanierung der Kantonsstrasse ein Nettokredit von CHF 350'000 bewilligt. Diese erste Etappe wurde im Jahr 2011 realisiert und umfasste die Strasse vom Abzweiger Sagaböngertli bis Calandagass. Damals ging man von zwei weiteren Etappen aus: Calandagass bis Schulhaus und Schulhaus bis Feldstrasse. Die zweite und dritte Etappe sollen nun in einem Zug realisiert werden. Die entsprechende Strecke ist auf der folgenden Seite abgebildet. Auch bezüglich der Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinde hat die FA-Reform direkte Auswirkungen. Diese lassen sich wie folgt darstellen: Anteil Gemeinde bis 2015 ab 2016 Werkleitungen 100 % 100 % Strassenbelag 60 % 0 % Trottoir 70 % 100 % Beim Trottoir ist der Eingabetermin massgebend (2015), beim Strassenbelag das Ausführungsdatum (2016). Dadurch profitiert die Gemeinde Haldenstein doppelt, da sie nur 70 % des Trottoirs und keinen Anteil am Strassenbelag übernehmen muss. 4.2 Projekt Die Bauarbeiten sind ab Frühjahr bis Herbst 2016 geplant, der definitive Feinbelag für das Jahr 2017. Durch die laufende Quartierplanung "Schlossbongert" ergibt sich die Gelegenheit, die engen Strassenverhältnisse in der Kurve Neu Strössli/Usserdorf zu verbessern und gleichzeitig ein durchgehendes Trottoir vom Schloss bis zum Schulhaus zu erstellen. Damit erhöht sich die Sicherheit für die Fussgänger wesentlich. 4.3 Kosten Die detaillierten Kosten sind auf Seite 10 zusammengestellt. Für das Trottoir fallen Gesamtkosten von rund CHF 750'000 an, bei den Werkleitungen sind es rund CHF 627'000. 4.4 Finanzierung Strassenbau (Trottoir) CHF 750'000 Wasserversorgung CHF 220'000 Abwasserbeseitigung CHF 347'000 Strassenbeleuchtung CHF 60'000 ----------------------- Bruttokosten CHF 1'377'000 Anteil Kanton CHF 190'000 ----------------------- Nettokosten CHF 1'187'000 ============= 4.5 Antrag Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Bruttokredit von CHF 1'377'000 für die 2. Etappe der Sanierung der Kantonsstrasse zu genehmigen.

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Seite 10

Seite 11 TRAKTANDUM 5 Verhandlungen Zusammenarbeit Forst-/ Werkdienst mit der Stadt Chur Seit mehreren Jahren ist die Optimierung resp. Kostenreduktion beim Forst- und Werkdienst ein Thema. Der Gemeindevorstand hat sich im Jahr 2011 diesem Thema angenommen und den Auftrag im Leitbild 2012 der Gemeinde Haldenstein aufgeführt. Gemäss Punkt 10 soll der Forst- und Werkdienst die Wirtschaftlichkeit und die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft sowie anderen Gemeinden prüfen. Die erwähnten Massnahmen und Aktivitäten sind unter anderem: - Analyse und Controlling der Tätigkeiten und Zusammenarbeit der Forst-/Werkgruppe - Überprüfung der Dienstleistungen des Forst-/Werkdienstes Im Jahr 2013 hat der Vorstand den Auftrag der Gemeindeversammlung umgesetzt und den Auftrag für eine Betriebsanalyse an Heinrich Mannhart, externer Berater für Waldeigentümer beim Amt für Wald und Naturgefahren, erteilt. Die umfassende und gründliche Arbeit stellte u. a. fest, dass "eine vermehrte überbetriebliche Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung der Stadt Chur anzustreben sei." Diese Betriebsanalyse bewegte den Gemeindevorstand dazu, sich dem Thema intensiver anzunehmen und suchte nebst dem Gespräch mit der Stadt Chur auch den Kontakt zu den Gemeinden Trimmis und Untervaz, motiviert durch die Unterstützung des Kantons Graubünden, der solche Überprüfungen von Betriebsstrukturen finanziell fördert. Es zeigte sich, dass eine engere Zusammenarbeit mit Trimmis und Untervaz mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt. So würde z. B. ein neuer gemeinsamer Werkhof notwendig, der hohe Investitionen zur Folge hätte und einen möglichen Ausstieg aus dieser Kooperation erschweren würde. Hinzu kommt, dass eine gemeinsame Lösung der drei Gemeinden, aufgrund der vom Kanton Graubünden vorgegebenen Strukturen, das zusätzlich notwendige Personal erhöhen würde. Dies bewegte auch den Vorstand von Trimmis und Untervaz eher zu einer skeptischen Haltung gegenüber einer Kooperation mit der Gemeinde Haldenstein. Somit ist für den Gemeindevorstand von Haldenstein klar, dass sich eine mögliche Zusammenarbeit auf die Stadt Chur konzentrieren muss. Antrag Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, der Durchführung von Verhandlungen mit der Stadt Chur über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit des Forst-/Werkdienstes zuzustimmen. TRAKTANDUM 6 Ersatzwahl Schulrat Reto Jäger tritt aus persönlichen und geschäftlichen Gründen per sofort aus dem Schulrat zurück, weshalb eine Ersatzwahl für die restliche Amtsperiode bis Juni 2016 notwendig ist. Die bisherige Stellvertreterin, Tamara Felix, stellt sich für die Wahl zur Verfügung.