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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5250 18. Wahlperiode 17.06.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/5053 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MI- NUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014 A. Problem Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2016 beschlossen. Mit vorliegendem Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten. Mali ist ein Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika. Die Beteiligung an der VN-Mission MINUSMA ist ein wichtiger Baustein dieses Engagements. Die Sicherheitslage in der Sahel-Region bleibt volatil. Deutschland hat ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern entgegen zu treten. Seit Beginn der internationalen militärischen Missionen und dem darüber hinausgehenden umfassenden Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der malischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen Integration Malis und der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage sind Fortschritte erzielt worden. Die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes wurde in weiten Teilen des Landes wieder hergestellt und die Sicherheitslage verbessert. Am 9. Juni 2014 unterzeichneten die drei bewaffneten Tuareg- Gruppierungen MNLA, Der Hohe Rat für die Einheit des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad (MAA) die Deklaration von Algier und bekräftigen damit ihre Absicht, zu einer grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kommen, die auch die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet, das am 15. Mai 2015 von der Regierung und den in der Plattform vereinigten regierungsnahen bewaffneten Gruppen und der Mediation elargí unterzeichnet wurde. Die drei nach Autonomie strebenden Rebellengruppen der Coordination des mouvements de l Azawad (CMA) haben das Abkommen bislang lediglich parafiert. Die Umsetzung des

Drucksache 18/5250 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Friedensertrages, bei der MINUSMA eine wesentliche Rolle zukommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungsparteien und der sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfristige Sicht tragfähige Lösungen hervorbringen. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrages und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Der deutsche militärische Beitrag für MINUSMA sieht die Beteiligung mit Personal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren, mit abrufbaren Fähigkeiten des taktischen Lufttransportes, sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) unter den dort aufgeführten Voraussetzungen autorisierten französischen Kräften vor. Zu dem Kernaufgaben der Mission gehört die Unterstützung für die Sicherheit, die Stabilisierung und den Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der nationalen Aussöhnung, die Unterstützung der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land, des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors, der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und der humanitären Hilfe, sowie die Gewährleistung des Schutzes des Personals der Vereinten Nationen und Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts. Das Einsatzgebiet liegt vornehmlich in Mali. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gem. 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/5250 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/5053 anzunehmen. Berlin, den 17. Juni 2015 Der Auswärtige Ausschuss Franz Thönnes Stellvertretender Vorsitzender Philipp Mißfelder Dr. Frithjof Schmidt Niels Annen Wolfgang Gehrcke

Drucksache 18/5250 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und Dr. Frithjof Schmidt I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 109. Sitzung am 11. Juni 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit, dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2016 beschlossen. Mit vorliegendem Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten. Mali ist ein Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika. Die Beteiligung an der VN-Mission MINUSMA ist ein wichtiger Baustein dieses Engagements. Die Sicherheitslage in der Sahel-Region bleibt volatil. Deutschland hat ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung, die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern entgegen zu treten. Seit Beginn der internationalen militärischen Missionen und dem darüber hinausgehenden umfassenden Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der malischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen Integration Malis und der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage sind Fortschritte erzielt worden. Die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes wurde in weiten Teilen des Landes wieder hergestellt und die Sicherheitslage verbessert. Am 9. Juni 2014 unterzeichneten die drei bewaffneten Tuareg-Gruppierungen MNLA, Der Hohe Rat für die Einheit des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad (MAA) die Deklaration von Algier und bekräftigen damit ihre Absicht, zu einer grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kommen, die auch die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet, das am 15. Mai 2015 von der Regierung und den in der Plattform vereinigten regierungsnahen bewaffneten Gruppen und der Mediation elargí unterzeichnet wurde. Die drei nach Autonomie strebenden Rebellengruppen der Coordination des mouvements de l Azawad (CMA) haben das Abkommen bislang lediglich parafiert. Die Umsetzung des Friedensertrages, bei der MINUSMA eine wesentliche Rolle zukommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungsparteien und der sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfristige Sicht tragfähige Lösungen hervorbringen. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrages und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Der deutsche militärische Beitrag für MINUSMA sieht die Beteiligung mit Personal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren, mit abrufbaren Fähigkeiten des taktischen Lufttransportes, sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) unter den dort aufgeführten Voraussetzungen autorisierten französischen Kräften vor. Zu dem Kernaufgaben der Mission gehört die Unterstützung für die Sicherheit, die Stabilisierung und den Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der nationalen Aussöhnung, die Unterstützung der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land, des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors, der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und der humanitären Hilfe, sowie die Gewährleistung des Schutzes des Personals der Vereinten Nationen und Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts. Das Einsatzgebiet liegt vornehmlich in Mali.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/5250 III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 58. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 42. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 38. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 37. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 39. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss Der Haushaltsausschuss nimmt gem. 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Berlin, den 17. Juni 2015 Philipp Mißfelder Dr. Frithjof Schmidt Niels Annen Wolfgang Gehrcke