Eingliederungsbilanz SGB III A G E N T U R F Ü R AR B E I T L AN D A U

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Eingliederungsbilanz SGB III 2016 A G E N T U R F Ü R AR B E I T L AN D A U

Eingliederungsbilanz 2016 der Agentur für Arbeit Landau 1. Vorbemerkungen 2. Übersicht und Anmerkungen zum Tabellenteil 3. Tabellenteil Impressum Agentur für Arbeit Landau Büro der Geschäftsführung Tel.: 06341 958 403 Eingliederungsbilanz 2016 der Agentur für Arbeit Landau

E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z 2 0 1 6 Eingliederungsbilanz 2016 1. Vorbemerkungen Gemäß 11 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) ist für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Auf diese Weise wird Transparenz darüber hergestellt, wofür die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden, welche Personengruppen gefördert wurden und wie wirksam die Förderung war. 2. Übersicht und Anmerkungen zum Tabellenteil - Tabelle 1: Zugewiesene Mittel und Ausgaben Der Agentur für Arbeit Landau wurden für das Jahr 2016 insgesamt 16.451.000 an Eingliederungsmitteln zugeteilt. Diese wurden zu 100 % verausgabt. Die folgenden Grafiken und Übersichten geben einen Überblick über die Förderschwerpunkte der Agentur für Arbeit Landau. Ausgaben nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung der Agentur für Arbeit Landau im Jahr 2016 in Tausend Euro Aktivierung und berufliche Eingliederung ; 1622 Aufnahme einer Erwerberstätigkeit; 2845 Sonstige Leistungen; 9 Berufliche Weiterbildung; 5990 Berufswahl und Berufsausbildung; 5986 Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z 2 0 1 6 40 35 Ausgaben der Agentur für Arbeit Landau nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung in % 36,4 37,6 36,4 36,2 30 25 20 17,3 19 15 10 5 9,9 7,2 0 Berufliche Weiterbildung Berufswahl und Berufsausbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Aktivierung und berufliche Eingliederung 2016 2015 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Ausgaben 2016 nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung in % Vergleich AA Landau und Bund 36,4 35 36,4 Berufliche Weiterbildung 22,7 Berufswahl und Berufsausbildung 17,3 20,1 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 9,9 12,9 Aktivierung und berufliche Eingliederung AA Landau Bund Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z 2 0 1 6 - Tabelle 2: Durchschnittliche Ausgaben je Förderung - Tabellen 3a bis 3c: Geförderte Arbeitnehmer/-innen (insgesamt) sowie darunter besonders förderungsbedürftige Personengruppen und Jüngere unter 25 Jahren - Tabellen 4a bis 4c: Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie darunter besonders förderungsbedürftige Personengruppen und Mindest-anteil - Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit - Tabellen 6a bis 6c: Eingliederungs- und Verbleibsquoten Die Eingliederungsquoten stellen dar, welcher prozentuale Anteil der Maßnahmeteilnehmer/innen sechs Monate nach Maßnahmeaustritt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht. Die folgende Übersicht zeigt die Eingliederungsquoten wesentlicher Maßnahmearten der Agentur für Arbeit Landau, von Rheinland-Pfalz insgesamt sowie auf Bundesebene: 70 68 66 64 62 60 58 56 54 52 64 64,5 62,4 Aktivierung und berufliche Eingliederung Eingliederungsquoten 2016 im Vergleich 63,1 59,4 58,4 Berufswahl und Berufsausbildung (ohne Berufsorientierung) 68,8 68,2 66,7 Berufliche Weiterbildung 61,9 63 64,2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit AA Landau RLP Bund - Tabelle 7: Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Tabelle 8: Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Tabellen 9a bis 9c: Leistungen zur Eingliederung - Personen mit Migrationshintergrund Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z 2 0 1 6

Tabellen Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III Agentur für Arbeit Landau Jahreszahlen 2016

Impressum Titel: Region: Berichtsmonat: Agentur für Arbeit Landau Jahreszahlen 2016 Erstellungsdatum: 30.06.2017 Hinweise: Herausgeber: Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in 11 Abs. 2 SGB III. Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Service-Haus.Statistik-Zentraler-Statistik- E-Mail: Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-3632 Fax: 0911/179-1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/navigation/statistik/statistik-nach-themen/statistik-nach-themen-nav.html Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Jahreszahlen 2016, Nürnberg, Juni 2017 Nutzungsbedingungen Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 2 3aI 3aII 3bI 3bII 3cI 3cII 4a 4b 4c 5 6a 6b 6c 7 8a 8b 9a 9b 9cI 9cII Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III - besonders förderungsbedürftige Personengruppen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben a) Zugewiesene Mittel Soll (zugewiesene Mittel) in 1.000 in 1.000 in % des Soll (Spalte 1) Ist (Ausgaben) in % von insgesamt (Spalte 2) in % des Eingliederungstitels 1 2 3 4 5 x 16.451 x 100 x dav. Eingliederungstitel 17.018 13.783 81,0 83,8 100 Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungstitels 1) x 2.668 x 16,2 x b) Ausgaben Ist (Ausgaben) in 1.000 in % von in % des Eingliederungstitels 2) 1 2 3 (Summe A, B, C, D, F, G, H) 16.451 100 x A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.622 9,9 11,6 Vermittlungsbudget 197 1,2 1,4 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.398 8,5 10,1 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 0,1 0,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.379 8,4 10,0 dav. dar. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 3 0,0 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 4 0,0 x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 1 0,0 x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 3 0,0 x Probebeschäftigung behinderter Menschen 1) 22 0,1 x Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) 0,0 x B Berufswahl und Berufsausbildung 5.986 36,4 28,4 Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) - - - Berufseinstiegsbegleitung 924 5,6 6,7 Assistierte Ausbildung 293 1,8 2,1 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1) - - x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 1) 1.852 11,3 x Ausbildungsbegleitende Hilfen 684 4,2 5,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.854 11,3 13,4 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 1) 196 1,2 x Einstiegsqualifizierung 162 1,0 1,2 Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1) 17 0,1 x Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 1) 4 0,0 x C Berufliche Weiterbildung 5.990 36,4 41,4 Förderung der beruflichen Weiterbildung 3.568 21,7 25,9 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1) 277 1,7 x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 2.145 13,0 15,6 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2.845 17,3 18,5 Eingliederungszuschuss 1.315 8,0 9,5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1) 295 1,8 x Gründungszuschuss 1.235 7,5 9,0 Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 1) - - x F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Zuschuss, Restabw.) - - - G Freie Förderung - - - Freie Förderung SGB III (Restabw.) - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - H Sonstige Leistungen 9 0,1 0,1 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - - Förderung von Jugendwohnheimen - - - Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 9 0,1 0,1 Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1) - - x Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1) - - x 1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels ( 71b SGB IV). 2) Für die Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen und Außerbetriebliche Berufsausbildung wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt.

Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung durchschnittliche Ausgaben je Förderung pro Monat (in EURO) 1) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 2) 2016 +/- Vorjahr 2016 +/- Vorjahr 1 2 3 4 A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)2) 103-10 x x Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)2) 347 63 0,7 0,2 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 13-2 0,2 0,0 dav. Maßnahmen bei einem Träger 553-45 1,0 0,3 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige. Beschäftigung 1)2) 1.500-167 x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)2)3) x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 55 52 x x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 99-185 1,2 0,4 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1.710-1.617 2,9 0,3 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung 213-2 21,4 4,5 Assistierte Ausbildung 627 134 4,2 3,2 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - 7,8 6,9 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3) 912 61 5,6-0,4 Ausbildungsbegleitende Hilfen 197-12,5 0,7 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.341-19 23,2 2,0 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 366 59 23,3-4,5 Einstiegsqualifizierung 338 1 7,4 0,3 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 140-53.. C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) 777-16 5,5 0,5 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) x x 11,6-2,2 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.438-133 15,8 3,9 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 926 43 5,1 0,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1.056-184 6,8-2,9 Gründungszuschuss 973 4 10,3 0,6 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze x x - - 2) Berechnung Sp. 3: Bei der ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen. 3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen Instrumente nicht vergleichbar.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a I) Zugang - Jahressumme 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 19.174 8.889 x 795 3.209 412 6.003 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.001 2.337 115 157 667 147 1.596 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 1.911 753 59 62 304 44 434 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 4.031 1.554 * 72 363 103 1.154 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.538 559 * 36 158 33 403 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 2.493 995 35 36 205 70 751 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * - - - - - - Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 53 24 * 18 - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 20 6-3 - - 4 dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 33 18 * 15 - - * Probebeschäftigung behinderter Menschen 6 6-5 - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - - - - - - - B Berufswahl und Berufsausbildung 1.190 x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.094 796 * 26 - - 795 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) 96...... Berufseinstiegsbegleitung 247 64 - * - - 64 Assistierte Ausbildung 80 73 * - - - 73 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 5 5 - - - - 5 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 352 317 * 7 - - 317 Ausbildungsbegleitende Hilfen 254 201-4 - - 201 Außerbetriebliche Berufsausbildung 56 55 - - - - 55 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 29 27-11 - - 27 Einstiegsqualifizierung 65 54 - * - - 53 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 6 - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 856 354 * 21 80 25 264 Förderung der beruflichen Weiterbildung 743 309 * 21 * 25 220 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 23 5 - - - - 5 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 90 40 - - * - 39 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 454 223 23 53 109 10 87 Eingliederungszuschuss 297 148 18 14 78 * 62 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 34 34 * 34 9-6 Gründungszuschuss 123 41 * 5 22 * 19 G Freie Förderung - - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 8.501 x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.405 3.710 155 257 856 182 2.742 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a II) Anteile 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 19.174 46,4 x 4,1 16,7 2,1 31,3 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.001 38,9 1,9 2,6 11,1 2,4 26,6 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 1.911 39,4 3,1 3,2 15,9 2,3 22,7 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 4.031 38,6 * 1,8 9,0 2,6 28,6 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.538 36,3 * 2,3 10,3 2,1 26,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 2.493 39,9 1,4 1,4 8,2 2,8 30,1 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * * * * * * * Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 53 45,3 * 34,0 - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 20 30,0-15,0 - - 20,0 dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 33 54,5 * 45,5 - - * Probebeschäftigung behinderter Menschen 6 100,0-83,3 - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 1.190 x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.094 72,8 * 2,4 - - 72,7 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) 96 x x x x x x Berufseinstiegsbegleitung 247 25,9 - * - - 25,9 Assistierte Ausbildung 80 91,3 * - - - 91,3 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 5 100,0 - - - - 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 352 90,1 * 2,0 - - 90,1 Ausbildungsbegleitende Hilfen 254 79,1-1,6 - - 79,1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 56 98,2 - - - - 98,2 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 29 93,1-37,9 - - 93,1 Einstiegsqualifizierung 65 83,1 - * - - 81,5 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 6 - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x C Berufliche Weiterbildung 856 41,4 * 2,5 9,3 2,9 30,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung 743 41,6 * 2,8 * 3,4 29,6 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 23 21,7 - - - - 21,7 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 90 44,4 - - * - 43,3 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 454 49,1 5,1 11,7 24,0 2,2 19,2 Eingliederungszuschuss 297 49,8 6,1 4,7 26,3 * 20,9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 34 100,0 * 100,0 26,5-17,6 Gründungszuschuss 123 33,3 * 4,1 17,9 * 15,4 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) 8.501 x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.405 44,1 1,8 3,1 10,2 2,2 32,6 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.773 2.785 622 378 1.482 105 1.462 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 251 123 6 23 21 12 87 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 247 120 6 20 21 12 86 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 31 13 1 2 3 1 10 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 216 107 5 18 18 11 77 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 3 2-2 - - 0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 1-1 - - 0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.077 967 2 23 - - 966 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)....... Berufseinstiegsbegleitung 361 303-1 - - 303 Assistierte Ausbildung 39 36 0 - - - 36 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 9 9 - - - - 9 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 169 161 1 3 - - 161 Ausbildungsbegleitende Hilfen 289 263 1 5 - - 263 Außerbetriebliche Berufsausbildung 115 115 - - - - 115 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 45 42-14 - - 42 Einstiegsqualifizierung 40 37-1 - - 37 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 10 - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung 0 0-0 - - - C Berufliche Weiterbildung 533 250 10 7 27 19 212 Förderung der beruflichen Weiterbildung 383 184 10 5 24 18 148 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 6-2 - - 6 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 124 60 - - 3 1 58 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 247 116 16 31 58 4 45 Eingliederungszuschuss 118 62 9 6 37 2 23 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 23 23 3 23 7-7 Gründungszuschuss 106 31 4 3 14 2 14 G Freie Förderung - - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.108 1.456 33 84 106 34 1.309 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b II) Anteile 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.773 58,3 13,0 7,9 31,1 2,2 30,6 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 251 49,3 2,2 9,1 8,5 4,7 34,6 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 247 48,6 2,3 8,0 8,6 4,8 34,9 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 31 42,3 1,6 4,9 10,9 2,2 31,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 216 49,5 2,3 8,5 8,3 5,2 35,4 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 3 87,5-78,1 - - 9,4 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 100,0-76,9 - - 23,1 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.077 89,7 0,2 2,1 - - 89,7 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) x x x x x x x Berufseinstiegsbegleitung 361 83,9-0,3 - - 83,9 Assistierte Ausbildung 39 93,4 0,6 - - - 93,4 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 9 100,0 - - - - 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 169 95,3 0,6 1,8 - - 95,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 289 91,0 0,2 1,6 - - 91,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 115 99,6 - - - - 99,6 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 45 93,7-31,1 - - 93,5 Einstiegsqualifizierung 40 93,5-1,5 - - 92,7 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 10 - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung 0 100,0-100,0 - - - C Berufliche Weiterbildung 533 46,9 1,9 1,2 5,0 3,5 39,7 Förderung der beruflichen Weiterbildung 383 48,0 2,6 1,3 6,1 4,6 38,8 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 24,0-6,4 - - 21,4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 124 48,1 - - 2,4 0,8 46,5 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 247 46,8 6,4 12,6 23,5 1,5 18,1 Eingliederungszuschuss 118 52,3 7,6 5,2 31,5 2,0 19,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 23 100,0 11,8 96,8 31,2-30,1 Gründungszuschuss 106 28,9 3,8 2,4 12,9 1,4 13,5 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.108 69,0 1,6 4,0 5,0 1,6 62,1 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c I) Zugang und Bestand Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand 1 2 3 4 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 3.838 639 1.460 233 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.309 78 398 17 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 237 x 118 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 1.031 75 263 16 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 346 8 128 2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 685 67 135 13 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) - x - x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 37 x * x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 10 x * x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 27 2 9 1 Probebeschäftigung behinderter Menschen 4 1 * 0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x - x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 1.064 1.045 351 355 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5).... Berufseinstiegsbegleitung 247 361 86 140 Assistierte Ausbildung 79 38 25 9 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 5 8 * 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 351 169 129 65 Ausbildungsbegleitende Hilfen 237 273 66 72 Außerbetriebliche Berufsausbildung 52 113 13 40 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 29 42 * 15 Einstiegsqualifizierung 61 38 16 11 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 2 3 1 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - 0 - - C Berufliche Weiterbildung 67 32 29 15 Förderung der beruflichen Weiterbildung 56 17 22 7 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 7 10 3 4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 4 5 4 5 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 46 23 14 8 Eingliederungszuschuss 35 13 11 4 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 6 * 1 Gründungszuschuss 6 5 * 2 G Freie Förderung - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - Summe (A, B, C, D, G) x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.486 1.177 792 395 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c II) Anteile an in % von Tabelle 3a/ 3b in % von Tabelle 4a/ 4b Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand 1 2 3 4 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 20,0 13,4 17,4 11,1 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 21,8 31,2 15,6 18,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 12,4 x 12,2 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 25,6 30,4 16,9 17,5 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 22,5 27,0 19,3 20,5 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 27,5 30,9 15,1 17,1 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 69,8 x * x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 50,0 x * x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 81,8 90,6 100,0 100,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 66,7 53,8 * 62,5 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 97,3 97,0 97,5 96,4 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) x x x x Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 Assistierte Ausbildung 98,8 98,1 100,0 100,0 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 100,0 90,8 * 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 99,7 99,9 99,2 99,7 Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,3 94,6 90,4 90,9 Außerbetriebliche Berufsausbildung 92,9 98,0 100,0 97,6 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100,0 93,7 * 93,7 Einstiegsqualifizierung 93,8 94,4 100,0 100,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 50,0 21,0 * 26,7 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x 100,0 x x C Berufliche Weiterbildung 7,8 5,9 6,7 4,5 Förderung der beruflichen Weiterbildung 7,5 4,4 6,2 3,0 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 30,4 38,7 25,0 28,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 4,4 4,0 6,2 5,1 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10,1 9,2 7,7 8,0 Eingliederungszuschuss 11,8 10,7 9,2 9,2 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 14,7 23,7 * 21,3 Gründungszuschuss 4,9 4,4 * 4,8 G Freie Förderung x x x x Erprobung innovativer Ansätze x x x x Summe (A, B, C, D, G) x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 29,6 55,8 22,5 44,2 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4a) Zugang - Jahressumme 3) Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte M. / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 8.398 43,8 3.775 x 340 1.510 390 2.313 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.546 42,4 969 69 74 329 140 548 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 968 50,7 352 38 29 141 40 * Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 1.557 38,6 607 31 36 188 100 379 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 663 43,1 225 13 15 71 30 152 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 894 35,9 382 18 21 117 70 227 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) - * - - - - - - Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) * * * - * - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) * * * - * - - * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 9 27,3 4-4 - - - Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * - * - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x - - - - - - B Berufswahl und Berufsausbildung 384 32,3 x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 360 32,9 263-13 - - 263 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) 24 25,0...... Berufseinstiegsbegleitung 86 34,8 29 - * - - 29 Assistierte Ausbildung 25 31,3 23 - - - - 23 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen * * * - - - - * Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 130 36,9 118-4 - - 118 Ausbildungsbegleitende Hilfen 73 28,7 53 - * - - 53 Außerbetriebliche Berufsausbildung 13 23,2 13 - - - - 13 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 12 41,4 * - 6 - - * Einstiegsqualifizierung 16 24,6 15 - - - - 15 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 434 50,7 172 6 7 37 25 127 Förderung der beruflichen Weiterbildung 357 48,0 145 6 7 37 25 100 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 12 52,2 - - - - - - Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 65 72,2 27 - - - - 27 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 181 39,9 80 8 20 35 10 34 Eingliederungszuschuss 120 40,4 56 * * 28 * 26 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 35,3 12 * 12 3 - * Gründungszuschuss 49 39,8 12 - * 4 * * G Freie Förderung - x - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) 3.545 41,7 x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 3.521 41,9 1.484 83 114 401 175 972 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. in % von Tabelle 3a darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1) 3) Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte M. / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB III 2.105 44,1 1.235 308 147 680 102 606 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 91 36,1 47 3 12 10 12 26 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 89 36,1 46 3 11 10 12 26 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 11 34,7 3 0 1 1 1 2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 79 36,3 42 3 10 9 11 24 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 1 28,1 1-1 - - - Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 61,5 1-0 - - 0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 368 34,2 331-11 - - 331 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)........ Berufseinstiegsbegleitung 140 38,9 123-1 - - 123 Assistierte Ausbildung 9 23,3 8 - - - - 8 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 2 20,2 2 - - - - 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 65 38,3 63-2 - - 63 Ausbildungsbegleitende Hilfen 80 27,5 69-2 - - 69 Außerbetriebliche Berufsausbildung 41 35,5 41 - - - - 41 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 16 35,6 15-6 - - 15 Einstiegsqualifizierung 11 27,6 11 - - - - 11 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 5 50,4 - - - - - - Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 337 63,2 149 5 1 18 18 123 Förderung der beruflichen Weiterbildung 229 59,8 104 5 1 15 17 80 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 13 48,6 2 - - - - 2 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 96 77,1 43 - - 3 1 41 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 99 40,2 38 3 9 17 4 16 Eingliederungszuschuss 48 40,8 24 3 2 14 2 10 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 26,9 6 0 6 1-2 Gründungszuschuss 45 42,4 8 0 1 2 2 4 G Freie Förderung - x - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 895 42,5 564 11 34 45 33 496 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. in % von Tabelle 3b darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt Frauen nachrichtl.: Männer 1 2 3 relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1) 1,9 1,7 2,0 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 44,1 55,9 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1) 41,2 58,8 realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) 42,5 57,5 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 1,3-1,3 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") (s. auch Tab. 4 b) 51,1 48,9 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 9,9-9,9 4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr nachrichtl.: Frauen Männer relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1) 1,9 1,8 1,9 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 45,9 54,1 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1) 45,0 55,0 realisierter Förderanteil 42,6 57,4 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil - 2,4 2,4 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") 51,5 48,5 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 6,5-6,5 1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) Abgang von Arbeitslosen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Ältere (55 Jahre und älter) Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 2) 1 2 3 4 5 6 7 Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 17.989 8.568 1.079 741 3.048 449 5.602 dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) 02 7.566 2.914 218 205 890 142 1.967 dar. Abgänge in Beschäftigung 03 7.186 2.750 199 196 797 139 1.903 Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 39,9 32,1 18,4 26,5 26,1 31,0 34,0 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 6.949 2.626 182 169 741 133 1.852 Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 38,6 30,6 16,9 22,8 24,3 29,6 33,1 dar. in selbständige Tätigkeit 07 357 154 19 8 93 3 54 Zeile 07 in % von Zeile 01 08 2,0 1,8 1,8 1,1 3,1 0,7 1,0 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 239 116 17 4 74 * 36 Zeile 09 in % von Zeile 01 10 1,3 1,4 1,6 0,5 2,4 * 0,6 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung 11 897 326 28 14 104 25 210 Zeile 11 in % von Zeile 03 12 12,5 11,9 14,1 7,1 13,0 18,0 11,0 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) 13 844 301 25 10 91 22 197 durch Vermittlung Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 12,1 11,5 13,7 5,9 12,3 16,5 10,6 1) Abgang von arbeitslosen Frauen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Ältere (55 Jahre und älter) Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 2) 1 2 3 4 5 6 7 Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 8.128 3.821 578 336 1.492 432 2.246 dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) 02 3.290 1.211 116 80 382 132 765 dar. Abgänge in Beschäftigung 03 3.170 1.178 111 76 373 129 747 Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 39,0 30,8 19,2 22,6 25,0 29,9 33,3 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 3.075 1.129 104 65 352 123 724 Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 37,8 29,5 18,0 19,3 23,6 28,5 32,2 dar. in selbständige Tätigkeit 07 110 30 5 3 9 3 15 Zeile 07 in % von Zeile 01 08 1,4 0,8 0,9 0,9 0,6 0,7 0,7 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 64 19 5 * 5 * 11 Zeile 09 in % von Zeile 01 10 0,8 0,5 0,9 * 0,3 * 0,5 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung 11 412 148 19 8 51 25 78 Zeile 11 in % von Zeile 03 12 13,0 12,6 17,1 10,5 13,7 19,4 10,4 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) 13 388 137 17 6 47 22 70 durch Vermittlung Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 12,6 12,1 16,3 9,2 13,4 17,9 9,7

1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 2) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den 3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab. 4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 4) beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen. 5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten 5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben. 5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen 5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach 5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die 5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, 5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende 5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/navigation/statistik/statistik-nach-themen/arbeitslose-und-gemeldetes-stellenangebot/arbeitslose/arbeitslose-nav.html

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen) Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2015 - Dezember 2015) 1) darunter: Frauen Männer Austritte besonders förderungsbedürftige Personen 3) darunter: Langzeitarbeitslo se ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.836 2.315 2.521 2.000 167 145 571 116 1.309 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2.001 985 1.016 791 95 58 284 31 470 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.767 1.306 1.461 1.180 * 65 287 85 830 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.497 673 824 584 38 32 129 26 427 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.270 633 637 596 * 33 158 59 403 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 5 4 * 4 - - - * 4 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 56 20 36 22 * 15 - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 27 7 20 11 * 7 - - 5 dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 29 13 16 11-8 - - * Probebeschäftigung behinderter Menschen * 4 * * - * - - - Arbeitshilfen für behinderte Menschen * - * * - * - - * B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 891 314 577 856 * 19 - - 856 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)......... Berufseinstiegsbegleitung 63 26 37 62 - - - - 62 Assistierte Ausbildung 7) * * * * - - - - * Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7) * * - * - - - - * Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 396 141 255 389 * 3 - - 389 Ausbildungsbegleitende Hilfen 251 83 168 231-8 - - 231 Außerbetriebliche Berufsausbildung 87 30 57 83 - - - - 83 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 21 * * 20-8 - - 20 Einstiegsqualifizierung 70 21 49 68 - - - - 68 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschl. a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - - - - C Berufliche Weiterbildung 914 468 446 403 26 24 90 36 290 Förderung der beruflichen Weiterbildung 834 423 411 364 26 21 * * 254 dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 753 371 382 323 26 21 83 34 218 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 29 4 25 8-3 - - 6 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 51 41 10 31 - - * * 30 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 452 168 284 207 * 55 86 13 79 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6) 304 111 193 165 * 51 70 8 57 Eingliederungszuschuss 273 101 172 134 17 20 64 * 51 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 31 10 21 31 * 31 6 * 6 Gründungszuschuss 6) 148 57 91 42 5 4 16 5 22 G Freie Förderung - - - - - - - - - Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - - - Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 7.093 3.265 3.828 3.466 220 243 747 165 2.534 Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6) 6.945 3.208 3.737 3.424 215 239 731 160 2.512 1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet: 1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100. 1) VQ = nicht Arbeitslose plus ( sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos ) dividiert durch Austritte insgesamt multipliziert mit 100. 1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahme 1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der 1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. 6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für 6) die Kategorie D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der 6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit. 7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.