Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2015 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

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1 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Eingliederungsbilanz SGB II 2015 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 1

2 Inhalt Inhalt Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt Besonderheiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes und Entwicklung des Fachkräftebedarfs Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Einsatz ausgewählter arbeitsmarktlicher Instrumente und deren Wirkung (Eingliederungsquoten) Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarkts Beschäftigung schaffende Maßnahmen Zielgruppenarbeit Darstellung des Verbleibs der Maßnahmeteilnehmenden nach Beendigung der Maßnahmen Verbleibsquote Tabellenteil

3 1. Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III Gemäß 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III und der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung des 6b SGB II) hat der Träger der Grundsicherung den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen für deren Erbringung er zuständig ist zu kommentieren. Gleichfalls hat er jährlich die so genannte Eingliederungsbilanz zu erstellen. Die Eingliederungsbilanz gibt Auskunft darüber, inwieweit öffentliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wirtschaftlich und wirksam eingesetzt wurden. Der Inhalt der Eingliederungsbilanz umfasst insbesondere folgende Fragestellungen: Für welche Eingliederungsleistungen (EGL) wurden die Mittel eingesetzt? Wie hoch war der durchschnittliche Aufwand für die jeweiligen Leistungen? Welche Personengruppen wurden gefördert? Wie wirksam war die Förderung? Nach 54 SGB II sind alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in die Eingliederungsbilanz einzubeziehen. Zu jeder Eingliederungsleistung wird die so genannte Eingliederungsquote ausgewiesen. Sie ist ein Wirkungsindikator, der angibt wie viele Teilnehmende einer Maßnahme sich sechs Monate nach deren erfolgreichem Abschluss in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden. Sie liefert einen aussagekräftigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Alle Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verfügen zwar über dieselben Arbeitsmarktinstrumente, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass bei deren Einsatz überall gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die Eingliederung von arbeitslosen Menschen hängt wesentlich von den Wirtschaftsfaktoren, der Beschäftigungssituation und der Kundenstruktur ab, die in den einzelnen Regionen vorherrschen. Diese Rahmenbedingungen beeinflussen die Wirksamkeit des Einsatzes der Arbeitsmarktinstrumente bzw. die Anzahl der Integrationen in Beschäftigung, die die einzelnen SGB II-Träger erzielen. Insofern sind für einen angemessenen Vergleich der SGB II-Träger immer die lokalen sozioökonomischen Rahmenbedingungen mit zu berücksichtigen. 1 Definition: Träger der Grundsicherung lassen sich anhand ihrer Organisationsform in gemeinsame Einrichtungen (ge) nach 44b SGB II und zugelassene kommunalen Träger (zkt) nach 6a SGB II unterteilen. Die Begriffe Träger der Grundsicherung, gemeinsame Einrichtung und Jobcenter werden in diesem Text synonym verwendet. 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt Die Berliner Wirtschaft entwickelte sich im Jahr 2015 unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rahmenbedingungen positiv. Der Grund liegt in der ausgeprägten Dienstleistungsorientierung und der eher regionalen als internationalen Ausrichtung der Berliner Wirtschaft. Die Arbeitslosenquote im Jahr 2015 lag in Berlin mit 10,1% um 0,4%- Punkte unter dem Vorjahresniveau. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg in 2015 gegenüber dem Vorjahr um 3,0% und lag damit über dem BIP-Wachstum der Bundesrepublik mit 1,7%. 3

4 Die Unterbeschäftigung, die entgegen der Arbeitslosenquote auch Personen erfasst, die an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, belief sich in Deutschland im Jahr 2015 auf Personen. Das waren weniger als im Vorjahr. Die Anzahl an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Bezug von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung (SGB II) lag in 2015 in Deutschland bei , mit insges Personen. Gegenüber 2014 war dies ein Rückgang von Personen. Die gleiche Entwicklung ist beim Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) festzustellen. Mit Stand Dezember 2015 sank der Bestand an elb um auf elb. Das waren -1,0 % elb weniger als im Vorjahr. In Betrachtung der gemeldeten Stellen ist für das Jahr 2015 insgesamt eine stark steigende Tendenz festzustellen. Gegenüber dem Vorjahr 2014, mit rd gemeldeten Stellen im Jahresdurchschnitt, konnten für das Jahr 2015 insgesamt rd gemeldete Stellen im Jahresdurchschnitt statistisch festgestellt werden. 2.1 Besonderheiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Der Anteil an Personen die SGB II-Leistungen erhielten, bezogen auf die Bevölkerung (SGB II-Quote), betrug im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 14,4%, das sind 0,1% weniger als im Dezember Im Dezember 2015 wurden Personen in durchschnittlich Bedarfsgemeinschaften betreut. In Bezug auf die Arbeitslosigkeit im Bezirk waren im Dezember Personen arbeitslos im SGB II gemeldet. Im Vorjahresvergleich ist somit ein Rückgang von - 5,1% zu verzeichnen. 2.2 Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes und Entwicklung des Fachkräftebedarfs Die Betriebsstruktur in Charlottenburg-Wilmersdorf ist durch klein- und mittelständische Betriebe vorwiegend in den Branchen Baugewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen, Tourismus und Gastgewerbe, Einzelhandel und Dienstleistungen (incl. Personaldienstleistungen) geprägt. Die Arbeitsmarktsituation im Baugewerbe und im verarbeitenden Gewerbe war nach wie vor stabil. Es bestand vor allem Bedarf an Fachkräften, die regional rechtskreisübergreifend immer schwerer zu finden sind. Arbeitsstellen für Hilfs-und Anlernkräfte gab es dagegen weniger. Kleine Unternehmen planten ihren Personalbedarf häufig auftragsbezogen und kurzfristig. Im Gesundheits- und Sozialwesen war Entwicklung konstant und positiv. Der Mangel an geeigneten und engagierten Bewerbern kennzeichnete die Branche auch im Jahr Im Tourismus und Gastgewerbe bestand weiterhin ein konstanter Bedarf an Mitarbeitern und Auszubildenden. Dieser Bedarf wird aufgrund der Attraktivität Berlins als Reiseziel auch längerfristig anhalten. Im Einzelhandel zeigte sich eine stabile wirtschaftliche Situation. Die Branche wurde durch den anhaltenden Zustrom in-und ausländischer Gäste weiter angetrieben. Zudem profitierten die Unternehmen von der steigenden Kaufkraft in der Stadt. Ein weiterer positiver Begleiteffekt war die Wiederbelebung der City-West. Risiken bei der Besetzung offener Stellen bestanden im Einzelhandel in der mangelnden Attraktivität vieler Stellenangebote aufgrund geringfügiger und Teilzeitbeschäftigung, 4

5 befristeten Arbeitsverhältnissen, eingeschränktem Lohnniveau und hohen Anforderungen an die Flexibilität der Bewerber. Betrachtet man die Branche der Personaldienstleister, so ist in Charlottenburg-Wilmersdorf das Angebot an Helferstellen zurückgegangen, die Chancen für Fachkräfte haben jedoch zugenommen. Die Branche musste sich ebenfalls mit der geringen Attraktivität ihrer Arbeitsbedingungen und der Entlohnung der Arbeitnehmer auseinandersetzen. Sie wird ungeachtet dessen auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Arbeitssuchenden leisten und Beschäftigungschancen bieten. Gute Beschäftigungschancen im Dienstleistungssektor bot auch das Sicherheitsgewerbe. Eine hohe Nachfrage an gut ausgebildeten und geschulten Berufskraftfahrern bestand ebenfalls. 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Der Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten unterstützte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die tendenziell positive Entwicklung der Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Im Fokus standen dabei insbesondere arbeitsmarktliche Maßnahmen, die auf eine dauerhafte und nachhaltige Eingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt abzielten. Im Jahr 2015 standen dem Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Mio. für Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung zur Verfügung. Die Ausgaben (Mitteleinsatz) beliefen sich im Dezember 2015 auf einen Anteil von 87,6 %. Für Maßnahmen zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wurden Ausgaben in Höhe von 78,4 % aller EGL-Mittel verwendet. 4. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktlicher Instrumente und deren Wirkung (Eingliederungsquoten) Die Eingliederungsquote ist ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Arbeitsmarktinstrumente. Sie gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen aktiver Arbeitsförderung an, die sechs Monate nach Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Im Berichtsjahr 2015 traten insgesamt Teilnehmer aus arbeitsmarktlichen Maßnahmen aus, die Eingliederungsquote betrug insgesamt 28,9 % und damit um 4,6 % höher als im Vorjahr. 4.1 Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarkts Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Der Eingliederungszuschuss (EGZ) verfügte weiterhin über die höchste nachhaltige Eingliederungsquote aller Arbeitsmarktinstrumente (77%). Im Jahr 2015 nahmen insgesamt 244 mit Hilfe dieses Instrumentes eine Beschäftigung auf. Die Eingliederungsquote von ehemals von Arbeitslosigkeit bedrohten oder betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befanden, konnte gegenüber dem Vorjahr 2014 um 6,1% verbessert werden. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung: Eine hohe Priorität wurde nach wie vor der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) eingeräumt, mit Blick auf die Erzielung von Integrationsfortschritten und einer anschließenden nachhaltigen Arbeitsmarktintegration. Im Jahr 2015 hat das Jobcenter für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung einen Anteil in der Höhe von 34,4 % an allen EGL 5

6 verausgabt Personen nahmen in diesem Jahr an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teil. Bei insgesamt Austritten konnte eine Eingliederungsquote von 29,3 % erreicht werden, dies entspricht einer Steigerung von 3,1 % zum Vorjahr Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden 24,9 % der EGL- Mittel in 2015 verwendet. An Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nahmen 2015 insgesamt Personen teil. Es konnte eine Eingliederungsquote von 28,7 % erreicht werden, dies entspricht einer Steigerung von 1,0 % zum Vorjahr Einstiegsgeld: Das Einstiegsgeld dient einerseits als Starthilfe für arbeitslose Kunden in die Selbständigkeit, aber auch als stabilisierendes Element bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wurden mit diesem Instrument insgesamt 432 Personen gefördert, davon wurde das Einstiegsgeld 261 Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gewährt. Die Eingliederungsquote bei Einstiegsgeld für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag bei 71,3 % Berufswahl und Berufsausbildung: Diese Instrumente richten sich an Jugendliche unter 25 Jahren. Den Schwerpunkt bildet dabei die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen aber auch Instrumente wie ausbildungsbegleitende Hilfen und die Einstiegsqualifizierung. Bei insgesamt 72 Austritten konnte eine Eingliederungsquote von 51,4 % erreicht werden, dies entspricht einer Steigerung von 19 % zum Vorjahr. 4.2 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten: An Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nahmen 2015 insgesamt Personen teil. Die Eingliederungsquote betrug 8,8 %, dies entspricht einer Steigerung von 0,3 % zum Vorjahr. Förderung von Arbeitsverhältnissen Durch das mit der Arbeitsmarktinstrumentenreform im Jahr 2012 neu geschaffene Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen wurden in 2015 insgesamt 216 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen der Weg in ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis eröffnet. Die Förderung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Die Eingliederungsquote lag bei 58,8 % Eine ausführliche Darstellung des Eingliederungserfolges kann dem Tabellenteil der Eingliederungsbilanz 2015 entnommen werden. 5. Zielgruppenarbeit Zum Jahresende 2015 waren im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos gemeldet, dies waren 577 weniger als im Dezember des Vorjahres ( - 5,1 %). Der Anteil an arbeitslosen Frauen betrug ca. 43,7 % (absolut Frauen). Der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren hat sich im Monat Dezember 2015 um 79 auf insgesamt 758 Personen erhöht (plus 11,6 %. Die Arbeitslosenquote Jugendlicher stieg zum Jahreswechsel auf 6,5 % (Vorjahr 5,8 %). 6

7 Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf richtete seinen Fokus arbeitsmarktpolitischer Instrumente für Jüngere konsequent auf Arbeitsmarktinstrumente des Ersten Arbeitsmarkts aus. Hierzu wurden für Jugendliche die Maßnahmen zur Aktivierung und Einstiegsqualifizierungen, Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie berufsvorbereitende Maßnahmen vorgehalten. Die Anzahl langzeitarbeitslos gemeldeter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter sank gegenüber Dezember 2014 von auf (- 6,7%). Der Bestand an älteren Arbeitslosen über 50 Jahre sank auf gegenüber im Vorjahresmonat 2014; dies entspricht einer Verringerung von 2,4 %. Für diesen Personenkreis wurden verstärkt Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung sowie modulare berufliche Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf setzte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Älterer seit Mai 2012 das Bundesprogramm Perspektive 50plus Beschäftigungspakte in den Regionen um. Der Anteil an Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit am Gesamtbestand (Dezember 2015) an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug im Jahr ,8 %, gegenüber 34,7 % im Vorjahr. Nach wie vor waren Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als deutsche Staatsangehörige.. Es wurden daher bedarfsgerechte, zielgruppenspezifische Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung sowie Arbeitsgelegenheiten und Deutschkurse zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen vorgehalten. 6. Darstellung des Verbleibs der Maßnahmeteilnehmenden nach Beendigung der Maßnahmen 6.1 Verbleibsquote Die Verbleibsquote gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmenden am Stichtag sechs Monate nach Austritt aus einer geförderten Maßnahme nicht oder nicht erneut arbeitslos waren. Im Jahr 2015 war nach sechs Monaten mehr als jede bzw. jeder zweite Maßnahmeabsolventin bzw. -absolvent nicht wieder arbeitslos, inkl. eines Anteils an Absolventinnen und -absolventen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Verbleibsquote betrug wie im Vorjahr 55,8 % 7. Tabellenteil In den nachfolgenden Tabellen werden die Ergebnisse des Jahres 2015 dargestellt. 7

8 Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II Jahreszahlen 2015 Jobcenter Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf

9 Impressum Titel: Region: Berichtsmonat: Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf Jahreszahlen 2015 Erstellungsdatum: Hinweise: Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in 11 Abs. 2 SGB III. Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße Nürnberg Service-Haus.Statistik-Zentraler-Statistik- Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/ Fax: 0911/ Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Register: "Statistik nach Themen" Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II, Jahreszahlen 2015, Nürnberg, Juni 2016 Nutzungsbedingungen Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

10 Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 2 3aI 3aII 3bI 3bII 3cI 3cII 4a 4b 4c 5 6a 6b 6c 7 8a 8b 9a 9b 9cI 9cII Leistungen zur Eingliederung - Zugewiesene Mittel und Ausgaben Leistungen zur Eingliederung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Leistungen zur Eingliederung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Leistungen zur Eingliederung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Leistungen zur Eingliederung: Frauen - Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB II - besonders förderungsbedürftige Personengruppen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Zugang - Jahressumme Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Eingliederungsquote Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Zugang - Jahressumme Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

11 Tabelle 1) Leistungen zur Eingliederung - zugewiesene Mittel und Ausgaben a) Zugewiesene Mittel Zugewiesene Mittel 1) Verfügbare Mittel insgesamt 2) Beschäftigungszuschuss (Restabw.) nachrichtl. Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 4) Soll in Ausgaben in % des Solls , , , ,5 b) Ausgaben Ist in in % von 1 2 Leistungen zur Eingliederung insgesamt 3) A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 526 3,1 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung ,8 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 4 0,0 dav. Maßnahmen bei einem Träger ,7 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 134 0,8 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2 0,0 dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2 0,0 dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung - - Probebeschäftigung behinderter Menschen 10 0,1 Arbeitshilfen für behinderte Menschen - - B Berufswahl und Berufsausbildung 482 2,8 Ausbildungsbegleitende Hilfen 5 0,0 Assistierte Ausbildung 18 0,1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 401 2,3 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 27 0,2 Einstiegsqualifizierung 31 0,2 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - C Berufliche Weiterbildung ,4 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,9 allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 98 0,6 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - - D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,1 Eingliederungszuschuss ,5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 163 0,9 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 465 2,7 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 173 1,0 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 101 0,6 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 229 1,3 E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 415 2,4 besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 415 2,4 F Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,6 Arbeitsgelegenheiten ,4 dar. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,4 Förderung von Arbeitsverhältnissen ,3 G Freie Förderung 71 0,4 Freie Förderung SGB II 71 0,4 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 4) ,7 H Sonstige Leistungen 53 0,3 Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter 1 0,0 Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 52 0,3 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) - - 1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach den 16 ff SGB II (ohne kommunale Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II) sowie 16e SGB II a. F. zzgl. zusätzlicher Mittel aus Ausgaberesten gem. des Koalitionsvertrages.

12 2) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Altfälle (HHJ 2010 und früher) (Stand: März 2015, Datenquelle: Finanzauswertungssystem der Bundesagentur für Arbeit). 3) Umfasst alle Eingliederungsleistungen nach 16 ff. SGB II (ohne kommunale Eingliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sind; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert) zuzüglich der Ausgaben der Finanzstellen aus dem Finanzsystem der BA. Plausible Angaben zu den (Ist) Ausgaben liegen nur insgesamt vor (vgl. Methodische Erläuterungen und Hinweise). Die Kosten für die Eignungsfeststellung nach 16 SGB II in Verbindung mit 32 SGB III können sowohl über das Verwaltungsbudget als auch als Eingliederungsleistung abgerechnet werden. 4) Laut der Eingliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Eingliederungsmittel für 16e und 16f SGB II gemeinsam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.

13 Tabelle 2) Leistungen zur Eingliederung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung durchschnittliche Ausgaben je Förderung pro Monat (in EURO) 1) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 2) A Aktivierung und berufliche Eingliederung /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung ,5-0,3 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 9-5 0,6-0,0 dav. Maßnahmen bei einem Träger ,5-0,3 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung - - 1,5-0,2 Probebeschäftigung behinderter Menschen x x 2,2-0,8 Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen ,4 3,4 Assistierte Ausbildung 450 x 1,4 x Außerbetriebliche Berufsausbildung ,6-4,3 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen ,4-8,7 Einstiegsqualifizierung ,3-0,4 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,5-0,2 allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen ,0 3,7 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter x x x x D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss ,2 0,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,5 0,5 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit ,1-0,1 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,6 7,1 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,4 0,8 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen x x E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen ,8 4,2 F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,9-0,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen ,6-0,2 G Freie Förderung Freie Förderung SGB II x x 1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung setzt voraus, dass im Bewirtschaftungs- und in den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden; sie ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Bei den sog. Einmalleistungen (Aktiv.- u.vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung und Einmalleistungen der Freien Förderung) werden im Gegensatz dazu für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben der Instrumente Maßnahmen z. Aktivierung und berufl. Eingliederung und Freie Förderung die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Förderung pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. 2) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen. Zu den Einmalleistungen zählen Vermittlungsbudget, Arbeitshilfen für behinderte Menschen sowie Einmalleistungen der Instrumente Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung (Aktiv.- u.vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung), Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16c Abs. 1 SGB II) und Freie Förderung.

14 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a I) Zugang - Jahressumme 1) 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Gleichgestellte und älter) kehrende ( 18 Abs.1 SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II x A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) * Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) * 65 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 15 9 * * - - * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) 15 6 * * Probebeschäftigung behinderter Menschen * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) B Berufswahl und Berufsausbildung * Ausbildungsbegleitende Hilfen Assistierte Ausbildung * Außerbetriebliche Berufsausbildung * Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * Einstiegsqualifizierung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung * * * allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 10 3 * * - - * Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit * Eingliederungszuschuss * 121 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit * 210 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit * * - 10 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) * E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 19 8 * besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 19 8 * F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante * 798 Förderung von Arbeitsverhältnissen * 71 G Freie Förderung * - 6 Freie Förderung SGB II 2) * - 6 Summe (A, B, C, D, E, F, G) ) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

15 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a II) Anteile 1) 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Gleichgestellte und älter) kehrende ( 18 Abs.1 SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II ,0 x 4,1 13,7 0,9 60,7 A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,7 25,7 3,5 12,9 1,1 45,1 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) ,6 * 4,7 19,1 1,0 32,3 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,8 26,1 2,4 7,9 1,2 55,5 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,5 22,1 2,9 6,0 1,9 51,8 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) ,2 26,7 2,3 8,2 1,1 55,9 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) ,2 17,1 5,1 6,0 * 55,6 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 30 50,0 * 13,3 - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 15 60,0 * * - - * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) 15 40,0 * * ,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 3 100,0-100,0 - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) - x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 75 98,7 * 4, ,7 Ausbildungsbegleitende Hilfen 6 100, ,0 Assistierte Ausbildung ,0 20,8 * ,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 14 92,9 * ,9 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 4 100,0 - * ,0 Einstiegsqualifizierung ,0 18, ,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x C Berufliche Weiterbildung ,9 25,9 2,4 10,0 1,0 47,6 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,1 * * 10,1 1,0 * allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 10 30,0 * * - - * Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - x x x x x x D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,7 17,7 5,6 * 1,0 41,5 Eingliederungszuschuss ,7 21,0 3,2 15,9 * 39,2 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 22,7 100,0 22,7-45,5 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit ,5 19,1 3,5 15,4 * 43,6 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) - x x x x x x Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 29 69,0 34,5 * * - 34,5 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) ,2 3,2 * 17,7-40,5 E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 19 42,1 * 21, ,6 besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 19 42,1 * 21, ,6 F Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,8 17,6 10,6 32,0 0,6 63,4 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,8 18,3 10,6 29,7 * 64,8 Förderung von Arbeitsverhältnissen ,5 10,9 10,9 52,9 * 51,4 G Freie Förderung 6 100,0 - - * - 100,0 Freie Förderung SGB II 2) 6 100,0 - - * - 100,0 Summe (A, B, C, D, E, F, G) ,8 24,0 4,3 14,8 1,0 47,6 1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

16 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt 1) 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Gleichgestellte und älter) kehrende ( 18 Abs.1 SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Assistierte Ausbildung Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Förderung von Arbeitsverhältnissen G Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) Summe (A, B, C, D, E, F, G) ) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

17 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b II) Anteile 1) 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Gleichgestellte und älter) kehrende ( 18 Abs.1 SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II ,1 42,1 5,8 18,7 0,9 58,7 A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,4 29,8 2,7 8,8 1,2 57,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,4 29,9 2,7 8,8 1,2 57,9 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 27 70,5 21,9 3,1 3,4 2,8 54,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) ,7 30,3 2,6 9,1 1,1 58,1 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) 2 53,6 3, ,6 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 100,0-100, ,3 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 58 99,7 16,3 6, ,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 3 97, ,1 Assistierte Ausbildung 3 100,0 17,9 5, ,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,0 17, ,0 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 5 98,3-71, ,0 Einstiegsqualifizierung ,0 25, ,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x C Berufliche Weiterbildung ,8 24,8 1,8 6,8 1,5 51,6 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,7 24,8 1,8 6,9 1,5 52,7 allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 14 32,9 27,1 2, ,1 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - x x x x x x D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,0 18,2 6,7 16,7 1,2 39,6 Eingliederungszuschuss ,1 23,7 2,4 18,0 1,0 39,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 17,7 99,1 23,6-40,9 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit ,3 18,1 2,7 12,6 2,2 43,6 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 9 58,0 4,5-42,9-25,9 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 40 59,5 24,6 4,1 13,2-30,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 51 52,5 1,0 2,1 22,4-36,8 E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 18 41,7 0,9 28, ,0 besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 18 41,7 0,9 28, ,0 F Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,5 16,9 11,6 36,5 0,6 61,2 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,2 19,1 12,1 32,4 0,4 63,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen ,9 8,4 9,9 52,3 1,4 51,7 G Freie Förderung 3 78,9 13,2-2,6-78,9 Freie Förderung SGB II 2) 3 78,9 13,2-2,6-78,9 Summe (A, B, C, D, E, F, G) ,1 22,3 5,8 16,5 1,1 54,3 1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

18 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c I) Zugang und Bestand 1) Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand Arbeitslose Rechtskreis SGB II A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 194 x 97 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) 6 x * x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * x - x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) * x - x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) - x - x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen 6 3 * 2 Assistierte Ausbildung Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 3 2 * 0 Einstiegsqualifizierung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 6 2 * 0 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit * 1 * 1 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) * - * - E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen * F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Förderung von Arbeitsverhältnissen G Freie Förderung * 2-1 Freie Förderung SGB II 2) * 2-1 Summe (A, B, C, D, E, F, G) ) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

19 Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c II) Anteile an insgesamt 1) in % von Tabelle 3a/ 3b in % von Tabelle 4a/ 4b Frauen insgesamt Zugang Bestand Zugang Bestand Arbeitslose Rechtskreis SGB II 11,5 6,5 10,3 6,0 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 9,0 12,1 8,0 8,4 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 5,6 x 5,9 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 11,6 11,8 9,8 8,4 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 11,8 17,9 9,6 18,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 11,6 11,5 9,8 7,9 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) 5,1 x * x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * x * x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) * x * x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) 26,7 57,1 - - Probebeschäftigung behinderter Menschen * 50,0 * - Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung 93,3 84,6 92,6 78,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100,0 88,6 * 82,6 Assistierte Ausbildung 95,8 92,3 100,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 85,7 86,1 66,7 81,9 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 75,0 41,7 * 14,3 Einstiegsqualifizierung 96,3 96,6 100,0 100,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x C Berufliche Weiterbildung 3,1 2,3 3,0 1,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 3,1 2,4 3,1 1,9 allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter x x x x D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 2,2 2,0 1,9 1,7 Eingliederungszuschuss 3,6 2,6 3,6 3,2 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * 9,5 - - Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 1,2 1,0 * 0,3 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) x - x - Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit * 3,1 * 6,1 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) * - * - E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * 0,9 * - besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen * 0,9 * - F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 11,8 8,3 15,2 10,3 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 13,1 10,5 16,8 12,8 Förderung von Arbeitsverhältnissen G Freie Förderung * 65,8 * 90,0 Freie Förderung SGB II 2) * 65,8 * 90,0 Summe (A, B, C, D, E, F, G) 8,5 8,5 7,9 7,2 1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

20 Tabelle 4) Leistungen zur Eingliederung: Frauen Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4a) Zugang - Jahressumme 1) in % von Tab. 3a Insge-samt 3) darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II , x A Aktivierung und berufliche Eingliederung , * Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) ,9 937 * * * Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) , * dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber , * dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) , dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sozverspfl. Beschäftigung 2) 40 34, * * * 22 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * * * * * - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) * * * * * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 2) 4 26,7 * * * Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * - * - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) - x B Berufswahl und Berufsausbildung 27 36,0 27 * * Ausbildungsbegleitende Hilfen * * * * Assistierte Ausbildung 7 29,2 7 * * Außerbetriebliche Berufsausbildung 6 42, Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * * * Einstiegsqualifizierung 10 37, Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x C Berufliche Weiterbildung , * Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,0 466 * * allgemeine Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 6 60,0 3 * * - - * Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - x D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,7 238 * 27 * Eingliederungszuschuss , * 35 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 10 45,5 10 * 10 * - 3 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit , * 80 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) - x Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 12 41,4 8 3 * * - 3 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 74 46,8 35 * * * - 26 E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen * * * * besondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen * * * * F Beschäftigung schaffende Maßnahmen , * 323 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante , Förderung von Arbeitsverhältnissen 48 34, * 24 G Freie Förderung * * * - - * - * Freie Förderung SGB II 2) * * * - - * - * Summe (A, B, C, D, E, F, G) , ) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssysteme der BA. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

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