Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Freudenstadt
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- Felix Hofmeister
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1 Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Freudenstadt
2 Eingliederungsbilanz 2012 Vorbemerkung Nach 54 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) erstellt jede Agentur für Arbeit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. 11 des Dritten Buches gilt entsprechend. I. Entwicklung der Rahmenbedingungen Grundlage für den Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist die regionale Arbeitsmarktsituation und die sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Die durchgeführten Maßnahmen waren am Anforderungsprofil bei den gemeldeten offenen Stellen, den vorhandenen Qualifikationsdefiziten bei den Arbeitsuchenden und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ausgerichtet. Rahmenbedingungen Veränderung absolut Veränderung in % Sozialversicherungspfl. Beschäftigte (Ende Juni) ,6 Arbeitslosmeldungen SGB II (Zugang Jahressumme) ,0 Bestand Arbeitslose SGB II (Jahresdurchschnitt) ,2 Gemeldete offene Stellen SGB II und SGB III (Zugang Jahressumme) ,7 Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Jahresdurchschnitt) ,4 II. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen (Beträge in ) Für das Jahr 2012 wurden Haushaltsmittel in Höhe von zur Verfügung gestellt, weniger als im Vorjahr.
3 Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind insgesamt (96,7 Prozent) ausgegeben worden. Nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung verteilten sich die Gesamtausgaben wie folgt (jeweils im Vergleich zu 2011): A Aktivierung und berufliche Eingliederung Die Ausgaben belaufen sich auf 172 (12,5 Prozent) minus 72. z. B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufliche Weiterbildung für nichtbehinderte und behinderte Menschen sowie Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. B Berufswahl und Berufsausbildung Die Ausgaben belaufen sich auf 104 (7,5%) plus 37 z. B. Ausbildungsbegleitende Hilfen, Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung, außerbetriebliche Berufsausbildung, Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen, Einstiegsqualifizierungen. C Berufliche Weiterbildung Die Ausgaben belaufen sich auf 382 (27,7%) plus 139. D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Die Ausgaben belaufen sich auf 420 (30,5%) minus 110 E Beschäftigung schaffende Maßnahmen Die Ausgaben belaufen sich auf 268 (19,4%) minus 85 F Freie Förderung Die Ausgaben belaufen sich auf 30 (2,2%) plus 16
4 Ausgabenanteile nach arbeitsmarkbezogener Schwerpunktsetzung Die Haushaltsmittel 2012 konnten gezielt und effektiv für die Kunden am Arbeitsmarkt eingesetzt werden. III. Schwerpunktsetzung der Eingliederungsleistungen wurde in Fällen gefördert. Bei den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen befanden sich 98 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 308 Ältere (50 Jahre und älter) sowie 58 Berufsrückkehrer/innen. Zu den unter 25Jährigen gehörten 163. Zu beachten ist, dass für eine Person auch mehr als ein Merkmal zutreffen kann Mehrfachnennungen also durchaus möglich sind. 570 oder 43,9 Prozent der Förderungen entfielen auf Frauen darunter 40 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 118 Ältere und 57 Berufsrückkehrerinnen und 69 unter 25Jährige Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Kunden in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die wichtigsten Eingliederungsleistungen im Überblick: Aus dem Vermittlungsbudget wurde 634 mal gefördert (Frauenanteil 42,6 Prozent). 7,6 Prozent waren Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 29,5 Prozent Ältere und 10,9 Prozent Jüngere. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben 345 Personen absolviert (Frauenquote 51,3 Prozent). Darunter waren 15,9 Prozent Ältere, 19,4 Prozent unter 25 Jahre.
5 In eine berufliche Weiterbildung mündeten 78 Männer und Frauen ein, davon waren 3,8 Prozent Ältere, der Anteil der Jüngeren betrug 7,7 Prozent. Der Frauenanteil lag bei 27% Prozent. Mit Eingliederungszuschüssen konnten insgesamt 54 Arbeitslose des Rechtskreises SGB II vermittelt werden (Frauenanteil 35,2 Prozent). Darunter waren 16,7 Prozent 50 Jahre und älter, 7,4 Prozent Jüngere. Eintritte in eine Arbeitsgelegenheit (AGH) waren es 136. Darunter waren 51 Arbeitnehmer oder 37,5 Prozent Ältere, 3 Personen jünger als 25 Jahre. 55,4 Prozent der AGH konnten mit Frauen besetzt werden. Überblick über die Eingliederungsleistungen mit dem höchsten Ausgabeanteil
6 Durchschnittliche Ausgaben Dauer der Leistung Durchschnittliche Ausgaben Veränderung zum Vorjahr Dauer der Leistung Veränderung zum Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,7 0,5 Berufliche Weiterbildung ,4 + 2 Eingliederungszuschuss ,4 + 0,6 Arbeitsgelegenheit ,3 + 0,3 IV. Verbleib der Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme Ausgangspunkt für die umfassende Verbleibsuntersuchung sind die statistischen Datensätze von Maßnahmeabsolventen (Austritte von Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres). Beim Verbleib der Teilnehmer zeigt sich folgendes Bild: Die Eingliederungsquote (ohne Selbständigenförderung) weist den Zustand in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende aus und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Absolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Von recherchierbaren Austritten waren 685 Teilnehmer nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die Eingliederungsquote für Männer und Frauen betrug somit 55,3 Prozent (Vorjahr: 41,7 Prozent).
7 Eingliederungsquote bei ausgewählten Eingliederungsinstrumenten Männer Frauen Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 37,9 37,5 38,4 31,6 30,9 32,4 Berufliche Weiterbildung 39,3 38,2 40,7 Eingliederungszuschuss 66,0 68,4 Arbeitsgelegenheit 11,4 8,8 13,3 Dagegen gibt die Verbleibsquote (mit Selbständigenförderung) als umfassender Verbleibsnachweis Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos gemeldet sind. Von recherchierbaren Austritten waren 706 Personen sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme nicht mehr arbeitslos, die Verbleibsquote für Männer und Frauen betrug somit 56 Prozent. 554 Männer und Frauen dagegen waren noch oder wieder arbeitslos.
8 Tabelle 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Freudenstadt Berichtsjahr: 2012 Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 1) in in in % des Soll (Spalte 1) in % von insgesamt (Spalte 2) SOLL zugewiesene Mittel insgesamt 2) ,3 SOLL verfügbare Mittel insgesamt 3) ,7 Leistungen zur Eingliederung insgesamt ,0 dav.: A. Aktivierung und berufliche Eingliederung ,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 82 6,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 89 6,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 89 6,5 dav.: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 0,0 dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 0,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 0,0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 0,0 (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 0,0 sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) 0,0 B Berufswahl und Berufsausbildung 104 7,5 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung 41 3,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 5 0,4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 27 2,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 16 1,2 Einstiegsqualifizierung 15 1,1 sonstige Förderung der Berufsausbildung 0,0 C Berufliche Weiterbildung ,7 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,3 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 47 3,4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 0,0 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,5 Eingliederungszuschuss ,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 28 2,0 Einstiegsgeld 1 0,1 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 1 0,1 dav.: Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit 0,0 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,7 6,5 Eingliederungsgutschein (Restabw.) 0,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 39 2,8 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,4 Arbeitsgelegenheiten ,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) 0,0 Förderung von Arbeitsverhältnissen 9 0,7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) 0,0 F. Freie Förderung 30 2,2 Freie Förderung SGB II 30 2,2 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) ,7 2,9 G. Sonstige Förderung 2 0,2 sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 0,0 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) 0,0 Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter 2 0,2 Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlichrechtliche Träger 0,0 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Die an die Jobcenter zugewiesenen Mittel gemäß EingliederungsmittelVerordnung 2012 in Höhe von bundesweit insgesamt Tausend Euro (inklusive der Mittel für die zktausfinanzierung in Höhe von 5 Tausend Euro sowie den zusätzlichen Mitteln für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des 12 Mrd. EuroProgramms für Bildung und Forschung in Höhe von Tausend Euro ) sind um die bereits in 2011 in Anspruch genommenen Mittel ( 37 Abs. 6 BHO) in Höhe von bundesweit 29 Tausend Euro reduziert. 3) Verfügbare Mittel, d.h. zugewiesene Mittel laut Zeile 1 reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Altfälle (HHJ 2010 und früher) (Stand: Januar 2013, Datenquelle: Finanzauswertungssystem der Bundesagentur für Arbeit). 4) Ausgaben der Finanzstellen (Einnahmen fließen den Ausgaben zu; inkl. der Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. EuroProgramms). Ohne Zahlungsrückläufe / Rückforderungen / Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Altfälle in Höhe von 1 Tausend Euro. 5) Laut der Eingliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Eingliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemeinsam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
9 Tabelle 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Freudenstadt Berichtsjahr: 2012 Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat (in EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 3) / Vorjahr / Vorjahr A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung ,7 0,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger ,1 1,1 dav.: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 0,3 +0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 3,0 2,6 Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen ,2 5,7 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,1 10,2 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen ,1 Einstiegsqualifizierung ,4 1,6 sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,4 +2,0 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen ,0 +3,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss ,4 +0,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,1 +9,3 Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,6 +2,6 Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten ,3 +0,3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,3 +0,3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II ,6 +0,4 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung setzt voraus, dass im Bewirtschaftungs und in den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden; sie ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Bei den sog. Einmalleistungen werden im Gegensatz dazu für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Arbeitnehmer pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. Zu den Einmalleistungen zählen Vermittlungsbudget, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Vermittlungsgutschein sowie Einmalleistungen der Instrumente Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (plausible Ergebnisse liegen noch nicht vor), sonstige weitere Leistungen und Freie Förderung gem. 16f SGB II. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen.
10 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
11 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) Arbeitslose Rechtskreis SGB II ,6 7,8 24,8 3,3 59,5 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung ,7 24,5 4,8 43,3 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) ,6 29,5 4,1 37,5 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,5 15,9 5,8 54,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) ,5 16,4 5,6 60,1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,6 15,2 6,1 45,5 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) ,6 0,0 14,3 14,3 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) ,0 0,0 0,0 0,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,0 0,0 25,0 25,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2).. (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2).. B. Berufswahl und Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen ,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsqualifizierung ,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung ,4 3,8 1,3 56,4 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,7 4,1 1,4 60,3 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen ,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,6 13,2 7,9 43,4 Eingliederungszuschuss ,4 16,7 9,3 42,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld ,0 0,0 0,0 100,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) ,0 5,0 5,0 40,0 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,0 37,0 2,9 60,1 Arbeitsgelegenheiten ,1 37,5 2,9 61,0 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,1 37,5 2,9 61,0 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen ,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung ,0 20,0 0,0 50,0 Freie Förderung SGB II 2) ,0 20,0 0,0 50,0 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) ,6 23,7 4,5 46,4 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
12 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
13 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) Arbeitslose Rechtskreis SGB II ,8 26,1 8,3 26,1 3,3 57,7 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit ,9 19,7 4,1 19,5 4,6 48,4 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung ,6 13,1 6,2 53,4 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,3 13,3 6,3 53,8 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) ,1 11,5 6,4 60,9 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,7 15,4 6,2 45,4 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,0 0,0 0,0 25,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung ,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung ,6 4,8 1,6 61,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,0 4,9 1,6 63,9 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen ,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,1 15,9 6,3 52,4 Eingliederungszuschuss ,1 14,5 5,5 49,1 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld ,0 0,0 0,0 50,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,0 0,0 0,0 50,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,0 50,0 25,0 75,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,5 36,0 4,3 56,8 Arbeitsgelegenheiten ,5 36,0 4,3 56,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,5 36,0 4,3 56,8 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen.. F. Freie Förderung ,3 0,0 0,0 42,9 Freie Förderung SGB II 2) ,3 0,0 0,0 42,9 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) ,2 17,6 5,1 55,9 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
14 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
15 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) Arbeitslose Rechtskreis SGB II ,5 45,9 9,1 34,0 3,9 58,0 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung ,0 16,3 4,7 59,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,3 16,4 4,2 60,3 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) ,0 16,4 4,7 61,0 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,5 16,7 0,0 54,8 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) ,1 0,0 50,2 24,9 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen ,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsqualifizierung ,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung ,3 3,8 2,3 60,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,3 4,1 2,5 63,6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen ,3 0,0 0,0 26,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,5 48,2 5,6 48,6 Eingliederungszuschuss ,3 44,3 8,2 39,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,9 23,1 0,0 53,8 Einstiegsgeld ,0 0,0 0,0 85,8 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,0 0,0 0,0 85,8 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,0 79,2 0,0 76,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,6 39,6 4,0 60,9 Arbeitsgelegenheiten ,8 40,3 4,1 61,9 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,8 40,3 4,1 61,9 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen ,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung ,0 40,0 0,0 50,1 Freie Förderung SGB II 2) ,0 40,0 0,0 50,1 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) ,8 28,2 4,0 60,2 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
16 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) ohne Daten der zkt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Absolutwerte Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Arbeitslose Rechtskreis SGB II dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung 6 5 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 6 5 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 8 5 Eingliederungszuschuss 4 5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 4 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 3 Arbeitsgelegenheiten 3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 3 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
17 Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) ohne Daten der zkt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Relativwerte in % (Tabellen 3a,3b,3c,4a,4b und 4c) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 15,2 15,2 8,8 14,8 14,2 7,7 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit 12,2 10,9 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 13,8 21,4 33,3 14,2 20,1 30,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 10,9 11,5 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 19,4 21,3 33,7 18,6 20,1 31,1 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 17,4 20,5 32,8 14,4 15,5 28,3 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 22,7 22,3 40,5 28,8 28,0 70,6 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 0,0 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 0,0 0,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 0,0 25,0 0,0 0,0 0,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100,0 100,0 100,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100,0 100,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung 7,7 7,9 5,8 0,0 11,8 6,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 8,2 8,2 4,1 0,0 12,5 2,4 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 0,0 0,0 26,9 0,0 0,0 38,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10,5 7,9 3,4 8,0 0,0 0,0 Eingliederungszuschuss 7,4 9,1 5,0 0,0 0,0 0,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 0,0 0,0 0,0 0,0 Einstiegsgeld 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 0,0 0,0 0,0 0,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 20,0 40,0 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 Arbeitsgelegenheiten 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen 0,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Freie Förderung SGB II 2) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) 12,6 15,0 15,5 12,1 14,3 15,7 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
18 Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten für Frauen (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3a über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) innen zierte 5) Arbeitslose Rechtskreis SGB II , A. Aktivierung und berufliche Eingliederung , Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) , Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) , dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) , Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 52 39, Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 3 42,9.. dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 66,7.. Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 25,0.. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2).. (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2).. B. Berufswahl und Berufsausbildung 3 30,0.. 3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 40,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung 33,3.. sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 19 24, Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 16 21,9.. 9 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 3 60,0.. 3 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 25 32, Eingliederungszuschuss 19 35, Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsgeld 100,0.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 100,0.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 5 25,0.. 3 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 70 50, Arbeitsgelegenheiten 69 50, dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 69 50, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 50,0.. F. Freie Förderung 3 30,0.. Freie Förderung SGB II 2) 3 30,0.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) , ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
19 Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten für Frauen (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3b über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) innen zierte 5) Arbeitslose Rechtskreis SGB II , dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit , A. Aktivierung und berufliche Eingliederung , Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) , dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 84 53, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 50 38, Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2).. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 6 50,0.. 6 Ausbildungsbegleitende Hilfen 50,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung 4 57,1.. 4 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 17 27, Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 16 26, Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 50,0.. Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 17 27, Eingliederungszuschuss 13 23, Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsgeld 50,0.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 50,0.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 3 75,0.. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 77 55, Arbeitsgelegenheiten 77 55, dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 77 55, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen.. F. Freie Förderung 14,3.. Freie Förderung SGB II 2) 14,3.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) , ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
20 Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember cI) Bestandsdaten für Frauen (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmerinnen) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3c über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) zierte 5) innen Arbeitslose Rechtskreis SGB II , A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 21 66, Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 21 66, dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 20 69, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 40,5.. Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 50,2.. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 5 41,4.. 5 Ausbildungsbegleitende Hilfen 45,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung 52,2.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 15,2.. Einstiegsqualifizierung 54,1.. sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 12 41,7.. 6 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 11 39,5.. 6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 69,2.. Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 12 30, Eingliederungszuschuss 7 24,3.. Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 23,1.. Einstiegsgeld 85,8.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 85,8.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 4 50, Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 26 51, Arbeitsgelegenheiten 25 51, dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 25 51, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 40,0.. F. Freie Förderung 60,0.. Freie Förderung SGB II 2) 60,0.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 77 46, ) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.
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