Paul M. Schröder Postfach (BIAJ) Bremen
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1 Paul M. Schröder Postfach (BIAJ) Bremen An den Bürgerbeauftragten des Landes Rheland-Pfalz Herrn Dieter Burgard Kaiserstraße Maz nur per Ihr Zeichen: E 1374/14 III.5.1 Rol/se SGB II- Egliederungsbilanzen Jobcenter zkt Bremen, 23. September 2014 Sehr geehrter Herr Burgard, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. August In Ihrem Schreiben formieren Sie über ee Stellungnahme des Misteriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheland-Pfalz. In dieser Stellungnahme, die uns nicht vorliegt, wird vom Misterium offensichtlich die Begründung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wiederholt. (siehe hier: Das Misterium schlussfolgert, wie Sie schreiben: Nach Auskunft des Misteriums konnten diese Aufbauprobleme zwischenzeitlich weitestgehend gelöst werden. Die zugelassenen kommunalen Träger des Landes Rheland-Pfalz veröffentlichten ihre Egliederungsbilanzen über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Dazu möchte ich anmerken: Ee ernsthafte Auseandersetzung mit dem Stand der vom Bundestag an den Landtag Rheland-Pfalz weitergeleitete Petition vom 24. November 2008 (!) und den dar enthaltenen Verweisen auf die Rechts- und Fachaufsicht der Länder kann ich dar nicht erkennen. E Blick die auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten SGB II-Egliederungsbilanzen (Tabellen) der zugelassenen kommunalen Träger die Landkreise Südwestpfalz und Vulkaneifel seit Inkrafttreten des SGB II und die Landkreise Kusel, Maz-
2 - 2 - Bgen und Mayen-Koblenz seit dem 1. Januar 2012, die im Auszug angefügt sd, zeigt, dass es sbesondere den Tabellen 1 und 2 auch noch im achten Jahr (2012: siehe Anhang) erhebliche Informationslücken im Vergleich zu den Egliederungsbilanzen der gemesamen Erichtungen (Jobcenter ge) gibt. (vgl. dazu den ebenfalls angefügten Auszug des Jobcenters der Landeshauptstadt Maz) Der Blick diese Tabellen zeigt übrigens auch, dass die beiden ursprünglichen Jobcenter zkt noch weniger über ihre Ausgaben und deren Struktur offen legen, als die drei neuen Jobcenter zkt. Hiermit möchte ich Sie bitten, dies zu prüfen. Zudem möchten ich Sie bitten, zu prüfen, ob die Petition nicht auch, wie es allen anderen Ländern geschehen ist, an den Petitionsausschuss des Landtags weitergeleitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Paul M. Schröder Anhang: Auszüge aus SGB II-Egliederungsbilanzen 2012
3 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Südwestpfalz Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,7 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,3 Leistungen zur Egliederung sgesamt x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung dav.: Maßnahmen bei eem Träger dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung Probebeschäftigung behderter Menschen Arbeitshilfen für behderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen Estiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen Estiegsgeld dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 217 x Egliederungsgutsche (Restabw.) Leistungen zur Egliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) 319 x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Zugewiesene Mittel gemäß der Egliederungsmittel-Verordnung 2012, ohne der im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung zugeteilten Mittel. 3) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand: Mai 2013, Datenquelle: BMAS). 4) Umfasst alle Egliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne kommunale Egliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sd; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert). Plausible Angaben zu den (Ist) Ausgaben liegen nur sgesamt vor. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung sd nicht enthalten. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
4 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Südwestpfalz Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 2,7 +1,1 dav.: Maßnahmen bei eem Träger.. 2,8 +1,1 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber.. 0,5 +0,1 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha). x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung. x Probebeschäftigung behderter Menschen. x Arbeitshilfen für behderte Menschen. x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.). x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen. x Außerbetriebliche Berufsausbildung.. 28,8 +0,9 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen. x Estiegsqualifizierung.. 9,6 +3,7 sonstige Förderung der Berufsausbildung. x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.. 3,0-3,0 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen.. 15,6 +12,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter. x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss.. 5,5-1,1 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen.. 10,5-3,5 Estiegsgeld. x dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit. x dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit. x Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. 24,1-1,3 Egliederungsgutsche (Restabw.). x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen. x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten.. 3,6-0,2 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante.. 3,6-0,1 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.). x Förderung von Arbeitsverhältnissen. x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II.. 6,7 +6,7 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.). x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die Kennzahl kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
5 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Vulkaneifel Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,3 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,5 Leistungen zur Egliederung sgesamt 896 x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung dav.: Maßnahmen bei eem Träger dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung Probebeschäftigung behderter Menschen Arbeitshilfen für behderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen Estiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen Estiegsgeld dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 144 x Egliederungsgutsche (Restabw.) Leistungen zur Egliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) 240 x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Zugewiesene Mittel gemäß der Egliederungsmittel-Verordnung 2012, ohne der im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung zugeteilten Mittel. 3) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand: Mai 2013, Datenquelle: BMAS). 4) Umfasst alle Egliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne kommunale Egliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sd; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert). Plausible Angaben zu den (Ist) Ausgaben liegen nur sgesamt vor. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung sd nicht enthalten. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
6 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Vulkaneifel Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 1,6 +0,7 dav.: Maßnahmen bei eem Träger.. 1,9 +0,8 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber.. 0,4 +0,3 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha). x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung. x Probebeschäftigung behderter Menschen. x Arbeitshilfen für behderte Menschen. x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.). x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen. x Außerbetriebliche Berufsausbildung. x Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen. x Estiegsqualifizierung.. 0,9-0,3 sonstige Förderung der Berufsausbildung. x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.. 0,6 x Berufliche Weiterbildung behderter Menschen.. 10,4 x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter. x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss. x Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen. x Estiegsgeld. x dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit. x dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit. x Beschäftigungszuschuss (Restabw.). x Egliederungsgutsche (Restabw.). x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen. x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten.. 4,3 +0,2 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante.. 4,3 +0,3 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.). x Förderung von Arbeitsverhältnissen. x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II.. - x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.). x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die Kennzahl kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
7 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Kusel Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,7 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,9 Leistungen zur Egliederung sgesamt ,8 dav.: ,4 Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung ,9 dav.: Maßnahmen bei eem Träger dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung Probebeschäftigung behderter Menschen Arbeitshilfen für behderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung 14 0,8 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung - 0,0 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen Estiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung 40 2,2 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 40 2,2 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit ,5 Egliederungszuschuss ,6 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen Estiegsgeld dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 209 x Egliederungsgutsche (Restabw.) Leistungen zur Egliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,0 Arbeitsgelegenheiten ,0 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen - 0,0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) F. Freie Förderung - 0,0 Freie Förderung SGB II - 0,0 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) 386 x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Zugewiesene Mittel gemäß der Egliederungsmittel-Verordnung 2012, ohne der im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung zugeteilten Mittel. 3) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand: Mai 2013, Datenquelle: BMAS). 4) Umfasst alle Egliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne kommunale Egliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sd; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert). Die zugelassenen kommunalen Träger (zkt) übermitteln gemäß dem nach 51b Abs. 4 SGB II geregelten Lieferstandard Ausgabedaten eer festgelegten Differenzierung. Die (Ist) Ausgaben der zkt sd deshalb weniger tief gegliedert als die von den gemesamen Erichtungen und Agenturen für Arbeit erfassten Daten und liegen für sgesamt, pro Kategorie und für ausgewählte Instrumente vor. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung sd nicht enthalten. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
8 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Kusel Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 3,3 +1,1 dav.: Maßnahmen bei eem Träger.. 4,0 +0,0 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber.. 0,4 +0,1 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha). x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung. x Probebeschäftigung behderter Menschen. x Arbeitshilfen für behderte Menschen. x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.). x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen. x Außerbetriebliche Berufsausbildung. x Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen. x Estiegsqualifizierung. x sonstige Förderung der Berufsausbildung. x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.. 6,1 +4,2 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter. x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss.. 6,2-0,1 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen. x Estiegsgeld. x dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit. x dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit. x Beschäftigungszuschuss (Restabw.). x Egliederungsgutsche (Restabw.). x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen. x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten.. 4,9 +0,5 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante.. 4,9 +0,5 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.). x Förderung von Arbeitsverhältnissen. x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II.. 3,4-0,2 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.). x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die Kennzahl kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
9 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Maz-Bgen Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,2 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,7 Leistungen zur Egliederung sgesamt ,4 dav.: ,8 Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung ,3 dav.: Maßnahmen bei eem Träger dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung Probebeschäftigung behderter Menschen Arbeitshilfen für behderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung 179 5,9 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung 139 4,5 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen Estiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung ,0 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,4 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit ,0 Egliederungszuschuss ,2 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen Estiegsgeld dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 461 x Egliederungsgutsche (Restabw.) Leistungen zur Egliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,8 Arbeitsgelegenheiten ,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen - 0,0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) F. Freie Förderung 90 3,0 Freie Förderung SGB II 90 3,0 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) 711 x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Zugewiesene Mittel gemäß der Egliederungsmittel-Verordnung 2012, ohne der im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung zugeteilten Mittel. 3) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand: Mai 2013, Datenquelle: BMAS). 4) Umfasst alle Egliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne kommunale Egliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sd; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert). Die zugelassenen kommunalen Träger (zkt) übermitteln gemäß dem nach 51b Abs. 4 SGB II geregelten Lieferstandard Ausgabedaten eer festgelegten Differenzierung. Die (Ist) Ausgaben der zkt sd deshalb weniger tief gegliedert als die von den gemesamen Erichtungen und Agenturen für Arbeit erfassten Daten und liegen für sgesamt, pro Kategorie und für ausgewählte Instrumente vor. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung sd nicht enthalten. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
10 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Maz-Bgen Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 1,7 +0,4 dav.: Maßnahmen bei eem Träger.. 2,8 +0,9 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber.. 0,5 +0,1 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha). x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung. x Probebeschäftigung behderter Menschen. x Arbeitshilfen für behderte Menschen. x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.). x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen. x Außerbetriebliche Berufsausbildung ,5 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen. x Estiegsqualifizierung.. 2,8-5,3 sonstige Förderung der Berufsausbildung. x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.. 2,8-2,4 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter. x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss.. 4,0-1,3 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen.. 6,0-8,0 Estiegsgeld.. 2,5-2,0 dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit. x dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. 2,5-0,7 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,8 Egliederungsgutsche (Restabw.). x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen. x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten.. 3,6-1,4 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante.. 3,6-1,4 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.). x Förderung von Arbeitsverhältnissen. x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II.. 3,0-2,8 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.). x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die Kennzahl kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
11 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Mayen-Koblenz Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,0 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,7 Leistungen zur Egliederung sgesamt ,0 dav.: ,6 Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung dav.: Maßnahmen bei eem Träger dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung Probebeschäftigung behderter Menschen Arbeitshilfen für behderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung 456 9,2 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung 203 4,1 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen Estiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung 469 9,4 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 469 9,4 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit ,5 Egliederungszuschuss 307 6,2 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen Estiegsgeld dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 611 x Egliederungsgutsche (Restabw.) Leistungen zur Egliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,1 Arbeitsgelegenheiten ,1 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen - 0,0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) F. Freie Förderung 56 1,1 Freie Förderung SGB II 56 1,1 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Zugewiesene Mittel gemäß der Egliederungsmittel-Verordnung 2012, ohne der im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung zugeteilten Mittel. 3) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand: Mai 2013, Datenquelle: BMAS). 4) Umfasst alle Egliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne kommunale Egliederungsleistungen gem. 16a SGB II), die durch den Bund erstattungsfähig sd; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert). Die zugelassenen kommunalen Träger (zkt) übermitteln gemäß dem nach 51b Abs. 4 SGB II geregelten Lieferstandard Ausgabedaten eer festgelegten Differenzierung. Die (Ist) Ausgaben der zkt sd deshalb weniger tief gegliedert als die von den gemesamen Erichtungen und Agenturen für Arbeit erfassten Daten und liegen für sgesamt, pro Kategorie und für ausgewählte Instrumente vor. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro Programms für Bildung und Forschung sd nicht enthalten. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
12 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Mayen-Koblenz Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 2,9 +0,9 dav.: Maßnahmen bei eem Träger.. 3,5 +0,9 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber.. 0,8 +0,4 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha). x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung.. 3,3 +0,4 Probebeschäftigung behderter Menschen. x Arbeitshilfen für behderte Menschen. x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.). x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen.. 1,1-5,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung.. 22,4 +3,3 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen. x Estiegsqualifizierung.. 3,6-5,7 sonstige Förderung der Berufsausbildung. x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.. 1,5-1,6 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen. x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter. x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss.. 3,4-2,7 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen.. 4,9-13,6 Estiegsgeld.. 3,2-2,9 dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit.. 5,4-3,0 dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. 1,4-1,5 Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. 11,8-14,5 Egliederungsgutsche (Restabw.). x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen. x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten.. 3,6-0,2 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante.. 3,6-0,2 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.). x Förderung von Arbeitsverhältnissen. x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II.. 2,3 +1,0 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.). x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die Kennzahl kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
13 Tabelle 1 - Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Maz, Stadt Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Egliederung Arbeit 1) % des Soll (Spalte 1) % von sgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel sgesamt 2) ,1 SOLL - verfügbare Mittel sgesamt 3) ,4 Leistungen zur Egliederung sgesamt ,0 dav.: ,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 160 2,7 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung ,5 dav.: Maßnahmen bei eem Träger ,5 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber 1 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) - 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget - 0,0 dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung - 0,0 Probebeschäftigung behderter Menschen - 0,0 Arbeitshilfen für behderte Menschen - 0,0 (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) 15 0,3 sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) - 0,0 B Berufswahl und Berufsausbildung ,2 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung - 0,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen - 0,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,4 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen 13 0,2 Estiegsqualifizierung 36 0,6 sonstige Förderung der Berufsausbildung - 0,0 C Berufliche Weiterbildung ,0 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,4 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen 148 2,5 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - 0,0 D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit ,1 Egliederungszuschuss 412 7,0 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen 17 0,3 Estiegsgeld 21 0,4 dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 16 0,3 dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit 5 0,1 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,9 5,3 Egliederungsgutsche (Restabw.) - 0,0 Leistungen zur Egliederung von Selbständigen 6 0,1 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,1 Arbeitsgelegenheiten ,1 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante 556 9,5 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) 34 0,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen 62 1,1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) - 0,0 F. Freie Förderung 2 0,0 Freie Förderung SGB II 2 0,0 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) ,1 1,1 G. Sonstige Förderung 5 0,1 sonstige weitere Leistungen (Restabw.) - 3-0,1 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) - 0,0 Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter 2 0,0 Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger 6 0,1 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Die an die Jobcenter zugewiesenen Mittel gemäß Egliederungsmittel-Verordnung 2012 Höhe von bundesweit sgesamt Tausend Euro (klusive der Mittel für die zkt-ausfanzierung Höhe von 5 Tausend Euro sowie den zusätzlichen Mitteln für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des 12 Mrd. Euro-Programms für Bildung und Forschung Höhe von Tausend Euro ) sd um die bereits 2011 Anspruch genommenen Mittel ( 37 Abs. 6 BHO) Höhe von bundesweit 29 Tausend Euro reduziert. 3) Verfügbare Mittel, d.h. zugewiesene Mittel laut Zeile 1 reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückenahmen aus dem Forderungsezug für Altfälle (HHJ 2010 und früher) (Stand: Januar 2013, Datenquelle: Fanzauswertungssystem der Bundesagentur für Arbeit). 4) Ausgaben der Fanzstellen (Enahmen fließen den Ausgaben zu; kl. der Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. Euro-Programms). Ohne Zahlungsrückläufe / Rückforderungen / Rückenahmen aus dem Forderungsezug für Altfälle Höhe von 4 Tausend Euro. 5) Laut der Egliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Egliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemesam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.
14 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Maz, Stadt Leistungen zur Egliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat ( EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt Monaten) 3) /- Vorjahr /- Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung ,7 +0,1 dav.: Maßnahmen bei eem Träger ,8 +0,1 dav.: Maßnahmen bei eem Arbeitgeber ,5 +0,1 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget - x x x dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Egliederung - x 1,3 +0,5 Probebeschäftigung behderter Menschen - x x x Arbeitshilfen für behderte Menschen - x x x (ausgezahlte) Vermittlungsgutschee (Restabw.) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen - x 7,0-1,2 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,3 +0,2 Ausbildungszuschuss f. behderte u. schwerbehderte Menschen ,6 +22,6 Estiegsqualifizierung ,1 +0,3 sonstige Förderung der Berufsausbildung x x x x C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung ,4 +0,9 Berufliche Weiterbildung behderter Menschen ,2 +1,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter - x x x D Aufnahme eer Erwerbstätigkeit Egliederungszuschuss ,7 +0,3 Egliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehderte Menschen ,5-8,4 Estiegsgeld ,3 +6,8 dav.: Estiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,6 +8,1 dav.: Estiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit ,0-3,6 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) ,3-1,6 Egliederungsgutsche (Restabw.) x x x x Leistungen zur Egliederung von Selbständigen x x x x E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten ,7-0,5 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante ,7-0,5 dav.: Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante (Restabw.) ,1 +1,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen x - x F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II - x x x G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) x x x x 1) Die gesetzlichen Grundlagen der ezelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hweisen entnommen werden. 2) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung setzt voraus, dass im Bewirtschaftungs- und den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden; sie ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll bzw. möglich. Bei den sog. Emalleistungen werden im Gegensatz dazu für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Emalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sd mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Arbeitnehmer pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. Zu den Emalleistungen zählen Vermittlungsbudget, Arbeitshilfen für behderte Menschen, Vermittlungsgutsche sowie Emalleistungen der Instrumente Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Egliederung, Leistungen zur Egliederung von Selbständigen (plausible Ergebnisse liegen noch nicht vor), sonstige weitere Leistungen und Freie Förderung gem. 16f SGB II. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte ees Berichtsjahres und deren Förderbegn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen snvoll und möglich, nicht bei den Emalleistungen.
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