Wirksamkeit der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/13903 Wirksamkeit der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit Vorbemerkung der Fragesteller MenschenmitBehinderungenhabendasRecht,gleichberechtigtmitMenschen ohnebehinderungenihrenlebensunterhaltdurcharbeitzuverdienen.von staatlicherseitebestehtdaherdiepflicht,rehabilitationsdiensteund-programmeanzubieten,diemenschenmitbehinderungenindielageversetzen,ein HöchstmaßanUnabhängigkeitundumfassendekörperliche,geistige,soziale undberuflichefähigkeitenzuerreichen (Artikel26und27derUN-Behindertenrechtskonvention). EineReihesozialrechtlicherRegelungenzieltdarauf,MenschenmitBehinderungenindiesemSinneUnterstützungsleistungenzubieten.SokönnenbeispielsweisezurFörderungderberuflichenAus-undWeiterbildungLeistungen zurteilhabeamarbeitslebeninbesondereneinrichtungen (wieberufsbildungswerken,berufsförderungswerkenodervergleichbareneinrichtungen) oderimrahmensonstigermaßnahmeninanspruchgenommenwerden (vgl. 117Absatz1Nummer1desDrittenBuchesSozialgesetzbuch SGBIII, 35 desneuntenbuchessozialgesetzbuch SGBIX).EbenfallsmöglichisteineindividuellebetrieblicheQualifizierungundBerufsbegleitungimRahmender UnterstütztenBeschäftigung (vgl. 38aSGBIX).Einerderfürdieberufliche Rehabilitation zuständigen Träger ist die Bundesagentur für Arbeit. ObdasZielderobengenanntenFormenderUnterstützungerreichtwirdund behindertemenschenihrenrechtsanspruchtatsächlichrealisierenkönnen,lässt sichzumbeispielmitblickaufdiezahlenderausbildungsabbrücheund-abschlüssesowiediezahlderaufdieunterstützungsleistungenfolgendenlangfristigenbeschäftigungsverhältnissebewerten.maßnahmenderberuflichen RehabilitationmüssenzumindestanhanddieserZahlenaufihreWirksamkeit überprüft werden. EineBewertungderarbeitsmarktintegrativenWirksamkeitderobenskizzierten Leistungenfälltschwer,dafürdiesenBereichnurwenigewissenschaftliche Untersuchungenvorliegenbzw.aktuelleEvaluationsvorhabenderBundesregierung noch nicht abgeschlossen sind. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom12.Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieRehabilitationundFörderungbehinderterundschwerbehinderterMenschen bildeteinengeschäftspolitischenschwerpunktderbundesagenturfürarbeit.im Jahr2013stehenimHaushaltderBundesagenturfürArbeitrund2,4Mrd.Euro fürdieförderungbehindertermenschenundweitere130mio.eurofürdie FörderungschwerbehinderterMenschenzurVerfügung.Aufdiesemhohen Niveau bewegt die Förderung sich seit mehreren Jahren. DieBundesagenturfürArbeitsteuertdiesesGeschäftsfeldmitZielindikatoren, diewirkungundwirtschaftlichkeitabbilden.nebendemintegrationserfolg wirdauchdiedauerdernotwendigen (finanziellen)unterstützunggemessen. DieBundesagenturfürArbeitführtimRahmendesProjekts QualitätssicherungvonArbeitsmarktdienstleistungenimBereichderberuflichenRehabilitation unteranderembefragungenbeiteilnehmendendurch,umdenberatungs-undintegrationsprozessweiterzuverbessernsowiediezufriedenheitder Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu erhöhen. AufgrundderFormulierunginderÜberschriftdervorliegendenKleinenAnfrageundderEinschränkunginvielenspezifischenFragestellungenaufdas FörderverhaltenderBundesagenturfürArbeitwurdenallenachfolgendenstatistischenAuswertungenohnedieDatenderzugelassenenkommunalenTräger aufbereitetundmiteinementsprechendenhinweisversehen.dadiestatistische BerichterstattungstandardmäßigunterEinbeziehungderDatenzugelassener kommunalerträgererfolgt,weichendiehierdargestelltenergebnissevonanderen Veröffentlichungen ab. DieBundesagenturfürArbeituntersuchtimRahmenderFörderstatistikalle Personen,diedieTeilnahmeaneinerarbeitsmarktpolitischenMaßnahmebeendethaben (Austritt),zubestimmtenZeitpunktennachBeendigungderTeilnahmehinsichtlicheinersozialversicherungspflichtigenBeschäftigung.DieUntersuchungerfolgtdurcheineintegrierteAuswertungderFörderstatistikmitder Beschäftigungsstatistik,undzwarzumZeitpunkteinenMonat,drei,sechs,neun, zwölf,18undletztmals24monatenachaustrittmitdemjeweilsaktuellen DatenstandderBeschäftigungsstatistik.EineUntersuchungzumZeitpunktfünf JahrenachAustritterfolgtnicht.FürdieZeitvor2009liegenkeinestatistischen DatenzurFörderungderTeilnahmeanMaßnahmenmitbesonderenLeistungen ( 117 SGB III) nach den Förderkategorien vor. 1.InwelchemUmfangerfasstdieBundesagenturfürArbeitdenBerufsverlauf vonmenschenmitbehinderungennachbeendigungeinermaßnahmeder beruflichenrehabilitation,undistdieserumfangaussichtderbundesregierungausreichend,umdenerfolgdermaßnahmeninhinsichtaufihre nachhaltige Wirksamkeit zu bewerten? ZurBewertungderNachhaltigkeiteinerMaßnahmewirdaufBasisstatistischer Datenuntersucht,obeinePersonzubestimmtenZeitpunktennachBeendigungeinerMaßnahmesozialversicherungspflichtigbeschäftigtoderarbeitslosist.Die ErgebnissedieserAuswertungenliefernwichtigeHinweisefürdieBewertungder WirksamkeitvonarbeitsmarktpolitischenMaßnahmen.ZudembereitetdasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungderBundesagenturfürArbeit (IAB) diebeiderbundesagenturfürarbeiterfasstendatenzuberuflichenrehabilitandenzuforschungszweckenaufundwertetdieseimrahmenspezifischer Forschungsprojekte aus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2.Wiehatsichseit2005dieZahlderBeschäftigtenderBundesagenturfür Arbeitentwickelt,diebehinderteundschwerbehinderteMenschenim BereichberuflicheRehabilitationberaten (bittefürjedesjahrgesondertaufführen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14374 DieZahlderBeschäftigtenimBereichRehabilitation/SBderAgenturenfür Arbeit hat sich wie folgt entwickelt: Entwicklung der Beschäftigten im Bereich Rehabilitation/SB in den Agenturen für Arbeit Vollzeitäquivalente Berichtsmonat Dezember für die Jahre 2006 bis 2012; März Mrz 2013 Rehabilitation/SB ValideDatenüberdieEntwicklungderBeschäftigtenimBereichRehabilitation/ SBliegenderBundesagenturfürArbeiterstabdemJahr2006vor.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieBundesagenturfürArbeitausreichendqualifiziertes Personal in den Agenturen für Arbeit beschäftigt. 3.InwievielenFällenhatdieBundesagenturfürArbeitimZeitraumderletzten fünfjahremaßnahmenderberuflichenrehabilitationfinanziertbzw.menschenmitbehinderungendurchallgemeinearbeitsmarktpolitischeleistungenunterstützt (bittefürjedesjahrgesondertundnachdenbereichenerstund Wiedereingliederung aufführen)? DieZahlderFälle,indenendieBundesagenturfürArbeitvon2009bis2012die TeilnahmeanMaßnahmenderberuflichenRehabilitationgeförderthat,kannder alsanlagezufrage3beigefügtenübersichtentnommenwerden.dieaufbereitungvergleichbarerergebnissefürdasberichtsjahr2008warinderzurverfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4.WievieleSchulabgängerinnenundSchulabgängermitsonderpädagogischemFörderbedarfgabesnachKenntnisderBundesregierungseit2009 (bittefürjedesbundeslandundjeförderschwerpunktgesondertaufführen)? HierzusindDatendesStatistischenBundesamtes,derKultusministerkonferenz und aus dem nationalen Bildungsbericht öffentlich zugänglich: BildungForschungKultur/Schulen/Schulen.html; Darüber hinausgehende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. EntwicklungderLeistungenzurTeilhabevonMenschenmitBehinderungen, diedurch (Regel-)LeistungendesSGBIIIabgedecktwerden (allgemeine arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Förderkategorie I) 5.InwievielenFällenwurdenallgemeinearbeitsmarktpolitischeMaßnahmen nach 115SGBIIIimZeitraumderletztenfünfJahrefürMenschenmitBehinderungengenutzt (bittefürjedesjahrundjedeartdermaßnahmegesondert aufführen)? DieEntwicklungderEintrittszahleninallgemeinearbeitsmarktpolitischeMaßnahmen nach 115 SGB III kann der Anlage zu Frage 5 entnommen werden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.InwievielenFällenhabeninnerhalbderletztenfünfJahreMenschenmit BehinderungeneinesolcheMaßnahmeabgebrochen (bittefürjedesjahrund nachartdermaßnahmegesondertaufführen),undwelcheinformationen liegenderbundesregierungüberdenverbleibderabbrecherinnenund Abbrecher vor? DerTatbestandeinervorzeitigenBeendigungvonFörderungenmitallgemeinen Leistungennach 115SGBIIIwirdjenachArtderMaßnahmeinunterschiedlicherStrukturerfasstundistdahernichteinheitlichauswertbar.FürdieAustritte aus Förderungen der Instrumente Einstiegsqualifizierung ( 54a SGBIII), AusbildungszuschussfürbehinderteundschwerbehinderteMenschen ( 73 Absatz 1 und 2 SGB III), ZuschussfürSchwerbehinderteimAnschlussanAus-undWeiterbildung ( 73 Absatz 3 SGB III), Gründungszuschuss ( 93 SGBIII), allgemeinemaßnahmenzurförderungderberuflichenweiterbildung ( 81 bis 87SGBIII) und Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) istdiezahlderteilnahmen,dievorzeitigbeendetwurden,deralsanlage1zu Frage 6 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 7.InwievielenFällenhabeninnerhalbderletztenfünfJahreMenschenmit BehinderungeneinesolcheMaßnahmeerfolgreichabgeschlossen (bittefür jedes Jahr und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)? FürdieAustritteausFörderungendurchallgemeineLeistungenmitdenInstrumenten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( 51 SGBIII), ausbildungsbegleitende Hilfen ( 75 SGBIII) und außerbetriebliche Berufsausbildungen ( 76 SGBIII) kanndiejeweiligeteilmengederabsolventen,diedieteilnahmevorzeitig beendethaben,differenziertnachdenbeendigungsgründenderinderanlage2 zu Frage 6 beigefügten Übersicht entnommen werden. DieBundesagenturfürArbeiterfasstderzeitDatenzumVerbleibnachderTeilnahmeanallgemeinenMaßnahmengemäß 115SGBIII,insbesonderezum VerbleibinsozialversicherungspflichtigerBeschäftigung (vgl.antwortzufrage1).dererfolgreichemaßnahmeabschlusswirdnichtinstatistischauswertbarerweiseerfasst.diebundesagenturfürarbeitbeabsichtigt,fürmaßnahmen, diezueinemberufsabschlussführen,auchfürdieangabe,obderangestrebte Berufsabschlusserworbenwurde,einestatistischeAuswertbarkeitzurealisieren. 8.InwievielenFällenfandenMenschenmitBehinderungennachAbschluss einererfolgreichabsolviertenmaßnahmeeinenarbeitsplatzaufdemallgemeinenarbeitsmarktjeweilseinhalbesjahr,einjahrundfünfjahrenach AbschlussderMaßnahme (bittefürdieletztenfünfjahreundnachartder Maßnahme gesondert aufführen)? DieZahlderAustritteausallgemeinenarbeitsmarktpolitischenMaßnahmen (nach 115SGBIII)von2007bis2011unddieTeilmengederer,diesichsechs

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14374 bzw.zwölfmonatenachaustrittineinersozialversicherungspflichtigenbeschäftigungbefundenhaben,kannderalsanlagezufrage8beigefügtenübersichtentnommenwerden.dieaustrittedesjahres2012könnenderzeitnoch nicht abgebildet werden. Entwicklungder (wohnortnahen)rehaspezifischausgestaltetenmaßnahmen außerhalbeinereinrichtungderberuflichenrehabilitationimsinnedes 117 Absatz1Satz1Nummer1BuchstabebSGBIII (allgemeinereha-maßnahmen, Förderkategorie II) 9.WievielerehaspezifischausgestalteteMaßnahmenaußerhalbeinerEinrichtungderberuflichenRehabilitationmitwievielenPlätzenwurdenim ZeitraumderletztenfünfJahredurchdieBundesagenturfürArbeiteingekauft,undwievielewurdentatsächlichgenutzt (bittefürjedesjahrund nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)? AngabenüberdierehaspezifischausgestaltetenLeistungenaußerhalbeinerEinrichtungderberuflichenRehabilitationunddieeingekauftenKapazitätenkönnenderinderAnlagezuFrage9beigefügtenÜbersichtentnommenwerden. ÜberdietatsächlicheNutzungliegennachAngabederBundesagenturfürArbeit keine Daten vor. 10.WievieledieserMaßnahmenwarendurcheinentatsächlichenbetrieblichenAnteilgekennzeichnet,undwielangwarjeweilsdertatsächliche betrieblicheanteil (bittefürdieletztenfünfjahrefürjedesjahrundnach Art der Maßnahme gesondert aufführen)? RehaspezifischausgestalteteMaßnahmenaußerhalbeinerEinrichtungderberuflichenRehabilitationsehenentsprechendderjeweiligenLeistungsbeschreibungbetrieblicheAnteilevor.DertatsächlichebetrieblicheAnteilimindividuellen Förderverlauf wird statistisch nicht erfasst. 11.WiehochwarendieAbbruchquotenbeisonstigenMaßnahmenimZeitraumderletztenfünfJahre (bittefürjedesjahrundnachartdermaßnahmegesondertaufführen),undwelcheinformationenliegenderbundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor? DieEntwicklungderAbbruchquotenbeibesonderenrehaspezifischenMaßnahmen,dieaußerhalbvonbesonderenEinrichtungendurchgeführtwurden (nach 117Absatz1Satz1Nummer1bSGBIII)kannderinderAnlagezuFrage11 beigefügtenübersichtentnommenwerden.sonderauswertungenzumverbleib dieser Gruppe liegen der Bundesregierung nicht vor. 12.WievieleAusbildungenwurdenbeiErstausbildungenundUmschulungen imrahmenvonmaßnahmenderförderkategorieiiimzeitraumderletztenfünfjahreerfolgreichabgeschlossenen (bittefürjedesjahrundnach Art der Maßnahme gesondert aufführen)? DieBundesagenturfürArbeiterfasstderzeitDatenzumVerbleibnachderTeilnahmeanMaßnahmenderFörderkategorieII,insbesonderezumVerbleibin sozialversicherungspflichtigerbeschäftigung (vgl.antwortzufrage1).dererfolgreichemaßnahmeabschlusswirdnichtinstatistischauswertbarerweise erfasst.diebundesagenturfürarbeitbeabsichtigt,fürmaßnahmen,diezu einemberufsabschlussführen,auchfürdieangabe,obderangestrebteberufsabschluss erworben wurde, eine statistische Auswertbarkeit zu realisieren.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.InwievielenFällenfandenAbsolventinnenbzw.Absolventensonstiger MaßnahmeneinenArbeitsplatz,einhalbesJahr,einJahrundfünfJahre nachdemsiediemaßnahmeabgeschlossenhatten (bittefürdieletztenfünf Jahre und nach Art der Maßnahme gesondert aufführen)? AnzahlundVerbleibderTeilnehmendenaneinersonstigenMaßnahmenach 117Absatz1Nummer1bSGBIII (FörderkategorieII)könnenderAnlagezu Frage 13 entnommen werden. Für 2012 liegen noch keine Daten vor. 14.InwievielenFällenwurdenindenletztenfünfJahrendurchdieBundesagenturfürArbeitMaßnahmenzurBerufsausbildungineineraußerbetrieblichenEinrichtungeingekauft (bittefürjedesjahrundfürreha-bae BerufsausbildunginaußerbetrieblichenEinrichtungenfürJugendlichemit Beeinträchtigungenbzw.Behinderungen integrativundbaekooperativ gesondert aufführen)? DerUmfangderdurchdieBundesagenturfürArbeiteingekauftenMaßnahmen zurberufsausbildungfürbehindertemenschenmitförderbedarfindenletzten fünf Jahren ist der Anlage zu Frage 9 zu entnehmen. 15.WievieledieserPlätzewurdenindenletztenfünfJahrentatsächlichbelegt? DieEntwicklungderEintritteinbesondereMaßnahmenderrehaspezifischen Berufsausbildungnach 117Absatz1SGBIII (FörderkategorienIundII)und inberufsausbildungeninaußerbetrieblicheneinrichtungen (BaE)nach 115 Nummer2inVerbindungmit 76SGBIIIkannderinderAnlagebeigefügten Übersicht zu Frage 3 entnommen werden. 16.ZuwelchenBerufenbzw.BerufsfeldernwurdenjeweilswievieleTeilnehmerinnenundTeilnehmervonReha-BerufsausbildungeninaußerbetrieblichenEinrichtungenausgebildet (bittenachjahrundnachreha-baeintegrativ und Reha-BaE kooperativ gesondert aufführen)? DieErgebnissezudenAustrittenvonRehabilitandenausBerufsausbildungenin außerbetrieblicheneinrichtungennach 115Nummer2inVerbindungmit 76 SGBIII (FörderkategorieI,getrenntnachBaE-integrativundBaE-kooperativ) fürdiejahre2011und2012nachdenberufshauptgruppendesausbildungsberufes,könnenderanlagezufrage16entnommenwerden.entsprechendedaten zu den Förderkategorien II und III liegen nicht vor. 17.LiegenderBundesregierungdieVermittlungsergebnissevonAbsolventinnenundAbsolventeneinhalbesJahr,einJahrundfünfJahrenachAbschlussderAusbildungvor (wennja,bittefürjedesjahrundnachartder Maßnahme gesondert aufführen)? EinenumfassendenBlickaufdenBeschäftigtenstatusallerAbsolventeneiner gefördertenberufsausbildungerhältmanüberdieverbleibsanalysederförderstatistik,diealleabsolventenhinsichtlichbeschäftigungundarbeitslosigkeit untersucht.dieentsprechendenergebnissefürdieabsolventenvon2009bis 2011einernach 117Absatz1Satz1Nummer1bSGBIIIgefördertenTeilnahmekönnenderalsAnlagezuFrage17beigefügtenÜbersichtentnommen werden. Die Daten für 2012 liegen noch nicht vor.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14374 Wennja,wiebewertetdieBundesregierungdenErfolgdieserMaßnahmen? Wennnein,inwelchemUmfangwirddieBundesregierungwelcheweitere Daten erheben? 18.IstausSichtderBundesregierungdasihrvorliegendeDatenmaterialausreichend,umdenErfolgderMaßnahmenderFörderkategorieIIzubewerten? DieMöglichkeitderintegriertenAuswertungderFörderstatistikmitderBeschäftigungsstatistik (letztmalig24monatenachaustrittausdermaßnahme) bietetwichtigehinweisezurbeurteilungdeserfolgesderjeweiligenmaßnahmeform.weitereinformationenzurbeurteilungderqualitätunddeserfolges rehaspezifischermaßnahmenderförderkategorieiibietendieberichtedes PrüfdienstesfürArbeitsmarktdienstleistungenderBundesagenturfürArbeit,die BerichtedesBundesrechnungshofessowiedieAuswertungendesInstitutsfür Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. UmAussagenzurnachhaltigenWirksamkeitrehaspezifischerMaßnahmender FörderkategorieIIzuerhalten,wärenwissenschaftlicheKausalanalysenwünschenswert.ObdiesefürdasFeldderberuflichenRehabilitationangesichtsspezifischermethodischerProblememachbarsind,wirdderzeitimRahmender vombundesministeriumfürarbeitundsozialesinitiiertenevaluationvonleistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben geprüft. EntwicklungderbesonderenLeistungenzurTeilhabeamArbeitslebeninbesonderenEinrichtungennach 117Absatz1Satz1Nummer1BuchstabeaSGBIII i. V. m. 35 SGB IX (besondere Reha-Maßnahmen, Förderkategorie III) 19.WievieleMaßnahmenmitwievielenMaßnahmeplätzenwurdenindenletztenfünfJahrenvonderBundesagenturfürArbeitinBerufsbildungswerken (BBW),Berufsförderungswerken (BFW)undinvergleichbarenEinrichtungengefördert (bittefürjedesjahrundnachartdermaßnahmeundfür BBW, BFW und vergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)? DieEntwicklungderEintrittszahleninMaßnahmenzurFörderungderTeilhabe amarbeitslebenmitbesonderenleistungeninbesondereneinrichtungennach 117Absatz1Nummer1aSGBIIIvon2009bis2012,differenziertnach MaßnahmeartundEinrichtungsform,kannderbeigefügtenAnlagezuFrage19 entnommenwerden.diezahlderdurchdiebundesagenturfürarbeitgefördertenmaßnahmeplätzeentsprichtderzahldereintritte,dieimrahmender Förderstatistik ermittelt wird. 20.WievieleundwelcheEinrichtungenbesitzengegenwärtigdenStatus vergleichbare Einrichtungen? Aktuellsind294TrägeralsvergleichbareEinrichtungzugelassen.EineAuflistung der Einrichtungen kann der Anlage zu Frage 20 entnommen werden. 21.WievielederMaßnahmenderFörderkategorieIIIwarendurcheinentatsächlichenbetrieblichenAnteilgekennzeichnet,undwielangwarjeweils dertatsächlichebetrieblicheanteil (bittefürjedesjahrundnachartder Maßnahme gesondert aufführen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erfassungen vor.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.InwievielenFällenfandenAbsolventinnenbzw.Absolventennacheiner AusbildungoderUmschulunginBerufsbildungswerken,BerufsförderungswerkenundvergleichbarenEinrichtungeneinhalbesJahr,einJahr undfünfjahrenachabsolvierungderausbildungbzw.umschulungeinen Arbeitsplatz (bittefürjedesjahrsowiefürbbw,bfwundvergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)? AnzahlundVerbleibderTeilnehmendenaneinerMaßnahmezurAus-und Weiterbildungnach 117Absatz1SGBIIIineinerbesonderenEinrichtung ( 117Absatz1Satz1Nummer1aSGBIII)könnenderalsAnlagezuFrage22 beigefügtenübersichtentnommenwerden.datenfür2012liegennochnichtvor. 23.WiehochsinddieAbbruchquotenbeiErstausbildungenundUmschulungen,dieinBerufsbildungswerken,BerufsförderungswerkenundvergleichbarenEinrichtungenindenletztenfünfJahrendurchgeführtwurden (bittefürjedesjahrundfürbbw,bfwundvergleichbareeinrichtungen gesondertaufführen),undwelcheinformationenliegenderbundesregierung über den Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher vor? DieAbbruchquotebeiErstausbildungenundUmschulungenbeibesonderen rehaspezifischenmaßnahmendererstausbildungundumschulung,dievon besondereneinrichtungen ( 117Absatz1Satz1Nummer1aSGBIII)durchgeführtwurden,kann,differenziertnachdenBeendigungsgründen,derinder AnlagezuFrage23beigefügtenÜbersichtentnommenwerden.FürdieVerbleibsermittlungdieserPersonenliegenderBundesregierungkeineentsprechenden Sonderanalysen vor. 24.WievieleerfolgreichabgeschlosseneAusbildungenkonntenbeiErstausbildungenundUmschulungeninBerufsbildungswerken,BerufsförderungswerkenundvergleichbarenEinrichtungenindenletztenfünfJahren erzieltwerden (bittefürjedesjahrundfürbbw,bfwundvergleichbare Einrichtungen gesondert aufführen)? DieBundesagenturfürArbeiterfasstderzeitDatenzumVerbleibnachder TeilnahmeanMaßnahmenderFörderkategorieIII,wiez.B.denVerbleibin sozialversicherungspflichtigerbeschäftigung (vgl.antwortzufrage1).der erfolgreichemaßnahmeabschlusswirdnichtinstatistischauswertbarerweise erfasst.diebundesagenturfürarbeitbeabsichtigt,fürmaßnahmen,diezu einemberufsabschlussführen,auchfürdieangabe,obderangestrebteberufsabschluss erworben wurde, eine statistische Auswertbarkeit zu realisieren. Entwicklung im Bereich Unterstützte Beschäftigung 25.WievieleMaßnahmenzurUnterstützenBeschäftigungsindseitdemJahr 2009eingekauftworden (bittefürjedesjahrundjedesbundeslandgesondert und nach Frauen und Männern differenziert aufführen)? 27.InwelchemUmfangfandenindenJahrenzwischen2009und2012AusschreibungenfürMaßnahmenzurUnterstütztenBeschäftigungdurchdie BundesagenturfürArbeitstatt,undinwievielenFällenwurdenPlätzein diesenmaßnahmentatsächlichbelegt (bittefürjedesjahrundjedesbundesland gesondert aufführen)? DieAnzahldereingekauftenMaßnahmenzurUnterstütztenBeschäftigung (UB) imsinnedes 38aSGBIXundderenUmfangaufEbenederRegionaldirektionenkönnenderinderAnlagezuFrage25übersandtenÜbersichtentnommen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14374 werden.einedifferenzierungnachdemgeschlechterfolgtimrahmenderausschreibung nicht. DieZahlderEintritteinMaßnahmenzurUnterstütztenBeschäftigunggemäß 38aSGBIXvon2009bis2012kann,nachBundesländerndifferenziert,der Anlage zu Frage 27 entnommen werden. 26.WievieleEintritteindenBerufsbildungsbereicheinerWerkstattfürbehinderteMenschensindindenJahrenzwischen2009und2012zuverzeichnen (bittefürjedesjahrundjedesbundeslandgesondertundnachfrauen und Männern differenziert aufführen)? DieZahlderEintritteindasEingangsverfahrenbzw.denBerufsbildungsbereich einerwerkstattfürbehindertemenschenvon2009bis2012kann,nachbundesländernundnachgeschlechtdifferenziert,deranlagezufrage26entnommen werden. 28.WiebewertetdieBundesregierungdieEntwicklungderAnzahlderEintritteindenBerufsbildungsbereicheinerWerkstattfürbehinderteMenschenimVerhältniszurEntwicklungderZahlderPersonen,diedieMaßnahme Unterstützte Beschäftigung in Anspruch nehmen? 29.IstnachAuffassungderBundesregierungeineSituationerreicht,indenen berechtigtenwünschenimsinnedes 9SGBIXvonMenschenmit BehinderungennachTeilnahmeaneinerMaßnahmederUnterstützten Beschäftigung entsprochen werden kann? DasKonzeptderUnterstütztenBeschäftigungnach 38aSGBIXumfasstdie individuellebetrieblichequalifizierungalsteilhabeleistungderrehabilitationsträgerunddieberufsbegleitung,diefürschwerbehindertemenschenaus Mitteln der Ausgleichsabgabe von den Integrationsämtern erbracht wird. DieEntwicklungbeiderBundesagenturfürArbeitalsRehabilitationsträgerfür diephasederindividuellenbetrieblichenqualifizierungseitdemjahr2009 zeigt sich wie in der Übersicht zur Antwort auf Frage 27 dargestellt. ImVergleichdazuistdieZahlderNeuzugängeimEingangsverfahrenundim BerufsbildungsbereichderWerkstättenfürbehinderteMenschenimgleichen Zeitraum um rund 16 Prozent zurückgegangen. DieZahlderEintritteinMaßnahmenderUnterstütztenBeschäftigungbelegt, dassdasinstrumentangenommenwirdundsichstetigweiterentwickelt.die Ergebnissezeigen,dasssichdasInstrumentderUnterstütztenBeschäftigunggut etablierthatunddenberechtigtenwünschenderbehindertenmenschengerecht wird. 30.WiebewertetdieBundesregierungdieZusammenarbeitderunterschiedlichenLeistungsträgeranderSchnittstelleimÜbergangvonderindividuellenbetrieblichenQualifizierunginnerhalbdererstenbeidenJahreder MaßnahmeUnterstützteBeschäftigungindiePhasederBerufsbegleitung (nach Abschluss eines Arbeitsvertrages)? LeistungenderbegleitendenHilfenamArbeitslebenwerdendurchdiezweckgebundenenMitteldesAusgleichsfondsfinanziert.VoraussetzungfürdieErbringungderLeistungistdaher,dassdieBetroffenenentwederschwerbehindert oderschwerbehindertenmenschengleichgestelltsind ( 2Absatz2und3 SGBIX),alsoeinGradderBehinderungvonwenigstens30vorliegt/festgestellt ist.trägervonmaßnahmenderinnerbetrieblichenqualifizierungberichten,

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dassjungemenschen,dieandiesenmaßnahmenteilnehmen,zuweilenwenig EinsichtindieNotwendigkeiteinerFeststellungderEigenschaftalsschwerbehinderterMenschhaben.DieMaßnahmeträgerverpflichtensichbeider BeauftragungmitderErbringungderLeistung,dieTeilnehmendenzurBeantragung der erforderlichen Feststellungen anzuhalten. EinewirkungsvolleZusammenarbeitbeimÜbergangvonderindividuellenbetrieblichenQualifizierungindasArbeitslebenunterEinbindungderBerufsbegleitungistunverzichtbarfürdenIntegrationserfolg.Umdieszugewährleisten, bestehenvielfältigeinstrumentarienundregularien.anzusprechensindinsbesonderedievertragsbedingungenderbundesagenturfürarbeit,diedieverantwortlichkeitenderleistungsbringerbeimübergangsmanagementfestlegen,sowiedieinder GemeinsamenEmpfehlungnach 38aAbs.6SGBIX UnterstützteBeschäftigung verankertenanforderungenandiezusammenarbeitderakteure ( 13)unddiekorrespondierenRegelungenzumTeilhabeplan ( 12)unddieinden EmpfehlungenderBundesarbeitsgemeinschaftderIntegrationsämterundHauptfürsorgestellen (BIH)fürdieErbringungvonLeistungenfüreineBerufsbegleitungimRahmenderUnterstütztenBeschäftigungnach 38aSGBIX vorgesehenenverfahrensregelungenzurzusammenarbeit.besondere Probleme in diesem Bereich sind nicht bekannt. IndiesemZusammenhangistauchaufdieErgebnisseeinerEvaluierungdurch diebundesagenturfürarbeithinzuweisen,dieende2011beiallenträgern,die mitderindividuellenbetrieblichenqualifizierungbeauftragtwaren,durchgeführt wurde.imrahmendieserevaluierungerfolgteaussichtderleistungserbringer unteranderemeinebewertungzudenbedingungenfürdenüberganginbeschäftigungnacheinerindividuellenbetrieblichenqualifizierung.dierückmeldungenerfolgtenimschulnotensystem (Noten1bis6)undweisenfürdiesen Bereicheinen (Noten-)Wertvon1,9aus.DiesesErgebniszeigt,dassauchaus SichtderLeistungserbringerdieZusammenarbeitderBeteiligtensehrpositiv gesehen wird. 31.WurdeausSichtderBundesregierungmitdemInstrumentderUnterstütztenBeschäftigungdasZielerreicht,möglichstvielenbehindertenMenschenmitbesonderemUnterstützungsbedarf,derenberuflichePerspektive zuvorprimärineinerwerkstattfürbehindertemenschenlag,einegeeignetesozialversicherungspflichtigebeschäftigungaufdemallgemeinenarbeitsmarkt zu ermöglichen? MitdemInstrumentderUnterstütztenBeschäftigungkonnteeinwichtiger SchrittzurVerbesserungderBeschäftigungssituationvonbehindertenMenschenmitbesonderemUnterstützungsbedarferreichtwerden.Bereitsimersten JahrhatdieBundesagenturfürArbeitinihremVerantwortungsbereicheinflächendeckendesAngebotzurVerfügunggestellt,dasvonBeginnangutangenommenwurdeundsichseitheretablierthat.Zuberücksichtigenist,dassdieses AngebotvonvornhereinnurfüreinenbegrenztenPersonenkreisvorgesehenist. EntscheidenderPunktfürdieBeurteilungdesErfolgsdiesesneuenInstruments istletztlichdieintegrationswirkungaufdemallgemeinenarbeitsmarkt.hier zeigendieergebnissederbundesagenturfürarbeit,dassmitderunterstützten BeschäftigungeineIntegrationswirkungerreichtwerdenkann,dieüberderfür allebesonderenmaßnahmenfürbehindertemenschenerreichteneingliederungsquote liegt.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14374 Anlage zu Frage 3 (Teil 1) Förderstatistik Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 1) nach 115 SGB III (ohne BAB) und besonderer Leistungen nach 117 SGB III und 33ff SGB IX - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Maßnahmeart Eintritte in Reha-Maßnahmen; allgemeine und besondere Leistungen Insgesamt, davon: Ersteingliederung 2) Wiedereingliederung 2) Jahr Jahr Jahr Jahr Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. 45, 48 und 53 SGB III i.d.b g.f.). 2) Aus technischen Gründen enthalten die Werte für Erst- bzw. Wiedereingliederung keine Ergebnisse für "Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III".

12 Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Maßnahmeart Insgesamt, davon Insgesamt, davon Insgesamt, davon Anlage zu Frage 3 (Teil 2) Insgesamt, davon Förderstatistik Insgesamt (Summe ) 2) allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen ( 115 SGB III, ohne BAB) 3) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 115 Nr. 1 SGB III) Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. 44 SGB III Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. 45 SGB III Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. 46 (1) SGB III Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. 46 (2) SGB III Berufsvorbereitung und Berufsausbildung ( 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. 51 SGB III Einstiegsqualifizierung gem. 54a SGB III * * Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. 75 SGB III Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. 76 SGB III Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. 73 Abs. 1 u. 2 SGB I Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. 73 Abs. 3 SGB III * * Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 115 Nr. 3 SGB III) Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III 1) X X X X X X X X Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ( 115 Nr. 4 SGB III) Gründungszuschuss gem. 93 SGB III besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen ( 117 SGB III und 33ff SGB IX) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( 117 SGB III) besondere Maßnahmen zur Weiterbildung ( 117 SGB III) Eignungsabklärung/Berufsfindung ( 117 SGB III) besondere Maßnahmen zur Ausbildungsfördung ( 117 SGB III) Einzelfallförderung (Kfz-Hilfe, Techn. Arbeitshilfe, etc.) gem. 33 Abs. 3 Nr. 6 u. 17 SGB IX sonstige individuelle rehaspezifische Maßnahmen gem. 117 SGB III i.v.m. 113 SGBIX darunter: Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM 117 Abs. 2 SGB III Integrationsfachdienst gem. 117 SGB III i.v.m. 113 Abs. 2 SGBIX unterstützte Beschäftigung gem. 38a SGB IX Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen 90 SGB III Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen 90 Abs. 1 SGB III Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 90 Abs. 2 SGB III Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Aus technischen Gründen derzeit keine Unterscheidung nach Erst- und Wiedereingliederung möglich. 2) für Erst- bzw. Wiedereingliederung sind in der Summe keine Werte für "Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III" enthalten 3) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. 45, 48 und 53 SGB III i.d.b g.f.). Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Ersteingliederung Wiedereingliederung Ersteingliederung Wiedereingliederung Ersteingliederung Wiedereingliederung Ersteingliederung Wiedereingliederung Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14374 Anlage zu Frage 5 Förderstatistik Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 1) nach 115 SGB III (ohne Berufsausbildungsbeihilfe) - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Maßnahmeart Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen ( 115 SGB III, ohne BAB) insgesamt: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 115 Nr. 1 SGB III) Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. 44 SGB III Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. 45 SGB III Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. 46 (1) SGB III Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. 46 (2) SGB III Berufsvorbereitung und Berufsausbildung ( 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. 51 SGB III Einstiegsqualifizierung gem. 54a SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. 75 SGB III Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. 76 SGB III Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. 73 Abs. 1 u. 2 SGB III Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. 73 Abs. 3 SGB III Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 115 Nr. 3 SGB III) Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ( 115 Nr. 4 SGB III) Gründungszuschuss gem. 93 SGB III Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Rehabilitanden in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. 45, 48 und 53 SGB III i.d.b g.f.).

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage zu Frage 6 (Teil 1) Förderstatistik Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben mit allgemeinen Leistungen nach 115 SGB III - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Maßnahmeart vorz. Beendigung Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr Insgesamt, davon Einstiegsqualifizierung Förderung vorzeitig beendet Förderung nicht vorzeitig beendet Ausbildungszuschuss f. Insgesamt, davon behinderte u. schwerbehinderte Förderung vorzeitig beendet Menschen Förderung nicht vorzeitig beendet Zuschuss für Schwerbehinderte Insgesamt, davon im Anschluss an Aus- u. Förderung vorzeitig beendet * Weiterbildung Förderung nicht vorzeitig beendet * Insgesamt, davon Gründungszuschuss Förderung vorzeitig beendet Förderung nicht vorzeitig beendet Insgesamt, davon allgemeine Maßn. z. Förderung vorzeitig beendet Weiterbildung Reha 1) Förderung nicht vorzeitig beendet Insgesamt, davon Maßnahmen zur Aktivierung u. Förderung vorzeitig beendet beruflichen Eingliederung Förderung nicht vorzeitig beendet Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Da die differenzierte Erfassung der Teilnahmen erst im Jahr 2008 begonnen hat, ist die Zahl der Austritte für das Berichtsjahr 2009 je nach vorgesehener Maßnahmedauer teilweise untererfasst. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14374 Anlage zu Frage 6 (Teil 2) Förderstatistik Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben mit allgemeinen Leistungen nach 115 SGB III - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Maßnahmeart berufsvorbereitende Maßn. allgemein Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Grund des vorzeitigen Austritts Insgesamt, darunter Arbeit Ausbildung Studium 3 * * * - selbstständige Tätigkeit * * * - * gesundheitl. Beeinträchtigungen vertragswidriges Verhalten fehlende Motivation Über- oder Unterforderung persönliche Gründe andere Gründe Berufsvorbereitung Werkstatt für behinderte Menschen Maßnahmeziel vorzeitig erreicht Insgesamt, darunter Arbeit Ausbildung Studium * * selbstständige Tätigkeit gesundheitl. Beeinträchtigungen vertragswidriges Verhalten fehlende Motivation Über- oder Unterforderung persönliche Gründe andere Gründe Berufsvorbereitung Werkstatt für behinderte Menschen Maßnahmeziel vorzeitig erreicht Insgesamt, darunter Arbeit Ausbildung Studium * * * - - selbstständige Tätigkeit gesundheitl. Beeinträchtigungen vertragswidriges Verhalten fehlende Motivation Über- oder Unterforderung persönliche Gründe andere Gründe Berufsvorbereitung Werkstatt für behinderte Menschen Maßnahmeziel vorzeitig erreicht Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Austritte von Rehabilitanden aus ausgewählten Instrumenten zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013

16 Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben untersucht 6 bzw. 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hier: Austritte aus Förderungen durch den Einsatz allgemeiner Leistungen 3) nach 115 SGB III (ohne Berufsausbildungsbeihilfe) - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) , Datenstand: Mai 2013 Maßnahmeart Austritte folgender Maßnahmen / Instrumente, untersucht zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt Kumulierte Austritte Austritte im Jahr 2007 Austritte im Jahr 2008 Austritte im Jahr 2009 Austritte im Jahr 2010 dar. svpflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Kumulierte 1) Austritte dar. svpflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Kumulierte 1) Austritte dar. svpflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Kumulierte 1) Austritte dar. svpflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote Kumulierte 1) Austritte Anlage zu Frage 8 Förderstatistik Austritte im Jahr ) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 115 Nr. 1 SGB III) Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. 44 SGB III ,1 Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. 45 SGB III ,7 Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. 46 (1) SGB III , , , , ,1 Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. 46 (2) SGB III , , , , ,9 Berufsvorbereitung und Berufsausbildung ( 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. 51 SGB III , , , , ,7 Einstiegsqualifizierung gem. 54a SGB III , , ,8 Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. 75 SGB III , , , , ,5 Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. 76 SGB III , , , , ,7 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. 73 Abs. 1 u. 2 SGB III , , , , ,5 Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. 73 Abs. 3 SGB III , , , , ,0 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 115 Nr. 3 SGB III) Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III , ,2 Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ( 115 Nr. 4 SGB III) Gründungszuschuss gem. 93 SGB III , , , ,0 Austritte folgender Maßnahmen / Instrumente, untersucht zum Zeitpunkt 12 Monate nach Austritt Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 115 Nr. 1 SGB III) Förderungen aus dem Vermittlungsbudget gem. 44 SGB III ,6 Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung gem. 45 SGB III ,8 Probebeschäftigung behinderter Menschen gem. 46 (1) SGB III , , , , ,3 Arbeitshilfen für behinderte Menschen gem. 46 (2) SGB III , , , , ,4 Berufsvorbereitung und Berufsausbildung ( 115 Nr. 2 SGB III, ohne BAB) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. 51 SGB III , , , , ,6 Einstiegsqualifizierung gem. 54a SGB III , , ,1 Ausbildungsbegleitende Hilfen gem. 75 SGB III , , , , ,9 Außerbetriebliche Berufsausbildung gem. 76 SGB III , , , , ,4 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen gem. 73 Abs. 1 u. 2 SGB III , , , , ,3 Zuschuss an AG im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung Schwerbehinderter gem. 73 Abs. 3 SGB III , , , , ,6 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 115 Nr. 3 SGB III) Teilnahmen an allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung behinderter Menschen gem. 81 ff SGB III ,0 385,0 31, , ,0 34, , ,9 Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ( 115 Nr. 4 SGB III) Gründungszuschuss gem. 93 SGB III , , , ,9 Erstellungsdatum: , Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Kumulierte Austritte von Rehabilitanden aus Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach Förderkategorien untersucht 6 bzw. 12 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung- ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger, Nürnberg, Juni 2013 Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. 1) Die Eingliederungsquote stellt den Anteil der Teilnehmer dar, die 6 bzw. 12 Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Eingliederungsquote (EQ) = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100 2) Die Ergebnisse sind beim Verbleib nach 12 Monaten noch vorläufig, da die für die Beschäftigungsrecherche erforderliche Jahresmeldungen zur Sozialversicherung noch nicht vollständig vorliegen. 3) Ohne die Leistungen, die aufgrund der gesetzlichen Neuausrichtung der Instrumente ab 2009 nur noch für Restabwicklungsfälle erbracht werden konnten (Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Mobilitätshilfen und Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen, Übergangs- und Aktivierungshilfen gem. 45, 48 und 53 i.v.m. 100 SGB III i.d.b g.f.). dar. svpflichtig beschäftigt am Verbleibsende Eingliederungsquote 1) Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

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