Qualitätsbestimmungen für Getreide, Öl- und Eiweißfrüchten aus biologischer Landwirtschaft Bio-Ernte 2019

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Transkript:

Qualitätsbestimmungen für Getreide, Öl- und Eiweißfrüchten aus biologischer Landwirtschaft Bio-Ernte 2019 1. Geltungsbereich Diese Qualitätsbestimmungen gelten für alle an die Fritz Mauthner Handeslges.m.b.H. & CO KG ( Mauthner BIO ) angelieferten und von ihr übernommenen Ernteprodukte österreichischer und ausländischer Herkunft, aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft ( kba )und aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft in der Umstellungsphase ( UM ). Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mauthner BIO und der anderen Vertragspartei. Darüber hinaus gelten die Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien. Für Streitigkeiten aus diesen Qualitätsbestimmungen wird das inappellable Schiedsgericht der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien vereinbart. 2. Qualitätsfeststellung Die Qualitätsfeststellung erfolgt bei Anlieferung der Ware bei einer Mauthner BIO Lagerstelle. Der Besatz ist von der Rohware, alle anderen Qualitätsparameter (Wassergehalt, Protein, Hektolitergewicht usw.) sind anhand der aspirierten Probe zu bestimmen. Bei Dinkel erfolgt die HL Gewichtsbestimmung infolge der relativ großen Mustermenge (10 Liter ) an der Rohware. Die Besatzfeststellung erfolgt mittels Probereiniger. 3. Allgemeine Qualitätsbestimmungen Angelieferte Ware jeder Kulturart muss folgenden Qualitätsbestimmungen entsprechen: Gesund, handelsüblich, arteigen, ohne Fremd- und Dumpfgeruch, ohne Schimmelkörner, frei von toten und lebenden Schädlingen, Speisegetreide: backfähig, frei von Wanzenstich Frei von Verunreinigungen mit gentechnisch modifizierten Organismen oder Derivaten Frei von sonstigen Rückständen gemäß der EU Verordnung Nr. 834/07, dem innerstaatlichen österreichischen Recht sowie öffentlichen oder privaten Produktionsrichtlinien, denen sich der Landwirt / Lieferant unterworfen hat und mit denen er seine Ware auslobt Für Verbandsware ( Bio Austria, Erde und Saat, Demeter und als gleichwertig anerkannte Standards): Pestizide, chemische Rückstände und GMO nicht nachweisbar! 4. Spezielle Qualitätsbestimmungen Für Ware aus kontrolliert biologischem Anbau in der Umstellungsphase ( UM ) gelten die gleichen speziellen Qualitätsbestimmungen wie für Futterware der jeweiligen Kultur. Bio-Speiseweizen Sorten: Qualitätsweizensorten (Backqualitätsgruppe 7, 8 und 9) Fusarium: max. 0,5 % Fusarium-befallene Körner Hektolitergewicht: Basis 78,0 kg, mind. 75,0 kg; Abzüge je angefangenem kg unter 78,0 kg Rohprotein mind. 11 % in der Ts. zu Qualitätstrennungen siehe Tabelle unten

Qualitätsstufe Rohprotein in % der Ts. Fallzahl in sec. Premiumweizen 13,0 mind. 250 Qualitätsweizen 12,0 12,9 mind. 250 Mahlweizen 11,0 11,9 mind. 220 BIO-Weizen, dessen Fallzahl unter 220 liegt, ist als BIO-Futterweizen einzulagern. Gefahrengemeinschaft bei Wanzenstich in Sammellagern: Die erntefallende Anlieferung von Bio-Speiseweizen in Lagerstellen führt automatisch zu einer Vermengung mit Bio-Speiseweizen anderer Bio-Landwirte. Die Trennung erfolgt durch die Lagerstelle nach bestem Wissen und Gewissen anhand von bei der Übernahme feststellbaren Qualitätskriterien. Eine Trennung von Bio-Weizen mit und ohne Wanzenstich ist oft nicht möglich, wenn die Wanzeneinstiche nicht mit freiem Auge erkennbar sind. Der Schaden ist erst im Nachhinein anhand des Energiewertes einer Extensogramm-Analyse in einem Mühlenlabor erkennbar. Ein die Backfähigkeit der gesamten Bio-Weizenpartie unmöglich machender Schaden kann bereits eintreten, wenn 1/10 der angelieferten Menge einen solchen Befall hat. Der untere Richtwert für die Backfähigkeitsgrenze liegt bei Energie 50 cm² nach 135 min. (3. Kurve) Extensogramm (ICC 114). In so einem Fall kann die Ware nicht mehr gesichert als Bio-Speiseweizen vermarktet werden. Alle in die gegenständliche Partie liefernden Landwirte bilden in diesem Fall eine Gefahrengemeinschaft unabhängig vom jeweiligen Energiewert ihrer selbst angelieferten Bio-Ware. Diese Bio-Ware kann unter Umständen nur als Bio-Futterweizen vermarktet und abgerechnet werden. Mauthner Bio muss in diesem Fall jedem betroffenen Landwirt anhand der Offenlegung des Silobuches und von Analysen akkreditierter Labore beweisen, dass die abgewertete Bio-Ware des Landwirtes tatsächlich in der nicht backfähigen Partie enthalten ist und dass ein repräsentatives Mischmuster analysiert wurde. Jeder betroffenen Bio-Landwirt hat das Recht, anhand eines repräsentativen Mischmusters einen Gegenanalyse auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. BIO-Futterweizen Hektolitergewicht: mind. 72 kg BIO-Durumweizen Fusarium: max. 0,5 % Fusarium-befallene Körner oder rötliche Körner Hektolitergewicht: Basis 78,0 kg, mind. 75,0 kg; Abzüge je angefangenem kg unter 78,0 kg Glasigkeit: mind. 80 % (ganzglasig) Rohprotein: mind. 12 % in der Ts. Fallzahl: mind. 220 sec. BIO-Durum, der die Qualitätskriterien nicht erreicht, ist als Bio-Futterweizen einzulagern. BIO-Dinkel Sorten: keine Weizen-Dinkel-Kreuzungen, nur reine Dinkelsorten Hektolitergewicht: mind. 28,0 kg im Spelz Fallzahl: mind. 220 sec. BIO-Dinkel, dessen Fallzahl unter 220 liegt, ist als BIO-Futterdinkel einzulagern. 2

BIO-Futterdinkel Hektolitergewicht: mind. 28 kg BIO-Mahlroggen Sorten: keine Hybridroggensorten Hektolitergewicht: Basis 71,0 kg, mind. 68,0 kg, Abzüge je angefangenem kg unter 71,0 kg Mutterkorn: max. 0,05 Gewichtsprozente Amylogramm: mind. 500 AE, max. 1.600 AE Fallzahl: mind. 120 sec. BIO-Roggen, der weniger als 500 AE und/oder dessen Fallzahl unter 120 liegt, ist als BIO-Futterroggen einzulagern. BIO-Futterroggen Hektolitergewicht: mind. 65 kg Mutterkorn: max. 0,05 % BIO-Braugerste Sorten: vereinbarte Sorten, Anlieferung sortenrein Rohprotein: 9,5 12,0 % in der TS Sortierung: mind. 70 % über Schlitzsieb 2,5 mm Wassergehalt: Basis 14,5 % bis max. 15,9 %; Abzüge ab 14,6 % BIO-Gerste mit mehr als 12,0 % Protein in der TS, einer Sortierung mit weniger als 70 % über Sieb 2,5 mm und/oder mehr als 15,9 % Wasser ist als BIO-Futtergerste einzulagern. BIO-Futtergerste Hektolitergewicht: mind. 62 kg BIO-Hafer frei von Schwarzbesatz und mineralischen Verunreinigungen (Erde und Steine) Kornfarbe: Spelzenfarbe weiß, gelb, Kerne hell, nicht verfärbt, nicht fleckig Schädlinge: frei von toten und lebenden Schädlingen Hektolitergewicht: mind. 50 kg BIO-Hafer, der weniger als 50 kg/hl hat, ist als BIO-Futterhafer einzulagern. BIO-Futterhafer Hektolitergewicht: Basis 48,0 kg, mind. 45 kg 3

BIO-Hirse für Speisezwecke Sorte: Kornberger gleichmäßige, nicht verfärbte Ware, frei von Stechapfelsamen & deren Wirkstoffen Kornfarbe: gelb Wassergehalt: Basis 13,0 % ; Abzüge ab 13,1 % Wegen der starken Häufigkeit von Stechapfelsamen in Bio-Hirsefeldern und den darauf resultierenden Wirkstoffrückständen in Bio-Hirse kann eine Vermarktung als Bio-Speisehirse, die in eine Sammellagerstelle geliefert wird, nicht mehr garantierst werden. Die liefernden Bio-Landwirte bilden hier eine Gefahrengemeinschaft analog dem Fall Gefahrengemeinschaft bei Wanzenstich (siehe oben bei Bio- Speiseweizen). BIO-Mais (Stärkemais, Wachsmais, Griesmais) ohne Sauergeruch Schädlinge: frei von toten und lebenden Schädlingen Wassergehalt: Basis 14,0 %; Abzüge ab 14,1 % BIO-Futtermais Wassergehalt: Basis: 14,0 %, Abzüge ab 14,1 % BIO-Triticale Hektolitergewicht: mind. 65 kg Mutterkorn: max. 0,05 Gewichtsprozente BIO-Erbse (Erbse, Peluschke, Platterbse, Wicke) Kornfarbe: weiß, gelb, braun Wassergehalt: Basis: 14,0 %, Abzüge ab 14,1% BIO-Ackerbohne frei von Erdbesatz u. Verkrustung Wassergehalt: Basis: 14,0 %, Abzüge ab 14,1% BIO-Sojabohne für Futterzwecke frei von Erdbesatz u. Verkrustung Wassergehalt: Basis: 13,0 %, Abzüge ab 13,1% BIO-Sojabohnen für Speisezwecke Für Bio Sojabohnen für Speisezwecke gelten gesonderte Qualitätsbestimmungen. Diese sind auf www.mauthner-bio.at oder bei Ihrer Lagerstelle ersichtlich. BIO-Öl-Sonnenblumen arteigen und rein Wassergehalt: Basis: 8,0 %, Abzüge ab 8,1% AGRANA Gelbmais & AGRANA Wachsmais Für AGRANA Mais gelten gesonderte Qualitätsbestimmungen. 4

Diese sind auf www.mauthner-bio.at oder bei Ihrer Lagerstelle ersichtlich. Getreide-Eiweiß-Gemenge Getreide-Komponente: Roggen oder Triticale (auch Wechseltriticale) Eiweiß-Komponente: Ackerbohne, Erbse oder Wicke Auszählung der Komponenten bei der Ernte Übernahme. 5

5. Siebung zur Besatzfeststellung: ] OBERSIEB UNTERSIEB PRODUKT Weizen- und Durumweizen Schlitzsieb Rundsieb Schlitzsieb 5-2 - Dinkel - 12 2 - Roggen 5-1,8 - Triticale 5-1,8 - Sommergerste 5-2 - Wintergerste 5-2 - Hafer 5-1,8 - Hirse - 3,25 1,6 - Mais - 12-4,5 Erbse - 12-4,5 Ackerbohne - 14-4,5 Sojabohne - 12-4,5 Platterbse - 12-4,5 Öl-Sonnenblumen - 12 2 - Rundsieb Wien, Mai 2019 6