Die Meldeverfahren der Finanzverwaltung Die ZfA als Datendrehscheibe



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Transkript:

Die Meldeverfahren der Finanzverwaltung Die ZfA als Datendrehscheibe Cebit 2010 Hannover, 05. März 2010 Claudia Abel Norbert Rellecke

Themenübersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Aufgaben der ZfA 3. Kommunikation 4. Ausblick auf die neuen Meldeverfahren 5. Serviceleistungen der ZfA 2

Gesetzliche Grundlagen (1) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz AltEinkG) vom 05.07.2004 Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung (2040 = 100%) 22 EStG stufenweise Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen (2025 = 100%) 10 EStG Verpflichtung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Einrichtungen zur Übermittlung von Daten über den Rentenbezug 22a EStG 3

Gesetzliche Grundlagen (2) Gemäß 22a EStG haben Mitteilungspflichtige der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die Zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ( 81 EStG). Die ZfA nimmt diese Aufgaben nach 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG im Wege der Organleihe wahr. Die Fachaufsicht erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). 4

Gesetzliche Grundlagen (3) Mitteilungspflichtige sind: gesetzliche Rentenversicherungsträger der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte die berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pensionsfonds Pensionskassen Versicherungsunternehmen Unternehmen, die Verträge im Sinne des 10 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente) Anbieter im Sinne des 80 EStG (Riester-Rente) 5

Gesetzliche Grundlagen (4) Gemäß 22a EStG haben Mitteilungspflichtige folgende Daten zu melden: Identifikationsnummer ( 139b AO) Familienname und Vorname Geburtsdatum Höhe der Leibrenten (Jahresbetrag) darin enthaltener Anpassungsbetrag Rechtsgrund der Leistung Beginn und Ende des Leistungsbezugs Zeitraum eines vorherigen Leistungsbezuges Bezeichnung und Anschrift des Mitteilungspflichtigen 6

Gesetzliche Grundlagen (5) Die Datenübermittlung erfolgt: nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Veröffentlichung des Datensatzes erfolgt per BMF- Schreiben www.bzst.de durch Datenfernübertragung Direktanbindung Webformular Anbindung muss bei der ZfA beantragt werden 7

Gesetzliche Grundlagen (6) Wichtigstes Ordnungskriterium für die Rentenbezugsmitteilung ist die Identifikationsnummer (IdNr.) die IdNr. wurde zum Stichtag 01.07.2007 für jeden Bundesbürger vergeben und im Herbst 2008 mitgeteilt zur termingerechten Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen benötigten die Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer jährlich ca. 25 Millionen Rentenbezugsmitteilungen für Bestandsrenten die Ermittlung der IdNr. bei den Leistungsempfängern ist fehlerträchtig, zeitaufwändig, kostenintensiv daher: Forderung nach einem maschinellen Verfahren ohne Einbeziehung des Leistungsempfängers Lösung: Einführung des Maschinellen Anfrageverfahrens zur Erlangung der IdNr. (MAV) mit Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 8

Aufgaben der ZfA Die zentrale Stelle hat im Rahmen der Meldeverfahren der Finanzverwaltung (MeFin) folgende Aufgaben: Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Entgegennahme und Weiterleitung der Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) Ermittlung der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers für den Mitteilungspflichtigen 9

Kommunikation (1) Mitteilungspflichtige Kommunikation Messaging über MQ direkt oder über Dienstleister oder Webformular BZSt/ZIVIT und Länderfinanzverwaltung Dateikommunikation mit der Elster CS (Clearingstelle) 10

Kommunikation (2) Mitteilungspflichtige Kommunikationspartner Webserver ZfA DMZ - MQ Series Server MQ Client MQ API VPN Queue KN1_aaa.OUT MeFin Queue KN1_aaa.IN MeFin Datenversand MQ Server zusy MeFin Datenempfang zusy VPN Queue KN2_bbb.OUT zusy Queue KN2_ccc.OUT MeFin Queue KN2_bbb.IN zusy MeFin Queue KN2_ccc.IN MeFin Web- Formular SSL MQ API Queue KN3_ddd.OUT MeFin Queue KN3_ddd.IN MeFin 11

Kommunikation (3) Rentenbezugsmitteilungsverfahren Bundeszentralamt für Steuern 2 Rund 33 Mio. Antwortdatensätze Rund 33 Mio. Anfragedatensätze Stand: 15.02.2010 Rund 119,5 Mio. Rentenbezugsmitteilungen Bestätigungsprotokolle 1 Elster-Clearingstelle 3 Fehlermeldungen ZfA Rund 114 Mio. Rentenbezugsmitteilungen Mitteilungspflichtige 1. Rentenbezugsmitteilung (MZ01) an die ZfA 2. Ermittlung der Anschrift und Bundesfinanzamtsnummer des Leistungsempfängers über die Identifikationsnummern-Datenbank des BZSt/ZIVIT Finanzverwaltung 3. Rentenbezugsmitteilung inkl. Anschrift und Bundesfinanzamtsnummer des Leistungsempfängers (ZL01) an die Finanzverwaltung 12

Kommunikation (4) MAV Bundeszentralamt für Steuern 1 2 Elster-Clearingstelle 3 ZfA Mitteilungspflichtige 1. Anfragedatensätze (MI01) an die ZfA 2. Weiterleitung der Anfrage-/Antwortdatensätze an die Kommunikationspartner 3. Antwortdatensätze (IM01) aus der Identifikationsnummern-Datenbank des BZSt/ZIVIT an die Mitteilungspflichtigen 13

Verfahrensgrundsätze Nutzung von Synergieeffekten aus dem bei der ZfA betriebenen Zulagesystem zur "Riester-Rente" (zusy ) automatische Massenverarbeitung auf einer J2EE- Plattform Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Datenaustausch im XML-Format Beibehaltung der technischen Schnittstellen für Altund Neukunden 14

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (1) Steuerbürokratieabbaugesetz Bescheinigungsverfahren Riester MAV Riester MAV Sozialleistungsträger Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Bescheinigungsverfahren KV/PV MAV KV/PV MAV Arbeitgeber Erweiterungen des Datensatzes MZ01 um KV- und PV-Beiträge Jahressteuergesetz 2009 Bescheinigungsverfahren Basisrenten MAV Basisrenten 15

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (2) (Plan-)Termine für die neuen Verfahren: 08.01.2010 MAV Sozialleistungsträger (Kommunikationspartner bisher nur die Bundesanstalt für Arbeit) Mai 2010 MAV Riester MAV Basisrenten MAV KV/PV August 2010 MAV Arbeitgeber Januar 2011 Bescheinigungsverfahren Riester Bescheinigungsverfahren Basisrenten Bescheinigungsverfahren KV/PV Erweiterungen des Datensatzes MZ01 um KV- und PV-Beiträge 16

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (3) Besonderheiten MAV Arbeitgeber: Nutzung bekannter Schnittstellen für den Arbeitgeber Erstellen der Anfragen über ElsterPortal (als CSV-Datei) Nutzung des bestehenden Verfahrens beim ZIVIT Konvertieren der CSV-Datei in Anfragedatensätze MI01(XML-Format) durch die ZfA Weiterleiten der Anfragedatensätze MI01 im bestehenden MAV an das ZIVIT Entgegennahme der Antwortdatensätze IM01 (XML- Format) im bestehenden MAV vom ZIVIT Konvertieren der Antwortdatensätze IM01 in CSV-Format durch die ZfA Bereitstellen der Antworten als CSV-Datei für ElsterPortal 17

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (4) Besonderheiten Kommunikation MAV Arbeitgeber Bundeszentralamt für Steuern 5 Arbeitgeber 1 Elster-Portal 2 4 Elster-Clearingstelle 3 1. Anfragedatensätze im CSV-Format an ElsterPortal 2. Abholen der CSV-Daten und Konvertierung in XML-Anfragedatensatz MI01 3. Weiterleitung der Anfrage-/Antwortdatensätze an die Kommunikationspartner 4. Konvertierung in XML-Antwortdatensatz in CSV-Daten 5. Antwortdatensätze im CSV-Format vom ElsterPortal abholen 18 ZfA

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (5) Meldegrundsätze der neuen Bescheinigungsverfahren: Start ab 01.01.2011 erstmalig für das Jahr 2010 Meldezeitraum 01.01. - 28.02. eines Jahres 19

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (6) Sachstand zu Umsetzung der neuen Bescheinigungsverfahren Datensätze befinden sich in Abstimmung mit den Ländern Veröffentlichung voraussichtlich März 2010 Veröffentlichung KHB April 2010 20

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (7) Registrierung von Neu- und Bestandskunden Gemeinsamkeiten Registrierung als übermittelnde Stelle ist erforderlich Erfassungsvordrucke sind auf der ZfA-Website bereitgestellt Registrierung als übermittelnde Stelle möglich ab 09.04.2010 Freie Wahl der Anbindungsvariante an MeFin (unabhängig von zusy ) 21

Ausblick auf die neuen Meldeverfahren (8) Registrierung von Neu- und Bestandskunden Unterschiede Bestandskunden Die vorhandene Kundennummer aus zusy bzw. MeFin wird auch für die neuen Meldeverfahren genutzt Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website besteht bereits Aber: Verwendung separater Queues für zusy & MeFin Neukunden Vergabe einer Kundennummer Freischalten des Zugangs zum geschützten Bereich der ZfA- Website Aufbau der gewünschten technischen Anbindung 22

Serviceleistungen der ZfA Website: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de Rubriken: Altersvorsorge Besteuerung von Alterseinkünften Identifikationsnummer Servicebereich: Links Häufige Fragen Newsletter abonnieren Newsletterarchiv 23

Ihre Fragen 24

Impressum Telefon-Hotline: 030 / 865 78237 Internet: E-Mail: Postanschrift: Kontakt: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zfa@drv-bund.de Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin Norbert Rellecke E-Mail: Norbert.Rellecke@drv-bund.de Telefon: 030 / 865 61111 Claudia Abel E-Mail: Claudia.Abel@drv-bund.de Telefon: 030 / 865 61105