Foliensatz der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der ersten Uswer-Group Mitteilungspflichtige vom
|
|
- Kajetan Hausler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) info@abv.de Internet Foliensatz der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der ersten Uswer-Group Mitteilungspflichtige vom Sehr geehrte Damen und Herrn, wie mit Schreiben vom angekündigt, dürfen wir Ihnen den Foliensatz der ZfA aus der ersten User-Group Mitteilungspflichtige vom zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße Michael Prossliner Stefan Strunk
2 Herzlich willkommen zur 1. User-Group Mitteilungspflichtige Berlin, 30. September
3 1. User-Group Mitteilungspflichtige Berlin, 30. September 2008 Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth Carsten Dittrich
4 Themenübersicht 1. Gesetzliche Grundlagen Aufgaben der ZfA 2. Vorstellung Maschinelles Anfrageverfahren zur Erlangung der Identifikationsnummer nach 139b AO (MAV) 3. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 4. Technische Konzeption 1. Allgemeine Informationen sowie Voraussetzungen 2. Kommunikationswege 5. Kundenregistrierung 6. Test der ZfA-Verfahren 7. Termine 8. Kontakt / Fehlerkommunikation 9. Fragen Themenübersicht 3
5 1. Gesetzliche Grundlagen Aufgaben der ZfA Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth
6 Ausgangslage Auslöser: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom BvL 17/99 Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz AltEinkG) vom Jahressteuergesetz 2007 vom und Jahressteuergesetz 2008 vom Rechtsgrundlage 5
7 Rechtsgrundlage Gemäß 22a EStG haben Mitteilungspflichtige der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ( 81 EStG). Die ZfA nimmt diese Aufgaben nach 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG im Wege der Organleihe wahr. Die Fachaufsicht erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Rechtsgrundlage 6
8 Aufgaben der ZfA Mit der Umstellung der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen auf die nachgelagerte Besteuerung ergeben sich für die zentrale Stelle folgende Aufgaben: Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) Erlangung der Identifikationsnummer für den Mitteilungspflichtigen Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Geplant: Prüfdienst (Entwurf zum JStG 2009, 22a Abs. 4 EStG) Aufgaben der ZfA 7
9 2. Maschinelles Anfrageverfahren zur Erlangung der Identifikationsnummer nach 139b AO (MAV) Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth
10 Identifikationsnummer nach 139b AO (IdNr.) Jeder natürlichen Person in Deutschland wird eine IdNr. zugeteilt. eindeutiges Identifikationsmerkmal für den Leistungsempfänger Aufbau: elfstellige Ziffernfolge (10 Ziffern+1 Prüfziffer) keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen möglich Plausibilisierung der Prüfziffer: Algorithmus wird vom BZSt kommuniziert Anfragen an den KuFin-Postkorb leiten Identifikationsnummer 9
11 Die Ermittlung der Identifikationsnummer Ausgangslage: für die Bestandsrenten sind Rentenbezugsmitteilungen ab dem Kalenderjahr 2005 zu erstellen zur termingerechten Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen benötigen die Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer jährlich ca. 30 Mio. Rentenbezugsmitteilungen für Bestandsrenten bei ca Mitteilungspflichtigen Vorgehensweise nach 22a Abs. 2 EStG ist wegen des Medienbruchs fehlerträchtig, zeitaufwändig, kostenintensiv daher: Forderung nach einem maschinellen Verfahren ohne Einbeziehung des Leistungsempfängers Rechtsgrundlage: Jahressteuergesetz 2008 vom [Art. 1 Rz. 37 f) bb)] Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 10
12 Die Identifikationsnummer im laufenden Verfahren Normalfall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen bei der Antragstellung auf eine Leistung Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung Ausnahmefall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen unterbleibt Mitteilungspflichtiger fordert Leistungsempfänger erfolglos zur Mitteilung der Identifikationsnummer auf Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 11
13 Die Ermittlung der Identifikationsnummer im Ausnahmefall Lösung: Einrichtung des maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) nach 22a Abs. 2 EStG Ablauf des MAV: Anfrage der Identifikationsnummer durch Mitteilungspflichtigen über die ZfA an das BZSt/ZIVIT Ermittlung der Identifikationsnummer durch das BZSt/ZIVIT Mitteilung der Identifikationsnummer vom BZSt/ZIVIT über die ZfA an den Mitteilungspflichtigen Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 12
14 Die Ermittlung der Identifikationsnummer zum Start des Verfahrens Sonderregelung 52 Abs. 38a Satz 2 EStG Abweichend von 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG kann für einen Leistungsempfänger, dem in den Jahren 2005 bis 2008 Leistungen zugeflossen sind die Identifikationsnummer beim BZSt erhoben werden. Voraussetzung: Die übermittelten Daten mit den nach 139b Abs. 3 der Abgabenordnung beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten müssen übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, findet 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG Anwendung. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 13
15 Anfragedaten zur Ermittlung der Identifikationsnummer Daten der Anfrage ( 22a Abs. 2 EStG i.v.m. 139b Abs. 3 AO): Mitteilungspflichtigendaten Angaben zum Namen Geschlecht Geburtstag Geburtsort / Geburtsstaat Sterbedatum gegenwärtige oder letzte bekannte Hausanschrift Nicht alle Anfragedaten sind Pflichtangaben. Die Angabe zusätzlicher Informationen erhöht die Trefferquote der Anfrage. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 14
16 Die Anfrage erfolgt automatisiert nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung; möglich auch per Web-Formular. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 15
17 Datenübermittlung im Rahmen des MAV Anforderung der IdNr. durch den Mitteilungspflichtigen Meldegrund MI01 Art der Anfrage: 1 = 52 Abs. 38a EStG» 2 = 22a Abs. 2 EStG Antwort auf Anforderung der IdNr. Meldegrund IM01 Ermittlungsergebnis: - Identifikationsnummer o d e r - Returncode 1, 2, 3 oder 4 Technisch fehlerhafte Meldungen / Besonderheit Datensätze, die gegen das Schema verstoßen, werden im Umschlagdatensatz ZE99 verpackt zurückgesandt. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 16
18 Kommunikationsszenarien MAV Bundeszentralamt für Steuern 2 MI01 <Weiterleitung> 3 IM01 <Antwort> 1 MI01 <Anfrage> 4 IM01 <Antwort> Mitteilungspflichtige F ZE99 <Meldung> ZfA Finanzverwaltung 1) Übermittlung der Anfrage an die ZfA 2) Weiterleitung der Anfrage an das BZSt nach Validierung und Berechtigungsprüfung 3) Übermittlung des Antwortdatensatzes an die ZfA 4) Weiterleitung des Antwortdatensatzes an den Mitteilungspflichtigen nach Validierung F) Rücksendung einer fehlerhaften Meldung Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 17
19 3. Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth
20 Wer muss melden? Mitteilungspflichtige: gesetzliche Rentenversicherungsträger der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte die berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pensionsfonds Pensionskassen Versicherungsunternehmen Unternehmen, die Verträge im Sinne des 10 Abs.1 Nr.2 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente) Anbieter im Sinne des 80 EStG (Riester-Rente) Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 19
21 Was muss gemeldet werden? Für jeden Vertrag und für jede Rente je gesondert: Persönliche Daten des Leistungsempfängers, Daten des Leistungsbezugs, Daten zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 20
22 Persönliche Daten des Leistungsempfängers Identifikationsnummer ( 139b AO), Familienname und Vorname, Geburtsdatum; nicht jedoch die Wohnanschrift. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 21
23 Daten des Leistungsbezugs Je gesondert: Angaben zur Höhe und Bestimmung des Leistungsbezugs, Angaben zum Betrag, der ausschließlich auf Rentenanpassungen beruht, Angaben zum Zeitpunkte von Beginn und Ende des Leistungsbezugs (bei Folgerenten zusätzlich die Laufzeit der vorhergehenden Rente). Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 22
24 Daten zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen die Bezeichnung des Mitteilungspflichtigen, z.b. - Deutsche Rentenversicherung Bund, - Pensionskasse XY AG und die Anschrift des Mitteilungspflichtigen, - in der Regel der Geschäftssitz. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 23
25 Meldetermin Regulär nach Beginn des Verfahrens: Bis zum 1. März des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung nach 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und 22 Nr. 5 EStG einem Leistungsempfänger zugeflossen ist. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 24
26 Die Meldung erfolgt automatisiert nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung; möglich auch per Web-Formular. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 25
27 Datenübermittlung im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens Meldung einer Rentenbezugsmitteilung Meldegrund MZ01 Merkmal zur Meldung: 1 = Mitteilung» 2 = Berichtigung» 3 = Stornierung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 26
28 Schlüsselfelder Datensätze werden über Schlüsselfelder eindeutig identifiziert - Zuordnung für Berichtigungen und Stornierungen - Verhinderung von Mehrfachmeldungen Änderungen an Schlüsselfeldern erst nach Stornierung der ursprünglichen Meldung Schlüsselfelder sind: Feldname idnr kdnr lejahr mipfordbg lemm Feldinhalt Identifikationsnummer Kundennummer des Mitteilungspflichtigen Jahr des Zuflusses/Abflusses der Leistung Mitteilungspflichtigenordnungsbegriff und/oder Merkmal zur Leistung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 27
29 Kommunikationsszenarien RebSy Bundeszentralamt für Steuern 1 MZ01 <Mitteilung> 2 MZ01 <Berichtigung> 6 ZI01 <Mitteilung> 7 IZ01 <Mitteilung> 3 MZ01 <Stornierung> 8 ZL01 <Mitteilung> Mitteilungspflichtige 4 MZ01 <fachl. Fehler> 5 ZfA Finanzverwaltung ZE99 <Meldung> 1) Erstmalige Übersendung einer MZ01-Meldung für ein Leistungsjahr (Mitteilung) 2) Berichtigung einer MZ01-Meldung 3) Stornierung einer MZ01-Meldung 4) Rücksendung einer fachlich fehlerhaften MZ01-Meldung 5) Rücksendung einer ungültigen (invaliden) Meldung 6) Anfrage Identitätsabgleich 7) Antwort Identitätsabgleich 8) Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 28
30 4. Technische Konzeption der zentralen Stelle Deutsche Rentenversicherung - Bund Carsten Dittrich
31 Das IT-Verfahren Prämissen: Nutzung von Synergieeffekten aus dem bei der ZfA betriebenen Zulagesystem zur "Riester-Rente" (zusy ) automatische Massenverarbeitung auf einer J2EE-Plattform papierloses Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Datenaustausch im XML-Format Beibehaltung der technischen Schnittstellen für Alt- und Neukunden Technische Konzeption 30
32 Datenübermittlung Nutzung von WebSphere MQ: Datenfernübertragung per Message-Transfersystem entkoppelte Kommunikation zwischen zwei Programmen über Queues (Warteschlangen) zwei Queues je Verfahren in der demilitarisierten Zone (ZfA-DMZ): eine Import-Queue zum Empfang von Daten der Kommunikationspartner bei der ZfA eine Export-Queue zum Versand von Daten der ZfA an den Kommunikationspartner Alternativen bei der Nutzung von WebSphere MQ: Server to Server (S2S) Clientverbindung (C2S) Technische Konzeption 31
33 Anbindung der Kunden der zentralen Stelle Datenaustausch mittels Datenfernübertragung, geschützt und authentifiziert durch ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN) Aufbau der Kommunikation über eine Anbindung per Internet per ISDN-Einwahl per Standleitung Alternative: Nutzung der Webformulare Aufgaben der Kommunikationspartner: Vor- und Nachteile der Varianten abwägen Auswahl der erforderlichen Hard- und Software situationsbedingt optimieren Anbindung der Kunden 32
34 Kommunikationsschnittstellen der ZfA Kommunikationspartner Webserver ZfA DMZ - MQ Series Server WebSphere MQ Client MQ API VPN Queue KN1_aaa.OUT RebSy Queue KN1_aaa.IN RebSy Datenversand WebSphere MQ Server zusy RebSy Datenempfang zusy VPN Queue KN2_bbb.OUT zusy Queue KN2_ccc.OUT RebSy Queue KN2_bbb.IN zusy RebSy Queue KN2_ccc.IN RebSy Web- Formular SSL MQ API Queue KN3_ddd.OUT RebSy Queue KN3_ddd.IN RebSy Anbindung der Kunden 33
35 5. Kundenregistrierung Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth
36 Fachliche Grundlagen Datenaustausch durch Datenübermittlung per Datenfernübertragung Mitteilungspflichtige müssen sich bei der ZfA als Kunden registrieren lassen (Berechtigungsprüfung) Mitteilungspflichtige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Länderfinanzbehörden Kundenregistrierung 35
37 Registrierung und Anbindung der Mitteilungspflichtigen Mitteilungspflichtiger druckt den Erfassungsvordruck von aus Mitteilungspflichtiger versendet den ausgefüllten Erfassungsbogen an die ZfA (per Post oder vorab Fax) ZfA vergibt bei Bedarf Kundennummer und Passwort zum Zugriff auf den geschützten Bereich der ZfA-Website ZfA teilt dem Mitteilungspflichtigen die Zugangsdaten und die gespeicherten Stammdaten mit ZfA richtet unter Mitwirkung des Mitteilungspflichtigen die maschinelle Anbindung an das Rentenbezugsmitteilungssystem ein Anbindung des Mitteilungspflichtigen ist abgeschlossen Kundenregistrierung 36
38 Registrierung von Neu- und Bestandskunden Gemeinsamkeiten Die Registrierung als Mitteilungspflichtiger ist erforderlich. Die Anbindungsvariante an das Rentenbezugsmitteilungssystem (RebSy) kann frei gewählt werden. Neukunden Unterschiede Bestandskunden Es wird eine Kundennummer vergeben. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website wird freigeschaltet. Die vorhandene Kundennummer aus zusy wird auch für RebSy genutzt. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website besteht bereits. Für zusy und RebSy sind separate Queues zu verwenden. Kundenregistrierung 37
39 6. Test der ZfA-Verfahren Deutsche Rentenversicherung - Bund Carsten Dittrich
40 Vorbereitungen für den Test Genereller Ablauf: Vorlage der Daten des Beteiligten mit Angaben zur technischen Anbindung des Kunden bei der ZfA Bei Testabsicht: formloser Antrag technische Anbindung für das Produktionsumfeld Erstellung und Versand eines Parameterschreibens durch die ZfA Aufbau, Konfiguration und Test der Anbindung durch beide Seiten Nutzung der Produktionsanbindung technische Anbindung für das Testumfeld Erstellung und Versand eines Parameterschreibens durch die ZfA Aufbau, Konfiguration und Test der Anbindung durch beide Seiten Nutzung der Testanbindung Test in RebSy 39
41 Erfassung von Daten der Beteiligten Test in RebSy 40
42 Ablauf des Verfahrenstest Schnittstellentest - analog zum produktiven Verfahren: Automatische Entgegennahme der Datensätze und Validierung. Testdaten sind korrekt keine weitere Aktion; an den Absender wird keine Rückmeldung übermittelt. Testdaten sind fehlerhaft Fehlermeldung; der Testdatensatz wird um einen Fehlerbaustein ergänzt oder bei groben Schemaverstößen als ZE99 an den Absender zurück gesandt. Eine individuelle Betreuung dieser Tests kann von der ZfA nicht geleistet werden. Es findet kein Verbundtest mit Beteiligten der Finanzverwaltung statt. Im MAV-Test werden daher keine Identifikationsnummern geliefert. Test in RebSy 41
43 Kennzeichnung von Testfällen Feld Testmerker Die ZfA stellt separat getrennte Infrastrukturen für die Verarbeitung in Produktions- und Testumgebungen zur Verfügung. Ein Verfahrenstest hat - durch technische Konfiguration getrennt - in der Testumgebung zu erfolgen. Das Feld Testmerker wurde in den Datensätzen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt, um mit konsistenten XML-Schema die Verarbeitung bis zur Finanzverwaltung zu gewährleisten eine Kennzeichnung auch in den Datensätzen zu etablieren Für Testzwecke ist dieses Feld mit einem "T" zu belegen. Damit wird die sachgerechte Verwendung dieser Testdaten sichergestellt. Im produktiven Verfahren darf dieses Feld nicht vorhanden sein; andernfalls wird der Datensatz als fehlerhaft zurückgewiesen. Test in RebSy 42
44 7. Termine
45 Termine Start Versand Steuer-Id: 1. August 2008 Über 40 Mio. Schreiben sind versandt. Freigabe KHB und Anlagen: 20. August 2008 Bereitstellung auf der Internetseite der ZfA Veröffentlichung der Datensätze/ Datensatzbeschreibungen: 13. August 2008 BMF-Schreiben Start MAV: 1. Oktober 2008 Bereitstellung auf der Internetseite des BZSt Termine 44
46 8. Kontakt / Fehlerkommunikation
47 Die ZfA im Internet Website: Besteuerung von Alterseinkünften Rubriken: Aktuelles Allgemeines Kommunikationshandbücher (KHB) Downloadbereich (geschützter Bereich) Kontakt 46
48 Zuständigkeiten Fachliche Fragen KuFin (Hotline 030 / ) - Registrierung - Anbindung Service / EDV (Hotline 030 / ) - Nachfragen zu den Datensätzen (Verbleib, Aufbau) Technische Fragen Betrieb (Hotline 030 / ) - technische Fehler/Probleme im Datenaustausch Zuständigkeiten 47
49 Ihre Fragen Kontakt 48
50 Impressum 1. User-Group Mitteilungspflichtige Telefon-Hotline: 030 / Internet: Postanschrift: zfa@drv-bund.de Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Berlin
Das neue Alterseinkünftegesetz: Datenaustausch in der Praxis
Das neue Alterseinkünftegesetz: Datenaustausch in der Praxis Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) informiert über Details zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren CeBIT, März 2008 DRV-Bund Antje
MehrDie Meldeverfahren der Finanzverwaltung Die ZfA als Datendrehscheibe
Die Meldeverfahren der Finanzverwaltung Die ZfA als Datendrehscheibe Cebit 2010 Hannover, 05. März 2010 Claudia Abel Norbert Rellecke Themenübersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Aufgaben der ZfA 3. Kommunikation
MehrRiester-Rente Aktuelle Zahlen aus der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Riester-Rente Aktuelle Zahlen aus der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Berlin, 7. Januar 2013 Ulrich Stolz Sabine Ohsmann Themenübersicht 1. Organisation
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Riester-Rente
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Riester-Rente Pressefachseminar Berlin, 12. Juli 2012 Ulrich Stolz Sabine Ohsmann Themenübersicht 1. Organisation und Verfahrensüberblick
MehrErfassung von Daten der Beteiligten für die Verfahren der zentralen Stelle ( 81 Einkommensteuergesetz - EStG)
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222377 Telefax 03381 21223380 zfa@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
MehrDiese Version ist anwendbar für die Übermittlung von Daten, die die folgenden Veranlagungszeiträume betreffen:
Inhaltsübersicht Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. 22a Absatz 1 Einkommensteuergesetz
MehrAlterseinkünftegesetz Ermittlung des Freibetrages, wenn ein zunächst gezahlt Kinderzuschuss wegfällt
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach 51 05 11 50941 Köln Telefon (02 21) 3 76 10 71 Telefax (02 21) 3 76 10 73
MehrEinzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes
Inhaltsübersicht Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den Mitteilungspflichtigen gem. 22a Absatz 1 Einkommensteuergesetz
MehrHinweise für Meldebehörden zur Nutzung der Meldedaten in diversen steuerlichen Verfahren
Hinweise für Meldebehörden zur Nutzung der Meldedaten in diversen steuerlichen Verfahren Inhaltsangabe 1. Allgemeines 2. VIFA 3. MAV 4. Identabgleich 5. FA-Batch 6. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
MehrEinführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens nach 10 Absatz 4b EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Herrn Bernd Rosenträger bernd.rosenträger@bmas.bund.de HAUSANSCHRIFT
MehrHinweise für Meldebehörden zur Nutzung der Meldedaten in diversen steuerlichen Verfahren
Hinweise für Meldebehörden zur Nutzung der Meldedaten in diversen steuerlichen Verfahren Inhaltsangabe 1. Allgemeines 2. VIFA 3. MAV 4. Identabgleich 5. FA-Batch 6. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
MehrBUNDESVERSICHERUNGSANSTALT FÜR ANGESTELLTE Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BfA 10868 Berlin Dienstgebäude: Ruhrstaße 2, 10709 Berlin (Wilmersdorf) Telefax 030 865- Telefon, Auskunft erteilt 030 865- Datum Umsetzung der Bestimmungen des Zulageverfahrens ( 10a i.v.m. Abschnitt
MehrZusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Zusatzversorgungskasse Thüringen, 06556 Artern Auskunft erteilt: Service-Telefon Durchwahl: 03466/336485 Telefax: 03466/336455 E-Mail: zvk@kvt-zvk.de Ihr Zeichen Versicherungsnummer (bitte bei Antwort
MehrVorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005
Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen
MehrSteuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung
Steuer-Identifikationsnummer als datenschutzrechtliche Herausforderung Jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland erhält seit 2008 anlassunabhängig eine dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).
MehrFür die maschinelle Herstellung des Vordrucks werden folgende ergänzende Regelungen getroffen:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Reinhart Vertreter Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrEintragung der Steuer-ID in OPEN/PROSOZ
Richtlinie L (Leistungsrecht) 004/2016 vom 04.07.2016 Eintragung der Steuer-ID in OPEN/PROSOZ gültig ab: sofort 2 1. Ausgangssituation Mit Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes ist ein
MehrRentenbezugs-Mitteilungsverfahren nach 22 a EStG
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach 51 05 11 50941 Köln Telefon (02 21) 3 76 10 71 Telefax (02 21) 3 76 10 73
MehrZentrale Stelle. (i.d F. des EStG v. 8.10.2009) Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung
Zentrale Stelle 81 EStG 81 Zentrale Stelle (i.d F. des EStG v. 8.10.2009) Zentrale Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Deutsche Rentenversicherung Bund. Verwaltungsvorschriften: BMF 24.7.2013 IV C
MehrGZ: IV A 2 - S 1910/14/ DOK:
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 22. Oktober 2014 Referentenentwurf
MehrWas versteht man unter Rürup-Rente?
Was versteht man unter Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung ( 10 EStG) staatlich gefördert
MehrDeutsche Rentenversicherung
Deutsche Bund Hotline 030 865-78586 Zentrale Stelle für Pflegevorsorge 030 865-79 41046 zfp@drv-bund.de www.zfp.deutsche-rentenversicherung-bund.de Postanschrift: 10868 Berlin Deutsche Aktenzeichen 1 Eingangsstempel
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 27. Juni 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn +49 (0) 18 88 6 82-0 DATUM
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin, 29. März 2007
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 29. März 2007 Informationen für Meldebehörden zum Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern aufgrund 139b der Abgabenordnung 1. Allgemeines Zum 1. Juli
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 7. September 2016 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von
MehrCheckliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren
Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren In diesem Dokument erhalten Sie Informationen, wie Sie sich zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren (KiStA) im Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal
MehrEinzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes
Inhaltsübersicht Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den übermittelnden Stellen im Rahmen der Meldeverfahren für die
MehrAlterseinkünftegesetz
Die Rente ist sicher! Die Rente ist sicher! 1 Glauben Sie das wirklich? 2 Und was ist wenn Sie in Rente gehen? 69,5 48,2 55,8 Dann gibt es mit Sicherheit weniger 46,0 50,8 Rentenniveau 2000 2040 Rentenniveau
MehrTesthandbuch für den CRS- Integrationstest mit den Finanzinstituten/ Meldestellen
Stand:16.12.2016 Testhandbuch für den CRS- Integrationstest mit den Finanzinstituten/ Meldestellen Inhaltsverzeichnis 0 INFORMATIONEN ZUM VORLIEGENDEN DOKUMENT... 4 0.1 ZWECK DES DOKUMENTS... 4 0.2 ALLGEMEINE
MehrZusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER)
Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER) Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1170 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. 4. Details 4.1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
MehrZentrale Zulagenstelle für Altersvermögen MeFin Datensatzbeschreibung MZ30
1 Meldung der steuerfreien Zuschüsse/Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen im Sinne des 10 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a EStG (Meldegrund MZ30) 1.1 Zeichendarstellung Die Zeichendarstellung entschlüsselt
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrBundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 24.11.2016 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2017 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband
MehrZusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER)
Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (ELSTER) Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1170 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
MehrDiese Version ist anwendbar für die Übermittlung von Daten, die die folgenden Veranlagungszeiträume betreffen:
Inhaltsübersicht Einzelne Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Datensatzes Datenübermittlung zwischen der zentralen Stelle und den übermittelnden Stellen im Rahmen der Meldeverfahren für die
MehrAnleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA
Anleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA Version: 1.00.01 Stand: 13.10.2014 1 Änderungsübersicht Datum Version Beschreibung Autor 22.09.2014 1.00.00
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Oktober 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen
MehrErfassung von Daten der Beteiligten für die Verfahren der zentralen Stelle ( 81 Einkommensteuergesetz - EStG)
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 030 865-27500 zfa@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
MehrGültig bis 30.KW Ab 31. KW 2017 mit neuem Layout im KHB Teil 2 wiederzufinden
Dokumentinhalte: FATCA Kurzübersicht BOP 1. Einleitung 2. Neuerungen im BOP ab Produktivsetzung im Juni 2017 3. Neuversand/ Aufruf bereits gesendeter Daten über BOP 1. Einleitung Die US-amerikanische Bundessteuerbehörde
MehrAnlage R PDF Anlage R. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin
Anlage R 2006 PDF Anlage R Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Adressen verzeichnisse Alterseinkünfte BMF 24.02.2005 Besteuerung von
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrAktuelles aus dem DEÜV-Meldeverfahren. Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch
Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch -Inhalt - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
MehrGemeinsame Grundsätze für Bestandsprüfungen nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrOrt, Datum Unterschrift der versicherten Stempel/Unterschrift des Person /Leistungsempfänger Versicherungsnehmers/Arbeitgebers
Zahlstelle Direktversicherung 10787917 Zurück an: neue leben Lebensversicherung AG Postfach 10 47 07 20032 Hamburg Versicherung-Nr.: Art 5290 Formular zur Auszahlung der Versorgungsleistung Mit der Zahlung
MehrHANDBUCH. Übermittlung von Sonderausgaben
HANDBUCH für die Übermittlung von Sonderausgaben im Dialogverfahren ( online ) in FinanzOnline Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERMITTLUNG VON SONDERAUSGABEN IM DIALOGVERFAHREN... 4 1.1. Sonderausgaben
Mehreubp Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung Inhaltsverzeichnis... 1 1 Allgemeines... 1 2 Fragen zur... 2 2.1 Ist die verpflichtend?... 2 2.2 Ersetzt die einen Prüftermin vor Ort?... 2 2.3 Sind die Daten
MehrAnleitung zur Regelabfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals über das Web Formular im BZStOnline-Portal (BOP)
Anleitung zur Regelabfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals über das Web Formular im BZStOnline-Portal (BOP) Version: 1.00.03 Stand: 03.11.2014 Wichtiger Hinweis: Die Nutzung der Formularschnittstelle erfolgt
MehrNeues Verfahren zur Abgabe der ZM (Zusammenfassende Meldung) seit
Neues Verfahren zur Abgabe der ZM (Zusammenfassende Meldung) seit 01.09.2013 Hintergrund: Quelle: http://www.bzst.de/de/steuern_international/ust_kontrollverfahren_zm_ecommerce/zusammenf assende_meldungen/formulare/formulare_node.html
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrMeine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Mai 2013
Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Mai 2013 Inhalt. Meine VBL. Zugang für Versicherte. Erste Schritte. Welche Vorteile bietet Ihnen Meine VBL? 3 Melden Sie sich in Meine VBL
MehrAntrag auf Hinterbliebenenversorgung
Mitgl.Nr. W 436 / Anschrift des Antragstellers: Postanschrift: Postfach 810123, 81901 München Verwaltungsgebäude: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-8857 Telefax: (089) 9235-8810 E-Mail:
MehrDas neuen Verfahren ist geregelt in 51 a Absatz 2 c und 2 e des Einkommensteuergesetzes.
Hinweise zum neuen Verfahren für den Kirchensteuerabzug ab 2015 Vorbemerkung Das neuen Verfahren ist geregelt in 51 a Absatz 2 c und 2 e des Einkommensteuergesetzes. Überblick Zeitplan für 2014 1 ab 01.01.2014
MehrVorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten
Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrFragebogen zum Antrag auf
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Rentenabteilung Mittlerer Hasenpfad 25 60598 Frankfurt am Main Fragebogen zum Antrag auf Halbwaisenrente Vollwaisenrente Für Kinder, die das 18. Lebenshr vollendet
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales ... Bundesministerium des Innern
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrVORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN
1 VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG I: BELEGABRUF BEANTRAGEN UND FREISCHALTEN Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrTeil 1 Registrierung für die Nutzung eines BZSt-Verfahrens
Version: 1.2 Kommunikationshandbuch Teil 1 Registrierung für die Nutzung eines BZSt-Verfahrens Inhaltsverzeichnis 0 INFORMATIONEN ZUM VORLIEGENDEN DOKUMENT... 4 0.1 ZWECK DES DOKUMENTS... 4 0.2 ÄNDERUNGSHISTORIE...
MehrBedienungsanleitung Version 1 November 2010
ParFriend Interpretationsfreie Stammdaten sind die Grundvoraussetzung für einen sicheren Datenaustausch über Portalgrenzen hinweg. Gleichzeitig kann mit elektronisch übermittelten Daten der Neuanlage-Prozess
MehrVorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten
Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt
MehrVerbindliche Handlungsanweisungen (OSCI XMeld 2.2.1) Stand: 22. Mai Expertengremium OSCI XMeld
XMeld 2.2.1) Stand: 22. Mai 2017 Expertengremium OSCI XMeld Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von OSCI XMeld 2.2.1 festgelegt, die von den Herstellern
MehrDatenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Konzeptpapier Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) www.awv-net.de AWV e.v. Seite 1 von 7 Konzeptpapier
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung
Mehrebilanz Überblick und Termine Buchhalterische Konsequenzen Centric Lösung - Zielsetzung Bereitstellung und Übermittlung der Daten
Centric ebilanz ebilanz Überblick und Termine Buchhalterische Konsequenzen Centric Lösung - Zielsetzung Bereitstellung und Übermittlung der Daten Verfügbarkeit der Centric ebilanz Lösung Überblick und
MehrAnleitung zur Anlassabfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals über das Web Formular im BZStOnline-Portal (BOP)
Anleitung zur Anlassabfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals über das Web Formular im BZStOnline-Portal (BOP) Version: 1.01.00 Stand: 15.07.2015 Wichtiger Hinweis: Die Nutzung der Formularschnittstelle
MehrElektronische Übermittlung
Elektronische Übermittlung Bereich: Steuern - Info für Anwender Nr. 81024 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Rechtliche Information 4. Vorgehensweisen 4.1. Versand über Agenda ZDÜ 4.2. Direktversand
MehrGemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)
Gemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) 1 Inhaltsübersicht: 1 Rechtliche Grundlagen... 3 2 Datenübermittlung durch
MehrZUSY4cobol 1.0. Leistungsbeschreibung. Lösungen und Produkte
Lösungen und Produkte ZUSY4cobol 1.0 Leistungsbeschreibung Datum: 20.12.2002 Hornbergstr. 49 70794 Filderstadt Germany Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 1 EINLEITUNG... 2 FUNKTIONALITÄT... 3 DATENFLUSS...
MehrRundschreiben Nr. 38/2017. AnaCredit hier: Informationen über die Testphase und (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für AnaCredit
An alle Banken (MFIs) und an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften (sowie an die Bankenverbände und Meldewesen- Software-Hersteller) 16. Juni 2017 Rundschreiben Nr. 38/2017 AnaCredit
MehrSelectLine Auftrag und Rechnungswesen- OPOS. ab Version Einrichtung und Anwendung E-Rechnung
SelectLine Auftrag und Rechnungswesen- OPOS ab Version 16.4 Einrichtung und Anwendung E-Rechnung Copyright 2016 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche
MehrVorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)
Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) Prozess Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) mit Vollmachtsdatenbank Das kennen Sie, die vorausgefüllte Buchungszeile aus dem digitalen Belegbuchen DATEV-Thementag
MehrBayerisches Landesamt für Steuern EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUER- ABZUGSMERKMALE (ELSTAM) Information für die Meldebehörden
Bayerisches Landesamt für Steuern EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUER- ABZUGSMERKMALE (ELSTAM) Information für die Meldebehörden STAND: MAI 2010 Einführung ELStAM Information für die Meldebehörden
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Dr. Spies (SPD) vom betreffend Datenabgleich zwischen BAföG-Amt und Finanzamt und Antwort
18. Wahlperiode Drucksache 18/3962 HESSISCHER LANDTAG 22. 06. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 13.04.2011 betreffend Datenabgleich zwischen BAföG-Amt und Finanzamt und Antwort der Ministerin
MehrHANDBUCH. Übermittlung von Sonderausgaben
HANDBUCH für die Übermittlung von Sonderausgaben im Dialogverfahren ( online ) in FinanzOnline Seite 2 von 13 Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERMITTLUNG VON SONDERAUSGABEN IM DIALOGVERFAHREN... 4 1.1. Sonderausgaben
MehrGemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT BAHN SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrDie Kreisverwaltung Neuwied eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Nachrichten an unsere virtuelle Poststelle kvneuwied@poststelle.rlp.de bis auf Weiteres nicht als HTML-Nachrichten versendet werden. Der Hersteller der
MehrD i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 1
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.2 Bonn, 23. August 2006 - O 1959 13/06 - Tel. 01888/7030-9811 D i e n s t a n w e i s u n g S t e u e r N r. 1 Behandlung der Lohnsteuerkarten nach Abschluss
MehrNeues Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2015
Neues Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2015 Ausgangslage Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde Empfängern von Kapitalerträgen ein Wahlrecht hinsichtlich eines eventuellen Kirchensteuerabzugs
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrVerfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung zum Datenabgleich nach 52 Abs. 2a SGB II unter Berücksichtigung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) und der gemeinsamen Verfahrensgrundsätze Stand: 03/2010 Seite:
MehrAgenda 1. IST-Stand in Welche neuen Anforderungen gab es? 3. Warum extra? 4. Wie wurde der Standard umgesetzt? 5. Erfahrungen mit extra Copyri
extra bei der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Kommunikationsserver für den Dialogverkehr im Datenaustausch E-Government-Standards für Wirtschaft und Verwaltung 22. November 2010, Berlin Referent:
MehrWhite Paper Sofortmeldungen
White Paper Sofortmeldungen Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Sofortmeldungen...3 1.1. Allgemein...3 1.1.1. Rechtsgrundlagen...3 1.1.2. Wer hat zu melden?...3 1.1.3. Wer ist zu melden?...3 1.1.4.
MehrOberste Finanzbehörden. nachrichtlich: Bundesministerium für. Arbeit und Soziales. Bundesministerium des Innern
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin der Länder
MehrUmsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim
MehrDEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrAnleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und - fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA -
Anleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und - fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA - (Vollzugang) Version: 2.00.00 Stand: 03.07.2017 Wichtiger Hinweis: Die Registrierung beim BZStOnline-Portal
MehrAnleitung zum Antrag auf Zuteilung einer Zulassungsnummer. zum Verfahren Kirchensteuerabzug. (Eingeschränkter Verfahrenszugang)
Anleitung zum Antrag auf Zuteilung einer Zulassungsnummer zum Verfahren Kirchensteuerabzug (Eingeschränkter Verfahrenszugang) Version: 1.01 Stand: 07.09.2015 Wichtiger Hinweis: Bei einer Zulassung mit
MehrKurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im sv.net
Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im sv.net Mit Einführung des UV-Meldeverfahrens wird der Lohnnachweis digital. Die Unternehmen melden künftig die Bruttoentgelte und geleisteten Arbeitsstunden
MehrEingangsformel. 1 Allgemeines. 2. BMeldDÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch
MehrLeitfaden. Übermittlung von Sonderausgaben
Leitfaden für die Übermittlung von Sonderausgaben im Datenstromverfahren und Webservice in FinanzOnline Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERMITTLUNG VON SONDERAUSGABEN IM DATENSTROMVERFAHREN... 4 2.
MehrFragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis
Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis Was muss man tun 1. wenn keine PIN vorliegt? Ohne PIN ist eine Teilnahme am elektronischen Verfahren und somit die Abgabe des digitalen Lohnnachweises nicht
MehrMaschinelles Zahlstellenmeldeverfahren. Vorläufige Regelungen zur Bearbeitung von Meldungen der Krankenkassen
Maschinelles Zahlstellenmeldeverfahren (Meldepflichten bei Versorgungsbezügen nach 202 SGB V) Vorläufige Regelungen zur Bearbeitung von Meldungen der Krankenkassen Stand August 2011 Stand: 31.08.2011 Seite
MehrAnlage EÜR übermitteln
Anlage EÜR übermitteln Bereich: FIBU - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Assistent starten 3 3.2. EÜR Betriebseinnahmen 4 3.3. EÜR Betriebsausgaben 5 3.4. EÜR Ermittlung
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 6. August 2015 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2016 an geltenden Fassung 1 Die Zahlstelle
MehrFragebogen zum Antrag auf
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Rentenabteilung Mittlerer Hasenpfad 25 60598 Frankfurt am Main Fragebogen zum Antrag auf vorgezogene Altersrente vorgezogene Altersrente als Teilrente Altersrente
MehrBegleitschreiben zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren - Aktualisierung und Ergänzung unseres Schreibens vom 01.09.2009
Begleitschreiben zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren - Aktualisierung und Ergänzung unseres Schreibens vom 01.09.2009 1. Allgemeine Hinweise Der Versand von Rentenbezugsmitteilungen ist von Seiten der
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Unterrichtung über die Möglichkeiten des Eintrags von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren Widerspruch gegen
Mehr