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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) info@abv.de Internet Foliensatz der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der ersten Uswer-Group Mitteilungspflichtige vom Sehr geehrte Damen und Herrn, wie mit Schreiben vom angekündigt, dürfen wir Ihnen den Foliensatz der ZfA aus der ersten User-Group Mitteilungspflichtige vom zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße Michael Prossliner Stefan Strunk

2 Herzlich willkommen zur 1. User-Group Mitteilungspflichtige Berlin, 30. September

3 1. User-Group Mitteilungspflichtige Berlin, 30. September 2008 Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth Carsten Dittrich

4 Themenübersicht 1. Gesetzliche Grundlagen Aufgaben der ZfA 2. Vorstellung Maschinelles Anfrageverfahren zur Erlangung der Identifikationsnummer nach 139b AO (MAV) 3. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 4. Technische Konzeption 1. Allgemeine Informationen sowie Voraussetzungen 2. Kommunikationswege 5. Kundenregistrierung 6. Test der ZfA-Verfahren 7. Termine 8. Kontakt / Fehlerkommunikation 9. Fragen Themenübersicht 3

5 1. Gesetzliche Grundlagen Aufgaben der ZfA Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth

6 Ausgangslage Auslöser: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom BvL 17/99 Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz AltEinkG) vom Jahressteuergesetz 2007 vom und Jahressteuergesetz 2008 vom Rechtsgrundlage 5

7 Rechtsgrundlage Gemäß 22a EStG haben Mitteilungspflichtige der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Die zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ( 81 EStG). Die ZfA nimmt diese Aufgaben nach 5 Abs. 1 Nr. 18 FVG im Wege der Organleihe wahr. Die Fachaufsicht erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Rechtsgrundlage 6

8 Aufgaben der ZfA Mit der Umstellung der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen auf die nachgelagerte Besteuerung ergeben sich für die zentrale Stelle folgende Aufgaben: Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) Erlangung der Identifikationsnummer für den Mitteilungspflichtigen Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Geplant: Prüfdienst (Entwurf zum JStG 2009, 22a Abs. 4 EStG) Aufgaben der ZfA 7

9 2. Maschinelles Anfrageverfahren zur Erlangung der Identifikationsnummer nach 139b AO (MAV) Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth

10 Identifikationsnummer nach 139b AO (IdNr.) Jeder natürlichen Person in Deutschland wird eine IdNr. zugeteilt. eindeutiges Identifikationsmerkmal für den Leistungsempfänger Aufbau: elfstellige Ziffernfolge (10 Ziffern+1 Prüfziffer) keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen möglich Plausibilisierung der Prüfziffer: Algorithmus wird vom BZSt kommuniziert Anfragen an den KuFin-Postkorb leiten Identifikationsnummer 9

11 Die Ermittlung der Identifikationsnummer Ausgangslage: für die Bestandsrenten sind Rentenbezugsmitteilungen ab dem Kalenderjahr 2005 zu erstellen zur termingerechten Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen benötigen die Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer jährlich ca. 30 Mio. Rentenbezugsmitteilungen für Bestandsrenten bei ca Mitteilungspflichtigen Vorgehensweise nach 22a Abs. 2 EStG ist wegen des Medienbruchs fehlerträchtig, zeitaufwändig, kostenintensiv daher: Forderung nach einem maschinellen Verfahren ohne Einbeziehung des Leistungsempfängers Rechtsgrundlage: Jahressteuergesetz 2008 vom [Art. 1 Rz. 37 f) bb)] Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 10

12 Die Identifikationsnummer im laufenden Verfahren Normalfall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen bei der Antragstellung auf eine Leistung Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung Ausnahmefall: Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an den Mitteilungspflichtigen unterbleibt Mitteilungspflichtiger fordert Leistungsempfänger erfolglos zur Mitteilung der Identifikationsnummer auf Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 11

13 Die Ermittlung der Identifikationsnummer im Ausnahmefall Lösung: Einrichtung des maschinellen Anfrageverfahrens (MAV) nach 22a Abs. 2 EStG Ablauf des MAV: Anfrage der Identifikationsnummer durch Mitteilungspflichtigen über die ZfA an das BZSt/ZIVIT Ermittlung der Identifikationsnummer durch das BZSt/ZIVIT Mitteilung der Identifikationsnummer vom BZSt/ZIVIT über die ZfA an den Mitteilungspflichtigen Verwendung der mitgeteilten Identifikationsnummer für die Rentenbezugsmitteilung Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 12

14 Die Ermittlung der Identifikationsnummer zum Start des Verfahrens Sonderregelung 52 Abs. 38a Satz 2 EStG Abweichend von 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG kann für einen Leistungsempfänger, dem in den Jahren 2005 bis 2008 Leistungen zugeflossen sind die Identifikationsnummer beim BZSt erhoben werden. Voraussetzung: Die übermittelten Daten mit den nach 139b Abs. 3 der Abgabenordnung beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten müssen übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, findet 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG Anwendung. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 13

15 Anfragedaten zur Ermittlung der Identifikationsnummer Daten der Anfrage ( 22a Abs. 2 EStG i.v.m. 139b Abs. 3 AO): Mitteilungspflichtigendaten Angaben zum Namen Geschlecht Geburtstag Geburtsort / Geburtsstaat Sterbedatum gegenwärtige oder letzte bekannte Hausanschrift Nicht alle Anfragedaten sind Pflichtangaben. Die Angabe zusätzlicher Informationen erhöht die Trefferquote der Anfrage. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 14

16 Die Anfrage erfolgt automatisiert nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung; möglich auch per Web-Formular. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 15

17 Datenübermittlung im Rahmen des MAV Anforderung der IdNr. durch den Mitteilungspflichtigen Meldegrund MI01 Art der Anfrage: 1 = 52 Abs. 38a EStG» 2 = 22a Abs. 2 EStG Antwort auf Anforderung der IdNr. Meldegrund IM01 Ermittlungsergebnis: - Identifikationsnummer o d e r - Returncode 1, 2, 3 oder 4 Technisch fehlerhafte Meldungen / Besonderheit Datensätze, die gegen das Schema verstoßen, werden im Umschlagdatensatz ZE99 verpackt zurückgesandt. Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 16

18 Kommunikationsszenarien MAV Bundeszentralamt für Steuern 2 MI01 <Weiterleitung> 3 IM01 <Antwort> 1 MI01 <Anfrage> 4 IM01 <Antwort> Mitteilungspflichtige F ZE99 <Meldung> ZfA Finanzverwaltung 1) Übermittlung der Anfrage an die ZfA 2) Weiterleitung der Anfrage an das BZSt nach Validierung und Berechtigungsprüfung 3) Übermittlung des Antwortdatensatzes an die ZfA 4) Weiterleitung des Antwortdatensatzes an den Mitteilungspflichtigen nach Validierung F) Rücksendung einer fehlerhaften Meldung Maschinelles Anfrageverfahren - MAV 17

19 3. Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RebSy) Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth

20 Wer muss melden? Mitteilungspflichtige: gesetzliche Rentenversicherungsträger der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte die berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pensionsfonds Pensionskassen Versicherungsunternehmen Unternehmen, die Verträge im Sinne des 10 Abs.1 Nr.2 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente) Anbieter im Sinne des 80 EStG (Riester-Rente) Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 19

21 Was muss gemeldet werden? Für jeden Vertrag und für jede Rente je gesondert: Persönliche Daten des Leistungsempfängers, Daten des Leistungsbezugs, Daten zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 20

22 Persönliche Daten des Leistungsempfängers Identifikationsnummer ( 139b AO), Familienname und Vorname, Geburtsdatum; nicht jedoch die Wohnanschrift. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 21

23 Daten des Leistungsbezugs Je gesondert: Angaben zur Höhe und Bestimmung des Leistungsbezugs, Angaben zum Betrag, der ausschließlich auf Rentenanpassungen beruht, Angaben zum Zeitpunkte von Beginn und Ende des Leistungsbezugs (bei Folgerenten zusätzlich die Laufzeit der vorhergehenden Rente). Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 22

24 Daten zur Identifikation des Mitteilungspflichtigen die Bezeichnung des Mitteilungspflichtigen, z.b. - Deutsche Rentenversicherung Bund, - Pensionskasse XY AG und die Anschrift des Mitteilungspflichtigen, - in der Regel der Geschäftssitz. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 23

25 Meldetermin Regulär nach Beginn des Verfahrens: Bis zum 1. März des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung nach 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und 22 Nr. 5 EStG einem Leistungsempfänger zugeflossen ist. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 24

26 Die Meldung erfolgt automatisiert nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung; möglich auch per Web-Formular. Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 25

27 Datenübermittlung im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens Meldung einer Rentenbezugsmitteilung Meldegrund MZ01 Merkmal zur Meldung: 1 = Mitteilung» 2 = Berichtigung» 3 = Stornierung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 26

28 Schlüsselfelder Datensätze werden über Schlüsselfelder eindeutig identifiziert - Zuordnung für Berichtigungen und Stornierungen - Verhinderung von Mehrfachmeldungen Änderungen an Schlüsselfeldern erst nach Stornierung der ursprünglichen Meldung Schlüsselfelder sind: Feldname idnr kdnr lejahr mipfordbg lemm Feldinhalt Identifikationsnummer Kundennummer des Mitteilungspflichtigen Jahr des Zuflusses/Abflusses der Leistung Mitteilungspflichtigenordnungsbegriff und/oder Merkmal zur Leistung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens 27

29 Kommunikationsszenarien RebSy Bundeszentralamt für Steuern 1 MZ01 <Mitteilung> 2 MZ01 <Berichtigung> 6 ZI01 <Mitteilung> 7 IZ01 <Mitteilung> 3 MZ01 <Stornierung> 8 ZL01 <Mitteilung> Mitteilungspflichtige 4 MZ01 <fachl. Fehler> 5 ZfA Finanzverwaltung ZE99 <Meldung> 1) Erstmalige Übersendung einer MZ01-Meldung für ein Leistungsjahr (Mitteilung) 2) Berichtigung einer MZ01-Meldung 3) Stornierung einer MZ01-Meldung 4) Rücksendung einer fachlich fehlerhaften MZ01-Meldung 5) Rücksendung einer ungültigen (invaliden) Meldung 6) Anfrage Identitätsabgleich 7) Antwort Identitätsabgleich 8) Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung Vorstellung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens - RebSy 28

30 4. Technische Konzeption der zentralen Stelle Deutsche Rentenversicherung - Bund Carsten Dittrich

31 Das IT-Verfahren Prämissen: Nutzung von Synergieeffekten aus dem bei der ZfA betriebenen Zulagesystem zur "Riester-Rente" (zusy ) automatische Massenverarbeitung auf einer J2EE-Plattform papierloses Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Datenaustausch im XML-Format Beibehaltung der technischen Schnittstellen für Alt- und Neukunden Technische Konzeption 30

32 Datenübermittlung Nutzung von WebSphere MQ: Datenfernübertragung per Message-Transfersystem entkoppelte Kommunikation zwischen zwei Programmen über Queues (Warteschlangen) zwei Queues je Verfahren in der demilitarisierten Zone (ZfA-DMZ): eine Import-Queue zum Empfang von Daten der Kommunikationspartner bei der ZfA eine Export-Queue zum Versand von Daten der ZfA an den Kommunikationspartner Alternativen bei der Nutzung von WebSphere MQ: Server to Server (S2S) Clientverbindung (C2S) Technische Konzeption 31

33 Anbindung der Kunden der zentralen Stelle Datenaustausch mittels Datenfernübertragung, geschützt und authentifiziert durch ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN) Aufbau der Kommunikation über eine Anbindung per Internet per ISDN-Einwahl per Standleitung Alternative: Nutzung der Webformulare Aufgaben der Kommunikationspartner: Vor- und Nachteile der Varianten abwägen Auswahl der erforderlichen Hard- und Software situationsbedingt optimieren Anbindung der Kunden 32

34 Kommunikationsschnittstellen der ZfA Kommunikationspartner Webserver ZfA DMZ - MQ Series Server WebSphere MQ Client MQ API VPN Queue KN1_aaa.OUT RebSy Queue KN1_aaa.IN RebSy Datenversand WebSphere MQ Server zusy RebSy Datenempfang zusy VPN Queue KN2_bbb.OUT zusy Queue KN2_ccc.OUT RebSy Queue KN2_bbb.IN zusy RebSy Queue KN2_ccc.IN RebSy Web- Formular SSL MQ API Queue KN3_ddd.OUT RebSy Queue KN3_ddd.IN RebSy Anbindung der Kunden 33

35 5. Kundenregistrierung Deutsche Rentenversicherung Bund Antje Scherbarth

36 Fachliche Grundlagen Datenaustausch durch Datenübermittlung per Datenfernübertragung Mitteilungspflichtige müssen sich bei der ZfA als Kunden registrieren lassen (Berechtigungsprüfung) Mitteilungspflichtige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Länderfinanzbehörden Kundenregistrierung 35

37 Registrierung und Anbindung der Mitteilungspflichtigen Mitteilungspflichtiger druckt den Erfassungsvordruck von aus Mitteilungspflichtiger versendet den ausgefüllten Erfassungsbogen an die ZfA (per Post oder vorab Fax) ZfA vergibt bei Bedarf Kundennummer und Passwort zum Zugriff auf den geschützten Bereich der ZfA-Website ZfA teilt dem Mitteilungspflichtigen die Zugangsdaten und die gespeicherten Stammdaten mit ZfA richtet unter Mitwirkung des Mitteilungspflichtigen die maschinelle Anbindung an das Rentenbezugsmitteilungssystem ein Anbindung des Mitteilungspflichtigen ist abgeschlossen Kundenregistrierung 36

38 Registrierung von Neu- und Bestandskunden Gemeinsamkeiten Die Registrierung als Mitteilungspflichtiger ist erforderlich. Die Anbindungsvariante an das Rentenbezugsmitteilungssystem (RebSy) kann frei gewählt werden. Neukunden Unterschiede Bestandskunden Es wird eine Kundennummer vergeben. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website wird freigeschaltet. Die vorhandene Kundennummer aus zusy wird auch für RebSy genutzt. Der Zugang zum geschützten Bereich der ZfA-Website besteht bereits. Für zusy und RebSy sind separate Queues zu verwenden. Kundenregistrierung 37

39 6. Test der ZfA-Verfahren Deutsche Rentenversicherung - Bund Carsten Dittrich

40 Vorbereitungen für den Test Genereller Ablauf: Vorlage der Daten des Beteiligten mit Angaben zur technischen Anbindung des Kunden bei der ZfA Bei Testabsicht: formloser Antrag technische Anbindung für das Produktionsumfeld Erstellung und Versand eines Parameterschreibens durch die ZfA Aufbau, Konfiguration und Test der Anbindung durch beide Seiten Nutzung der Produktionsanbindung technische Anbindung für das Testumfeld Erstellung und Versand eines Parameterschreibens durch die ZfA Aufbau, Konfiguration und Test der Anbindung durch beide Seiten Nutzung der Testanbindung Test in RebSy 39

41 Erfassung von Daten der Beteiligten Test in RebSy 40

42 Ablauf des Verfahrenstest Schnittstellentest - analog zum produktiven Verfahren: Automatische Entgegennahme der Datensätze und Validierung. Testdaten sind korrekt keine weitere Aktion; an den Absender wird keine Rückmeldung übermittelt. Testdaten sind fehlerhaft Fehlermeldung; der Testdatensatz wird um einen Fehlerbaustein ergänzt oder bei groben Schemaverstößen als ZE99 an den Absender zurück gesandt. Eine individuelle Betreuung dieser Tests kann von der ZfA nicht geleistet werden. Es findet kein Verbundtest mit Beteiligten der Finanzverwaltung statt. Im MAV-Test werden daher keine Identifikationsnummern geliefert. Test in RebSy 41

43 Kennzeichnung von Testfällen Feld Testmerker Die ZfA stellt separat getrennte Infrastrukturen für die Verarbeitung in Produktions- und Testumgebungen zur Verfügung. Ein Verfahrenstest hat - durch technische Konfiguration getrennt - in der Testumgebung zu erfolgen. Das Feld Testmerker wurde in den Datensätzen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt, um mit konsistenten XML-Schema die Verarbeitung bis zur Finanzverwaltung zu gewährleisten eine Kennzeichnung auch in den Datensätzen zu etablieren Für Testzwecke ist dieses Feld mit einem "T" zu belegen. Damit wird die sachgerechte Verwendung dieser Testdaten sichergestellt. Im produktiven Verfahren darf dieses Feld nicht vorhanden sein; andernfalls wird der Datensatz als fehlerhaft zurückgewiesen. Test in RebSy 42

44 7. Termine

45 Termine Start Versand Steuer-Id: 1. August 2008 Über 40 Mio. Schreiben sind versandt. Freigabe KHB und Anlagen: 20. August 2008 Bereitstellung auf der Internetseite der ZfA Veröffentlichung der Datensätze/ Datensatzbeschreibungen: 13. August 2008 BMF-Schreiben Start MAV: 1. Oktober 2008 Bereitstellung auf der Internetseite des BZSt Termine 44

46 8. Kontakt / Fehlerkommunikation

47 Die ZfA im Internet Website: Besteuerung von Alterseinkünften Rubriken: Aktuelles Allgemeines Kommunikationshandbücher (KHB) Downloadbereich (geschützter Bereich) Kontakt 46

48 Zuständigkeiten Fachliche Fragen KuFin (Hotline 030 / ) - Registrierung - Anbindung Service / EDV (Hotline 030 / ) - Nachfragen zu den Datensätzen (Verbleib, Aufbau) Technische Fragen Betrieb (Hotline 030 / ) - technische Fehler/Probleme im Datenaustausch Zuständigkeiten 47

49 Ihre Fragen Kontakt 48

50 Impressum 1. User-Group Mitteilungspflichtige Telefon-Hotline: 030 / Internet: Postanschrift: zfa@drv-bund.de Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Berlin

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