DORVAL CONVICTIONS. VERKAUFSPROSPEKT FCP gemäß den europäischen Rechtsvorschriften

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Transkript:

DORVAL CONVICTIONS VERKAUFSPROSPEKT FCP gemäß den europäischen Rechtsvorschriften Seite 1

DORVAL CONVICTIONS Form des OGAW: Bezeichnung Rechtsform Auflegungsdatum: I. ALLGEMEINE MERKMALE: DORVAL CONVICTIONS Fonds Commun de Placement (FCP) französischen Rechts. Dieser OGAW wurde am 29.12.2007 von der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) zugelassen. Er wurde am 31.12.2007 aufgelegt. Zusammenfassung des Angebots: Anteilsklasse ISIN-Code Ausschüttung der Erträge Notierungswährung Ursprünglicher Wert Empfohlener Anlagehorizont: Mindestbetrag der Erstzeichnung P-Anteile: Alle Anleger FR0010557967 Thesaurierung EUR( ) 100 Mindestens 3 Jahre ein Tausendstel- Anteil I-Anteile: Alle Anleger FR0010565457 Thesaurierung EUR( ) 1000 Mindestens 3 Jahre 500.000 Euro Information der Anteilinhaber: Die Anteilinhaber können die aktuellsten Jahres- und Halbjahresberichte binnen einer Woche auf formlosen schriftlichen Antrag anfordern bei: Dorval Finance 1, rue de Gramont 75002 Paris Fax: + 33 (0) 1 42 94 18 37 contact@dorvalfinance.fr Institutionelle Kunden: Denis LAVAL Tel.: + 33 (0)1 44 69 90 43 E-Mail: dlaval@dorvalfinance.fr Kunden externer Vertriebsstellen und Privatkunden: Frau Gaëlle GUILLOUX Tel.: + 33 (0) 1 44 69 90 45 E-Mail: gguilloux@dorvalfinance.fr Seite 2

II - AKTEURE: Verwaltungsgesellschaft Depotbank, Verwahrstelle und ZENTRALE VERWALTUNGSSTELLE für die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge REGISTERSTELLE für die Anteile Abschlussprüfer Vertriebsstelle Bevollmächtigte für die Buchführung Berater DORVAL FINANCE 1 rue de Gramont 75002 PARIS. Von der AMF am 15. Juni 1993 zugelassene Portfolio- Verwaltungsgesellschaft (Zulassungsnummer GP 93-08). CACEIS Bank France CACEIS Bank France KPMG Vertreten durch Gérard GAULTRY [1, Cours Valmy 92923 PARIS LA DEFENSE] Dorval Finance CACEIS Fund Administration entfällt III. ARBEITSWEISE UND VERWALTUNG Merkmale der Anteile: P-Anteile: ISIN-Code I-Anteile: ISIN-Code Mit den Anteilen verbundene Rechte Eintragung in ein Register Stimmrecht Form der Anteile Dezimalisierung: Ende des Geschäftsjahres Steuerliche Behandlung FR0010557967 FR0010565457 Die Rechte der Miteigentümer des FCP werden in Anteilen ausgedrückt, wobei jeder Anteil einem gleich großen Anteil am Fondsvermögen entspricht. Jeder Anteilinhaber besitzt ein Miteigentumsrecht am Fondsvermögen im Verhältnis zur Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile. Die ausschüttungsfähigen Beträge entsprechen dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres sowie zuzüglich oder abzüglich der Ertragsabgrenzungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Verwaltungsgesellschaft entscheidet über die Ausschüttung von Erlösen. Sie beabsichtigt eine Thesaurierung. Führung des Emittentenkontos bei Euroclear France. Da die betreffenden Entscheidungen von der Verwaltungsgesellschaft getroffen werden, ist mit den gehaltenen Anteilen kein Stimmrecht verbunden. Inhaberanteile. Zeichnung oder Rücknahme in Tausendstelanteilen. Letzter Geschäftstag im Dezember. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember 2008. Der FCP unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, doch die Ausschüttungen oder die Gewinne oder Verluste sind für die Anteilinhaber steuerpflichtig. Je nach anwendbaren Steuervorschriften können etwaige Wertzuwächse und Erträge aus den am OGAW gehaltenen Anteilen einer Besteuerung unterliegen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei der Vertriebsstelle des OGAW zu informieren. Steuerliche Behandlung: FCP, der die Kriterien für Lebensversicherungsverträge erfüllt. Seite 3

Sonderbestimmungen : Klassifizierung Diversifizierter OGAW Anlageziel Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Outperformance gegenüber dem Referenzindex zu erzielen, der zu 50 % aus dem EONIA Capitalization Index 7 D (Bloomberg-Code: OISEONIA) und zu 50 % aus dem EUROSTOXX 50 NR (EUR) (unter Wiederanlage der Nettodividenden) (Bloomberg-Code: SX5T) besteht. Der Anlagehorizont beträgt dabei mindesten drei Jahre und das Anlageziel soll durch eine flexible Verteilung zwischen den Aktien- und Zinsmärkten erreicht werden. Der Fonds wird völlig diskretionär verwaltet. Referenzindex 50 % des Index EONIA Capitalization Index 7 D (Bloomberg-Code: OISEONIA) und 50 % des Index Euro Stoxx 50 NR (EUR) (Bloomberg-Code: SX5T) ohne Wiederanlage der Nettodividenden (ab dem 1. Januar 2013). Erinnerung hinsichtlich dieser Referenzindizes: EONIA (Euro Overnight Index Average) Capitalization Index 7 D (Bloomberg- Code: OISEONIA), täglich von der EZB berechneter Zinssatz auf der Basis des gewichteten Durchschnitts der täglichen Übernachttransaktionen zwischen den aktivsten Banken der Eurozone. Er bildet die risikofreien Zinsen in der Eurozone ab. Euro Stoxx 50 NR (EUR): Index, der die 50 repräsentativsten Werte der Eurozone umfasst, darunter die bedeutendsten Börsenkapitalisierungen. Er wird mit Wiederanlage der Nettodividenden berechnet. (Bloomberg-Code: SX5T) Anlagestrategie Die Anlagestrategie besteht in einer diskretionären Verwaltung von diversifizierten französischen und ausländischen Wertpapieren. Im Einzelnen besteht sie in Folgendem aus: - Aktive Verwaltung der Vermögensallokation, aufgeteilt auf Aktienmärkte und Zinsprodukte: Dies erfolgt über eine taktische und strategische Allokation in Abhängigkeit vom Wirtschaftsszenario unter Berücksichtigung der Bewertung der Märkte und der Kontrolle des Portfoliorisikos. Diese Vermögensallokation wird von dem mit dem Fonds betrauten Verwaltungsteam nach Abschluss eines Verfahrens definiert, das in vier Abschnitte untergliedert ist: Ermittlung des Umfangs des Engagements in französischen und europäischen Aktien; Identifizierung der Anlagethematiken; Allokation nach Umfang der Marktkapitalisierung; individuelle Auswahl der Gesellschaften. - Auswahl von Aktien oder Kapitaltiteln (von Unternehmen mit geringer, mittlerer oder hoher Marktkapitalisierung) in Abhängigkeit von den Überzeugungen der spezialisierten Anlageverwalter-/Analysten-Teams von DORVAL FINANCE. Dieses Anlageverfahren begünstigt einen thematischen und auf individueller Titelauswahl basierenden Ansatz (Suche nach unterbewerteten oder vom Markt vernachlässigten Gesellschaften). Hierzu widmen die Anlageverwalter der individuellen Bewertung der Aktien, basierend auf Cashflow- Aktualisierungs- und Börsenvergleichsmodellen (Rendite, Kurs-Gewinn- Verhältnis), eine besondere Aufmerksamkeit. - Der Saldo des Portfolios wird in Geldmarkt- und Zinsprodukte investiert, um das Kapital zu schützen und die Gesamtvolatilität des Portfolios zu verringern. Zur Erinnerung: Das Anlageziel zielt nicht auf die spezifische Verwaltung der Segmente des Anleihen- und des Kreditmarkts ab. Seite 4

Zusammensetzung des Vermögens Die Zielallokation beträgt 50 % in Aktien und 50 % in Zinsprodukten, kann jedoch in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und den Gelegenheiten, die sich dem Anlageverwalter bieten können, schwanken. Aktien oder Kapitaltitel: Der Fonds kann zu 0 bis 100 % in den Aktienmärkten engagiert sein. Eigenschaften der gehaltenen Aktien oder Kapitaltitel: - An geregelten Märkten gehandelte Werte - Nahezu ausschließlich von europäischen Gesellschaften begebene Aktien - Die Aktien von außereuropäischen Gesellschaften, einschließlich Gesellschaften aus osteuropäischen, lateinamerikanischen und asiatischen Schwellenländern, werden ergänzend und in einem maximalen Umfang von 10 % des Gesamtvermögens gehalten. - Aktien von Gesellschaften, die in einer anderen Währung als dem Euro notiert sind, belaufen sich auf maximal 40 % des Gesamtvermögens. - Aktien aus allen Wirtschaftssektoren - Aktien von Unternehmen mit geringer, mittlerer und hoher Marktkapitalisierung - Die vom FCP erworbenen Aktien sind nicht notwendigerweise im Referenzindex enthalten. Forderungspapiere und Geldmarktinstrumente: Der Fonds kann zu 0 bis 100 % in den Zinsmärkten engagiert sein. Eigenschaften der gehaltenen Zinsprodukte: - Anleihen oder handelbare Forderungspapiere - Von Staaten oder öffentlich-rechtlichen Stellen begebene Titel - Titel mit einem Mindestrating von BBB - (Standard & Poor's oder vergleichbar) - Die Sensitivität der gehaltenen Titel variiert in einer Bandbreite von 0 bis 6. - Der FCP kann Wandelanleihen halten. Aktien oder sonstige OGA-Anteile: Der Fonds kann zu 0 bis 10 % in OGA investiert sein, um sein Anlageziel zu erreichen oder um eine Verzinsung liquider Mittel zu erzielen. Die Anlage in die durch Dorval Finance verwalteten OGA ist zulässig. Eigenschaften der gehaltenen OGA-Anteile: - Europäische OGAW oder FIA, die nicht-professionellen Kunden offenstehen. Derivate: Der OGAW kann in Finanztermininstrumenten und bedingten Termingeschäften engagiert sein. Märkte, auf denen investiert wird: - geregelte, organisierte Märkte Arten der bestehenden Risiken: - Aktienrisiko - Zinsrisiko - Wechselkursrisiko Art der Transaktionen: - Absicherung und Engagement Art der Instrumente: - Futures - Optionen Strategie bezüglich des Einsatzes von Derivaten zur Erreichung des Anlageziels: - Engagement oder Absicherung (Aktien, Zinsen) - zur Absicherung eines Teilfonds: geografische Region, Art der Seite 5

Marktkapitalisierung - Das Engagement in Derivaten wird 100 % des Portfolios nicht übersteigen. Titel mit eingebetteten Derivaten: Arten der bestehenden Risiken: - Aktienrisiko Art der Transaktionen: - Engagement oder Absicherung zur Erreichung des Anlageziels Art der Instrumente: - Warrants oder Zeichnungsscheine, die an geregelten Märkten gehandelt werden - Wandelanleihen, die an geregelten Märkten gehandelt werden Strategie bei der Nutzung integrierter Derivate: - Absicherung eines Teilfonds oder eines Wertes: geografische Region, Wirtschaftssektor, spezifischer Wert etc. Einlagen: Diese Transaktionen können im Rahmen der Vorschriften zur Verzinsung der liquiden Mittel genutzt werden, abhängig von ihrem Zinsniveau im Vergleich mit anderen Geldmarktprodukten. Aufnahme von Barmitteln: entfällt Wertpapierleih- und -verleihgeschäfte: entfällt Pensionsgeschäfte: entfällt Geschäfte des vorübergehenden Kaufs und Verkaufs von Wertpapieren: entfällt Risikoprofil Das Portfolio ist folgenden Risikofaktoren ausgesetzt: Allgemein ist der Nettoinventarwert durch die Zusammensetzung des Portfolios möglicherweise einer höheren Volatilität ausgesetzt. Dennoch zielt die Anlagestrategie darauf ab, das Gesamtniveau der Volatilität im Schnitt niedriger als die Volatilität der Aktienmärkte zu halten. Zur Erinnerung: Die Zusammensetzung des Portfolios kann erheblich von der Zusammensetzung seines Referenzindex abweichen und der Fonds wird auf vollständig diskretionäre Weise verwaltet. Daher kann die Wertentwicklung des FCP deutlich über oder unter der Wertentwicklung seines Referenzindex liegen. Risiko der Verwaltung nach eigenem Ermessen: Der diskretionäre Verwaltungsstil beruht auf der Vorausschätzung der Entwicklung der verschiedenen Märkte des Anlageuniversums (Aktien, Zinsprodukte). Daher besteht das Risiko, dass der OGAW nicht immer an den Märkten mit der höchsten Performance investiert ist. Dieses Risiko kann dazu führen, dass der Anteilinhaber eine geringere Wertentwicklung als beim Referenzindex oder einen Kapitalverlust riskiert. Aktienrisiko: Im Falle eines Rückgangs der Aktienmärkte kann der Nettoinventarwert des Fonds sinken. Das Portfolio ist dem Risiko der Kursentwicklung der europäischen Aktien ausgesetzt. Die Anlagen können Aktien mit geringer oder mittlerer Marktkapitalisierung umfassen. Das Volumen dieser börsennotierten Titel ist gering. Folglich sind die Marktentwicklungen nach oben und nach unten ausgeprägter und sie vollziehen Seite 6

sich schneller als bei den großen Marktkapitalisierungen. Der Nettoinventarwert des Fonds kann sich daher analog verhalten. Zinsrisiko: Das Portfolio ist der Kursentwicklung bei Anleihen unterworfen, die wiederum an die Risiken eines Zinsanstiegs gebunden ist. Dieses Risiko wird in Form der Sensitivität gemessen, die die Elastizität der Anleihenkurse im Hinblick auf die Zinsentwicklung wiedergibt. Der Grad des Engagements im Zinsmarkt kann zwischen 0 % und 100 % des Vermögens betragen. Im Falle eines Zinsanstiegs kann der Nettoinventarwert des Fonds sinken. Bei diesen Zinsinstrumenten handelt es sich um kurzfristige Titel, die somit ein geringeres Zinsrisiko bergen. Kreditrisiko: Das Portfolio ist dem Ausfallrisiko oder dem Risiko einer Bonitätsverschlechterung der Emittenten ausgesetzt. Eine solche Bonitätsverschlechterung kann zu einer stärkeren Verschlechterung der Anleihenkurse führen, als dies bei Staatsanleihen der Fall wäre. Dieses Risiko wird dadurch gemindert, dass die gehaltenen Titel von Staaten oder öffentlichen Stellen mit einem Rating von A oder höher, jedoch mindestens einem Rating von BBB-, begeben wurden. Gleichwohl kann der Fonds Wandelanleihen halten. Zur Erinnerung: Das Anlageziel zielt nicht auf die spezifische Verwaltung der Segmente des Anleihen- und des Kreditmarkts ab und Zinsprodukte werden zur Begrenzung der Gesamtvolatilität des Portfolios gehalten. Wechselkursrisiko: Hierbei handelt es sich um das Risiko, dass die gehaltenen Titel im Vergleich zur Referenzwährung des Portfolios sinken: Euro. In der Eurozone ansässige Anteilinhaber können diesem Wechselkursrisiko bis zu einer Höhe von 40 % des Portfolios ausgesetzt sein. Risiko von Investitionen auf Schwellenmärkten: Der Fonds kann bis zu 10 % seines Vermögens in Aktien aus Schwellenländern Osteuropas, Lateinamerikas und Asiens investieren. Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Funktionsweise und die Überwachung der vorstehenden Märkte von den an den großen internationalen Finanzplätzen üblichen Standards abweichen können. Garantie oder Schutz: Betroffene Zeichner Anlegerprofil Empfohlener Anlagehorizont: Entfällt (es wird weder das Kapital noch eine bestimmt Wertentwicklung garantiert) P- und I-Anteile: Alle Anleger, darunter Versicherungsgesellschaften im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen, die auf Rechnungseinheiten lauten. Dieser FCP ist für Anleger vorgesehen, die eine Wertsteigerung ihres Kapitals durch Anlage in ein Instrument wünschen, das auf flexible Weise in Aktien und Zinsprodukten investiert ist und darauf abzielt, die Wertentwicklung des Referenzindex bei einem Anlagehorizont von mindestens drei Jahren zu übertreffen. Die empfohlene Höhe der Investition in diesen OGAW ist von der persönlichen Situation des Anlegers abhängig. Um diese zu ermitteln, müssen Sie Ihr Privatvermögen, Ihren aktuellen Finanzbedarf und einen Horizont von mehr als drei Jahren, aber auch Ihre Risikobereitschaft oder Ihre Bevorzugung konservativer Anlagen berücksichtigen. Es wird auch dringend empfohlen, dass Sie Ihre Anlagen ausreichend diversifizieren, damit sie nicht ausschließlich den Risiken dieses OGAW unterliegen. Der FCP erfüllt die Kriterien für Lebensversicherungsverträge. mindestens 3 Jahre. Verwendung der Erträge Notierungswährung Euro ( ) Thesaurierender FCP Seite 7

Form der Anteile Dezimalisierung: Inhaberanteile. Zeichnung oder Rücknahme in Tausendstelanteilen. Zeichnungs- und Rücknahmemodalitäten: Die Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden täglich um 13 Uhr (Pariser Ortszeit) an den Schaltern der Depotbank zusammengefasst und auf der Basis des Nettoinventarwerts desselben Tages ausgeführt. Es ist möglich, Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilsbruchteilen (Tausendstelanteilen) vorzunehmen. Ursprünglicher Wert des Anteils Mindestbetrag für Folgezeichnungen Sammelstelle für Zeichnungs- und Rücknahmeanträge Stichtage und Häufigkeit der Berechnung des Nettoinventarwerts: Berechnungs- und Ermittlungsmethode für den Nettoinventarwert Ort und Form der Veröffentlichung oder Bekanntgabe des Nettoinventarwerts P-Anteile: 100 I-Anteile: 1000 P-Anteile: 1 Tausendstel-Anteil I-Anteile: 1 Tausendstel-Anteil CACEIS Bank France Täglich, mit Ausnahme von Feiertagen, auch wenn die Referenzbörse(n) geöffnet ist/sind. In diesem Fall wird er am ersten darauf folgenden Geschäftstag berechnet. Er wird für OGA auf der Grundlage der letzten bekannten Nettoinventarwerte und für die anderen Wertpapiere auf der Grundlage des letzten notierten Kurses am Bewertungstag berechnet. Die Zeichnungen und Rücknahmen werden zu einem unbekannten Nettoinventarwert vorgenommen. Die Regeln für die Ermittlung des Nettoinventarwerts sind im Absatz Regeln für die Bewertung und die Verbuchung der Vermögenswerte erläutert. Diese Informationen erhalten Sie bei DORVAL FINANCE-1 rue de Gramont 75002 PARIS sowie auf der Website http://www.dorvalfinance.fr ANGABEN ZU KOSTEN, GEBÜHREN UND BESTEUERUNG Kosten und Gebühren Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren: Die Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren erhöhen den vom Anleger gezahlten Zeichnungspreis bzw. verringern den Rückgabekurs. Die dem OGAW zufließenden Gebühren dienen zum Ausgleich der Kosten, die ihm bei der Anlage bzw. Veräußerung der ihm anvertrauten Beträge entstehen. Nicht vereinnahmte Gebühren fließen der Verwaltungsgesellschaft, den Vertriebsstellen usw. zu. Bei Zeichnung und Rücknahme anfallende Kosten Berechnungs-grundlage Satz zu Lasten des Anlegers Vom OGAW nicht vereinnahmte Zeichnungsgebühr Nettoinventarwert x Anzahl der Anteile max. 2 % Vom OGAW vereinnahmte Zeichnungsgebühr Nettoinventarwert x Anzahl der Anteile entfällt Vom OGAW nicht vereinnahmte Rücknahmegebühr Nettoinventarwert x Anzahl der Anteile entfällt Vom OGAW vereinnahmte Rücknahmegebühr Nettoinventarwert x Anzahl der Anteile entfällt Betriebs- und Verwaltungskosten: Seite 8

Diese Kosten decken alle dem OGAW direkt in Rechnung gestellten Kosten mit Ausnahme der Transaktionskosten ab. Die Transaktionskosten umfassen die Vermittlungskosten (Maklergebühren, Börsengebühren etc.) und die gegebenenfalls anfallende Transaktionsprovision, die insbesondere von der Depotbank und der Verwaltungsgesellschaft erhoben werden kann. Zu diesen Betriebs- und Verwaltungskosten können hinzukommen: erfolgsabhängige Provisionen. Sie werden an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt, wenn der OGAW seine Anlageziele übertrifft. dem OGAW in Rechnung gestellte Transaktionsprovisionen: ein Teil des Ertrags aus dem vorübergehenden Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Kosten, die dem OGAW berechnet werden Verwaltungsgebühren Von der Verwaltungsgesellschaft unabhängige Verwaltungsgebühren (Abschlussprüfer, Depotstelle, Vertrieb, Rechtsanwälte) Maximale indirekte Kosten (Gebühren und Verwaltungskosten) Transaktionsprovision An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Berechnungsgrundlage Nettovermögen Nettovermögen Nettovermögen Anfallend je Transaktion Nettovermögen Satz P-Anteile: 1,60 % inkl. aller Steuern I-Anteile: 0,80 % inkl. aller Steuern Höchstsatz P-Anteile: X % inkl. MwSt. I-Anteile: X % inkl. MwSt. Höchstsatz P-Anteile: X % inkl. MwSt. I-Anteile: X % inkl. MwSt. Höchstsatz Aktien: marktabhängig, maximal 0,35 % inkl. aller Steuern Anleihen: 0,03 % inkl. aller Steuern Geldmarktinstrumente und Derivate: Keine 20 % der Outperformance des FCP gegenüber seinem Referenzindex, wenn die Wertentwicklung des FCP positiv ist. Der Erlös aus dem vorübergehenden Kauf und Verkauf von Wertpapieren wird vollständig dem OGAW zugeschlagen. (*) An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren: Variabler Anteil, basierend auf dem Vergleich zwischen der Wertentwicklung des Fonds Commun de Placement und des zusammengesetzten Referenzindex während des Geschäftsjahrs: - Wenn während des Geschäftsjahrs die Wertentwicklung des Fonds Commun de Placement über der Wertentwicklung des zusammengesetzten Referenzindex und über 0 liegt, beträgt der variable Anteil der Verwaltungskosten 20 % der Differenz zwischen der Wertentwicklung des Fonds Commun de Placement und derjenigen des Index. - Wenn im Verlauf des Jahres die Wertentwicklung des FCP seit Beginn des Geschäftsjahrs über dem für denselben Zeitraum berechneten zusammengesetzten Referenzindex und über 0 liegt, wird bei der Berechnung jedes Nettoinventarwerts für diese Outperformance eine Rückstellung für die variablen Verwaltungskosten gebildet. - Wenn während des Geschäftsjahrs die Wertentwicklung des FCP unter dem zusammengesetzten Referenzindex liegt, ist der variable Anteil der Verwaltungskosten gleich null. - Bei einer Underperformance des FCP im Vergleich zum zusammengesetzten Referenzindex zwischen zwei Nettoinventarwerten werden zuvor gebildeten Rückstellungen durch einen Rückgriff auf die Rückstellungen angepasst. Die Auflösungen von Rückstellungen sind auf die Höhe der Zuführungen begrenzt. - Dieser variable Anteil wird nur am Ende eines jeden Geschäftsjahrs n endgültig für das Geschäftsjahr n vereinnahmt, wenn in diesem Zeitraum die Wertentwicklung des FCP über dem zusammengesetzten Referenzindex und über 0 liegt. In allen anderen Fällen werden keine variablen Verwaltungskosten am Ende des Geschäftsjahrs abgezogen. Seite 9

Diese variablen Gebühren werden anlässlich jedes Nettoinventarwerts direkt in der Ergebnisrechnung des Fonds verbucht und jährlich abgezogen. Folgende Formel beschreibt den Berechnungsmodus für die variablen Verwaltungskosten für das Geschäftsjahr mit Beginn bei 0 und Ende bei n: Wenn NIW(n) <= NIW(0), dann gesvvk(n) = 0 Berechnung der Rückstellung zwischen zwei aufeinander folgenden Nettoinventarwerten: Für jedes i zwischen 1 und n: wenn NIW(i) > NIW(0), dann: gesvvk(i) = Max(0, 0,20 * [N(i)*NIW(i) - VIndex(i)/VIndex(0)*N(i)*NIW(0)]) Dabei gilt - NIW(n) ist der Nettoinventarwert am Ende des Geschäftsjahrs nach Abzug von festen Verwaltungskosten, ohne jegliche variablen Verwaltungskosten, - NIW(0) ist der Nettoinventarwert am Ende des vorherigen Geschäftsjahrs. Dieser Nettoinventarwert dient als Referenz für das laufende Geschäftsjahr, - gesvvk(n) ist der Betrag der an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren, der für das Geschäftsjahr erhoben wird, - N(i) ist die Gesamtzahl der FCP-Anteile am Datum des Nettoinventarwerts (i), - NIW(i) ist der Nettoinventarwert je Anteil am Tag (i) nach Abzug von festen Verwaltungskosten, ohne jegliche variablen Verwaltungskosten, - VIndex(i) ist der Wert des Index an demselben Datum: - - N(i)*NIW(i) steht für das Reinvermögen nach Abzug der Festkosten, - N(i)*NIW(0) steht für das äquivalente Vermögen seit Beginn des Geschäftsjahrs, - VIndex(i)/VIndex(0)*N(i)*NIW(0) steht für das äquivalente Vermögen des Vergleichsindex. Die tägliche Rückstellung beläuft sich also auf: RückstellungVVK(i) = gesvvk(i)-gesvvk(i-1) Dabei gilt - RückstellungVVK(i) ist der Betrag der variablen Verwaltungskosten, der anlässlich des Nettoinventarwerts am Datum i zurückgestellt oder aus Rückstellungen entnommen wird, Auswahlverfahren für Makler: Die Makler und Gegenparteien werden durch das Verwaltungsteam für jede Transaktion anhand eines Wettbewerbsverfahrens aus einer Liste befugter Makler ausgewählt. Zusätzliche Informationen finden die Anteilinhaber im Jahresbericht des OGAW. IV DEN HANDEL BETREFFENDE INFORMATIONEN ESG-Kriterien im Rahmen unserer Anlagepolitik: DORVAL FINANCE verwaltet keine ESG-Fonds. Daher umfasst unsere Anlagepolitik nicht in systematischer und simultaner Weise Kriterien im Hinblick auf umweltbezogene, soziale und auf die Qualität der Unternehmensführung bezogene (ESG, Environmental, social and corporate governance) Aspekte. Dennoch sind wir bemüht, die Werte, in die wir investieren, über die klassischen finanziellen Kriterien hinaus zu analysieren und dabei bestimmte Kriterien aus dem vorstehend genannten Bereich zu berücksichtigen. Der Vertrieb erfolgt durch: DORVAL FINANCE. Rücknahme oder Erstattung von Anteilen: Die Zeichnungs- und Rücknahmeverfahren sind im Absatz Modalitäten für Zeichnung und Rücknahme dargelegt. Die Verbreitung von Informationen hinsichtlich des OGAW erfolgt durch: Dorval Finance 1, rue de Gramont 75002 Paris Institutionelle Kunden: Denis LAVAL Tel.: + 33 (0)1 44 69 90 43 Seite 10

Fax: + 33 (0) 1 42 94 18 37 contact@dorvalfinance.fr E-Mail: dlaval@dorvalfinance.fr Kunden externer Vertriebsstellen und Privatkunden: Frau Gaëlle GUILLOUX Tel.: + 33 (0) 1 44 69 90 45 E-Mail: gguilloux@dorvalfinance.fr Auf der Website der AMF www.amf-france.org finden sich zusätzliche Angaben mit einer Liste der vorschriftsmäßigen Dokumente und aller Bestimmungen über den Schutz der Anleger. Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 24.10.2014 V - ANLAGEREGELN Der FCP unterliegt den gesetzlichen Anlagevorschriften für koordinierte OGAW, die höchstens 10 % in Anteile oder Aktien von OGAW oder Investmentfonds investieren. VI - GESAMTRISIKO Bei der Berechnungsmethode für das Gesamtrisiko des OGAW handelt es sich um die Commitment-Methode. VII - REGELN FÜR DIE BEWERTUNG UND VERBUCHUNG DER VERMÖGENSWERTE Regeln für die Bewertung der Vermögenswerte: Die Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile erfolgt unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten Bewertungsregeln: - Auf einem geregelten Markt gehandelte Finanzinstrumente und Wertpapiere werden nach den folgenden Prinzipien zu ihrem Marktpreis bewertet: - Die Bewertung erfolgt anhand des letzten offiziellen Börsenkurses. Der zugrunde gelegte Börsenkurs ist von der Notierungsstelle des Titels abhängig: Europäische Notierungsstellen: Letzter Börsenkurs am Tag des Nettoinventarwerts Asiatische Notierungsstellen: Letzter Börsenkurs am Tag des Nettoinventarwerts Nord- und südamerikanische Notierungsstellen: Letzter Börsenkurs am Tag des Nettoinventarwerts Bei den zugrunde gelegten Börsenkursen handelt es sich um die Kurse, die am darauf folgenden Tag um 9 Uhr (Pariser Ortszeit) bekannt sind und von Informationsdienstleistern bezogen werden: Fininfo oder Bloomberg. Wenn ein Wert nicht notiert wurde, wird der letzte bekannte Börsenkurs verwendet. Folgende Instrumente werden jedoch anhand folgender spezifischer Methoden bewertet: - Finanzinstrumente, die an keinem geregelten Markt gehandelt werden, werden von der Verwaltungsgesellschaft zu ihrem wahrscheinlichen Handelswert bewertet. - Insbesondere werden handelbare Forderungspapiere und ähnliche Wertpapiere, die nicht Gegenstand umfangreicher Transaktionen sind, nach einer versicherungsmathematischen Methode bewertet, wobei der Zinssatz gleichwertiger Papiere verwendet wird, der gegebenenfalls entsprechend den intrinsischen Merkmalen des Emittenten des zu bewertenden Papiers angepasst wird. Handelbare Forderungspapiere mit einer Restlaufzeit von längstens 3 Monaten, die keine besondere Sensitivität aufweisen, können auch nach der Linearmethode bewertet werden. - Kontrakte (unbedingte und bedingte Termingeschäfte) werden zu ihrem Marktwert oder einem Wert bewertet, der nach den von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Modalitäten ermittelt wird. Bei der Bewertungsmethode Seite 11

für außerbilanzielle Engagements handelt es sich um eine Methode, die in einer Bewertung zum Marktpreis für unbedingte Terminkontrakte und in einer Übertragung auf die entsprechenden Basiswerte bei den bedingten Geschäften besteht. Die für die Bewertung der unbedingten und bedingten Termingeschäfte zugrunde gelegten Kurse stimmen mit denen der Basiswerte überein. Diese variieren entsprechend ihrer Notierungsstelle: Europäische Notierungsstellen: Asiatische Notierungsstellen: Nord- und südamerikanische Notierungsstellen: Abwicklungskurs des Tages des Nettoinventarwerts, falls vom Schlusskurs abweichend Letzter Börsenkurs des Tages des Nettoinventarwerts, falls vom Schlusskurs abweichend Letzter Börsenkurs des Tages des Nettoinventarwerts, falls vom Schlusskurs abweichend Wenn ein unbedingter oder bedingter Terminkontrakt nicht notiert wurde, wird der letzte bekannte Börsenkurs zugrunde gelegt. Wertpapiere, die Gegenstand eines Kontrakts über einen vorübergehenden An- oder Verkauf sind, werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften bewertet. In Pension genommene Wertpapiere werden am Tag ihres Erwerbs unter dem Posten Forderungen aus in Pension genommenen Wertpapieren zu ihrem durch die Gegenpartei des betreffenden Liquiditätskontos vertraglich festgelegten Wert erfasst. Während der Haltedauer werden sie zu diesem Wert verbucht, zu dem die durch die Pension auflaufenden Zinsen addiert werden. In Pension gegebene Wertpapiere werden am Tag des Pensionsgeschäfts aus ihrem Konto ausgebucht und die entsprechende Forderung wird unter dem Posten In Pension gegebene Wertpapiere erfasst und zum Marktwert bewertet. Verbindlichkeiten aus in Pension gegebenen Wertpapieren werden unter dem Posten Verbindlichkeiten aus in Pension gegebenen Wertpapieren durch die Gegenpartei des betreffenden Liquiditätskontos erfasst. Sie werden zu dem vertraglich festgelegten Wert verbucht, zu dem die Darlehenszinsen hinzukommen. - Sonstige Instrumente: Anteile oder Aktien von gehaltenen OGAW werden mit dem letzten bekannten Nettoinventarwert bewertet. - Finanzinstrumente, deren Kurs am Bewertungstag nicht festgesetzt wurde oder deren Kurs berichtigt wurde, werden in Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft zu ihrem wahrscheinlichen Handelswert bewertet. Diese Bewertungen nebst ihrer Begründung werden dem Abschlussprüfer bei seinen Kontrollen mitgeteilt. Verbuchungsmethoden: Verbuchung der Erträge: Zinsen auf Anleihen und handelbare Forderungspapiere werden nach der Methode der aufgelaufenen Zinsen berechnet. Verbuchung der Transaktionskosten: Die Geschäfte werden ohne Gebühren verbucht. Seite 12

SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR SCHWEIZER ANLEGER 1. Vertreter Der Vertreter des FCP in der Schweiz ist RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Niederlassung Zürich, mit Gesellschaftssitz in 567, Badenerstrasse, Postfach 1292, CH-8048 Zürich. 2. Zahlstelle Als Zahlstelle des FCP in der Schweiz agiert RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Niederlassung Zürich, mit Gesellschaftssitz in 567, Badenerstrasse, Postfach 1292, CH-8048 Zürich. 3. Ort des Vertriebs der maßgeblichen Unterlagen Der Verkaufsprospekt des FCP, die zugehörigen Dokumente mit den wesentlichen Anlegerinformationen, das Verwaltungsreglement sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenfrei beim Vertreter erhältlich. 4. Veröffentlichungen Die Veröffentlichungen des FCP erfolgen in der Schweiz auf der elektronischen Plattform www.fundinfo.com. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Nettoinventarwert der Anteile werden bei jeder Emission und jeder Rücknahme von Anteilen zusammen mit dem Vermerk ohne Provisionen auf der elektronischen Plattform www.fundinfo.com veröffentlicht. Die Preise werden täglich veröffentlicht. 5. Rückvergütungen und Entschädigungen in Verbindung mit der Vertriebstätigkeit 1. Für den Vertrieb in der Schweiz kann die Verwaltungsgesellschaft des FCP Rückvergütungen an die nachstehend genannten qualifizierten Anleger zahlen, die wirtschaftlich Anteile an gemeinsamen Anlagen für Dritte halten: - Lebensversicherungsgesellschaften; - Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen; - Anlagestiftungen; - schweizerische Fondsleitungen; - ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften; und - Investmentgesellschaften. Seite 13

2. Im Rahmen des Vertriebs in der Schweiz kann die Verwaltungsgesellschaft des FCP Kostenvergütungen für den Vertrieb an die folgenden Vertriebsträger und Vertriebspartner zahlen: - Vertriebsträger, die der Genehmigung im Sinne von Artikel 13 (1 und 2), KAG unterliegen; - Vertriebsträger, die von der Verpflichtung befreit sind, eine Genehmigung im Sinne von Artikel 13 (3), KAG und Artikel 8, KKV einzuholen; - Vertriebspartner, die Kollektivanlagenanteile ausschließlich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie platzieren; - Vertriebspartner, die Kollektivanlagenanteile ausschließlich auf Basis eines schriftlichen Vermögensverwaltungsauftrags platzieren. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Sitz des Vertreters für die in der Schweiz oder aus der Schweiz vertriebenen Anteile. Seite 14