Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein durch Italienisch (spät))



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Transkript:

Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein durch Italienisch (spät)) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe

Inhalte Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache Auswirkungen auf die Kurswahl in der Oberstufe Hinweise zum Auslandsaufenthalt ab Jgst. 10 Hinweise zur Legasthenie

Belegungsverpflichtung für die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache in Jahrgangsstufe 10: in Jahrgangsstufe 11: in Jahrgangsstufe 12: 4 Wochenstunden 3 Wochenstunden 3 Wochenstunden Aus der Entscheidung, in Jgst. 10 z. B. Latein durch Italienisch (spät) zu ersetzen, folgt eine Belegungsverpflichtung für 3 Jahre und damit bereits eine weit reichende Profilbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Wer eine spät beginnende Fs belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil in der Oberstufe.

Stundentafel der Jgst. 11 und 12 Fach bzw. Fächergruppe 11 12-1/12-2 (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev) 2 2 Deutsch 4 4 Mathematik 4 4 Geschichte + Sozialkunde 2+1 2+1 Pflicht: 30 Wochenstunden Sport 2 2 Nw1 (Ph, C oder B) 3 3 Fs1 (E, F, L) 4 4 Nw2 oder Fs2 3/4 Geo oder WR 2 2 Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden Kunst oder Musik 2 2 W-Seminar 2 2/0 freie Wahl: P-Seminar 2 2/0 weitere indiv. Profilbildung 5/4 10/11 Wochenstunden

Belegungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Jgst. 11 Jeder Schüler / jede Schülerin muss wählen zwischen einer zweiten Naturwissenschaft, oder einer zweiten Fremdsprache. Diese Wahlpflicht wird durch die Wahl von Italienisch (spät) erfüllt, d. h. diese Schülerin muss nur eine Naturwissenschaft besuchen. Aber: Von dieser Naturwissenschaft sind dann alle vier Halbjahre in die Abiturnote einzubringen!

Belegungspflicht in Jgst. 12 für die Italienisch-Schülerinnen z. B. Italienisch (spät): 3 Wochenstunden Folge: Zur weiteren individuellen Profilbildung bleiben - neben den Seminaren - nur noch 2 Wochenstunden (insgesamt in beiden Jahrgangsstufen), d. h.: Mit Wahl von Italienisch (spät) in Jgst. 10 legt man bereits 6 Stunden des Kursprogramms der Jgst. 11 und 12 fest. Wenn die Stundenzahl den Rahmen von 66 Wo.std. nicht überschreiten soll, ist nur noch die Wahl eines weiteren 2-stündigen Profilfachs möglich (z. B. ein Jahr Chor).

Stundentafel mit Spanisch (für die Jgst. 11 und 12) Fach bzw. Fächergruppe 11 12-1/12-2 (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev) 2 2 Deutsch 4 4 Mathematik 4 4 Geschichte + Sozialkunde 2+1 2+1 Sport 2 2 Nw1 (Ph, C oder B) 3 3 Fs1 (E, F, L) 4 4 Nw2 oder Inf oder Fs2 3/4 3 3 Italienisch (spät) Geo oder WR 2 2 Kunst oder Musik 2 2 Pflicht: 30 Wochenstunden Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden W-Seminar 2 2/0 freie Wahl: P-Seminar 2 2/0 weitere indiv. Profilbildung 4/5 2 36 10/11 8 Wochenstunden

Einbringung (in die Abiturnote) Wenn Italienisch(spät) als Abiturprüfungsfach gewählt wird, müssen alle 4 Halbjahre eingebracht werden. Ansonsten müssen 3 von 4 Halbjahresleistungen eingebracht werden (auch in ISP). Ausnahme ( Optionsregel ): Bei Inanspruchnahme der sog. Optionsregel (=Joker) kann die Zahl der einzubringenden HJL in Italienisch (spät) von 3 auf 2 reduziert werden. Die Wahl von Italienisch lässt alle Möglichkeiten bei der Wahl der Abiturfächer (z. B. Sport, Kunst...). Aber: durch das anfallende Additum müssen die Joker dazu verwendet werden, die Pflichteinbringungen von 42 auf 40 zu reduzieren.

Abiturprüfung Italienisch (spät) kann als 5. Abiturprüfungsfach (neben D, M, fortgeführter Fremdsprache und einer Gesellschaftswissenschaft) gewählt werden. In Italienisch (spät) ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich.

Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (I) Infos auch unter http://www.aja-org.de/ 1. Halbjahr, Rückkehr bis Februar: Kurswahl mit allen anderen Schülern, ggf. Vorwahlen durch die Eltern 2. Halbjahr, Rückkehr im Sommer: - Kurswahl durch die Eltern - Vorrücken auf Probe in Jgst. 11 - Probezeit: erstes Halbjahr der Jgst. 11 (vgl. 66, 64 III, IV und 30 V GSO) - Bei Bestehen wird auch der mittlere Schulabschluss erworben (vgl. Art. 25 II BayEUG).

Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (II) Für die Zulassung zu den Addita in Kunst oder Musik (für die schriftlich-praktische Abiturprüfung) oder Sport (für die Abiturprüfung) zählt die Note der Jahrgangsstufe 9 (mindestens Note 3) falls durch den Auslandsaufenthalt das 1. Lernjahr der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache versäumt wird: Feststellungsprüfung notwendig

Schulbesuch im Ausland nach Jgst. 10 kein Eintritt während der Jgst. 11 möglich nach einjährigem Auslandsaufenthalt nach der Jgst. 10: Eintritt in die Jgst. 11 (Kurswahl ggf. durch die Eltern)

Referent Wolfgang Reiter Oberstufenkoordinator am Gisela-Gymnasium Tel.: 08505/4198 E-Mail: WReiter3@t-online.de

Hinweis zum Nachteilsausgleich Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z. B. bei anerkannten Legastheniker/innen). Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jgst. 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Legastheniker ab der Jgst. 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will.