Oberstufe im G8 am Theresia-Gerhardinger-Gymnasium am Anger
Die Oberstufenkoordinatoren Fried-Thorsten Jantzen Geo, G, M, Inf, Sk Systembetreuer, Oberstufenkoordinator Schwester Karolin Kuhn K, E Oberstufenkoordinatorin Philipp Pacius D, G, Sk Oberstufenkoordinator
Inhalte Wahl der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache Italienisch ab Jgst. 10 Auswirkungen auf die Kurswahl in der Oberstufe Hinweise zum Erwerb des Latinum Hinweise zum Auslandsaufenthalt ab Jgst. 10 Nachteilsausgleich (z.b. für Legastheniker)
Fremdsprachen am TGGaA Fortgeführte Fremdsprachen: Fremdsprachen, die verpflichtend gelernt werden als - 1. Fremdsprache ab Jgst. 5 (Englisch) - 2. Fremdsprache ab Jgst. 6 (Latein oder Französisch) - 3. Fremdsprache ab Jgst. 8 (im SG: Französisch) Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache - ab Jgst. 10 bei Wegfall der 2. fortgeführten Fremdsprache (am TGGaA Italienisch) - in der Regel sind aus stundenplanerischen Gründen in Q11 und Q12 nur die Belegung von zwei Fremdsprachen möglich
Chancen und Herausforderungen bei der Wahl von Italienisch Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Ø für Schülerinnen mit einem besonderen Interesse an Sprachen Ø für Schülerinnen mit einer hohen Motivation und Leistungsbereitschaft Ø Aufbau auf bereits erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Grundhaltungen Ø rascher Lernfortschritt unterrichtet => motivierende Erfolgserlebnisse Ø Schwerpunkt: mündliche Kommunikation ð Die fremdbeginnende FS ist erfahrungsgemäß nicht für schwache Schülerinnen als Abwahl einer ungeliebten FS geeignet.
Belegungsverpflichtung für die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Wer in Jgst. 10 die fortgeführte Fremdsprache Latein oder Französisch (theoretisch auch Englisch) durch Italienisch (spät) ersetzt, muss Italienisch (spät) als Fs2 nicht nur in Jahrgangsstufe 11 sondern auch in Jahrgangsstufe 12 belegen. Es besteht also eine Belegungsverpflichtung für insgesamt 3 Jahre. in Jahrgangsstufe 10: 4 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11: 3 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12: 3 Wochenstunden
Stundentafel der Jgst. 11 und 12 Fach bzw. Fächergruppe 11 12-1/12-2 (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev oder Eth) 2 2 Deutsch 4 4 Mathematik 4 4 Geschichte + Sozialkunde 2+1 2+1 Pflicht: 30 Wochenstunden Sport 2 2 Nw1 (Ph, C oder B) 3 3 Fs1 (E, F, L) 4 4 Nw2 oder Inf oder Fs2 3/4 Geo oder WR 2 2 Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden Kunst oder Musik 2 2 W-Seminar 2 2/0 Profil: P-Seminar 2 2/0 weitere indiv. Profilbildung 5/4 10/11 Wochenstunden
Stundentafel mit Italienisch (spät) Fach bzw. Fächergruppe 11 12-1/12-2 (Ges: 66 Wo.std.) Religion (K, Ev oder Eth) 2 2 Deutsch 4 4 Mathematik 4 4 Geschichte + Sozialkunde 2+1 2+1 Sport 2 2 Nw1 (Ph, C oder B) 3 3 Fs1 (E, F, L) 4 4 Nw2 Italienisch oder Inf (spät) oder Fs2 3/4 3 3 Geo oder WR 2 2 Kunst oder Musik 2 2 Pflicht: 30 36 Wochenstunden Wahlpflicht: 25/26 Wochenstunden W-Seminar 2 2/0 freie Wahl: P-Seminar 2 2/0 10/11 8 weitere indiv. Profilbildung 5/4 2 Wochenstunden
Abiturprüfung Fach Prüfungsart Wo.std. Deutsch schriftlich 4 Mathematik schriftlich 4 Fortgef. Fremdsprache gesellschaftswissenschaftliches Fach (K/Ev, Geo/WR, G/Sk, WIn*) Nw, Fs2, Ku*, Mu*, S** 1 x schriftlich, 2 x mündlich 4 2 2-4 (* Sonderbedingungen, **andere Schule)
Abiturprüfung Italienisch (spät) kann als 5. Abiturprüfungsfach (neben D, M, fortgeführter Fremdsprache und einer Gesellschaftswissenschaft) gewählt werden. In Italienisch (spät) ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich. Belegung von Italienisch (spät) bedeutet keine Einschränkungen bei der Wahl des 5. Abiturprüfungsfachs
Einbringung von Halbjahresleistungen Pflicht und - Wahlpflichtbereich HJL Deutsch 4 (von 4) Mathematik 4 (von 4) Fortgeführte Fremdsprache 1 (E, F, L) 4 (von 4) Religionslehre (bzw. Ethik) 3 (von 4) Geschichte + Sozialkunde 3 (von 4) Nw1 (Ph, C oder B) 3 (von 4) Nw2 oder Inf oder Fs2 1 (von 2) Geo oder WR 3 (von 4) Kunst oder Musik 3 (von 4) Einbringungen für 4. und 5. Abiturfach 2 W-Seminar (11/1+11/2 +Seminararbeit) 4 P-Seminar 2 Profil 4 SUMME 40
Einbringung bei Italienisch (spät) Pflicht und - Wahlpflichtbereich HJL Deutsch 4 (von 4) Mathematik 4 (von 4) Fremdsprache 1 (E, F, L) 4 (von 4) Religionslehre (bzw. Ethik) 3 (von 4) Geschichte + Sozialkunde 3 (von 4) Nw1 (Ph, C oder B) 34 (von 4) Nw2 Italienisch oder Inf (spät) oder Fs2 13 (von 4) 2) Geo oder WR 3 (von 4) Kunst oder Musik 3 (von 4) Einbringungen für 4. und 5. Abiturfach 2 W-Seminar (11/1 + 11/2 + Seminararbeit) 4 P-Seminar 2 Profil 14 SUMME 40
Latinum Das Latinum wird am Ende der 10. Klasse im Fach Latein (mind. Note vier im Jahreszeugnis) automatisch erworben Den Nachweis von gesicherten Lateinkenntnissen ( kleines Latinum ) erhält man mit mindestens Note vier im Jahreszeugnis am Ende der 9. Klasse Latein als Prüfungsvoraussetzung -> www.altphilologenverband.de ggf. Feststellungsprüfung am Ende der 9. Klasse zum Erwerb des Latinums möglich
Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 Infos auch unter http://www.aja-org.de/ 1. Halbjahr, Rückkehr bis Februar: Kurswahl mit allen anderen Schülern, ggf. Vorwahlen per Email bzw. durch die Eltern 2. Halbjahr, Rückkehr im Sommer: - Kurswahl per Email bzw. durch die Eltern - Vorrücken auf Probe in Jgst. 11 - Probezeit: erstes Halbjahr der Jgst. 11 - Bei Bestehen wird auch der mittlere Schulabschluss erworben
Schulbesuch im Ausland nach Jgst. 10 kein Eintritt während der Jgst. 11 oder in die Jgst. 12 möglich nach einjährigem Auslandsaufenthalt nach der Jgst. 10: Eintritt in die Jgst. 11 (Kurswahl per Email bzw. durch die Eltern) Falls im folgenden Jahrgang von den Schülerinnen kein Italienisch gewählt wird, müssen Schülerinnen mit Italienisch nach dem Auslandsaufenthalt die Schule wechseln. Vor dem Auslandsaufenthalt : Beim OSK abmelden!!!
Hinweis zum Nachteilsausgleich Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z. B. bei anerkannten Legastheniker/innen). Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jgst. 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Legastheniker ab der Jgst. 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will.