Versicherungsmaklervertrag



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Transkript:

Versicherungsmaklervertrag Makler: FD Dietmar Sullus Dietmar Sullus Altgorbitzer Ring 8 01169 Dresden Auftraggeber: Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort I. Der Makler ist unabhängiger Versicherungsvermittler. Er ist weder direkt noch indirekt mit mehr als 10 % an einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beteiligt. Er steht auf Seiten des Auftraggebers und hat dessen Interessen wahrzunehmen. Er erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. II. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von privaten Versicherungen, Bausparverträgen und Investmentfonds unter Ausschluss der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Gegenstand dieses Vertrages sind lediglich die über den Makler abgeschlossenen bzw. vermittelten Versicherungs-, Investmentund Bausparverträge. III. Der Makler erbringt aufgrund dieses Vertrages gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Dazu gehört z. B. die Befragung (Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers) und die Beratung des Auftraggebers hinsichtlich des sich aus der Risikoanalyse ergebenden Versicherungsbedarfs, weiterhin die Auswahl und Vermittlung von Versicherungsverträgen, wobei der Makler sich verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde zu legen, sodass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit der Makler in einzelnen Fällen vor Abgabe der Versicherungsvertragserklärung des Auftraggebers diesen auf eine eingeschränkte Versicherer- und/oder Vertragsauswahl hinweist. Weitere Dienstleistungen sind die Verwal-

tung der durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Schadenregulierung. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und die gem. 7 VVG i.v.m. der VVG InfoV gesetzlich vorgeschriebene Informationen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer, Internetversicherer oder an Unternehmen, von denen der Makler keine Vergütung erhält (courtagefreie Tarife), vermittelt. Rechts- und Steuerberatung werden im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen nicht geschuldet. Der Makler ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen. IV. Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Gesellschaften dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über sämtliche bestehende Versicherungs-, Investment- und Bausparverhältnisse, auch soweit sie sich in der Anbahnung befinden, zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler von allen persönlichen und finanziellen Veränderungen sowie anderen Risikoveränderungen unverzüglich zu unterrichten, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten. V. Die Haftung des Maklers ist im Fall leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf einen Betrag von 1 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt. Insoweit unterhält der Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht, die den Anforderungen des 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO i.v.m. 8, 9 VersVermV entspricht. Sollte im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens bestehen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten zu erhöhen, zur Abdeckung des erhöhten Risikos. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren drei Jahre ab Kenntnis des Auftraggebers vom Schaden. VI. Dem Auftraggeber entstehen durch die Zusammenarbeit mit dem Makler keine zusätzlichen Kosten. Die Leistungen des Maklers werden durch die von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Courtagen abgegolten. VII. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit ohne Angabe besonderer Gründe unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat mittels Einschreibebrief zu erfolgen. VIII. Die Einwilligung des Auftraggebers zum Datenschutz sowie die Rechte des Maklers zur Weitergabe der Daten des Auftraggebers sind in Anlage 2 geregelt.

IX. Die Befugnis des Maklers, den Auftraggeber gegenüber den Versicherungsunternehmen zu vertreten, ergibt sich aus der Maklervollmacht, die als Anlage 3 Vertragsbestandteil wird. X. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Alle in diesem Maklervertrag aufgeführten Rechte und Pflichten gelten auch für eventuelle Rechtsnachfolger. In eine etwaige Bestandsübertragung samt der Datenübertragung an den Rechtsnachfolger willigt der Auftraggeber hiermit ausdrücklich ein. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollte einen Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein, oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am ehesten entspricht. XI. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht des Gewerbesitzes des Maklers, soweit beide Parteien Vollkaufleute sind. Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Maklers

Anlage 1a zum Maklervertrag vom mit Name Vorname Der Maklervertrag bezieht sich auf folgende Privatversicherungen: Risikolebensversicherung Ja / Nein ab dem... Riester Rente (staatliche Förderung) Ja / Nein ab dem... Basis Rente (Rürup Rente) Ja / Nein ab dem... Garantie Investment Rente Ja / Nein ab dem... Private Rentenversicherung (BCA LuxVORinvest) Ja / Nein ab dem... Berufsunfähigkeit Ja / Nein ab dem... Kranken/Pflege Ja / Nein ab dem... Unfall Ja / Nein ab dem... Haftpflicht Ja / Nein ab dem... Hausrat Ja / Nein ab dem... Glas Ja / Nein ab dem... Gebäude Ja / Nein ab dem... Rechtsschutz Ja / Nein ab dem... Kfz Ja / Nein ab dem... Bausparen Ja / Nein ab dem... Sonstige Versicherungen (nachfolgend näher bezeichnet): Ja / Nein ab dem... Ja / Nein ab dem... Ja / Nein ab dem... Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Maklers

Anlage 2 zum Maklervertrag vom mit Name Vorname Einwilligung des Auftraggebers nach dem Bundesdatenschutzgesetz Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln dürfen. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt weiterhin ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten notwendig ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur vertraulich an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist, dürfen sie an den Makler weitergegeben werden. Insoweit willigt der Auftraggeber auch ein, dass der Makler die überlassenen Daten im Rahmen von erteilten Untervollmachten an Personen und Unternehmen (z. B. Maklerpools) weitergeben darf, die mit der beauftragten Interessenwahrnehmung befasst sind. Auf Wunsch des Auftraggebers erhält dieser weitergehende Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind über den Makler an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass sämtliche seiner Personen- und Sachdaten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Bestandsübertragung von dem Makler an seinen Rechtsnachfolger gemäß den Bestimmungen des BDSG übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren. Im Rahmen des oben genannten Maklervertrages kann es notwendig sein, dass der Makler mit dem Auftraggeber regelmäßig oder anlassbezogen Kontakt aufnimmt. Insoweit erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme durch den Makler. Der Makler wird von dieser Kontaktaufnahme nur insoweit Gebrauch machen, als es zur Durchführung und/oder im Rahmen des Maklervertrages notwendig ist. Unterschrift Auftraggeber

Anlage 3 zum Maklervertrag vom mit Name Vorname Maklervollmacht: Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung im nachfolgenden Rahmen: Der Makler wird hiermit bevollmächtigt, bestehende Versicherungsverträge zu ändern, neu abzuschließen, umzudecken, ruhend zu stellen und zu kündigen. Sämtliche Maßnahmen erfolgen im Auftrag des Auftraggebers oder setzten die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt voraus. Die Vollmacht zur Kündigung und zum Abschluss von Versicherungsverträgen gilt nicht für Krankenversicherungs-, Lebens- und Rentenversicherungsverträge (Riester Rente, Basisrente, Garantie Investment Rente, BCA LuxVORinvest). Zur Kündigung und zum Abschluss solcher Verträge bedarf es stets einer besonderen schriftlichen Willenserklärung des Versicherungsnehmers. Der Makler wird bevollmächtigt, die Kundeninformationen gem. 7 VVG (Stand 01.01.2008) i.v.m. den Regelungen der VVG InfoV für den Auftraggeber in Empfang zu nehmen und für den Auftraggeber die Erklärung des Empfanges gegenüber dem Versicherer abzugeben. Der Makler hält diese Informationen für den Auftraggeber bereit, sodass der Auftraggeber jederzeit die Kundeninformation einsehen oder in Textform übermittelt bekommen kann. Der Makler wird bevollmächtigt, Untervollmachten, namentlich an einen Makler oder Maklerpool, zu erteilen. Der Auftraggeber und der Makler sind sich darüber einig, dass hierdurch keinerlei Pflichten zwischen dem Auftraggeber und dem Unterbevollmächtigten begründet werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Unterbevollmächtigte von Versicherungsgesellschaften und sonstigen Produktgebern im Versicherungsschein, der Prämienrechnung und sonstigem Schriftverkehr als Betreuer des Auftraggebers oder des vermittelten Vertrages aufgeführt wird. Der Makler wird bevollmächtigt, Versicherungsleistungen aus von dem Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen geltend zu machen, bei der Schadensregulierung mitzuwirken sowie Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers entgegen zu nehmen. Der Makler wird bevollmächtigt, im Namen des Auftraggebers Eingaben bei den Schlichtungsstellen oder der Aufsichtsbehörde einzureichen. Diese Vollmacht ist zeitlich nicht befristet und kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Unterschrift Auftraggeber