Fahrerlaubnisklassen im Überblick Klasse S: Quad Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50ccm Hubraum, max. Nutzleistung nicht mehr als 4kW bei Verbrennungsmotoren/Elektromotoren Leermasse: Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg Einschluss: keine Eignung: allgemein Erste Hilfe: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen Klasse A unbeschränkt: (A 25) Berechtigung zum Fahren von Motorrädern jeder Art, auch mit Beiwagen Einschluss der Klassen: A1, M Mindestalter: 25 Jahre Klasse A beschränkt: (A) Berechtigung zum Fahren von Motorrädern jeder Art, auch mit Beiwagen Einschluss der Klassen: A1, M Besonderheiten: Wird auf 2 Jahre für Motorräder mit max. 25 kw (34 PS) beschränkt Klasse A1: Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern bis max.125 ccm Hubraum und max. 11 kw (15 PS) Einschluss der Klasse: M Besonderheiten: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbh)
Klasse M: Berechtigung zum Fahren von Mopeds, Mokicks (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbh) Besonderheiten: Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik- Fahrzeug Klasse B: Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5 t zg, max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z.gm. Auch Anhänger mit einer max. z. GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 3,5 t z. GM Einschluss der Klassen: L, M, S Klasse BE: Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg z. GM Besonderheiten: Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM Klasse L: Berechtigung zum Fahren von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbh (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Klasse C1: Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM, Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM Klasse C1E: Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12 t z. GM Vorbesitz Klasse: C 1 Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre Einschluss der Klassen: BE jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM. Klasse C: Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM. Befristet: Auf 5 Jahre Einschluss der Klassen: C1 jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. GM. Erste Hilfe Kurse: Ausbildung in erster Hilfe Klasse CE: Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM mit Anhänger (Gliederund Sattelzügen) Vorbesitz Klasse: C Befristet: Auf 5 Jahre Einschluss der Klassen: C1E, BE, T jeweils 5 Jahren, Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM
Klasse T: Berechtigung zum Fahren von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h bbh, aber nicht mehr als 60 km/h bbh, auch mit Anhänger. Einschluss der Klassen: M, L bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h Klasse D1: Berechtigung zum Fahren von Bussen mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z. GM Vorbesitz der Klasse: B Eignung: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Klasse D1E: Berechtigung zum Fahren von Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM. Vorbesitz Klasse: D1 Einschluss der Klasse: BE Klasse D: Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz, Einschluss der Klasse: D1
Klasse DE: Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM Vorbesitz Klasse: D Einschluss der Klassen: D1E, BE