Bielefeld Leitfaden Leitfaden für die Gründung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes - Seniorenrat -



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Transkript:

Bielefeld Leitfaden Leitfaden für die Gründung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes - Seniorenrat -

Impressum Herausgeber: Seniorenrat der Stadt Bielefeld Verantwortlich für den Inhalt: Prof. Dr. Peter Redaktion: Dr. von Becker Stand: 02/2011 2

Leitfaden für die Gründung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes Das Wohnen in einer Gemeinschaft stößt bei älteren Menschen, die nach dem Auszug der Kinder aus der bisherigen Wohnung und/oder wegen eingeschränkter Mobilität an Vereinsamung leiden oder diese befürchten müssen, auf steigendes Interesse. Das Leben in einer Wohngemeinschaft hat für sie eine präventive Wirkung, da mit der Übernahme von Aufgaben und mit dem Gefühl des Gebrauchtwerdens nachweislich die Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar verhindert wird. Andererseits erhalten sie im Bedarfsfall Unterstützung und Hilfe durch die noch belastbaren Mitglieder der Gemeinschaft. Vor der Gründung oder der Beteiligung an einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt ist es nicht nur zweckmäßig, sondern zwingend erforderlich, sich Klarheit zu verschaffen, - welche Wünsche man selbst mit dem Konzept einer Wohngemeinschaft verwirklicht sehen möchte, um die Selbstbestimmung des Lebens bis ins hohe Alter bewahren zu können, - wie sich gleichgesinnte (nicht unbedingt befreundete) Menschen mit ähnlichen Vorstellungen für ein derartiges Konzept finden und begeistern lassen, - welche Rahmenbedingungen in sozialer, rechtlicher, finanzieller und baulicher Hinsicht für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes erfüllt sein müssen, und - wo man sich bei allen Vorüberlegungen, Planungen und vor allen Entscheidungen Rat und Hilfe holen kann. Der Seniorenrat der Stadt Bielefeld möchte mit diesem Leitfaden aufzeigen, welche Überlegungen und Planungsschritte im Allgemeinen erforderlich sind, um die oben gestellten Fragen beantworten zu können. Dabei richtet sich der Fokus vor allem auf ältere Menschen, obwohl der Wunsch nach Gründung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes an kein Alter gebunden ist. Die Ausführungen sind jedoch nicht als Handlungsanweisungen für die Konzeptentwicklung - und Konzeptumsetzung im Einzelfall zu verstehen, da diese von vielen Randbedingungen beeinflusst werden. Zur Einwerbung von Fördermitteln dürfte es hilfreich sein, das Konzept von vorn herein als Modellprojekt zu entwickeln und/oder bedürftige Menschen in das Wohnprojekt zu integrieren. 1. Zusammenstellung der eigenen Wünsche (Verwendung der vom Bauamt der Stadt Bielefeld für Interessierte entwickelten Fragebögen, ergänzt um einige zusätzliche Fragen) 1.1 Lage, z. B. Stadtmitte, Stadtrand, Ortsteil, Stadtbezirk 1.2 Wohnform, z. B. Siedlungsgemeinschaft, Hausgemeinschaft 1.3 Wohnobjekt, z. B. Neubau, Altbau, Mietwohnung, Eigentumswohnung 1.4 Struktur des Projektes, z. B. Seniorenwohnen, Mehrgenerationswohnen, Wohnen mit Behinderten, Wohnen mit Menschen mit Integrationshintergrund, Wohnen nur für Frauen 1.5 Größe des Projektes, z. B. maximale Anzahl von Menschen und/oder von Wohnungen 1.6 Größe der eigenen Wohnung, z. B. Anzahl der Räume, Wohnfläche (bei öffentlicher Förderung begrenzt) 1.7 Lage der Wohnung im Haus und dessen Ausstattung, z. B. EG, OG, DG (z. B. Penthouse), Fahrstuhl, behindertengerecht für Rollstuhlfahrer, Terrasse/Balkon 3

1.8 Infrastruktur in fußläufiger Entfernung, z. B. ÖPNV, Geschäfte, Ärzte, Apotheke, Kindergarten, Schule, öffentliche Grünflächen 1.9 Zeitpunkt der Realisierung 1.10 Sonstige Wünsche. 2. Suche nach Gleichgesinnten, z. B. - Teilnahme am Treffen für Wohnprojektinteressierte, organisiert von der Wohnberatung der Stadt Bielefeld, Tel. 0521-51 2237 (Frau Bernadette Bueren), - Auswertung der Fragebögen und Bildung von Gruppen entsprechend der individuellen Zielvorstellungen, - Teilnahme an Projektentwicklungsseminaren, - Anfragen im Bekanntenkreis, - Anfragen in Zeitungen und im Internet, 3. Zusammenstellung der übereinstimmenden Zielvorstellungen 3.1-3.10 inhaltsgleich mit den Punkten 1.1-1.10, dazu 3.11 Projektfinanzierung, z. B. Freifinanzierung, Investorenmodell, Eigenmittel, Verteilung und Bereitstellung der Vorplanungskosten, Bürgschaft für Mietausfälle 3.12 Zweckmäßigste Rechtsform, z. B. Genossenschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR), GmbH, Kommanditgesellschaft, Gemeinnütziger Verein 3.13 Sicherstellung einer ggf. erforderlichen Betreuung und Pflege 3.14 Entscheidungsstrukturen nach innen und außen, z. B. Gemeinschaftsordnung, Beteiligung der Gemeinschaft bei Planung und Belegung der Wohnungen, Organisation und Verwaltung der Gemeinschaftsräume, Regelung der Mitgliedschaft, Spekulationsverhinderung, Behandlung von Quereinsteigern 3.15 Haftungsfragen 4. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen mit vergleichbaren Konzepten und realisierten Projekten - Wohnprojekt am Heisenbergweg 8, 33611 Bielefeld, Tel. 0521 132741 (Herr Wild) - Wahlfamilie Bielefeld, Tegeler Weg 2, 33619 Bielefeld, Tel. 0521 102918 (Herr Peters) - stattvilla, Hausgemeinschaft im CityQuartier am Ravensberger Park, Tel. 0521 61547 (Frau Dr. Hof) - Die Hausgemeinschaft im Pauluscarree, Walther-Rathenau-Strasse, Tel. 0521 163675 (Frau Scheibe) 5. Besprechung der Vorstellungen mit Beratungsstellen und möglichen Unterstützungspartnern, z. B. mit - der städtischen Wohn- und Pflegeberatung, - dem städtischen Bauamt, - der WohnBund-Beratung NRW Tel. : 0234-90440-0 Herner Straße 299 Fax: 0234-90440-11 44809 Bochum, www.wbb-nrw.de - dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, - dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 4

6. Erstellung eines ersten Konzeptentwurfes auf der Grundlage der gemeinsamen Zielvorstellungen Die Planungsschritte 1 bis 6 sollten von einer Moderatorin / einem Moderator begleitet werden. (Hinweise bei den in Abschnitt 5 angegebenen Beratungsstellen). 7. Überprüfung der Realisierbarkeit der Zielvorstellungen Dieser Planungsschritt wird je nach Art der Projektfinanzierung unterschiedlich verlaufen: Bei einer überwiegenden Finanzierung mit Eigenmitteln (Eigentumsform) sollten weitere Überlegungen mit einem sachkundigen Architekten (Hinweise bei den in Abschnitt 4 aufgeführten Wohnprojekten oder bei der Architektenkammer NRW, Tel. 021149 67-0) angestellt werden. Bei einem Investorenmodell (Mietform) ist es zweckmäßig, sich an ein bestehendes Wohnungsunternehmen (z. B. Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnbaugenossenschaft Senne, Gemeinnützige Baugenossenschaft Brackwede, Freie Scholle, Bielefelder Wohnungsverein) zu wenden. Die weiteren Planungen sind dann jeweils begleitet unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen der Unternehmen und ggf. entsprechend ihrer einschlägigen Erfahrungen bei der Gründung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten durchzuführen. 5