Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2015
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Weiterhin drastische Besoldungslücke Der aktuelle DGB-Besoldungsreport zeigt erneut auf, dass zwischen den Verdiensten der Berliner Beamtinnen und Beamten und denen aller anderen Bundesländer und des Bundes eine drastische Lücke klafft. Die Berliner Beamtinnen und Beamten verdienen über alle Besoldungsgruppen hinweg weniger. Daran ändert auch die Besoldungserhöhung zum 1. August 2015 um 3,2 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent Versorgungsrücklage) nur sehr geringfügig etwas. Nur ein Beispiel: Die durchschnittliche Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppe A5 für das Jahr 2015 lag im Mai bei 28.722. Berlin lag zum selben Zeitpunkt mit 26.677 erheblich unter diesem Durchschnittswert. Die Differenz zwischen dem Bundesland mit dem höchsten Jahresbetrag (Bayern) und dem mit dem niedrigsten Jahresbetrag (Berlin) betrug 3.977 Stand Mai 2015, also noch bevor Bayern das Tarifergebnis für 2015 und 2016 zeit- und wirkungsgleich auf seine Beamtinnen und Beamten übertragen hatte. Damit bleibt Berlin in dieser Besoldungsgruppe mit gut 15 Prozent hinter dem Tabellenführer Bayern zurück. Der DGB Berlin-Brandenburg machte Anfang Mai 2015 in einem Brief an Berlins Innensenator Frank Henkel erneut dringenden Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung geltend. In Berlin ist die Situation mit Blick auf die jahrelange Abkopplung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung besonders prekär. Der DGB forderte den Innensenator auf, auch im Licht der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung zu prüfen, ob die Berliner Besoldung überhaupt noch verfassungsgemäß ist. Das höchste deutsche Gericht hatte am 5. Mai 2015 entschieden, dass die Grundgehaltssätze für Richter in Sachsen-Anhalt zu niedrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Innensenator hat eine genaue Prüfung der Berliner Besoldung zugesagt. Die Berliner Beamtinnen und Beamte sind auf das Ergebnis dieser Prüfung gespannt. Der DGB Stark für Beamtinnen und Beamte! www.beamte.berlin-brandenburg.dgb.de
Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in ) 2 Jahre 3 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A7 (2 Jahre) 4 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A8 (3 Jahre) 1 2 3 4 5 6 7 8 A 4 1.795,82 1.854,32 1.903,99 1.953,66 1.980,14 2.008,85 2.058,52 2.124,74 A 5 1.810,17 1.880,81 1.931,58 1.984,56 2.036,44 2.091,63 2.141,30 2.188,75 A 6 1.853,21 1.912,81 2.025,39 2.082,79 2.134,66 2.194,28 2.247,25 2.303,54 A 7 1.934,89 1.992,29 2.064,04 2.194,28 2.273,75 2.341,08 2.394,06 2.488,97 A 8 2.055,20 2.205,31 2.300,24 2.395,16 2.534,23 2.608,19 2.664,49 2.718,57 A 9 2.189,85 2.270,43 2.395,16 2.536,45 2.637,99 2.763,81 2.836,66 2.906,20 A 10 2.359,84 2.466,90 2.637,99 2.810,18 2.932,69 3.055,21 3.167,80 3.260,51 A 11 2.719,67 2.879,70 3.039,76 3.200,90 3.306,87 3.421,66 3.558,53 3.642,41 A 12 2.924,96 3.225,19 3.306,87 3.525,41 3.625,85 3.821,22 3.896,27 4.032,04 A 13 3.454,76 3.632,48 3.810,18 3.988,99 4.156,76 4.236,24 4.404,01 4.492,30 A 14 3.636,89 3.865,36 4.118,13 4.343,29 4.496,72 4.644,62 4.803,56 4.966,92 A 15 4.461,40 4.692,08 4.826,74 4.985,68 5.144,62 5.302,46 5.431,60 5.620,35 A 16 4.927,19 5.167,80 5.351,04 5.534,26 5.716,38 5.899,60 6.082,82 6.262,74 Besoldungstabelle B ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B B 1 5.615,77 B 3 6.921,21 B 5 7.794,45 B 7 8.663,63 B 9 9.664,96 B 11 11.831,25 B 2 6.532,93 B 4 7.327,89 B 6 8.235,05 B 8 9.110,34 B 10 11.387,34 Besoldungstabelle C ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 C 1 3.076,15 3.184,16 3.292,13 3.400,13 3.508,16 3.616,14 3.724,14 3.832,14 C 2 3.082,88 3.254,99 3.427,12 3.599,25 3.771,36 3.943,46 4.115,58 4.287,69 C 3 3.394,77 3.589,64 3.784,55 3.979,44 4.174,30 4.369,20 4.564,06 4.758,95 C 4 4.312,25 4.508,17 4.704,07 4.899,98 5.095,89 5.291,79 5.487,71 5.683,60 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe 9 10 11 C 1 3.940,12 4.048,13 4.156,13 4.264,13 4.372,13 4.480,14 C 2 4.459,81 4.631,92 4.804,02 4.976,16 5.148,26 5.320,37 5.492,50 C 3 4.953,84 5.148,74 5.343,61 5.538,50 5.733,38 5.928,26 6.123,14 C 4 5.879,51 6.075,41 6.271,33 6.467,22 6.663,11 6.859,03 7.054,93 4 12 5 13 6 14 7 15 8
www.das-rentenplus.de Besoldungstabelle W ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe W W 1 3.891,36 W 2 4.445,23 W 3 5.397,78 Besoldungstabelle R ab 01.08.2015 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 4 5 6 7 8 R 1 3.783,68 4.012,17 4.443,74 4.883,03 5.125,87 5.342,21 5.543,09 5.781,50 R 2 4.529,83 4.749,48 4.970,23 5.420,56 5.652,36 5.877,52 6.081,72 6.308,00 R 3 6.921,68 R 4 7.328,98 R 5 7.794,75 R 6 8.235,15 R 7 8.664,51 R 8 9.110,43 R 9 9.665,62 R 10 11.878,66 Familienzuschlag ab 01.08.2015 (Monatsbeträge) Besoldungsgruppe 1 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 114,55 übrige Besoldungsgruppen 120,30 Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der 1 um je 102,90 ( 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,64 ( 4 und höher). Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,11, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 106,48 ; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 113,04 Jährliche Sonderzahlung Auszahlung mit Dezemberbezügen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig) 640,00 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst 200,00 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 320,00 Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht 25,56
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Anwärtergrundbetrag ab 01.08.2015 (Monatsbeträge) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 810,20 A 5 bis A 8* 934,35 A 9 bis A 11 989,87 A 12 1.133,61 A 13 1.166,30 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den 1.202,22 Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 *) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.121,23. Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge) Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27) ab 01.08.2015 A 5 bis A 8 18,73 mittlerer Dienst A 9 und A 10 73,22 gehobener Dienst A 9 bis A 13 81,38 höherer Dienst A 13 81,38 Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10) nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 127,38 bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12) 95,53 mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25) 38,35 im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26) des mittleren Dienstes 17,05 es gehobenen Dienstes 38,35
www.das-rentenplus.de Ausgewählte Erschwerniszulagen Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. 4 EZulV an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.12. und 31.12. nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 3,09 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten sonst 0,77 0,64 im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 1,28 Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst Wechselschichtzulage gem. 20 Abs. 1 EZulV 102,26 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 a) EZulV 61,36 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 b) EZulV 46,02 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 c) EZulV 35,79 Mehrarbeitsvergütung ab 01.08.2015 Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe ( 4 Abs. 1 MVergV) A 4 11,28 A 9 bis A 12 18,27 A 5 bis A 8 13,33 A 13 bis A 16 25,19 Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen ( 4 Abs. 3 MVergV) des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 21,07 des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 25,03 des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen 17,03 des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen 28,52 Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1 3, 10787 Berlin, Telefon 030 21240-200, Telefax 030 21240-114, matthias.schlenzka@dgb.de Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon 0211 72134571, Telefax 0211 72134573, infoservice@ beamten-informationen.de, www.beamten-informationen.de; Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Pomp, Bottrop Stand: August 2015
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