Die staatlich geförderte ergänzende Pflegezusatz versicherung (GEPV) Titel der Präsentation Untertitel Seite 1 Gesellschaft - Name
Ein Wunsch-Kind sieht anders aus. Noch vor der Geburt wurde Pflege-Bahr kritisiert Ich dachte, das wäre preiswerter Förderung viel zu niedrig Kunden Das können sich nicht alle leisten Hohe Kosten für die Einrichtung der neuen Zulagen-Regelung Pflege- Experten Pflege-Bahr Vertrieb Minimaler Ertrag Ohne Gesundheitsprüfung ein Wagnis für die Zukunft PKV Damit ist nichts zu verdienen Aufwand in keinem Verhältnis zum Verdienst Seite 2
Wir machen das beste daraus und nutzen die Chancen durch den Pflege-Bahr Kunden Ich nehme die Förderung gerne mit Ein Anfang in Richtung kapitalgedecktes Modell ist gemacht Pflege- Experten Pflege-Bahr Vertrieb Wir nehmen die übertragene Verantwortung durch die Politik an Fokus auf ungesättigten Pflegemarkt PKV Fokus auf Mindestschutz mit Mindestbeitrag von 15 Euro, um Förderung zu erhalten. Und die restliche Pflegelücke über bewährten Flex-U absichern. Seite 3
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Produkt Zielgruppe Eintrittsalter Kontrahierungszwang Mindestabsicherung Höchstabsicherung Dynamik Wartezeit Mindest-Eigenbeitrag Staatliche Förderung Auszahlung der staatlichen Förderung Seite 4 Abschluss- /Verwaltungskosten Keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall Beitragszahlung und Hilfebedürftigkeit
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Produkt Pflegemonatsgeld- oder Pflegetagegeld-Versicherung Zielgruppe Alle in der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung versicherte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich in Deutschland befindet und die bei Vertragsabschluss noch nicht pflegebedürftig sind. Eintrittsalter Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Kontrahierungszwang Es besteht Kontrahierungszwang. Leistungsausschlüsse/Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden. Seite 5
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Mindest-Eigenbeitrag des Versicherten Eintrittsalterabhängige Unisex- Beiträge mit Alterungsrückstellungen 10 Euro monatlich - 120 Euro jährlich Staatliche Förderung 5 Euro monatlich - 60 Euro jährlich, unabhängig vom Einkommen Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gewährt. Der Versicherer beantragt für den Kunden automatisch die Förderung bei der Zulagenstelle. Zusammen mit der staatlichen Förderung beträgt der monatliche Mindestbeitrag 15 Euro. Seite 6
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Auszahlung der staatlichen Förderung Die staatliche Förderung wird nach Ablauf des Kalenderjahres durch die Deutsche Rentenversicherung an den Versicherer gezahlt, der diese dann dem begünstigten Vertrag gutschreibt. Mindestabsicherung nach Gesetzesvorgabe Pflegestufe III: mind. 600 Euro monatliches Pflegegeld Pflegestufe II: mind. 30% des Pflegegelds der Pflegestufe III Pflegestufe I: mind. 20% des Pflegegelds der Pflegestufe III Pflegestufe 0: mind. 10% des Pflegegelds der Pflegestufe III Höchstabsicherung nach Gesetzesvorgabe max. Aufstockung der Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung um 100% Seite 7
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Da die Höhe des zu zahlenden Beitrags vom Eintrittsalter bei Vertragsabschluss abhängt, kann es vorkommen, dass jüngere Versicherte für den monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro eine Leistung über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistung von 600 Euro in der Pflegestufe III angeboten bekommen. Bei älteren Versicherten kann es vorkommen, dass sie einen höheren Eigenanteil als die für die Förderfähigkeit notwendigen 10 Euro monatlich zahlen müssen, um auf die vorgeschriebene Mindestleistung von 600 Euro in der Pflegestufe III zu kommen. Seite 8
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Dynamik Möglichkeit der Dynamisierung des Pflegegelds in Höhe der Inflationsrate kann vereinbart werden. Wartezeit Die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Abschluss-/Verwaltungskosten Die Abschlusskosten sind auf 2 MB der ersten Monatsprämie (inkl. der staatlichen Förderung) begrenzt. Die Verwaltungskosten dürfen 10% der Bruttoprämie nicht übersteigen. Seite 9
Geförderte Ergänzende PflegeVersicherung (GEPV) Keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit müssen die Beiträge weiter gezahlt werden. Einstellung der Beitragszahlung aufgrund Hilfebedürftigkeit Wenn der Versicherte hilfebedürftig wird, ruht der Vertrag für max. 3 Jahre. In der Zeit des Ruhens besteht kein Leistungsanspruch. Seite 10
Unterschied gesetzlich vorgegebene Leistungen versus Pflege-Bahr von AXA Gesetzlich geforderte Mindestabsicherung 600 Pflege-Bahr von AXA 600 100% 420 100% 60 10% 180 120 30% 20% 0 I II III Pflegestufe 60 180 30% 70% 10% 0 I II III Pflegestufe Seite 11
Einbindung Pflege-Bahr in das Portfolio der Pflegevorsorge Flex-U + Pflege-Bahr Kombi Pflegekosten Fokus liegt weiterhin auf Flex-U Lücke / Bedarf gesetzliche Leistung Flex-U + Pflege-Bahr Pflegepflicht Leistung bei Demenz / erhöhtem Betreuungsbedarf ( Pflegestufe 0 ) Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I Leistungsdynamik alle 3 Jahre Optionsrecht auf Höherversicherung Seite 12
Flex-U und Pflege-Bahr von AXA beide Angebote bieten Kunden-Vorteile Flex-U Pflege-Bahr von AXA Gesundheitsprüfung Ja Keine Förderung Wartezeit Beitragsfreiheit Nein Keine Ja, ab Pflegestufe I monatl. 5 Euro 5 Jahre (entfällt bei zusätzlicher Absicherung mit AXA Flex) Nein Leistung in Pflegestufe 0 Ja, max. 450 Euro Ja, mind. 60 Euro Dynamik Ja, alle 3 Jahre 10% & einmalig im Leistungsfall Nein Seite 13
Flex-U und Pflege-Bahr von AXA beide Angebote bieten Kunden-Vorteile Flex-U Pflege-Bahr von AXA Option Produkt Pflegestufen Option auf Höherversicherung flexibel innerhalb der einzelnen Pflegestufen Nein starr Produkt Leistungshöhe innerhalb der Maximalwerte individuell wählbar gem. Alter wird förderfähige Leistung fest vorgegeben Versicherbares Eintrittsalter ab 0 Jahre ab 18 Jahre Versicherungsschutz im Ausland EU, EWR, Schweiz nur bei kurzem Aufenthalt von max. 6 Wochen in EU, EWR, Schweiz Seite 14
Beitragsvergleich PflegeFlex vs. PflegeBahr 55 45 35 25 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 Flex Bahr Seite 15
Verkaufsförderung Seite 16
Fazit Die Einführung einer staatlich geförderten Pflegeversicherung unterstreicht nochmals die Wichtigkeit einer privaten Pflegeversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Pflegepflichtversicherung eine Teilkasko-Absicherung, die im Pflegefall nur teilweise finanziell hilft. Eine zusätzliche Absicherung durch ein Pflegetagegeld wird deshalb durch die Politik angetrieben. Interessant für Kunden, die aufgrund einer Erkrankung bisher nicht die Möglichkeit hatten eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen! Courtage Die Abschlusskosten sind auf 2 MB der ersten Monatsprämie (inkl. der staatlichen Förderung) begrenzt. Vertriebsstory nutzen: monatliche Förderung durch den Pflege-Bahr mitnehmen, um die noch klaffende Versorgungslücke im Pflegefall bestmöglich in Kombination mit Flex-U zu schließen. Seite 17
Highlights AXA PflegeFlex-U Vorteile im Wettbewerb hochattraktives Preis-Leistungs-Verhältnis dynamische Anpassung 10% alle 3 Jahre & einmalig im Leistungsfall Beitragsfreiheit im Pflegefall ab Pflegestufe 1 keine Wartezeiten (manche Mitbewerber 3 Jahre) vereinfachter Annahmeprozess nur 2 Gesundheitsfragen Option auf Höherversicherung bequemer Onlineabschluss durch eigenen Link möglich im Leitungsfall garantierte des vollen vereinbarten Pflegetagegeldes, bei stationärer-, ambulanter-, oder Laienpflege Produkthighlights: Pflegevorsorge Flex individuell und flexibel durch monatliches Pflegegeld umfassende Leistungen 2.250, Flex1 / 4.500,- Flex2 & Flex3 flexible Beitragsanpassung in 10,- Euro-Stufen Leistung bei Pflegestufe 0 20% aus Flex1 Europadeckung Seite 18
Lebenserwartung Seite 19
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!!! AXA und DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Key Account Manager Oliver Martens Thomas-Nast-Str. 13b; D-67105 Schifferstadt Telefon: +49 (0)6235 / 92 55 46 7 Mobil: +49 (0)1520 / 937 29 29 Telefax: +49 (0)221 / 148 44 15324 E-Mail: oliver.martens@axa.de Seite 20