FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN



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Transkript:

FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN 1. DER ZVO UND DIE GRÜNDUNG DER ZVO ENTSORGUNG GMBH Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts das Instrument der ostholsteinischen Kommunen zur Gewährleistung einer zeitgemäßen Ver- und Entsorgungsinfrastrukur. Entstanden als bürgerfreundliche Alternative zur reinen Privatwirtschaft, soll er Leistungen für alle zu fairen Preisen bieten. An diesem Ziel hat auch die 2004 vollzogene Einbindung der mittelständischen Unternehmen Nehlsen und Dörner in die ZVO Entsorgung GmbH nichts geändert. Im Gegenteil: Mit dem zusätzlichen Geschäftsvolumen der neuen Mitgesellschafter, ihrer Marktkenntnis, ihrem technischen und abfallwirtschaftlichen Know-how wurde die Handlungsfähigkeit des kommunalen Unternehmens erhalten und ausgebaut. Dieser Schritt war angesichts großer rechtlicher, technischer und wettbewerblicher Umwälzungen in der Entsorgungswirtschaft unverzichtbar. Der ZVO konnte dabei wesentliche Markt risiken auf seine Partner übertragen. Durch die Anteilsmehrheit des ZVO in der ZVO NAD GmbH Gesellschafter Nehlsen (Bremen), Dörner (HH) ZVO Entsorgung GmbH Kommunale Aufgaben Operative Aufgabenerledigung für den ZVO Gewerbliche Aufgaben In eigener Verantwortung der Gesellschaft Restmüllsammlung Sperrmüllsammlung Schadstoff-- sammlung Blaue Tonne Abfälle zur Verwertung DSDsammlung Gewerbeabfälle Recyclinghöfe Stoffstrommanagement Bioabfallsammlung Elektrogroßgerätesammlung Abfallberatung Depotcontainer Glas/Papier Betrieb MHKW Weihnachtsbaumabfuhr Recyclinghöfe Deponienachsorge ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN 1 Unternehmen ZVO-Gruppe

gemeinsamen Gesellschaft blieb der bestimmende kommunale Einfluss erhalten. Das Zusammenspiel von Kommunen, ZVO und den privaten Partnern in der ZVO Entsorgung GmbH bildet heute das Herzstück bei der Umsetzung der vom Kreistag beschlossenen abfallwirtschaftlichen Strategie, dem Abfallwirtschaftskonzept. Die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Partner, die gegenseitige Vergütung erbrachter Leistungen und die Verteilung von Gewinn und Verlust ist klar geregelt. Der ZVO hat die ZVO Entsorgung GmbH mit der kommunalen Entsorgung des Siedlungsabfalls beauftragt. Er zahlt für diese Dienstleistung einen vertraglich vereinbarten marktüblichen Preis. In diesem Preis ist die teilweise Vergütung von Preis-, Mengen- und technischen Risiken, die der ZVO früher allein getragen hat, enthalten. Gedeckt werden diese Zahlungen durch die eingezogenen Gebühren. Gebühren und Kosten entsprechen einander, die Vergütung ist gemäß der rechtlichen Bestimmungen auskömmlich, ein Gewinn oder Verlust entsteht nicht. Ein hiervon getrenntes Geschäftsfeld bilden die Aktivitäten der ZVO Entsorgung GmbH im freien gewerblichen Abfallmarkt. Hier agiert das Unternehmen unternehmerisch, Gewinne werden gemäß der Gesellschafteranteile aufgeteilt. Der Anteil des ZVO fließt in eine Rücklage, die bei Bedarf den kommunalen Gebührenhaushalt stützt. Die bisherige Praxis der ZVO Entsorgung GmbH hat die Zweckmäßigkeit und hohe Wirtschaftlichkeit dieses Modells bestätigt. Die Entsorgungssparte der ZVO- Gruppe ist heute marktfähig und marktfest und arbeitet erfolgreich und zum Nutzen der Einwohner, Unternehmen und Kommunen Ostholsteins. STRATEGIE DES ZVO Die strategischen Zielvorgaben des ZVO leiten sich aus den Interessen der Einwohner, Unternehmen und Kommunen des Kreises Ostholstein ab. Dessen Gremien maßen dabei der Entsorgungssicherheit für die Bürger und der Arbeitsplatzsicherung für die Mitarbeiter besonderes Gewicht zu. Weitere Ziele sind Preis- und Gebührenstabilität, Stärkung der regionalen Wirtschaft, Standorterhalt und Sicherung kommunaler Einflussnahme. Zentraler Punkt ist die Behandlung der Abfälle vor Ort im Kreisgebiet. Verbunden hiermit ist das Verantwortungsbewusstsein und die Gewissheit, dass die Abfälle umweltgerecht entsorgt werden. Dieser Grundsatz wurde bereits im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises von 1990 erstmals formuliert. Er hat bis heute für den Kreistag Gültigkeit, wie die letzte Anpassung des Konzeptes im Jahr 2008 dokumentiert. Die Verbandsleitung des ZVO wird bei der nächsten, für 2012 angesetzten Anpassung in Verbandsversammlung, im Kreistag und in der Öffentlichkeit engagiert für die Weiterverfolgung dieses Prinzips werben. ZVO-ENTSORGUNG: GEWINNERWIRTSCHAFTUNG UND -VERTEILUNG Haushalte ZVO Abfallgebühr 50,1% Gewinn stützt Gebührenhaushalt Leistungs- Vergütung Unternehmerische Abfallwirtschaft ZVO Entsorgung GmbH Abfallbehandlung eigene Anlagen Anlagen der Gesellschafter sonst. Vertragspartner Sonstige Aktivitäten 49,9% Gewinn Kommunale Abfallwirtschaft NAD Kommunen Entsorgungsdienstleistung Siedlungsabfall 2 ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN

2. AUFGABE DEMOGRAFISCHER WANDEL Neben die Aufgaben, die der Wettbewerb stellt, treten in zunehmender Deutlichkeit die Herausforderungen des demografischen Wandels. Es war und ist daher geboten, den ZVO nicht allein marktfest, sondern auch demografiefest zu machen. Dazu gehört zum einen ein Leistungsspektrum, das dem zunehmenden Anteil von Singlehaushalten, Senioren und Kleinfamilien gerecht wird, zum anderen ein Gebührensystem, das diese Leistungen in gerechter Weise denjenigen zuordnet, die sie in Anspruch nehmen. Insbesondere der letzte Punkt war mit der Zeit zu einer dringenden Aufgabe geworden. In das bisher geltende Gebührensystem war ein Leistungsausgleich zwischen großen Behältern (Mietshäuser, große Haushalte) und kleinen Behältern auf einem Grundstück eingebaut. Die großen Einheiten kosteten etwas mehr, damit die kleinen etwas günstiger sein konnten. KOSTENSTRUKTUR DES ALTEN GEBÜHRENMODELLS /Jahr (14-tägige Leerung) 250 200 150 100 50 jährliche Gebühren Kosten ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSGRÖSSEN IM KREIS OSTHOLSTEIN 120000 100000 80000 60000 40000 20000 86500 93700 101700 106900 Legende Haushalte mit 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 und mehr Personen 0 120-l-Tonne 80-l-Tonne 0 1990 2000 2010 2020 In den letzten Jahren wurde dieser Ausgleich zunehmend problematisch, da die Zahl der Kleinhaushalte immer stärker zunimmt, während große Haushalte weniger werden. Die Schere zwischen Gebühreneinnahmen und tatsächlichen Kosten öffnet sich damit immer weiter. Bei dieser Entwicklung an der alten Gebührenstruktur festzuhalten, würde exorbitante Gebührensteigerungen vor allem für große Haushalte und Haushalte in Mietshäusern bedeuten. Oder, wenn man dies mit gutem Recht aus sozialen Gründen ablehnt, ein wachsendes strukturelles Defizit in der Kasse des ZVO. Beide Lösungen kann niemand wollen. Der einzig gangbare Weg war die Entwicklung einer leistungsgerechten Gebührenstaffel, in der die wachsende Zahl der kleinen Haushalte Gebühren zahlen, die den von ihnen verursachten Kosten entsprechen. ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN 3

3. DIE NEUE GEBÜHRENSTAFFEL DIE NEUEN TARIFE IM ÜBERBLICK -> Im Ergebnis der Neuordnung zahlen 75% der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Ostholstein weniger oder gleich viel Gebühren wie zuvor. Die gesamten Gebühreneinnahmen bleiben nahezu gleich. Der wesentliche Unterschied zu den alten Tarifen liegt in der Anwendung grundlegend neuer Berechnungsprinzipien: FRÜHER NACHTEIL HEUTE VORTEIL Personenzahl pro Grundstück ergibt Behältergröße und damit die Gebühr Der reale Kostenfaktor Müllmenge/ Leerungstakt wurde nicht gebührenwirksam; außerdem kein Anreiz für Müllvermeidung Mischung aus Basisgebühr für Behälter plus Leistungsgebühr pro Liter Kostenfaktor Müllmenge/ Leerungstakt wird gebührenwirksam; individuelle Müllvermeidung kann Gebühr senken (verlängerter Abfuhrrhythmus, Nachbarschaftstonne) große Behälter subventionieren kleine Behälter finanziell durch große Haushalte absehbar nicht mehr leistbar; explodierender Ausrichtung der einzelnen Tarife an den tatsächlichen Kosten Faires und zugleich demografie festes Tarifmodell Zuschussbedarf Ermäßigte Ferienhaustonnen zunehmend ganzjährige Nutzung/ Vermietung von Ferienhäusern; wilde Entsorgung Wegfall der Ermäßigung Sicherstellung einer nutzungsgerechten Entsorgungslösung 4 ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN

Alternativ zu diesen neuen Prinzipien standen andere Modelle der Müllberechnung. So werden in einigen Gegenden Deutschlands grundstücksbezogene Staffeln verwendet, in anderen wird der Müll bei jedem Einsammelvorgang exakt gewogen und zugeordnet, oder es wird durch Erkennung des Behälters die Anzahl der tatsächlichen Leerungen gezählt. Die Vor- und Nachteile aller dieser Modelle wurden vom ZVO sorgfältig untersucht und abgewogen. Am Ende stand die Entscheidung für die gewählte Lösung, weil sie einen sozial gerechten Ausgleich zwischen kundenspezifischen Interessen und allgemeinen Kostenfaktoren schafft. Und nicht zuletzt wirkt sie Missbrauch und Umgehung entgegen, gewährleistet Sauberkeit und Hygiene im öffentlichen Raum und sichert die ökologische Qualität der Entsorgungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit. Ein so grundlegender Systemwechsel bedarf selbstverständlich umfassender Erläuterung und Diskussion. Der ZVO hat die Entwicklung seines neuen Gebührenmodells daher in voller Transparenz und bei sehr früher Beteiligung der zuständigen Gremien vollzogen. Zudem wurde die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Medien und über die ZVO-Kundenzeitschrift Regenbogen Ostholstein informiert. VORGEHENSWEISE DES ZVO ZUR ENTWICKLUNG EINES DEMOGRAFIEFESTEN GEBÜHRENMODELLS VORGEHENSWEISE DES ZVO ZUR ENTWICKLUNG EINES DEMOGRAFIEFESTEN GEBÜHRENMODELLS VERBANDSVERSAMMLUNG ABFALLWIRTSCH.AUSSCHUSS KREISTAG ÖFFENTLICHKEIT ABFALLWIRTSCH.AUSSCHUSS VERBANDSVERSAMMLUNG ABFALLWIRTSCH.AUSSCHUSS KREISTAG ÖFFENTLICHKEIT ABFALLWIRTSCH.AUSSCHUSS 17.12.2008 16.3.2009 2.11.2009 2009/2010 12.5.2010 24.6.2010 VERBANDSVERSAMMLUNG VERBANDSVERSAMMLUNG Auftrag 17.12.2008 der Verbandsversammlung zur neuen Abfallveranstaltung Veranstaltungen der neuen Abfall- der Verbands- Arbeitskreis 16.3.2009 2.11.2009 Informations- Öffentliche 2009/2010 Beschluss 12.5.2010 Beschluss 24.6.2010 Auftrag der Verbandsversammlung zur neuen Abfallveranstaltung Veranstaltungen der neuen Abfall- der Verbands- Arbeitskreis Informations- Öffentliche Beschluss Beschluss an den ZVO, gebührenstruktur des ZVO für den in Schönwalde, gebührenstruktur versammlung: eine neue Abfallgebührenstruktur (Mitglieder des Kreis- anschließend Bad Schwartau Abfallwirtschafts- Einführung der konstituiert sich Kreistag, Heiligenhafen, durch den an den ZVO, gebührenstruktur des ZVO für den in Schönwalde, gebührenstruktur versammlung: eine neue Abfallgebührenstruktuwirtschaftsausschuss (Mitglieder des Kreis- anschließend Bad Schwartau Abfallwirtschafts- Einführung der zu entwickeln tags konstituiert und der im Abfall- sich Kreistag, Heiligenhafen, durch den Information der und Scharbeutz ausschuss neuen Gebührenstruktur vertretenen Parteien) Parteien zu entwickeln tags und der im Abfallwirtschaftsausschuss Sitzungen: Information der und Scharbeutz Zuvor ausschuss Behandlung neuen Gebührenstruktur Weitere des Themas am zum 1.1.2011 11.5., vertretenen 7.9., 9.11. Parteien) Parteien 26.1. und 17.3.2010 und Weitere 15.12. Zuvor Behandlung Sitzungen: des Themas am zum 1.1.2011 11.5., 7.9., 9.11. 26.1. und 17.3.2010 und 15.12. ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN 5

4. UNSERE ENTSORGUNGS- LEISTUNGEN IM VERGLEICH Die aktuelle Höhe der Abfallgebühren in der kommunalen Entsorgung bildet die Kostenstruktur der Entsorgungsdienstleistung ab. In der Kostenstruktur mischen sich die jeweiligen strukturellen Rahmenbedingungen, die Marktpreise zum Zeitpunkt des Abschlusses wesentlicher Dienstleistungsverträge mit Dritten und schließlich das abfallwirtschaftliche Wollen der zuständigen parlamentarischen Gremien und politischen Institutionen. Dies gilt für Ostholstein wie für alle Kreise in Schleswig-Holstein. Ein direkter, centgenauer Vergleich der Gebühren in den einzelnen Kreisen hat daher kaum Aussagekraft. Es liegen den jeweiligen Gebühren oft andere Bedingungen und andere Leistungen zugrunde. Auch werden verschiedene Umlagesysteme (pro Tonne, Person, Grundstück) verwendet, die den Vergleich zusätzlich erschweren. Allerdings geben unterschiedliche Gebührenhöhen durchaus eine klare Botschaft: Das Gesamtpaket Entsorgung kann den Bürger einmal mehr und einmal weniger kosten. Die Ostholsteinische Abfallgebühr rangiert bei einem solchen Daumenvergleich relativ weit oben. Der Grund hierfür liegt in Entscheidungen für nachhaltige Betriebsweisen und hohe Service-Qualitäten, die im selben Umfang nicht von allen Kreisen getroffen wurden. Hierzu gehören vor allem die Bewahrung der Unabhängigkeit von großen Müllkonzernen der Betrieb eines eigenen Müllheizkraftwerkes zur Vermeidung von Müllexport und zur Kontrolle der Entsorgungsqualität das Angebot eines alle Abfallarten umfassenden Sammelsystems, bei Abholung aller Tonnen am gleichen Tag die Gewährleistung qualifizierter und auskömmlicher Arbeit (d.h. Tariflöhne anstelle des bis zu 25 % niedrigeren Lohnniveaus bei Dienstleistern anderer Kreise) die Einhaltung hoher technischer und ökologischer Standards im eigenen Betrieb und bei Vertragspartnern Ganz klar gilt: Qualität hat seinen Preis. Qualitätsentsorgung in eigener Regie ist aber auch eine gute Versicherung gegen Marktrisiken und monopolistisches Preisdiktat. Es sollte daher nicht nur die Gebührenhöhe an sich, sondern auch ihre Entwicklung über die Jahre zählen. Der ZVO hat mit Ausnahme einer durchzureichenden Mehrwertsteueranhebung und der Weitergabe eines hohen Tarifabschlusses seine Gebühren seit 2002 nicht erhöht. Auch die neue Gebührenordnung hat lediglich eine Umstrukturierung, nicht aber eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen. Und da jetzt durch die Umstrukturierung der Gebührenhaushalt mit der demografischen Entwicklung in Einklang gebracht wurde, ist eine hinreichende Gebührenstabilität auch für die Zukunft gesichert. Diesen Kurs hat der ZVO mit den parlamentarischen Gremien des Kreises erarbeitet und beschlossen. Er ist fair, zukunftsfest und rechtskonform und wird auch möglichen Anfechtungen vor Gericht sicher standhalten. Wir sollten ihn alle weiter verfolgen. 6 ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN

FAKTOREN, DIE BEI DER BERECHNUNG DER ABFALLGEBÜHR EINE ROLLE SPIELEN Umfang, Takt und Qualität der Sammelsysteme Qualität der Arbeitsplätze Siedlungsstruktur, Länge der Transportwege Deponienachsorge Entsorgungskosten Abfallgebühr berechnet nach Personenzahl oder Grundstücksgröße Behältergröße Haushalte Anteil Fremdleistungen Behälterinhalt Anzahl Leerungen Technische/ökologische Standards der Entsorgung ZUSAMMENFASSUNG 1. Die im Vergleich hohen Abfallgebühren im Kreis Ostholstein spiegeln abfallpolitische Grundsatzentscheidungen wider: für kommunale Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit, für hohe Umweltstandards und guten Service, für Arbeitsplätze mit Qualität. 2. Dem ZVO und seinen kommunalen Eigentümern ist dabei klar, dass die Belastbarkeit der privaten Haushalte begrenzt ist und diese Grenze tatsächlich bereits erreicht ist. Daher werden seit einigen Jahren nicht mehr alle Kosten der Entsorgung an die Kunden weiter gereicht. Der ZVO verwendet den von der ZVO Entsorgung GmbH erwirtschafteten Gewinn aus der freien gewerblichen Abfallwirtschaft, um den Gebührenhaushalt der kommunalen Entsorgung zu stützen. 3. Damit dieses Vorgehen weiter möglich ist und in Zukunft vielleicht auch Gebührensenkungen stattfinden können, musste die Gebührenordnung des ZVO kostengerecht und demografiefest umstrukturiert werden. 4. Dies ist durch ein faires, an dem tatsächlichen Aufwand orientiertes neues Gebührensystem erreicht worden. Das Gebührengesamtaufkommen blieb unverändert. Rund 75% der Bürgerinnen und Bürger zahlen jetzt weniger oder gleiche Gebühren. Diejenigen, denen höhere Gebühren zugemessen werden, können durch individuelle Abfallvermeidung die Gebühr senken. ZVO-FAKTENHEFT ABFALLGEBÜHREN 7

Herausgeber: Zweckverband Ostholstein Wagrienring 3-13 23730 Sierksdorf Telefon: (04561) 399-0 Telefax: (04561) 399-285 Homepage: www.zvo.com E-Mail: zvo@zvo.com Konzeption und Redaktion: ZVO Unternehmenskommunikation Detlef Lichtenstein, Jürgen Prüß (ZVO); Dr. Christian Gotthardt Grafiken und Layout: fraujansen kommunikation GmbH Verantwortlich für den Inhalt: Detlef Lichtenstein (ZVO) Tel.: (04561) 399-113 April 2011