VORSCHAU AUF DIE FRÜHLINGSSESSION 2015



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Touring Club Schweiz Ch. de Blandonnet 4 Postfach 820 1214 Vernier GE politik@tcs.ch www.politiktcs.ch Gérard Métrailler Tel +41 58 827 27 21 Mobile +41 79 777 83 27 Fax +41 58 827 23 92 gerard.metrailler@tcs.ch VORSCHAU AUF DIE FRÜHLINGSSESSION 2015 DER EIDGENÖSSISCHEN RÄTE Kontakte Gérard Métrailler Olivier Fantino Verantwortlicher Politik Stellvertreter Politik 058 827 27 21 058 827 27 18 gerard.metrailler@tcs.ch olivier.fantino@tcs.ch 25.02.2015 1 von 8

Inhalt NATIONALRAT 14.4002 Po. KVF-NR. Für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe (E-Vignette)... 3 12.046 StGB und MStGB. Änderung des Sanktionenrechts... 4 14.3997 Po. KVF-NR. Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen... 4 14.3792 Mo. Zanetti. Einsätze von Blaulichtorganisationen Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung.... 4 14.036 Gütertransportgesetz. Totalrevision... 5 STÄNDERAT 14.089 Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative... 7 12.3913 Mo. Nationalrat (Hutter Markus, Favre Laurent) Kostenlose monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen... 8 25.02.2015 2 von 8

NATIONALRAT 14.4002 Po. KVF-NR. Für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe (E-Vignette) Das Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und in welchem Umfang die heutigen gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen sind, dass die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt und der Wechsel vom fahrzeug- zum kontrollschildgebundenen Erhebungssystem erfolgen kann. Der Bericht soll zudem folgende Fragen beantworten: Unterschiedliche Tarife (unterschiedliche Tarifstrukturen nach Fahrzeugkategorien und Gültigkeitsdauer); Investitionen und jährliche Betriebskosten; Frist für die Umsetzung; Datenschutz und Sicherstellen der Abgabepflicht. Eine Minderheit der KVF-NR beantragt, das Postulat abzulehnen. Der TCS erachtet es als überflüssig, erneut die Möglichkeit zu prüfen, eine elektronische Vignette einzuführen; ein solches System ist für eine pauschalisierte Vignette zu 40 Franken sinnlos. Der TCS empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Er erinnert daran, dass eine elektronische Vignette in den letzten Jahren im Parlament schon mehrmals geprüft und verworfen worden ist (2009 und 2012). Der TCS hält es nicht für angebracht, diese Frage erneut zu prüfen, zumal die gewünschten Angaben zu den Kosten bereits vorliegen. Sie wurden bereits 2011 mit der Vernehmlassung zur Preiserhöhung für die Vignette erhoben. Die Investitionen wurden mit 35 Millionen Franken errechnet, und die jährlichen Betriebskosten auf 41 Millionen Franken geschätzt. Die Minderung von Schwarzfahrten wurde auf rund 3 % geschätzt, was einem Mehrertrag von rund 10 Millionen Franken entspricht. Die zusätzlichen Kosten würden somit ohne Preiserhöhung nicht gedeckt. Nach Ansicht des TCS sind diese Kosten zudem unterschätzt. Zum Vergleich: Der Strassenzoll in Stockholm allein erforderte Investitionen von 212 Millionen Franken, mit entsprechend hohen Unterhaltsund Betriebskosten. Was den Datenschutz angeht, so kann ein Missbrauch der gespeicherten Daten nicht ausgeschlossen werden ; die Kontrollschilder werden ja photographisch 25.02.2015 3 von 8

erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Es besteht keine Gewähr, dass diese Daten nicht anderen Zwecken als dem ursprünglichen zugeführt werden. Schliesslich ist das heutige System der selbstklebenden Vignette in der Schweiz wie im Ausland bekannt; ihr Preis ist bescheiden und für alle erschwinglich. 12.046 StGB und MStGB. Änderung des Sanktionenrechts Eine der Differenzen zwischen den beiden Räten bei diesem Geschäft betreffen die bedingten Geldstrafen. Der Nationalrat hat sich bisher dafür ausgesprochen, die Bewährung für Geldstrafen in ihrer Gesamtheit beizubehalten, während der Ständerat eine Begrenzung der Bewährung auf die halbe Geldstrafe unterstützt; die andere Hälfte ist zwingend zu begleichen. 2010 betrafen 62% der Verurteilungen zu einer bedingten Geldstrafe eine Verletzung des SVG (44'588 Urteile von insgesamt 71'923). Die Möglichkeit einer Bewährung abzuschaffen, wenn auch nur teilweise, bedeutet daher vor allem eine Belastung der Automobilisten. Grundsätzlich hält der TCS dafür, dass der Richter bei Ersttätern stets eine ganze Strafe bedingt sollte aussprechen können. Bedingte Strafen müssen sowohl für Geldstrafen wie für Freiheitsstrafen möglich sein, und zwar für die ganze Strafe, nicht nur für die Hälfte. Der TCS unterstützt deshalb den Beschluss des Nationalrates. 14.3997 Po. KVF-NR. Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Bedingungen für einen raschen Aufbau eines nationalen Schnellladenetzes für Elektroautos entlang der Nationalstrassen zu prüfen. Der TCS empfiehlt dieses Postulat anzunehmen. Für Elektrofahrzeuge ist ein Netz von Schnellladestationen wesentlich. 14.3792 Mo. Zanetti. Einsätze von Blaulichtorganisationen Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung Diese Motion will die Bestimmungen über den Entzug von Ausweisen sowie die 25.02.2015 4 von 8

Strafbarkeitsbestimmungen dahingehend ändern, dass der besonderen Art der Arbeit von Notfalldiensten besser Rechnung getragen wird. Bei Unvereinbarkeit des Einsatzes von Warnsignalen mit dem Zweck der dringlichen Dienstfahrt soll der Richter von der Bestrafung des Führers absehen oder die Strafe angemessen mildern können. Auch soll auf den Entzug des Fahrausweises verzichtet werden können. Notfalldienste sollen nach Ansicht des TCS jederzeit wirksam eingreifen können; der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist dabei aber zu beachten. Grundsätzlich unterstützt er die Motion; zu denken ist insbesondere an eine neue Formulierung des Art. 100 al. 4 SVG (besonders mit Blick auf Massnahmen von Via Sicura). 14.036 Gütertransportgesetz. Totalrevision Die Revision des Gütertransportgesetzes will die Verlagerung auf die Schiene fördern, indem langfristig attraktive Fahrrechte (Trassen) gesichert werden. Die Kantone und die Branchen werden besser in die Planung des Gütertransports einbezogen. Der Gütertransport auf der Schiene soll grundsätzlich selbsttragend sein, und die SBB soll von der gesetzlichen Pflicht entbunden werden, den Güterverkehr als Kernaufgabe anzubieten. Der TCS begrüsst bessere Rahmenbedingungen für den Bahngütertransport. Überlange Wege, Unpünktlichkeit und ungünstige Trassen mindern die Konkurrenzfähigkeit des Bahngütertransports. Der TCS hält daher dafür, dass der Bund sich auf ein besseres und rationelleres Angebots im Güterverkehr der Bahn konzentrieren sollte, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Auch ist eine gesetzliche Verankerung der vorgesehenen Trassenvergaben notwendig, um den Unternehmen eine genügende Planungssicherheit zu gewährleisten. Neuer Artikel 2 : Grundsätze und Ziele Der TCS unterstützt den Antrag der Mehrheit der KVF-NR. Damit lehnt er auch die Anträge der Minderheiten ab, die darauf abzielen, zum einen den Bahngüterverkehr als Kernaufgabe zu bezeichnen und zum andern den Anteil der Schiene im Gesetz mit 25 % festzuschreiben. Neue Artikel 9 und 9a: Beiträge an den Betrieb Der TCS widersetzt sich grundsätzlich Subventionen für den Betrieb. Diese senden falsche Signale an Unternehmen aus, fördern sie doch auf Kosten der Steuerzahler unrentable Aktivitäten. Beiträge an Investitionen in die Infrastruktur sind zu begrenzen und durch ein gutes Kosten-Nutzen Verhältnis zu begründen. 25.02.2015 5 von 8

Der TCS unterstützt den Antrag der Minderheit II, der Subventionen für den Betrieb streichen will. Der TCS widersetzt sich nachdrücklich einer Finanzierung von Massnahmen, die den (nicht alpenquerenden) Güterverkehr im ganzen Land über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr fördern sollen. Die Verfassung sieht nirgends eine solche Entnahme aus der Strassenkasse vor. Die Bedürfnisse der Bahn, jene des Güterverkehrs eingeschlossen, sind durch den Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) zu finanzieren. 25.02.2015 6 von 8

STÄNDERAT 14.089 Für eine faire Verkehrsfinanzierung. Volksinitiative Die Initiative verlangt eine ausgewogene Behandlung der Bahn- und Strassenbenützer; die Erträge der Mineralölsteuer sollen der Strassen-Infrastruktur zukommen. Die Strassenbenützer liefern dem Bund jedes Jahr mehr als 9 Milliarden Franken ab. Dieser investiert jedoch weniger als einen Drittel davon ins Strassennetz. Zudem ist der Bund bei der Strassenplanung rund 20 Jahre im Rückstand, während sich Querfinanzierungen zugunsten der Bahn in dieser Zeit vervielfacht haben. Sowohl die Fertigstellung des Autobahnnetzes wie auch das Programm zur Beseitigung von Engpässen kamen weniger schnell voran als vorgesehen. Jedes Jahr verbringen die Automobilisten mehr Stunden im Stau auf Autobahnen, die in den 60er-Jahren geplant worden sind. Während die Infrastruktur der Nachfrage an vielen Orten nicht mehr genügt, nimmt der Bedarf nach Mobilität infolge der Zunahme der Bevölkerung und der Ballungsräume weiterhin zu. Der grosse Rückstand bei der Anpassung des Nationalstrassennetzes ist dringend aufzufangen. Dazu sind Querfinanzierungen zugunsten anderer Aufgaben auf ein Minimum zu begrenzen und die Einnahmen aus Strassenabgaben in vorrangige Vorhaben wie die Beseitigung von Engpässen, die Umfahrung von Morges oder die Glatttalautobahn zu investieren. Der Strassenverkehr bezahlt heute dem Bund mehr als 9 Milliarden Franken Steuern und Abgaben. Davon werden nur rund ein Drittel für die Strasse eingesetzt. Zwei Drittel fliessen in die Bundeskasse und in den öffentlichen Verkehr. Der TCS verlangt eine faire Verteilung dieser Strassengelder. Deshalb unterstützt er die Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung. Antrag auf Rückweisung an die Kommission Der TCS unterstützt den Antrag der Minderheit der KVF-SR, welche die Vorlage an die Kommission zurückweisen will, damit diese Initiative zusammen mit der Vorlage für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) behandelt werden kann; die Botschaft dazu ist am vergangenen 18. Februar 2015 veröffentlicht worden. Die beiden Geschäfte betreffen dasselbe Gebiet.; 25.02.2015 7 von 8

12.3913 Mo. Nationalrat (Hutter Markus, Favre Laurent) Kostenlose monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen Der Bundesrat soll die Bundesämter, welche die Fahrzeugdaten betreffend CO 2 - Ausstoss verwalten, dazu anzuhalten, diese Angaben monatlich und kostenlos den Importeuren zur Verfügung zu stellen. Die Importeure benötigen diese Daten, um die mit dem CO 2 -Ausstoss verbundenen Sanktionen zu kontrollieren. Der TCS empfiehlt, diese Motion gutzuheissen; sie zielt darauf ab, die vorgeschriebenen Kontrollen zum Sanktionssystem zu verbessern und damit den CO 2 -Ausstoss der Fahrzeuge zu mindern. 25.02.2015 8 von 8