Inhalt. Anhang VORBEMERKUNG 2 1. ZIELSETZUNG UND AUFBAU 2 2. BESTANDSMIETE 4 3. DEFINITION DER VERGLEICHSMIETEN 5

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Vertiefende Analyse der Wirtschaftlichkeit der energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Stadtteil Richtsberg und Wohnkostenbelastung der Mieterinnen und Mieter Ansprechperson: Klimaschutzbeauftragte Frau Wiebke Lotz Fachdienst Stadtgrün, Klima- und Naturschutz Telefon 06421 201 936 Mail Wiebke.Lotz@marburg-stadt.de www.klimaschutz-marburg.de

Inhalt VORBEMERKUNG 2 1. ZIELSETZUNG UND AUFBAU 2 2. BESTANDSMIETE 4 3. DEFINITION DER VERGLEICHSMIETEN 5 4. TYPENGEBÄUDE UND MODERNISIERUNGSVARIANTEN 8 5. RAHMENBEDINGUNGEN DER FINANZIERUNG 9 6. ENERGIEKOSTENEINSPARUNG NACH MODERNISIERUNGSVARIANTEN 10 7. WARMMIETERHÖHUNG NACH MODERNISIERUNGSVARIANTEN 11 8. WARMMIETNEUTRALITÄT 12 9. MIETENVERGLEICH 13 10. KLIMABONUS ZU DEN MODERNISIERUNGSKOSTEN JE WOHNUNG 16 11. FAZIT: KLIMABONUS FÜR DEN STADTTEIL RICHTSBERG 17 Anhang TABELLE A TABELLE B TABELLE C TABELLE D RAHMENDATEN TYP 2 OHNE MODERNISIERUNGSKOSTENZUSCHÜSSE BESTANDS- UND MODERNISIERUNGSMIETEN IM TYP 2 (PRO M²) BESTANDS- UND MODERNISIERUNGSMIETEN IM TYP 2 (WOHNUNGSGRÖßE 67 M²) BESTANDS- UND MODERNISIERUNGSMIETEN IM TYP 2 (PRO M²) MIT MODERNISIERUNGSKOSTENZUSCHÜSSEN / KLIMABONUS TABELLE E BESTANDS- UND MODERNISIERUNGSMIETEN IM TYP 2 (WOHNUNGSGRÖßE 67 M²) MIT MODERNISIERUNGSKOSTENZUSCHÜSSEN / KLIMABONUS TABELLE F ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEKOSTEN TYP 2 1

VORBEMERKUNG Mit der Bereitstellung von gesundem und preiswertem Wohnraum für die breiten Schichten der Bevölkerung erfüllt der Stadtteil Richtsberg eine herausragende Aufgabe für die Universitätsstadt Marburg. Im KfW-Förderantrag für das Integrierte Energetische Quartierskonzept Richtsberg (Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept Marburg) ist hierzu ausgeführt, dass mit Blick auf den überdurchschnittlichen Anteil an Haushalten mit niedrigem Arbeitseinkommen und Transfereinkommen Mietanpassungsstrategien zu entwickeln (sind), die die technische Aufwertung des Mietshausbestandes zu angemessenen und sozialen Wohnkosten ermöglicht. Zum einen wird also die Absicht verfolgt, durch die Einsparung von Endenergie sowie durch eine wirtschaftliche Modernisierung diese soziale Funktion des Stadtteils auch für die kommenden Generationen zu erhalten. Zum zweiten soll durch die Einsparung von fossiler Primärenergie das gesamtstaatliche Klimaschutzziel verfolgt werden. Daher müssen zwei Ziele aufeinander abgestimmt werden, nämlich das sozialpolitische Ziel einer angemessenen und sozialen Miete und das klimapolitische Ziel der Reduzierung von CO 2. Anhand der untersuchten n und Modernisierungsvarianten soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen dieses Doppelziel eines sozialen Klimaschutzes erreicht werden kann. 1. ZIELSETZUNG UND AUFBAU Der Erfolg einer Investition wird in der Regel mit dynamischen und mehrperiodigen Wirtschaftlichkeitsmodellen überprüft, die einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren überblicken. Dieses Verfahren haben auch die Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur, Entwerfen und Energieeffizientes Bauen sowie HHS Planer + Architekten AG Johannes Hegger (Kassel) in ihrem Abschlussbericht Integriertes Energetisches Quartierskonzept Richtsberg gewählt. In der hier vorliegenden Ergänzung zum Quartierskonzept wird jedoch wird gefragt, wie hoch die Miete am Tag nach der Modernisierung ausfallen wird, ob die modernisierungsbedingte Mieterhöhung zur Verdrängung von Haushalten mit niedrigem Einkommen führen wird und wie hoch zusätzlich zur staatlichen Förderung ein einmaliger kommunaler Klimabonus zur energetischen Modernisierung sein müsse, damit Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme nicht umziehen müssen bzw. wie hoch die Zuschüsse 2

sein müssen, damit die energetische Modernisierung sogar warmmietneutral umgesetzt werden kann. Die Prüfung der Warmmietneutralität folgt einem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung (Sozialer Klimaschutz am Richtsberg) vom 25.11.2011. Sowohl das Integrierte Energetische Quartierskonzept Richtsberg als auch diese Betrachtung werden zeigen, dass eine warmmietneutrale energetische Modernisierung nicht möglich ist; jedenfalls dann nicht, wenn die witterungsbereinigten Verbrauchswerte zugrunde gelegt werden. Um eine Antwort auf die Frage zu geben, ob eine Modernisierungsmiete, die nicht warmmietneutral ist, trotzdem noch eine angemessene und soziale Höhe erreicht, ist ein Mietenvergleich erforderlich. Dafür wird zunächst die Höhe und Zusammensetzung der Bestandsmiete für teilund nicht-modernisierten Wohnraum am Richtsberg dargestellt. Die Bestandsmiete ist eine von 4 Referenz- bzw. Vergleichsmieten. Bei den 3 weiteren Vergleichsmieten handelt es sich um die untere Sozialmiete für arbeitssuchende Haushalte und Haushalte mit Altersgrundsicherung, die aus den Marburger Wohnungsbaurichtlinien ermittelte ortsübliche Sozialmiete sowie die aus den Einkommensgrenzen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau abgeleitete obere Sozialmiete. In einem nächsten Schritt wurden die von der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur, Entwerfen und Energieeffizientes Bauen sowie HHS Planer + Architekten AG Johannes Hegger (Kassel) ausgewählten Modernisierungsvarianten und ihre Kosten für Wärmedämmung und Anlagentechnik in Modernisierungsmieten umgerechnet und mit der unteren, der ortsüblichen und der oberen Sozialmiete verglichen. Um den Mietenvergleich anschaulich zu machen, wird neben den Angaben zur Quadratmetermiete von einer Wohnung mit 67 m² Wohnfläche ausgegangen. Dieser Wohnungstyp ist für einen 3-Personen-Haushalt angemessen und entspricht einer durchschnittlichen Wohnungsgröße für den Richtsberg. Schlussendlich bleibt zu entscheiden, welches dieser Mietniveaus nach einer Modernisierung erreicht werden soll. Von dieser Entscheidung ist nämlich abhängig, ob und in welcher Höhe zusätzlich zu bestehenden staatlichen Förderungen ein einmaliger kommunaler Klimabonus erforderlich sein wird, damit die Sanierungsquote des beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes (März 2012) erfüllt werden kann. 3

Einschränkend bleibt festzuhalten, dass hier mit Durchschnittsmieten gearbeitet wird, so dass Vor- und Nachteile, die sich aus einem niedrigen oder hohen individuellen Verbrauch von Wasser und Energie ergeben, keine Berücksichtigung finden können. Der Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvarianten beruht auf den zuvor von der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur, Entwerfen und Energieeffizientes Bauen sowie HHS Planer + Architekten AG Johannes Hegger (Kassel) ermittelten Investitionskosten sowie den berechneten Energiebedarfen. 2. BESTANDSMIETE Die durchschnittliche Bestandsmiete für eine teil- bzw. unmodernisierte Wohnung mit 67 m² liegt für einen 3-Personen-Haushalt bei 480 Euro monatlich (vgl. Tabelle 1). Die Bestandsmiete entspricht den durchschnittlichen Kosten für teil- und unmodernisierten Wohnraum am Richtsberg: Kaltmiete: Die durchschnittliche Richtsberg-Kaltmiete für teil und unmodernisierten Wohnraum liegt bei etwa 4,00 Euro/m². Betriebskosten: Die Betriebskosten (Grundsteuern, Kosten für Aufzüge, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Wartung von Gasleitungen und elektrische Anlagen, von Rauch- und Brandmeldeanlagen, n, Feuerlöscher, Blitzschutzanlagen, Breitbandkabel, Internet, Treppenhausreinigung, Kaltwasser und Kanal) werden mit 1,70 Euro/m² angesetzt. Wartungskosten für Heizungs- und Kaminanlagen finden sich unter dem Mietbestandteil Heizung/Warmwasser. Kosten für Heizwärme und Warmwasser: Der berechnete Energiebedarf eines Wohngebäudes liegt in der Regel deutlich über dem tatsächlichen Verbrauch. Wie auch diese Untersuchung zeigt, verhalten sich Bewohner umso sparsamer beim Heizen, je geringer die thermische Qualität eines Gebäudes ist (Prebound-Effekt). Die Kosten für den berechneten Bedarf an Heizwärme und Warmwasser liegen in den hier untersuchten Typengebäuden etwa 30 bis 35% über den tatsächlichen Verbrauchskosten. Für die Bewertung der sozialen Angemessenheit wird der niedrigere Prebound -Wert angesetzt. Dieser liegt witterungsbereinigt für teil- und unmodernisierten Wohnraum am Richtsberg bei durchschnittlich 1,40 Euro/m². Angesetzt werden die 4

Energie-Preise der Stadtwerke Marburg. Zwar wird damit der günstigere Energiekostenwert angesetzt; allerdings bleibt anzumerken, dass zunehmend Schimmelbildungen in teil- und unmodernisierten Wohngebäuden auftreten. In diesen Wohngebäuden wird stärker am Heizen gespart, als den Wohngebäuden technisch verträglich ist. Eine energetische Modernisierung eröffnet somit die Möglichkeit zur gewohnten Behaglichkeit und zu einem gesunden Wohnen zurückzukehren. Um die Vergleichbarkeit der Anlagentechnik und Abrechnungssysteme zu gewährleisten, werden Wartungskosten für die Heizanlage und die Kamine unter den Kosten für Heizung und Warmwasser aufgeführt. Besonderheiten bei den Wartungskosten sind nicht berücksichtigt. Tabelle 1 Durchschnittliche Bestandsmiete am Richtsberg für teil- und unmodernisierten Wohnraum pro m² 67 m²-wohnung Kaltmiete 4,00 Euro/m² 270 Euro Betriebskosten inkl. Kaltwasser 1,70 Euro/m² 115 Euro Heizung/Warmwasser 1,40 Euro/m² 95 Euro Bestandsmiete 7,10 Euro/m² 480 Euro 3. DEFINITION DER VERGLEICHSMIETEN Da der Richtsberg überwiegend ein klassisches Sozialwohnungsquartier ist, wird hier mit 3 Vergleichsmieten gearbeitet, die sich an den Maßstäben der Sozial- und Wohnungsbaugesetzgebung orientieren. a. Untere Sozialmiete Die durchschnittliche untere Sozialmiete für eine Wohnung mit 67 m² und einen 3- Personen-Haushalt liegt unabhängig des energetischen Standards bei rund 545 Euro (vgl. Tabelle 3). Etwa 20 bis 23% der Richtsberger Wohnbevölkerung erhalten Leistungen nach dem SGB II, sind also arbeitssuchend. Dies entspricht etwa 37,5% aller Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften in der Universitätsstadt Marburg (Sonderauswertung des KreisJobCenters des Landkreises Marburg Biedenkopf für den Sozialbericht der Universitätsstadt Marburg, November 2012, Seite 5

114). Für diese Haushalte trägt der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Kosten der Heizung (KdH) in angemessener Höhe (vgl. dazu Sozialbericht der Universitätsstadt Marburg, Seite 54). Nach Auskunft der GeWoBau liegen 84% der Richtsberg- Mieten unterhalb oder auf dem Niveau der ALG-II-Angemessenheitsgrenzen. Auf der Basis der Bestandsanteile (vgl. Tabelle 2) kann eine durchschnittliche Angemessenheitsgrenze für die untere Sozialmiete am Richtsberg ermittelt werden. Nach Abzug der Betriebskosten entfallen auf die Kaltmietanteile 5,05 Euro/m². Zuzüglich der Kosten für Heizung und Warmwasser kann die Bruttowarmmiete bei etwa 8,15 Euro/m² liegen. Tabelle 2 Wohnungen am Richtsberg nach Wohnungsgröße und Angemessenheitsgrenze Wohnfläche Anteil am Wohnungsbestand Angemessenheitsgrenze (Bruttokaltmiete) bis 45 m² 16% 325 über 45 bis 60 m² 17% 395 über 60 bis 72 m² 45% 470 über 72 bis 84 m² 20% 545 über 84 m² 2% 635 Quelle: GeWoBau Marburg/Lahn Tabelle 3 Durchschnittliche untere Sozialmiete für Richtsberg-Wohnungen pro m² 67 m²-wohnung Kaltmiete 4,95 Euro/m² 335 Euro Betriebskosten inkl. Kaltwasser 1,70 Euro/m² 115 Euro Heizung/Warmwasser 1,40 Euro/m² 95 Euro Bestandsmiete 8,05 Euro/m² 545 Euro b. Ortsübliche Sozialmiete Die durchschnittliche ortsübliche Sozialmiete für eine Neubau-Wohnung mit 67 m² und einen 3-Personen-Haushalt liegt in Abhängigkeit vom KfW-Standard 70 bei rund 585 Euro (vgl. Tabelle 4). 6

Das Förderprogramm der Universitätsstadt Marburg legt als ortsüblichen Mietpreis für neugeschaffenen Sozialwohnraum eine Kaltmiete von 6,50 Euro/m² fest. Verlangt wird der KfW- Effizienzstandard 70. Wird als Beheizungsart Fernwärme angenommen, liegt die Bruttowarmmiete bei 8,70 Euro/m². Tabelle 4 Durchschnittliche ortsübliche Sozialmiete für eine Neubau-Wohnung pro m² 67 m²-wohnung Kaltmiete 6,50 Euro/m² 435 Euro Betriebskosten inkl. Kaltwasser 1,70 Euro/m² 115 Euro Heizung/Warmwasser 0,50 Euro/m² 35 Euro Bestandsmiete 8,70 Euro/m² 585 Euro c. Obere Sozialmiete Die durchschnittliche obere Sozialmiete für eine Wohnung mit 67 m² und einen 3- Personen-Haushalt liegt unabhängig des energetischen Standards bei rund 610 Euro (vgl. Tabelle 6). Etwa 70% der Haushalte am Richtsberg verfügen über Einkommen aus überwiegend sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Altersbezügen. Zwar sind für etwa die Hälfte der Wohnungen die gesetzlichen Belegungsbindungen ausgelaufen, doch orientiert sich die Auswahl der Mieterinnen und Mieter bei der Wiederbelegung nach Auskunft der Wohnungsbaugesellschaften und -baugenossenschaften nach wie vor an den Einkommensgrenzen des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes. Für einen 3-Personen-Haushalt, der Anspruch auf eine Wohnung mit 67 m² Wohnfläche hat, gilt eine Einkommensgrenze von 27.000 Euro (Jahresnettoeinkommen). Eine Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2010 hat für Hessen eine durchschnittliche Einkommensbelastung durch die Bruttokaltmiete von 22,8% ergeben (vgl. Tabelle 5). Tabelle 5 Belastung eines 3-Personen-Haushaltes mit Bruttokaltmiete Jahresnettoeinkommen für 3-Personen-Haushalt 27.000 Euro Bruttokaltmietquote 2010 in % 23% Mietbelastung in Euro 6.200 Euro 7

Tabelle 6 Durchschnittliche obere Sozialmiete pro m² 67 m²-wohnung Kaltmiete 6,00 Euro/m² 400 Euro Betriebskosten inkl. Kaltwasser 1,70 Euro/m² 115 Euro Heizung/Warmwasser 1,40 Euro/m2 95 Euro obere Sozialmiete 9,10 Euro/m² 610 Euro 4. TYPENGEBÄUDE UND MODERNISIERUNGSVARIANTEN Die Technische Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur, Entwerfen und Energieeffizientes Bauen sowie HHS Planer + Architekten AG Johannes Hegger (Kassel) haben in ihrem Abschlussbericht zum Integrierten Energetischen Quartierskonzept Richtsberg (Teilkonzept zum Integrierten Klimaschutzkonzept Marburg) in Kapitel 2.3 Seite 27 ff insgesamt 4 Haustypen ermittelt, die die Bebauungsstruktur am Richtsberg überwiegend kennzeichnen: Typ 1: Typ 2: Typ 3: Typ 4: freistehende Wohnbebauung, Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen Punkthaus/ Mehrfamilienhaus bis zu 7 Geschossen Hochhaus/ Mehrfamilienhaus ab 8 Geschossen, Zeile, Wohnhochhaus Für diese Typenhäuser wurden verschiedene Modernisierungsvarianten (vgl. Abschlussbericht Kapitel 3.1 Seite 69 ff) hinsichtlich der Einsparung von CO 2 und Energie sowie hinsichtlich der Investitionskosten durchgerechnet. Die folgende Modernisierungsvarianten wurden für den Haustyp 2 (Sudetenstraße 19/21) ausgewählt. Variante A: niedrige 100 / Fernwärme fossil Variante C: niedrige 100 / Brennwert- fossil / Variante D: niedrige 100 / Biomasse- Variante F: mittlere 70 / Fernwärme fossil / Variante H: mittlere 70 / Brennwert- fossil / / Variante I: hohe 55 / Fernwärme regenerativ Variante K: hohe 55 / Biomasse- / 8

An diesem Haustyp werden beispielhaft die Warmmietkalkulation und eine Bewertung hinsichtlich ihrer sozialen Auswirkungen vorgenommen. Die Mietstruktur (Kaltmiete, Energiekosten, Modernisierungszuschläge) wird in den Tabellen B bis E aufgeschlüsselt. 5. RAHMENBEDINGUNGEN DER FINANZIERUNG Die Mieterhöhung für die energetisch bedingte Modernisierung im Typ 2 wird für Wohnungen berechnet, die freifinanziert wurden oder keinen gesetzlichen Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Für den wirtschaftlichen Aufwand der ermittelten Modernisierungskosten, die je nach Variante zwischen 17.700 Euro und 29.800 Euro pro Wohnung liegen (vgl. Tabelle A Zeile 4), werden diesen Rahmendaten angenommen: gemäß der Förderprogramme der KfW-Bank und der hessischen WI-Bank ein Zinssatz von zur Zeit 0,85% bei einer Zinsbindung von 10 Jahren und einer Tilgungsdauer von 25 Jahren, eine Abschreibung auf das Gebäude von 4% (25 Jahren), eine zusätzliche Abschreibung auf die Anlagentechnik von 6% (10 Jahre), Tilgungszuschüsse der KfW-Bank für die niedrige 100 von 5,0%, für die mittlere 70 von 12% und für die hohe 55 von 17,5%. Modernisierungszuschlag für nicht-energetische Modernisierung: Für den Fall der Modernisierung fallen auch Kosten für nicht-energetische Maßnahmen an, die teilweise eine Wertverbesserung (Vordächern, Gegensprech-, Klingel- und Briefkastenanlagen, in den Außenanlagen) darstellen und damit zur Mieterhöhung führen. Für die nicht-energetische Modernisierung wurden 0,60 Euro/m² angenommen (vgl. Tabellen B bis E Zeile 6). Baderneuerungen, etc. sind hier nicht enthalten. Es wird vereinfachend davon ausgegangen, dass sie als Teil der Gesamtmaßnahme zu den Konditionen der KfW mitgefördert werden Tabelle 7 Zuschlag für die nicht-energetische Modernisierung pro m² 67 m²-wohnung Nicht-energetischer 0,60 Euro/m² 40 Euro Modernisierungszuschlag 9

Die Modernisierungskosten können nach 559 BGB mit bis zu 11% jährlich auf die Miete umgelegt werden (gesetzlich mögliche Kaltmietumlage in Tabelle A Zeilen 9 und 10). Von den Investitionskosten sind jedoch zuvor die Kosten der Instandhaltung (vgl. Tabelle A Zeile 5) abzuziehen. Mieterhöhungsfähig sind ausschließlich die Kosten der Wertbesserung. Zur Deckung des Aufwandes für Abschreibung und Zinsen in den hier untersuchten Varianten ist eine notwendige Kaltmietumlage zwischen 6,3% und 7,8% der energetisch bedingten Investitionskosten erforderlich (vgl. Tabelle A Zeilen 8 und 11). Dies entspricht je nach Modernisierungsvariante einem Zuschlag zwischen 1,25 Euro/m² und 2,70 Euro/m². Entscheidend für den Hauseigentümer ist jedoch neben dem Kaltmietpreis, der die Finanzierung deckt, ob eine Wohnung nach der Modernisierung noch zu einem Warmmietpreis angeboten werden kann, den die Mieterinnen und Mieter noch zahlen können. Ein Vermietungsvorteil ist daher die Energiekosteneinsparung, sofern die Gesamtmiete die zumutbare oder angemessene Höhe nicht überschreitet. 6. ENERGIEKOSTENEINSPARUNG NACH MODERNISIERUNGSVARIANTEN Die Energiekosten, das heißt die Summe aus der gekauften Energie, der Wartung der technischen Anlagen sowie der Messung und Verteilung der verbrauchten Energie, variieren nicht nur nach n, sondern auch nach Anlagentechnik und Abrechnungsart (vgl. Tabelle F Spalten Modernisierungsvarianten nach n). Dabei wird angenommen, dass die in den solarthermischen Anlagen erzeugte Wärme kostenfrei in das Wärmenetz eingespeist wird. Die Investitionskosten fließen in die Modernisierungsmiete ein. In den Fernwärme-Varianten erfolgt die Abrechnung immer über den Vermieter. Im Ergebnis erreichen die modernisierungsbedingten Energiekosteneinsparungen im Mittel 65% (vgl. Tabelle A Zeile 7). Die Einsparungen variieren jedoch zwischen 57% (Variante A: 100, Fernwärme mit fossilem Energieträger) und 75% (Variante H: 70, Brennwert-, Gas, solarthermischer Unterstützung). Dies entspricht einer Energiekosteneinsparung zwischen 0,80 Euro und 1,05 Euro/m² (vgl. Tabelle A Zeile 12). 10

7. WARMMIETERHÖHUNG NACH MODERNISIERUNGSVARIANTEN Hinsichtlich der Warmmieterhöhung liegen die Varianten der n 100 und 55 in etwa auf einem Niveau. Ursache dafür ist auch, dass die KfW-Förderung das staatliche Ziel der CO 2 -Einsparung mit hohen Tilgungszuschüssen belohnt. Die Einsparung bei den Energiekosten deckt zwischen 55% und 64% der erforderlichen Mieterhöhung (vgl. Tabelle A Zeile 17). Die aus Sicht der Mieterinnen und Mieter zusätzlichen, durch die energetische Modernisierung bedingten Mehrkosten schwanken nach Abzug der Energiekosteneinsparung zwischen 0,45 Euro/m² (Variante A: 100, Fernwärme mit fossilem Energieträger) und 0,80 Euro/m² (Variante I: 55, Fernwärme mit regenerativer Energie). Der bedeutende Unterschied der Varianten der n 100 und 55 mit Fernwärme oder Brennwertkessel liegt nicht in der Energiekosteneinsparung, sondern in der CO 2 - Einsparung. Hier erreicht die niedrigere 100 nur eine CO 2 -Einsparung von 43%/45% und die hohe 55 einen Wert von 77%/85% (vgl. Tabelle A Zeile 6). Eine Ausnahme bildet in der 100 die Variante D mit Pelletheizung, die einerseits die höchste Einsparung an CO 2 aufweist, andererseits die niedrigste Kostenerhöhung für Mieterinnen und Mieter mitbringt. Allerdings weist diese Variante mit rund 93.000 kwh pro Jahr den höchsten Energiebedarf auf (vgl. Tabelle F Zeile 4) auf. Je höher aber der Energiebedarf, desto höher die Anfälligkeit bei Energiepreissteigerungen. Es ist davon auszuzugehen, dass sich der Kostenvorteil dieser Variante D mittelfristig auflöst. Am höchsten fällt die Warmmieterhöhung in der mittleren n 70 aus. Die hohen Investitionskosten sowohl für die Variante F (Fernwärme mit fossilem Energieträger Gas sowie mit ) als auch für die Variante H (Brennwert- mit fossilem Energieträger Gas sowie mit solarthermischer Unterstützung) führen bei einer lediglich mittleren Einsparung von CO 2 (61% bzw. 65%, vgl. Tabelle A Zeile 6) zu einer hohen Kaltmietumlage bzw. Mietererhöhungen (2,30 bzw. 2,70 Euro/m², vgl. Tabelle A Zeile 10), die aber durch die realisierten Energiekosteneinsparungen nicht annähernd aufgefangen werden. Hier decken die Energiekosteneinsparungen lediglich knapp 40% der Mieterhöhung (vgl. Tabelle A Zeile 17). Die zusätzliche Belastung aus der energetischen Modernisierung (Warmmieterhöhung) für diese Varianten liegt mit 1,55 bzw. 1,65 Euro/m² am oberen Ende der Skala (vgl. Tabelle A Zeile 12). 11

8. WARMMIETNEUTRALITÄT Wie zuvor dargestellt, erreicht keine der Modernisierungsmieten die Warmmietneutralität, wenn die witterungsbereinigten Verbrauchswerte angesetzt werden. Werden die berechneten Bedarfswerte angesetzt (340.000 kwh), wird die Warmmietneutralität in den n 55 und 100 erreicht. Denn der Unterschied zwischen den Verbrauchskosten (1,40 Euro/m²) und den errechneten Bedarfskosten (2,05 Euro/m²) liegt bei rund 45 Euro für eine Wohnung mit 67 m² Wohnfläche. Die Bedarfswerte sind jedoch nicht Grundlage dieses Mietenvergleichs. Die Erhöhung der Modernisierungsmieten in den niedrigen und hohen n 100 und 55 (Varianten A, C, D, I und K) überschreiten zwischen rund 30 und 45 Euro monatlich die Grenze zur Warmmietneutralität. Die Varianten der 70 (F und H) liegen mit rund 95 bzw. 110 Euro monatlich deutlich über der Warmmietneutralität. Wird als Ziel angenommen, dass die künftigen Modernisierungsmieten bei Einsparung von möglichst viel CO 2 warmmietneutral sein sollen, ist eine zusätzliche Förderung notwendig (vgl. Tabelle 8). Tabelle 8 Warmmietneutralität bei witterungsbereinigtem Energieverbrauch ohne einmaligem Klimabonus zu den Modernisierungskosten Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K Haustyp 2 flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 70 55 55 100 100 100 70 Beschreibung Fernwärme fossil Brennwert fossil Biomasse Fernwärme fossil Brennwert fossil Fernwärme regenerativ Biomasse Ziel erreicht? Ziel: hohe CO2 Einsparung nein nein ja ja ja ja ja Ziel: Warmmietneutral Modernisierung nein nein nein nein nein nein nein 12

9. MIETENVERGLEICH Mit der energetischen Modernisierung ist zwar die Einsparung von Energiekosten verbunden. Wie im vorherigen Kapitel 9 gezeigt, wird jedoch nicht so viel eingespart, wie andererseits zunächst ausgegeben werden muss. Wenn also eine warmmietneutrale Modernisierung nicht möglich ist, dann ist zu rpüfen, ob die neue Modernisierungsmiete noch sozial verträglich ist? Angesichts der niedrigen Ausgangsmiete stellt sich erst dann die Frage, ob zusätzlich zur staatlichen Förderung weitere kommunale Mittel (Klimabonus) erforderlich sind. Die soziale Verträglichkeit der Modernisierungsmieten wurde mithilfe der in Kapitel 4 hergeleiteten Vergleichsmieten (untere, ortsübliche und oberen Sozialmiete) geprüft. a. Vergleich der Modernisierungsmiete mit der unteren Sozialmiete Die untere Sozialmiete entspricht der durchschnittlichen Miete für arbeitssuchende Haushalte und Haushalte mit Altersgrundsicherung. Für eine Wohnung mit 67 m² und einen 3- Personen-Haushalt liegt sie unabhängig des energetischen Standards bei rund 545 Euro (vgl. Tabelle 3). Bis auf die Variante A der niedrigen 100 (Brennwerttechnik; fossiler Energieträger), die noch auf dem Niveau der unteren Sozialmiete liegt, ist keine der Modernisierungsmieten angemessen für einen arbeitssuchenden Haushalt. Die Überschreitung liegt zwischen 20 und 85 Euro monatlich. Auch für die Variante A gilt einschränkend festzustellen, dass sie mit rund 65.000 kwh pro Jahr immer noch einen hohen Energiebedarf aufweist und damit empfindlich für Energiepreissteigerungen ist (vgl. Tabelle F Zeile 4.) Wird als Ziel angenommen, dass die künftigen Modernisierungsmieten bei Einsparung von möglichst viel CO 2 auch für Haushalte bezahlbar bleiben, die sich nur eine untere Sozialmiete leisten können, ist eine zusätzliche Förderung notwendig (vgl. Tabelle 9). 13

Tabelle 9 Untere Sozialmiete: Bewertung der Modernisierungsvarianten ohne einmaligem Klimabonus zu den Modernisierungskosten Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K Haustyp 2 flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 70 55 55 100 100 100 70 Beschreibung Fernwärme fossil Brennwert fossil Biomasse Fernwärme fossil Brennwert fossil Fernwärme regenerativ Biomasse Ziel erreicht? Ziel: hohe CO2 Einsparung nein nein ja ja ja ja ja Ziel: 27% Warmmietbelastung bei ca. 24 T Jahresnetto ja nein nein nein nein nein nein b. Vergleich der Modernisierungsmiete mit der ortsüblichen Sozialmiete Die durchschnittliche ortsübliche Sozialmiete leitet sich aus den Marburger Wohnungsbaurichtlinien ab. Sie liegt für eine Neubau-Wohnung mit 67 m² und einen 3-Personen- Haushalt in Abhängigkeit vom KfW-Standard 70 bei rund 585 Euro (vgl. Tabelle 4). Bis auf die Varianten H und F der mittleren 70 mit Brennwerttechnik, und solarthermischer Unterstützung sowie mit Fernwärme liegen alle Varianten unterhalb der ortsüblichen Sozialmiete (vgl. Tabelle 10). Wird als Ziel angenommen, dass die künftigen Modernisierungsmieten bei Einsparung von möglichst viel CO 2 auch für Haushalte bezahlbar bleiben, die sich nur eine ortsübliche Sozialmiete leisten können, dürfte kein Klimabonus zu den den Modernisierungskosten erforderlich sein. Die bestehenden Förderangebote der KfW und WI-Bank (verbilligte Darlehn und Tilgungszuschüsse) sind ausreichend. Dieses Doppel-Ziel wird durch die Varianten I (Fernwärme mit regenerativem Energieträger) und K (Biomassekessel) der hohen 55 erfüllt. 14

Tabelle 10 Ortsübliche Sozialmiete für Neubau-Wohnungen: Bewertung der Modernisierungsvarianten ohne einmaligem Klimabonus zu den Modernisierungskosten Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K Haustyp 2 flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 70 55 55 100 100 100 70 Beschreibung Fernwärme fossil Brennwert fossil Biomasse Fernwärme fossil Brennwert fossil Fernwärme regenerativ Biomasse Ziel erreicht? Ziel: hohe CO2 Einsparung nein nein ja ja ja ja ja Ziel: 27% Warmmietbelastung bei ca. 26 T Jahresnetto ja ja ja nein nein ja ja c. Vergleich der Modernisierungsmiete mit der oberen Sozialmiete Die durchschnittliche obere Sozialmiete leitet sich aus den Einkommensgrenzen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ab. Für eine Wohnung mit 67 m² und einen 3-Personen- Haushalt liegt diese Vergleichsmiete unabhängig des energetischen Standards bei rund 610 Euro (vgl. Tabelle 6). Unterstellt wird eine Warmmietbelastung von etwa 27% des Jahresnettoeinkommens. Hier fällt lediglich die Variante H ( 70, Brennwert- mit fossilem Energieträger und solarthermischer Unterstützung) mit einigen Euro aus dem Rahmen. Alle anderen Varianten liegen auf dem Niveau oder niedriger als die obere Sozialmiete (vgl. Tabelle 11). Wird als Ziel angenommen, dass die künftigen Modernisierungsmieten bei Einsparung von möglichst viel CO 2 für Haushalte bezahlbar bleiben, die sich nur eine obere Sozialmiete leisten können, dürfte kein Klimabonus zu den den Modernisierungskosten erforderlich sein. Die bestehenden Förderangebote der KfW und WI-Bank (verbilligte Darlehn und Tilgungszuschüsse) sind ausreichend. Dieses Doppel-Ziel wird auch mit Blick auf diese Vergleichsmiete lediglich von der Variante H nicht erfüllt. 15

Tabelle 11 Obere Sozialmiete: Bewertung der Modernisierungsvarianten ohne Klimabonus zu den Modernisierungskosten Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K Haustyp 2 Beschreibung In den niedrigen und hohen n 100 und 55 sind Modernisierungskostenzuschüsse für die Anlagentechnik und Wärmedämmung in Höhe von etwa 85 Euro/m² Wohnfläche erforderlich (vgl. dazu Tabellen 12 sowie D und E), was etwa 5.500 Euro für eine Wohnung mit 67 m² entspricht (zum Vergleich: Die hessische Richtlinie zur Sozialen Wohnraumförderung gewährt zinsgünstige Neubaudarlehen nur unter der Bedingung, dass sich die Gemeinde mit mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligt,.. ). flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 Fernwärme fossil Brennwert Biomasse Fernwärme Brennwert Fernwärme Biomasse fossil regenerativ fossil fossil Ziel erreicht? Ziel: hohe CO2 Einsparung nein nein ja ja ja ja ja Ziel: 27% Warmmietbelastung bei ca. 27 T Jahresnetto ja ja ja ja nein ja ja 10. KLIMABONUS ZU DEN MODERNISIERUNGSKOSTEN JE WOHNUNG Im Ergebnis bedarf es dann keiner Klimaboni zu den Modernisierungskosten, wenn als Referenzmiete die obere oder ortsübliche Sozialmiete angenommen wird. Soll jedoch verhindert werden, dass arbeitssuchende Haushalte und Haushalte mit Grundsicherung im Zuge einer energetischen Modernisierung umziehen müssten, ist ein Klimabonus zu den Modernisierungskosten erforderlich: In der mittleren 70 sind etwa 210 Euro/m² (Variante F) bzw. 250 Euro/m² (Variante H) erforderlich. Dies entspricht einer Förderung pro Wohneinheit (67 m²) von 14.000 Euro bzw. 16.500 Euro. 16

11. FAZIT: KLIMABONUS FÜR DEN STADTTEIL RICHTSBERG Selbst mit einer sehr ehrgeizigen Sanierungsquote von 5% (Trend: 1%) können die im Klimaschutzkonzept beschlossenen Ziele nur mit einer Sanierung nach 55 erreicht werden. Um gleichzeitig eine soziale Modernisierungsmiete zu garantieren, ist ein einmaliger kommunaler Klimabonus zu den Modernisierungskosten in Höhe von etwa 85 Euro/m² Wohnfläche erforderlich. Bei einer Wohnfläche von ca. 215.000 m² am Richtsberg in den Gebäudetypen 2, 3 und 4 (vgl. Seite 30 im Abschlussbericht Integriertes Energetisches Quartierskonzept Richtsberg) ergeben sich für das Szenario Pionier in den hocheffizienten Varianten I und K bei einer Modernisierungsrate von 5% ein jährlicher Klimabonus in Höhe von 850.000 Euro (siehe Tabelle 12). Tabelle 12 Klimabonus zu den Modernisierungskosten je Quadratmeter Wohnfläche und für den Stadtteil Richtsberg Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K Haustyp 2 Beschreibung flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 Fernwärme fossil Brennwert Biomasse Fernwärme Brennwert Fernwärme Biomasse fossil regenerativ fossil fossil Höhe des Modernisierungskostenzuschussses pro m² 85 Euro 85 Euro 85 Euro 210 Euro 250 Euro 85 Euro 85 Euro Ziel erreicht? Ziel: hohe CO2 Einsparung nein nein ja ja ja ja ja Ziel: deutsche Klimaziele werden erreicht? nein nein nein nein nein ja ja Ziel: Marburger Klimaziele werden erreicht? nein nein nein nein nein ja ja jährliche Modernisierungsrate erforderlich in Höhe von 4,8% 4,8% 4,8% 4,8% 4,8% 4,8% 4,8% jährlich zu modernisierende Wohnfläche 10.000 m² 10.000 m² 10.000 m² 10.000 m² 10.000 m² 10.000 m² 10.000 m² jährliche Zuschüsse zur Modernisierung 850.000 Euro 850.000 Euro 850.000 Euro 2.100.000 Euro 2.500.000 Euro 850.000 Euro 850.000 Euro 17

Tabelle A: Rahmendaten Typ 2 ohne Modernisierungskostenzuschüsse/Klimabonus Zeile Vergleichs-/Modernisierungsmieten >> Bestandsmiete für teil- und unmodernisierten Wohnraum Untere Sozialmiete orientiert sich an ALG II / KdU Ortsübliche Sozialmiete orientiert sich an der Fördermiete der Stadt Marburg Obere Sozialmiete orientiert sich an Wohnraumförderungsgesetz Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 keine unabhängig vom Energieverauch 70 unabhängig vom Energieverauch flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung in der Regel Gas-Etagen- Heizung für Neubau für Neu- und Bestandsbau Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Modernisierungskosten 300 T 345 T 330 T 455 T 505 T 380 T 395 T 5 davon Instandhaltungsanteil 82 T 82 T 82 T 82 T 82 T 82 T 82 T 6 CO 2 -Einsparung 43% 45% 81% 61% 65% 77% 85% 7 Energiekosteneinsparung 57% 68% 61% 64% 75% 64% 71% 8 notwendige Kaltmietumlage 7,0% 7,6% 7,6% 7,5% 7,8% 6,3% 6,4% 9 gesetzlich mögliche Kaltmietumlage 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 10 gesetzlich mögliche Kaltmietumlage 1,97 2,38 2,25 3,38 3,83 2,70 2,84 11 notwendige Kaltmietumlage 1,25 1,65 1,55 2,30 2,70 1,55 1,65 12./. Energiekosteneinsparung 0,80 0,95 0,85 0,90 1,05 0,90 1,00 13 = Warmmieterhöhung 0,45 0,70 0,70 1,55 1,65 0,80 0,65 11 notwendige Kaltmietumlage für 67 m² 85,00 110,00 105,00 155,00 180,00 105,00 110,00 12./. Energiekosteneinsparung für 67 m² 52,50 65,00 55,00 60,00 70,00 60,00 67,50 13 = Warmmieterhöhung für 67 m² 32,50 45,00 50,00 95,00 110,00 45,00 42,50 14 Energiekosteneinsparung deckt Mieterhöhung zu 64% 58% 55% 39% 39% 58% 61% Anmerkungen: Abrechnung der Energiekosten erfolgt immer über den Vermieter; die aus solarthermischen Anlagen gewonnene Wärme wird ohne zusätzliches Entgelt abgegeben.

Tabelle B: Bestands- und Modernisierungsmieten im Typ 2 (pro m²) Zeile Vergleichs-/Modernisierungsmieten >> Bestandsmiete für teil- und unmodernisierten Wohnraum Untere Sozialmiete orientiert sich an ALG II / KdU Ortsübliche Sozialmiete orientiert sich an der Fördermiete der Stadt Marburg Obere Sozialmiete orientiert sich an Wohnraumförderungsgesetz Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 keine unabhängig vom Energieverauch 70 unabhängig vom Energieverauch flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung in der Regel Gas-Etagen- Heizung für Neubau für Neu- und Bestandsbau Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Kaltmiete 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5 Mod.-Zuschlag nicht-energetisch 4,95 6,50 6,00 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 6 Mod.-Zuschlag energetisch 1,25 1,65 1,55 2,30 2,70 1,55 1,65 7 Betriebskosten 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 8 Bruttokaltmiete 5,70 6,65 8,20 7,70 7,55 7,95 7,85 8,60 9,00 7,85 7,95 9 Heizkosten inkl. Abr./Wartung 1,40 1,40 0,50 1,40 0,60 0,45 0,55 0,50 0,35 0,50 0,40 10 Bruttowarmmiete 7,10 8,05 8,70 9,10 8,15 8,40 8,40 9,10 9,35 8,35 8,35 Anmerkungen: Abrechnung der Energiekosten erfolgt immer über den Vermieter; die aus solarthermischen Anlagen gewonnene Wärme wird ohne zusätzliches Entgelt abgegeben.

Tabelle C: Bestands- und Modernisierungsmieten Typ 2 (Wohnungsgröße 67 m²) Zeile Vergleichs-/Modernisierungsmieten >> Bestandsmiete für teil- und unmodernisierten Wohnraum Untere Sozialmiete orientiert sich an ALG II / KdU Ortsübliche Sozialmiete orientiert sich an der Fördermiete der Stadt Marburg Obere Sozialmiete orientiert sich an Wohnraumförderungsgesetz Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 keine unabhängig vom Energieverbrauch 70 unabhängig vom Energieverbrauch flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung in der Regel Gas-Etagen-Heizung für Neubau für Neu- und Bestandsbau Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Kaltmiete 270 270 270 270 270 270 270 270 5 Mod.-Zuschlag nicht-energ. 335 435 400 40 40 40 40 40 40 40 6 Mod.-Zuschlag energetisch 85 110 105 155 180 105 110 7 Betriebskosten 115 115 115 115 115 115 115 115 115 115 115 8 Bruttokaltmiete 385 450 550 515 510 535 530 580 605 530 535 9 Heizkosten inkl. Abr./Wartung 95 95 35 95 40 30 35 35 25 35 30 10 Bruttowarmmiete 480 545 585 610 550 565 565 615 630 565 565 Anmerkungen: Abrechnung der Energiekosten erfolgt immer über den Vermieter; die aus solarthermischen Anlagen gewonnene Wärme wird ohne zusätzliches Entgelt abgegeben.

Tabelle D : Bestands- und Modernisierungsmieten im Typ 2 (pro m²) mit Modernisierungskostenzuschüssen/Klimabonus Zeile Vergleichs-/Modernisierungsmieten >> Bestandsmiete für teil- und unmodernisierten Wohnraum Untere Sozialmiete orientiert sich an ALG II / KdU Ortsübliche Sozialmiete orientiert sich an der Fördermiete der Stadt Marburg Obere Sozialmiete orientiert sich an Wohnraumförderungsgesetz Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 keine unabhängig vom Energieverauch 70 unabhängig vom Energieverauch flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung in der Regel Gas-Etagen- Heizung für Neubau für Neu- und Bestandsbau Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Modernisierungskostenzuschuss/ Klimabonus 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 210 Euro/m² 250 Euro/m 2 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 5 Kaltmiete 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6 Mod.-Zuschlag nicht-energ. 4,95 6,50 6,00 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 0,60 7 Mod.-Zuschlag energetisch 0,75 0,95 0,85 0,85 0,90 1,05 1,15 8 Betriebskosten 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 1,70 9 Bruttokaltmiete 5,70 6,65 8,20 7,70 7,05 7,25 7,15 7,15 7,20 7,35 7,45 10 Heizkosten inkl. Abr./Wartung 1,40 1,40 0,50 1,40 0,60 0,45 0,55 0,50 0,35 0,50 0,40 11 Bruttowarmmiete 7,10 8,05 8,70 9,10 7,65 7,70 7,70 7,65 7,55 7,85 7,85 Anmerkungen: Abrechnung der Energiekosten erfolgt immer über den Vermieter; die aus solarthermischen Anlagen gewonnene Wärme wird ohne zusätzliches Entgelt abgegeben.

Tabelle E : Bestands- und Modernisierungsmieten im Typ 2 (Wohnungsgröße 67 m²) mit Modernisierungskostenzuschüssen/Klimabonus Zeile Vergleichs-/Modernisierungsmieten >> Bestandsmiete für teil- und unmodernisierten Wohnraum Untere Sozialmiete orientiert sich an ALG II / KdU Ortsübliche Sozialmiete orientiert sich an der Fördermiete der Stadt Marburg Obere Sozialmiete orientiert sich an Wohnraumförderungsgesetz Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 keine unabhängig vom Energieverauch 70 unabhängig vom Energieverauch flache Zeile/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 Geschossen; Beispielgebäude Sudetenstraße 19/21 mit 17 WE und 1.012 m² 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung in der Regel Gas-Etagen- Heizung für Neubau für Neu- und Bestandsbau Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Modernisierungskostenzuschuss/ Klimabonus 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 210 Euro/m² 250 Euro/m 2 85 Euro/m 2 85 Euro/m 2 5 Kaltmiete 270 270 270 270 270 270 270 270 6 Mod.-Zuschlag nicht-energ. 335 435 400 40 40 40 40 40 40 40 7 Mod.-Zuschlag energetisch 50 65 60 60 60 70 80 8 Betriebskosten 115 115 115 115 115 115 115 115 115 115 115 9 Bruttokaltmiete 385 450 550 515 475 490 485 485 485 495 505 10 Heizkosten inkl. Abr./Wartung 95 95 35 95 40 30 35 35 25 35 30 11 Bruttowarmmiete 480 545 585 610 515 520 520 520 510 530 535 Anmerkungen: Abrechnung der Energiekosten erfolgt immer über den Vermieter; die aus solarthermischen Anlagen gewonnene Wärme wird ohne zusätzliches Entgelt abgegeben.

Tabelle F: Energieverbrauch und Energiekosten im Typ 2 Zeile Modernisierungsvarianten nach n A C D F H I K 1 Haustyp 2 2 100 100 100 70 70 55 55 3 Beschreibung Fernwärme fossil Brennwert- fossil Biomasse- Fernwärme fossil Brennwert- fossil Fernwärme regenerativ Biomasse- 4 Wärme/Warmwasser 65.697 kwh 70.815 kwh 93.314 kwh 43.994 kwh 40.897 kwh 53.541 kwh 55.515 kwh 5 Strom/Hilfsenergie 0 kwh 0 kwh 0 kwh 2.479 kwh 2.461 kwh 0 kwh 2.479 kwh 6 Solare Kombianlage 0 kwh 21.263 kwh 0 kwh 0 kwh 15.920 kwh 0 kwh 0 kwh 7 Hilfsstrom Arbeitspreis 652 648 652 8 Erdgas bis 8034 Arbeitspreis 9 Erdgas bis 8034 Grundgebühr 10 Erdgas ab 8034 Arbeitspreis 5.488 3.386 11 Erdgas ab 8034 Grundgebühr 140 140 12 Pellet je kwh 5.366 3.192 13 Wärme 20-50 TkWh Arbeitspreis 4.267 5.193 14 Wärme 20-50 TkWh Grundgebühr 162 162 15 Wärme 50-100 TkWh Arbeitspreis 6.333 16 Wärme 50-100 TkWh Grundgebühr 192 17 Vorteil Solaranlage -1.267-949 18 Zähler/Wartung/Konzentratoren 664 999 999 664 999 664 999 19 Gesamt 7.188 5.359 6.364 5.745 4.224 6.019 4.843 20 pro m² 0,60 0,45 0,52 0,50 0,35 0,50 0,40 21 pro 67 m² - Wohnung 40,00 30,00 35,11 35,00 25,00 35,00 30,00