Inhaltsverzeichnis Kapitel 8



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Transkript:

HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Inhaltsverzeichnis Kapitel 8 8 INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN... 1 8.1 Interne Verrechnungen... 1 8.1.1 Abgeltungen... 1 8.1.2 Personalaufwand... 1 8.1.3 Interne Verrechnung innerhalb steuerfinanziertem Bereich... 2 8.1.4 Interne Verrechnung mit Spezialfinanzierungen/Ortsbürgergemeinde... 2 8.2 Interne Verzinsungen... 4 8.2.1. Erforderliche Verzinsungen... 4 8.2.2. Zinssätze... 4 8.2.3. Verbuchung... 4 ANHANG 8A Arbeitsrapport Bauamt... 5 8B Verwaltungsentschädigungen... 6 8C Vorschuss, Verpflichtungsverzinsung Spezialfinanzierungen... 7 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8

HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8 INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8.1 Interne Verrechnungen Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen innerhalb des eigenen Gemeinwesens. Sie bezwecken die Förderung des Kostendenkens und der Eigenverantwortlichkeit durch eine angemessene Ermittlung des verursachten Aufwands und des erzielten Ertrags. Interne Verrechnungen sind vorzunehmen, wenn sie für eine genaue Rechnungsstellung, für die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung oder für die Vergleichbarkeit unter den Gemeinden erforderlich oder sinnvoll sind. Indem Personal, Sachund übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen und Finanzaufwand sowie Erträge zwischen einzelnen Funktionen verrechnet werden, wird die Grundlage geschaffen, um die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung eines bestimmten Bereichs beurteilen zu können. 8.1.1 Abgeltungen Abgeltungen sind Entschädigungen für bestimmte Dienstleistungen. Sie sind als interne Verrechnung zwischen Funktionen der Erfolgsrechnung auszuweisen. Es gilt der Grundsatz, wonach alle für andere Aufgabenbereiche (Funktionen) und Körperschaften im eigenen Verwaltungsbereich erbrachten Leistungen intern verrechnet werden. Als Basis für die Bemessung der internen Verrechnung kommen in Frage: Aufwand / Ertrag eines Aufgabenbereichs oder Funktion Kosten / Erlöse einer Dienstleistung Mengenerfassung (Stückzahl, Ausmass) Einkaufspreise Marktpreise für Material aus Eigenproduktion Personalaufwand (Leistungserfassung, Arbeitszeitrapporte) Die Gemeinden sind grundsätzlich frei in der Bestimmung von Art und Höhe der internen Verrechnungen. Sie müssen jedoch sachgerecht und in der Höhe angemessen festgelegt und konstant jährlich verbucht werden. Auf die Verrechnung geringfügiger Leistungen (Empfehlung unter 1 000.00) ist zu verzichten. 8.1.2 Personalaufwand Personalaufwand (Löhne und Soziallasten), der verschiedene Funktionen betrifft, ist nach einem sachgerechten Verteilschlüssel intern aufzuteilen. Mit Vorteil erfolgt die Verteilung über die Lohnbuchhaltungssoftware direkt. Andernfalls werden die Löhne und Soziallasten verbucht und anschliessend intern verrechnet. Die Lohnverteilung sollte monatlich vorgenommen werden, damit aussagekräftige Zwischenabschlüsse erstellt werden können. Die Verteilung der Löhne kann anhand der effektiven Stunden vorgenommen werden. Die Erfassung der Stunden erfolgt mit entsprechenden Formularen (á Anhang 8A). Werden die Löhne nicht direkt verbucht, sind sie in der Funktion 9905 Allgemeine Personalkosten zu sammeln und intern zu verrechnen (Konti 3910.01/4910.01). Die Verrechnung von Löhnen an Spezialfinanzierungen und andere Rechnungskreise wird über die Konti 3612.01/4612.01 (Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden) vollzogen. Die Soziallasten sind nach effektiver Lohnsumme auf die einzelnen Funktionen zu übertragen. Sofern die Verbuchung der Soziallasten nicht direkt in den einzelnen Funktionen (0 8) erfolgt, werden sie in der Funktion 9905 Allgemeine Personalkosten gesammelt und intern verrechnet (Konti 3910.02/4910.02). Die Verrechnung von Soziallasten an Spezialfinanzierungen und andere Rechnungskreise wird über die Konti 3612.02/4612.02 (Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden) vollzogen. Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 1

HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8.1.3 Interne Verrechnung innerhalb steuerfinanziertem Bereich Die interne Verrechnung innerhalb des eigenen Gemeinwesens (ohne Spezialfinanzierungen / Ortsbürgergemeinde) ist über die Sachgruppen 39/49 vorzunehmen. Eine Verrechnung von Verwaltungsentschädigungen innerhalb des steuerfinanzierten Bereichs ist nicht zulässig. Beispiele interne Verrechnung Für Benützungskosten von Schul und Sportanlagen durch Sport und kulturelle Vereine wird die Verrechnung aufgrund der Belegung und des Aufwands der Funktion 2170 Schulliegenschaften vorgenommen. Konto 3220.3920 an 2170.4920 Interne Verrechnung Benützungskosten Theater und Konto 3410.3920 an 2170.4920 Verrechnung Lohn Konto 2170.3910.01 an 9905.4910.01 Musikvereine Interne Verrechnung Benützungskosten an Sportvereine Lohnanteil Schulanlagen Verrechnung Soziallasten Konto 2170.3910.02 an 9905.4910.02 Anteil Soziallasten Schulanlagen Verrechnung von kalkulatorischen Zinsen und Finanzaufwand an Stiftungen (in der Funktion 9951) Konto 9610.3940 an 9951.4940 8.1.4 Interne Verrechnung mit Spezialfinanzierungen/Ortsbürgergemeinde Interne Verrechnungen von Dienstleistungen, Löhnen und Soziallasten zwischen dem steuerfinanzierten Bereich und den Spezialfinanzierungen (Gemeindebetriebe wie Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Elektrizitätswerk usw.) und anderen Rechnungskreisen (z.b. der Ortsbürgergemeinde) sind über die Konti 3612/4612 Entschädigungen an/von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu buchen. Die Konti 39/49 dürfen nicht verwendet werden, Entschädigungen an/von Spezialfinanzierungen sind wie Entschädigungen an/von Dritte zu behandeln. Beispiele interne Verrechnung von Dienstleistungen, Löhnen, Soziallasten Hydrantenentschädigung Entschädigung an das Wasserwerk zur Abgeltung der gesetzlichen Pflicht für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung. Als Richtwert können 200 bis 400 Franken pro Hydrant eingesetzt werden. Konto 1500.3612.01 an 7101.4612 Verwaltungsentschädigungen Der Aufwand der Verwaltung zugunsten von Spezialfinanzierungen, anderen Rechnungskreisen oder Gemeindeverbänden ist angemessen abzugelten. Entschädigt werden damit beispielsweise die Aufwendungen für Personal und Infrastruktur (Informatik, Räumlichkeiten). Die Ansätze sind periodisch zu überprüfen und betriebswirtschaftlich zu berechnen (áanhang 8B). Die Verbuchung erfolgt über den Transferaufwand/ertrag, Konti 3612/4612. Der Ertrag kann auf die Funktionen 0210 Abteilung Finanzen und Steuern und 0220 Allgemeine Dienste prozentual aufgeteilt werden. Konto 7201.3612 an 0210.4612/0220.4612 Verwaltungsentschädigung Abwasserbeseitigung Verrechnung Lohn Konto 7101.3612.01 an 9905.4612.01 Verrechnung Soziallasten Konto 7101.3612.02 an 9905.4612.02 Lohnanteil Wasserwerk Anteil Soziallasten Wasserwerk Die interne Verrechnung übriger Aufwände und Erträge zwischen dem steuerfinanzierten Bereich und den Spezialfinanzierungen bzw. anderen Rechnungskreisen wird mit sachbezogenen Konti (Sachgruppen 3038 bzw. 4048) gebucht. Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 2

HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN Beispiele interne Verrechnung übriger Aufwand / Ertrag Strassenentwässerung Abgeltung für die Entwässerung der Kantons und Gemeindestrassen zugunsten der Abwasserbeseitigung, berechnet aufgrund der Fläche des Strassennetzes. Als Richtwert können 40 Rappen je m2 entwässerte Strassenfläche angenommen werden. Konto 6130.3141 an 7201.4240 Strassenentwässerung Kantonsstrassen Konto 6150.3141 an 7201.4240 Strassenentwässerung Gemeindestrassen Konzessionen Konzessionsgebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden (z.b. Elektrizitätswerk, Deponien) sind über die Konti 3192/4120 zu verbuchen. Konzessionsgebühren können bis maximal 7 % des Betriebsumsatzes verrechnet werden. Darüber hinausgehende Ablieferungen verletzen das Kostendeckungsprinzip. Konto 8711.3192 an 8710.4120 Konzession Elektrizitätswerk an Einwohnergemeinde Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 3

HANDBUCH RECHNUNGSWESEN GEMEINDEN KAPITEL 8, INTERNE VERRECHNUNGEN, INTERNE VERZINSUNGEN 8.2 Interne Verzinsungen Die Geldmittelverwaltung innerhalb eines Gemeinwesens bzw. Verwaltungsbereichs wird zentral bei der Einwohnergemeinde geführt. Die Guthaben und Schulden gegenüber Spezialfinanzierungen, Gemeindeverbänden oder anderen Rechnungskreisen, Fonds und Depotgeldern werden in separaten Bilanzkonti ausgewiesen. Damit ist eine optimale Geldmittelbewirtschaftung möglich, welche die Kapitalkosten möglichst gering hält. Dies bedingt jedoch, dass Zinsen intern verrechnet werden. 8.2.1. Erforderliche Verzinsungen Zu verzinsen sind Nettoschuld/ vermögen gegenüber Spezialfinanzierungen, Kontokorrente mit Dritten (Gemeindeverbänden, Kirchgemeinden, Regionalschulen, Ortsbürgergemeinde usw., Konti 1011 und 2001), Depotgelder und Kautionen (Konto 2006), Legate und Stiftungen (Konti 2092/2911), Forstreservefonds (Konto 29100.01). Weitere interne Verzinsungen können vorgenommen werden, soweit dies für eine transparente und betriebswirtschaftlich korrekte Rechnungslegung notwendig ist. Fonds im Eigenkapital werden in der Regel nicht verzinst (Ausnahme Forstreservefonds). 8.2.2. Zinssätze Für die Festlegung der Zinssätze ist der Gemeinderat zuständig. Die Zinssätze müssen finanzpolitisch vertretbar sein und marktüblichen Konditionen entsprechen. In die Überlegungen muss die Situation der Gemeinde miteinbezogen werden. Der Zinssatz wird beeinflusst durch folgende Faktoren: Zu welchen Konditionen hat die Gemeinde ihre langfristigen Darlehen aufgenommen? Welche Zinssätze werden auf dem Markt angeboten? Wie hat die Gemeinde evtl. vorhandenes Kapital angelegt? Haben die zu verzinsenden Guthaben/Schulden kurz oder langfristigen Charakter? Die internen Verzinsungen werden in der Regel vom Anfangsbestand vorgenommen. Wesentliche Bestandesänderungen während des Jahres können berücksichtigt werden. 8.2.3. Verbuchung Die Verbuchung von internen Verzinsungen vom steuerfinanzierten Bereich in Spezialfinanzierungen oder direkt in die Bilanz (Kontokorrente, Depotgelder und Fonds) erfolgt in der Funktion 9610 Zinsen mit den Artennummern 34 und 44. Beispiele Konto Soll Konto Haben Verzinsung Kontokorrent Gemeindeverband XX EG 9610.3400 Verband XX xxxx.4401 Verzinsung Depotgelder (z.b. Grabunterhaltsdepot) 9610.3400 20060.xx Verzinsung Kontokorrent Einwohner/ Ortsbürgergemeinde EG 9610.3400 OG 9610.4401 Verzinsung Nettoschuld Wasserwerk (á Anhang 8C) 7101.3409.01 9610.4409.01 Verzinsung Nettovermögen Abwasserbeseitigung 9610.3409.01 7201.4409.01 inkl. allfälliger Erneuerungsfonds (á Anhang 8C) Verzinsung Forstreservefonds OG 9610.3409.02 OG 8209.4409.02 Interne Verrechnungen von kalkulatorischen Zinsen innerhalb des steuerfinanzierten Bereiches erfolgen über die Konti 3940/4940. Beispiel Konto Soll Konto Haben Verzinsung Stiftungen 9610.3940.00 9951.4940.00 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 4

ANHANG 8A ARBEITSRAPPORT Bauamt Monat: Name:... Lohnansatz Stundenlohn CHF... Monatslohn CHF... = CHF.. pro Std. Funktion 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Total Funktion Verwaltungsliegenschaften 0290 Feuerwehr 1500 Zvilschutz 1620 Schulliegenschaften 2170 Kultur 3290 Freizeit 3420 Gemeindestrassen 6150 Wasserwerk 7101 Abwasserbeseitigung 7201 Abfallwirtschaft 7301 Gewässerverbauungen 7410 Friedhof und Bestattung 7710 Strukturverbesserungen 8120 Schädlingsbekämpfung 8140 Ferien, Feiertage Militärdienst Unfall, Krankheit Total Stunden Total Überzeit Nachtarbeit Autokm Total Visum Bemerkungen Arbeitnehmer...... Vorgesetzter...... Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 5

ANHANG 8B VERWALTUNGSENTSCHÄDIGUNGEN SPEZIALFINANZIERUNGEN UND ORTSBÜRGERGEMEINDE Basis: Rechnung 20_1 Ortsbürgergemeinde 0220.3612.00 % Basis Betrag neu 3 % des Betriebsumsatzes 3 41'581.65 Total Verwaltungsentschädigung (gerundet auf 100) 1'247.45 1' Wasserversorgung 7101.3612.00 effektive Aufwendungen Stunde à 75 erfassen der Zählerablesungen im RgProgramm (1/2) 4 Drucken und Einpacken von 2 Rechnungsläufen (1/2) 8 600.00 Porti für 2x 300 Rechnungen à 0.85 (1/2) weitere Büromaterial pauschal 500.00 Gebäudeanteil/Miete inkl. Fernsteuerung, pauschal 4'000.00 EDVAnlage: 3 % der jährlichen Unterhaltskosten 800.00 erfassen von Mutationen während des Jahres (1/2) 2 erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Wasserzinsen etc. 2 erfassen von ca. 50 Kreditorenrechnungen 5 375.00 erfassen von ca. 120 Buchungen 2 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen 1 75.00 Berechnung und in Rechnungsstellung von Anschlussgebühren etc durch Bauverwaltung 10 x 120 1'200.00 Beantragen von AGVBeiträgen 2 Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen 40 3'000.00 Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr 10 750.00 Kopieren/Drucken von Katasterplänen für Bauherrsch. 10 750.00 Total 13'600.00 Abwasserbeseitigung 7210.3612.00 effektive Aufwände Stunde à 75 erfassen der Zählerablesungen im RgProgramm (1/2) 4 Drucken und Einpacken von 2 Rechnungsläufen (1/2) 8 600.00 Porti für 2x 300 Rechnungen à 0.85 (1/2) weitere Büromaterial pauschal 500.00 Gebäudeanteil/Miete, pauschal 1'500.00 EDVAnlage: 3 % der jährlichen Unterhaltskosten 900.00 erfassen von Mutationen während des Jahres (1/2) 2 erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Abwassergebühren etc. 2 erfassen von ca. 120 Buchungen 2 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen 1 75.00 Berechnung und in Rechnungsstellung von Anschlussgebühren etc durch Bauverwaltung 10 x 120 1'200.00 Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen 40 3'000.00 Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr 10 750.00 Kopieren/Drucken von Katasterplänen für Bauherrsch. 10 750.00 Total, gerundet 10'700.00 Abfallwirtschaft 7301.3612.00 effektive Aufwendungen Stunde à 75 Verkauf von Kehricht und Grünabfuhrvignetten am 110 8'250.00 Schalter, 0,5 h pro Tag Lagerbewirtschaftung 6 450.00 Rechnungsstellungen für grössere Abnehmer 5 375.00 Porti pauschal 50.00 Büromaterial pauschal 1'000.00 Gebäudeanteil/Miete inkl. Lager, pauschal 3'500.00 EDVAnlage: 5 % der jährlichen Unterhaltskosten 1'350.00 Erstellen von Budget, Aufgaben und Finanzplan 4 Neuberechnung von Kehrichtgebühren etc. 2 erfassen von ca. 250 Buchungen 4 Berechnung von Abschreibungen/Zinsen 1 75.00 Bearbeiten von Projekten, Erweiterungen, Gemeindeversammlungsvorlagen durch GR/GS inkl. Sitzungen pauschal 1'400.00 Mehrwertsteuerabrechnungen und Vorsteuerkürzungsberechnungen, 4x pro Jahr 10 750.00 Total 18'000.00 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 6

ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Wasserwerk Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld 14001 Grundstücke Wasserwerk 14031 Tiefbauten Wasserwerk 14041 Hochbauten Wasserwerk 14061 Mobilien Wasserwerk 14071 Anlagen im Bau Wasserwerk 14201 Software Wasserwerk 14271 Immaterielle Anlagen in Realisierung Wasserwerk 14291 Übrige Immaterielle Anlagen Wasserwerk 14621 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Wasserwerk 14641 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Wasserwerk 14651 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Wasserwerk 14661 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Wasserwerk 14671 Investitionsbeiträge an private Haushalte Wasserwerk 14691 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Wasserwerk 20681.10 Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Wasserwerk 20682.10 Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Wasserwerk 20684.10 Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Wasserwerk 20685.10 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Wasserwerk 20686.10 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Wasserwerk 20687.10 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten 29001 Verpflichtungen/Vorschüsse/Erneuerungsfonds Wasserwerk 29501 Aufwertungsreserve Wasserwerk RG 31.12.2012 Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU 31.12.2013 Budget 2014 Verzinsung Wasserwerk 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld 7101.3409.01 an 9610.4409.01 Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen 9610.3409.01 an 7101.4409.01 Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG 31.12.2014 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 7

ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Abwasserbeseitigung Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld 14002 Grundstücke Abwasserbeseitigung 14032 Tiefbauten Abwasserbeseitigung 14042 Hochbauten Abwasserbeseitigung 14062 Mobilien Abwasserbeseitigung 14072 Anlagen im Bau Abwasserbeseitigung 14202 Software Abwasserbeseitigung 14272 Immaterielle Anlagen in Realisierung Abwasserbeseitigung 14292 Übrige Immaterielle Anlagen Abwasserbeseitigung 14622 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Abwasserbeseitigung 14642 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Abwasserbeseitigung 14652 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Abwasserbeseitigung 14662 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Abwasserbeseitigung 14672 Investitionsbeiträge an private Haushalte Abwasserbeseitigung 14692 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Abwasserbeseitigung 20681.20 Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Abwasserbeseitigung 20682.20 Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Abwasserbeseitigung 20684.20 Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Abwasserbeseitigung 20685.20 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Abwasserbeseitigung 20686.20 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Abwasserbeseitigung 20687.20 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten 29002 Verpflichtungen/Vorschüsse/Erneuerungsfonds Abwasserbeseitigung 29502 Aufwertungsreserve Abwasserbeseitigung RG 31.12.2012 Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU 31.12.2013 Budget 2014 Verzinsung Abwasserbeseitigung 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld 7201.3409.01 an 9610.4409.01 Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen 9610.3409.01 an 7201.4409.01 Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG 31.12.2014 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 8

ANHANG 8C VORSCHUSS/VERPFLICHTUNGSVERZINSUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN Gemeinde: Abfallwirtschaft Bilanzkonti für die Berechnung der Nettoschuld 14003 Grundstücke Abfallwirtschaft 14033 Tiefbauten Abfallwirtschaft 14043 Hochbauten Abfallwirtschaft 14063 Mobilien Abfallwirtschaft 14073 Anlagen im Bau Abfallwirtschaft 14203 Software Abfallwirtschaft 14273 Immaterielle Anlagen in Realisierung Abfallwirtschaft 14293 Übrige Immaterielle Anlagen Abfallwirtschaft 14623 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände Abfallwirtschaft 14643 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Abfallwirtschaft 14653 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Abfallwirtschaft 14663 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Abfallwirtschaft 14673 Investitionsbeiträge an private Haushalte Abfallwirtschaft 14693 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Abfallwirtschaft 20681.30 Passivierte Investitionsbeiträge vom Kanton Abfallwirtschaft 20682.30 Passivierte Investitionsbeiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden Abfallwirtschaft 20684.30 Passivierte Investitionsbeiträge von öffentlichen Unternehmungen Abfallwirtschaft 20685.30 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen Abfallwirtschaft 20686.30 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Unternehmungen ohne Erwerbszweck Abfallwirtschaft 20687.30 Passivierte Investitionsbeiträge von privaten Haushalten 29003 Verpflichtungen / Vorschüsse Abfallwirtschaft 29503 Aufwertungsreserve Abfallwirtschaft RG 31.12.2012 Nettoschuld / Nettovermögen Budget 2013 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2013 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis BU 31.12.2013 Budget 2014 Verzinsung Abfallwirtschaft 1.5% 0 Verbuchung Verzinsung bei Nettoschuld 7301.3409.01 an 9610.4409.01 Verbuchung Verzinsung bei Nettovermögen 9610.3409.01 an 7301.4409.01 Budget 2014 Finanzierungsüberschuss aus Ergebnis Budget 2014 Finanzierungsfehlbetrag aus Ergebnis RG 31.12.2014 Stand: V1 / 12.05.2014 Kapitel 8 / Seite 9