Stadt Kaarst Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst Öffentliches Auswahlverfahren Breitbandausschreibung der Stadt Kaarst für die Ortsteile Holzbüttgen und Vorst 1. Allgemeines Die Stadt Kaarst sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich und gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter ohne Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den unterversorgten Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst aufbauen und bereitstellen wird. Aus diesem Grund ist die Stadt Kaarst auf der Basis der Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit gültigen Fassung der Änderung vom 18.10.2011 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. 2. Potenzielle Infrastruktur-Anbieter Die Stadt selber betreibt im Stadtgebiet keine eigenen Leerrohre, die für die Verlegung von TK- Leitungen geeignet wären. Andere Infrastrukturbetreiber konnten in den beiden Stadtteilen nicht identifiziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass erforderliche Infrastrukturen durch den Netzbetreiber selber geschaffen werden müssen. 3. Bedarfsanalyse: Ergebnisse der Online-Befragung Die ab Mitte 2009 durchgeführte Online-Befragung der Bürger über www.breitband-kaarst.de wurde in Holzbüttgen und Vorst durchgeführt. Holzbüttgen: 5.964 Einwohner, 1.775 Haushalte Vorst: 5.453 Einwohner, 1.708 Haushalte Teilnehmer an der Online-Befragung: 671, davon 556 Privathaushalte (entsprechend knapp 16%), 106 Unternehmen und 9 Vereine. Von den Befragten wünschen sich: 27 % DSL 6000 37 % DSL 16.000 31 % VDSL Weitere Detailinformationen finden Sie auch auf der Internetseite: http://www.breitband-kaarst.de 1
4. Zielsetzung des Auswahlverfahrens Die Stadt Kaarst ist ebenso wie andere Städte und Gemeinden nur unzureichend mit Breitband- Internet versorgt. Nicht zuletzt leiden die betroffenen Stadtteile in ihrer Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort. In den Ortsteilen Holzbüttgen und Vorst muss ein Anbieter eine flächendeckende (> 95% aller Haushalte und Betriebe) Breitband-Geschwindigkeit von mindestens 2.048 kbit/s im Downstream und von mindestens 192 kbit/s im Upstream unter allen Lastbedingungen garantieren. Für die Mehrzahl der Haushalte und Betriebe sollte die Downstream- Geschwindigkeit mindestens 16 MBit/s betragen. Sollte die Versorgung von allen Einzelhaushalten mit den geforderten Mindestwerten aus technischen Gründen nicht möglich sein oder eine signifikante Kostensteigerung bedingen, so ist darzulegen, wie hoch die Kosten für eine flächendeckende Versorgung im jeweiligen Los sind und welche Kosten bei einer Aussparung dieser Haushalte entstehen. In keinem Fall dürfen mehr als 5% der Haushalte schlechter als mit den geforderten Mindestwerten versorgt werden. Der flächendeckende Ausbau (minimal 95% der Haushalte) soll möglichst, und sofern im Hinblick auf die erforderlichen Baumaßnahmen realisierbar, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein. Die Stadt bevorzugt die Schaffung einer zukunftssicheren Infrastruktur, die im Zuge zukünftig entstehender Anforderungen an höhere Bandbreiten angepasst werden kann. Anbieter sollten aufzeigen, wie eine zukünftige Erweiterung der Bandbreiten bei entsprechendem Bedarf realisiert werden kann. Ziel dieser Ausschreibung ist es, konkrete Aussagen, Preise und Bedingungen für eine mögliche Lösung zu bekommen. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z. B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist für die Stadt Kaarst keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel steht. Dies kann auch dazu führen, dass auch nur ein teilweiser Ausbau realisiert wird. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. 5. Angebotsleistung und Anforderungen Der Anbieter hat in seinem Angebot ein konkretes technisches Konzept für einen Breitband- Infrastrukturausbau in den betroffenen Stadtteilen darzustellen. Ein Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) ist plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur- und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume. Weiterhin sollen folgende Randbedingungen berücksichtigt werden: Bewerber, die für die Vergabe berücksichtigt werden, müssen einen offenen Zugang ( Open Access ) zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach eingesetzter Technologie z.b. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, Line-Sharing oder Bitstromzugang bereitgestellt werden. Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 5.1 Zuschussbedarf Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen 2
Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. 5.2 Informationen zur Technologie Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen) Übertragungstechnologie Downstreamrate > 16 MBit/s für die Mehrheit der Anschlüsse, > 2 MBit/s für mindestens 95% aller Haushalte und Betriebe Möglichkeit zur Realisierung symmetrischer Anschlüsse (SDSL) Angebot von Service-Level-Agreements (SLAs) und Qualities-of-Service (QoS) für Geschäftskunden Verfügbarkeitsgarantie (im Jahresdurchschnitt > 95%/Tag) Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr) Versorgungsgrad (mindestens 95% der Haushalte und Betriebe) Möglichkeit zur Vergrößerung des Versorgungsgebietes, insbesondere im geplanten Gewerbegebiet Kaarster Kreuz, Teilbereich Hüngert II Konzept zur Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten im Sinne der Breitbandstrategie der Bundesregierung (Ziel 2014) Darstellung der Umsetzung der Bandbreiten-Zuführung (Backbone) sowie zur Verteilung der Dienste (Access). Falls Vorproduktionen eingesetzt werden sollen, Benennung des jeweiligen Betreibers Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes gemäß TKG Konformität der angebotenen Lösung mit den allgemeinen Zulassungen für Kommunikationseinrichtungen. Für den Fall, dass Ressourcen anderer Betreiber (z.b. Deutsche Telekom) genutzt werden sollen, Angaben zu Interoperabilitätstests und Freigaben des Betreibers bzw. eine Bestätigung der Erfüllung von dessen Richtlinien und sofern vorhanden, eine konkrete Zulassung des Anbieters wie z.b. Netztauglichkeit beifügen Bereitstellung eines Trassenplans mit Verlauf von Schutzrohren und Leitungen sowie den Standorten für die aktive Übertragungstechnik bei leitungsgebundenen Lösungen Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: o Frequenzbereich o Strahlungsleistung o Schutzabstände nach gültiger BImSchV o Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung der Funk-Kanäle) o Genaue Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (jeweils Geo-Daten oder Straßenadressen) 5.3 Information Angebot und Dienste Kosten für Anschlussgeräte beim Kunden (CPE) ohne Standardrouter Einmalige Kosten für den Teilnehmer Monatliche Endkundenpreise Flatrate für Internet / Flatrate für Internet und Telefonie Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort) Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit und typischen Reaktionszeiten Zeitplan Netzausbau (Bereitstellung der Infrastruktur spätestens bis März 2013) 5.4 Informationen zum Anbieter Referenzenliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Umsatz der letzten die Jahre und Anzahl der Mitarbeiter Angaben zum Unternehmen des Anbieters für Unternehmen, die weniger als 10 Jahre Bestand haben und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügen: o Firmenprofil des Anbieters, Gesellschaftsform, Firmenzugehörigkeit 3
o o o Angabe über Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Angaben über Gesamtumsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, sowie der Umsätze aus dem angebotenem Geschäftsmodell Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren, daher sind ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung) und eine Angabe zur Finanzierung für die Errichtung der Infrastruktur zu erbringen. Die Kommune behält sich vor, gegebenenfalls vom Anbieter geeignete Nachweise oder die Vorlage einer Bankbürgschaft zu fordern Anzahl der privaten sowie gewerblichen Endkunden, für die Breitband- Internet erbracht wird, getrennt nach eingesetzten Technologien (bspw., wenn der Anbieter sowohl funk- als auch leitungsgebundene Lösungen anbietet) Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte mindestens sechs Monate betragen. Der Netzausbau soll möglichst innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. 6. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Angebote zum Auswahlverfahren werden neben den im Text zum Auswahlverfahren genannten qualitativen Kriterien quantitative Werte herangezogen und mit Gewichtungsfaktoren versehen. Diese Faktoren werden je Losgebiet ermittelt. Bei den Kriterien handelt es sich um: Wirtschaftlichkeitslücke in Euro laut Angabe des Betreibers im Angebot. Für die Auswertung wird ein Betrag von 14.000 als 100% (entsprechend der Bagatell-Grenze für Ausgaben) und 500.000 als 0% (als Maximalwert für Breitband-Fördermaßnahmen) festgelegt. Die Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter außerhalb des definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein. Die Gewichtung des Faktors Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt mit 35%. Kundenkosten in Euro über 24 Monate als übliche Mindestvertragslaufzeit. Für die Gesamtkosten bestehend aus Einmalkosten (Antennen und sonstige Sonderinstallation, aber ohne Router), Monatskosten und Flatrates für Internet und nationale Telefonie (sofern diese als Paketpreis ausgewiesen sind). 100% wird anhand der derzeit gängigsten niedrigsten Preise im Markt mit 600 festgelegt und 0% mit 2.000 als derzeit eher hoher Preis. Die Werte der Bieter werden durch lineare Interpolation ermittelt. Liegt ein Bieter außerhalb des definierten Rahmens, kann der resultierende Wert auch negativ sein. Die Gewichtung des Kriteriums Kundenkosten erfolgt mit 30%. Maximal angebotene Bandbreite in MBit/s, die ein Bieter in seinem Angebot nach Fertigstellung des Ausbaus unter Last bei gleichzeitiger Nutzung von 60% aller Haushalte und Betriebe garantiert. Als Zielwert entsprechend 100% wird die Bandbreite definiert, die sich aufgrund der Befragungsergebnisse als höchste gewünschte Bandbreite bei mindestens 25% der Befragten ergibt. In der Regel liegt dieser Wert bei 16 MBit/s. Die untere Grenze, entsprechend 0% wird durch die geforderte Mindestbandbreite von 2 MBit/s festgelegt. Die Gewichtung des Kriteriums Bandbreite erfolgt mit 25%. Garantierter Versorgungsgrad in % aller Anschlüsse (Haushalte und Betriebe) nach Fertigstellung des Ausbaus. Eine garantierte Vollversorgung aller Haushalte wird als 100% Wert festgelegt, eine Versorgung von 90% der vor dem Ausbau vorhandenen Anschlüsse wird als 0% Wert definiert. Dazwischen liegende Werte werden durch lineare Extrapolation ermittelt. Die Gewichtung des Kriteriums Versorgungsgrads erfolgt mit 10%. Für die Ermittlung des Ergebnisses werden die einzelnen Werte entsprechend der obigen Erläuterung in Prozente umgerechnet. Die Ergebnisse werden mit dem Gewichtungsfaktor für das jeweilige Kriterium multipliziert. Diese Werte für die einzelnen Kriterien werden für jedes Gebot aufaddiert und ergeben das Ergebnis. Wurden so die Werte für alle Bieter ermittelt, so hat der Bieter mit dem 4
höchsten Kennwert das attraktivste Gebot abgegeben. Ergänzende Informationen zur Bewertung und Berechnungsbeispiele finden sich in der Anlage. Es können auch Konsortien aus mehreren unabhängigen Unternehmen ein Angebot abgeben (z.b. bestehend aus Unternehmen zur Realisierung einer passiven Infrastruktur und einem oder mehreren Partnern zur Realisierung der eigentlichen Dienste und der laufenden Kundenbetreuung). In diesem Fall soll einer der Partner als Konsortialführer gegenüber der Stadt Kaarst auftreten. Die Leistungen und Beiträge der einzelnen Partner sind im Angebot gesondert auf zu führen. Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Stadt eine vollständige oder teilweise Rückforderung der gewährten Beihilfen vor. Die Stadt Kaarst behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, vor, von dem Betreiber eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft zu verlangen. Ergänzende Informationen in Form eines detaillierten geographischen Überblicks und den Ergebnissen der Befragung können bei der Stadt angefordert werden. 5
7. Ansprechpartner Für Rückfragen, Informationen und die Anforderung ergänzender Angebotsunterlagen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung: Stadt Kaarst Dieter Güsgen Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften 41564 Kaarst Tel: 02131 987419 Email: dieter.guesgen@kaarst.de und als Berater der Stadt: Dr. Jürgen Kaack, STZ Consulting Group 50374 Erftstadt Tel. 022 35 988776 Email: kaack@stz-consulting.de 8. Angebotsabgabe Angebote sind in deutscher Sprache unter Angabe des Umfangs, der Beantwortung der Fragen, des Wertes der benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Angebot Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor dem 11.04.2012, 9:00 Uhr bis zum 10.04.2012, 12:00 Uhr eingereicht werden bei Stadt Kaarst Zentrale Submissionsstelle Rathaus Kaarst Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Die Abgabe hat schriftlich und unterschrieben auf dem Postweg zu erfolgen. Eine persönliche Abgabe des Angebotes kann nur nach Rücksprache mit der oben genannten Dienststelle der Stadt Kaarst erfolgen. Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden. Stadt Kaarst Kaarst, den 06.02.2012 Der Bürgermeister Anlagen: 1. Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1) 2. Ausbaugebiet Vorst (Los 2) 3. Heutige Breitbandversorgung 4. Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren 6
Anlage 1: Ausbaugebiet Holzbüttgen (Los 1) mit Gewerbegebiet Kaarster Kreuz 5.964 Einwohner (Stand: 31.12.2011) in blau: Gewerbegebiete in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes 7
Anlage 2: Ausbaugebiet Vorst (Los 2) 5.453 Einwohner (Stand: 31.12.2011) in blau: Gewerbegebiete in rot: indikative Kennzeichnung des Ausbaugebietes 8
Anlage 3: Heutige Breitbandversorgung Holzbüttgen Vorst < 2 Mbit/s < 2 Mbit/s Vorst Holzbüttgen 9
Anlage 4: Interpolationsformeln und Beispiele zum Bewertungsverfahren Interpolations-Formeln für die Ermittlung bei Zwischenwerten Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die Kriterien Wirtschaftlichkeitslücke. Setzt man für x den Zwischenwert eines weiteren Bieters für die Wirtschaftlichkeitslücke und die Kundenkosten in Euro ein, so ergibt sich mit y das Ergebnis für das Kriterium in %. y (%) = 100 * (1,0288 x / 500.000) Die Interpolationsformel für aktuelle Werte eines Angebots lautet mit den obigen Eckwerten für die Kriterien Kundenkosten: y (%) = 100 * (1,4286 x / 1.400) Für die Bandbreite lautet die Interpolationsformel im Fall, dass 16 MBit/s von der Kommune als Zielwert mit 100% festgelegt wird. Für x wird die von dem jeweiligen Bieter als maximal angegebene Bandbreite in MBit/s eingesetzt und y bezeichnet dann den Wert in Prozent. y (%) = 100 * (0,0714 * x 0,1429) Für den Versorgungsgrad lautet die entsprechende Formel bei den Eckwerten von 90 und 100% Versorgung (entsprechend 0 und 100%). Mit dem angebotenen Versorgungsgrad x in % ergibt sich mit y das Ergebnis für das Kriterium in %. Y (%) = 100 * (0,1 * x 9) Beispiel zu Funktionsweise In einem fiktiven Beispiel haben drei Betreiber für den Ausbau eines Loses geboten mit den in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Werten. Nach den oben beschriebenen Regeln hat Bieter A die niedrigste Deckungslücke, Bieter C hat die höchste Wirtschaftlichkeitslücke. Die Kundenkosten über 24 Monate werden aus Einmal- und Monatskosten berechnet. Hierbei hat Bieter C das Angebot mit den niedrigsten Kosten und Bieter A das teuerste Angebot. Die Ergebnisse für die einzelnen Kriterien werden mit den definierten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Im Ergebnis liegen Bieter A und B fast gleichauf, bei Bieter C wird die höhere Deckungslücke kompensiert durch sehr niedrige Kundenkosten und hohe Leistungen, so dass Bieter C über alle Kriterien das attraktivste Angebot für den Ausbau hat und den Zuschlag erhalten sollte. 10