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Schleswig-Holsteinischer Landtag Stenographischer Dienst N i e d e r s c h r i f t Innen- und Rechtsausschuss 127. Sitzung am Mittwoch, dem 16. Dezember 2004, 13:00 Uhr, im Sitzungszimmer 138 des Landtages

2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 Anwesende Abgeordnete Monika Schwalm (CDU) Peter Eichstädt (SPD) Klaus-Peter Puls (SPD) Thomas Rother (SPD) Anna Schlosser-Keichel (SPD) Ingrid Franzen (SPD) Peter Lehnert (CDU) Jürgen Feddersen (CDU) Dr. Johann Wadephul (CDU) Wolfgang Kubicki (FDP) Irene Fröhlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorsitzende i.v. von Jutta Schümann i.v. von Klaus Schlie Weitere Abgeordnete Günther Hildebrand (FDP) Silke Hinrichsen (SSW) Die Liste der weiteren Anwesenden befindet sich in der Sitzungsakte.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 3 Tagesordnung: Seite 1. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur 4 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3602 2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 6 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/3470 3. Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 7 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3718 (neu) 4. Aktenvorlagebegehren in Sachen Christian Bogner 11 hierzu: Umdrucke 15/5266 und 15/5285 5. Verschiedenes 12

4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 Die Vorsitzende, Abg. Schwalm, eröffnet die Sitzung um 13:15 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird in der vorstehenden Fassung gebilligt. Punkt 1 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3602 (überwiesen am 25. August 2004) hierzu: Umdrucke 15/4947, 15/4949, 15/4950, 15/4953, 15/5099, 15/5113, 15/5118, 15/5127, 15/5137, 15/5153, 15/5165, 15/5175, 15/5267, 15/5298 Abg. Puls erläutert den zur Sitzung vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Umdruck 15/5298, zum vorliegenden Gesetzentwurf. Er weist darauf hin, dass es sich bei dem Änderungsantrag um den kompletten Gesetzentwurf handele, in den die zusätzlichen Änderungen, die die beiden Fraktionen jetzt vorschlügen, eingearbeitet worden seien. Im Wesentlichen handele es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um folgende Punkte: Erstens sei durchweg die Bezeichnung Amtsbürgermeisterin oder Amtsbürgermeister in Amtsdirektorin oder Amtsdirektor geändert worden. Zweitens sei bisher im Gesetzentwurf vorgesehen gewesen, in einem Amt mit mehr als 15.000 Einwohnern obligatorisch eine hauptamtliche Verwaltungsspitze vorzusehen. Dies sei jetzt in dem geänderten Gesetzentwurf weggefallen. Es solle nunmehr den Ämtern ab 8.000 Einwohnern freigestellt werden, ob sie von einer hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Verwaltungsspitze geleitet werden wollten. Drittens seien in dem Änderungsantrag auch die vom Innenministerium in seinem Schreiben vom 21. Oktober 2004, Umdruck 15/5165, vorgeschlagenen Verbesserungen aufgegriffen und eingearbeitet worden. Abg. Lehnert kritisiert die kurzfristige Vorlage des Änderungsantrages als Tischvorlage zur heutigen Sitzung und bittet darum, die vorgelegten Änderungen noch einmal in der Fraktion überprüfen und diskutieren zu können. Abg. Hildebrand schließt sich der Kritik an dem Verfahren an und erklärt, er sehe keine Notwendigkeit, den Gesetzentwurf noch in der Dezember-Tagung des Landtages zu verabschieden. Er schlägt deshalb vor, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Innen- und

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 5 Rechtsausschusses zu verschieben, damit den Fraktionen noch genügend Zeit bleibe, die jetzt von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neu vorgelegten Änderungen zu beraten. Die Ausschussmitglieder kommen überein, die weitere Beratung und Beschlussfassung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3602, zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf ihre nächste Ausschusssitzung zu vertagen und den Landtag zu bitten, den schon angemeldeten Tagesordnungspunkt wieder von der Tagesordnung herunterzunehmen.

6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 Punkt 2 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/3470 (überwiesen am 17. Juni 2004) hierzu: Umdrucke 15/4668, 15/4669, 15/4670, 15/4676, 15/4733, 15/4812, 15/4830, 15/4907, 15/5299 Abg. Puls stellt kurz den ebenfalls als Tischvorlage vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Umdruck 15/5299, vor. Er erklärt, es handele sich um diverse Änderungen, die die Ausschusssitzungen in den Gemeindevertretungen beträfen. Er schlägt vor, auch diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung des Plenums und des Ausschusses zunächst wieder abzusetzen und die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Innenund Rechtsausschusses zu verlegen. Der Ausschuss stimmt diesem Verfahrensvorschlag zu.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 7 Punkt 3 der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3718 (neu) Abg. Dr. Wadephul möchte wissen, ob die Beratung und Beschlussfassung des Plenums über diesen Staatsvertrag auch auf die Januar-Sitzung verschoben werden könnte. St Diederich antwortet, das sich die anderen beiden beteiligten Länder Bremen und Hamburg nach ihrem Kenntnisstand bis jetzt an das abgesprochene Verfahren gehalten hätten und Schleswig- Holstein, wenn es sich ebenfalls an diesen Zeitplan halten wolle, im Dezember über den Staatsvertrag beschließen müsse. Auf die Nachfrage von Abg. Kubicki, ob die Bürgerschaften in Bremen und Hamburg bereits über den Staatsvertrag beschlossen hätten, antwortet St Diederich, die Bürgerschaft in Bremen habe den Staatsvertrag schon ratifiziert und ihres Wissens nach befasse sich die Bürgerschaft in Hamburg zeitgleich mit dem Schleswig-Holsteinischen Landtag auf einer Plenarsitzung mit diesem Staatsvertrag. Abg. Dr. Wadephul erklärt, ihn überzeugten die Argumente, warum der Landtag als Souverän jetzt sofort über den Staatsvertrag beschließen müsse, nicht und er verstehe auch nicht, warum sich der Landtag erst jetzt - nachdem man sich bereits im Sommer über die Inhalte des Staatsvertrages einig gewesen sei - mit der Angelegenheit befasse und unter diesem Zeitdruck beraten müsse. Auch Abg. Franzen bittet darum, noch einmal die Notwendigkeit der kurzfristigen Befassung des Landtages mit diesem Thema darzustellen, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, es sei fraglich, ob eine noch zu initiierende Anhörung durch den Ausschuss neue Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt bringen könnten. Nichtsdestotrotz stimme sie mit allen Ausschussmitgliedern und Abgeordneten darin überein, dass das Verfahren im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Staatsverträgen durch den Landtag geändert und die Mitsprache der Abgeordneten in diesen Verfahren grundsätzlich verbessert werden müsse.

8 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 Abg. Kubicki macht deutlich, dass es für ihn nach wie vor erheblichen Nachfragebedarf Sachverhalt gebe und die FDP bei ihrer angekündigten Ablehnung des Staatsvertrags bleiben werde, wenn die Abgeordneten keine Möglichkeit bekämen, über die Inhalte des Staatsvertrages zu beraten. Eine seiner offenen Fragen beziehe sich darauf, wie viele Anwaltskanzleien in Schleswig-Holstein überhaupt die Ausbildungszertifizierung des DAV besäßen. Falls es keine genügende Anzahl dieser Anwaltskanzleien in Schleswig-Holstein gebe, müssten Referendare in Zukunft sonst vielleicht noch Geld zur Anwaltskanzlei mitbringen, damit diese die nötigen Voraussetzungen für die Ausbildung schaffen könne. St Diederich stellt noch einmal das Verfahren im Vorwege des Zustandekommens des Staatsvertrages dar und weist darauf hin, dass das Justizministerium unverzüglich, nämlich am 24.11.2004, nach dem Kabinettsbeschluss den Ausschuss, die Vorsitzenden über das Verfahren informiert habe und die Bitte nach dem verkürzten Verfahren gestellt habe. Die Verhandlungen über den Staatsvertrag seien zum Teil sehr schwierig gewesen und deshalb hätten sie auch sehr lange Zeit in Anspruch genommen. In der Tat sei man erst im Sommer 2004 zu einem Ergebnis gekommen. Die Hamburger Deputation habe jedoch den Wunsch geäußert, vor Befassung der anderen Länder noch einmal über die Verhandlungsergebnisse zu diskutieren, sodass die schleswig-holsteinische Landesregierung erst im September/Oktober in der Lage gewesen sei, die Kabinettsvorlage vorzubereiten und die entsprechenden Unterschriften einzuholen. Sie plädiert noch einmal dafür, dem Staatsvertrag in der Dezember-Tagung des Landtages zuzustimmen, denn eigentlich seien sich doch alle einig, dass die Inhalte für die Referendarinnen und Referendare positiv seien und durch die Verabschiedung der Übereinkunft Rechtssicherheit geschaffen werde. Zur Frage von Abg. Kubicki zur Zertifizierung der Anwaltskanzleien als Ausbildungsstätten im Sinne des DAV führt sie aus, es sei ihr bisher nicht möglich gewesen, hierzu absolut konkrete Zahlen einzuholen, sie gehe jedoch davon aus, dass die ihr bekannten Zahlen nicht mit den Abg. Kubicki bekannten Zahlen differierten. In dem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass im Staatsvertrag in diesem Punkt absichtlich eine Kann-Bestimmung und keine Soll- Bestimmung aufgenommen worden sei, da den Vertragspartnern bewusst gewesen sei, dass man für die angestrebte fachgerechte Betreuung durch die Anwaltskanzleien erst einmal eine ausreichende Zahl an Anwältinnen und Anwälten finden müsse. Nun müsse abgewartet werden, ob sich die erforderliche Zahl an Anwälten bereit erkläre, an den Prüfungen mitzuwirken. Positiv hebt sie hervor, dass es inzwischen gelungen sei, hinsichtlich der Vergütung eine Einigung zu erzielen, sodass die Ausbildung in Zukunft für Anwälte kein Zuschussgeschäft mehr sei, sondern durchaus akzeptiert werden könne.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 9 St Diederich geht sodann auf die Einzelheiten des Staatsvertrages kurz ein und berichtet über die schwierigen Verhandlungen mit den anderen beiden Bundesländern hinsichtlich einzelner Prüfungsbedingungen, unter anderem die Frage der Gewichtung des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Sie weist abschließend auf die in den Staatsvertrag aufgenommene Übergangsregelung hin, mit der festgelegt werde, dass bis zum 1. April 2005 die alte Prüfungsordnung gelte und danach die neue. Sie berichtet außerdem über das vom Ministerium durchgeführte Anhörungsverfahren. In diesem Anhörungsverfahren habe es eine kleine Notiz der Anwaltskammer zu dem Kann und Soll bei der Frage der freiwilligen Mitarbeit gegeben. Dies sei zugunsten des Kann - wie eben ausgeführt - entschieden worden. Der Referendarrat habe vorgeschlagen, auch den Vorbereitungsdienst im Staatsvertrag zu regeln und eine Art Freischussregelung für das zweite Staatsexamen mit aufzunehmen. Diese Punkte werde man im Auge behalten und überlegen, ob man sie in einigen Jahren erneut verhandeln solle. Ansonsten habe es im gesamten Anhörungsverfahren keine Beanstandungen gegeben. Abg. Puls erklärt, vor dem Hintergrund des Berichtes der Staatssekretärin im Ausschuss sehe sich die SPD-Fraktion in der Lage, über den Staatsvertrag zu beschließen und sehe keine Notwendigkeit, die Beratung des Themas zu vertagen. Sie wolle heute in der Sache über den Staatsvertrag entscheiden, allerdings verbunden mit der ausdrücklichen Kritik am grundsätzlichen Verfahren der Behandlung von Staatsverträgen im Parlament. Wünschenswert sei eine frühzeitige Beteiligung des Parlamentes, des Ausschusses, schon im Vorwege, im Verhandlungsstadium. Hier müsse über eine Änderung der bestehenden Regelungen nachgedacht werden. Abg. Dr. Wadephul schließt sich seinem Vorredner an, kritisiert aber, dass das Ministerium zwar eine frühzeitige Anhörung habe durchführen können, nicht jedoch das Parlament informiert und beteiligt habe. Er erklärt, es wäre hilfreich gewesen, wenn das Ministerium vor dem Hintergrund der vorauszusehenden kurzfristigen Befassung der Parlamentarier mit dem Staatsvertrag dem Ausschuss wenigstens die Stellungnahmen zum Staatsvertrag zur Kenntnis gegeben hätte. Abg. Hinrichsen merkt an, wenn die Deputiertenkammer in Hamburg schon im Herbst über die Verhandlungen habe diskutieren können, hätte auch das schleswig-holsteinische Parlament zumindest zu diesem Zeitpunkt informiert werden können. Sie sehe es als außerordentlich ärgerlich an, dass von den Abgeordneten jetzt erwartet werde, innerhalb kürzester Zeit den gesamten Umfang des Staatsvertrages zu erkennen und sich zu ihm eine Meinung zu bilden. Deshalb werde sie ihren Kollegen auch eventuell raten, sich bei der Abstimmung im

10 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 Landtag zu enthalten, denn das Verfahren sei so nicht zu akzeptieren. Der Vortrag der Staatssekretärin habe jedoch viele ihrer noch ausstehenden Fragen beantwortet und deshalb sei auch sie der Auffassung, dass man die Beratungen des Ausschusses heute abschließen könne. Abg. Kubicki schließt sich der Kritik seiner Vorredner am Verfahren an und erklärt, er wisse noch nicht, was seine Fraktion im Plenum beschließen werde, möglicherweise werde sich die FDP-Fraktion ebenfalls der Stimme enthalten. St Diederich bringt ihr Verständnis über die Kritik der Abgeordneten an dem Verfahren zum Ausdruck weist aber noch einmal darauf hin, dass es in diesem Fall sehr schwierig und bis zum Schluss unklar gewesen sei, ob die Hamburger den ausgehandelten Vertragsregelungen so zustimmen werden oder nicht. Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung am 4. Mai 1972, Drucksache 15/3718 (neu), unverändert anzunehmen.

Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 11 Punkt 4 der Tagesordnung: Aktenvorlagebegehren in Sachen Christian Bogner hierzu: Umdrucke 15/5266 und 15/5285 Abg. Kubicki bezieht sich auf das Schreiben des Ministeriums vom 9. Dezember 2004, Umdruck 15/5285, und möchte wissen, im Rahmen welches Ermittlungsverfahrens sich die Gefangenenakten bei der Staatsanwaltschaft Lübeck befänden. Soweit er wisse, gebe es kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Ministeriums. Er lege großen Wert darauf, dass dem Ausschuss die Originalakten zur Verfügung gestellt werden. St Diederich erklärt, der Leitende Oberstaatsanwalt habe die bezeichneten Akten in einem Verfahren angefordert und das Ministerium habe sie ihm selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Dennoch stehe fest, dass der Ausschuss die Originalakten bekommen werde. Abg. Kubicki bittet darum - wenn schon nicht heute -, dann vielleicht bei der nächsten Sitzung des Ausschusses oder schriftlich Auskunft darüber zu bekommen, auf welcher Grundlage und für welches Verfahren die im Justizministerium geführten Akten, die ja nur die Vorgänge bis zum 26.10.2004 betreffen könnten, von der Staatsanwaltschaft Lübeck für das Ermittlungsverfahren Bogner herangezogen worden seien. St Diederich erklärt, dass sie das entweder schriftlich oder beim nächsten Termin des Ausschusses beantworten werde. Sie habe jetzt die genauen Aktenzeichen nicht präsent. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das Ministerium in seinem Schreiben vom 14. Dezember 2004, Umdruck 15/5285, auf die besondere Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen habe. Deshalb müsse der Ausschuss jetzt gemäß Nr. 7 der Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung vom 18. Dezember 1992 für das Verfahren bei Aktenvorlagebegehren gemäß Artikel 23 Abs. 2 Landesverfassung entscheiden, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu treffen seien. Abg. Kubicki erklärt, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass man Informationen, die die Individualgüter beeinträchtigen könnten, vertraulich behandele. Deshalb solle der Ausschuss das auch so beschließen. St Diederich weist darauf hin, dass die Gefangenenpersonalakten auf einen langen Zeitraum zurückgingen und personenbezogene Daten beinhalteten. Wenn der Ausschuss damit einver-

12 Schleswig-Holsteinischer Landtag - Innen- und Rechtsausschuss - 127. Sitzung am 16. Dezember 2004 standen sei, könne das Verfahren dadurch sehr vereinfacht werden, wenn das Ministerium die Akten zeitlich beginnend mit einem Urteil vorlege, in dem alles Vorangegangene bezogen auf den Gefangenen Bogner enthalten sei. Abg. Kubicki erklärt, dass der Ausschuss damit einverstanden sei, dass ihm sämtliche Akten beginnend mit 1995, dem Zeitpunkt des Bückeburger Urteils, und nicht das, was davor lag, übermittelt werde. Sollten Namen dritter Personen in den Akten enthalten seien, habe er auch keine Bedenken, gegen Kopien und die Schwärzung der Namen. Die Ausschussvorsitzende stellt die Einigkeit der Ausschussmitglieder darüber fest, dass die im Rahmen des Aktenvorlagebegehrens übersandten Akten von den Abgeordneten vertraulich zu behandeln sind. Abg. Dr. Wadephul bittet um Klärung, ob die Vorlagefrist der Akten - sollten sie noch vor der Weihnachtspause dem Ausschuss zugeleitet werden - von der sitzungsfreien Zeit unterbrochen werde. St Diederich sagt zu, dass man bei der Fristberechnung die sitzungsfreie Zeit berücksichtigen und nicht mit in die Frist einrechnen werde. Zu Punkt 5 der Tagesordnung, Verschiedenes, liegt nichts vor. Die Vorsitzende, Abg. Schwalm, schließt die Sitzung um 14:05 Uhr. gez. Monika Schwalm Vorsitzende gez. Dörte Schönfelder Geschäfts- und Protokollführerin