Kultur und Management



Ähnliche Dokumente
Ordnung zur Feststellung der Eignung (M.A.)

Ordnung zur Feststellung der Eignung

Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Vom 17. Mai Präambel

1 Zweck der Eignungsfeststellung

Vom 2. Dezember Inhaltsübersicht

Vom 30. Juni (in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Juli 2008)

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Amtliche Bekanntmachung

FINAL 1. Vom 1. April 2010

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Amtliche Bekanntmachungen

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

AMTLICHE MITTEILUNGEN

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Amtliche Bekanntmachungen

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Vom 26. Juli In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Nr.4/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Vom 15. Juli zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom Teil 1 Allgemeines

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Mitteilungsblatt Nr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften

Master-Zulassungsordnung (MZO)

- 2 - Inhaltsübersicht

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Erste Änderungssatzung vom zur

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Hohenheim Management School

Versetzungsregeln in Bayern

Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc.

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d :

Vom 30. Juni (Fundstelle:

Lesefassung vom 15. Juli 2013

Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences

AMTLICHE MITTEILUNGEN

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Mitteilungen

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom

Amtliche Bekanntmachungen

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:

Ordnung für den Zugang von Berufstätigen zum Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Zugangsprüfungsordnung) vom 24.

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #

Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Universität Leipzig

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Transkript:

Ordnung zur Feststellung der Eignung (B.A.) für den konsekutiven Studiengang Kultur und Management im Studiengangsverbund Dienstleistungswissenschaften an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) (Eignungstestordnung WKb) vom [Datum der Ausfertigung] Stand: 23.01.2007

2 1 Zweck der Feststellung (1) Die Einschreibung für den Studiengang Kultur und Management (B.A.) an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) setzt neben dem Nachweis der Qualifikation (Fachhochschulreife) und den weiteren Einschreibungsvoraussetzungen, die die Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau / Görlitz regelt, den Nachweis einer persönlich-kulturellen Eignung nach Maßgabe dieser Ordnung voraus. (2) In dem Feststellungsverfahren soll der Bewerber nachweisen, dass er die Wissensvoraussetzungen, die psychisch-mentalen und die kommunikativen Voraussetzungen einerseits und die Anlagen zur kreativen Tätigkeit in den Projekten, Betrieben und Medien der Kultur andererseits besitzt und während des Studiums ausreichend zu erweitern in der Lage ist. 2 Feststellungskommission (1) Von der Studienkommission wird im Auftrag des Dekans des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften eine Feststellungskommission gebildet. Ihr gehören drei Hochschullehrer an. (2) Der oder die Studiengangsbeauftragte führt oder bestimmt den Vorsitz der Kommission (3), die durch den Studiengangsbeauftragten bestellt werden. (4) Die Kommission legt die organisatorischen Details des Verfahrens, insbesondere des Eignungstests fest und überwacht deren Einhaltung. 3 Bewerbung zum Feststellungsverfahren (1) Alle Bewerberinnen und Bewerber werden nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen sowie weiterer Dokumente und Erklärungen zur Eignungsprüfung eingeladen: a) Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung/ Einschreibung mit allen erforderlichen Anlagen, (siehe Internet unter www.hs-zigr.de/beratung/index.html). Die Nachreichung des Abiturzeugnisses erfolgt nach Erhalt. zusätzlich sind einzureichen: b) Begründung der Bewerbung mit Bezug zum Berufsfeld c) Letztes Zeugnis d) Vorhandene Praktikumsnachweise und beurteilungen (2) Es wird ein Vorauswahlverfahren durchgeführt.

3 (3) Das in 3(2) genannte Vorauswahlverfahren berücksichtigt die bisherigen Verbindungen des Bewerbers zum kulturellen Leben und die bisher erzielten Leistungen. (4) Bewerbungen zum Eignungstest müssen bis zum 30.04. d. J. eingereicht werden (Ausschlussfrist). Es gilt der Eingangstempel der Hochschule. (5) Die Bewerbung ist an die: Hochschule Zittau/Görlitz (FH) Dezernat Akademische Verwaltung Zulassungsamt Theodor-Körner-Allee 16 02763 Z i t t a u zu richten. 4 Bausteine der Eignungsprüfung (1) Ein persönliches Gespräch mit einem Hochschullehrer, der Mitglied der Feststellungskommission ist, und einem weiteren Prüfer bewertet die Kategorien Ökonomie, Kultur, Management und Persönlichkeit. Das persönliche Gespräch im Umfang von 15 Minuten geht zu 50 % in die Gesamtbewertung ein. (2) Ein schriftlicher Test im Umfang von 90 Minuten bewertet die Arbeitskompetenz und die Inhaltliche Kompetenz. Der schriftliche Test fließt zu 50% in die Gesamtwertung ein. (3) In Abhängigkeit von der Anzahl der zu prüfenden Bewerber und den personellen Ressourcen der Hochschule kann als dritter Baustein eine Projektgruppenarbeit durchgeführt werden. Persönliches Gespräch, schriftlicher Test und Projektgruppenarbeit gehen in diesem Fall mit 40% resp. 30% resp. 30% in die Gesamtbewertung ein. Die Projektgruppenarbeit für 4-6 Bewerber besteht aus einer Aufgabe, die mit einer Vorbereitungszeit von 45 Minuten zu lösen ist und in deren Ergebnis eine Gruppenpräsentation entsteht. In der Gruppenarbeit werden individuell die Problemorientiertheit, die Kreativität, die Aufmerksamkeit, die Integration, die Kritikfähigkeit, die Authentizität und die inhaltliche Kompetenz bewertet. In der Präsentation werden die non-verbale Kommunikation, die inhaltliche und sprachliche Kompetenz, die Aufmerksamkeit, die Integration, die Begeisterungsfähigkeit sowie die Diskussion und Fragestellung bewertet.

4 5 Feststellung der Eignung und Bekanntgabe der Ergebnisse (1) Als geeignet werden Bewerberinnen und Bewerber eingestuft, die a) ein überdurchschnittliches Engagement für kulturelle, künstlerische und/oder soziale Belange in Gesellschaft, Wirtschaft bzw. Öffentlichkeit vorweisen können, b) in mindestens einem Gebiet erkennbare musische Fähigkeiten besitzen und diese bereits nachweislich praktiziert haben, c) in der Lage sind, stringent und kohärent zu argumentieren und komplexe wie auch komplizierte Sachverhalte schnell und stressresistent aufzunehmen, zu verarbeiten und in gezielte lösungsorientierte Handlungen übersetzen können. d) sehr gute Kenntnisse in der Allgemeinbildung, dem zeitgenössischen Kultur- und Kunstleben (Kunstprozess), in Kulturgeschichte sowie in Englisch (aktiv und passiv) und gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache besitzen, e) im Sinne einer unternehmerischen Persönlichkeit bereit und in der Lage zu selbständigen, teambezogenen und risikobewusstem Handeln sind, f) in ihrem Gesamtverhalten einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten lassen. (2) Festgestellt wird ausschließlich Eignung oder nicht Eignung. Zwischenbewertungen sind nicht möglich. (3) Jeder Baustein der Eignungsprüfung wird numerisch auf einer Skala von 1 (bester Wert; sehr gut) bis 5 (schlechtester Wert; ungenügend) bewertet. Die Gesamtzahl möglicher Punkte in den Bausteinen und die Umrechnung der Einzelpunkte in die numerische Bewertung sowie die jeweiligen Prüfungsfragen im schriftlichen Test werden jährlich festgelegt. (4) Die numerischen Werte nach Abs. 3 werden mit den Wichtungen nach 3 zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. (5) Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mindestens die Gesamtwertung 2,3 erreicht und in keinem Baustein eine numerische Einzelwertung 5 nach Abs. 3 aufweist. (6) Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens wird dem Bewerber vom Leiter der Feststellungskommission schriftlich mitgeteilt. (7) Der Bescheid, dass die Eignung nicht zuerkannt wurde, ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

5 (8) Die Liste der erfolgreichen Bewerber für den Studiengang wird an das Dezernat Akademische Verwaltung weitergeleitet. (9) Das weitere Zulassungsverfahren für den Studiengang ist in der Immatrikulationsordnung der Hochschule geregelt. 6 Niederschrift, Einsicht in die Niederschrift (1) Über den Ablauf des Feststellungsverfahrens ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort der Feststellung, die Namen der beteiligten Mitglieder der Kommission, der Name des Bewerbers sowie die Entscheidung und die Gründe für die Entscheidung ersichtlich sein müssen. (2) Auf Antrag wird dem Bewerber Einsicht in die Niederschrift gewährt. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Feststellungsverfahrens beim Dekan des Fachbereiches schriftlich zu stellen. Der Dekan bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. 7 Gültigkeit des Eignungstest (1) Der Eignungsnachweis besitzt maximal drei Jahre Gültigkeit. Liegt der Eignungstest mehr als drei Jahre zurück, muss er wiederholt werden. (2) Zeiten von Kinderbetreuung sowie Wehr- und Wehrersatzdienst werden auf diese Zeit nicht angerechnet. 8 Fristen (1) Der Eignungstest erfolgt in den Monaten Mai bis Juli des Jahres. (2) Eine Wiederholung eines nicht bestandenen Eignungstest ist erst im darauf folgenden Jahr möglich. (3) Die Bekanntgabe der Ergebnisse des Eignungstestes erfolgt bis spätestens 10.07. d.j. (4) Studienbewerber die einen Eignungstest in zurückliegenden Jahren erfolgreich

6 bestanden haben( 7 beachten), können sich spätestens zum 15.07. d. J. um einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Kultur- und Management bewerben. 9 Sonderregelungen (1) Ausnahmen können vorgenommen werden, wenn besondere Umstände oder Benachteiligungen für die Bewerberinnen und Bewerber vorliegen. (2) Solche besonderen Umstände oder Benachteiligungen können sein: a) der Bewerber hat Behinderungen, welche aber dem Berufsziel nicht generell entgegenstehen dürfen, b) für ausländische Bewerber sind Abweichungen in landestypischen Fragestellungen zulässig. 14 Statistik (1) Im Zusammenhang mit dem hochschulinternen Ranking der Studiengänge gelten als Bewerber zum Zulassungsverfahren alle, die sich einem Eignungstest unterzogen haben. (2) Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Datenschutzes. 15 Inkrafttreten Diese Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kultur und Management (B.A.) tritt am Tag nach der Veröffentlichung an der Hochschule in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im konsekutiven Bachelor-Studiengang Kultur und Management an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) ab dem Wintersemester 2006/2007 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) vom... Zittau/Görlitz am... Der Rektor Prof. Dr.-Ing. habil. Rainer Hampel