Nie wieder anspruchslos Österreich ist für Selbstständige auch nicht das Paradies. Aber immerhin sind dort alle sozial abgesichert. Damit ist Österreich einen Schritt weiter. Text: Gerhard Pretting Foto: Paul Kranzler Alex Stelzer, 47, Buchhändler Das gewerbliche Sozialversicherungssystem in Österreich ist nicht kundenorientiert. Es wäre besser, man würde das System und die daraus resultierenden Ansprüche vereinheitlichen. 86 BRAND EINS 01/07
SCHWERPUNKT: SELBSTSTÄNDIGKEIT Niki Diemannsberger, 33, Designer Unser Sozialversicherungssystem ist uneffizient. Wir brauchen mehr Vorsorge statt Nachsorge. BRAND EINS 01/07 87
In Österreich gab es 2006 mehr als 300 000 Menschen, die selbstständig tätig waren. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Einmannbetriebe. Doch auch wenn deren Einkommen schwankt, sind sie zumindest unfall-, kranken- und rentenversichert. Auf die große sozialpolitische Herausforderung unserer Zeit, nämlich wie man jene Leute, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und nun selbstständig tätig sind, in die Sozialversicherung einbezieht, haben wir eine Antwort gefunden, sagt Theodor Tomandl, Professor für Arbeits- und Sozialrecht in Wien. In dieser Hinsicht ist Österreich ein absoluter Vorreiter. Die Idee der Sozialversicherung ist relativ jung. 1884 führte der deutsche Kanzler Otto von Bismarck das Arbeiterunfallgesetz ein. Getrieben war er dabei weniger vom humanitären Engagement als vom politischen Kalkül: Die Sozialversicherung sollte den Sozialisten den Wind aus den Segeln nehmen. Denn für die Vordenker der Arbeiterbewegung war der Staat nichts anderes als ein Instrument der Bourgeoisie zur Unterdrückung und Ausbeutung der werktätigen Massen. Bismarck wollte den Arbeitern das Gegenteil beweisen und damit die eigene Macht absichern. Österreich war unter den ersten Staaten, die das deutsche Modell der Sozialversicherung übernahmen. 1888 wurde ein Arbeiterunfallversicherungs-, 1889 ein Arbeiterkrankenversicherungsgesetz verabschiedet. 1906 wurde für die damals noch relativ kleine Gruppe der Angestellten eine Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Die Arbeiter kamen erst nach der deutschen Okkupation Österreichs 1938 in den Genuss dieser Sozialleistung. Das Bild des Unternehmers als Zigarre rauchender Bonze war vor 100 Jahren so falsch wie heute Wie in Deutschland war damals auch in Österreich keine Rede davon, Selbstständige in die Systeme der sozialen Sicherung einzubeziehen. Unternehmer galten als reich, die konnten für sich selbst sorgen. Und es hätte wohl auch dem Selbstverständnis der Fabrikanten widersprochen, sich in einer gemeinsamen Sozialversicherung mit dem Proletariat wiederzufinden. Das öffentliche Bild und die Realität klafften damals allerdings weit auseinander und tun es bis heute. Wer von einem Unternehmer sprach, meinte einen dicken Mann mit Zigarre und Zylinder, dessen Hauptbeschäftigung darin bestand, seine Kupons zu schneiden, sprich: seine Dividenden einzusammeln. Übersehen wurde, dass die meisten Selbstständigen kleine Ladenbesitzer und Handwerker waren, die genauso der Gefahr von Verarmung und Verelendung ausgesetzt waren wie die Arbeiter. Das änderte sich erst während des Zweiten Weltkriegs, sagt Professor Tomandl. Da setzte sich die Überzeugung durch, dass jedem Menschen eine soziale Absicherung zusteht, egal, welche Profession er ausübt. 1955 wurden in Österreich die selbstständig Erwerbstätigen in die Unfallversicherung einbezogen, 1957 in Dietmar Tollerian, 36, Fotograf Grundsätzlich befürworte ich das Solidarprinzip unseres Sozialversicherungssystems, es sollten aber die gleichen Bedingungen für alle gelten. Sinnvoll wäre eine Ausweitung präventiver und alternativer medizinischer Maßnahmen, die das System entlasten könnten. die Pensionsversicherung, Österreichs Rentenversicherung. Die Krankenversicherung für Gewerbetreibende wurde 1966 eingeführt. 1978 erhielten auch freiberufliche Selbstständige wie Ärzte, Anwälte und Architekte, die bis dahin im Rahmen ihrer Standesvertretung eigenständige Sicherungssysteme hatten, die Möglichkeit, der allgemeinen Sozialversicherung beizutreten. Selbstständige erhalten ihre Leistungen von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die Zugehörigkeit kann man sich nicht aussuchen, egal, wie viel man verdient. Wer will, kann selbstverständlich zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen, aber den gesetzlichen Krankenkassen entkommt man auf diese Weise nicht. Damit Besserverdienende nicht über Gebühr belastet werden, gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage, die zurzeit 4235 Euro pro Monat beträgt. Weil alle in das gleiche System einzahlen, gibt es in Österreich im Unterschied zu Deutschland keine Diskussion über die Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens. In Österreich beträgt der Beitragssatz zur Rente für alle 22,8 Prozent des Bruttolohnes. Angestellte zahlen 10,25 Prozent, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Österreich ist ein Land der Klein- und Mittelunternehmer, deren Einkommen meist nicht höher ist als das der Arbeitnehmer. Dem Gesetzgeber war klar, dass es unzumutbar wäre, dem Selbstständigen die gesamten 22,8 Prozent aufzubürden. Deshalb zahlten Selbstständige den gleichen 88 BRAND EINS 01/07
Satz wie Arbeitnehmer, der Rest wird dann aus Mitteln der Gewerbesteuer dazugezahlt. Weist die Pensionsversicherung ein Minus auf, kommt der Staat, wie auch in allen anderen Pensionssystemen, für die Differenz auf. Sukzessive wurde der Betrag der Unternehmer angehoben. Heute zahlt ein Selbstständiger mit 15,25 Prozent mehr als ein Arbeitnehmer, aber immer noch weniger, als wenn er die Last allein tragen müsste. Zwar polemisieren die Gewerkschaften gelegentlich gegen die staatlichen Zuschüsse für Selbstständige, aber wirklich infrage gestellt wurde diese Regelung bisher nicht. Österreich war, was die Renten betrifft, lange Zeit die sprichwörtliche Insel der Seligen. Während sich in Deutschland die Höhe der Rente an den über ein Erwerbsleben eingezahlten Beiträgen orientierte, stand in Österreich die Erhaltung des Lebensstandards im Vordergrund. Deshalb wurden zuerst nur die letzten fünf Jahre der Beitragszahlung zur Berechnung herangezogen. Die Idee dahinter: Zu dem Schock, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, sollte nicht noch ein finanzieller Schock hinzukommen. Auf Dauer war dieses Konzept aber nicht finanzierbar, weshalb der Berechnungszeitraum nach und nach ausgedehnt wurde. Im Zuge der jüngsten Reformen kam es schließlich zu einem Systembruch: Für alle Männer und Frauen, die ab dem 1. Januar 1955 geboren sind, wurde ein sogenanntes Pensionskonto eingerichtet, auf dem die Rentengrundlagen des gesamten Erwerbslebens verzeichnet sind. Mit diesem Paradigmenwechsel, der de facto eine Kürzung zukünftiger Renten bedeutet, hat Österreich sein Rentensystem zumindest für die nächsten Jahrzehnte abgesichert. Wo viel verwaltet wird, gibt es viele neue Verwaltungsprobleme Über lange Zeit hinweg war die Welt der Sozialversicherung klar strukturiert. Es gab die Arbeiter und Angestellten, die vom Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) erfasst wurden. Dann gab es die in den Kammern organisierten Unternehmer mit Gewerbeschein, die dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) unterlagen. Für die Freiberufler galt entweder ebenfalls das GSVG, oder sie genossen eine Absicherung im Rahmen ihrer Standesvertretung. In den neunziger Jahren begannen sich die Zuschreibungen aber aufzulösen. Damals gab es Druck von zwei Seiten, sagt Theodor Tomandl. Die Gewerkschaften wollten eine Absicherung für die wachsende Gruppe der atypisch Beschäftigten. Und die Krankenkassen wollten ihr Problem lösen, dass für einen Teil der Einkünfte aus Werkverträgen keine Beiträge entrichtet wurden. So wurde 1998 die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf alle Personen ausgedehnt, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen, und zwar gleich, welcher Art. Seither können wir von einer umfassenden Sozialversicherung aller Erwerbstätigen in Österreich sprechen, 3 BRAND EINS 01/07 SCHWERPUNKT: SELBSTSTÄNDIGKEIT 89 Höchstwertung: 4 Sterne für nordische Performance Von der Rating-Agentur Standard & Poor s wurde der Nordea 1 Nordic Equity Fund jetzt für seine hervorragende Leistung mit dem Maximum von 4 Sternen ausgezeichnet.* Seinen Erfolg verdankt er den wirtschaftsstarken Ländern, in denen er investiert Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland. Die nordische Region zeichnet sich seit Jahren durch beständiges, solides Wachstum und überdurchschnittlich leistungsfähige Unternehmen aus. Nicht umsonst verzeichnet der Nordea 1 Nordic Equity Fund in diesem Jahr ein Wachstum von 27,9 Prozent. www.nordea.de Jetzt informieren! 00800 43 39 50 00 oder sprechen Sie mit Ihrem Bank- bzw. Finanzberater. Nordea 1 Nordic Equity Fund WKN 973346 Making it possible * 4 Sterne sind die höchste Wertung in der Fonds-Kategorie Vergleichsgruppe Aktien Nordeuropa im Monat Oktober Der genannte Teilfonds ist Teil von Nordea 1, SICAV, einer offenen Investmentgesellschaft luxemburgischen Rechts. Den ausführlichen und die vereinfachten Nordea 1, SICAV Verkaufsprospekte und unseren aktuellen Jahresbericht/Halbjahresbericht erhalten Sie kostenlos in Papierform bei unserer Vertriebsstelle in Luxemburg, bei der Zahl-und Informationsstelle in Deutschland oder bei den berechtigten Vertriebsstellen. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist Nordea Bank Finland plc, Niederlassung Deutschland, Grüneburgweg 119, D-60323 Frankfurt am Main. Fremdwährungsanlagen sind Wechselkursschwankungen unterworfen. Fonds, die in Schwellenländer anlegen, sind größeren Kursschwankungen ausgesetzt. Herausgeber: Nordea Investment Funds S.A., 672, rue de Neudorf, Postfach 782, L-2017 Luxemburg. Weitere Informationen bei Ihrem Anlageberater er berät Sie als ein von Nordea Investment Funds S.A. unabhängiger Berater. Quelle: Nordea Investment Funds S.A. Wertentwicklung errechnet von Nettoanteilswert zu Nettoanteilswert in Basiswährung, bei Wiederanlage der Erträge, ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Stand 16.11.2006. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Anteile kann schwanken und wird nicht garantiert.
Johannes Reindl, 29, Gebärdensprachendolmetscher Ich halte unser Sozialversicherungssystem für fair, logisch und sinnvoll. Wünschenswert wäre mehr Transparenz und dass die Betriebsausfallversicherung früher gezahlt würde. sagt Tomandl. Was unter Experten als großer Wurf gilt, löst allerdings bei denen, die es betrifft, wenig Begeisterung aus. Den meisten dieser neuen Selbstständigen entfährt bei der Erwähnung der Gewerblichen Sozialversicherung ein ermüdetes Uff. Denn was in der Theorie gut klang, bringt in der Praxis eine Menge Probleme mit sich. Zuerst einmal: Wie sind die neuen Selbstständigen versichert? Im Rahmen des ASVG oder des GSVG? Schließlich wurde die Gruppe der Freiberufler geteilt: Diejenigen, die wie Arbeitnehmer tätig sind, werden im ASVG versichert, die eher unternehmerisch aktiven im GSVG. Der Hauptunterschied ist: Bei der ersten Gruppe zahlt der Auftraggeber einen Teil der Beiträge, die zweite Gruppe muss die Beiträge selbst zahlen. Die Entscheidung, wer zu welcher Gruppe gehört, ist schwierig. Werden die Arbeitsmittel vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt? Wenn ja: arbeitnehmerähnlich. Arbeitsort, Arbeitszeit, Arbeitsablauf können frei gewählt werden? Ja: dann Unternehmer. Eine weitere Frage ist, ab wann ein Versicherungsverhältnis besteht. Bei einem Angestellten ist das ganz einfach: Der fängt seine Tätigkeit an einem bestimmten Tag an und hört an einem bestimmten Tag auf dazwischen ist er versichert. Beim Selbstständigen ist das anders. Der arbeitet auch mal, wenn er gerade keine Rechnung ausstellt. Und ob er Gewinn macht, lässt sich erst am Ende des Jahres feststellen, wenn eine Einnahmen-Ausgaben- Rechnung vorliegt. Deshalb wird zur Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags der Steuerbescheid herangezogen. Doch die nach dem Steuerrecht erfolgte Veranlagung gilt für das gesamte Jahr, und daraus können neue Probleme erwachsen. Etwa wenn jemand aus einem beendeten Angestelltenverhältnis Arbeitslosengeld bezieht und mitten im Jahr anfängt, selbstständig zu arbeiten. Dann kann es leicht passieren, dass er für das komplette Jahr bei der Gewerblichen Sozialversicherung zwangsversichert wird. Damit wäre er dann nach offizieller Lesart überhaupt nicht arbeitslos gewesen. Was bedeutet, dass er das erhaltene Arbeitslosengeld zurückzahlen muss. Lange Zeit kümmerten sich die etablierten Parteien kaum um die neuen Selbstständigen das änderte sich erst in jüngster Zeit ein wenig. So haben die österreichischen Grünen ihr Herz für die EPU, die Ein-Personen-Unternehmen, entdeckt und fordern neben einer gerechteren Steuerbemessung eine bessere soziale Absicherung für sie. Dabei geht es etwa um eine Arbeitslosenversicherung, eine attraktive Zusatzversicherung für Krankheit und Klinikaufenthalte und ein Wochengeld für selbstständige Mütter. Ob das jemals kommen wird, ist fraglich. Aber auch den etablierten Parteien und Interessenvertretern in Österreich dämmert langsam, dass sich die Arbeitswelt geändert hat und man Sozialpolitik nicht mehr ausschließlich auf jene Menschen ausrichten kann, die im Rahmen einer 38,5-Stunden-Woche mit Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und De-facto-Unkündbarkeit arbeiten. Das ist immerhin ein Anfang. - Edith Jakob, 43, Organisationsberaterin Ich wünsche mir, dass jetzt nachhaltige Grundlagen für ein längeres Arbeits- beziehungsweise Berufsleben geschaffen werden. Mit unserem Sozialsystem bin ich ansonsten zufrieden. 90 BRAND EINS 01/07