KUNDENINFORMATION ZU IHRER RECHNUNG



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Transkript:

KUNDENINFORMATION ZU IHRER RECHNUNG

1. 2. 3. 4. 5. STROMKENNZEICHNUNG VERBRAUCHSVERGLEICH STROM VERBRAUCHSVERGLEICH ERDGAS BEGRIFFSERKLÄRUNGEN ENERGIESPARTIPPS Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesem Flyer haben wir für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt, die Sie früher an verschiedenen Stellen in Ihrer Rechnung vorgefunden haben. So wird Ihre Rechnung leichter verständlich und Sie können sich schneller informieren über wichtige Verbrauchsvergleiche verschiedener Haushaltsgrößen für Strom und Erdgas, die Ihnen als Orientierungsgrößen für einen durchschnittlichen Energieverbrauch dienen die wichtigsten Begriffserklärungen rund um Strom und Erdgas aus Ihrer Rechnung und den Energieträgermix der Stadtwerke Waltrop. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder laufenden Verträgen haben, sind unsere Mitarbeiter im Servicebüro jederzeit gerne beratend an Ihrer Seite. Ihre Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG

1. Stromkennzeichnung Energieträgermix 2014. Dies ist eine Information für unsere Kunden gem. 42 EnWG. Kernenergie Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG Sonstige erneuerbare Ernergien STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND GESAMT-ENERGIETRÄGERMIX STADTWERKE WALTROP GMBH & CO. KG STANDARDPRODUKTMIX ÖKOSTROMMIX Der Strommix Deutschland beinhaltet die durchschnittliche Aufteilung der einzelnen Energieträger, aus denen bundesweit Strom erzeugt und an die Endverbraucher abgegeben wird. Der Gesamt-Energieträgermix der Stadtwerke Waltrop beinhaltet die prozentualen Anteile der einzelnen Energieträger, aus denen die Stadtwerke Waltrop ihren Strom beziehen. Energieträgermix, der die Energielieferung an Letztverbraucher ohne Ökostrom berücksichtigt. Gilt für die zertifizierten Ökostromprodukte der Stadtwerke Waltrop. 3,3 % 16,8 % 24,6 % 3,1 % 6,7 % 45,5 % 28,1 % 37,7 % 6,6 % 5,2 % 19,2 % 3,2 % 28 % 37,7 % 6,7 % 5,2 % 19,2 % 3,2 % 37,7 % 62,3 % Umweltauswirkung je Kilowattstunde CO 2 - Emissionen 508 g/kwh 268 g/kwh 269 g/kwh 0 g/kwh Radioaktiver Abfall in g/kwh 0,0005 g/kwh 0,0002 g/kwh 0,0002 g/kwh 0,0000 g/kwh

2. Verbrauchsvergleich Strom Um Ihren Verbrauch besser einschätzen zu können, finden Sie nachfolgend einen Vergleich Ihres Energieverbrauchs (siehe 1. Seite auf Ihrer Rechnung!) zum durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushalts mit gleicher Personenzahl. Quelle für Vergleichswerte: Amtliche Begründung zum EnWG vom 26.07.2011 Jahresverbrauch Strom in kwh für Haushaltsgruppen nach 40 EnWG 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 sehr hoher Verbrauch hoher Verbrauch niedriger Verbrauch sehr niedriger Verbrauch 1-PERSONEN-HAUSHALT 2-PERSONEN-HAUSHALT 3-PERSONEN-HAUSHALT 4-PERSONEN-HAUSHALT 2.460 4.128 4.860 5.928 1.845 3.096 3.645 4.446 1.230 2.064 2.430 2.964 615 1.032 1.215 1.482 Die aufgeführten Stromverbräuche für 1 bis 4 Personenhaushalte sind Orientierungswerte und damit nicht allgemeingültig. Da Anwendungen im gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bereich sowie beim Wärmestrom (Wärmepumpe oder Speicherheizungen) sehr individuell sind, können sie daher nicht mit einbezogen werden. Sie wollen sich Ihr Stromspar-Potenzial aufzeigen lassen? Dann gehen Sie auf www.stadtwerke-waltrop.de und nutzen Sie unsere Stromspar-Analyse. 3. Verbrauchsvergleich Gas Um Ihren Verbrauch besser einschätzen zu können, finden Sie nachfolgend einen Vergleich Ihres Energieverbrauchs (siehe 1. Seite auf Ihrer Rechnung!) zum durchschnittlichen Jahresverbrauch einiger beispielhafter Haushaltsgruppen. Quelle für Vergleichswerte: Techem Energy Services GmbH; Energieabrechner Techem unter Berücksichtigung eigener Berechnungen Jahresverbrauch Gas in kwh für Haushaltsgruppen nach 40 EnWG 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 sehr hoher Verbrauch hoher Verbrauch niedriger Verbrauch sehr niedriger Verbrauch 50 qm* 70 qm* 90 qm* 120 qm* 160 qm** 180 qm** 12.150 16.950 21.900 29.100 51.750 59.400 10.125 14.125 18.250 24.250 43.125 49.500 6.075 8.475 10.950 14.550 25.875 29.700 4.050 5.650 7.300 9.700 17.250 19.800 Liegt keine Warmwasseraufbereitung über Erdgas vor, so kann von den aufgeführten Richtwerten ca. 15% abgezogen werden! Die aufgeführten Gasverbräuche für unterschiedliche Gebäudegrößen sind Orientierungswerte und können je nach Gebäudezustand, Verbrauchsverhalten, Witterungseinflüssen und Bewohneranzahl unterschiedlich sein. * Wohnung inkl. Warmwasseraufbereitung ** Einfamilienhaus inkl. Warmwasseraufbereitung

4. Begriffserklärungen FÜR STROM UND ERDGAS ABSCHLAGSBETRÄGE: Die Abschlagsbeträge sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Abrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem zu erwartenden Energieverbrauch und -preis. ARBEITSPREIS ODER VERBRAUCHSPREIS: Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. GRUNDPREIS: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. KONZESSIONSABGABE: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. VERBRAUCHSSTELLE: Ort, an dem die Strom- bzw. Gaslieferung erbracht wird. MESSDIENSTLEISTUNG: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. MESSSTELLENBETRIEB: Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. NETZBETREIBERNUMMER: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Netzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. NETZNUTZUNGSENTGELTE: Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. VERBRAUCH: Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kwh) ausgewiesen. VERTRAGSKONTO: Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst. ZÄHLPUNKT/ZÄHLPUNKTBEZEICHNUNG: Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. FÜR STROM EEG-UMLAGE: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. KWK-UMLAGE: Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. OFFSHORE-HAFTUNGSUMLAGE: Umlage zum Ausgleich von geleisteten Entschädigungszahlungen für Offshore-Windkraftanlagen. 19-STROM-NEV-UMLAGE: Umlage zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe. STROMKENN- ZEICHNUNG (ENERGIEMIX): Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. STROMSTEUER: Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. UMLAGE FÜR ABSCHALTBARE LASTEN NACH 18 AbLaV: Mit der Verordnung wird geregelt, dass sich große Stromabnehmer verpflichten können, zeitweise vom Stromnetz genommen zu werden, wenn dies aus wichtigen Gründen der Versorgungssicherheit notwendig werden sollte. Diese Stromabnehmer erhalten für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten ein Entgelt, das über die Umlage finanziert wird. FÜR ERDGAS BRENNWERT: Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist. Dieser wird gemäß G 685 kundenspezifisch entsprechend der Abrechnungszeitspanne ermittelt. ERDGASSTEUER: Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. THERMISCHE GASABRECHNUNG: Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert. ERMITTLUNG DES UMRECHNUNGSFAKTORS: Z-Zahl x Brennwert = Faktor THERMISCHE UMRECHNUNG DER GASLIEFERUNG: VN = VB multipliziert mit Z VB = Volumen im Betriebszustand VN = Volumen im Normzustand Z = Zustandszahl (Umrechnungsfaktor VB auf VN) E = thermische Energie (VN x Hs,eff) Pamb = Luftdruck in mbar Peff = Gasdruck an der Messeinrichtung in mbar ZUSTANDSZAHL Z: Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Mit der Zustandszahl (Z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen. 273,15 Z= x 1.013,25 Pamb gem. Luftdruckgebiet + Peff Tn (273,15) + 15 Festtemperatur

5. Unnötige Strom- und Heizkosten? Können Sie sich sparen! Bei uns ist guter Rat nicht teuer, sondern selbstverständlich. Unsere Energiespartipps für Sie: Achten Sie beim Kauf von Haushalts- und Elektrogeräten auf deren Effizienzklassen! Empfehlenswert sind die Werte A+ bis A+++. Ziehen Sie öfter mal den Stecker, oder benutzen Sie schaltbare Steckdosenleisten! Geräte im Stand-by-Modus fressen unnötig Strom. Schalten Sie im Winter auf Durchzug! Statt stundenlang die Fenster auf Kipp zu stellen, sollten Sie alle zwei bis drei Stunden stoßlüften. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Mit Waltrop verwurzelt, mit der Energie vernetzt! Kochen Sie energieeffizient! Erhitzen Sie zum Beispiel Wasser im Wasserkocher statt auf dem Herd. Benutzen Sie Töpfe, die zur Größe der Herdplatte passen. Und verwenden Sie Töpfe mit Deckel, um die Garzeit Ihrer Gerichte zu verkürzen. Um Energie einzusparen, reichen also oft ein paar Handgriffe. Probieren Sie es aus vielleicht erleben Sie so schon bei Ihrer nächsten Rechnung eine positive Überraschung! Wir machen voran, machen Sie mit! Ihre Stadtwerke Waltrop

Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG Münsterstr. 1, 45731 Waltrop Telefon: 02309 / 785 183-0 Telefax: 02309 / 785 183-9 E-Mail: info@stadtwerke-waltrop.de SERVICEBÜRO Dortmunder Straße 28, 45731 Waltrop SERVICEZEITEN Montag bis Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr www.stadtwerke-waltrop.de