Anlage zur Ausgestaltung der Tagespflege des Main- Kinzig-Kreises nach 23 (KJHG)SGB VIII



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Transkript:

Anlage zur Ausgestaltung der Tagespflege des Main- Kinzig-Kreises nach 23 (KJHG)SGB VIII 1. Eignungsfeststellung oder Ausschlussaspekte von Tagespflegestellen Die Tagespflegeperson muss persönlich und gesundheitlich geeignet und auf ihre Tätigkeit fachlich vorbereitet sein. Die Prüfung der Eignung einer Tagespflegestelle durch den Jugendhilfeträger entbindet die Eltern nicht von Ihrer Prüfungs- und Entscheidungspflicht. Bei der Eignungsfeststellung sind allgemeine Prüfkriterien und der Hausbesuch unabdingbar. Beim Hausbesuch wird der Lebensraum und die Interaktion der Familie geprüft. Der Hausbesuch sollte im Sinne einer Beratung erfolgen. Empfohlen wird den Hausbesuch im zweijährigen Abstand zu wiederholen. Die Beurteilung der Tagespflegestelle unterliegt immer einer subjektiven Prüfung. In Einzelfällen sollte der kollegiale Austausch unter den Multiplikatoren bei der Entscheidungsfindung helfen. Die Tagespflegeperson beherrscht die deutsche Sprache, ist belastbar, aufgeschlossen, zuverlässig und konfliktfähig. Die Tagespflegeperson hat Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern. Sie ist volljährig, hat eine soziale und intellektuelle Kompetenz und zeigt Bereitschaft: - Kinder in ihren Befindlichkeiten und Bedürfnissen zu verstehen - zur Zusammenarbeit mit den Eltern - zur Qualifizierung und Fortbildung und Nachweis des Ersten Hilfe Kurses am Kind - zum schriftlichen Vertragsabschluss mit den Eltern - zur Zusammenarbeit mit kommunalen und örtlichen Trägern der Jugendhilfe - zur Akzeptanz und Toleranz für andere Erziehungsstile und Lebenseinstellungen - zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Bezug auf den Bereich der Tagespflege - zur kontinuierlichen, langfristigen und verantwortlichen Kinderbetreuung - zum Hausbesuch Leitaspekte des Hausbesuches sind: - Werden die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern räumlich angemessen berücksichtigt? - Hat die Tagespflegeperson einen Blick für die Sicherheit der Kinder? - Ist der Lebenspartner bzw. die Familie für die Betreuung eines familienfremden Kindes aufgeschlossen? 1

- Wie ist der Umgang mit Kindern in der Familie? - Sind hygienische Mindeststandards gegeben? - Wie sieht das Zeitmanagement insgesamt aus? - Besteht eine stabile Lebenssituation? Wie sehen gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte und Lebensperspektiven für einen absehbaren Zeitraum aus? - Zeigt die Tagespflegeperson eine psychische und physische Stabilität? - Ist die Tagespflegeperson für Entwicklungsfragen aufgeschlossen? Grundsätzlich empfiehlt der Jugendhilfeträger von Tagespflegepersonen und ihren Lebenspartnern ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen. Ebenso empfiehlt der Jugendhilfeträger, dass die Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach 43 des Infektionsschutzgesetzes vom 20.07.2000 von der Tagespflegeperson vorzulegen ist. Sie verpflichtet sich, alle Erkrankungen entsprechend dem o.g. Gesetzes umgehend dem Kreisjugendamt zu melden. Erweist sich die Pflegeperson als nicht geeignet, darf eine Vermittlung nicht stattfinden. Stellt sich im Laufe der Förderung eines Kindes in Tagespflege heraus, dass die Tagespflegestelle nicht mehr geeignet ist, zieht dies die Einstellung der Leistungen nach 23 Abs. 3 KJHG nach sich, auch wenn die Eltern das Kind weiter in der Tagespflegestelle belassen. Das Jugendamt hat in diesen Fällen die Eltern über bestehende Bedenken zu informieren und eine alternative Tagespflegestelle anzubieten. Folgen die Eltern der Empfehlung, das Kind aus der bisherigen Tagespflegestelle herauszunehmen nicht, wird eine Gefährdungsmeldung des Kindeswohls an den Sozialen Dienst des Jugendamtes gegeben. 2. Vermittlung von Tagespflege Die Vermittlung von Tagespflege in Form von Beratung findet durch die wohnortbezogene qualifizierte Projektleitung statt. In Einzelfällen kann eine ortübergreifende Vermittlung und Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Projekten erfolgen. Grundsätzlich sind Eltern in der Wahl der Betreuungsart und des Betreuungsverhältnisses frei in Ihrer Entscheidung. Sie werden bereits bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle auf die Informationen (siehe 3.) hingewiesen. Es wird empfohlen, dass die Eltern für die Entscheidungsfindung und die Eingewöhnung des Kindes 4-6 Wochen einplanen. Die Eltern erhalten zu Ihrer Entscheidungsfindung die Möglichkeit, mindestens zwei Tagespflegestellen kennen zu lernen. Falls keine geeignete Tagespflegestelle gefunden wird, können die Eltern selbst tätig werden. Die Betreuung innerhalb des Familienverbandes ist nach den Richtlinien des MKK nicht förderfähig. Die Prüfung der Geeignetheit muss dann bei finanzieller Förderung der Tagespflege parallel erfolgen. Grundsätzlich werden aus Datenschutzgründen keine Adresslisten von Tagespflegepersonen herausgegeben. 2

3. Information und Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen Tagespflegeprojekte informieren und beraten Eltern vor Beginn der Betreuung ihres Kindes in Tagespflege. Eltern brauchen ein gesichertes und dauerhaftes Betreuungssystem. Durch gezielte Informationen und Beratung der Eltern im Vorfeld eines Betreuungsverhältnisses soll die Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung der Eltern gestärkt werden. Beratung erfolgt über: Kinderbetreuungsmöglichkeiten im örtlichen Umfeld entsprechend dem Betreuungsbedarf Informationen über die Versorgungsqualität Notwendigkeit über den intensiven Austausch über und mit dem Kind in der Tagespflegestelle Notwendigkeit von klaren Betreuungsregelungen Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung und Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Abschluss eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages Begleitende Beratung in Konfliktlagen: Die Tagespflegeperson und die Eltern werden auf die Inanspruchnahme der Beratung in Konfliktsituationen hingewiesen. Im Interesse des Kindes wird eine alternative Vermittlung nur erfolgen, wenn eine Vermittlung im Konfliktfall ergebnislos verlaufen ist. 4. Fortbildung und Qualifizierung in der Tagespflege Ziel der Aus- und Fortbildung bei Tagespflegepersonen ist eine kontinuierliche Erziehung und bestmögliche Entwicklung bei Kindern sicherzustellen. Deshalb sieht das Jugendamt des MKK eine wichtige Aufgabe in der Vorbereitung von Tagespflegepersonen in Hinblick auf Förderung, Entwicklung und Betreuung von Kindern. Aus- und Weiterbildungsangebote vermitteln die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit brauchen. Deshalb wird neben der Basisqualifizierung eine projektbezogene, begleitende Fortbildung bereitgestellt. Ein regionales Qualifizierungsangebot wird durch Kooperationen mit den verschiedenen Trägern vernetzt, um vorhandene Ressourcen effektiver im Main-Kinzig-Kreis nutzen. Grundlage für einen hohe Qualitätsstandard im Bereich der Tagespflege ist die Aus- und Weiterbildung der Leiterinnen von Tagespflegeprojekten. 3

Der Main-Kinzig-Kreis entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Tagespflegebüro, dem aktuellen Bedarf und dem Anforderungsprofil angepasste Qualifizierungsangebote für Multiplikatoren. Schwerpunkte sind neben 1. der Kreiskonferenz, 1. eine begleitende beratende Qualifizierung, sowie 2. die Entwicklung eines Qualifizierungsprogramms für Multiplikatoren. 4.1. Basisqualifizierung für Tagespflegepersonen Ziele : Fachwissen erhöhen Erweiterung der erzieherischen Kompetenz Erweiterung der Handlungskompetenzen Förderung der Kooperationsbereitschaft Verschiedene Familiensysteme kennenlernen und respektieren Verbesserung des Sozial- und Zeitmanagements mehr Freude und Erfolg in der Tätigkeit als Tagespflegeperson Der Jugendhilfeträger des MKK stellt 6 Std. Orientierungskurs und 16 Std. Basisqualifizierung sicher. Der Orientierungskurs dient der Klärung zur Aufnahme der Tagespflegetätigkeit. Orientierungs- und Grundkurse sollten in einem zeitlich überschaubaren Rahmen stattfinden. Die Basisqualifizierung setzt sich aus dem Grundkurs und dem Ersten Hilfekurs am Kleinkind zusammen. Die Tagespflegeperson nimmt vor einem Betreuungsverhältnis, in Ausnahmefällen im ersten Jahr des Betreuungsverhältnis an der Basisqualifizierung und dem Ersten Hilfekurs am Kleinkind erfolgreich teil. Orientierungskurs für Tagespflegeeltern (6 Std.) Interessierte Personen haben die Möglichkeit sich in Vorbereitung eines Tagespflegeverhältnisses über Konsequenzen und Rahmenbedingungen genau zu informieren. Inhalte: Motivation zur Tagespflege Erwartungshaltungen und Konsequenzen in der Tagespflege Rechtliche Rahmenbedingungen der Tagespflege Veränderungen in der abgebenden und der betreuenden Familie 4

Basisqualifizierung für Tageseltern (16 Std.) Inhalte: Eingewöhnungsphase Tagesgestaltung/ Zeitmanagement Umgang mit verschiedenen Erziehungsstilen Ermutigung und Entmutigung in der Erziehung Mut schafft Vertrauen Vertrauen fördert Lernen Lernen mit allen Sinnen Kontakt und Konfliktgespräche Rechtliche Rahmenbedingungen Erarbeitung eines Betreuungsvertrages Erster Hilfekurs am Kleinkind in Kooperation mit Rettungsdiensten Erste Hilfe am Kleinkind Erste Hilfe bei Kindernotfällen Die Tagespflegepersonen erhalten nach erfolgreicher und kontinuierlicher Kursteilnahme ein Zertifikat vom Jugendamt des MKK. Die Kursgebühren der Basisqualifizierung sind rückerstattungsfähig, wenn die Tagespflegeperson das Zertifikat erhält und mindestens ein Jahr in der Tagespflege tätig war. 4.2. Begleitende Fortbildung von Tagespflegepersonen Nach einer Basisqualifizierung bedarf es einer begleitenden Fortbildung. Tagespflege ist ein individuelles Betreuungsverhältnis, welches in der Begleitung eine sehr hohe Vertrauensbasis erfordert. Tagespflegepersonen sind in das örtliche Tagespflegeprojekt integriert. Dort erhalten sie Anregungen und tauschen Erfahrungen aus, um ihre sozialen und pädagogischen Kompetenzen im Umgang mit allen Beteiligten zu erhöhen. Sie werden zur Umsetzung des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages befähigt und unterstützt. Folgende Qualitätskriterien für die Fortbildung von Tagespflegepersonen in Projekten sind zu beachten: Konstante Fortbildungsgruppen Konstante Projektleitung Praxisorientierung mit Bezug zur Tagespflege Fächerübergreifende Themenbearbeitung Themenzentrierter Erfahrungsaustausch Methodenvielfalt bei der Wissensvermittlung Ausgewogenes Verhältnis von Theorie, Praxis, Reflexion und Selbsterfahrung Angemessenes Zeitverhältnis bei der inhaltlichen Themenbearbeitung Zugewandte Haltung der Projektleiterin Angenehme äußere Bedingungen 5

Die begleitende Fortbildung von Tagespflegepersonen orientiert sich an dem Fortbildungsmaterial Qualifizierung in Kindertagespflege das DJI Curriculum Fortbildung von Tagesmüttern. 4.3. Organisationsformen der vernetzten Fortbildungen von Tagespflegeperson im Main-Kinzig-Kreis Wir wollen, durch Kooperationen mit den verschiedenen Trägern, vorhandene Ressourcen effektiver im Main-Kinzig-Kreis nutzen. Erfahrungsgemäß organisieren die Tagespflegeprojekte in der Regel 1-2 Fortbildungsveranstaltungen im Jahr mit Referentinnen. Es wird angestrebt das jedes Projekt eine solche Veranstaltung pro Jahr für andere Tagespflegepersonen öffnet. Durch diese Kooperation können sich Projekte gegenseitig durch Verteilung von Organisationsaufgaben entlasten und finanzielle Ausgaben optimieren. Der Main-Kinzig-Kreis stellt diese Qualifizierungsangebote halbjährlich in Broschürenform und im Internet zusammen und informiert alle bekannten Tagespflegestellen. Redaktionstermine sind Juni ( 2. Halbjahr) und November (Folgejahr). Tagespflegepersonen die nicht in einem Projekt verankert sind, werden eigenverantwortlich verpflichtet, mindestens zwei Qualifizierungsangebote pro Jahr zu besuchen. Entsprechende Nachweise werden bei der Eignung der Tagespflegestelle und der Förderung zur Offensive für Kinderbetreuung gefordert. Es ist beabsichtigt einen Weiterbildungspass als einheitlichen Qualifizierungsnachweis für Tagespflegepersonen im Main-Kinzig-Kreis zu entwickeln. 4.4. Qualifizierung von Projektleiterinnen Kinderbetreuung in Tagespflege befindet sich gegenwärtig in einem umfassenden Neuorientierungsprozess. Das Anforderungsprofil von Multiplikatoren schließt nicht nur Persönlichkeits- und Fachkompetenz, sondern auch Verwaltungs- und Betriebsführungskompetenzen ein. Ihre Aufgaben umfassen Fachberatung und Vermittlung, Fachliche Praxisbegleitung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Aufgabenspektrum der Leiterin eines Tagespflegeprojektes: Fachliche Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen Hausbesuche Vermittlungstätigkeiten Begleitung der Tagespflegeverhältnisse in Alltags- und Konfliktsituationen Öffentlichkeitsarbeit Anwerbungs- und Informationsveranstaltungen Führung einer Projektgruppe 6

Erarbeitung und Durchführung von Qualifizierungen und praxisbegleitenden Angeboten Kooperation mit anderen Fachstellen Haushaltsführung in verwaltungstechnischer und finanzieller Hinsicht des Projektes feldspezifische Weiterqualifizierung z.b. über rechtliche Rahmenbedingungen in der Tagespflege 5. Tagespflege als ein niederschwelliges Angebote der Hilfe zur Erziehung in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst Kinder bzw. Familien in schwierigen Lebenslagen bedürfen sehr oft besonderer Aufmerksamkeit und Zuwendung. Begleitung dieser Tagespflegeverhältnisse und die Unterstützung bei der Konfliktbewältigung werden durch den verantwortlichen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes gesichert. Der Soziale Dienst des MKK benötigt in Fällen der Hilfen nach 27; 32 in Verbindung mit 36 des SGB VIII für die bedarfsgerechte Kinderbetreuung Tagespflegepersonen. Neben den Eignungskriterien hat die Tagespflegeperson mehrjährige Erfahrungen in der Tagespflege. Sie sollte in der Lage sein, pädagogische Konzepte für diese Kinder zu entwickeln bzw. bereit sein, zusätzliche fachliche Hilfe anzufordern. Hier bedarf es besonders geeigneter, qualifizierter Tagespflegepersonen mit besonderer fachlicher Begleitung. Die Tagespflegepersonen bzw. familien erhalten zur Unterstützung ihrer Arbeit die Möglichkeit einer Gruppen- oder Einzelsupervision. Über geeignete Fortbildungsmöglichkeiten wird die Tagesfamilie beraten. Die fachliche Begleitung des Betreuungsverhältnisses wird durch den Sozialen Dienst sichergestellt. Die Betreuungsleistung soll angemessen honoriert werden. 6. Erteilung der Pflegeerlaubnis nach 44 KJHG Die Pflegeerlaubnis muss bei der Betreuung von mehr als 3 Kindern beantragt werden. Diese Betreuung bietet den Kindern über den üblichen Rahmen der Tagespflege hinaus die Möglichkeit, differenzierte soziale Erfahrungen zu machen und Kompetenzen zu erlangen. Für die Tagespflegeperson kann diese Form der Betreuung eine langfristige, professionelle Arbeit ermöglichen. Dies bedeutet aber auch höhere Anforderungen an die Eignung der Tagespflegestelle. Die Tagespflegeperson besitzt eine pädagogische Ausbildung oder den Nachweis über den kontinuierlichen Besuch von mehrjährigen Fort- und Weiterbildungen in der Tagespflege. Die Tagespflegeperson verfügt über mehrjährige Erfahrungen in der Tagespflege und/ oder ist in einem Projekt integriert. Wenn kein örtliches Tagespflegeprojekt existiert, ist das Tagespflegebüro des MKK Ansprechpartner. 7

Die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege erfolgt nicht pauschal nach der Anzahl der Kinder. Mit jedem neuen Betreuungsverhältnis in der Pflegestelle ist ein erneuter Antrag auf eine Pflegeerlaubnis und deren Prüfung notwendig. Beim Hausbesuch stellt das Jugendamt/ Sachgebiet : Zentralstelle für Kinderbetreuung die bisherigen Erfahrungen in der Tagespflege, die familiären und räumlichen Verhältnisse der Betreuungsfamilie fest. Ein wesentlicher Aspekt ist die Arbeitszeitbelastung der Tagespflegeperson. Eine Vertretungsregelung bei Krankheit und Urlaub der Tagespflegeperson wird getroffen. Die Tagespflegeperson wird verpflichtet ein Führungszeugnis nach dem BZRG und eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzuweisen. Die Pflegeerlaubnis ist nur in Abstimmung und mit Einverständnis der Projektleitung zu erteilen. 7. Jugendhilfeplanung für Betreuung von Kindern in Tagespflege Für die Tagespflege sind Bestand und Bedarf entsprechend 79 und 80 des KJHG zu ermitteln und vorzuhalten. Zielstellung der Statistischen Erfassung in der Tagespflege ist, Veränderungsprozesse zu dokumentieren die, eine Bedarfsermittlung ermöglichen und Entwicklungsprozesse in der Tagespflege vorantreiben. Ab 2003 wird mit einer statistischen Erfassung im Bereich der Tagespflege in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung begonnen. Der statistische Erfassungsbogen wird nach Bedarf aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Kommunen erfassen die Daten der Tagespflege im laufenden Kalenderjahr. Der ausgefüllte statistische Erfassungsbogen ist jeweils im Mai des Folgejahres an das Tagespflegebüro des MKK zu schicken. 8. Finanzielle Förderung der Tagespflege im Main-Kinzig-Kreis Der Ersatz der Aufwendung der Pflegepersonen nach 23 ist an zwei Voraussetzungen geknüpft die Pflegeperson ist geeignet und die Tagespflege ist für das Wohl des Kindes geeignet und erforderlich. Eine Voraussetzung zur Förderung der Tagespflege ist die Betreuung in einer qualifizierten Tagespflegestelle (siehe 4. ). Ist dies nicht möglich, wird nach Alternativen gesucht. Das Tagespflegeverhältnis ist so geplant, dass kein weiterer Betreuungswechsel notwendig wird. 8

Die Leistungsvoraussetzungen für die Übernahme von Beiträgen und den Ersatz von Aufwendungen sind an unbestimmte Rechtsbegriffe gebunden. Durch die Richtlinien des MKK wird die Leistungsgewährung im Main-Kinzig-Kreis einheitlich geregelt. Die finanziellen Aufwendungen für die Tagespflegestelle werden grundsätzlich an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Aufwendungen werden ab dem Datum der Antragstellung bzw. dem Beginn des Tagespflegeverhältnis gezahlt. Eine rückwirkende Vergütung ist nicht möglich. (siehe Richtlinien des MKK - Anlage) 9