Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend. Risikomanagement



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Risikomanagement Ein Projekt, durchgeführt von den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen- Lippe im Auftrag des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW

Projektanlass These: Der Übergang vom Wahrnehmen zum Handeln bei Gefährdungshinweisen geschieht nicht immer zuverlässig! Projektziel Analyse zentraler Risikofaktoren und Erstellung einer Handreichung.

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Was versteht man unter Risiko? Risiko ist die mögliche Schädigung von Kindern als Folge von Wahrnehmungsroutinen in Jugendämtern. Davon unterschieden werden Gefahren, verstanden als Anlässe aus dem Umfeld der Kinder, die zu möglichen Schädigungen führen.

Was ist Risikomanagement? Risikomanagement ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die sich auf die Verbesserung der Risikolagen bzw. die Minimierung von Risiken im Handeln bzw. den Wahrnehmungsroutinen des Jugendamtes beziehen.

Was bewirkt Risikomanagement? Risikomanagement schafft organisatorische Bedingungen für kompetentes Handeln bei Gefährdungssituationen von Kindern. Risikomanagement bezieht sich auf die gesamte Organisationsstruktur des Jugendamtes mit allen Verantwortungsebenen!

Risikomanagement auf der Steuerungsebene Fehlermanagement über Fehlerberichte und Fehlerevaluation Risikobericht als Steuerungsinstrument: Gefährdungslagen von Kindern identifizieren! Risikolagen erkennen! Risikoeintritte vermeiden!

Risikomanagement auf der Steuerungsebene Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen, vor allen Dingen mit Blick auf die unter Dreijährigen! Die Chancen einer systematischen Verknüpfung nutzen, z.b. über die Gesundheitskonferenz

Risikomanagement auf der Fallebene Fallkontinuität sicher im Blick haben! Kontrolle von Familien wie auch der jugendamtsinternen Arbeit! Datenschutz pragmatisch und rechtskonform gestalten!

Materialienkompass Selbsteinschätzungsbogen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Anschubfinanzierung zum Aufbau sozialer Frühwarnsysteme durch das MGFFI

Von 93 Jugendämter im Rheinland haben 51 Jugendämter (55%) Mittel beantragt und erhalten. Von den 608.400,- wurden durch den LVR 348.900,- verausgabt.

Die 51 beantragenden Jugendämter teilen sich wie folgt auf: 38 kreisangehörige Städte (von 67 = 57%) 6 Kreise (von 12 = 50%) 7 kreisfreie Städte (von 14 = 50%)

Neueinrichtung oder Weiterentwicklung von sozialen Frühwarnsystemen: Kreisfreie Städte Neuein- Weiterrichtung entwicklung Kreise Neuein- Weiterrichtung entwicklung Städte Neuein- Weiterrichtung entwicklung 16 22 (42%) (58%) 5 1 2 5