Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar



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Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang (Studienbeginn vor WS 2003/04) Hinweise zum Studium Stand: 30.3.2006 Integriertes Proseminar Für alle Studierenden ist der Besuch des diachronen Integrierten Proseminars (IPS-D) obligatorisch. Es behandelt epochenübergreifend eine zentrale Fragestellung der Geschichtswissenschaft. Es handelt sich um eine zweisemestrige, vierstündige, in vier Lehreinheiten (Module) gegliederte Lehrveranstaltung (zwei Module je Semester) unter Einschluss eines obligatorischen Tutoriums. Studierende im Lehramtsstudium können nur die für das Lehramtsstudium ausgewiesenen IPS-D belegen. Im Rahmen des IPS-D sind die drei von der Prüfungsordnung verlangten Proseminar- Leistungsnachweise für Alte, Mittelalterliche, Neuere oder Neueste Geschichte auf folgende Weise zu erwerben: In jedem Semester ist eine schriftliche Belegarbeit zu erbringen, die von den Studierenden in einem der beiden Module des jeweiligen Semesters angefertigt werden kann. Der dritte Leistungsnachweis wird durch eine Klausur von 90 Minuten Dauer erworben. Wird die schriftliche Belegarbeit in der Alten Geschichte angefertigt, ist die Klausur in der Mittelalterlichen Geschichte zu absolvieren bzw. entsprechend umgekehrt. Kenntnisstandsprüfung Die Studienordnung verlangt im Grundstudium den Nachweis eines hinreichenden Kenntnisstandes für zwei Vorlesungen, die aus verschiedenen Fachgebieten zu wählen sind. Der Nachweis erfolgt durch jeweils eine mündliche Prüfung von 15 20 Minuten Dauer oder eine schriftliche Klausur. Die Prüfungen werden von den Studierenden mit dem jeweiligen Dozenten vereinbart.

Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur im Anschluss an eine Vorlesung nach Wahl. Rechtzeitige Rücksprache mit dem Dozenten wird empfohlen. Eine fristgerechte Anmeldung bei der Abteilung Studium und Lehre ist erforderlich. Die Zulassung zur Zwischenprüfung erfolgt nur bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Sinne der Studienordnung: 3 IPS- Module, 1 methodisch-quellenkundliche Übung, 2 fachdidaktische Lehrveranstaltungen, 4 Grundkurse sowie die Kenntnisstandsnachweise für 2 Vorlesungen. Diese Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Eine vorläufige Zulassung ist möglich. Fehlende Leistungsnachweise sind spätestens bis zur Zwischenprüfungsklausur nachzureichen; andernfalls ist eine endgültige Zulassung nicht möglich. Der Besuch der Hauptseminare ist nur nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung möglich. Das Zeugnis über die Zwischenprüfung und der Nachweis über die Lateinkenntnisse sind bei der Anmeldung vorzulegen. Wahlpflichtbereiche Die Prüfungsordnung verlangt vertiefte Kenntnisse in den ausgewählten Wahlpflichtbereichen des Fachs. Nach der Studienordnung sind während des Hauptstudiums 10 SWS in den Wahlpflichtbereichen vorgeschrieben, davon 2 Veranstaltungen mit Leistungsnachweisen. Die Wahlpflichtbereiche des Faches Geschichte sind: Verfassungsgeschichte (VG) Geschichtliche Landeskunde (GLK) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (SWG) Religions- und Kirchengeschichte (RKG). Die für das Studium in den Wahlpflichtbereichen anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind hinter ihrem Titel durch die genannten Abkürzungen gekennzeichnet. Alle diese Lehrveranstaltungen sind auch für das sonstige Studium anrechenbar und geeignet; doppelte Berücksichtigung ist jedoch für den einzelnen Teilnehmer nicht möglich. Die Auswahl von mindestens zwei Wahlpflichtbereichen treffen die Studierenden; dabei sind Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei der vier Fachgebiete (Alte, Mittelalterliche, Neuere oder Neueste Geschichte) zu belegen. Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfällt das Studium in den Wahlpflichtbereichen.

Methodisch-quellenkundliche und historiographische Lehrveranstaltung bzw. Geschichtsmethodologie/Historiographie Im Grundstudium ist ein Teilnahmenachweis in einer methodisch-quellenkundlichen und historiographischen Lehrveranstaltung (2 SWS) zu erwerben. Im Hauptstudium ist ein Leistungsnachweis in einer Lehrveranstaltung zur Geschichtsmethodologie und Historiographie zu erwerben. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind hinter ihrem Titel durch HMQ gekennzeichnet. Landesgeschichte Während des Studiums ist mindestens eine Lehrveranstaltung aus der Landesgeschichte zu wählen. Sie muss nicht zusätzlich belegt werden, sondern kann eine der anderen Lehrveranstaltungen sein. Fachdidaktik Im Grundstudium sind Nachweise für 4 SWS Fachdidaktik, im Hauptstudium für 6 SWS (darunter 2 Leistungsnachweise) zu erbringen. Als einer dieser Leistungsnachweise kann der fachdidaktische Teil Geschichte der Praktikumsmappe im obligatorischen schulpädagogischen Blockpraktikum während des Hauptstudiums gewertet werden, sofern der Besuch der geforderten 6 SWS davon unberührt bleibt. Durch Änderung der Prüfungsordnung vom 18. Februar 2000 [ 8 Abs. 1 (1)] ist für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten dieser Änderung ihr Studium aufgenommen haben, in jedem gewählten Prüfungsfach ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum mindestens von der Dauer eines Semesters verbindlich vorgeschrieben. Andere Praktikumsformen können durch das Landesprüfungsamt als gleichwertig anerkannt werden. Das einsemestrige studienbegleitende Praktikum wird mit 2 SWS auf die insgesamt 10 SWS Fachdidaktik angerechnet. Durch entsprechende schriftliche Ausarbeitungen kann in diesem Praktikum ein Leistungsnachweis erworben werden, wenn dieses Praktikum im Hauptstudium absolviert wird. Anders als für das Blockpraktikum ist für das studienbegleitende Praktikum die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung keine Voraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme am Blockpraktikum und für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung. Exkursion Die Teilnahme an einer mehrtägigen Exkursion im Fach Geschichte ist verbindlich (Teilnahmenachweis).

Fremdsprachenkenntnisse Das Studium der Geschichte setzt die Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen sowie Lateinkenntnisse voraus; Griechisch kann an die Stelle einer modernen Fremdsprache treten. Alle Sprachkenntnisse sind in der Regel spätestens zum Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen. Für die modernen Fremdsprachen gelten die Voraussetzungen als erfüllt, wenn in der betreffenden Fremdsprache 1. Unterricht in den Klassen 5 10 (ohne Abiturprüfung) o d e r 2. Unterricht in den Klassen 7 12 (ohne Abiturprüfung) o d e r 3. Unterricht in den Klassen 9 12 ( mit Abiturprüfung) nachgewiesen wird. Falls keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, werden folgende Nachweise als gleichwertig anerkannt: Kenntnisse in einer ersten modernen Fremdsprache: durch die vollständige Sprachprüfung Niveau II in allen sprachlichen Kompetenzen (Sprachenzentrum der Universität Erfurt). Kenntnisse in einer zweiten modernen Fremdsprache: durch die Teilprüfung zum Leseverstehen der Sprachprüfung Niveau II (Sprachenzentrum der Universität Erfurt). Die Lateinkenntnisse werden mit dem Zeugnis über das Latinum oder das Kleine Latinum nachgewiesen. Fehlende Lateinkenntnisse können im Sprachenzentrum der Universität Erfurt erworben werden. ECTS (European Course Credit Transfer System) Die ECTS-Angaben geben Aufschluss über die unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Lehrveranstaltungen. Sie gelten ausschließlich für ausländische Studierende sowie evtl. für deutsche Studierende, die ihr Studium im Ausland abschließen wollen. Studienverlaufsplan für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Geschichte a) Grundstudium Fach- Fachgebiet oder Gegenstand Lehrveran- SWS semester staltungsart 1 2 je ein Grundkurs zur Alten, Mittelalterlichen, GK 8 Neueren und Neuesten Geschichte 1 4 Integriertes Proseminar IPS-D 8

(2 Semester, je 4 SWS) mit 4 Modulen zur Alten, Mittelalterlichen, Neueren und Neuesten Geschichte* 1 4 je eine Vorlesung zur Alten und Mittelalterlichen V 6 sowie zur Neueren oder Neuesten Geschichte* 1 4 Methodisch-quellenkundliche und historiographische V/Ü 2 Lehrveranstaltungen 1 4 Fachdidaktische Lehrveranstaltungen V/Ü 4 Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen (siehe oben) Vor Beginn des Hauptstudiums sind die Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen (siehe oben) b) Hauptstudium Fach semester Fachgebiet oder Gegenstand 5 7 Hauptseminar zur Alten Geschichte oder zur Mittelalterlichen Geschichte** 5 7 Hauptseminar zur Neueren Geschichte oder zur Neuesten Geschichte** 5 7 Lehrveranstaltung zur Geschichtsmethodologie und/oder Historiographie mit Leistungsnachweis 5 7 Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik, davon 2 mit Leistungsnachweisen 5 7 je eine Vorlesung zur Alten oder Mittelalterlichen und zur Neueren oder Neuesten Geschichte* 5 7 Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtbereichen, davon 2 mit Leistungsnachweisen Lehrveran- SWS staltungsart HS 2 HS 2 Ü 2 V/HS/Ü 6 V 4 V/HS/Ü 10 * Wird im Grundstudium eine Vorlesung zur Neueren Geschichte belegt, ist im Hauptstudium eine Vorlesung zur Neuesten Geschichte zu belegen und umgekehrt. ** In einem dieser Hauptseminare ist ein Leistungsnachweis (zu erbringen durch schriftliche Belegarbeit), im anderen ein Teilnahmenachweis zu erwerben. Abkürzungen GK = Grundkurs HS = Hauptseminar IPS-D = Integriertes Proseminar, diachron (epochenübergreifend) gegliedert SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung V = Vorlesung