Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und entscheiden deshalb nicht über Sie, sondern mit Ihnen und Ihren Angehörigen über Art und Umfang der Pflege.

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Transkript:

AMBULANTE ALTEN- UND KRANKENPFLEGE CHRISTINE LEUSBROCK Marienweg 28 Töpferstr. 2 Hauptstr. 22 48629 Metelen 48607 Ochtrup 48485 Neuenkirchen 02556/98955 02553/98535 05973/900822 Fax: 02556/98956 Fax: 02553/98536 Fax: 05973/900912 PFLEGEBROSCHÜRE Unser Pflegeleitbild Im Mittelpunkt - der Mensch Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und entscheiden deshalb nicht über Sie, sondern mit Ihnen und Ihren Angehörigen über Art und Umfang der Pflege. Selbstbestimmend leben auch im Alter Unsere Angebote sind begleitend, rehabilitativ und aktivierend Wir erwarten und fördern eigenverantwortliches Handeln unserer Mitarbeiter, was durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht wird Mitglied im bpa IK: 460550916

Wir sind. examinierte Pflegefachkräfte und freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Zu unseren Stärken gehören: Zuverlässigkeit Pünktlichkeit Dynamik Qualifizierte Ausbildung und ständige Weiterbildung Regelmäßige Qualitätssicherung Teamgeist und Motivation Sie können uns aber jederzeit, 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen unter den jeweiligen Telefonnummern erreichen. Büro Ochtrup: 02553/ 98535 08:00 12:00 Uhr 13:30 17:00 Uhr Beratungsbüro Neuenkirchen/ Tagespflege Christine: 05973/ 900822 08:30 12:00 Uhr Beratungsbüro Wettringen 02557/ 9797013 08:30 11:30 Uhr (Mo.,Mi.,Fr.) und nach Vereinbarung Beratungsbüro Metelen: 02556/ 98955 nach Vereinbarung 01.01.2015 2/13

Dienstleistungen des Pflegedienstes kostenlose Beratung Häusliche Pflege Behandlungspflege Betreuung Verhinderungspflege Hauswirtschaftliche Versorgungen Pflegekurse Arztbesuche Notruf Vermittlung von Kurzzeitpflege Vermittlung von betreuten Reisen Leistungen unserer Servicefirma Transport- und Fahrdienstleistungen (mit eigenem Rollstuhlwagen) Einkaufs- und Lieferservice Hausmeistertätigkeit Reinigungsservice Begleitservice (Arzt- u. Apothekenbesuche, Behördengänge) Gartenpflege Vermittlung von Haushaltshilfen Vertrieb von Pflegeartikeln Wenn der Mensch durch Krankheit oder Behinderung plötzlich nicht mehr allein zurechtkommt und im Alter die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nachlässt, braucht er Hilfe. Wir stellen uns auf Ihren Alltag ein! Im Vorfeld beraten wir Sie gerne über Art und Umfang der Pflege und die Möglichkeiten der Finanzierung. Des Weiteren geben wir Ratschläge und Tipps an die pflegenden Familienangehörigen weiter, die die häusliche Krankenpflege mittragen. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen den optimalen Pflegeplan und finden von der häuslichen Pflege, der Betreuung, der Verhinderungspflege bis hin zum Notruf eine individuelle Lösung für jede Lebenssituation. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin! 01.01.2015 3/13

Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Krankenkasse (Verordnung durch den Haus- oder behandelnden Facharzt) Jedem Versicherten stehen folgende Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nach Genehmigung zu: Leistungen der Behandlungspflege, Verabreichung von Medikamenten Injektionen subkutan und intramuskulär Wundversorgung Verbandswechsel Kompressionsverbände Stomaversorgung Dekubitusversorgung Anlegen von Infusionen und deren Überwachung Port-Versorgung Katheterpflege und oder Wechsel Einläufe Postoperative Versorgung RR und BZ Kontrollen PEG-Versorgung Versorgung von Beatmungspatienten; Intensivpflege 24 Std. am Tag u. a. Sofern der Versicherte oder dessen Angehörige nicht in der Lage sind, diese Verrichtungen selbst und/oder fachgerecht auszuführen, können diese von uns übernommen werden. Die Abrechnung nehmen wir direkt mit der jeweiligen Krankenkasse vor. 01.01.2015 4/13

Voraussetzung für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftigkeit wird anerkannt, wenn der Patient Hilfe bei folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt: Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Die Zuordnung in eine Pflegestufe wird durch die Voraussetzung, die Häufigkeit und den zeitlichen Aufwand bestimmt. Der Zeitaufwand, den eine angehörige Person für die erforderliche Hilfe bei der Grundpflege, Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird wie folgt gegliedert: Pflegestufe I: 90 Min. tägl., davon mindestens 45 Min. für die Grundpflege Pflegestufe II: 240 Min. tägl., davon mindestens 120 Min. für die Grundpflege Pflegestufe III:300 Min. tägl., davon mindestens 240 Min. für die Grundpflege Pflegestufe IV: Härtefall Es werden folgende Arten der Pflege unterschieden: Anleitung und Beaufsichtigung, wenn der Pflegebedürftige in der Lage ist, die Dinge des alltäglichen Lebens grundsätzlich alleine durchführen zu können aber den Ablauf, die Notwendigkeit, die Wichtigkeit und die Reihenfolge nicht erkennt. Unterstützende Hilfe, wenn der Pflegebedürftige grundsätzlich in der Lage ist, die Verrichtungen des alltäglichen Lebens selbständig zu erledigen, jedoch Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung durch eine Pflegeperson benötigt. Teilweise Übernahme der alltäglichen Verrichtungen, wenn der Pflegebedürftige zur Verrichtung der alltäglichen Aktivitäten nur teilweise Hilfestellung benötigt. Vollständige Übernahme der alltäglichen Verrichtungen, wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, die alltäglich existentiellen Dinge des Lebens durchzuführen. 01.01.2015 5/13

Übersicht der Leistungen von der Pflegeversicherung nach Pflegestufen: Pflegestufe Pflegegeld (Angehörige) Pflegesachleistung (Wir) Stufe 0 123 231 Stufe I erheblich pflegebedürftig 244 468 Stufe I mit Demenz* 316 689 Stufe II schwer pflegebedürftig 468 1144 Stufe II mit Demenz* 545 1298 Stufe III schwerst pflegebedürftig 728 1612 Stufe III mit Demenz* 728 1612 Härtefall Bezug nicht möglich 1995 *Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vor allem Menschen, die an Demenz erkrankt sind) Unabhängig von der Pflegestufe, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie dient dazu die verhinderte Pflegeperson aus der Familie zu vertreten. Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch der Pflegebedürftige zuvor 6 Monate gepflegt werden und ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ab dem 01.01.2015 beträgt die Summe, die dem Betreffenden für die Verhinderungspflege zusteht 1612. Außerdem kann bis zu 50 % des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 ) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Hinweis: Die Leistungen sind nicht in das Folgejahr übertragbar, wenn sie nicht ausgeschöpft werden! 01.01.2015 6/13

Es stehen allen Personen, die eine Pflegestufe haben, gesonderten Mittel zur Verfügung, um die Tagespflege aufsuchen zu können. Die Leistungen der Tagespflege können ab dem 01.01.2015 neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. (Leistungen siehe Tabelle) Diese Regelung verschafft insbesondere den pflegenden Angehörigen erhebliche Entlastung. Hierdurch entstehen viele Kombinationsmöglichkeiten häuslicher und teilstationärer Pflege, die es erlauben, Hilfen zu nutzen, die wirklich auf den Bedarf des Einzelnen abgestimmt sind. In Neuenkirchen und Umgebung hat sich gezeigt, dass das Netz an herkömmlichen sozialen Hilfen für pflegebedürftige Menschen nicht ausreicht. Häufig haben Angehörige bei uns als Pflegedienst nachgefragt, ob wir für ihre pflegebedürftigen Angehörigen eine Tagespflege anbieten können. Im Oktober 2012 haben wir die Tagespflege Christine in Neuenkirchen mit 14 Plätzen eröffnet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8:30 16:30 Uhr geöffnet. Wahlweise an einem, mehreren oder an allen Wochentagen können Sie unser Tagespflegeangebot in Anspruch nehmen. Ein Fahrdienst wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt (auch für Transporte mit dem Rollstuhl). Teilstationäre Leistungen der Tagespflege: Pflegestufe Leistungen pro Monat Stufe 0 231 Stufe I erheblich pflegebedürftig 468 Stufe I mit Demenz* 689 Stufe II schwer pflegebedürftig 1144 Stufe II mit Demenz* 1298 Stufe III schwerst pflegebedürftig 1612 Stufe III mit Demenz* 1612 Bei Interesse und für eine umfassende Beratung können Sie sich gerne melden! Ansprechpartner für eine Beratung: Verena Henrichmann Mo. Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr Tagespflege Christine, Hauptstr.22 48485 Neuenkirchen Tel.: 05973/900822 E-Mail: tagespflege@pflegedienstleusbrock.de 01.01.2015 7/13

Sonstige Erneuerungen im Jahr 2015 Pflegehilfsmittel: Ab 2015 erhöht sich zudem die Leistungen für Pflegehilfsmittel (wie Mundschutz, Handdesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, etc.) von 31 monatlich auf 40. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die Leistung erhöht sich von bisher 2.557 auf 4.000. Die Leistung kann auf 16.000 aufgestockt werden, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen. 01.01.2015 8/13

Unsere Pflegeleistungen im Überblick: Pflegeleistungen werden in so genannten Leistungskomplexen (LK) zusammengefasst. Ein Leistungskomplex beinhaltet immer mehrere Pflegeleistungen, um somit günstigere Tarife zu erlangen. Beschreibung unserer Pflegeleistungen mit Preisangabe nach Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen (ab 01.01.2015). LK 1: Ganzwaschung 17,93 Hilfestellung bzw. komplette Übernahme durch Pflegeperson (PP): Tägliches Waschen, Duschen, Baden Mundpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) Nagelpflege bei Bedarf An- und Auskleiden LK 2: Teilwaschung 9,62 Hilfestellung bzw. komplette Übernahme durch PP: Teilwaschung (z.b. Gesicht, Hände oder Intimbereich) Mundpflege Rasieren Haarpflege An- und Auskleiden LK 3: Ausscheidungen 4,37 Hilfestellung bzw. komplette Übernahme durch PP: Zur Toilette führen Überwachung der Ausscheidung Katheterpflege Empfehlung zum Kontinenztraining/ Inkontinenzversorgung Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege LK 4: Selbständige Nahrungsaufnahme 4,37 Hilfestellung durch PP: Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung Lagern u. Vorbereiten des Pflegebedürftigen Entsorgung der benötigten Materialien Ausreichende Flüssigkeitszufuhr 01.01.2015 9/13

LK 5: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,93 komplette Übernahme durch PP: Mundgerechtes Vorbereiten und Darreichen der Nahrung Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen Entsorgen der benötigten Materialien (Spülen) Ausreichende Flüssigkeitszufuhr LK 6: Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) 4,37 Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung Nachbereitung LK 7: Lagern und Betten 4,37 Richten des Bettes Wechseln der Bettwäsche Körper- u. situationsgerechtes Lagern Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen LK 8: Mobilisation (Mindesteinsatz 15 Min.) 7,87 An- und Auskleiden Aufstehen/Zubettgehen Sitz-, Steh- u. Gehübungen Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfe beim Treppensteigen LK 9: Behördengänge u. Arztbesuche 15,74 Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden u. Ärzten unumgänglich ist LK 10: Beheizen des Wohnbereiches 2,62 Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld Inbetriebnahme des Heizofens Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen LK 11: Einkaufen 6,56 Zusammenstellen des Einkaufzettels Einkaufen (Inkl. Arzneimittelbeschaffung) u. notwendige Besorgungen (z.b. Bank- u. Behördengänge) Unterbringung u. Versorgung der eingekauften Lebensmittel Anleitung u. Beachtung von Genieß- u. Haltbarkeit von Lebensmittel Gegebenfalls Wäsche zur Reinigung bringen u. abholen 01.01.2015 10/13

LK 12: Zubereiten von warmen Speisen 6,56 Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln u. Vorbereitung der Lebensmittel Zubereiten von warmen Speisen Säubern des Arbeitsbereiches Entsorgen des verbrauchten Materials LK 13: Reinigen der Wohnung 23,61 Reinigen des allgemeinüblichen Bereiches wie z.b. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche Trennen u. Entsorgung des Abfalls Keine Grundreinigung LK 14: Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung 15,74 Waschen u. trocknen Bügeln Ausbessern Sortieren u. Einräumen Schuhpflege LK 15: Hausbesuchspauschale 2,01 Anfahrt Dokumentation LK 15a: Erhöhte Hausbesuchspauschale 4,72 Bei Abruf von ausschließlich einem der LK 3, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 27, 28, 29, 30 je Einsatz LK 16: Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) 21,87 Feststellung der Pflegeprobleme Feststellung der Ressourcen de Pflegebedürftigen Planung der Pflegeeinsätze Gespräch mit Angehörigen/ Arzt Informationen über weitere Hilfen Inkl. Hausbesuchspauschale LK 17: Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI PSt.I u. II 21,00 Beratung u. Unterstützung der Pflegepersonen PSt.III 31,00 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln Hinweis auf Pflegekurse LK 18: Große Grundpflege mit Lagern/Betten u. selbständiger Nahrungsaufnahme 26,68 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) Selbständige Nahrungsaufnahme Lagern/Betten 01.01.2015 11/13

LK 19: Große Grundpflege 19,68 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) LK 20: Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten u. Selbständiger Nahrungsaufnahme 19,68 Teilwaschung Selbständige Nahrungsaufnahme Lagern/Betten LK 21: Kleine Grundpflege 12,68 Teilwaschung LK 22: Große hauswirtschaftliche Versorgung 33,23 Reinigen der Wohnung Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung LK 23: Große Grundpflege mit Lagern/Betten 22,74 Ganzwaschung (Waschen, Baden, Duschen) Lagern/Betten LK 24: Große Grundpflege mit Lagern/Betten u. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 32,36 Ganzwaschung (Waschen, Baden, Duschen) Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Lagern/Betten LK 25: Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten 15,31 Teilwaschung Lagern/Betten LK 26: Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten u. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 25,36 Teilwaschung Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Lagern/Betten LK 27: Kleine pflegerische Hilfestellung 1 4,37 Reinigen von Gesicht und/oder Händen Richten den Bettes 01.01.2015 12/13

LK 28: Kleine pflegerische Hilfestellung 2 4,37 (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) Reinigen von Gesicht und/oder Händen Richten den Bettes LK 29: Kleine pflegerische Hilfestellung 3 7,43 Leistungskomplexe 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 LK 30: Kleine pflegerische Hilfestellung 4 3,50 1. Wechseln der Bettwäsche 2. Richten des Bettes 01.01.2015 13/13