Presseunterlage Gesundheitsminister Alois Stöger Sillian, 10. Februar 2009 Gebietskrankenkassen finanziell absichern Gesundheitsversorgung für alle garantieren Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dieses System im Interesse der Patientinnen und Patienten zu erhalten und fit für die Zukunft zu machen. Das bedeutet, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen auf hohem Niveau sicherzustellen. Dies darf nicht auf dem Rücken der Bevölkerung geschehen, dh es darf zu keinen Beitragserhöhungen, weiteren Selbstbehalten oä kommen. Oberstes Ziel ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auf Basis des Regierungsprogramms gemeinsame Lösungen für den schrittweisen Abbau des negativen Reinvermögens der Krankenversicherungsträger und die Sicherstellung der laufenden Gebarung zu erarbeiten. Den Gebietskrankenkassen soll ermöglicht werden, ähnlich mit Finanzmitteln ausgestattet zu sein wie andere Träger. Erfolgreich kann ein solcher Konsolidierungskurs freilich nur sein, wenn ein Weg der konstruktiven und transparenten Dialog- und Gesprächsführung verfolgt wird mit allen Partnern: Ärzten, Apothekern, Versicherten, den Beschäftigten in den Gesundheitsberufen, den Krankenversicherungsträgern. Dies gilt insbesondere auch für den aktiven Dialog mit den Krankenversicherungsträgern bei der Auslotung von Kostendämpfungspotentialen. Die nachhaltige finanzielle Absicherung der Krankenversicherungsträger im Interesse der Patientinnen und Patienten soll Zug um Zug erfolgen: die österreichische Bundesregierung hilft durch Sofortmaßnahmen, gleichzeitig bekennen sich die Krankenversicherungsträger zu Kostenbewusstsein und kostendämpfenden Maßnahmen. Zur langfristigen Sicherung der Finanzgebarung der KV-Träger richtet der Bund einen Kassenstrukturfonds ein.
Ausgangslage: Der Finanzstatus der Gebietskrankenkassen Mit 31.12.2008 betrug das negative Reinvermögen von sechs Gebietskrankenkassen (W, NÖ, B, St, K, T) insgesamt 1,2 Mrd.. Für die laufende Gebarung weißt die Gebarungsvorschau vom 15.11.2008 bei den Trägern mit negativem Reinvermögen unter Berücksichtigung der bereits gesetzten Maßnahmen im Bereich Arzneimittel (Halbierung der Mehrwertsteuer und Pharmapaket der Sozialversicherung mit Industrie, Großhandel und Apotheken) für 2009 einen zusätzlichen Finanzbedarf von 100 Mio. und für 2010 von weiteren 200 Mio. aus. Das ergibt bis zum Jahre 2010 einen prognostizierten Konsolidierungsbedarf von insgesamt 1,5 Mrd.. Diese Annahmen basieren auf den noch deutlich positiven Wirtschafts- und Beitragsprognosen November 2008. Die Unsicherheit bei den Wirtschaftsprognosen und die Tatsache, dass die Gebietskrankenkassen lediglich verpflichtet sind, für zwei Nachfolgejahre Gebarungsvorschaurechnungen zu erstellen, lassen für die Jahre 2011 bis 2013 keine seriösen Prognosen zu. 1. Einnahmen- und ausgabenseitige Maßnahmen zur Sicherstellung der ausgeglichenen Gebarung 1.1. Kurzfristige Liquiditätssicherung a. Zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität einzelner Gebietskrankenkassen stellt der Bund dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger nach Vorliegen der Finanzvorschau per 15. Februar einmalig einen Betrag zur Verteilung nach dem Ausgleichsfonds-Kriterium Liquidität zur Verfügung. b. Auflösung des Katastrophenfonds (im Ausgleichsfonds) derzeit verfügbares Volumen ca. 9 Mio. c. Aufteilung der derzeitigen Überdeckung aus der Mehrwertsteuervergütung im GSBG von rund 97 Mio. auf die GKK mit negativem Reinvermögen 2
1.2. Langfristige Potentiale zur Steuerung der Ausgaben und nachhaltigen Kostendämpfung Die Krankenversicherungsträger haben alle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Kostendämpfungspotenziale zu realisieren. Die Bundesregierung wird die KV-Träger durch eine allenfalls erforderliche Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei unterstützen, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu ermöglichen. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist jedenfalls aufgefordert, bis 30. Juni 2009 ein mit den GKK und den Systempartnern abgestimmtes ausgabenseitiges Sanierungskonzept mit dem Ziel einer mittelfristig ausgeglichenen Gebarung als Voraussetzung für eine vom Bund vorzunehmende Verbesserung der Einnahmensituation (1.3.) vorzulegen. 1.2.1. Qualität und Transparenz a. Partnerschaftliche in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für den niedergelassenen Bereich: Letztverantwortung für den Inhalt der Qualitätskriterien liegt beim Bundesminister für Gesundheit. Die verbindliche Einhaltung von Qualitätskriterien und die Vermeidung von Fehlversorgung sind zu gewährleisten und zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, den KV-Trägern und dem Bundesminister für Gesundheit b. Erstellung und Veröffentlichung eines Qualitätsberichts, Formulierung von messbaren Qualitätszielen sowie unabhängiges Qualitätsmonitoring durch eine zentrale unabhängige Qualitätsagentur (laut Regierungsprogramm, Seite 192) c. Stärkung der Behandlungsqualität (Prozessmanagement) d. Transparenz und Publikation von Gesamtverträgen e. Transparenz über Sponsoring und Zuwendungen der Industrie in Bereich des Gesundheitswesens herstellen Verpflichtung zur gemeinsamen Korruptionsbekämpfung 3
1.2.2. niedergelassener/ambulanter Bereich Krankenanstalten a. Vermeidung und Untersagung von Doppelzahlung im niedergelassenen Bereich, wenn Leistung auch Inhalt der pauschal nach LKF abgegoltenen Spitalsbehandlung ist (präoperative Diagnostik). Einsparungsvolumen allein bei der WGKK: rund 7. Mio. (laut Rechnungshofbericht) b. Bindung der Krankenhäuser an das Ökonomiegebot bei direkter Verursachung (Verordnungen, Transportkostenaufträge usw.) und indirekter Verursachung (Therapie-Empfehlungen) von Folgekosten. Insbesondere Verpflichtung der Krankenhäuser hinsichtlich der Medikamente, sowohl während des stationären Aufenthaltes sowie bei ambulanten Behandlungen und bei der Entlassung (Verordnungen und Empfehlungen) den Erstattungskodex (EKO) uneingeschränkt anzuwenden 1.2.3. Vertragspartnerverhältnisse optimieren Das Regierungsprogramm (insbesondere Seite 196) sieht vor, dass das Vertragspartnerrecht in enger Abstimmung mit den Sozialversicherungsträgern und der Österreichischen Ärztekammer zu modernisieren ist. Im Zuge dieses Prozesses sollen folgende Maßnahmen diskutiert und gemeinsam umgesetzt werden: a. Dezentrale Vertragsabschlusskompetenz (ausschließlich für die finanzverantwortlichen Kassen) bei gleichzeitiger Stärkung der strategischen Steuerungskompetenz des Hauptverbandes b. Optimierung der Stellenpläne c. Adaption des Schiedsverfahrens für den Fall eines vertragslosen Zustandes; betragsmäßige Obergrenze für Schlichtungsgesamtvertrag d. Entwicklung eines Verrechnungsabkommens mit der Österreichischen Ärztekammer für den Fall eines vertragslosen Zustandes e. Verlängerung der Kündigungsfrist bei Niederlegung des Vertrags f. Zeitadäquate Vertragsbeendigungsmöglichkeiten und Entfall von sozialen Härteklauseln in den Kündigungsbestimmungen von Einzelverträgen g. Zielvereinbarungen mit verschreibenden Ärzten 4
h. Umsetzung und Weiterentwicklung der infolge des Rechnungshofberichts entwickelten Vertragspartneranalyse i. Verankerung eines Effizienzgebotes im Gesetz für Leistungserbringer und Kassen j. e-card-missbrauch: Verpflichtung der Ärzte, die Identität der PatientInnen zu prüfen (Rechtslage klar stellen) und Prüfung der Anwendungsauffälligkeiten durch die KV-Träger 1.2.4. Kostendämpfung im Bereich Arzneimittel Das im Dezember 2008 zwischen der Sozialversicherung, der Industrie, dem Großhandel und Apotheken abgeschlossene Pharmapaket beinhaltet für die gesamte Krankenversicherung folgende erfolgsrechnungswirksame Ausgabendämpfungen: 2008 38,5 Mio. ; 2009 39,1 Mio. ; 2010 36,8 Mio.. Dieses Kostendämpfungspotential ist in der Gebarungsvorschau der Träger per 15.11.2008 bereits enthalten. Darüber hinaus sind kurzfristig folgende Maßnahmen zu prüfen: a. Entwicklung einer emedikation im Rahmen ELGA 2009/2010 (elektronische Verschreibung, Interaktions- und Mehrfachverschreibungscheck, dadurch Reduktion von kontraindizierten Mehrfachverschreibungen, Zeitnähe bei Rezeptgebührenobergrenze (REGO), Qualitätssteigerung) b. Meldepflicht für Anwendungsbeobachtungen (schafft mittelfristig Planungsgrundlage für allenfalls gebotene weitere Maßnahmen gegen Beeinflussung des Verschreibeverhaltens und schafft Transparenz) c. Schaffung einer unabhängigen Informationsstelle für Ärzte und Patienten über Arzneimittelfragen (Österreichisches Gesundheitsportal im Rahmen ELGA) d. Errichtung einer Pharmareferenten-Datenbank: gesetzliche Regelung zur Auflistung von Arztkontakten e. Umsetzung und Weiterentwicklung der infolge des Rechnungshofberichts entwickelten Vertragspartneranalyse Für die Zeit nach Auslaufen der Vereinbarung mit der Pharmawirtschaft sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 5
f. Modelle zur Generikaförderung beispielsweise über alternative Regelungen der Rezeptgebühren entwickeln und gegebenenfalls umsetzen g. Prüfung einer Umwandlung der Spannen für Apotheken und Hausapotheken in einen Fixbetrag pro abgegebenem Arzneimittel h. Prüfung der Möglichkeit, bei der Aufnahme eines Medikamentes in den EKO den Preis mengenabhängig festzusetzen und bei Überschreitung der erwarteten Menge nach Verhandlungen zu reduzieren i. Verbindliche Liste von wirkstoffidenten Medikamenten 1.2.5. KV-interne Organisations-, Struktur- und Verwaltungspotentiale a. Verwaltungsvereinfachung (z.b. Genehmigungsverfahren, Prüfungstaxen, Entbürokratisierung bei der Erlassung von Muster/-Satzungen udgl.) b. konsequente Umsetzung der Konsolidierung von Rechenzentren; Trägerübergreifendes Konzept für gemeinsame Einrichtungen (Synergien im EDV Bereich) c. Gemeinsame Einkaufsmodelle d. Verbindliche Vorgaben für einheitliche EDV-Abrechnung (für alle Gesundheitsberufe). Festlegung der Abrechnungsbedingungen nach Bedarf der Patienten und des Gesundheitswesens, nicht nach jenem der Anbieter und Softwareunternehmen 6
1.3. Rechtliche Änderungen zur Stabilisierung der Einnahmen gegenüber den erbrachten Leistungen Die Bundesregierung bekennt sich dazu, im Gegenzug zur Realisierung der ausgabendämpfenden Maßnahmen durch die Träger der Sozialen Krankenversicherung (1.2.) ihrerseits Schritte zur langfristigen Deckung des Finanzbedarfs und zum Abbau der Schulden zu setzen. Denn trotz der Verpflichtung der KV-Träger, ausgabendämpfende Maßnahmen zu setzen, und der (teilweisen) Schuldenübernahme durch den Bund wird es zusätzlich eine dauerhafte Verbesserung der Einnahmen der KV-Träger benötigen, damit diese ausgeglichen gebaren und die restlichen Schulden abtragen können. Diese Verbesserung der Einnahmensituation soll nicht im Wege von Beitragserhöhungen, sondern vielmehr im Wege eines aus Bundesmitteln dotierten Kassenstrukturfonds erfolgen. Bis zum 30.6.2009 hat der Bundesminister für Gesundheit einen Vorschlag für die Errichtung eines Kassenstrukturfonds mit Wirksamkeit ab 1.1.2010 zu erstatten. Mit diesem Instrument soll über die zielorientierte Steuerung der ausgabendämpfenden Maßnahmen und die Gewährung von Zuschüssen aus dem Fonds die langfristig ausgeglichene Gebarung der Gebietskrankenkassen sichergestellt werden. Der Fonds wird vom Bund verwaltet und jährlich dotiert (für 2010 mit 100 Millionen Euro). Für die Festlegung der Kriterien für die Mittelverteilung ist eine Verordnungsermächtigung des BMG im Einvernehmen mit dem BMF vorzusehen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Kassenstrukturfonds ist auch die Auflösung des Ausgleichfonds der Gebietskrankenkassen zu prüfen. 7
2. Schrittweiser Abbau des negativen Reinvermögens 2.1. Eigenes Entschuldungsgesetz: Schuldennachlass bei Bundesfinanzierungsagentur (Auswirkungen in den Schlussbilanzen) 450 Mio. schrittweise ab 1.1.2010 Maßnahmen zum weiteren Abbau des negativen Reinvermögens auf Basis der Entwicklungen der Wirtschafts- und Beitragszahlen sowie der zwischenzeitig gesetzten Maßnahmen (Kostendämpfung und Steuerung) 3. Stärkung der Aufsichtsrechte des Bundes als Aufsichtsbehörde Das deutliche finanzielle Engagement des Bundes bei der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung rechtfertigt die Stärkung des Bundes in seiner Wahrnehmung der Aufsicht über die Selbstverwaltung. a. Die Aufsichtsrechte, die sich bisher auf die Rechtmäßigkeit und bei wichtigen Fragen auf die Zweckmäßigkeit beschränken, sollen entsprechend den langjährigen Empfehlungen des Rechnungshofes in Zukunft die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit umfassen. b. Der Gesundheitsminister soll die Aufsicht auch über jene Gebietskrankenkassen übernehmen, bei denen die Aufsicht bisher den Ländern übertragen ist. Wenn die dargelegten Maßnahmen in ihrer finanziellen Wirksamkeit ineinandergreifen, ist es möglich, das im Regierungsprogramm definierte Ziel zu erreichen, dass die heute negativ gebarenden Kassen am Ende der Legislaturperiode sowohl entschuldet sind, als auch einen ausgeglichenen Rechungsabschluss ausweisen können. 8