Versicherungsmaklervertrag Zwischen Finanzen im Ganzen, Jürgen Gerdemann Küsterstr. 10, 49599 Voltlage und wird folgende Vereinbarung getroffen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber betraut den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten. Diese Betreuung erstreckt sich auf bereits bestehende und künftige vom Makler vermittelte Versicherungsverhältnisse. 2. Dem Makler obliegt die Betreuung von Versicherungsangelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt der Makler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr. 3. Der Makler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler. Er steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. 2 Leistungsumfang des Maklers 1. Der Makler erbringt aufgrund dieses Vertrages gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung von Privatversicherungsverträgen, die Verwaltung der vermittelten Privatversicherungsverträge, die Verwaltung der nicht durch den Makler vermittelten Privatversicherungsverträge, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird, und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Schadensregulierung. 2. Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf die folgenden Versicherungssparten: a) b) c) 3. Die Tätigkeit des Maklers beschränkt sich auf die folgenden Versicherungsverträge: a) b) c) 4. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zugelassene Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren (courtagefreie Tarife, in die keine Provision eingerechnet ist). Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart. 5. Eine mit der versprochenen Dienstleistung nicht in einem Zusammenhang stehende Rechtsberatung wird nicht geleistet. Art und Umfang der geschuldeten Dienstleistung können durch eine Einzelvereinbarung erweitert werden.
3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der dem Auftraggeber erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. 4 Datenschutz Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Einwilligungserklärung des Kunden. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. 5 Vertragsdauer 1. Der Versicherungsmaklervertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Vertragsbeginn ist der. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt worden ist. 2. Eine Kündigung des Vertrages ist unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich. 6 Vergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. 7 Haftung 1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1 Mio EURO je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. 2. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat. Spätestens verjähren Ansprüche jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags. 8 Wechsel des Vertragspartners Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird. Der Makler wird den Maklerwechsel anzeigen. Der Kunde ist berechtigt, dem Maklerwechsel zu widersprechen. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bersenbrück... -------------------------------- ------------------------------------ Ort, Datum Makler Auftraggeber
Finanzmakler Jürgen Gerdemann Küsterstr. 10 Auftraggeber 49599 Voltlage Tel. 05467932089 Maklervollmacht Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere 1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. 2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. 3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung sowie die Entgegennahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers. 4. die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler. 5. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers. 6. Auskunft über Finanzierungsdaten bei sämtlichen Banken/ Sparkassen und Kreditgebern. Der Makler ist berechtigt sich zur Bestandsführung und Verwaltung Dritter zu bedienen, beispielsweise der AMEXPool AG Versicherungsmakler Service Center mit Sitz in Müllheim. Diese Vollmacht ist eine Anweisung des Versicherungsnehmers an Versicherungsunternehmen = VRs sowie Versicherungsmakler und wird bei einer Nichtbeachtung vom Versicherungsnehmer rechtlich durchgesetzt. Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Makler zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Datum, Ort Unterschrift Makler Unterschrift Auftraggeber
Datenschutzerklärung Vorname/Name/Firma: Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten oder ggf. Gewerkschafts- und Parteien-Mitgliedschaft), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Kunde ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Sozialversicherungsträger Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften Bausparkassen Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften Untervermittler Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Versicherungs-Ombudsmänner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Rechtsnachfolger Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Makler die Vertrags- und Leistungsdaten des Kunden dem übernehmenden Makler zur Verfügung stellt. Der Makler wird den Kunden vor Weitergabe der Daten informieren sowie Namen und Anschrift des übernehmenden Maklers mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, der Datenübermittlung an den übernehmenden Makler zu widersprechen. Oben wurden Maklerpools und Dienstleister angesprochen. Um welche es sich im Einzelnen handelt, kann der Webseite des Maklers oder einem anzufordernden Merkblatt entnommen werden. Datum Unterschrift Kunde
Kommunikationserklärung Vorname/Name/Firma: Ich willige ausdrücklich ein, dass der Makler mich - auch über den Umfang der vom Makler gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus - über Versicherungsprodukte informieren darf, zum Beispiel über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per E-Mail o per Telefon o per Fax o (Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen; die Angaben sind freiwillig) Telefonnummer: Fax-Nummer: E-Mail-Adresse: Ich bin damit einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig jederzeit formfrei über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen widerrufen: per E-Mail: juergen-fig@osnanet.de per Telefon: (05467)-93 20 89 per Fax: (05467)-93 20 88 per Handy: ( 0172 )-52 62 69 2 Datum Unterschrift Kunde