ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS



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Transkript:

ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS Kurzbezeichnung AAMMF Eine offene Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht Prospekt Februar 2015

ANFORDERUNG VON INFORMATIONEN ABN AMRO MULTI-MANAGER FUNDS 562, rue de Neudorf P.O. Box 782 L-2017 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg HINWEIS Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung zum Verkauf in Ländern oder unter Umständen verwendet werden, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht zulässig ist. Die Gesellschaft ist als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) in Luxemburg zugelassen. Sie ist insbesondere zur Vermarktung ihrer Anteile in Luxemburg, Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland zugelassen. Nicht unbedingt alle Teilfonds, Anteilskategorien oder Anteilsklassen sind in diesen Ländern registriert. Es ist unerlässlich, dass sich potenzielle Anleger vor der Zeichnung von Anteilen über die Teilfonds, Anteilskategorien oder Anteilsklassen, die in ihrem Wohnsitzland zum Vertrieb zugelassen sind, und die in dem betreffenden Land unter Umständen geltenden spezifischen Beschränkungen informieren. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert oder gemäß geltenden Gesetzen von US- Bundesstaaten qualifiziert und sie dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen) oder, direkt oder indirekt, an eine oder zu Gunsten einer US-Person (gemäß der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933) übertragen, angeboten oder verkauft werden, sofern nicht zuvor eine Registrierung erfolgt oder eine Befreiung gilt. Die Gesellschaft ist und wird nicht nach dem Gesetz von 1940 registriert und die Anleger haben n Anspruch auf den Vorteil der Registrierung nach dem Gesetz von 1940. Weiterverkäufe und Übertragungen der Anteile in den Vereinigten Staaten oder an US- Personen können eine Verletzung der US-Gesetze darstellen und erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft. Die Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, eine Privatplatzierung ihrer Anteile an eine begrenzte Anzahl oder Kategorie von US- Personen vorzunehmen. Alle Wiederverkäufe oder Übertragungen der Anteile in den USA oder an US-Personen können eine Verletzung der US-Gesetze darstellen und erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Personen, die Anteile beantragen, müssen schriftlich bestätigen, dass sie US-Personen sind. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Einschränkungen im Hinblick auf das Halten von Anteilen durch (und folglich die Rücknahme von Anteilen, die gehalten werden von) oder die Übertragung von Anteilen an US-Personen aufzuerlegen. Diese Ermächtigung schließt alle Personen ein, die gegen die Gesetze oder Bestimmungen eines Landes oder einer Behörde zu verstoßen scheinen, oder Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese die Personen direkt oder indirekt betreffen oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat der Gesellschaft als relevant erscheinen) nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft dazu führen können, dass die Gesellschaft irgendeinen Nachteil erleidet, den sie sonst möglicherweise nicht erlitten hätte. Die Anteile wurden von der SEC, einer US-bundesstaatlichen Wertpapierkommission oder sonstigen US-Aufsichtsbehörde weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert. Darüber hinaus hat der vorgenannten Aufsichtsbehörden über die Vorteile der Anteile oder die Richtigkeit oder die Angemessenheit dieser Angebotsunterlagen entschieden. Gegensätzliche Darstellungen sind ungesetzlich. Die Anteilinhaber müssen die Gesellschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn sie US-Personen werden. Anteilinhaber, die US- Personen werden, müssen ihre Anteile jederzeit an Nicht-US-Personen verkaufen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile, die sich direkt oder indirekt im Besitz einer US-Person befinden oder in deren Besitz übergehen, zurückzukaufen. Dasselbe gilt für den Fall, dass das Halten der Anteile durch eine Person ungesetzlich oder den Interessen der Gesellschaft abträglich ist. Die grundlegenden Bestimmungen von FATCA scheinen die Gesellschaft als einen FFI einzuschließen, sodass die Gesellschaft möglicherweise von allen Anteilseignern der Gesellschaft die Bereitstellung eines durch Dokumente belegten Nachweises ihres steuerlichen Wohnsitzes und sonstige als erforderlich erachtete Informationen fordern muss, um den Auflagen der vorstehend genannten Gesetzgebung Genüge zu leisten. Unbeschadet anderer Angaben im vorliegenden Dokument und im Rahmen des durch luxemburgisches Rechtes Zulässigen, ist die Gesellschaft zu Folgendem berechtigt: - Sie darf Steuern oder ähnliche Gebühren einbehalten, zu deren Einbehaltung sie im Hinblick auf Beteiligungen an der Gesellschaft rechtlich verpflichtet ist, sei es durch Gesetze oder anderweitig. - Sie kann jeden Anteilseigner oder wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile dazu verpflichten, umgehend erforderliche persönliche Daten bereitzustellen, die die Gesellschaft im eigenen Ermessen benötigt, um Gesetze zu erfüllen und/oder unmittelbar den einzubehaltenden Betrag ermitteln zu können. - Sie darf persönliche Daten an Steuer- oder Aufsichtsbehörden weitergeben, die gesetzlich erforderlich sind oder durch eine solche Behörde angefordert werden. - Sie darf die Zahlung von Dividenden oder Rücknahmeerlösen an einen Anteilinhaber einbehalten, bis die Gesellschaft über ausreichende Informationen verfügt, um den tatsächlich einzubehaltenden Betrag zu ermitteln. Ferner bestätigt die Gesellschaft hiermit, dass sie zu einem teilnehmenden FFI gemäß den FATCA-Regeln wird und dass sie sich registrieren und ihre Compliance mit FATCA nachweisen sowie eine GIIN beantragen und zudem nur mit professionellen Finanzmittlern handeln wird, die ordnungsgemäß registriert sind und eine GIIN erhalten haben. Zusätzlich darf niemand andere als die im Prospekt oder in den darin genannten und öffentlich zugänglichen Dokumenten enthaltenen Informationen veröffentlichen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft bürgt dafür, dass die Angaben im Verkaufsprospekt zum Datum der Veröffentlichung korrekt sind. Der Verkaufsprospekt kann jederzeit aktualisiert werden, um der Hinzufügung oder dem Wegfall von Teilfonds sowie jeglicher wesentlichen Änderung der Struktur und der Arbeitsweise der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Daher wird Zeichnern empfohlen, aktuellere Dokumente gemäß den Angaben unten im Abschnitt Informationen für Anteilinhaber anzufordern. Zeichnern wird außerdem empfohlen, sich zu Gesetzen und Vorschriften (z. B. zu Besteuerung und Devisenkontrollen) beraten zu lassen, die für die Zeichnung, den Kauf, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder Ansässigkeitsland gelten. Der Prospekt ist nur gültig in Verbindung mit dem aktuellsten geprüften Jahresbericht und dem aktuellsten Zwischenbericht, sofern dieser danach veröffentlicht wurde. Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder Mehrdeutigkeiten bei der Auslegung eines Begriffs oder Satzes in einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgeblich. 3

INHALT TEIL I DES VERKAUFSPROSPEKTS Inhalt... 4 Allgemeine Informationen... 6 Terminologie... 10 Allgemeine Bestimmungen... 13 Verwaltung... 14 Anlagepolitik, -ziele, -beschränkungen und -techniken... 15 Anteile... 18 Nettoinventarwert... 23 Steuerbestimmungen... 26 Hauptversammlungen und Mitteilungen an Anteilinhaber... 27 Anhang 1 Anlagebeschränkungen... 29 Anhang 2 Techniken, Finanzinstrumente und Anlagepolitiken... 33 Anhang 3 Anlagerisiken... 39 Anhang 4 Gemeinsame Verwaltung... 42 Anhang 5 Zusammenlegungs-, Schließungs-, Liquidations- und Teilungsverfahren... 43 Angang 6 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland... 44 Angang 7 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Schweiz... 45 TEIL II DES VERKAUFSPROSPEKTS ABN AMRO Multi-Manager Funds Alger US Equities... 47 ABN AMRO Multi-Manager Funds Aristotle US Equities... 49 ABN AMRO Multi-Manager Funds Asian Bonds... 52 ABN AMRO Multi-Manager Funds Asian Equities... 55 ABN AMRO Multi-Manager Funds Blackrock Euro Government Bonds... 58 ABN AMRO Multi-Manager Funds Boston Partners US Smaller Companies Equities... 60 ABN AMRO Multi-Manager Funds Brown US Equities... 62 ABN AMRO Multi-Manager Funds Edinburgh Partners European Equities... 64 ABN AMRO Multi-Manager Funds European Equities... 66 ABN AMRO Multi-Manager Funds European Sustainable Equities... 68 ABN AMRO Multi-Manager Funds Global Sustainable Equities... 70 ABN AMRO Multi-Manager Funds Henderson European Equities... 73 ABN AMRO Multi-Manager Funds Henderson European Smaller Companies Equities... 75 ABN AMRO Multi-Manager Funds Hermes European Equities... 77 ABN AMRO Multi-Manager Funds Insight Euro Corporate Bonds... 79 ABN AMRO Multi-Manager Funds Insight Euro Government Bonds... 81 ABN AMRO Multi-Manager Funds Investec Emerging Market Equities... 83 ABN AMRO Multi-Manager Funds Loomis US Equities... 86 Natixis Euro Government Bonds... 88 ABN AMRO Multi-Manager Funds Numeric Emerging Market Equities... 90 ABN AMRO Multi-Manager Funds Pzena European Equities... 92 ABN AMRO Multi-Manager Funds Pzena US Equities... 94 ABN AMRO Multi-Manager Funds Schroder Euro Corporate Bonds... 96 ABN AMRO Multi-Manager Funds TCW US Equities... 99 ABN AMRO Multi-Manager Funds US Sustainable Equities... 101 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verrazzano Europe Long Short... 103 ABN AMRO Multi-Manager Funds William Blair Emerging Market Equities... 107 ABN AMRO Multi-Manager Funds WMIL European Equities... 109 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Asia-Pacific Equities... 112 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Emerging Market Equities... 115 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Euro Corporate Bonds... 118 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Euro Government Bonds... 120 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates European Equities... 122 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates Flexible Bonds... 125 ABN AMRO Multi-Manager Funds Fund of Mandates North American Equities... 130 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 1... 132 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 2... 134 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 3... 136 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 4... 138 4

ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 5... 140 ABN AMRO Multi-Manager Funds Profile 6... 142 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 1... 145 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 2... 147 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 3... 149 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 4... 151 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 5... 153 ABN AMRO Multi-Manager Funds Verzekeringen Profile 6... 155 ABN AMRO Multi-Manager Funds Euro Bonds... 158 ABN AMRO Multi-Manager Funds Euro Corporate Bonds... 160 ABN AMRO Multi-Manager Funds World Equities... 162 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2015... 166 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2020... 168 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2025... 170 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2030... 172 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2035... 174 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2040... 176 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2045... 178 ABN AMRO Multi-Manager Funds Lifecycle 2050... 180 ABN AMRO Multi-Manager Funds Index European Equities... 183 ABN AMRO Multi-Manager Funds Index North American Equities... 185 ABN AMRO Multi-Manager Funds Index US Equities... 187 ABN AMRO Multi-Manager Funds Global Property Index... 189 Für jeden einzelnen Teilfonds ist ein Informationsabschnitt erhältlich. Er liefert für jeden Teilfonds die folgenden Informationen: die Anlagepolitik und das Anlageziel, die Merkmale der Anteile, ihre Rechnungswährung, den Bewertungstag, die Zeichnungs-, Rücknahme- und/oder Umtauschmodalitäten, die anfallenden Gebühren sowie gegebenenfalls chronologische Angaben und sonstige Besonderheiten des betreffenden Teilfonds. Anleger werden darauf hingewiesen, dass für jeden Teilfonds, soweit in Teil II nichts anderes angegeben ist, die in Teil I festgelegten allgemeinen Bestimmungen gelten. 5

ALLGEMEINE INFORMATIONEN EINGETRAGENER SITZ ABN AMRO Multi-Manager Funds 562, rue de Neudorf P.O. Box 782 L-2017 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg VERWALTUNGSRAT DER GESELLSCHAFT Vorsitzender Stéphane CORSALETTI, Chief Executive Officer, NEUFLIZE OBC INVESTISSEMENTS, Paris Mitglieder Edwin GEERLINGS, Director Investments ABN AMRO Retail Banking, Amsterdam François-Xavier GENNETAIS, Head of Multi-Manager Products & Solutions Structuring, Neuflize OBC Investissements, Paris Pauline ENGELBERTS, Global Head Investment Products, Advisory and Treasury bei ABN AMRO NV Private Banking International Managing Director François-Xavier GENNETAIS, Head of Multi-Manager Products & Solutions Structuring, Neuflize OBC Investissements, Paris VERWALTUNGSGESELLSCHAFT NEUFLIZE OBC INVESTISSEMENTS 3, avenue Hoche F-75008 Paris Frankreich Neuflize OBC Investissements ist eine nach französischem Recht gegründete Gesellschaft, die bei der AMF als eine Société de Gestion de Portefeuille von OGAW registriert und von der CSSF für die Erbringung von gemeinsamen Portfolioverwaltungsleistungen für OGAW in Luxemburg im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2009/65 zugelassen ist. Neuflize OBC Investissements erfüllt in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft (die Verwaltungsgesellschaft ) der ABN AMRO Multi-Manager Funds die Aufgaben der Verwaltung, der Portfolioverwaltung und der Vermarktung. Neuflize OBC Investissements ist eine Anlageverwaltungsgesellschaft der ABN AMRO Gruppe. Neuflize OBC Investissements ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Banque Neuflize OBC, die ihrerseits eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABN AMRO Bank NV ist. VERWALTUNGSRAT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Vorsitzender Stéphane CORSALETTI, Chief Executive Officer, Neuflize OBC Investissements, Paris Mitglieder Julien MECHLER, Mitglied des Vorstands, Neuflize OBC Investissements, Paris Arnaud de DUMAST, Mitglied des Vorstands, Neuflize OBC Investissements, Paris Olivia GISCARD D ESTAING, Mitglied des Vorstands, Neuflize OBC Investissements, Paris NIW-BERECHNUNG STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg TRANSFER- UND REGISTERSTELLE STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg DEPOTBANK/ZAHLSTELLE STATE STREET BANK LUXEMBOURG S.A. 49 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg 6

ANLAGEVERWALTER Neuflize OBC Investissements wurde vom Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Verwaltungsgesellschaft ernannt und ist als solche für die Anlageverwaltung jedes Teilfonds der Gesellschaft verantwortlich. A.A.Advisors ist der Handelsname für die Verwalterauswahl- und Multi-Management-Aktivitäten der ABN AMRO Group. Die Portfoliomanagementtätigkeiten von A.A.Advisors werden von Neuflize OBC Investissements geleitet, einem Mitglied der ABN AMRO Group. Neuflize OBC Investissements kann in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft die Aufgaben der Portfolioverwaltung insbesondere der Teilfonds Fund of Mandates, Single Manager, Lifecycle, Profile und Index (ganz oder teilweise) an die folgenden externen Anlageverwalter übertragen: Alliance Bernstein L.P. 1345 Avenue of the Americas, New York, New York 101053 USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die im Januar 1971 errichtet wurde, Mitglied der AXA Gruppe Aristotle Capital Management, LLC 11111 Santa Monica Boulevard Suite 1760, Los Angeles, CA 90025 USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 2006 errichtet wurde Amundi S.A. 90, boulevard Pasteur, F-75015 Paris, Frankreich Blackrock Investment Management (UK) Ltd 12 Throgmorton Avenue, London EC2N 2DL, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1988 errichtet wurde, Mitglied der BlackRock Gruppe Brown Investment Advisory Incorporated 901 South Bond Street Suite 400, Baltimore, MD 21231-3340, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1995 errichtet wurde BNY Mellon Asset Management International Ltd 160 Queen Victoria Street London EC4V 4LA Candriam Belgium 58, Avenue des Arts, B-1000 Brüssel, Belgien Eine Gesellschaft nach belgischem Recht, die 1998 errichtet wurde. Mitglied der Candriam-Gruppe Capital International Ltd 40, Grosvenor Place, London SW1X 7GG, UK Eine Gesellschaft nach britischem Recht Delta Lloyd Asset Management N.V. Amstelplein 6, 1096 BC Amsterdam, Niederlande Eine Gesellschaft nach niederländischem Recht Edinburgh Partners Limited 12 Charlotte Square, Edinburgh, EH2 4DJ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2003 errichtet wurde Fred Alger Management, Inc. 360, Park Avenue South, New York, NY 10010, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1964 errichtet wurde. FIL Pensions Management, Hildenborough (UK) Oakhill House, 130 Tonbridge Road, Hildenborough, Kent TN 11 9 DZ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1986 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von FIL Limited Henderson Global Investors Ltd. 201 Bishopsgate, London EC2M 3AE, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Tochtergesellschaft der Henderson Group Plc Hermes Sourcecap Ltd, Lloyds Chambers, 1 Portsoken Street, London, E1 8HZ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2006 errichtet wurde Insight Investment Management (Global) Limited 160 Queen Victoria Street, EC4V 4LA, London, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Mitglied der BNY Mellon Gruppe Investec Asset Management Limited 2 Gresham Street, London, EC2V 7QP, UK Eine Gesellschaft nach britischem Recht JP Morgan Asset Management (UK) Ltd. Finsbury Dials, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AQ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, Mitglied von JP Morgan Chase & Co Loomis, Sayles & Company, L.P. One Financial Center, Boston, Massachusetts 02111, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1926 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von Natixis Global Asset Management Matthews International Capital Management, LLC Four Embarcadero Center, Suite 550, San Francisco, CA 94111, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1996 errichtet wurde NATIXIS AM PARIS 21 quai d Austerlitz, 75 634 Paris Cedex 13 Eine Gesellschaft nach französischem Recht, die 1984 errichtet wurde 7

Numeric Investors LLC 470 Atlantic Avenue, 6th Floor, Boston MA 02210, United States of America Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht Permal Investment Management Services Ltd 12 St. James s Square, London, SW1Y 4LB, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1998 errichtet wurde PIMCO Europe Ltd Nations House, 103 Wigmore Street, London, W1U 1QS, GB, Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1991 errichtet wurde Pioneer Investment Management Ltd 1 George s Quay Plaza s, George s Quay, Dublin 2, Irland Eine Gesellschaft nach irischem Recht, Mitglied der Pioneer Group Principal Global Investors, LLC 801 Grand Avenue, Des Moines, Iowa 50392, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die im Oktober 1998 errichtet wurde, Tochtergesellschaft der Principal Financial Group Pzena Investment Management, LLC 120 West 45 th Street, 20 th Floor, New York, NY 10036, USA Eine am 27. November 1995 gegründete US-Gesellschaft Robeco Institutional Asset Management B.V. Coolsingel 120, 3011 AG- Rotterdam, Niederlande Eine Gesellschaft nach niederländischem Recht, die 1929 errichtet wurde Robeco Investment Management Inc. 909 Third Avenue, 32nd Floor, New York, NY 10022, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1970 errichtet wurde Schroder Investment Management North America Inc., 875 Third Avenue, 22nd Floor, New York, NY-10022-6225, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1980 errichtet wurde Schroder Investment Management Ltd 31 Gresham Street, London EC2V 7QA, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 2001 errichtet wurde. Standish Mellon Asset Management LLC, BNY Mellon Center, 201 Washington Street, Boston, MA 02108-4408, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1933 errichtet wurde State Street Global Advisors Limited 20 Churchill Place, London, E14 5HJ, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1990 errichtet wurde State Street Global Advisors France Defense Plaza, 23-25 rue Delarivière-Lefoullon, 92064 Paris la Défense, Frankreich Eine Gesellschaft nach französischem Recht, die 1990 errichtet wurde TCW Investment Management Company 865 S Figueroa Street, Suite 1800, Los Angeles, California 90017, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht, die 1971 errichtet wurde, Tochtergesellschaft von SGAM and Amundi Verrazzano Capital SAS 49-51 avenue George V, F-75008 Paris, Frankreich Eine Gesellschaft nach französischem Recht Wellington management International Ltd Cardinal Place, 80 Victoria Street, London SW1E 5JL, GB Eine Gesellschaft nach britischem Recht, die 1989 errichtet wurde William Blair & Company L.L.C. 222 West Adams Street, CHICAGO, IL 60606, USA Eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht Neuflize OBC Investissements kann Aufgaben der Portfolioverwaltung eines Teilfonds im Falle eines Wechsels des Verwalters oder einer Neuausrichtung des Portfolios dieses Teilfonds vorübergehend an einen oder mehrere der folgenden Übergangsverwalter übertragen: BLACKROCK Murray House 1 Royal Mint Court London EC3N 4 HH J.P. Morgan 10 Aldermanbury London EC2V 7RF RUSSELL Investments Rex House 10 Regent Street London SW1Y 4PE State Street Global Markets 20 Churchill Place Canary Wharf, London E14 5HJ 8

BERATER TriodosMeespierson Sustainable Investment Management BV Hoofdstraat 101a, 3971 KE Driebergen, Niederlande Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, die im Juni 2005 errichtet wurde ABSCHLUSSPRÜFER PricewaterhouseCoopers, Société coopérative 2, rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg VERTRETUNGEN In Belgien - CACEIS Belgium S.A., Avenue du Port 86 C b320, B-1000 Brüssel (Finanzintermediär) In Frankreich - CACEIS Bank, 1-3 place Valhubert, F-75013 Paris (Zahlstelle) In Deutschland - State Street Bank GmbH, Agent Fund Trading, Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt (Zahl- und Informationsstelle) In der Schweiz - Crédit Agricole (Suisse) SA, 4, quai Général Guisan, 1204 Genf, Schweiz (Zahlstelle) - CACEIS (Switzerland) SA, 7-9, chemin de Précossy, CH-1260 Nyon, Schweiz (Repräsentanz) SATZUNG Die Gesellschaft wurde am 17. November 2000 gegründet. Eine entsprechende Meldung wurde im Mémorial, Recueil Spécial des Sociétés et Associations (das Mémorial veröffentlicht. Die Satzung wurde mehrmals geändert, zum letzten Mal durch eine am 28. Juni 2013 abgehaltene Hauptversammlung. Die aktuellste Version der Satzung wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg hinterlegt, wo alle Interessierten sie einsehen und eine Kopie erhalten können (Webseite www.rcsl.lu). 9

TERMINOLOGIE In diesem Dokument haben die nachfolgenden Begriffe die nachfolgenden Bedeutungen: Die Terminologie ist eine allgemeine Liste von Begriffen. Es ist daher möglich, dass nicht alle Begriffe in diesem Dokument verwendet werden. 78/660 Die Richtlinie des Europäischen Rats 78/660/EEG vom 25. Juli 1978 in der jeweils geltenden Fassung zu Jahresabschlüssen bestimmter Gesellschaftsformen Absolute Return Investments: Eine Anlageform, die auf die Erzielung positiver Renditen ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck werden Anlageverwaltungstechniken eingesetzt, die sich von denen herkömmlicher Investmentfonds unterscheiden, wie beispielsweise Leerverkäufe, Termingeschäfte, Optionen, Derivate, Arbitrage- und Hebelstrategien Aktives Trading: Alternative Investments: AMF: Bewertungstag: Die Zeichnung, der Umtausch oder die Rücknahme innerhalb eines Teilfonds in einem kurzen Zeitraum und in bedeutender Höhe, normalerweise mit dem Ziel, einen kurzfristigen Gewinn zu erzielen. Dieses Vorgehen ist für die anderen Anteilinhaber von Nachteil, weil es die Wertentwicklung des Teilfonds beeinträchtigt und die Vermögensverwaltung stört Anlagen außerhalb der klassischen Anlageklassen der Aktien, Schuldtitel und Barmittel: Sie umfassen Hedgefonds, verwaltete Futures, Immobilienanlagen, Rohstoffanlagen, inflationsgebundene Produkte und Derivatekontrakte. Alternative Investments können die folgenden Strategien zur Grundlage haben: Long/Short Equity, Market Neutral Equity, Convertible Arbitrage, Fixed-Income-Arbitrage (Rendite- oder Coporate-Spread-Arbitrage) Global Macro, notleidende Wertpapiere, Multi-Strategie, verwaltete Futures, Ausnutzen von Kursunterschieden bei Unternehmensübernahmen bzw. -zusammenschlüssen (Take-Over/Merger Arbitrage), Volatilitätsarbitrage, Gesamtrendite Autorité des Marchés Financiers, die Aufsichtsbehörde in Frankreich Jeder Bankarbeitstag in Luxemburg, mit Ausnahme der in Teil II genannten Ausnahmen: Er entspricht außerdem: dem mit dem NIW bei der Veröffentlichung verbundenen Datum dem mit n verbundenen Handelsdatum im Hinblick auf die in den Bewertungsregeln genannten Ausnahmen, den Schlusskursen, die herangezogen werden, um den Portfolios der Teilfonds zugrunde liegende Vermögenswerte zu bewerten Bewertungswährung(en): CDS: CFD: CSSF: EDS: Einmalige Aufwendungen: Erfolgsgebühr: ESMA/2011/112: ESMA: EWR: Währung, in der die Nettoinventarwerte eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder einer Anteilsklasse berechnet werden. Ein Teilfonds, eine Anlagekategorie oder eine Anteilsklasse können verschiedene Bewertungswährungen haben (die sogenannte Multi-Currency -Option). Wenn die für die Anteilskategorie oder Anteilsklasse verfügbare Währung von der Rechnungswährung abweicht, können Anträge auf Zeichnung/Umtausch/Rücknahme berücksichtigt werden, ohne dass Wechselkursgebühren entstehen Credit Default Swap Contract for Difference Commission de Surveillance du Secteur Financier, die Aufsichtsbehörde für OGA im Großherzogtum Luxemburg Equity Default Swap Aufwendungen außer Verwaltungs-, Erfolgs- und sonstigen nachfolgend beschriebenen Gebühren, die von jedem Teilfonds getragen werden. Diese Kosten umfassen u. a. Gerichtskosten, Steuern, Abgaben oder diverse Gebühren, die den Teilfonds auferlegt werden und nicht als ordentliche Kosten gelten Gebühr, die einem Prozentsatz der positiven Differenz zwischen der jährlichen Performance des Teilfonds (d. h. im Rechnungsjahr) und der zu erzielenden Hurdle Rate (die an der Performance eines Referenzindex, an einem Zinssatz oder einer anderen Referenz gemessen werden kann) entspricht. Diese Gebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Erfolgsgebühr wird täglich berechnet und die Rückstellung wird an jedem Bewertungstag während des Geschäftsjahres unter Anwendung der Methode High Water Mark mit Hurdle Rate angepasst. Die Hurdle Rate ist die Performance eines Referenzindex (oder anderer Referenzen), wie jeweils für die einzelnen Teilfonds definiert, während die High Water Mark dem höchsten NIW entspricht, den ein Teilfonds zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres, für das der Verwaltungsgesellschaft Erfolgsgebühren zukommen, erzielt hat, nach Abzug etwaiger Erfolgsgebühren. Erfolgsgebühren laufen auf, wenn die Performance des Teilfonds die Hurdle Rate und die High Water Mark übersteigt Guidelines to competent authorities and UCITS management companies on risk measurement and the calculation of global exposure for certain types of structured UCITS (Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zur Risikomessung und Berechnung des Gesamtrisikos für bestimmte Arten von strukturierten OGAW), veröffentlicht von der ESMA am 14. April 2011. Dieses Dokument ist auf der Website der ESMA verfügbar (www.esma.europa.eu) Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) Europäischer Wirtschaftsraum FATCA: U.S. Foreign Account Tax Compliance Act von 2010 FFI: FoM: Foreign Financial Institution Fund of Mandates Geldmarktfonds: Geldmarktfonds gemäß ESMA-Leitlinien (CESR/10-049 vom 19. Mai 2010) 10

Geldmarktinstrumente: Gesetz vom 10. August 1915: Gesetz: GIIN: High Yield: Immobilien-Investments: Indirekte Gebühr: Institutionelle Anleger: Investment Grade: IRS: KIID: Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 zu Handelsgesellschaften in der jeweils geltenden Fassung Das luxemburgische Gesetz vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Dieses Gesetz setzt die Richtlinie 2009/65/EG (OGAW IV) vom 13. Juli 2009 in luxemburgisches Recht um Global Intermediary Identification number Diese Anlagen in Anleihen entsprechen den Ratings, die die Ratingagenturen Kreditgebern mit einer Bewertung zwischen BB+ und D auf der Bewertungsskala von Standard & Poor s oder Fitch und Ba1 und I auf der Bewertungsskala von Moody s zugewiesen haben. Diese Emissionen von Hochzinsanleihen sind Kredite, die in der Regel als Anleihen mit einer Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren ausgegeben werden. Die Anleihen werden von Unternehmen mit schwacher Finanzbasis begeben. Die Renditen dieser Wertpapiere und ihr Risikoniveau sind beträchtlich, was sie hoch spekulativ macht Anlagen in Immobilienzertifikaten, Anteile an Unternehmen, die in verwandten Bereichen des Immobiliensektors tätig sind, immobilienbasierte OGAW/OGA, geschlossene und/oder offene Organismen für gemeinsame Anlagen in Immobilien, REIT-Produkte (und Produkte mit REIT entsprechendem Status in nationalem Recht, z. B. SICAFI in Belgien, SIIC in Frankreich usw.), immobilienbasierte derivative Finanzinstrumente, an Immobilienindizes gebundene ETF Laufende Gebühren, die bei den zugrunde liegenden OGAW und/oder OGA anfallen, in denen die Gesellschaft anlegt. Sie sind Bestandteil der in den wesentlichen Anlegerinformationen (soweit verfügbar) angegebenen Kosten Juristische Personen, die Anlagen für eigene Rechnung oder für Rechnung natürlicher Personen in Verbindung mit einem Gruppensparplan oder einem gleichwertigen Plan und OGA halten. Portfolioverwalter, die im Rahmen von diskretionären Portfolioverwaltungsmandaten zeichnen, fallen nicht in diese Kategorie ( Verwalter ) Diese Anlagen in Anleihen (Bonds) entsprechen den Ratings, die die Ratingagenturen Kreditgebern mit einer Bewertung zwischen AAA und BBB- auf der Bewertungsskala von Standard & Poor s oder Fitch und Aaa und Baa3 auf der Bewertungsskala von Moody s zugewiesen haben Zinsswap (Interest Rate Swap) Wesentliche Anlegerinformationen Kurzbezeichnung: Market Timing: Name der Gesellschaft: NIW: OECD: OGA: OGAW: OTC: Prospekt: Rechnungswährung: Referenzwährung: Richtlinie 2003/48: Richtlinie 2004/39: AAMMF Arbitragetechnik, bei der ein Anleger systematisch kurzfristig Anteile oder Aktien eines einzelnen OGAW kauft und zurückgibt oder umtauscht, indem er die Zeitverschiebung und/oder Ungenauigkeiten oder Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung des NIW der OGAW ausnutzt. Diese Technik ist von der Gesellschaft nicht zugelassen ABN AMRO Multi-Manager Funds Nettoinventarwert Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Organismus für gemeinsame Anlagen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Freiverkehr gehandelt (Over The Counter) Das vorliegende Dokument Währung, in der die Vermögenswerte eines Teilfonds buchhalterisch ausgedrückt werden. Sie kann sich von der Bewertungswährung dieser Anteilskategorie unterscheiden. Hauptwährung, wenn für die gleiche Anteilskategorie verschiedene Bewertungswährungen bestehen EU-Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 zur Besteuerung von Zinserträgen EU-Richtlinie 2004/39/EG vom 21. April 2004 zu Märkten für Finanzinstrumente Richtlinie 2006/48: EU-Richtlinie 2006/48/EG vom 14. Juni 2006 zur Aufnahme und Verfolgung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten Richtlinie 2009/65: EU-Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW IV) Richtlinie 83/349: Rohstoffanlagen: Die Richtlinie des Europäischen Rats 83/349/EEG vom 13. Juni 1983 zu Konzernabschlüssen in der jeweils gültigen Fassung Anlagen in Instrumenten, die auf Rohstoffen basieren Rundschreiben 08/356: Rundschreiben 11/512: Von der CSSF am 4. Juni 2008 veröffentlichtes Rundschreiben zu Regeln, die auf Organismen für gemeinsame Anlagen anwendbar sind, wenn diese bestimmte Techniken und Instrumente einsetzen, die auf übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten basieren. Dieses Dokument ist auf der Website der CSSF abrufbar (www.cssf.lu). Von der CSSF am 30. Mai 2011 veröffentlichtes Rundschreiben zu: a) Darstellung der wichtigsten Änderungen des Rechtsrahmens im Bereich des Risikomanagements nach der Veröffentlichung der CSSF-Verordnung 10-4 und Präzisierungen der ESMA; b) zusätzlichen Klarstellungen der CSSF hinsichtlich der das Risikomanagement betreffenden Regeln; c) Definition des Inhalts und der Form des der CSSF anzuzeigenden Risikomanagementverfahrens. 11

Schwellenmärkte: SICAFI: Sonstige Gebühren: STP: TRS: US-Person: Dieses Dokument ist auf der Website der CSSF abrufbar (www.cssf.lu) Europäische Länder, die vor dem 1. Januar 1994 nicht der OECD angehörten, sowie die Türkei Société d investissement à capital fixe, geschlossenes Immobilien-Anlageinstrument gemäß belgischem Recht Gebühren, die monatlich vom durchschnittlichen Nettovermögen eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder einer Anteilklasse berechnet und abgezogen werden und die zur Deckung allgemeiner Vermögensverwahrungsaufwendungen (Vergütung der Depotbank) und der täglichen Verwaltungsaufwendungen dienen (NIW-Berechnung, Aufzeichnungen und Buchführung, Mitteilungen an die Anteilinhaber, Erstellung und Druck der gesetzlich für die Anteilinhaber und für die Luxemburger Aufsichtsbehörde erforderlichen Dokumente, Gebühren in Verbindung mit der Registrierung der Gesellschaft bei einer ausländischen lokalen Behörde und der Aufrechterhaltung dieser Registrierung, Gebühren in Verbindung mit der Übersetzung des Prospekts, des KIID und sonstiger gesetzlich erforderlicher Dokumente, KIID-Produktionskosten, Gebühren in Verbindung mit der Produktion von Informationsblättern, Notierungsgebühren, Domizilierungs-, Prüfungskosten und -gebühren usw.), außer Brokergebühren, Provisionen für nicht mit der Einlage verbundene Transaktionen, Vergütungen des Verwaltungsrats, Zinsen und Bankgebühren, einmaligen Aufwendungen und der in Luxemburg geltenden Taxe d Abonnement sowie sonstigen spezifischen ausländischen Steuern Straight-Through Processing, elektronische, durchgängige automatische Verarbeitung ohne erforderliche Neueingabe oder manuelle Eingriffe Total Return Swap Entsprechend der Definition in U.S. SEC Regulation S (Part 230-17 CFR 230.903) und alle anderen natürlichen oder juristischen Personen, die Anteile halten und sich in einer Situation befinden oder die sich im Falle, dass sie Anteile halten würden, in einer Situation befänden, die (unabhängig davon, ob diese natürlichen oder juristischen Personen direkt oder indirekt von der Situation betroffen sind und ob sie für sich oder in Verbindung mit anderen natürlichen oder juristischen Personen, mit denen kein Beteiligungsverhältnis bestehen muss, auftreten, oder jedwede andere Situation) nach Ansicht des Verwaltungsrats der Gesellschaft dazu führen könnte, dass der Gesellschaft eine US-Steuerpflicht oder ein finanzieller, rechtlicher oder administrativer Nachteil entsteht, die bzw. der ihr sonst möglicherweise nicht entstanden wäre VaR: Value-at-Risk, spezielle Methode zur Bewertung der Risiken eines Teilfonds (siehe Anhang 2) Verwalter: Portfolioverwalter, die im Rahmen von diskretionären, individuellen Portfolioverwaltungsmandaten zeichnen Verwaltungsgebühr: Gebühr, die monatlich vom durchschnittlichen Nettovermögen eines Teilfonds, einer Anteilskategorie oder Anteilsklasse berechnet und erhoben wird, an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt wird und dazu dient, die Vergütung der Vermögensverwalter sowie der Vertriebsstellen im Rahmen des Vertriebs der Anteile der Gesellschaft abzudecken Währungen: EUR: Euro Zugelassene Anleger: USD: US-Dollar Vom Verwaltungsrat der Gesellschaft speziell zugelassene Anleger 12

ABN AMRO Multi-Manager Funds Kurzbezeichnung AAMMF TEIL I DES VERKAUFSPROSPEKTS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ABN AMRO Multi-Manager Funds ist eine nach luxemburgischem Recht am 17. November 2000 für einen unbestimmten Zeitraum unter dem Namen A.A. ADVISORS Multi-Manager Funds gemäß den Bestimmungen von Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 30. März 1988 zu Organismen für gemeinsame Anlagen gegründete offene Investmentgesellschaft (Société d Investissement à Capital Variable abgekürzt SICAV). Sie wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Dezember 2002 in ABN AMRO Multi-Manager Funds umbenannt. Der vollständige Name ABN AMRO Multi-Manager Funds und die Kurzbezeichnung AAMMF können in offiziellen und geschäftlichen Dokumenten der Gesellschaft gleichberechtigt verwendet werden. Die Gesellschaft unterliegt derzeit den Bestimmungen von Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen sowie der Richtlinie 2009/65. Das Kapital der Gesellschaft wird in Euro ( EUR ) angegeben und entspricht jederzeit dem Gesamtbetrag des Nettovermögens der verschiedenen Teilfonds. Es wird durch vollständig eingezahlte, nennwertlose Anteile gemäß der Beschreibung im Abschnitt Anteile repräsentiert. Kapitalveränderungen erfolgen automatisch und ohne die bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen von Aktiengesellschaften vorgeschriebenen Veröffentlichungen und Eintragungen. Ihr Mindestkapital ist gesetzlich festgelegt. Die Gesellschaft ist im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B 78 762 eingetragen. Die Gesellschaft ist ein Umbrellafonds mit mehreren Teilfonds, die jeweils unterschiedliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufweisen. Jeder Teilfonds verfügt über eine jeweils eigene Anlagepolitik und Referenzwährung, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Die Gesellschaft ist eine einzige juristische Person. Gemäß Artikel 181 des Gesetzes: beschränken sich die Rechte der Anteilinhaber und Gläubiger im Hinblick auf einen Teilfonds oder die Rechte, die im Zusammenhang mit der Gründung, der Verwaltung oder der Liquidation eines Teilfonds stehen, auf die Vermögenswerte dieses Teilfonds; haften die Vermögenswerte eines Teilfonds ausschließlich im Umfang der Anlagen der Anteilinhaber in diesem Teilfonds und im Umfang der Forderungen derjenigen Gläubiger, deren Forderungen bei Gründung des Teilfonds, im Zusammenhang mit der Verwaltung oder der Liquidation dieses Teilfonds entstanden sind; wird im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander jeder Teilfonds als eigenständige Einheit behandelt. Der Verwaltungsrat kann jederzeit weitere Teilfonds auflegen, deren Anlagepolitik und Verkaufsmodalitäten zum gegebenen Zeitpunkt durch Aktualisierung des Verkaufsprospekts bekannt gegeben werden. Informationen an die Anteilinhaber sind auch über Veröffentlichungen in der Presse möglich, sofern dies durch die Bestimmungen vorgeschrieben oder vom Verwaltungsrat als geeignet erachtet wird. Ebenso kann der Verwaltungsrat gemäß den Bestimmungen in Anhang 5 Teilfonds schließen. 13

VERWALTUNG Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat geleitet und vertreten, der den Weisungen der Allgemeinen Hauptversammlung untersteht. Die Gesellschaft gliedert die Verwaltungs-, Abschlussprüfungs- und Depotdienstleistungen aus. Die die mit diesen Funktionen verbundenen Aufgaben und die Verantwortung sind nachfolgend beschrieben. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Namen, Adressen und genauen Angaben zu den Dienstleistern sind vorstehend unter Allgemeine Informationen aufgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft, die Anlageverwalter, die Depotbank, die Verwaltungsstelle, die Vertriebsstellen sowie die sonstigen Dienstleistungsstellen und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Verwaltungsratsmitglieder, Leiter und Anteilinhaber gehen anderen finanziellen, mit Anlagen verbundenen und beruflichen Tätigkeiten nach bzw. können diesen nachgehen. Daraus können sich Interessenkonflikte mit der Verwaltung der Gesellschaft ergeben. Dazu gehören die Verwaltung anderer Fonds, der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Maklerdienste, die Hinterlegung und Verwahrung von Wertpapieren und die Tatsache, dass jemand als Verwaltungsratsmitglied, Direktor, Berater oder Beauftragter für andere Fonds oder Gesellschaften handelt, einschließlich Gesellschaften, in die ein Teilfonds investieren könnte. Jede der Parteien gewährleistet, dass die Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten nicht durch ihre diesbezüglich möglichen anderen Engagements beeinträchtig wird. Liegt ein Interessenkonflikt vor, müssen die Verwaltungsratsmitglieder und die betroffene Partei diesen Konflikt auf gerechte Weise, in einer angemessenen Frist und im Interesse der Anteilinhaber der Gesellschaft beilegen. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat übernimmt in letzter Instanz Verantwortung für die Verwaltung der Gesellschaft und ist daher für die Definition und Implementierung der Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat François-Xavier GENNETAIS (geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied) Aufgaben in Bezug auf die tägliche Verwaltungstätigkeit für die Gesellschaft (einschließlich dem Recht, im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen) und deren Vertretung nach außen übertragen. Verwaltungsgesellschaft Neuflize OBC Investissements ist eine nach französischem Recht am 18. Dezember 1998 gegründete Aktiengesellschaft (Société Anonyme) und Teil der ABN AMRO Gruppe. Ihr Grundkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf 4.324.048 EUR. Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt die Aufgaben der Verwaltung, der Portfolioverwaltung und der Vermarktung im Auftrag der Gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten berechtigt, einige oder einen Teil dieser Aufgaben an Dritte ihrer Wahl zu übertragen. Mit dieser Berechtigung hat sie Folgendes übertragen: die Berechnung des NIW, die Registerführung und die Rolle der Transferstelle an STATE STREET BANK LUXEMBURG S.A.; die Verwaltung der Beteiligungen der Gesellschaft und die Überwachung ihrer Anlagepolitik und -beschränkungen an die vorstehend im Abschnitt Allgemeine Informationen aufgeführten Anlageverwalter. Eine Liste der Anlageverwalter, die effektiv für die Verwaltung verantwortlich sind, sowie Einzelheiten zu den verwalteten Portfolios finden Sie im Anhang der regelmäßigen Berichte der Gesellschaft. Anleger können eine aktualisierte Liste der Anlageverwalter mit Angabe ihrer jeweils verwalteten Portfolios anfordern. Bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften und der Auswahl von Brokern oder Kontrahenten hat die Verwaltungsgesellschaft und, sofern zutreffend, alle Anlageverwalter Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen, um die besten allgemeinen verfügbaren Bedingungen zu identifizieren. Bei allen Transaktionen gehört hierzu die Abwägung aller als relevant betrachteten Faktoren wie der Marktbreite, Wertpapierkurse und Finanzlage und Fähigkeit der Gegenpartei zur Durchführung. Ein Anlageverwalter kann Gegenparteien innerhalb der ABN AMRO Gruppe wählen, solange deren Angebot offenbar die insgesamt besten verfügbaren Bedingungen bietet. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem beschließen, Vertriebsstellen/Treuhänder zu ernennen, um bei dem Vertrieb der Anteile der Gesellschaft in den Ländern, in denen sie beworben werden, zu helfen. Vertriebs- und Nomineeverträge werden zwischen der Verwaltungsgesellschaft und den verschiedenen Vertriebsstellen/Nominees geschlossen. Gemäß dem Vertriebs- und Nomineevertrag wird der Nominee in das Register der Anteilinhaber anstelle des tatsächlichen Anteilinhabers eingetragen. Anteilinhaber, die in die Gesellschaft über einen Nominee investiert haben, können jederzeit die Übertragung der über den Nominee gezeichneten Anteile auf ihren eigenen Namen beantragen. In diesem Fall werden Anteilinhaber in das Register der Anteilinhaber in ihrem eigenen Namen eingetragen, sobald die Übertragungsanweisung vom Nominee eingegangen ist. Anleger können die Gesellschaft direkt zeichnen, ohne über eine Vertriebsstelle/einen Nominee zeichnen zu müssen. Die Gesellschaft weist die Anleger daraufhin, dass ein Anleger seine Rechte gegenüber der Gesellschaft (insbesondere das Recht der Teilnahme an den Hauptversammlungen der Anteilinhaber) nur dann vollumfänglich wahrnehmen kann, wenn der Anleger seine namentliche Eintragung im Register der Anteilinhaber der Gesellschaft veranlasst hat. In Fällen, in denen ein Anleger über einen Finanzvermittler in die Gesellschaft anlegt, der auf eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Anlegers handelt, kann der Anleger seine Anlegerrechte gegenüber der Gesellschaft möglicherweise nicht immer direkt wahrnehmen. Es wird den Anlegern empfohlen, sich hinsichtlich ihrer Rechte beraten zu lassen. Depotbank Die Verwahrung und Überwachung des Gesellschaftsvermögens wurden einer Depotbank anvertraut, die die nach Luxemburger Recht vorgeschriebenen Verpflichtungen und Aufgaben erfüllt. In Übereinstimmung mit den Standardbankverfahren und den derzeitigen Richtlinien kann die Depotbank die Vermögenswerte, die sie in Verwahrung hält, in eigener Verantwortung ganz oder teilweise anderen Bankunternehmen oder Finanzmittlern anvertrauen. Die Depotbank hat außerdem sicherzustellen, dass: (a) (b) (c) der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, der Umtausch und die Löschung von Anteilen der Gesellschaft gemäß Gesetz und Satzung vollzogen werden; sie bei Transaktionen unter Beteiligung der Vermögenswerte der Gesellschaft die Erlöse innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erhält; und die Erträge der Gesellschaft gemäß der Satzung zugeteilt werden. Abschlussprüfer Die Konten und Geschäfte der Gesellschaft werden jährlich durch den Abschlussprüfer geprüft. 14

ANLAGEPOLITIK, -ZIELE, -BESCHRÄNKUNGEN UND -TECHNIKEN Das allgemeine Ziel der Gesellschaft ist, ihren Anlegern die größtmögliche Wertsteigerung der angelegten Mittel bei gleichzeitig breiter Streuung der Risiken zu bieten. Dazu investiert die Gesellschaft ihre Vermögenswerte prinzipiell in eine Reihe übertragbarer Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile oder Aktien von OGA, Einlagen bei Kreditinstituten und Derivate, die auf unterschiedliche Währungen lauten und in verschiedenen Ländern ausgegeben werden. Multi-Management: Dieses Konzept ermöglicht einen Wechsel des Unteranlageverwalters des Teilfonds ohne vorherige Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds. Die Anlagepolitik der Gesellschaft wird vom Verwaltungsrat vor dem Hintergrund aktueller politischer, wirtschaftlicher, finanzieller und monetärer Gegebenheiten festgelegt. Sie ist je nach betreffendem Teilfonds unterschiedlich, und zwar innerhalb der Grenzen und in Einklang mit den Merkmalen und dem Ziel, die für jeden Teilfonds gelten und in Teil II angegeben sind. Die Anlagepolitik wird unter strikter Einhaltung des Prinzips der Diversifizierung und Risikostreuung umgesetzt. Zu diesem Zweck unterliegt die Gesellschaft unbeschadet spezifischer Bestimmungen für einen oder mehrere Teilfonds einer Reihe von Anlagebeschränkungen, die in Anhang 1 festgelegt sind. In diesem Sinne werden die Anleger ebenfalls auf die in Anhang 3 aufgeführten Anlagerisiken hingewiesen. Jeder Teilfonds fällt in eine Kategorie. Die Liste enthält folgende Kategorien: Single Manager (Teilfonds Alger US Equities, Aristotle US Equities, Asian Bonds, Asian Equities, Blackrock Euro Government Bonds, Boston Partners US Smaller Companies Equities, Brown US Equities, Edinburgh Partners European Equities, European Equities, European Sustainable Equities, Global Sustainable Equities, Henderson European Equities, Henderson European Smaller Companies Equities, Hermes European Equities, Insight Euro Corporate Bonds, Insight Euro Government Bonds, Investec Emerging Market Equities, Loomis US Equities, Natixis Euro Government Bonds, Numeric Emerging Market Equities, Pzena European Equities, Pzena US Equities, Schroder Euro Corporate Bonds, TCW US Equities, US Sustainable Equities, Verrazzano Europe Long Short, William Blair Emerging Market Equities und WMIL European Equities ) Die ernannte Verwaltungsgesellschaft kann die Teilfonds direkt verwalten oder an einen Anlageverwalter delegieren, der nicht zur ABN AMRO-Gruppe gehört ( externer Anlageverwalter ) und von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt wird, die Anlageentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung trifft und gemäß vordefinierter Kriterien ausgewählt wurde, einschließlich: einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der externen Anlageverwalter sowie ihrer Anlageverfahren und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den externen Anlageverwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur externe Anlageverwalter mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anleger können eine aktualisierte Liste der Unteranlageverwalter beim Sitz der Gesellschaft anfordern. Weitere Informationen zu Risiken sind in Anhang 3 unten aufgeführt. Fund of Mandates, abgekürzt FoM Die ernannte Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil der Verwaltung der Teilfonds an mindestens zwei Anlageverwalter delegieren, die nicht zur ABN AMRO Gruppe gehören ( externe Anlageverwalter ) und von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt werden, die Anlageentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung treffen und gemäß vordefinierter Kriterien ausgewählt wurden, einschließlich: einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der externen Anlageverwalter sowie ihrer Anlageverfahren und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den externen Anlageverwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur externe Anlageverwalter mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anleger können eine aktualisierte Liste der Unteranlageverwalter beim Sitz der Gesellschaft anfordern. Weitere Informationen zu Risiken sind in Anhang 3 unten aufgeführt. Profile Die ernannte Verwaltungsgesellschaft kann: einen Teil der Verwaltung der Teilfonds an mindestens zwei Anlageverwalter delegieren, die nicht zur ABN AMRO Gruppe gehören ( externe Anlageverwalter ) und von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt werden, die Anlageentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung treffen. in Anteile oder Aktien offener Anlagefonds investieren, die die Anforderungen an einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Rahmen der Richtlinie 85/611 und/oder an andere Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Richtlinie 85/611 erfüllen. OGAW und Delegierungen werden gemäß den vordefinierten Kriterien ausgewählt, einschließlich: einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der externen Anlageverwalter sowie ihrer Anlageverfahren und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den externen Anlageverwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur externe Anlageverwalter mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anleger können eine aktualisierte Liste der Unteranlageverwalter beim Sitz der Gesellschaft anfordern. Die Teilfonds können in Anleihen, Aktien, Geldmärkte über direkte Anlagen, Finanzderivate sowie Organismen für gemeinsame Anlagen (einschließlich börsennotierte Fonds) und als Beimischung in Kassainstrumente investieren. Der Schwerpunkt liegt auf einer internationalen Diversifizierung der Anlagen. 15

Dachfonds (Teilfonds Euro Bonds, Euro Corporate Bonds und World Equities ) Der Teilfonds investiert in Anteile oder Aktien offener Anlagefonds, die die Anforderungen an einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Rahmen der Richtlinie 85/611 und/oder an andere Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Richtlinie 85/611 erfüllen und die gemäß der vordefinierten Kriterien ausgewählt wurden, einschließlich: einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds sowie des Anlageverfahrens und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den Verwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur die OGAW und anderen OGA mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Die Fonds können als Beimischung liquide und gleichwertige Mittel einschließlich Einlagenzertifikaten und kurzfristigen Einlagen halten. Lifecycle Die ernannte Verwaltungsgesellschaft kann: einen Teil der Verwaltung der Teilfonds an mindestens zwei Anlageverwalter delegieren, die nicht zur ABN AMRO Gruppe gehören ( externe Anlageverwalter ) und von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt werden, die Anlageentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung treffen. in Anteile oder Aktien offener Anlagefonds investieren, die die Anforderungen an einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Rahmen der Richtlinie 85/611 und/oder an andere Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Richtlinie 85/611 erfüllen. OGAW und Delegierungen werden gemäß den vordefinierten Kriterien ausgewählt, einschließlich: einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der externen Anlageverwalter sowie ihrer Anlageverfahren und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den externen Anlageverwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur externe Anlageverwalter mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anleger können eine aktualisierte Liste der Unteranlageverwalter beim Sitz der Gesellschaft anfordern. Derzeit bestehen 8 Lifecycle-Teilfonds, die jeweils ein spezifisches Zieldatum aufweisen. Im Allgemeinen beginnen die Lifecycle- Teilfonds mit einem mäßig hohen Risikoprofil, wenn das Zieldatum eines Lifecycle-Teilfonds noch relativ weit in der Zukunft liegt (15 Jahre oder länger). Anschließend investieren die Teilfonds in zunehmendem Maße in Vermögenswerte mit geringerem Risiko, wenn sie sich dem Zieldatum nähern. Die Teilfonds sind insbesondere für Anleger mit einem bestimmten Anlagehorizont konzipiert, beispielsweise im Rahmen von Pensionsplänen. Das Zieldatum jedes Lifecycle-Teilfonds ist der 31. Januar des im Namen des jeweiligen Lifecycle- Teilfonds angegebenen Jahres ( Zieldatum ). Zu beachten ist, dass zum und nach dem Zieldatum die Teilfonds ausschließlich in auf Euro lautende Geldmarktinstrumente investiert sind. Index Die Teilfonds sind bestrebt, die Performance eines Index nachzubilden, der einen bestimmten Markt oder Sektor repräsentiert, und dabei einen sehr geringen Tracking Error aufrechtzuerhalten. Die Teilfonds investieren direkt in die Aktien oder Anleihen/festverzinslichen Wertpapiere mit Bezug auf den betreffenden Benchmarkindex und/oder könnten durch Derivate ein Engagement im Benchmarkindex erlangen. Um ihre Anlageziele zu erreichen, können die Teilfonds Anlagetechniken, wie insbesondere Techniken zur vollständigen Nachbildung oder Optimierung, verwenden: Mithilfe einer Technik zur vollständigen Nachbildung wird der Teilfonds anstreben, die Zusammensetzung des Benchmarkindex nachzubilden, indem er in ein Wertpapierportfolio investiert, das im Rahmen des Möglichen und Praktikablen aus den Titeln des Benchmarkindex in ähnlichen Verhältnissen wie deren Gewichtungen im Benchmarkindex besteht. Mithilfe einer Technik zur Optimierung wird der Teilfonds eine repräsentative Auswahl der im Benchmarkindex enthaltenen Wertpapiere strategisch auswählen, um das Portfolio zusammenzustellen. Ob der Teilfonds eine Technik zur vollständigen Nachbildung oder eine Technik zur Optimierung verwendet, hängt von vielen Faktoren ab. Das Nachbilden des Benchmarkindex ist möglicherweise nicht immer möglich, praktikabel oder kosteneffizient (insbesondere bei festverzinslichen Teilfonds). Die Anzahl der Bestandteile des Benchmarkindex, die Liquidität dieser Bestandteile und die Größe des Portfolios des Teilfonds wirken sich direkt auf die Fähigkeit eines Fonds aus, den Benchmarkindex nachzubilden. Außerdem muss der Teilfonds eine ausreichende Größe besitzen, um in den richtigen Verhältnissen in die einzelnen Bestandteile seines Benchmarkindex zu investieren, um ihn effizient zu replizieren. Dies ist eventuell bei neu errichteten Teilfonds/Teilfonds mit einem begrenzten Umfang an verwalteten Vermögenswerten nicht immer möglich. Der Teilfonds kann auch synthetische Nachbildungstechniken verwenden. Diese Techniken unterliegen dem Gegenparteirisiko in Verbindung mit der Verwendung von Derivaten. Der Teilfonds kann Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte abschließen, wie in Anhang 2 dargelegt. Jeder Anleger sollte die Häufigkeit der Neuausrichtung des betreffenden Benchmarkindex bezüglich seiner Anlagestrategie berücksichtigen. Anleger sollten beachten, dass die Index-Neuausrichtung dem betreffenden Benchmarkindex ermöglicht, die Gewichtungen seiner Bestandteile anzupassen, um sicherzustellen, dass er die Märkte, die von ihm repräsentiert werden sollen, richtig widerspiegelt. Eine Index-Neuausrichtung kann entweder (i) planmäßig oder (ii) auf Ad-hoc-Basis erfolgen, um beispielsweise Unternehmensaktivitäten wie Fusionen und Übernahmen widerzuspiegeln. Bei Teilfonds, die eine synthetische Nachbildungspolitik (über Derivate) verfolgen, können sich die Kosten der Neuausrichtung auf der Ebene des Benchmarkindex niederschlagen, was sich daher im Nettoinventarwert des betreffenden Teilfonds widerspiegelt. Bei Teilfonds, die einer direkten Nachbildungspolitik folgen, kann die Neuausrichtung eines Benchmarkindex eine entsprechende Neuausrichtung des Portfolios aus übertragbaren Wertpapieren oder sonstigen zulässigen Vermögenswerten des Teilfonds erfordern. Dies kann Transaktionskosten zur Folge haben, die die Gesamtperformance des betreffenden Teilfonds verringern können. Die ernannte Verwaltungsgesellschaft kann die Teilfonds direkt verwalten oder an einen Anlageverwalter delegieren, der nicht zur ABN AMRO-Gruppe gehört ( externer Anlageverwalter ) und von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt wird, die Anlageentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung trifft und gemäß vordefinierter Kriterien ausgewählt wurde, einschließlich: 16

einer qualitativen Auswahl (i) durch die Analyse der Stabilität und der Stärke der externen Anlageverwalter sowie ihrer Anlageverfahren und der Philosophie; und (ii) durch Treffen mit den externen Anlageverwaltungsteams; einer quantitativen Auswahl, die darauf abzielt, nur externe Anlageverwalter mit einer nachgewiesenen risikoangepassten Performance auszuwählen. Anleger können eine aktualisierte Liste der Unteranlageverwalter beim Sitz der Gesellschaft anfordern. Die Verwaltungsgesellschaft oder der ernannte externe Anlageverwalter jedes Teilfonds verlässt sich ausschließlich auf die Informationen des Indexanbieters zur Zusammensetzung und/oder Gewichtung der Titel des Index. Wenn sie bzw. er diese Informationen nicht beschaffen oder verarbeiten kann, kann nach ihrem bzw. seinem Ermessen die zuletzt veröffentlichte Zusammensetzung und/oder Gewichtung des Index für alle Anpassungen verwendet werden. Indexierte Aktien-Teilfonds unterliegen speziellen Vorschriften bezüglich der Risikostreuung: Die indexierten Aktien-Teilfonds können bis zu 20 % ihres Nettovermögens in Aktien und/oder Schuldtitel ein und desselben Emittenten investieren; dieser Grenzwert beträgt 35 %, wenn sich dies durch außergewöhnliche Marktbedingungen als gerechtfertigt erweist, insbesondere in regulierten Märkten, in denen bestimmte übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Die Anlage bis zu diesem Grenzwert von 35 % ist nur für einen einzigen Emittenten gestattet. Schließlich ist vorgesehen, dass ein Antrag auf Notierung bestimmter Anteilsklassen an der Luxemburger Börse (LuxSE) und/oder anderen Börsen gestellt wird. Sonstige Fonds Diese Teilfonds, die jeweils eigene Risikoprofile und Vermögensallokationen aufweisen, werden aktiv verwaltet durch vorwiegende Anlagen in Anteile oder Aktien offener Investmentfonds, die die Anforderungen an einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ( OGAW ) im Rahmen der Richtlinie 85/611 und/oder an andere Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Richtlinie 85/611 erfüllen, übertragbare Aktienwerte und oder Schuldtitel oder Kombinationen daraus. Übertragbare Aktienwerte umfassen unter anderem Aktien, Depository Receipts und Shares, Wandelanleihen, Index- und Partizipationsscheine, soweit gesetzlich zulässig. Übertragbare Schuldtitel umfassen unter anderem festverzinsliche Wertpapiere, hypothekenbesicherte Wertpapiere, Nullkupon-Instrumente, variabel verzinsliche Schuldverschreibungen, Cap, Floors und Collars und sonstige Schuldtitel, einschließlich Schuldtitel mit einer relativ kurzen durchschnittlichen Restlaufzeit, die von Regierungen, Regierungsbehörden, supranationalen Organisationen und Körperschaften ausgegeben oder garantiert werden. Diese Teilfonds können bei Gelegenheit in nicht notierte übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente innerhalb der Grenzen von Anhang 1 investieren. Die Teilfonds können als Beimischung liquide und gleichwertige Mittel, einschließlich Einlagenzertifikate und kurzfristige Einlagen, halten. Der Verwaltungsrat hat Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) eingeführt, die unter anderem vorsehen, dass Anteilinhaber bei den Versammlungen der Gesellschaften, in welche die Teilfonds investieren, stimmberechtigt sind. Die wichtigsten Prinzipien der Abstimmungspolitik des Verwaltungsrats beziehen sich auf die Fähigkeit der Gesellschaft, gegenüber den Anteilinhabern für Transparenz und Rechenschaft bezüglich der Anlagen der Anteilinhaber zu sorgen, und darauf, dass die Gesellschaft so verwaltet wird, dass Wachstum und Renditen der Anteile langfristig gewährleistet sind. Der Verwaltungsrat setzt die Abstimmungspolitik in gutem Glauben unter Berücksichtigung der besten Interessen der Anteilinhaber der Investmentfonds um. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.abnamroadvisors.com. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Techniken und Instrumente mit Bezug auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente im Rahmen der in Anhang 2 definierten Bedingungen und Grenzen einzusetzen, sofern diese Techniken und Instrumente für eine effiziente Portfolioverwaltung eingesetzt werden. Wenn bei diesen Geschäften Derivate zum Einsatz kommen, müssen diese Bedingungen und Grenzen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Unter n Umständen darf die Gesellschaft bei diesen Transaktionen von den in diesem Verkaufsprospekt genannten Anlagezielen abweichen. Schließlich kann der Verwaltungsrat zum Zwecke der Senkung der Betriebs- und Verwaltungskosten bei gleichzeitig breiterer Diversifizierung der Anlagen gemäß den Bestimmungen in Anhang 4 beschließen, das Vermögen der Gesellschaft ganz oder teilweise gemeinsam mit Vermögenswerten, die anderen Organismen für gemeinsame Anlagen gehören, zu verwalten oder das Vermögen der Teilfonds ganz oder teilweise gemeinsam zu verwalten. Sofern in der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds nichts anderes angegeben ist, kann nicht garantiert werden, dass das Anlageziel der Teilfonds erreicht wird. Und von der Wertentwicklung in der Vergangenheit kann nicht auf die zukünftige Wertentwicklung geschlossen werden.. 17

ANTEILSKATEGORIEN UND -KLASSEN ANTEILE Innerhalb jedes Teilfonds hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, die folgenden Anteilskategorien und Anteilsklassen (die Kategorien und Klassen ) zu schaffen: Kategorie Klasse Namensanteil Inhaberanteil Anleger Erstzeichnungs- (1) preis je Anteil (2) Mindestbestand (3) Klasse A Klasse AH EUR Klasse B Klasse C Klasse C2 Klasse CH EUR Klasse CH DUR Klasse E Klasse EH EUR Klasse I Klasse IH EUR Neuflize Emergents A Neuflize Investec Emergents A Neuflize Europe Long Short C Neuflize Europe Long Short SC Neuflize Europe Value A Neuflize Monde ISR A Neuflize Global Immobilier A Neuflize USA Value A Neuflize Euro Corporate A Neuflize Asie A Neuflize USA A Klasse P Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Ausschüttung (AUS) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Thesaurierung (THES) Ja Nein EUR 100,- USD 100,- EUR 100,- USD 100,- Ja Nein EUR 100,- EUR 100,- Alle Ja Nein EUR 100,- USD 100,- EUR 100,- USD 100,- Ja Nein EUR 100,- EUR 5.000,- USD 100,- USD 5.000,- Anleger, die Kunden Ja Nein EUR 100,- EUR 5.000,- der ABN AMRO Bank oder verbundener USD 100,- USD 5.000,- Ja Nein Unternehmen der ABN AMRO Gruppe und zulässige Anleger sind EUR 100,- EUR 5.000,- Ja Nein EUR 100,- EUR 5.000,- Ja Ja Nein Nein Anleger, die Kunden des diskretionären Portfoliomanagements von ABN AMRO und zulässige Anleger sind EUR 100,- EUR 100,- EUR 10.000,- EUR 10.000,- Ja Nein EUR 100,- EUR 1 Million Ja Nein Institutionelle Anleger, Verwalter, OGA USD 100,- EUR 100,- USD 1 Million EUR 1 Million Ja Nein Anleger, die Kunden der Banque Neuflize OBC oder ihrer verbundenen Unternehmen sind, sowie zugelassene Anleger Ja Nein Vom Verwaltungsrat zugelassene Anleger, die die Bedingungen der Punkte c) des Abschnitts Besteuerung der Gesellschaft Steuerbestimmungen von Teil I des Prospekts erfüllen (1) Ohne Anteilschein, (2) ohne Ausgabeaufschlag, sofern zutreffend, (3) nach Ermessen des Verwaltungsrats Abgesicherte Kategorien In einigen Teilfonds können abgesicherte Kategorien aufgelegt werden. EUR 100,- EUR 100,- EUR 100,- EUR 5.000,- 18

Diese Kategorien unterscheiden sich durch die Absicherung ihrer größten Wechselkursrisiken bezüglich der Rechnungswährung des Teilfonds. Der Verwalter ist bestrebt, zwischen 80 % und 100 % des Nettovermögens der entsprechenden Kategorie H abzusichern. Bei Veränderungen des Wertes des Portfolios oder durch Zeichnungen und Rücknahmen bedingt kann die Absicherungsrate unter 80 % oder über 100 % des Nettovermögens liegen. In einem solchen Fall ist der Verwalter bestrebt, die Absicherungsrate wieder auf 80 % bis 100 % des Nettovermögens anzupassen. Das Wechselkursrisiko bleibt daher teilweise bestehen, da die Absicherung nicht das Währungsrisiko aller dem betreffenden Teilfonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen kann. Die Währung dieser Kategorien erscheint als Namensbestandteil (beispielsweise steht AH EUR, CH EUR, EH EUR und IH EUR für eine in Euro abgesicherte Kategorie und die Rechnungswährung des Teilfonds ist der US-Dollar). Die Merkmale dieser Kategorien sind identisch mit denen der entsprechenden nicht abgesicherten Kategorien des jeweiligen Teilfonds. Wenn der Anleger spezifischen Anweisungen erteilt, werden eingegangene in der Referenzwährung der Kategorie ausgeführt. Die Merkmale dieser Kategorien sind identisch mit denen der entsprechenden nicht abgesicherten Kategorien des jeweiligen Teilfonds. Diese Kategorien werden zu einem Datum und in Teilfonds aufgelegt, die vom Verwaltungsrat zu definieren sind. Vor der Zeichnung sollten Anleger Informationen zur Auflegung der Kategorien, deren Währungen und den Teilfonds, in denen sie aufgelegt werden, einholen. Wenn die Vermögenswerte einer dieser Kategorien den Wert von einer Million Euro oder den entsprechenden Gegenwert unterschreiten, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, diese durch Zusammenlegung mit der nicht abgesicherten Kategorie desselben Teilfonds zu schließen. Gegen Duration abgesicherte Kategorie ( CH DUR ) In einigen Teilfonds können gegen Duration abgesicherte Kategorien aufgelegt werden. Ziel dieser Kategorie ist eine Senkung der Duration der Teilfonds um ein Äquivalent der Duration der für den Teilfonds verwendeten Benchmark durch den Einsatz notierter Derivate. Ein gewisses Durationsrisiko kann im Portfolio verbleiben und entspricht der aktiven Wette des Verwalters. Allgemeine Bestimmungen, die für alle Kategorien gelten Der Verwaltungsrat hat die Möglichkeit, jederzeit Anteile, die innerhalb eines Teilfonds, einer Kategorie oder Klasse ausgegeben werden, in eine von ihm bestimmte Anzahl von Anteilen zu teilen oder zusammenzulegen. Der gesamte Nettoinventarwert dieser Anteile muss gleich dem Nettoinventarwert der zum Zeitpunkt der Teilung/Zusammenlegung existierenden geteilten/zusammengelegten Anteile sein. Vor einer Zeichnung sollte der Anleger in Teil II prüfen, welche Kategorien und Klassen für jeden Teilfonds zur Verfügung stehen. Wenn bekannt wird, dass Anteile von anderen als den zugelassenen Personen gehalten werden, werden sie in die entsprechende Kategorie umgetauscht. Das Register der Anteilinhaber wird in Luxemburg von dem vorstehend im Abschnitt Allgemeine Informationen genannten Registerführer geführt. Sofern nicht anders festgelegt, erhalten Anteilinhaber, deren Anteile in eingetragener Form gehalten werden, Zertifikate für ihre Anteile. Stattdessen wird ihnen eine Bestätigung ihrer Eintragung in das Register gesendet. Die Anteile werden ohne Nennwert ausgegeben und müssen voll eingezahlt werden. Sofern nicht anders angegeben, ist ihre Anzahl unbegrenzt. Mit den Anteilen sind die im Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 beschriebenen Rechte verbunden, sofern das Gesetz dem nicht entgegensteht. Die Anteile können als Bruchteile bis zu einem Hundertstel eines Anteils ausgegeben werden. Alle ganzen Anteile der Gesellschaft haben unabhängig von ihrem Wert die gleichen Stimmrechte. Die Anteile jedes Teilfonds, jeder Kategorie oder Klasse haben gleichermaßen Anspruch auf den Erlös aus der Liquidation eines Teilfonds, einer Kategorie oder Klasse. Wenn der Anleger spezifischen Anweisungen erteilt, werden eingegangene in der Referenzwährung der Kategorie ausgeführt. Vor der Zeichnung sollten Anleger Informationen zur Auflegung der Kategorien, deren Währungen und der Teilfonds einholen, in denen sie aufgelegt werden. DIVIDENDEN Thesaurierungsanteile schütten ihre Erträge nicht aus, sondern reinvestieren sie. Die Hauptversammlung der Inhaber ausschüttender Anteile jedes betreffenden Teilfonds entscheidet jährlich über den Vorschlag des Verwaltungsrats zur Zahlung einer Dividende, die entsprechend den in Luxemburger Gesetzen und in der Satzung festgelegten Grenzen berechnet wird. In diesem Zusammenhang behält sich die Hauptversammlung das Recht vor, das Nettovermögen der einzelnen Teilfonds der Gesellschaft bis zur Grenze des gesetzlichen Mindestkapitals auszuschütten. Die Art der Ausschüttung (Nettoertrag aus Kapitalanlagen oder Kapital) wird im Jahresabschluss der Gesellschaft angegeben. Wenn es unter gegebenen Marktbedingungen nicht im Interesse der Anteilinhaber ist, eine Dividende auszuschütten, wird solche Ausschüttung durchgeführt. Falls der Verwaltungsrat es für zweckmäßig hält, kann der die Ausschüttung von Zwischendividenden beschließen. Der Verwaltungsrat setzt die Zahlungsmethoden für die beschlossenen Dividenden und Zwischendividenden fest. Dividenden werden grundsätzlich in der Referenzwährung der Klasse gezahlt (entstandene Umtauschkosten für Zahlungen in anderen Währungen werden vom Anleger getragen). Erklärte Dividenden und Zwischendividenden, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Zahlungstermin von den Anteilinhabern beansprucht werden, verfallen und werden wieder dem betreffenden Teilfonds zugeführt. Auf erklärte und nicht beanspruchte Dividenden oder Zwischendividenden, welche die Gesellschaft für die Dauer der gesetzlichen Frist im Namen der Anteilinhaber des Teilfonds hält, werden Zinsen gezahlt. 19

ZEICHNUNG, UMTAUSCH UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN Vorabinformationen Zeichnung, Umtausch und Rücknahme von Anteilen erfolgen zu einem unbekannten Nettoinventarwert (NIW). Sie können sich auf eine Anzahl von Anteilen oder auf einen Betrag beziehen. Der Verwaltungsrat behält sich folgende Rechte vor: (a) die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Zeichnung- oder Umtauschantrags aus beliebigem Grund; (b) die jederzeitige Rücknahme der von Personen gehaltenen Anteile, die über Berechtigung zum Kauf oder Besitz von Anteilen der Gesellschaft haben; (c) Zeichnungs-, Umtausch- oder Rücknahmeanträge von solchen Personen zu verweigern, von denen er annimmt, dass diese Market-Timing und aktives Trading betreiben, und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die übrigen Anleger der Gesellschaft zu schützen. Insbesondere kann er eine zusätzliche Rücknahmegebühr von höchstens 2 % des Zeichnungsbetrags erheben, die vom betreffenden Teilfonds einbehalten wird. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Mindestbeträge für die Zeichnung, den Umtausch, die Rücknahme und den Besitz festzulegen. Zeichnungen von Einrichtungen, die Zeichnungsanträge einreichen und deren Namen erkennen lassen, dass sie zu ein und derselben Gruppe gehören, oder die ein zentrales Entscheidungsorgan haben, werden zur Berechnung dieser Mindestanlagebeträge zusammengefasst. Sollte ein Antrag auf Rücknahme oder Umtausch eines Anteils, ein Zusammenlegungs-/Aufteilungsverfahren oder jedes andere Ereignis dazu führen, dass die Anzahl oder der Gesamt-Nettobuchwert der Anteile, die ein Anteilinhaber hält, unter die Anzahl oder den Wert fallen, den der Verwaltungsrat festgelegt hat, kann die Gesellschaft alle Anteile zurücknehmen. In bestimmten Fällen, die im Abschnitt zur Aussetzung der Berechnung des NIW genannt sind, kann der Verwaltungsrat die Ausgabe, den Umtausch und die Rücknahme von Anteilen und die Berechnung ihres Nettoinventarwerts vorübergehend aussetzen. In Verbindung mit Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche muss das Zeichnungsformular bei einer natürlichen Person von einer Personalausweis- oder Passkopie des Zeichners begleitet sein, die von einer zuständigen Behörde (beispielsweise einer Botschaft, einem Konsulat, Notar, Polizeikommissar) oder von einem Finanzinstitut gemäß in Luxemburg oder satzungsgemäß anwendbaren Identifizierungsstandards gleichwertig beglaubigt ist; bei juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister in folgenden Fällen erforderlich: 1. direkte Zeichnung der Gesellschaft; 2. Zeichnung über einen professionellen Finanzvermittler, der in einem Land ansässig ist, welches über Identifizierungsverpflichtung verfügt, die luxemburgischen Standards bezüglich der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystem für Zwecke der Geldwäsche entspricht; 3. Zeichnung über eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung, für deren Muttergesellschaft eine Pflicht zu einer Identifizierung bestehen würde, die einer Identifizierung nach Luxemburger Recht gleichwertig ist, wenn das für die Muttergesellschaft geltende Recht diese nicht dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch ihre Tochtergesellschaften oder Niederlassungen zu gewährleisten. Die Gesellschaft ist außerdem verpflichtet, die Herkunft der Mittel zu identifizieren, wenn sie von Finanzinstituten kommen, für die mit luxemburgischen Gesetzen vergleichbare Identifizierungspflicht besteht. Zeichnungen können vorübergehend bis zur Identifizierung der Mittelherkunft eingefroren werden. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass für Finanzdienstleister mit Sitz in Ländern, die die abschließende Erklärung der FATF (Financial Action Task Force) zur Geldwäsche unterzeichnet haben, eine mit luxemburgischen Gesetzen vergleichbare Identifizierungspflicht besteht. Verarbeitung persönlicher Informationen Mit dem Einreichen eines Zeichnungsantrags ermächtigt der Anleger die Gesellschaft zur Speicherung und Nutzung aller über den Anleger erhaltenen vertraulichen Informationen zur Verwaltung seines Kontos oder für ihre Geschäftsbeziehung. Soweit es diese Nutzung erfordert, stimmt der Anleger auch der Weitergabe dieser Informationen an verschiedene Dienstleister der Gesellschaft zu. Es ist zu beachten, dass bestimmte Dienstleister mit Sitz außerhalb der Europäischen Union möglicherweise weniger strikten Regeln zum Schutz von Daten unterliegen. Die Informationen können zur Archivierung, Auftragsbearbeitung, Beantwortung von Anfragen der Anteilinhaber und zur Versorgung der Anleger mit Informationen zu anderen Produkten und Dienstleistungen der Gesellschaft genutzt werden. Weder die Gesellschaft noch ihre Verwaltungsgesellschaft legen vertrauliche Informationen über Anteilinhaber offen, sofern sie hierzu nicht durch spezifische Vorschriften gezwungen sind. Zeichnungen Die Anteile werden zu einem Preis ausgegeben, der dem Nettoinventarwert pro Anteil entspricht, zuzüglich eines Ausgabeaufschlags, der in Teil II beschrieben ist. Damit ein Auftrag zum Nettoinventarwert eines bestimmten Bewertungstags ausgeführt wird, muss er von der Gesellschaft spätestens an dem Datum und zu der Uhrzeit angenommen werden, die in den besonderen Bedingungen in Teil II für jeden Teilfonds aufgeführt sind. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene werden zum Nettoinventarwert des nächsten Bewertungstags nach dem betreffenden Bewertungstag ausgeführt. Um von der Gesellschaft angenommen zu werden, muss der Auftrag alle zur Identifizierung der gezeichneten Anteile und der Identität des Zeichners gemäß vorstehender Beschreibung erforderlichen Informationen enthalten. müssen per Post an die Registerstelle gesendet werden. Sie können auch per Fax oder auf elektronischem Weg an die Registerstelle gesendet werden, sofern das Original sofort per Post nachgesendet wird. Sofern für einen bestimmten Teilfonds nichts anderes festgelegt ist, ist der Zeichnungspreis für jeden Anteil in einer der Bewertungswährungen der betreffenden Anteile und innerhalb der in Teil II vorgeschriebenen Frist zahlbar, gegebenenfalls zuzüglich der anwendbaren Zeichnungsgebühr. Die Bezahlung der Anteile ist nur per Banküberweisung abzüglich aller Bankgebühren möglich (d. h. auf Kosten des Anlegers). Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, auf diese Vorschrift zu verzichten und Zahlungen per Scheck zu akzeptieren; der Antrag wird jedoch normalerweise erst bearbeitet, nachdem der Scheck eingelöst wurde. Auf Antrag des Anteilinhabers kann die Zahlung in einer anderen Währung als einer der Bewertungswährungen erfolgen, dies ist jedoch auf EUR und USD beschränkt. Die Umtauschkosten werden dann vom Anteilinhaber getragen und zum Zeichnungspreis hinzugerechnet. Falls Zahlungen nicht innerhalb der zulässigen Frist eingehen, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, Zinsausfälle für jeden Tag des Verzugs zum Marktsatz zu fordern. 20