Schulamt für die Stadt Duisburg; Schulaufsichtsbezirk V; Förderschulen und sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen M A N U A L Das Pädagogische Gutachten - gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke - ( AO-SF vom 29.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2008) und gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung ( VV z AO-SF vom 19.05.2005) - Standards und Handlungshilfen Stand: Januar 2009 Anschreiben der Schulaufsicht zu den Standards und Handlungshilfen Formelle Standards Inhaltliche Standards Das Gutachtenmodell Anlagen: Rechtliche Grundlagen Diagnosekriterien
An die Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik in Duisburg Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Mit in Kraft treten des Neuen Schulgesetzes und der einhergehenden Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung, zum Hausunterricht und für die Schule für Kranke kurz AO-SF - gibt es seit dem 01.08.2005 die neue rechtliche Grundlage zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und für daraus resultierende Förderortentscheidungen. Die pädagogische und sonderpädagogische Diagnostik und deren Dokumentation in der Form des Pädagogischen Gutachtens sind konstante Herausforderungen Ihrer Tätigkeit und binden viel Zeit und inhaltliches Engagement. Immer wieder gibt es Ihrerseits Rückfragen an die Schulaufsicht zu inhaltlichen Erfordernissen oder zur Darlegungsbreite. Das dialogische Prinzip des Verfahrens, die Kooperation zwischen federführenden Lehrkräften für Sonderpädagogik und den Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schule, ist auch in der AO-SF weiterhin gültig. Zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beauftragt die Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrkraft, die in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers feststellt und in einem Gutachten darstellt. ( AO-SF 12.1.) Es bietet sich aktuell an, zum einen Unterschiede zwischen VO-SF und AO-SF für das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und besonders für das zu erstellende Pädagogische Gutachten zu markieren und umzusetzen. Hinweise zum terminlichen und organisatorischen Verfahrensablauf haben Sie bereits in Ihren Schulen erhalten ( Schreiben des Schulamtes vom August 2005 ). Zum Anderen und Wesentlichen soll in diesem Zusammenhang mittels Standards, Kriterien und einiger Indikatoren sowie konkreter Handlungshilfen die Qualität der Pädagogischen Gutachten thematisiert und zu deren Weiterentwicklung beigetragen werden. Schulaufsichtliche Entscheidungen brauchen optimierte Grundlagen. Ich bin sicher, dass die Güte Ihrer diagnostischen Dokumentation gesichert oder erhöht werden kann durch Erwartungsklarheit und ein Vorgabenprofil. Mein paralleles Anliegen ist es, dass in der Erwartungsklarheit auch Chancen zur Arbeitsstraffung liegen und dies Ihre zeitlichen Ressourcen schont. Fachliche Standards stellen Ihnen als Gutachterin und Gutachter einen verbindlichen Anforderungsrahmen dar, bieten Orientierung, Vergleichsmöglichkeit und sollen auch dazu beitragen, das fachliches Niveau hier in Duisburg zu repräsentieren. Selbstverständlich sind die formulierten Vorgaben Abbilder des derzeitigen Kenntnisstandes und müssen in Abständen reflektiert und auch angepasst werden. Arbeitsfassung Schulamt v. 13.01.2009
Das vorliegende Manual beruht auf einer aktuellen Überarbeitung des Ergebnisses einer Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2005, bestehend aus Mitgliedern der Schulleitungen Duisburger Förderschulen, der Koordination des Gemeinsamen Unterrichts und der Schulaufsicht. Sollten Sie Anregungen für Änderungen und Optimierungen haben, nehmen wir diese gerne entgegen (Schulamtsdirektorin Frau Kleffken, Tel.: 283 3765, GU-Koordinatorin Frau Schneider, Tel.: 283 4901, AO-SF Koordinatorin Frau Sengül, Tel.: 283 4983).
DAS PÄDAGOGISCHE GUTACHTEN berücksichtigt formale Standards eines Schriftsatzes Design und Gliederung des Gutachtens entsprechen dem beigefügten Modell Die Bearbeitung erfolgt mittels PC Die Schrifttypgröße ist nicht kleiner als 12pt Das Gutachten wird als geheftete Vorlage eingereicht ( Reihenfolge: Gutachten, Antragsunterlagen, schulärztl. Gutachten/ Fachgutachten, ggf. Überprüfungsunterlagen ) Die Terminologie entspricht den aktuellen rechtlichen Vorgaben Die Sprache ist größtmöglich auch für fachliche Laien verständlich ( Eltern als mögliche Leser ) Schlussfolgerungen und Empfehlungen werden im Präsens ausgedrückt Das Gutachten ist informativ, jedoch ökonomisch kurz
DAS PÄDAGOGISCHE GUTACHTEN berücksichtigt im Aufbau Standards Diagnostische Schritte und Aussagen sind durchschaubar und nachvollziehbar Das Vorgehen ist hypothesengeleitet; es zentriert die Fragestellung zum vermuteten Förderbedarf unter Beachtung der Informationen des Antragberichts der allgemeinen Schule Das Gutachten enthält unerlässlich diagnostische Aussagen zu Lernentwicklung und Leistungsstand, zum Arbeits- und Sozialverhalten, zu relevanten Aspekten aus der Lebensumwelt, zur zugrundeliegenden Behinderung und zum Förderbedarf in den Entwicklungsbereichen ( vgl. VVz AO-SF 12.12 ) Gutachterliche Aussagen sind zu jedem Unterpunkt bewertende, bilanzierende Aussagen Der inhaltliche Teil des Gutachtens schließt mit einer schlussfolgernden Interpretation im Dreischritt ab: Aussage, ob und welcher sonderpädagogische Förderbedarf vorliegt Benennung der Förderschwerpunkte Vorschlag zum Förderort, zu alternativen Förderorten
DAS PÄDAGOGISCHE GUTACHTEN berücksichtigt inhaltliche fachliche Standards Die Diagnose der Lern- und Entwicklungsbereiche folgt kriteriengeleitet dem aktuellen Fachstand Der diagnostische Prozess gewichtet besonders den vermuteten Förderbedarf (Dies muß nicht zwingend der im AO-SF Antrag vermutete Förderbedarf sein) Gewonnene Beobachtungsdaten werden interpretiert in ihrer Relevanz für die schulische Entwicklung des Kindes Die begründete Anwendung psychometrischer Verfahren, z.b. Intelligenztests, erfolgt unter Beachtung der allgemeinen Testkriterien Objektivität, Validität, Reliabilität Gewonnene Testergebnisse werden interpretiert in ihrer Relevanz für die schulische Entwicklung des Kindes Arbeitsfassung Schulamt Duisburg. 13.01.2009
Anlage: Wesentliche Diagnosekriterien für einzelne Förderschwerpunkte ( angelehnt an das Handbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen ) WAHRNEHMUNG: Raum- und Zeitwahrnehmung, auditive, visuelle, taktil- kinästhetische, gustatorische, olfaktorische Wahrnehmung... Figur- Hintergrund-Wahrnehmung... SEHEN: Funktionelles Sehvermögen Orientierung,Selbstkonzept, Mobilität,Raumschema, Umweltaneignung, Wahrnehmung, Hilfen... SPRACHE: Sprachentwicklungsstand in allen Sprachebenen, Beeinträchtigungen, Kommunikationsfähigkeit, Selbstkonzept... KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG: Bewegung und Koordination... Körperliche Beeinträchtigungen, Selbstkonzept, Auswirkungen im Alltag, im schulischen Kontext... HÖREN: Hörwahrnehmung, Hörverarbeitung... Hörentwicklung,Selbstkonzept, Kommunikationsfähigkeit, Hilfen... GEISTIGE ENTWICKLUNG:: Lebenspraktische Fähigkeiten, Selbstkonzept, Kognitive Entwicklung, Speicherfähigkeit... Kommunikation, Selbst- und Weltbild..., Sozialverhalten, Hilfen... LEBENSUMFELD: Entwicklungsbedingungen Schulische Perspektive Hilfen, Unterstützungssysteme... EMOTIONALE UND SOZIALE ENTWICKLUNG: Sozialverhalten, Emotionen, Belastbarkeit, Selbst- und Handlungssteuerung, Selbstkonzept, Aufmerksamkeit, Motivation, Einstellungen, Interessen, Konflikt- und Frustrationsmanagement, Leistungsverhalten... LERNEN: Lern- und Leistungsstand, Bewältigung schulischer Anforderungen, Alltägliches Wissen und Können, Interessen, Selbstkonzept, Lernfähigkeit: Planungsprozesse, Befolgen einer Strategie, Selbstreflexion, Zielbewusstsein, Abstraktion, Antizipation, Aktivität... Kognitive Fähigkeiten, Speicherfähigkeit; Aufmerksamkeit... Altersgemäße Fähig- und Fertigkeiten, Teilleistungsstörungen... ( Bitte beachten Sie auch den weiteren Dateianhang im pdf- Format Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke vom 29.04.2005 )