Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente



Ähnliche Dokumente
Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein

Was ist das Budget für Arbeit?

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale

Anleitung über den Umgang mit Schildern

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

Zweibrücker Sanierungsinfo Das A-B-C der Sanierung

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Ihre Fragen unsere Antworten

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Lehrer: Einschreibemethoden

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

EÜR contra Bilanzierung

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Energienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Elternzeit Was ist das?

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Informationschreiben 85 / 2015

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Darum geht es in diesem Heft

Kreativ visualisieren

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Installation OMNIKEY 3121 USB

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

teamsync Kurzanleitung

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Feiertage in Marvin hinterlegen

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

FAQs für beglaubigte Übersetzungen Francesca Tinnirello

Welche Vorteile bietet die Altstadt:

Um unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

Sanochemia Pharmazeutika AG

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Erfolg beginnt im Kopf

Für Immobilien Besitzer

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

1. Weniger Steuern zahlen

Informationsblatt Induktionsbeweis

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände

Auftrag zum Fondswechsel

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Alltag mit dem Android Smartphone

Leichte-Sprache-Bilder

Internationales Altkatholisches Laienforum

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

So gelingt Ihre Online-Bewerbung!

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.


Versetzungsregeln in Bayern

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Umfrage bei Menschen mit Behinderung über Sport in Leipzig Was kam bei der Umfrage heraus?

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Lika Valentien architektur+design

Hartz und die Folgen für Selbstständige

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

Transkript:

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote Instrumente der Städtebauförderung 1

Ausgangslage ungünstige Rahmenbedingungen Eigentümer ohne Interesse an einer Sanierung hohes Alter fehlender finanzieller Möglichkeiten mangelnde Bereitschaft zur Sanierung uneiniger Erbengemeinschaft Eigentümer unauffindbar usw. keine Verkaufsbereitschaft des Eigentümers fehlende Nutzungskonzepte fehlende Investoren 2

1. Dreistufenmodell (unter B.1 StBauFR förderfähig) z.b. bei Veräußerungsbereitschaft des Eigentümers Stufe 1: bis zu drei Nutzungsvarianten entwickeln lassen z.b. Wohnen oder/und Gewerbeeinheit(en), seniorengerechte barrierefreie Wohnungen, Kombination mit Mod-Inst- Förderung oder KfW-Förderung, Zweitwohnsitz usw. Stufe 2: Kostenschätzung je Nutzungsvariante inklusive Ermittlung des notwendigen Förderbetrags und der notwendigen Eigenmittel Stufe 3: Unterstützung der Vermarktung zur Umsetzung des Vorhabens über Gewinnung und Betreuung von Interessenten. Förderung auch möglich, wenn keine Städtebauförderungsmittel für die Sanierung des Gebäudes eingesetzt werden. 3

2. Sicherungsmaßnahmen Stadt oder Privater ist Eigentümer des Gebäudes, z.zt. aber kein Investor in Sicht bzw. keine Investitionen möglich Dreistufenmodell führte nicht zum Erfolg Sanierung des Gebäudes wird aber für absehbar (nächsten ein bis fünf Jahre) gehalten Prüfung, ob Sicherungsmaßnahmen (förderfähig unter B.4 StBauFR) notwendig sind Sicherungsmaßnahmen durchführen (B.4) auf die benötigte Zeit (hier bis zu fünf Jahren) ausrichten (solide, nicht Folien und dergleichen, die nach einem halben Jahr bereits wieder zerstört sind). Sicherungsmaßnahmen so bemessen, dass keine weiteren Schäden am Gebäude entstehen und dadurch die Sanierungskosten nicht weiter ansteigen 4

3. Aktivierende Konservierungsmaßnahmen als Ordnungsmaßnahme (B.4) förderfähig Notlösung, wenn besonders wichtiges Gebäude im Bestand gefährdet ist keine zwingende finanzielle Beteiligung des Eigentümers notwendig 100% Städtebaufördermittel Ziel: langfristige Erhaltung des unverzichtbaren Gebäudes Erhalt für die nächste Generation Zweckbindungsfrist 25 Jahre die Sanierung konservierter Gebäude kann jederzeit auch innerhalb der Zweckbindungsfrist gefördert werden, deshalb aktivierende Konservierung unter sinnvoller Berücksichtigung der durchgeführten Konservierungsmaßnahmen z.b. in einer KEB- Berechnung nach Sanierung, Neubeginn der Zweckbindungsfrist 5

4. Selbsteintritt der Gemeinde gemäß 148 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (vgl. B.3.5.1 StBauFR) der teuerste Fall nur bei sehr, sehr wichtigen Gebäuden nur bei Gebäuden von besonderem Landesinteresse Erwerb des Gebäudes durch die Stadt (oder Treuhandvermögen) für das Sanierungssondervermögen (Wertgutachten) Sanierung im Sondervermögen (Treuhandvermögen) 100% Städtebaufördermittel Veräußerung des Gebäudes aus dem Sondervermögen (Treuhandvermögen) auf der Grundlage eines Wertgutachtens 6

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB Zur Beseitigung der Missstände und der Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet ( 177 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Modernisierungsmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn die Modernisierung bautechnisch möglich, baurechtlich zulässig und zusätzlich auch objektiv wirtschaftlich durchführbar ist (Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar BauGB, Stand 01.01.2012, 177 Rn 26; Hervorhebungen nicht im Original). objektiv wirtschaftlich Maßnahmen, die wirtschaftlich objektiv sinnlos sind, weil bei nicht erhaltenswerten Gebäuden die Neubaukosten mit den Kosten des Abbruchs der baulichen Anlage die Kosten der Modernisierung unterschreiten oder die Modernisierung (auch Instandsetzung) auf Dauer unrentabel sind und zu wirtschaftlichen Verlusten führen, die ein wirtschaftlich denkender Eigentümer nicht vornehmen würde, können aufgrund des 177 nicht verlangt werden (Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar BauGB, Stand 01.01.2012, 177 Rn 2; Hervorhebungen nicht im Original). 7

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB objektiv wirtschaftlich Zu diesen einschränkenden Vorgaben ist zu beachten: Bei Sanierungsmaßnahmen sollten Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebote nur für erhaltenswerte Gebäude ausgesprochen werden. Z.B. bei Denkmalen ist dieses Ziel schon von Landesseite festgesetzt. Da Bielenberg die Einschränkung auf nicht erhaltenswerte Gebäude bezieht, wird ein berechtigtes Interesse zur Mod-Inst von erhaltenswerten Gebäuden bejaht. Aufgrund des Städtebauförderungsverfahrens werden die unrentierlichen Kosten nach Kostenerstattungsbetragsberechnung gefördert (Voraussetzung: Bestätigung im Sanierungsplan und mit Umsetzungsplanbescheid). Damit wird das Bauvorhaben wirtschaftlich und ist nicht auf Dauer unrentabel (so ist KEB-Berechnung angelegt). Wichtige Voraussetzungen zum Erlass eines Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebots liegen vor. 8

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB Modernisierungsgebot zur Beseitigung von Missständen Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht ( 177 Abs. 2 BauGB). 9

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB Instandsetzungsgebot zur Behebung von Mängeln Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll ( 177 Abs. 3 Satz 1 BauGB). zu Beachten: bei Denkmalen nur mit Zustimmung des BLDAM 10

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB Instandsetzungsgebot zur Behebung von Mängeln Sind dem Eigentümer Kosten entstanden, die er nicht zu tragen hat, hat die Gemeinde sie ihm zu erstatten, soweit nicht eine andere Stelle [z.b. Wohnraumförderung, KfW-Förderung] einen Zuschuss zu ihrer Deckung gewährt ( 177 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die Kosten, die hierbei der Stadt entstehen, sind grundsätzlich förderfähig, wenn das Vorhaben im Sanierungsplan als zu sanierend enthalten ist und mit dem Umsetzungsplanbescheid bestätigt wurde. Wenn kein Mod-Inst-Vertrag gemäß 177 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit dem Eigentümer geschlossen werden kann, ist eine detaillierte Kostenerstattungsbetragsberechnung gemäß 177 Abs. 5 BauGB vorzunehmen. 11

5. Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß 177 BauGB Eigentumsverzicht oder Übernahmeanspruch Aus meiner Sicht wäre noch zu berücksichtigen, dass der Eigentümer einen Eigentumsverzicht erklären kann. Oder er kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen Übernahmeanspruch nach 173 BauGB geltend machen, da im Städtebaulichem Denkmalschutz alle Städte eine Erhaltungssatzung gemäß 172 BauGB haben (müssen). Die von der Stadt zu entrichtende Entschädigungssumme gemäß 43 und 44 BauGB wäre dann ebenfalls grundsätzlich förderfähig. 12

Diese PowerPoint-Präsentation wurde meinerseits in 2012 erstellt als Grundlage zur Bereisung einer Stadt der Arbeitsgemeinschaft der Städte mit historischen Stadtkernen des Landes Brandenburg durch die Bewertungskommission und anschließend anonymisiert. Die gegebenen Anregungen und Hinweise sollen hier einem breitren Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Andreas Pfaff Telefon: 03342 4266 3000 E-Mail: andreas.pfaff@lbv.brandenburg.de Landesamt für Bauen und Verkehr Lindenallee 51 15366 Hoppegarten www.lbv.brandenburg.de 13