Allergene und mehr...



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Transkript:

INTRGAST INFORMIRT Allergene und mehr... GLUTNHALTIGS GTRID T S C H A L N C H F R Ü S L L R I Aktuelle Informationen zur Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie Ihr Partner für die Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung

Aktuellste Informationen für die GV- und Gastro- Branche das Rundum-sorglos-Paket der INTRGAST LMIV-Kompakt für die GV- und Gastro-Branche Am 13. Dezember 2014 tritt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der uropäischen Union in Kraft. Neben zahlreichen Änderungen auf der Verpackung eines Produktes für deutlich mehr Transparenz bringt vor allem die neue Allergenkennzeichnungspflicht bei loser Ware Änderungsaufwand. Die Neuerungen für die GV-Branche kompakt zusammengefasst: Der Kunde oder Gast kann schriftlich oder mündlich über die in den Speisen und Getränken enthaltenen Allergene informiert werden. Wichtig dabei ist, dass sich der Kunde oder Gast vor Abgabe des Lebensmittels über die Allergene informieren kann. 1. Schriftliche Allergeninformation Die Allergene müssen deutlich sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und nicht abwischbar auf eine der folgenden Arten angegeben werden: Auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in dessen Nähe. Auf den Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen. Hier ist auch die Angabe in Fuß- oder ndnoten möglich, wenn bei der Bezeichnung des Lebensmittels in hervorgehobener Weise darauf hingewiesen wird. In einem Aushang in der Verkaufsstätte. Durch sonstige schriftliche oder elektronische Unterrichtung, die für die Kunden oder Gäste unmittelbar und leicht zugänglich ist, z. B. in einem Ordner oder einer Kladde. s ist bei dem Produkt oder in einem Aushang darauf hinzuweisen, wo und wie die Allergenkennzeichnung zugänglich ist. Neue gesetzliche Deklarationspflicht Anforderungen Bereitstellung von Produktdaten an Handel Informationsbedarf bei Verbrauchern/ndkunden Hersteller LMIV-Portal Stationär Web App* * in Vorbereitung Ihr Partner für die Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung

2. Mündliche Allergeninformation Voraussetzung für die mündliche Information ist das Vorhandensein einer schriftlichen Dokumentation. Die schriftliche Dokumentation muss für die zuständige Behörde und auf Nachfrage für Ihre Gäste jederzeit leicht zugänglich sein. Die schriftliche Dokumentation kann z. B. mithilfe einer Tabelle durch Ankreuzen des betreffenden Allergens erfolgen. Im Restaurant, in der Mensa, in der Großkantine etc. muss bei dem Lebensmittel oder in einem Aushang an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar darauf hingewiesen werden, dass die Angabe mündlich erfolgt und eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage zugänglich ist. Das Personal in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung muss zu den in den Speisen und Getränken enthaltenen Allergenen hinreichend unterrichtet sein. Aktuelle Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.bmel.de LMIV-Portal Das LMIV-Portal eröffnet den Kunden der INTRGAST-Mitglieder einen Web-Zugriff auf einen umfangreichen Artikelstamm mit Informationen die Sie gemäß LMIV benötigen. Der Zugriff auf das Portal ermöglicht eine schnelle, umfassende und aktuelle Informationsbeschaffung. In Kombination mit dem INTRGAST-Webshop, als Teil des INTRGAST-Portals, haben Sie direkten Zugriff auf LMIV-Informationen sowie Ihren bestellten oder sich im Warenkorb befindlichen Artikel. Funktion rstellung von Produktdatenblättern als PDF-Datei Tägliche Aktualisierung der LMIV-Informationen Intuitive Bedienung des Portals Zugriff über unterschiedliche Begriffe oder Nummern Artikelnummer GTIN Artikelbezeichnung Warengruppe Hersteller LMIV-Informationen von über 1.000 Lieferanten Datenvolumen mit über 100.000 Artikel Unterschiedliche Sortimentsfilter Nutzen Umfangreiche Produktinformationen* wie Zusatzstoffe Allergene Nährwerte Zutatenlisten rnährungsweisen Herkunft Permanenter Zugriff auf LMIV-Informationen Flexibler Zugriff auf die LMIV-Daten LMIV- Portal Und wie bekommen Sie Zugriff auf das INTRGAST LMIV-Portal? Sprechen Sie einfach das für Sie zuständige INTRGAST-Mitglied an. * soweit durch den jeweiligen Industriepartner aufbereitet W eb

Webshop Der INTRGAST-Webshop ermöglicht Ihnen einen zeitlich unabhängigen Bestellvorgang bei dem für Sie zuständigen INTRGAST-Mitglied. ine umfangreiche Filter-Auswahl stellt Ihnen Ihre Sortimente in unterschiedlichen Listen dar und gewährleistet effiziente Bestellvorgänge. Um Ihnen Ihre inkaufsentscheidung zu erleichtern, erhalten Sie zum jeweiligen Produkt auf Knopfdruck gleich die entsprechenden Informationen zur erforderlichen Kennzeichnung gemäß LMIV. Web Funktion Manuelle rfassung von Bestellungen aus Gesamtsortiment des Lieferanten aus kundenindividuellem Ordersatz aus inkaufslisten aus Daueraufträgen Verwaltung von inkaufslisten Verwaltung von Daueraufträgen Verwaltung beliebig vieler Warenkörbe Nutzen Zeitlich unabhängige Bestellungen Transparenz und Nachvollziehbarkeit sämtlicher durchgeführter Bestellungen Direkter Zugriff auf LMIV- Informationen beim Bestellartikel rstellung von Produktdatenblättern über durchgeführte Bestellungen inkaufslisten Daueraufträge Ordersatzartikel Und wie bekommen Sie Zugang zum INTRGAST-Webshop? Sprechen Sie einfach das für Sie zuständige INTRGAST-Mitglied an. Verpflegungsmanagement Das à la carte Verpflegungsmanagement-System bietet unseren Kunden der Gemeinschaftsverpflegung eine umfassende Problemlösung bei der Organisation des Küchenbetriebes. Dabei werden Ihre betriebsspezifischen Anforderungen berücksichtigt. Alle erforderlichen LMIV-Informationen werden selbstverständlich elektronisch in das System übertragen. Stationär Funktion Rezeptverwaltung Vor-/Nachkalkulation Speiseplanung Nährwertberechnung Ausweis von Zusatzstoffen und Allergenen Bestellwesen Wareneingang Rechnungskontrolle Lagerhaltung Produktionssteuerung Statistikwesen Nutzen Automatische Übertragung und Aktualisierung von Nährwerten Zusatzstoffen Allergenen Ausweis von Nährwerten, Zusatzstoffen und Allergenen auf dem Speiseplan Und wie bekommen Sie weitere Informationen zu unserem à la carte Verpflegungsmanagement-System? Sprechen Sie einfach das für Sie zuständige INTRGAST-Mitglied an.

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene Von wie i bis W wie Weichtiere ier Alle bekannten Arten von Geflügeleiern und Produkte aus iern oder Produkte, die ier enthalten wie z. B. igelb, iklar, i-schnee, Flüssig-i, ipulver, Tiefkühl-i, Voll-i, Volleipulver, iprotein. rdnüsse Alle bekannten rdnusssorten und Produkte, die rdnuss enthalten oder aus rdnuss gewonnen werden wie z. B. geröstete rdnüsse, rdnussöl, rdnussbutter, Mehl und Flocken aus rdnuss. Fisch Alle Fischarten und rzeugnisse aus Fisch wie Fischextrakt, Fischsauce, Fischkonserven, Fischgelatine, Surimi, Kaviar und Rogen. Krebstiere Alle Arten von Krebstieren wie beispielsweise Hummer, Langusten, Fluss- oder Taschenkrebse, Garnelen, Krabben, Shrimps, Scampi und entsprechende Krebstiererzeugnisse wie Mehl, Pulver und Suppenpasten aus Krebstieren, Krebsbutter, Konserven aus Krebsen und pasteurisierte Krebserzeugnisse. Milch und Milchprodukte Alle Arten von Milch wie z. B. Kuhmilch, Milch von Ziege, Schaf, Büffel und Pferd und entsprechende Milcherzeugnisse wie Milch, Rahm, Crème fraîche, Buttermilch, Kondensmilch, Joghurt, Käse, Milchpulver, Molke, Milcheiweiß, Kasein(ate), Molkenproteine, Milchzucker (Laktose), Butter etc. Schwefeldioxid und Sulfite Alle Produkte, die mit 220-228 (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder mg/l, berechnet als SO 2) geschwefelt wurden wie beispielsweise Wein, ssig, Kartoffelprodukte, Tomatenpüree, Pilze, getrocknetes Gemüse und Trockenobst. Glutenhaltige Getreidesorten Alle Arten von glutenhaltigem Getreide, also Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen, mmer und inkorn), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon und Produkte aus glutenhaltigem Getreide wie z. B. Mehl, Dunst, Grieß, Couscous, Stärke, Graupen, Flocken, Kleie, Schrot, Bulgur, Weizenkeimlinge und Weizenkeimöl. Lupinen Alle Lupinensorten und Produkte, die Lupinen enthalten wie Lupinenkonzentrat und -isolat, Lupinenmehl, Lupinensprossen und Lupinenprotein. Schalenfrüchte Hierzu zählen Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie Produkte aus diesen Schalenfrüchten wie entsprechende Nussöle, Nusscremes, Nussmus, Nusspasten und geröstete Nüsse. Sellerie Alle Selleriesorten und Sellerieerzeugnisse wie z. B. Selleriesaat, Sellerieknolle, Sellerieblatt, Selleriepulver (auch in Gewürzen und Kräutermischungen), Gemüsesäfte mit Sellerie und Selleriesalz. Senf Alle Senfsorten und Senfprodukte wie beispielsweise Senfpulver, Senfsaat, scharfer Senf, altbayerischer Senf, süßer Senf, Senföl, Senfsprossen, Senfblätter und -blüten. Sesamsamen Alle Sesamsorten und rzeugnisse aus oder mit Sesam wie Sesammehl, Sesamöl, Sesambutter, Sesamsalz, Sesamsaat (schwarzer und weißer Sesam) und Sesampasten (Tahin). Soja Alle Sorten von Sojabohnen und Sojaprodukten wie Sojamehl, nicht raffiniertes Sojaöl, Sojasauce, Sojagrieß, Sojamilch, Sojaeiweiß, Sojaflocken, Sojapaste, Sojasprossen, Tofu, Miso, Tempeh und 322-Lecithin (häufig aus Soja hergestellt). Weichtiere (Mollusken) Alle Weichtierarten von Land- und Meerestieren wie z. B. Schnecken, Muscheln (Venus-, Mies-, Kamm-, Messer-, Jakobsmuschel, Austern), Tintenfische, Kalmare, Kraken, Abalone (Seeohr), Meeresschnecken und Weichtiererzeugnisse wie Austernsauce, pasteurisierte Weichtiere und Weichtierdauerkonserven.

R D N Ü S S Weiterführende Informationen erhalten Sie über Ihren INTRGAST-Partner in Ihrer Region: INTRGAST Großverbraucher- Service Handelsgesellschaft mbh Hanns-Martin-Schleyer-Str. 2 77656 Offenburg Internet: www.intergast.de -Mail: info@intergast.de www.intergast.de