Netznutzungsentgelte Strom



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Transkript:

Preise und Regelungen für die Netznutzung Strom der SWE Netz GmbH Die SWE Netz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2014 gemäß 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2014 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behält sich die SWE Netz GmbH vor, soweit erforderlich, nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Anwendungsgrenzen des Zählverfahrens für Entnahme Die Anwendungsgrenzen des Zählverfahrens finden Sie in folgender Tabelle: Verbrauchercharakteristik Verbrauch < 100.000 kwh/a Verbrauch >= 100.000 kwh/a Zählverfahren Lastprofil Lastgangzählung Netznutzungsentgelte Strom SWE Netz GmbH Ansprechpartner Hertzstraße 33 76275 Ettlingen Team Netzmanagement Tel.: 07243 101-02 Tel.: 07243 101-2 Fax: 07243 101-617 Fax: 07243 101-628 www.sw-ettlingen.de E-Mail: netzabrechnung@sw-ettlingen.de Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 1 von 12

Preisblatt 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preise für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Die Preise für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind abhängig von deren Jahresbenutzungsdauer. Es wird unterschieden zwischen einer Jahresbenutzungsdauer von weniger als 2.500 h/a und einer Jahresbenutzungsdauer von mindestens 2.500 h/a. Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon sind die bei der Messung erfassten Verluste in den Netznutzungsentgelten berücksichtigt. Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer <2500 h/a >= 2500 h/a Jahresleistungspreissystem für Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahme mit Leistungsmessung /kwa Cent/kWh /kwa Cent/kWh Umspannung Hoch- / Mittelspannung 8,67 1,91 47,57 0,36 Mittelspannung 9,35 2,60 62,40 0,47 Umspannung Mittel- / Niederspannung 10,43 3,27 76,85 0,61 Niederspannung 11,90 3,71 86,97 0,71 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Preise gelten zuzüglich den Entgelten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie den Preisen der Preisblätter 4, 4a, 4b und 5. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung bei Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Mittelspannung (einschließlich Umsp. HS/MS) bzw. 4-Quadrantenzähler Niederspannung (einschließlich Umsp. MS/NS) bzw. 4-Quadrantenzähler Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messstellen- Abrechnung Messung betrieb 293,28 691,32 216,24 293,28 364,32 216,24 Funk-Modem (z.b. GSM) 200,00 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 2 von 12

Preisblatt 2 Entgelte für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung Preise für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung Voraussetzung hierfür ist, dass die Jahresarbeit nicht mehr als 100.000 kwh/a beträgt. Für die Netznutzung fällt ein Arbeitsentgelt an. Entnahme ohne Leistungsmessung Arbeitspreis Cent/kWh Niederspannung (NS), Wärmepumpen 5,30 Elektro Speicherheizung (NS) 2,65 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Preise gelten zuzüglich den Entgelten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie den Preisen der Preisblätter 4, 4a, 4b und 5. Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 3 von 12

Preisblatt 2a Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung bei Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Preise für Messstellenbetrieb Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Eintarifzähler 10,44 Zweitarifzähler 15,72 Elektronischer Haushaltszähler 15,72 Zweirichtungszähler 31,44 Rundsteuerempfänger 9,60 Preise für Messung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung jährlich Abrechnungsintervall halbjährlich vierteljährlich monatlich Eintarifzähler 5,76 11,52 23,04 69,12 Zweitarifzähler 7,32 14,64 29,28 87,84 Elektronischer Haushaltszähler 5,76 11,52 23,04 69,12 Zweirichtungszähler 7,32 14,64 29,28 87,84 Preise für Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung jährlich Abrechnungsintervall halbjährlich vierteljährlich monatlich Eintarifzähler 11,40 22,80 45,60 136,80 Zweitarifzähler 14,04 28,08 56,16 168,48 Elektronischer Haushaltszähler 11,40 22,80 45,6 136,80 Zweirichtungszähler 14,04 28,08 56,16 168,48 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 4 von 12

Preisblatt 3 Entgelte für Blindstrom Blindarbeit Bei Messeinrichtungen, die Blindarbeit erfassen, wird der monatliche Teil der Blindarbeit (induktiv/kapazitiv), der den spezifischen Verschiebungsfaktor cos phi der Entnahmeebene bzw. der Nutzungsart unterschreitet, mit einem Arbeitspreis abgerechnet. Liegt der Verschiebungsfaktor außerhalb der vertraglich vereinbarten Grenzen, so wird die daraus resultierende Blindarbeit gesondert in Rechnung gestellt. Der Arbeitspreis für die beanspruchte Blindarbeit beträgt netto 1,00 Cent/kVarh. Monatlich wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der während der Hochtarifzeit 75% der Wirkarbeit übersteigt. Entgelte für Blindstrom Nettopeis Cent/kvarh Bruttopreis Cent/kvarh Mittelspannung (MS) 1,00 1,19 Niederspannung (NS) 1,00 1,19 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 5 von 12

Preisblatt 4 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Letztverbrauchergruppen / Endverbraucherkategorien Preis ab 01.01.2014 Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch <= 100.000 kwh/a je Abnahmestelle 0,178 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauch, der 100.000 kwh/a und Abnahmestelle übersteigt 0,055 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 100.000 kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, der 100.000 kwh/a und Abnahmestelle übersteigt - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes übersteigen (Nachweis durch Testat Wirtschaftsprüfer) 0,025 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 6 von 12

Preisblatt 4a Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Letztverbrauchergruppe Preis ab 01.01.2014 Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch A Jahresverbrauch von unter 100.000 kwh (vormals ebenfalls Gruppe A) 0,092 Cent/kWh Letztverbrauch A+ Jahresverbrauch von über 100.000 kwh aber nicht über 1 Mio. kwh (vormals Gruppe B) 0,482 Cent/kWh Letztverbrauch A++ Gruppe A++ für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kwh aber nicht über 1 Mio. kwh, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben (vormals Gruppe C 0,532 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauch, der 1.000.000 kwh/a übersteigt 0,050 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe C Letztverbrauch, der 1.000.000 kwh/a übersteigt - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes übersteigen (Nachweis durch Testat Wirtschaftsprüfer) 0,025 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 7 von 12

Preisblatt 4b Offshore-Haftungsumlage gemäß 17f EnWG Letztverbrauchergruppe Preis ab 01.01.2014 Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch <= 1.000.000 kwh/a je Abnahmestelle 0,250 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe B Letztverbrauch, der 1.000.000 kwh/a und Abnahmestelle übersteigt 0,050 Cent/kWh Letztverbrauchergruppe C Letztverbrauch, der 1.000.000 kwh/a und Abnahmestelle übersteigt - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes übersteigen (Nachweis durch Testat Wirtschaftsprüfer) 0,025 Cent/kWh Alle Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Letztverbrauchergruppe A Letztverbrauch je kwh 0,009 Cent/kWh Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen), wobei 1. die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt erfolgt und 2. an der Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduziert werden kann (Abschaltleistung). Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 8 von 12

Preisblatt 5 Konzessionsabgabe Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgabe Für Tarifkunden (Hochlasttarif) in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh Für Tarifkunden (Schwachlasttarif) in der Zeit von 22.00 06:00 Uhr 0,61 Cent/kWh Verminderter Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden, sofern 2 Absatz 5 Nr. 1 und 2 KAV nicht zutreffen 0,11 Cent/kWh Voraussetzung für die Anwendung des Konzessionsabgabensatzes für Schwachlastzeit ist ein Zweitarifzähler oder eine Lastgangzählung. Voraussetzungen für die Anwendung des verminderten Konzessionsabgabensatzes nach KAV sind: - Eine Jahresarbeit von mehr als 30.000 kwh und - Eine gemessen Leistung von über 30 kw in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres Dies ist messtechnisch nachzuweisen. Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 9 von 12

Preisblatt 6 Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und temperaturabhängigen (TLP) Netznutzungsverträgen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose von Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der SWE Netz GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Diese Preise beinhalten lediglich die mehr oder minder gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß der Netznutzungspreise für Kleinkunden oder Leistungsmessung in Rechnung gestellt bzw. vergütet. Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet. Die zur Anwendung kommenden Preise finden Sie unter folgendem Link: http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/de_mehr-_mindermengenabrechnung Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 10 von 12

Preisblatt 7 Preise für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Preise für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Die Preise für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung sowie Kontrolle der Unterbrechung im Auftrag des Lieferanten. Diese Preise für den bei der SWE Netz GmbH entstehenden Aufwand werden auch dann erhoben, wenn die Unterbrechung bzw. Wiederherstellung und Kontrolle der Anschlussnutzung aus Gründen, die die SWE Netz GmbH nicht vertreten hat, nicht erfolgen konnte. Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Preis ab 01.01.2014 (netto) Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE Netz GmbH Preis in innerhalb der regulären Arbeitszeit - zur Unterbrechung der Anschlussnutzung - zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Aufwand Kontrolle der Unterbrechung im Auftrag des Lieferanten (nur innerhalb der regulären Arbeitszeit) Preis ab 01.01.2014 (netto) Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE Netz GmbH Preis in innerhalb der regulären Arbeitszeit Alle Preise mit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 11 von 12

Preisblatt 8 Installation, Betrieb und Wartung einer technischen Einrichtung gemäß 6 EEG sowie Inbetriebnahme Im 6 EEG ist verankert, dass alle Erzeugungsanlagen gemäß Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) oder Kräft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw, mit einer technischen Einrichtung 1. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und 2. zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeiseleistung ausgestattet sein müssen. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung über 30 kw bis 100 kw müssen mit einer technischen Einrichtung 3. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 30 kw müssen mit einer technischen Einrichtung 4. zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung oder 5. zur Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung ausgestattet sein. Die nachfolgenden Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Technische Einrichtung Ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung für Anlagen nach 1. inklusive Abrufung der ist-einspeiseleistung nach 2. Ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung für Anlagen nach 3. Und 4. (Entgelt für Rundsteuerempfänger) Begrenzung der Wirkleistung auf 70 Prozent nach 5. Entgelt 58,00 Euro / Monat 9,60 Euro / Jahr 0,00 Euro / Jahr Inbetriebnahme PV-Anlage Entgelt < 100 kwp 150 Euro je Anlage > 100 kwp nach Aufwand Stand: 10/2013 Netznutzungsentgelte Strom Seite 12 von 12