Technische Versicherungen Ostangler Exclusiv- Konzept für die Versicherung von Photovoltaikanlagen ELOPHO_Antrag_Tarif_V62.9_21052015
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen einschließlich Ausfallentschädigung für entgangene Einspeisevergütungen Schutz vor unvorhergesehenen Schäden an der technischen Ausstattung Der Anteil regenerativer Energien in der Stromerzeugung wird immer größer. Der Gesetzgeber fördert die Installation der Anlagen. Für den Schutz vor unvorhergesehenen Schäden ist der Betreiber allerdings selbst verantwortlich. Um unvorhergesehen eintretende Sachschäden abfangen zu können, ist es erforderlich, finanzielle Rücklagen zu bilden. Diese sind nur schwer zu kalkulieren, binden wichtiges Kapital und müssen zudem versteuert werden. Durch den Abschluss einer Elektronikversicherung wird die unsichere Rücklage in eine feste Größe - in Form einer Versicherungsprämie - umgewandelt. Ohne zusätzliche Kapitalbindung wird so das Unternehmen vor unvorhergesehenen Risiken geschützt. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Betriebes der Photovoltaikanlage sollte außer der notwendigen Wartung und Pflege die Elektronikversicherung nicht fehlen. Beispiele für versicherte Gefahren Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit des Bedienungspersonals Vorsatz Dritter Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom, Überspannung Brand, Blitzschlag, Explosion Naturgewalten, höhere Gewalt, Sturm, Hagel Tierverbiss Arbeiten am Dach und Nutzungsausfall Erforderliche Arbeiten am Dach infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der Photovoltaikanlage sind gemäß ABE 2008 6 Nr. 3c bis zu 15.000,00 auf Erstes Risiko mitversichert. Der Nutzungsausfall ist gemäß nebenstehender Vereinbarung ebenfalls versichert. Ausschlüsse Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß) Erdbeben Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie
Ein typischer Fall aus der Praxis Schadenbeispiel: Durch einen umgestürzten Baum wurde ein Teil des Daches und die sich darauf befindliche Photovoltaikanlage erheblich beschädigt. Aufgrund der erforderlichen Aufräumungs- und Instandsetzungsarbeiten konnte die Anlage erst nach 10 Tagen wieder in Betrieb genommen werden. Objekt: Photovoltaikanlage Leistung 10 kwp Investitionskosten 60.000,00. Entstandener Sachschaden: 14.700,00 Entschädigung für Nutzungsausfall: 250,00 (2,50 /(kwp, Tag) x 10 Ausfalltage x 10 kwp) Gesamt 14.950,00 Jahresnettobeitrag für dieses Objekt: - Versicherungssumme: 60.000,00 - Beitragssatz: 2,6 - Beitrag p.a.: 156,00 zuzüglich Versicherungssteuer. Besondere Vertragsgrundlagen Transporte, Werkstattaufenthalte, Revisionen versicherter Sachen Aufräumungs- und Entsorgungskosten (ABE 2008 6 Nr. 3a) Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (ABE 2008 6 Nr. 3b) Bewegungs- und Schutzkosten (ABE 2008 6 Nr. 3c) Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung (Klausel 1602) Nutzungsausfall (Klausel 1603) Die Ostangler leistet auch Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen, die sich aus Anlass der Behebung eines Sachschadens, einer Revision oder einer Überholung außerhalb des im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsortes (Betriebsgrundstück) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die Transporte aus diesem Anlass sind mitversichert. Anderweitige Versicherungen gehen voran. Für den Nutzungsausfall sind bis zu 2,50 je kwp installierter Leistung pro Tag auf Erstes Risiko mitversichert. Die Haftzeit beträgt 180 Tage. Versicherungsgegenstand Versicherte Sachen Nicht versicherte Sachen Photovoltaikanlagen, bestehend aus Photovoltaikmodulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung. Hilfs- und Betriebsstoffe; sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen (z.b. Sicherungen) und nicht zum Lieferumfang gehörende haustechnische Anlagen.
Antrag auf Abschluss einer Antrag auf Angebot für eine Elektronikversicherung von Photovoltaikanlagen nach ABE 2008 Mitgliedsnummer VS-Nr. Vermittler-Nr. Angaben des Antragsstellers Name, Vorname, Firma: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer: Versicherungsbeginn: Versicherungsablauf Versicherungsort (falls von Anschrift abweichend) Das jeweilige Betriebsgrundstück innerhalb des Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnummer PLZ: Ort: Risikofragen (Die Ostangler versichert keine ebenerdigen Anlagen) ja nein 1. Werden die Anlagen nach den Vorschriften der (des) Hersteller (s) regelmäßig gewartet? (Rabatt 5%) 2. Sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar? 3. 4. Vorsteuerabzugsberechtigt? Befindet sich die Anlage höher als 1.000 Höhenmeter) 5. Wurde die Anlage durch eine ausgewiesene Fachfirma errichtet? (Falls nein, keine Annahme möglich) Name der Fachfirma: Qualifizierung durch (z.b. Lehrgänge oder Schulung durch Hersteller): Bei Eigenleistung ist eine Abnahme durch eine Fachfirma erforderlich 6. Sind Trennungsschalter für die Wechselrichter installiert, mit denen sich die Anlage sofort spannungsfrei schalten lässt? (Falls nein, Zuschlag 5%) 7. Befinden sich die Wechselrichter in Wärmezonen? (falls ja, 10% Zuschlag) z.b. Südseite mit direkter Sonneneinstrahlung oder Montage in der Nähe einer Heizungsanlage oder Wärmequelle 8. Wurde die Statik des Daches (bei Altbauten ab 20 Jahren) geprüft? Vgl. DIN 1055, Wind- und Schneelast (Falls nein, keine Annahme möglich) 9. Welche Module wurden verwendet? Polykristallinenmodule 10. 11. Dünnschichtmodule (Schneedruck nicht versichert) Findet Heu-/ Strohlagerung im Gebäude statt? (Zuschlag 20%) Auf welchem Gebäude wurde die Anlage montiert? Vorversicherer: Vorschäden:
Vertragsgrundlagen / Maschinenverzeichnis / Prämienermittlung Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008); Klauseln 1507, 1601, 1602; etwaige besonderen Vereinbarungen soweit beantragt und dokumentiert; gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften; Satzung; Merkblatt zur Datenverarbeitung Neuwert (Listenpreis) bis 150.000,00 von 150.000,01 bis 250.000,00 Prämiensatz 2,6 Inkl. 30% schadenabhängiger Sonderrabatt 2,4 Inkl. 30% schadenabhängiger Sonderrabatt Mitversichert gilt der Nutzungsausfall bis 2,50 pro Tag/ kwp max. bis 180 Tage Anzahl/ Module Hersteller / Typ Leistung kw peak Baujahr Versicherungssumme (Listenpreis inkl. Fracht und Montage) Selbstbehalt Prämiensatz in % 250,00 250,00 Jahresnettoprämie In der Jahresnettoprämie ist ein schadenabhängiger Sonderrabatt bis zu einer Schadenquote von 60% enthalten. Die Mindestprämie beträgt 50,00 je Vertrag im 1. Versicherungsjahr. Wenn eine Gebäudeversicherung bei der Ostangler besteht oder zeitgleich beantragt wird, wird ein Sonderrabatt von 10% gewährt. Verlängerung der Ausfallzeit auf 360 Tage Zuschlag: 20% Zuschläge aus Risikofragen: Nr. 6 = 5%, Nr. 7 = 10%, Nr. 10 = 20% Zuschlag: 20% Nachlässe aus Risikofragen: Nr. 1 Rabatt: 5% Nachlass Versorgungswerk Rabatt: 5% Rabatte bei Erhöhung des Selbstbehaltes: Rabatt: Von 250,00 auf 500,00 = 10%, von 250,00 auf 1.000,00 = 20% Jahresnettoprämie im 1. Versicherungsjahr (zzgl. Vers.-St.) mind. 50,00 Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer Nach Ablauf der Versicherung verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugeht. Der Versicherungsschutz (die Haftung des Versicherers) beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt angefordert, als dann aber ohne Verzug gezahlt, so erkennt der Versicherer den festgesetzten Zeitpunkt auch rückwirkend als Versicherungsbeginn an. Die Folgebeiträge sind zu den jeweils vereinbarten Zeiträumen fällig. SEPA-Lastschriftmandat / Unterschriften Die erteilte Einzugsermächtigung gilt auch für weitere Fälligkeitstermine, bei denen wir von einer erneuten Lastschriftbenachrichtigung absehen und den Beitrag vom angegebenen Konto abbuchen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn sich Ihre Bankverbindung zwischenzeitlich geändert hat. Die Ostangler Versicherung verpflichtet sich, mind. 5 Werktage vor dem Tag der Abbuchung eine schriftliche Information zu versenden. BIC IBAN Unterschrift SEPA-Mandat Widerrufsrecht: Auszug aus 8 VVG und den Tarifbestimmungen - Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Bedingungen und Klauseln sowie die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich rechtzeitig vor Vertragsabschluss erhalten und eingesehen: in Papierform auf einem Datenträger (USB / CD) eigens online eingesehen Das Beratungsprotokoll wurde zusammen mit mir durchgesprochen, eine Antragsdurchschrift habe ich erhalten. (entfällt bei Versicherungsverträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.b. Brief, Telefon, Fax, Email, Internet) abgeschlossen werden (Fernabsatzverträge). Datum, Ort Unterschrift des Vermittlers Unterschrift des Versicherungsnehmers