Tarifvertrag für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der Sartorius AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen,
2 Zwischen dem Verband der Metallindustriellen Niedersachsen e.v. (VMN), Schiffgraben 36, 30175 Hannover und der IG Metall, Bezirksleitung Hannover, Otto Brenner Str. 7, 30159 Hannover wird folgender Ergänzungstarifvertrag für kaufmännische Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) abgeschlossen. 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt räumlich: für den Betrieb SARTORIUS AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen persönlich: für alle kaufmännischen Auszubildenden mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW).
3 2 Andere tarifvertragliche Regelungen Auf das Rahmenvertragsverhältnis finden soweit in diesem Tarifvertrag keine anderen Regelungen vereinbart worden sind, die Tarifverträge für die niedersächsische Metallindustrie in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. 3 Vergütung der kaufmännischen Auszubildenden mit berufsbegleitendem Studium an der FHdW Die Vergütung während des Beschäftigungsverhältnisses beträgt: im 1. /2. Semester: Vergütung des 2. Ausbildungsjahres der im 3. /4. Semester: Vergütung des 3. Ausbildungsjahres der im 5. Semester bis zum erfolgreichen Bestehen der Facharbeiterprüfung: Vergütung des 4. Ausbildungsjahres der Wird eine Abschlussprüfung an der IHK abgelegt, beträgt die Vergütung nach bestandener Abschlussprüfung 150% der Ausbildungsvergütung des 4. Ausbildungsjahres der niedersächsischen Metallindustrie. 4 Ausbildungskosten Für Auszubildende zum Informatiker/Wirtschaftsinformatiker (FHdW) werden die Studiengebühren komplett durch die Sartorius AG übernommen. Ausbildungsmittel werden wie bei Auszubildenden ohne Studium durch die
4 Sartorius AG übernommen. Nach Absprache werden die Kosten für weitere Aufwendungen (Literatur etc.) übernommen. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass ein Zuschuss zu den Fahrt- und/oder Unterbringungskosten geleistet wird. 5 Übernahme von Auszubildenden/Studenten Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die Auszubildenden/ Studenten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung an der FHdW unbefristet in ein Vollzeitarbeitsverhältnis im Betrieb übernommen werden. Weicht der Arbeitgeber davon ab, so hat er den Auszubildenden/Studenten gem. 26 Ziff. IV (5) GMTV rechtzeitig zu informieren und mit dem Betriebsrat rechtzeitig zu beraten. Der Auszubildende ist in diesem Fall befristet für mindestens 12 Monate zu übernehmen, soweit dem nicht personenbedingte Gründe entgegen stehen. 6 Urlaubsdauer Der Urlaub beträgt im Kalenderjahr für die Beschäftigten 20 Kalendertage. Darüber hinaus können die Studenten nach Absprache auf Antrag 2 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung in der Arbeitsphase pro Kalenderjahr erhalten. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Gemeinsamen Manteltarifvertrages der niedersächsischen Metallindustrie.
5 7 Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2004 gekündigt werden. Es wir eine Erklärungsfrist bis zum 10. Oktober 2001, 12.00 Uhr vereinbart. Stillschweigen bedeutet Zustimmung. Hannover, Verband der Metallindustriellen Niedersachsen. e.v. Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Hannover Stang Claassen Kröncke Meine Manthey