Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen



Ähnliche Dokumente

Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus (MRSA)

Schulungseinheit 1 Fachliche Grundlagen und Standards

Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen

3.14. Maßnahmen bei Patienten mit cystischer Fibrose (Mukoviszidose-Patienten)

Hygienemaßnahmen bei 3 und 4 MRGN Erreger in der stationären und ambulanten Versorgung

Hygienemaßnahmen: Was-Wann-Wo?

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Hygiene und Infektionsvorbeugung

AWO-Qualitätsbericht. stationär

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen

Informationen zu MRSA für Patienten und Angehörige Stand: Juli 2013

MRE-Hygieneplan Pflegeheime

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

5. Isolierungsmaßnahmen

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

teamsync Kurzanleitung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Multi Resistente Erreger

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Thorsten Sett-Weigel Berlin, den 28. März 2012 Finowstraße Berlin

PATIENTENINFORMATION. Bakterien und Viren. Hintergründe, Behandlung & Vorsorge - im Krankenhaus und zu Hause.

Elternzeit Was ist das?

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen

Leistungen für Demenzpatienten

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Medizin, Recht, Ethik

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

5. Isolierungsmaßnahmen

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Karies-Schutz für Kinder

micura Pflegedienste Köln

Standardmaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Trockenes Auge. Haben Sie Trockene Augen?

Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: MORE Projects GmbH

2) Geben Sie in der Anmeldemaske Ihren Zugangsnamen und Ihr Passwort ein

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Diabetes mellitus : Folgeschäden

Konzentration auf das. Wesentliche.

Gefährlich hohe Blutzuckerwerte

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

Text: Octapharma GmbH Illustrationen: Günter Hengsberg Layout: nonmodo, Köln

Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Großbeerener Spielplatzpaten

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Gesundheits-Coaching I Akut-Programme bei Erschöpfung I Gesunder Schlaf I Ernährungs-Umstellung I Mentale Stärke I Gutes Körpergefühl

Lehrer: Einschreibemethoden

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines

allensbacher berichte

Korrekturmöglichkeiten bei Grauem Star

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Fragebogen Seite 1 von 7

Folgendermaßen ist bei der Eingabe der Freihaltetermine vorzugehen:

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Protect 7 Anti-Malware Service. Dokumentation

Implantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne

Persönliche Hygiene. Handbuch Betriebliche Pandemieplanung Anhang 2 Persönliche Hygiene Seite 1 von 5 H 5. Erregerübertragung.

Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!

Elektrische Logigsystem mit Rückführung

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte.

PCD Europe, Krefeld, Jan Auswertung von Haemoccult

Was ist das Budget für Arbeit?

Transkript:

04 /2005 Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen 1. Allgemeine Informationen 2. Spezielle Informationen für Behindertentageseinrichtungen 3. Empfehlungen zum Umgang mit MRSA-Trägern 3.1 Informationen über MRSA-Träger 3.2 Hygieneplan nach 36 IfSG 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben 3.4 Intimpflege 3.5 Einmalhandtücher 3.6 Ruhegelegenheiten 3.7 Rollstuhl 3.8 Akute Erkrankungen der Atemwege 3.9 Schutz vor Übertragungen durch das Personal

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) in Behindertentageseinrichtungen 1. Allgemeine Informationen Staphylokokken sind Bakterien der normalen Umgebungsflora. Staphylococcus aureus ist bei etwa jedem dritten Gesunden auf der Haut oder den Schleimhäuten zu finden. Diese Bakterien führen in der Regel zu keinen Erkrankungen, solange sie auf Haut und Schleimhäuten verbleiben und der Mensch ein normal funktionierendes Immunsystem hat. Bei Verletzungen der Haut- oder Schleimhautbarriere können sie in tiefere Schichten eindringen und lokale eitrige Entzündungen verursachen, wie z.b. eine Nagelfalzentzündung. Gelangen sie in Körperregionen, die normalerweise keimfrei sind (z.b. Lunge, Blut, Harn), können sie schwerwiegende Erkrankungen auslösen. Im Krankenhaus sind sie besonders gefürchtet, da dort viele Patienten mit geschwächter Immunabwehr (z.b. Intensivpflegepatienten, Dialysepatienteno. ä.) durch invasive Maßnahmen wie Operationen, künstlich Beatmung, Venenkatheter, Urinkatheter, etc. gefährdet sind und schwere Infektionen entwickeln können. Bei diesen Patienten ist dann eine umgehende Antibiotikabehandlung erforderlich. Für die Therapie von Infektionen mit Antibiotika-empfindlichen S. aureus-stämmen stehen viele Antibiotika zur Verfügung. Sie ist jedoch bei Infektionen mit Methicillin(Oxacillin)-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA/ORSA) sehr schwierig, da sie nur mit ganz wenigen Antibiotika therapiert werden können (Multiresistenz). Für gesunde Personen mit intaktem Immunsystem, bei denen MRSA gelegentlich, meist vorübergehend vornehmlich den Nasen-/Rachenraum besiedelt, besteht keine besondere Gefährdung im Sinne einer Infektionskrankheit durch MRSA. Die typischerweise im Krankenhaus auftretenden MRSA-Epidemiestämme haben sich regional unterschiedlich in medizinischen Einrichtungen verbreitet. Inzwischen findet man sie häufiger als Zufallsbefund im Rahmen von Krankenhausaufenthalten bei älteren oder sehr pflegebedürftigen Personen, insbesondere wenn diese schwere Grunderkrankungen haben. Bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, aber auch

bei Betreuten in der ambulanten Pflege und in Behinderteneinrichtungen werden sie zunehmend als Besiedlungskeim nachgewiesen. Anders als in Krankenhäusern, sind jedoch Erkrankungenhäufungen durch MRSA in diesen Einrichtungen bislang nicht bekannt geworden. 2. Spezielle Informationen für Behindertentageseinrichtungen Durch die Zunahme von MRSA in und außerhalb der Krankenhäuser und mit der Erarbeitung entsprechender Richtlinien/Empfehlungen für den Umgang mit diesen Antibiotika-resistenten Bakterien ist in der medizinischen Fachwelt inzwischen eine gewisse Routine im Umgang mit MRSA eingekehrt. In den Krankenhäusern werden MRSA-positive Patienten wegen der dortigen besonderen Bedingungen und der Konzentration von Hochrisikopatienten streng isoliert. Für den Bereich der Alten- und Pflegeheime konnten Grundsätze und Hygieneregeln erarbeitet werden, die sicherstellen, dass Bewohner mit einer MRSA- Besiedlung einerseits in der Regel am Gemeinschaftsleben dieser Einrichtungen teilnehmen können, andererseits eine Gefährdung anderer Bewohner minimiert werden kann. In Behinderteneinrichtungen liegen schwerpunktmäßig andere Bedingungen vor. Die Betreuten in Behinderteneinrichtungen zeichnen sich häufig durch besondere Verhaltensauffälligkeiten (enger körperlicher Kontakt, zum Teil auch aggressives Verhalten) aus. Diese Voraussetzungen und Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Eine Beratung durch das Gesundheitsamt vor Ort bei der Bewältigung dieser Aufgabe wird empfohlen. Grundsätzlich ermöglicht die Beachtung der nachfolgenden Empfehlungen MRSAbesiedelten Behinderten den Besuch von Behindertentageseinrichtungen.

3. Empfehlungen zum Umgang mit MRSA-Trägern in Behindertentageseinrichtungen 3.1 Informationen über MRSA-Träger 3.1.1 Das Personal muss über die Bedeutung des MRSA-Trägerstatus aufgeklärt sein und über neue MRSA-positive Betreute informiert werden. Das gesunde Personal ist bei der Betreuung von MRSA-positiven Behinderten bei Einhaltung der Basishygienemaßnahmen nicht stärker infektionsgefährdet als bei der Betreuung von Personen mit Antibiotika empfindlichen S. aureus. Die empfohlenen Maßnahmen dienen vornehmlich dem Zweck, eine Übertragung/Verbreitung von MRSA auf weitere Behinderte mit gesundheitlichen Einschränkungen zu unterbinden. 3.1.2 Sofern der Betroffene in Einrichtungen der Krankenversorgung verlegt oder transportiert wird (Krankentransport, Besuch einer Arztpraxis, Krankenhausaufnahme etc.) sind die Einrichtungen vorab zu informieren. Behindertentransportfahrzeuge (z. B. Behindertenbus o. ä.) können normal benutzt werden. 3.2 Hygieneplan nach 36 IfSG In Reinigungs- und Desinfektionsplänen sind die routinemäßigen Abläufe in der Einrichtung festgelegt. Insbesondere die Anforderungen an die Händehygiene Händewaschen und Händedesinfektion des Personals und der Betreuten sind bei der Versorgung MRSA-positiver Behinderter zu beachten. Die ausgearbeiteten Standards müssen in Form eines Hygieneplanes allen Mitarbeitern bekannnt gemacht werden und zugänglich sein. 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben Bei ausschließlicher Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes oder der Haut ohne offene Wunden, Katheter, Sonden, Tracheostomata ist eine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (Tischgemeinschaften, Werkstattgruppe, Therapiegruppe o.ä.) ohne Einschränkung möglich. Enge, direkte körperliche Kontakte zu infektionsanfälligen/ - gefährdeten Gruppenmitgliedern (s.u.) sollten nach Möglichkeit eingeschränkt werden können. Behinderten mit offenen Wunden, Tracheostomata, Katheter bzw. Sonden sind einerseits infektanfällig, andererseits

können von ihnen im stärkerem Maße Keimübertragungen ausgehen. Um bei einer Besiedlung mit MRSA an diesen Stellen nicht andere, besonders empfängliche Gruppenmitglieder zu gefährden, müssen Hautläsionen, Wunden, Tracheostomata verbunden bzw. abgedeckt sein, soll die Harnableitung über geschlossene Systeme erfolgen. Eine Teilnahme an den Gruppenaktivitäten ist immer anzustreben und nur in Einzelfällen bei Desorientiertheit und mangelnder Compliance zu versagen. Die betroffenen Behinderten sollen zu einer guten persönlichen Hygiene angehalten werden. Sie sind beim Händewaschen ggf. bei der Händedesinfektion in bestimmten Situationen zu unterstützen. Zum Naseputzen/ beim Husten dürfen nur Einmalpapiertücher verwendet werden. 3.4 Intimpflege Windelwechsel, Urinbeutelleerung etc. sollten nur in Sanitärräumen mit wischbaren Böden und Wänden, erfolgen. Empfehlenswert ist ein eigener, nur von dem MRSA besiedelten Behinderten benutzter Sanitärraum. Nach der Versorgung des MRSApositiven Behinderten muss eine gründliche desinfizierende Reinigung der Kontakt- /Arbeitsflächen erfolgen. 3.5 Einmalhandtücher Grundsätzlich sind bei allen pflegerischen Maßnahmen Einmalhandtücher zu verwenden. Bei MRSA besiedelte Betreuten sind benutzte Stoffhandtücher, Waschlappen o. ä. anschließend sofort in die Wäsche zu geben. 3.6 Ruhegelegenheit Für Ruhezeiten des MRSA besiedelten Betreuten muss ein eigenes Bett mit eigener Bettwäsche zur Verfügung stehen. Die Bettwäsche ist wie üblich zu wechseln. Andere Behinderte dürfen das Bett nicht benutzen. 3.7 Rollstuhl Der Betroffene sollte einen eigenen Rollstuhl zur Verfügung haben, den nur er benutzt. 3.8 Akute Erkrankungen der Atemwege Bei Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes mit MRSA darf die Einrichtung beim Vorliegen schwerer akuter Atemwegsinfektionen nicht besucht werden.

3.9 Schutz vor Übertragungen durch das Personal 3.9.1 Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Weiterverbreitung von MRSA ist die strikte Einhaltung der Händehygiene des Personals bei Pflege- und Behandlungsmaßnahmen. Bei normalen sozialen Kontakten reicht in der Regel gründliches Händewaschen aus. Bei zu erwartender Kontamination der Hände mit Ausscheidungen, Erbrochnem, Körpersekreten, Blut müssen Einmalhandschuhe angelegt werde. Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist immer eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da Einmalhandschuhe zum einen nicht immer dicht sind und zum anderen es beim Ausziehen der Handschuhe zu Kontaminationen kommen kann. 3.9.2 Dem Personal muss Schutzkleidung (Schutzkittel, Schutzschürze) zur Verfügung gestellt werden. Bei pflegerischen Tätigkeiten mit direktem, engem körperlichen Kontakt mit Betroffenen, mit infektiösem Material und mit potentiell kontaminierten Gegenständen ist diese anzulegen und nach der Tätigkeit sofort zu entsorgen. Schutzkittel dürfen nur Betreutenbezogen verwendet werden und sollten täglich bei sichtbarer Kontamination sofort - gewechselt werden. Nach jedem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen 3.9.3 Pflegerische Maßnahmen mit intensivem körperlichen Kontakt wie z.b. Verbandwechsel, Entleeren des Urinbeutels, Körperwäsche, Windelwechsel bei MRSApositiven Behinderten sollten nach Möglichkeit räumlich getrennt und nach der Versorgung anderer Gruppenmitglieder erfolgen. 3.9.4 Eine gezielte Desinfektion von Flächen bzw. Gegenständen ist immer dann erforderlich, wenn es zu Verunreinigungen durch Atemwegssekrete, mit Erbrochenem, Stuhl, Blut, Urin gekommen ist. Die Verunreinigung wird mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch/Zellstoff entfernt, danach erfolgt eine nochmalige gründliche desinfizierende Reinigung der Fläche.