04 /2005 Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Behindertentageseinrichtungen 1. Allgemeine Informationen 2. Spezielle Informationen für Behindertentageseinrichtungen 3. Empfehlungen zum Umgang mit MRSA-Trägern 3.1 Informationen über MRSA-Träger 3.2 Hygieneplan nach 36 IfSG 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben 3.4 Intimpflege 3.5 Einmalhandtücher 3.6 Ruhegelegenheiten 3.7 Rollstuhl 3.8 Akute Erkrankungen der Atemwege 3.9 Schutz vor Übertragungen durch das Personal
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) in Behindertentageseinrichtungen 1. Allgemeine Informationen Staphylokokken sind Bakterien der normalen Umgebungsflora. Staphylococcus aureus ist bei etwa jedem dritten Gesunden auf der Haut oder den Schleimhäuten zu finden. Diese Bakterien führen in der Regel zu keinen Erkrankungen, solange sie auf Haut und Schleimhäuten verbleiben und der Mensch ein normal funktionierendes Immunsystem hat. Bei Verletzungen der Haut- oder Schleimhautbarriere können sie in tiefere Schichten eindringen und lokale eitrige Entzündungen verursachen, wie z.b. eine Nagelfalzentzündung. Gelangen sie in Körperregionen, die normalerweise keimfrei sind (z.b. Lunge, Blut, Harn), können sie schwerwiegende Erkrankungen auslösen. Im Krankenhaus sind sie besonders gefürchtet, da dort viele Patienten mit geschwächter Immunabwehr (z.b. Intensivpflegepatienten, Dialysepatienteno. ä.) durch invasive Maßnahmen wie Operationen, künstlich Beatmung, Venenkatheter, Urinkatheter, etc. gefährdet sind und schwere Infektionen entwickeln können. Bei diesen Patienten ist dann eine umgehende Antibiotikabehandlung erforderlich. Für die Therapie von Infektionen mit Antibiotika-empfindlichen S. aureus-stämmen stehen viele Antibiotika zur Verfügung. Sie ist jedoch bei Infektionen mit Methicillin(Oxacillin)-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA/ORSA) sehr schwierig, da sie nur mit ganz wenigen Antibiotika therapiert werden können (Multiresistenz). Für gesunde Personen mit intaktem Immunsystem, bei denen MRSA gelegentlich, meist vorübergehend vornehmlich den Nasen-/Rachenraum besiedelt, besteht keine besondere Gefährdung im Sinne einer Infektionskrankheit durch MRSA. Die typischerweise im Krankenhaus auftretenden MRSA-Epidemiestämme haben sich regional unterschiedlich in medizinischen Einrichtungen verbreitet. Inzwischen findet man sie häufiger als Zufallsbefund im Rahmen von Krankenhausaufenthalten bei älteren oder sehr pflegebedürftigen Personen, insbesondere wenn diese schwere Grunderkrankungen haben. Bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, aber auch
bei Betreuten in der ambulanten Pflege und in Behinderteneinrichtungen werden sie zunehmend als Besiedlungskeim nachgewiesen. Anders als in Krankenhäusern, sind jedoch Erkrankungenhäufungen durch MRSA in diesen Einrichtungen bislang nicht bekannt geworden. 2. Spezielle Informationen für Behindertentageseinrichtungen Durch die Zunahme von MRSA in und außerhalb der Krankenhäuser und mit der Erarbeitung entsprechender Richtlinien/Empfehlungen für den Umgang mit diesen Antibiotika-resistenten Bakterien ist in der medizinischen Fachwelt inzwischen eine gewisse Routine im Umgang mit MRSA eingekehrt. In den Krankenhäusern werden MRSA-positive Patienten wegen der dortigen besonderen Bedingungen und der Konzentration von Hochrisikopatienten streng isoliert. Für den Bereich der Alten- und Pflegeheime konnten Grundsätze und Hygieneregeln erarbeitet werden, die sicherstellen, dass Bewohner mit einer MRSA- Besiedlung einerseits in der Regel am Gemeinschaftsleben dieser Einrichtungen teilnehmen können, andererseits eine Gefährdung anderer Bewohner minimiert werden kann. In Behinderteneinrichtungen liegen schwerpunktmäßig andere Bedingungen vor. Die Betreuten in Behinderteneinrichtungen zeichnen sich häufig durch besondere Verhaltensauffälligkeiten (enger körperlicher Kontakt, zum Teil auch aggressives Verhalten) aus. Diese Voraussetzungen und Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Eine Beratung durch das Gesundheitsamt vor Ort bei der Bewältigung dieser Aufgabe wird empfohlen. Grundsätzlich ermöglicht die Beachtung der nachfolgenden Empfehlungen MRSAbesiedelten Behinderten den Besuch von Behindertentageseinrichtungen.
3. Empfehlungen zum Umgang mit MRSA-Trägern in Behindertentageseinrichtungen 3.1 Informationen über MRSA-Träger 3.1.1 Das Personal muss über die Bedeutung des MRSA-Trägerstatus aufgeklärt sein und über neue MRSA-positive Betreute informiert werden. Das gesunde Personal ist bei der Betreuung von MRSA-positiven Behinderten bei Einhaltung der Basishygienemaßnahmen nicht stärker infektionsgefährdet als bei der Betreuung von Personen mit Antibiotika empfindlichen S. aureus. Die empfohlenen Maßnahmen dienen vornehmlich dem Zweck, eine Übertragung/Verbreitung von MRSA auf weitere Behinderte mit gesundheitlichen Einschränkungen zu unterbinden. 3.1.2 Sofern der Betroffene in Einrichtungen der Krankenversorgung verlegt oder transportiert wird (Krankentransport, Besuch einer Arztpraxis, Krankenhausaufnahme etc.) sind die Einrichtungen vorab zu informieren. Behindertentransportfahrzeuge (z. B. Behindertenbus o. ä.) können normal benutzt werden. 3.2 Hygieneplan nach 36 IfSG In Reinigungs- und Desinfektionsplänen sind die routinemäßigen Abläufe in der Einrichtung festgelegt. Insbesondere die Anforderungen an die Händehygiene Händewaschen und Händedesinfektion des Personals und der Betreuten sind bei der Versorgung MRSA-positiver Behinderter zu beachten. Die ausgearbeiteten Standards müssen in Form eines Hygieneplanes allen Mitarbeitern bekannnt gemacht werden und zugänglich sein. 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben Bei ausschließlicher Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes oder der Haut ohne offene Wunden, Katheter, Sonden, Tracheostomata ist eine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (Tischgemeinschaften, Werkstattgruppe, Therapiegruppe o.ä.) ohne Einschränkung möglich. Enge, direkte körperliche Kontakte zu infektionsanfälligen/ - gefährdeten Gruppenmitgliedern (s.u.) sollten nach Möglichkeit eingeschränkt werden können. Behinderten mit offenen Wunden, Tracheostomata, Katheter bzw. Sonden sind einerseits infektanfällig, andererseits
können von ihnen im stärkerem Maße Keimübertragungen ausgehen. Um bei einer Besiedlung mit MRSA an diesen Stellen nicht andere, besonders empfängliche Gruppenmitglieder zu gefährden, müssen Hautläsionen, Wunden, Tracheostomata verbunden bzw. abgedeckt sein, soll die Harnableitung über geschlossene Systeme erfolgen. Eine Teilnahme an den Gruppenaktivitäten ist immer anzustreben und nur in Einzelfällen bei Desorientiertheit und mangelnder Compliance zu versagen. Die betroffenen Behinderten sollen zu einer guten persönlichen Hygiene angehalten werden. Sie sind beim Händewaschen ggf. bei der Händedesinfektion in bestimmten Situationen zu unterstützen. Zum Naseputzen/ beim Husten dürfen nur Einmalpapiertücher verwendet werden. 3.4 Intimpflege Windelwechsel, Urinbeutelleerung etc. sollten nur in Sanitärräumen mit wischbaren Böden und Wänden, erfolgen. Empfehlenswert ist ein eigener, nur von dem MRSA besiedelten Behinderten benutzter Sanitärraum. Nach der Versorgung des MRSApositiven Behinderten muss eine gründliche desinfizierende Reinigung der Kontakt- /Arbeitsflächen erfolgen. 3.5 Einmalhandtücher Grundsätzlich sind bei allen pflegerischen Maßnahmen Einmalhandtücher zu verwenden. Bei MRSA besiedelte Betreuten sind benutzte Stoffhandtücher, Waschlappen o. ä. anschließend sofort in die Wäsche zu geben. 3.6 Ruhegelegenheit Für Ruhezeiten des MRSA besiedelten Betreuten muss ein eigenes Bett mit eigener Bettwäsche zur Verfügung stehen. Die Bettwäsche ist wie üblich zu wechseln. Andere Behinderte dürfen das Bett nicht benutzen. 3.7 Rollstuhl Der Betroffene sollte einen eigenen Rollstuhl zur Verfügung haben, den nur er benutzt. 3.8 Akute Erkrankungen der Atemwege Bei Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes mit MRSA darf die Einrichtung beim Vorliegen schwerer akuter Atemwegsinfektionen nicht besucht werden.
3.9 Schutz vor Übertragungen durch das Personal 3.9.1 Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Weiterverbreitung von MRSA ist die strikte Einhaltung der Händehygiene des Personals bei Pflege- und Behandlungsmaßnahmen. Bei normalen sozialen Kontakten reicht in der Regel gründliches Händewaschen aus. Bei zu erwartender Kontamination der Hände mit Ausscheidungen, Erbrochnem, Körpersekreten, Blut müssen Einmalhandschuhe angelegt werde. Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist immer eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da Einmalhandschuhe zum einen nicht immer dicht sind und zum anderen es beim Ausziehen der Handschuhe zu Kontaminationen kommen kann. 3.9.2 Dem Personal muss Schutzkleidung (Schutzkittel, Schutzschürze) zur Verfügung gestellt werden. Bei pflegerischen Tätigkeiten mit direktem, engem körperlichen Kontakt mit Betroffenen, mit infektiösem Material und mit potentiell kontaminierten Gegenständen ist diese anzulegen und nach der Tätigkeit sofort zu entsorgen. Schutzkittel dürfen nur Betreutenbezogen verwendet werden und sollten täglich bei sichtbarer Kontamination sofort - gewechselt werden. Nach jedem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen 3.9.3 Pflegerische Maßnahmen mit intensivem körperlichen Kontakt wie z.b. Verbandwechsel, Entleeren des Urinbeutels, Körperwäsche, Windelwechsel bei MRSApositiven Behinderten sollten nach Möglichkeit räumlich getrennt und nach der Versorgung anderer Gruppenmitglieder erfolgen. 3.9.4 Eine gezielte Desinfektion von Flächen bzw. Gegenständen ist immer dann erforderlich, wenn es zu Verunreinigungen durch Atemwegssekrete, mit Erbrochenem, Stuhl, Blut, Urin gekommen ist. Die Verunreinigung wird mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch/Zellstoff entfernt, danach erfolgt eine nochmalige gründliche desinfizierende Reinigung der Fläche.