Not- und Katastrophenfunk im Deutschen Amateur Radio Club e.v.



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Transkript:

Not- und im Deutschen Amateur Radio Club e.v. 1

Leitbild im DARC Der Deutsche Amateur Radio Club e.v. schafft die Basis für Funkamateure zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen in den Distrikten und den Ortsverbänden. 2

Ziele Not- und Umsetzung der Vorgaben im Amateurfunkgesetz und in der DARC-Satzung Beitrag zu den gemeinnützigen Aufgaben des DARC Verbesserte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit Bereitstellung von funktechnischem Fachwissen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Schaffung von Grundlagen zur Unterstützung in Not- / Katastrophenfällen und humanitärer Hilfeleistung Förderung des Amateurfunks und Mitgliedergewinnung 3

Rechtliche Grundlagen Im Sinne dieses Gesetzes ist. 2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; AFuG 1997 2 Begriffsbestimmungen DARC Satzung - 2 Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateurfunkens Zweck des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des Amateurfunkens. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Bildung, Erziehung und Jugendarbeit, c) der Völkerverständigung sowie die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen, und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke. 4

Schwerpunkte Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen Internationale Zusammenarbeit Aus- und Fortbildung / Information Technik Gewinnung von Interessierten Öffentlichkeitsarbeit 5

Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen Kopplung mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Beispiel einer Kommunikations-kette 6

Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen Vereinbarungen des DARC e.v. mit Behörden und Organisationen über die Mitwirkung des Deutschen Amateur-Radio-Club e.v. bei Notlagen und Katastrophen. Auf der Grundlage der Satzung des DARC e.v. und den gesetzlichen Vorgaben wurden eine Reihe von Vereinbarungen mit verschiedenen Bundesländern und Organisationen geschlossen. Diese werden im Handbuch besonders behandelt und den Distrikten als Vorlage zur Verfügung gestellt. z.b. Bundesländer: Hessen Erlass VI 64 68 f 36 und weitere Nordrhein-Westfalen Erlass V B 4 2.115 0 Sachsen Landtag 04/00505/b Bayern Erlass ID4 2254.254 27 7

Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen DARC Bund und Hilfsorganisationen Vorlagen und Unterstützung für DV und OV Distrikte (DV) Land Umsetzung durch den/die DV Ortsvereine (OV) Kreis /Kommunen Umsetzung durch OV 8

Internationale Zusammenarbeit Notfunk international = internationale Hilfe auf dem Funkwege + Unterstützung von Hilfsaktionen über die Landesgrenze hinweg 9

Internationale Zusammenarbeit Kooperation innerhalb der EU Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen der EU bedingt Zusammenarbeit der Notfunkgruppen EU-weites Projekt CAST: Einbindung des Notfunks durch ARENA / ÖVSV; Zuarbeit vom DARC Teilnahme an EUROCOM-Ausstellung beim EU-Parlament 10

Internationale Zusammenarbeit IARU-Regionen 1 (sonstige Länder), 2 & 3 Regelmäßige Teilnahme an GlobalSET Beteiligung an GAREC-Konferenzen Pflege vorhandener internationaler Kontakte Langfristig: - Teilnahme an internationalen Notfunkrunden - Aufbau eines Monitordienstes für Notfunkfrequenzen GlobalSET = Global Simulated Emergency Test (weltweite Notfunkübung) GAREC = Global Amateur Radio Emergency Communications 11

Aus- und Fortbildung Aus- und Fortbildung mit notfunkspezifischem Wissen Abschlusszertifizierung der Teilnehmer Durchführung von Veranstaltungen (z.b. Funkübungen usw.) Erstellung eines Lernzielkatalogs und Lehrmaterial für die Ausbildung Als Vorgabe und Gerüst für die Ausbildung auf Distriktsebene Fertigstellung bis Ende 2010 Durchführung und Unterstützung von Notfunk-Lehrgängen Umsetzung in den Distrikten 12

Technik Ausrüstungs-Empfehlung für Notfunkbetrieb z.b. Notfunkkoffer Technische Kompatibilität Standards festlegen Lösungen erproben und ausarbeiten Erfahrungsaustausch Organisation und Betrieb von Notfunknetzen ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung 13

Gewinnung von Interessierten Funkamateure für den Notfunk interessieren er kann Menschen in Not helfen gesellschaftliche Anerkennung bei der Bevölkerung vorhandenes Wissen für den Notfunk einsetzen Notfunk schafft Gemeinschaft Argumentshilfe für den Funkamateur z.b. bei Antennengenehmigung Neue Funkamateure über den Notfunk gewinnen Notfunk zieht an erschließt neue Zielgruppen über das Thema Notfunk zum Amateurfunk hinführen 14

Öffentlichkeitsarbeit Lokale und nationale Presse Beispiele: Übungen, Fielddays als Notfunkübung verkaufen Vorlagen für Pressemitteilungen, Einladungen usw. Beispiele für Notfunkaktivitäten publizieren Erwähnung des Amateurfunks bei Berichterstattung über Katastrophen Öffentlichkeitsarbeit bringt Anerkennung in der Bevölkerung und bei Behörden gute Öffentlichkeitsarbeit ist die Voraussetzung für die Anerkennung Bessere Akzeptanz bei Antennengenehmigungen, Frequenzzuteilungen und EMV-Problemen 15

Mit all unseren Zielen ist Amateurfunk der Weg, die Gemeinschaft durch Dienstleistungen bei Not- Katastrophenfällen zu unterstützen. 16